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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug

Andreas Bode
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Zusammenfassung

 

Auf einen Blick:

Zum Abruf durch den ArbG werden Lohnsteuerabzugsmerkmale regelmäßig beim BZSt als ELStAM gebildet (§ 39e Abs 1 und 2 EStG). Für die hier behandelten Fallgruppen stellt das FA dem ArbN auf Antrag ersatzweise eine Bescheinigung aus, die für den LSt-Abzug benötigte Merkmale enthält. Das betrifft: ArbN ohne Identifikationsnummer (§ 39 Abs 3 Satz 1 iVm § 39e Abs 8 EStG). Dafür kommen auch ArbN in Betracht (vgl § 39 Abs 2 Satz 2 EStG), die im Ausland leben, aber ihre Einkünfte im Wesentlichen im Inland erzielen und als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden (vgl § 1 Abs 3 EStG) sowie ArbN des öffentlichen Dienstes, die unbeschränkt steuerpflichtig sind, obwohl sie im Ausland leben (vgl § 1 Abs 2 EStG) sowie ArbN, deren ArbG keine ELStAM beim BZSt abrufen können.

A. Lohnsteuer-Abzugsbescheinigung für Arbeitnehmer ohne Identifikationsnummer

I. Einführung

 

Rz. 1

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Lohnsteuerkarten auf Papier wurden letztmals für 2010 ausgestellt. Sie sind spätestens ab 2014 durch den elektronischen Abruf der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt worden (vgl BMF vom 07.08.2013, BStBl 2013 I, 951). Für den Übergangszeitraum (VZ 2011 bis 2013) enthält § 52b EStG eine Regelung zur Ausstellung einer Ersatzbescheinigung; sie ist inzwischen durch Zeitablauf überholt.

 

Rz. 2

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Für ArbN, die bei den > Kommunale Meldebehörden angemeldet sind, teilen diese dem BZSt die persönlichen Daten mit (vgl § 39e Abs 2 Satz 2 EStG). Nur den behördlich gemeldeten Personen hat die FinVerw eine > Identifikationsnummer zuteilen können, mit deren Hilfe der ArbG die ELStAM beim BZSt abrufen wird (vgl § 39e Abs 4 EStG). Für im Inland nicht meldepflichtige Personen ist das automatische elektronische Verfahren zunächst nicht anwendbar. Sie werden erst nach Einführung eines noch in der Planung befindlichen Verfahrens ihre > Identifikationsnummer ...

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