Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Beginn und Ende des Zinslaufs

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Den Beginn und das Ende des Zinslaufs regelt § 237 Abs. 2 AO. Er beginnt mit dem Tag des Eingangs des außergerichtlichen Rechtsbehelfs bei der Behörde, deren Verwaltungsakt angefochten wird, bzw. mit dem Tag der Rechtshängigkeit beim Gericht (§ 66 FGO). Soweit nach § 357 Abs. 2 AO die Einlegung bei einer anderen Behörde zur Fristwahrung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsmittel

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Beschluss, mit dem die Rüge als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, ist kein Rechtsbehelf/Rechtsmittel mehr möglich (§ 133a Abs. 4 Satz 2 FGO: unanfechtbar). Eine erneute Anhörungsrüge gegen den Beschluss ist ebenso ausgeschlossen wie eine außerordentliche Beschwerde (u. a. BFH v. 16.09.2010, IX B 12...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Eintritt der Rechtsnachfolge und Einspruchsbefugnis

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Rechtsnachfolger tritt in die Einspruchsbefugnis des Vorgängers ein. Sie geht auf ihn in dem verfahrensrechtlichen Zustand über, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Nachfolge befindet. Für den Rechtsnachfolger beginnt demnach keine selbstständige Rechtsbehelfsfrist zu laufen. Daraus ergeben sich folgende zeitlichen Anwendungsfälle: Tz....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Rechtswidrigkeit der Ablehnung oder Unterlassung eines Verwaltungsaktes

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablehnung oder Unterlassung eines vom Kläger beantragten Verwaltungsaktes ist rechtswidrig, wenn der Kläger entweder einen materiellen Rechtsanspruch auf die Vornahme eines bestimmten Verwaltungsaktes hat oder ihm ein formeller Anspruch darauf zusteht, dass über seinen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes aufgrund fehlerfreier ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 132 Satz 1 AO gilt trotz seiner systematischen Stellung für alle Steuerverwaltungsakte i. S. des § 118 AO, d. h. für Steuerbescheide und ihnen gleichgestellte Bescheide und für sonstige Verwaltungsakte, soweit auf sie die Korrekturregelungen der AO Anwendung finden. Als Verwaltungsakt, der unter § 132 AO fällt, ist auch die Einspruchse...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Form und Inhalt

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine bestimmte Form für die Fristsetzung wird von § 364b AO nicht vorgeschrieben (§ 119 Abs. 2 AO). Es empfiehlt sich jedoch, um Zweifel hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit auszuschließen, die Schriftform (Dumke in Schwarz/Pahlke, § 364b AO Rz. 14, der entgegen § 119 Abs. 2 AO einen Zwang zur Schriftform annimmt). Die Fristsetzung muss i...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ehlers, Die Globalverweisungen in der FGO, BB 1971, 429; Falk, Die Anwendung der ZPO und des GVG nach § 173 VwGO, Diss. 1978; Auer, Reichweite und Grenzen der Verweisung in § 173 VwGO, Diss. 1992; Völker, Kein Anerkenntnisurteil im finanzgerichtlichen Verfahren, DStZ 1992, 207; Thomas/Wendler, Das neue Mediationsgesetz – Wesentliche Inhalte und Folgen für die Mediation im Steuer...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Hellmann, Der Rechtsweg gegen die Versagung der Akteneinsicht durch die Finanzbehörde nach Abschluss des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, DStZ 1994, 371; Dudek, Rechtsschutz gegen den Bescheid über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung?, StB 1995, 290; Strunk, Das Finanzamt auf zivilprozessualen Wegen, DStZ 1995, 494; Huber, Jahressteuergesetz 1996: Neue Zustä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kostenvergleich

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Einigung über den Kostenpunkt sieht das Gesetz nicht vor. Einigen sich die Beteiligten aber trotzdem über die Kostentragung, so kann dies als Anhalt für die Entscheidung des Gerichts nach § 138 Abs. 1 FGO dienen (BFH v. 23.02.1968, VI R 35/67, BStBl II 1968, 352; BFH v. 23.06.2005, V B 67/05, BFH/NV 2005, 1846 m. w. N.). Dies gilt ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Offenbare Unrichtigkeit

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Oberbegriff der Berichtigungsgründe, für die der Gesetzgeber explizit die "Schreib- oder Rechenfehler" als Untergruppe anführt, sind die "offenbaren Unrichtigkeiten". Der BFH definiert den Begriff der "offenbare Unrichtigkeiten" in ständiger Rechtsprechung als "mechanische Versehen" wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler, un...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Regelungsgegenstand

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 122 AO bestimmt, wem und wie ein Verwaltungsakt bekannt zu geben ist. Die diesbezüglich von den Finanzbehörden zu beachtenden Grundsätze sind ausführlich in AEAO zu § 122 geregelt. Die Wirkungen der Bekanntgabe ergeben sich nicht aus § 122 AO, sondern aus § 124 Abs. 1, § 355 Abs. 1 Satz 1 AO; § 54 Abs. 1 FGO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Rechtsschutzbedürfnis

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch ein Rechtsmittelverfahren setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus. Regelmäßig wird das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen sein, wenn der Rechtsmittelführer beschwert ist (s. Rz. 7). Ausnahmsweise aber fehlt für die Einlegung eines Rechtsmittels dann das Rechtsschutzbedürfnis, wenn das damit erstrebte Ziel auf einfacherem Wege erreichba...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO sieht ausdrücklich weder die Anschlussrevision noch die Anschlussbeschwerde vor. Beide "Anschlussrechtsmittel" sind aber trotzdem im finanzgerichtlichen Verfahren zulässig. Von den Anschlussrechtsmitteln zu unterscheiden sind die selbstständigen (Haupt)Rechtsmittel, die die Prozessparteien, weil die angegriffene Entscheidung sie ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe, Zwangsmittel

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 und Abs. 1a AO ist ein Verwaltungsakt, gegen den als außergerichtlicher Rechtsbehelf gem. § 347 AO der Einspruch gegeben ist. Rechtsbehelfsbefugt ist zum einen der vom Auskunftsersuchen betroffene Steuerpflichtige (BFH v. 04.12.2012, VIII R 5/10, BStBl II 2014, 220; BFH v. 19.07.2015 X R 4/14, BStB...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gerichtsentscheidung nach freier Überzeugung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über den der Anwendung der Steuergesetze zugrunde zu legenden Sachverhalt – wozu nicht nur tatsächliche Verhältnisse, sondern auch rechtliche Beziehungen gehören, soweit sie Merkmale des Steuertatbestandes sind (§ 38 AO) – entscheidet das Gericht nach freier, durch bindende Regeln nicht eingeengter Überzeugung, die es aus dem Gesamtergeb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Aussetzung der Vollziehung

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist die Vollziehung ausgesetzt, so bleibt der angefochtene Verwaltungsakt zwar wirksam i. S. von § 124 Abs. 1 AO, jedoch darf der Antragsgegner keine rechtlichen Folgen daraus ziehen. Insbesondere darf er keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen, und auch die Aufrechnung ist ausgeschlossen (hierzu und wegen der weiteren Wirkungen s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Urteilsformel bei fehlender Spruchreife

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist der Rechtsstreit nicht spruchreif, geht die stattgebende Entscheidung dahin, dass die Ablehnung oder Unterlassung des begehrten Verwaltungsaktes oder eines Verwaltungsaktes der begehrten Art rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt, des Weiteren auf die Verpflichtung der beklagten Behörde, den Kläger auf seinen der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Rechtsfortbildung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da der Revisionsgrund der Rechtsfortbildung allgemein nur als gesetzlich geregelter Sonderfall der Grundsatzrevision angesehen wird (s. § 115 FGO Rz. 14), gelten die strengen Darlegungsanforderungen der Grundsatzrevision in gleicher Weise. Dies ist nicht frei von Bedenken, da mit diesem Revisionsgrund nach der ursprünglichen Intention d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Steuermessbescheid sind Einspruch und Klage gegeben, mit dem auch Einwendungen gegen die im Messbescheid festgestellte hebeberechtigte Gemeinde geltend gemacht werden können (Boeker in HHSp, § 184 AO Rz. 89). Einwendungen gegen den Steuermessbescheid können nur in dem Rechtsbehelfsverfahren gegen diesen, nicht gegen den Realst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Zinslose Zeiträume

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Keine Hinterziehungszinsen werden nach § 235 Abs. 3 Satz 2 AO für Zeiträume erhoben, für die zeitgleich entweder nach § 240 ein Säumniszuschlag verwirkt, nach § 222 AO die Zahlung gestundet oder nach § 361 AO bzw. § 69 FGO die Vollziehung ausgesetzt ist. Hierdurch wird eine Verdoppelung der mit der Nichtzahlung verknüpften Belastung ver...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundsatz des § 361 Abs. 1 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In § 361 Abs. 1 AO findet sich der Grundsatz, dass durch Einlegung des Einspruchs die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht gehemmt wird, insbes. die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten wird. Anders als im allgemeinen Verwaltungsrecht ist hier die sofortige Vollziehbarkeit eines noch nicht materiell bestandskräftigen V...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Einspruchsverfahren ist eine Fortsetzung des allgemeinen Verwaltungsverfahrens, dass durch die Finanzbehörde einen selbstständigen Verfahrensabschluss finden muss. Das gilt zumindest solange der Einspruchsführer das Verfahren nicht selbst durch Rücknahme des Einspruchs (§ 362 AO) oder Erledigungserklärung beendet. § 367 AO trifft Reg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Vertretung durch Bevollmächtigte und die Zuziehung von Beiständen im steuerlichen Verwaltungsverfahren. Dabei ist eine weitgehende Übereinstimmung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz angestrebt worden. Wegen der Vertretungsmöglichkeit im Finanzprozess s. § 62 FGO. Zur Vertretung in Zollsachen s. Art. 18 und 19 UZK.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Rechtsbehelfe

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Eintritt der formellen Bestandskraft hinsichtlich des bekannt gegebenen Verwaltungsakts wird gehindert durch die Einlegung des Einspruchs (s. § 347 AO). Rechtsbehelfsbefugt ist derjenige, der durch den Verwaltungsakt unmittelbar in seinen Rechten betroffen ist (s. § 350 AO). Bei der Begründung des Einspruchs ist darauf zu achten, da...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie die übrigen öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen verwendet § 110 AO den Begriff "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Abweichend von § 56 FGO beträgt die Antragsfrist bzw. die Frist zur Nachholung der versäumten Handlung einen Monat. Die Entscheidung über die Gewährung von Wiedereinsetzung betrifft allein die Frage der Frist...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Befugnis der Feststellungsbeteiligten in Fragen der Verteilung (§ 352 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Jeder Gesellschafter, Gemeinschafter oder Mitberechtigter ist selbstständig einspruchsbefugt, soweit Gegenstand des Verfahrens ist, ob und wie er an dem im Feststellungsbescheid festgestellten Betrag beteiligt ist. Darüber hinaus ist er nicht einspruchsbefugt. Die Einspruchsbefugnis beschränkt sich daher auf die Frage, wer an einem fest...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsweg

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 398a AO hat strafrechtlichen Charakter (vgl. auch die Nichterwähnung in § 3 Abs. 4 AO und § 37 AO). Damit ist gegen Maßnahmen nach dieser Vorschrift wegen § 33 Abs. 1 FGO der Finanzrechtsweg verschlossen (s. § 371 AO, Rz. 30). Gegen die Festsetzung des Zuschlages durch die Straf- und Bußgeldsachenstellen oder die Staatsanwaltschaft mu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 122 Abs. 1 Satz 3 AO kann der Verwaltungsakt auch gegenüber einem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden. Ob die Finanzbehörde sich an den Beteiligten oder den Bevollmächtigten wendet, steht es in ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Dieser Grundsatz gilt auch in den Fällen des § 183 Abs. 1 AO, es sei denn, es liegen die Ausnahmesituat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Vorlageverlangen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorlage von Urkunden muss verlangt werden. In dem Vorlageverlangen muss nicht nur deutlich gemacht werden, ob die Urkunden für die Besteuerung desjenigen benötigt werden, der zur Vorlage aufgefordert ist, oder für die Besteuerung eines Dritten, sondern es ist auch auf die Voraussetzungen und die Ermessenserwägungen einzugehen. Wird e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Datenverwendung, Offenbarungsbefugnis

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 19 Abs. 2 EUAHiG regelt die Verwendung der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen. Die in Abs. 2 Nr. 1 bis 4 genannten Tatbestände sind umfassend. Soweit das Besteuerungsverfahren betroffen ist, ist nicht nur die Anwendung und Durchsetzung der in § 1 genannten Steuern erfasst (Nr. 1), sondern auch die Festsetzung und Beit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aufhebungsmöglichkeiten bei entsprechenden Fehlern

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Behörde selbst ist nicht gehindert, Steuerverwaltungsakte, die unter von § 127 AO angesprochenen Mängeln leiden, aufzuheben, sofern ihre Aufhebung nicht in besonderen gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen bzw. eingeschränkt ist (s. für begünstigende Verwaltungsakte: § 130 Abs. 2 AO; für Steuerbescheide: §§ 172ff. AO). Ob die Finan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verwaltungsakte der obersten Finanzbehörden

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Verwaltungsakte der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist ein Einspruch nicht statthaft, sondern kann direkt Klage beim FG erhoben werden. Bleibt eine der genannten Finanzbehörden untätig, ist Untätigkeitsklage nach § 46 Abs. 2 FGO gegeben. Oberste Finanzbehörden sind das Bundesministerium für Finanzen sowie die Län...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Kostenansatz kann Einspruch eingelegt, ggf. Klage erhoben werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 Abs. 1 FGO). Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zulässige Einwendungen sind etwa, wenn geltend gemacht wird, die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen hätten (noch) nicht vorgelegen (§§ 249 Abs. 1 AO i. V. mit § 254 AO; z. B. kei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das FA muss den Wegfall oder die Einschränkung der Vollstreckbarkeit von Amts wegen berücksichtigen. Der Stpfl. kann aber auch einen Antrag auf Aufhebung der Vollstreckung stellen (BFH v. 04.08.2006, VII B 251/05, BFH/NV 2006, 2227). Lehnt das FA diesen Antrag ab, kann der Stpfl. gegen die Ablehnung Einspruch und nach Ablehnung Anfechtun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erlass des Folgebescheids vor dem Grundlagenbescheid

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erforderlich ist, dass der Erlass des Grundlagenbescheids sich verzögert, aber beabsichtigt ist, dass es sich also um eine vorläufige Regelung handelt, die einem noch zu erlassenden Grundlagenbescheid vorgreift. § 155 Abs. 2 AO eröffnet nicht die Möglichkeit, in einem Folgebescheid abschließend über Sachverhalte zu befinden, deren Beurt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verdachtsnachschau (§ 210 Abs. 2 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 210 Abs. 2 AO regelt die sog. Verdachtsnachschau . Sie ist zulässig, wenn aufgrund von Tatsachen konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass in den der Nachschau unterliegenden Objekten Schmuggelgut zu finden ist oder andere gegen die Verbrauchsteuergesetze verstoßende Sachverhalte aufgedeckt werden können. Die Anhaltspunkte müssen konkret a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Rechtsschutz

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Festsetzung des Verspätungszuschlags steht dem Betroffenen ebenso wie gegen die Ablehnung der Überprüfung des bisher festgesetzten Verspätungszuschlags nach Änderung der Steuerfestsetzung – unter Beachtung des § 68 FGO – der Einspruch gem. § 347 AO offen (nach BFH vom 18.08.2015, V R 2/15, BFH/NV 2015, 1665 soll auch eine Verb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Kein Rechtsmittelverzicht

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Negative Zulässigkeitsvoraussetzung ist, dass kein Rechtsmittelverzicht vorliegt, der auch im finanzgerichtlichen Verfahren zulässig ist (§§ 566, 514 ZPO i. V. m. § 155 FGO), aber keine praktische Bedeutung hat. Der Verzicht kann gegenüber dem Gericht, aber auch gegenüber den anderen Beteiligten erklärt werden. Auch im Rechtsmittelverfah...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Begriff der Umdeutung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Umdeutung eines Verwaltungsakts versteht man den Austausch des Regelungsinhalts eines Verwaltungsakts unter Beibehaltung seiner Zielsetzung gegen einen anderen Regelungsinhalt. Von der reinen Auslegung eines Verwaltungsakts (s. § 119 AO Rz. 4) unterscheidet sich die Umdeutung dadurch, dass diese nicht nur die wirkliche Bedeutung se...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 1 AO werden die nach den Steuergesetzen zu ermittelnden Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festgesetzt. Das ist nur bei den Realsteuern (§ 3 Abs. 2 AO: Grundsteuer und Gewerbesteuer) der Fall (§§ 13ff. GrStG und §§ 11 und 14 GewStG. Der Steuermessbetrag ergibt sich durch Anwendung der Steuermesszahlen auf d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zuständige Behörde

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständig für die Erteilung der Zustimmung ist allein diejenige Behörde, die über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zu entscheiden hat. Dies folgt unmittelbar aus § 45 Abs. 1 Satz 1 FGO. Bei einspruchsfähigen Verwaltungsakten ist das grundsätzlich die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (§ 367 Abs. 1 AO).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Freie Beweiswürdigung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Würdigung der erhobenen Beweise ist die Finanzbehörde frei. Sie entscheidet aus der Gesamtheit der ihr verfügbaren oder von ihr eingesetzten Erkenntnismittel darüber, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht und welche Folgerungen aus dem Erwiesensein oder Nichterwiesensein einer Tatsache zu ziehen sind. Feste Beweisregeln gibt ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Vollziehbare und nicht vollziehbare Steuerverwaltungsakte

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei vollziehbaren Steuerverwaltungsakten kann Aussetzung der Vollziehung gewährt werden (§ 361 AO, § 69 FGO). Vollziehbar sind sämtliche Steuerverwaltungsakte, die dem Steuerpflichtigen eine Leistungspflicht auferlegen oder die – wie Grundlagenbescheide – Grundlage für eine Leistungspflicht sind; dazu gehören Geldleistungsverwaltungsakt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Folgen der Zurückverweisung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Zurückverweisung wird der Rechtsstreit (erneut) beim FG anhängig. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Gleichwohl bilden erster und zweiter Rechtsgang eine Einheit. Bei nur teilweiser Zurückverweisung, wird nur der zurückverwiesene Teil erneut anhängig. Über die anderen Teile ist abschließend entschieden. Es können neu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Mack/Fraedrich, Neu: Die Anhörungsrüge nach § 133a AO, AO-StB 2005, 115; Seer/Thulfaut, Die neue Anhörungsrüge als außerordentlicher Rechtsbehelf im Steuerprozess, BB 2005, 1085; Zuck, Das Verhältnis von Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde, NVwZ 2005, 739; Kettinger, Der dritte Weg: Die Effektivierung der Anhörungsrüge, StB 2006, 259; Nieland, Keine Umdeutung einer Anhörungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen das Leistungsgebot ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt, d. h. im Regelfall gegen den Steuerbescheid, können gegen das Leistungsgebot nicht geltend gemacht werden (§ 256 AO; BFH v. 16.03.1995, VII S 39/92, BFH/NV 1995, 950). Die Vollziehung des Leistungsgebots ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Kosten der Zurückverweisung

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird eine Sache vom BFH zur anderweitigen Verhandlung an das FG zurückverwiesen (§ 126 FGO), so bildet das Verfahren des FG im zweiten Rechtsgang mit dem Verfahren vor diesem FG im ersten Rechtszug in kostenrechtlicher Hinsicht eine einzige Instanz (§ 37 GKG). Die Gebühr für das Verfahren vor dem FG (KV Nr. 6110; unten s. Rz. 42) entste...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Festsetzungsverfahren und Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch die speziellen Vorschriften über die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung von Steuern und Steuermessbeträgen sind im Einspruchsverfahren anwendbar. Die Einspruchsentscheidung kann auch vorläufig ergehen (§ 165 AO) oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) stehen (BFH v. 12.06.1980, IV R 23/79, BStBl ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Begründung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung über die Beschwerde soll begründet werden. Die Vorschrift sieht also eine im Vergleich zu § 113 Abs. 2 FGO abgeschwächte Begründungspflicht vor. Damit sollen die Beteiligten vor allem in den Fällen erfolgloser NZBn über die für die Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert werden. Eine ausführliche Begründung ist nach...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Sonstige gesetzliche Korrekturmöglichkeiten (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d AO)

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d AO stellt i. S. des geschlossenen Systems der Korrektur von Steuerbescheiden (s. Rz. 1; s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 2) klar, dass die in § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO eröffneten Möglichkeiten der Änderung oder Aufhebung trotz der Verwendung des Wortes "nur" im Eingangssatz der Vorschrift die Änderung oder...mehr