Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten: Räumung eines Baustellenlagers und Rücktransport des Materials

Leitsatz Ungeachtet einer bestehenden Außenverpflichtung (hier: Räumung eines Baustellenlagers bei Vertragsende) ist ein Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) dann ausgeschlossen, wenn die Verpflichtung in ihrer wirtschaftlichen Belastungswirkung von einem eigenbetrieblichen Interesse vollständig "überlagert" wird. Normenkette § 5 Abs. 1 Satz 1 E...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Arbeitshilfe des BMF zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück – Beitrittsaufforderung

Leitsatz Im Revisionsverfahren stellt sich die Frage, ob die vom BMF zur Verfügung gestellte "Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)" bei der Aufteilung eines vertraglich vereinbarten Kaufpreises auf Grund und Gebäude für Zwecke der AfA-Bemessung zugrunde gelegt werden kann. Der Senat hat das BMF zum Beitritt zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 6 Die Vorschrift statuiert eine besondere Haftung für Umsatzsteuern. Eine spezielle, im Umsatzsteuerrecht geregelte Haftung hat es auch schon vorher gegeben, wie z. B. in dem mit dem Ablauf des 31.12.2001 aufgehobenen § 5 UStDV für die Abführung der USt im früheren Abzugsverfahren nach §§ 51ff. UStDV. Zwischenzeitlich ist mit § 13c UStG eine weitere umsatzsteuerliche Haf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Vorsätzliche Nichtzahlung durch Rechnungsaussteller

Rz. 26 Die zentrale objektive Voraussetzung der Haftung nach § 25dUStG ist die Nichtzahlung der USt durch den Steuerschuldner, der die Rechnung mit gesondertem USt-Ausweis erteilt hat. Haftung bedeutet dabei im Steuerrecht abweichend vom Zivilrecht nur das Einstehen müssen für eine fremde Leistungspflicht, also für die Schuld eines anderen.[1] Auf die Art und Weise der Nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 68 Die Haftungsinanspruchnahme durch Haftungsbescheid steht im Ermessen des Finanzamts. Hier weicht die Haftung nach § 25d UStG von derjenigen nach §§ 13c UStG und 13d UStG ab, die der Finanzbehörde keinen Ermessensspielraum lassen. Das Ermessen bezieht sich auf die Frage, ob ein Haftungsbescheid ergehen soll und an wen von mehreren Haftungsschuldnern er zu richten ist.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Örtliche Zuständigkeit (Abs. 3)

Rz. 61 Nach § 25d Abs. 3 UStG ist für den Erlass des Haftungsbescheids das Finanzamt örtlich zuständig, das für die Besteuerung des Unternehmers zuständig ist. Im Gegensatz zu den meisten Haftungsansprüchen, für die die AO keine örtliche Zuständigkeit bestimmt, enthält § 25d UStG also eine ausdrückliche Regelung der örtlichen Zuständigkeit. Maßgebend ist für die Haftung nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.1 Eigentümer

Rz. 3 Als Haftender kommt der Eigentümer eines Gegenstands in Betracht, der einem Unternehmen dient und nicht im Eigentum des Unternehmers steht. Steht der Gegenstand im Eigentum des Unternehmers, so schuldet dieser, sodass eine Haftung ausscheidet. Als Eigentümer i. S. d. Vorschrift ist der Vollrechtsinhaber hinsichtlich des Gegenstands zu verstehen, also auch der Gläubiger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.3.1 Kapital- oder Vermögensbeteiligung

Rz. 9 Eine wesentliche Beteiligung ist nach § 74 Abs. 2 S. 1 AO gegeben, wenn der Eigentümer des Gegenstands zu mehr als einem Viertel am Unternehmen beteiligt ist. Entscheidend ist die wirtschaftliche Beteiligung, nicht dagegen ausschließlich die rechtliche.[1] Dies hat der Gesetzgeber auch dadurch zum Ausdruck gebracht, dass er – abweichend von § 115 RAO – die mittelbare B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 3.1 Betrieblich begründete Steuern

Rz. 14 Die Haftung richtet sich auf die betrieblich begründeten Steuern und Ansprüche auf Erstattung (Rückforderung) von Steuervergütungen, die während des Bestehens der wesentlichen Beteiligung entstanden sind. Gehaftet wird also nur für bestimmte Steuern und Vergütungsrückforderungen, daneben nicht auch für Zinsen zu diesen, da § 239 Abs. 1 S. 1 AO die Vorschriften über S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 4 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 17 Die Haftung wird nach Gewährung rechtlichen Gehörs[1] durch schriftlichen Haftungsbescheid nach § 191 AO geltend gemacht. In seinem Tenor ist die Beschränkung der Haftung auf den Gegenstand bzw. die Gegenstände festzustellen.[2] Der Bescheid muss gemäß § 122 AO begründet werden. Da der Erlass des Haftungsbescheids im Ermessen der Finanzbehörde liegt, sind die Gründe f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.2.1 Gegenstand

Rz. 4 Unter Gegenstand versteht die Vorschrift nicht nur den körperlichen Gegenstand[1], sondern auch Rechte und alle anderen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen können.[2] Die gegenständliche Beschränkung der Haftung (vgl. Rz. 16) macht es allerdings erforderlich, dass als Gegenstand nur solche Wirtschaftsgüter angenommen werden, die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.2.3 Dienen

Rz. 6 Der nicht im Eigentum des Unternehmers stehende, ihm aber möglicherweise gemäß § 39 AO steuerlich zuzurechnende Gegenstand dient dann dem Unternehmen, wenn er im Unternehmen nicht nur kurzfristig und vorübergehend eine Aufgabe erfüllt, eingesetzt, genutzt oder verwertet wird oder eine ähnliche Funktion erfüllt. Wegen des Zwecks der Haftungsvorschrift (vgl. Rz. 1) genüg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.4 Zeitpunkt für das Bestehen der Voraussetzungen

Rz. 13 Alle Voraussetzungen für die Haftung müssen im Augenblick der Entstehung der Haftungsschuld erfüllt sein.[1] Eine Haftungsschuld kann nur während der Dauer der wesentlichen Beteiligung entstehen[2], und zwar auch nur für die während dieser Dauer entstandenen Steuern bzw. Erstattungsansprüche für gezahlte Steuervergütungen.[3] Sind Steuern vorher entstanden, so kommt e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 3.2 Haftungsbeschränkung

Rz. 16 Die Haftung ist gegenständlich beschränkt auf die dem Unternehmen dienenden Gegenstände. Der Eigentümer haftet nur "mit diesen" Gegenständen. Damit soll sein wirtschaftliches Risiko auf den Verlust seiner in das Unternehmen eingebrachten Gegenstände beschränkt werden. Trotz der gegenständlichen Beschränkung ist – wie auch bei der Haftung nach § 75 AO – eine auf Zahlun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 2.2.2 Unternehmen

Rz. 5 Das Unternehmen ist als organisatorische Zusammenfassung von Mitteln zu verstehen, die der selbstständigen Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit dienen. In Betracht kommen also nicht nur gewerbliche Unternehmen, sondern auch freiberufliche und land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Der Begriff des Unternehmens stimmt zwar mit dem des § 75 AO (vgl. Rz...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.2 § 41 Nr. 1 ZPO

Rz. 11 Nach § 41 Nr. 1 ZPO ist ein Richter (oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, § 49 ZPO) von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen in Sachen, in denen er selbst Partei ist oder zu einer Partei im Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regresspflichtigen steht. Rz. 12 Der Richter ist ausgeschlossen, wenn er selbst Partei ist. Die ZPO enthält keine ei...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.5 Richter als Vorstandsmitglieder (§ 60 Abs. 3)

Rz. 144 Die Spezialvorschrift des § 60 Abs. 3 enthält eine unwiderlegbare Vermutung (zutreffend BVerwG, Beschluss v. 7.3.2017, 6 B 53/16). Die Bedeutung des Verbs "gilt" ist offen. Hiermit kann eine Fiktion i. e. S. oder eine unwiderlegbare Vermutung gemeint sein. Eine Fiktion i. e. S. ist gesetzestechnisch dann gegeben, wenn der umschrieben (fingierte) Tatbestand mit Sicher...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.3.1 Äußerung von Rechtsansichten

Rz. 85 Ein Richter ist zu unvoreingenommener und neutraler Amtsführung verpflichtet. Als Ablehnungsgründe kommen daher Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot sowie alle Fälle unsachlicher, auf Voreingenommenheit oder Willkür hindeutende Verhaltensweisen des Richters im laufenden Verfahren in Frage. Wissenschaftliche Äußerungen zu einer für das Verfahren bedeutsamen Rechts...mehr

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AGS 01/2020, Nicht gebühren... / 2 Aus den Gründen

1. Der erkennende Senat entscheidet über die Erinnerung durch Beschluss nach § 11 Abs. 3 S. 2 RVG i.V.m. § 149 Abs. 4, § 5 Abs. 3 S. 2 FGO (vgl. Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, § 11 Rn 318). Für die Entscheidung über die Erinnerung ist nicht gem. § 79a Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 4 FGO der Berichterstatter zuständig. § 149 FGO enthält für Erinnerungen gegen die Festsetzung ...mehr

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ZErb 01/2020, Grundstückssc... / 2 Gründe

I. Die zulässige Klage ist begründet. Der angefochtene Schenkungsteuerbescheid ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 FGO. Eine freigebige Zuwendung der O an die Klägerin liegt entgegen der Auffassung des Beklagten nicht vor. 1. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: Umsatzsteuerbeträge im Kostenfestsetzungsverfahren

Das Gericht trifft im Urteil bzw. Gerichtsbescheid oder – wenn das Verfahren in anderer Weise beendet wird – durch Beschluss eine Entscheidung über die Kostenlast (sog. Kostengrundentscheidung), mithin darüber, welcher der Beteiligten die Kosten des gerichtlichen Verfahrens (ganz oder teilweise) zu tragen hat. Diese Entscheidung umfasst auch den Anspruch des ganz oder zum Te...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5 Gesonderte Feststellung des nicht ausgleichsfähigen Verlusts

Rz. 31 Nach § 15b Abs. 4 EStG ist der nicht ausgleichsfähige Verlust jährlich gesondert festzustellen, dabei ist von dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres auszugehen. Der Feststellungsbescheid kann nur insoweit angegriffen werden, als der verrechenbare Verlust sich gegenüber dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres verändert (§ 15b Abs. 4 S. 2, 3 EStG). Die Regelung entsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4 Der Haftungsbescheid (§ 191 AO)

Rz. 108 Soll der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden, erteilt das für ihn zuständige FA (Rz. 49) einen Haftungsbescheid i. S. d. § 191 AO. Rz. 109 Ein solcher Haftungsbescheid darf nur ergehen, solange ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 14 In dem Zeitpunkt, in dem die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (zum Zuflusszeitpunkt vgl. Rz. 61ff.), müssen in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 24ff.) und in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG die, die Kapitalerträge auszahlende Stel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4.2 Kapitalertragsteueranmeldung als Steuererklärung

Rz. 29 Die KapESt-Anmeldung ist eine Steuererklärung (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO), in der der zur Einbehaltung der KapESt Verpflichtete die Steuer selbst zu berechnen hat. Rz. 30 Falsche Angaben in der KapESt-Anmeldung können als – vollendete – Steuerhinterziehung strafbar sein (§ 370 Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 AO) oder als leichtfertige Steuerverkürzung mit einem Bußgeld geahndet werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt wird, so wird die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
HilbertWolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Frotscher/Geurts, EStG § 94... / 2 Realisierung des Rückzahlungsanspruchs durch Einbehalt

Rz. 7 Der Anbieter hat den Rückzahlungsbetrag bei der Auszahlung des Altersvorsorgevermögens einzubehalten, anzumelden und abzuführen (§ 94 Abs. 1 S. 3 EStG). Anzumelden ist im Anmeldeverfahren des § 90 Abs. 3 EStG. Abzuführen ist der Betrag an die zentrale Stelle. Darüber hinaus sind die einbehaltenen und abgeführten Beträge der zentralen Stelle im amtlich bestimmten Datenv...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ladungsfrist bei Terminverlegung – Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen II

Leitsatz 1. Die vierwöchige Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung vor dem BFH beginnt nicht erneut zu laufen, wenn ein Termin auf einen späteren Tag verlegt wird. 2. Für die Zuordnung eines GmbH-Anteils eines Mitunternehmers zum Sonderbetriebsvermögen II seiner Mitunternehmerschaft ist es von Bedeutung, ob die GmbH ‐‐ abgesehen von der Geschäftsbeziehung zu der Mitunternehm...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bestreiten des Zugangs von Steuerbescheiden

Leitsatz Bestimmte Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung des Steuerbescheids können im Wege einer freien Beweiswürdigung dahingehend gewürdigt werden, dass von einem Zugang des Steuerbescheids auszugehen ist. Sachverhalt Das Finanzamt schätzte die Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensteuer 2011, da der steuerlich vertrete...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb

Leitsatz 1. Ein vom Verpächter eines ruhenden land‐ und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück ist nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs zuzuordnen, wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (zwölf Monate) in das bestehende Pachtverhältnis des landwirtschaftlichen Betriebs bzw. be...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 56 EG (jetzt: Art. 63 AEUV) der Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, der zufolge inländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschließlich ausländischen Anlegern von der Körperschaftsteuer befreit sind, während ausländische Spezial-Immobilienfonds mit ausschli...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Akteneinsichtsrecht im Finanzgerichtsprozess

Leitsatz Es besteht kein Anspruch auf Übersendung der Akten des Finanzgerichts. Sachverhalt Die Klägerin begehrte in einem Klageverfahren Akteneinsicht in die Akten des Finanzgerichts durch Übersendung der vollständigen Prozessakten. Dies könne im Original oder in Kopie erfolgen. Eine Einsicht in die Akten im Finanzgericht sei nicht zumutbar. Zudem sei unter Hinweis auf Art. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unterschriftserfordernis bei Pfändungsverfügungen

Leitsatz 1. Für die Frage, ob eine Pfändungsverfügung i.S. des § 309 Abs. 1 Satz 2 AO in elektronischer Form vorliegt, ist darauf abzustellen, ob dem Adressaten ein elektronisches Dokument übermittelt wird (§ 87a Abs. 4 AO). 2. § 309 Abs. 1 Satz 2 AO verdrängt die Anwendung des § 119 Abs. 3 AO nicht insgesamt, sondern nur insoweit, als es um die Zulässigkeit einer Ersetzung d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine unentgeltliche Zuwendung i.S.d. § 278 Abs. 2 Satz 1 AO durch Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses

Leitsatz 1. Die Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses durch den Alleinverdiener-Ehegatten stellt auch dann keine unentgeltliche Zuwendung i.S. des § 278 Abs. 2 Satz 1 AO an den anderen Ehegatten dar, wenn das Haus im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht. 2. Ist der Alleinverdiener-Ehegatte zivilrechtlich verpflichtet, die Zins- und Ti...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerbesteuerung beim Betreiben von Geldspielautomaten mit ­Gewinnmöglichkeit ist mit Unionsrecht vereinbar

Leitsatz 1. Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit (Glücksspiel mit Geldeinsatz) sind umsatzsteuerbar. 2. Ein Aufsteller von Geldspielautomaten kann sich für Umsätze bis einschließlich 5.5.2006 auf die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG berufen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 12.05.2005 – V R 7/02, BFHE 210, 1...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Berücksichtigung von Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die häusliche Pflege eines in seinem eigenen (anderen) Haushalt lebenden Angehörigen als haushaltsnahe Dienstleistungen

Leitsatz Da das Rechnungserfordernis gemäß § 35a EStG der Verhinderung von Schwarzarbeit dient, müssen sich aus der Rechnung der Leistungserbringer und der Leistungsempfänger ergeben. Dass der Leistungsempfänger und der Zahlende identisch sein müssten, ergibt sich daraus nicht. § 35a EStG begünstigt nur Aufwendungen für die ambulante Pflege von Angehörigen im eigenen Haushalt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter gegen den Bescheid zur Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos

Leitsatz Wird ein Drittanfechtungsrecht der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bejaht, ist jedenfalls nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Gesellschafter den sich aus § 166 AO ergebenden Beschränkungen unterworfen sind. Normenkette § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG, § 166 AO, Art. 19 Abs. 4 GG ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art: wirtschaftliche Betrachtungsweise

Leitsatz 1. Der Begriff der "Verpachtung" in § 4 Abs. 4 KStG setzt eine entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten voraus. 2. Entgeltlichkeit in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter, sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzinses zu tragen hat. Normenkette § 4 Abs. 1 Sätze 1 un...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen als grunderwerbsteuerrechtliche ­Gegenleistung

Leitsatz Verpflichtet sich der Käufer beim Kauf eines Grundstücks, dieses dem Verkäufer ohne angemessenes Entgelt zur Nutzung zu überlassen, liegt darin eine Gegenleistung für das Grundstück. Normenkette § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, § 118 Abs. 2 FGO Sachverhalt Die Klägerin erwarb im Mai 2012 ein Grundstück, das als Kulturdenkmal erfasst und mit acht Gebäuden bebaut wa...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorrangige Verrechnung von Altverlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften

Leitsatz § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG steht der Verrechnung von Altverlusten i.S. des § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung (EStG a.F.) mit positiven Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 2 EStG bei der (Antrags‐)Veranlagung gemäß § 32d Abs. 4 EStG nicht entgegen, da die depotbezogene unterjährige Verlustverrechnung der auszahlenden Stelle i.S. des § 43a Abs. 3 ESt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 7 Ansatz des höheren Teilwerts (§ 55 Abs. 5 EStG)

Rz. 49 Anstelle der Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach § 55 Abs. 1 bis 4 EStG sieht § 55 Abs. 5 EStG die Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten durch Ansatz des höheren Teilwerts vor. Liegen die Voraussetzungen nach § 55 Abs. 5 EStG vor, gilt der höhere Teilwert als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Grund und Bodens. Rz. 50 Weist d...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührenrecht: Tatsächlich nur eine Gebühr bei mehreren Einspruchsverfahren?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass mehrere Einsprüche gleichzeitig einzulegen sind. Nicht nur, weil ein Steuerbescheid aus mehreren Verwaltungsakten besteht, sondern weil es vielfach Fälle gibt, in denen unter demselben Datum mehrere Steuerbescheide für den Mandanten ergehen. Ein Beispiel dafür sind Änderungsbescheide nach Abschluss einer Betriebsprüfung. An dieser Stel...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

Leitsatz 1. Einem partiarischen Darlehen sind – in Abgrenzung von einer stillen Beteiligung – eine Verlustbeteiligung des Darlehensgebers und eine gemeinsame Zweckverfolgung (§ 705 BGB) fremd. 2. Wird zur Erbringung der Einlage in eine typisch stille Gesellschaft eine Darlehensforderung gegenüber einer Kapitalgesellschaft als Inhaberin des Handelsgewerbes abgetreten, so hande...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vorbemerkungen zur Finanzgerichtsordnung

1 Rechtsschutz – Grundlagen 1.1 Anwendungsbereich Rz. 1 Die FGO v. 6.10.1965[1] regelt gem. Art. 108 Abs. 6 GG den Rechtsschutz durch die Finanzgerichtsbarkeit (Rz. 5a). 1.2 Rechtsschutzgarantie Rz. 2 Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist die vollziehende Gewalt – ausgeübt durch die Verwaltungsbehörden – an Gesetz und Recht gebunden. Diese Bindung wird durch Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG gesicher...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines (§ 10 Abs. 1 FGO)

Rz. 1 § 10 FGO regelt die richterliche Organisation des BFH als nach Art. 95 Abs. 1 GG obersten Gerichtshof des Bundes.[1] Grundlage sind die über § 4 FGO geltenden §§ 21a–21i GVG , die das Präsidium, die Geschäftsverteilung und die personelle Besetzung der entscheidenden Senate regeln.[2] Gem. § 10 Abs. 1 FGO besteht der BFH aus dem Präsidenten, aus Vorsitzenden Richtern und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Senatsverfassung (§ 10 Abs. 2 FGO)

Rz. 2 § 10 Abs. 2 FGO sieht für den BFH als oberstes Bundesgericht in Finanzangelegenheiten i. S. v. § 33 FGO die Senatsverfassung vor. Nach § 10 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 2 FGO sind Zoll-, Verbrauchsteuer- und Finanzmonopolsachen in besonderen Senaten zusammenzufassen, die daneben allerdings auch noch eine allgemeine Zuständigkeit haben können.[1] Ergänzend hierzu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Besetzung der Senate (§ 10 Abs. 3 FGO)

3.1 Grundsatz Rz. 6 Grundsätzlich entscheiden die Senate in der Besetzung mit fünf Richtern. Das gilt zunächst für Urteile, Gerichtsbescheide, Beschlüsse nach § 126a FGO sowie für Richtervorlagen. Auch bei Beschlüssen innerhalb der mündlichen Verhandlung (z. B. Ausschluß der Öffentlichkeit oder Vertagung der mündlichen Verhandlung) entscheidet stets die Vollbesetzung.[1] 3.2 Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1 Unabhängigkeit der Gerichte

Rz. 1 Die Finanzgerichtsbarkeit ist Teil der rechtsprechenden Gewalt i. S. v. Art. 92 GG [1] und insoweit ein besonderer Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit.[2] § 1 FGO ist Grundlage der Einrichtung der Finanzgerichtsbarkeit[3] und stellt damit zugleich klar, dass die gerichtliche Tätigkeit in Finanzangelegenheiten[4] nur durch die Finanzgerichtsbarkeit, nicht jedoch durch ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3 Errichtung und Aufhebung von Finanzgerichten

Rz. 1 Der durch § 3 FGO geregelte Gesetzesvorbehalt zur Errichtung und Aufhebung von FG oder der genannten Organisationsmaßnahmen dient zur Sicherung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter.[1] Dieser Gesetzesvorbehalt wird nur durch ein förmliches Gesetz, nicht durch Rechtsverordnung erfüllt.[2] Durch das erforderliche formelle Landesgesetz [3] wird die Organisation der F...mehr