Rz. 6

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Als Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der begehrten Verwertungsaussetzung ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO), im Klageverfahren die Verpflichtungsklage (§ 40 FGO). Im Hinblick auf den Charakter der Entscheidung als Ermessensentscheidung (s. Rz. 3), ist das FG zu Maßnahmen nach § 297 AO aber nur befugt, wenn das Ermessen des FA auf Null reduziert ist (§ 101 FGO).

 

Rz. 7

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Im vorläufigen Rechtsschutz kann Aussetzung der Verwertung durch eine einstweilige Anordnung beim FG (§ 114 FGO) beantragt werden (BFH v. 23.11.1999, VII B 310/98, BFH/NV 2000, 588; zu den Anforderungen s. § 258 AO Rz. 22).

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