Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Selbstständige / 2. Vereitelung, § 7 I Nr. 2 EFZG

Rz. 353 § 7 EFZG – Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Der Arbeits-Rechtsschu... / I. Der Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 91 Vielfach wird von Rechtsanwälten im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses zusätzlich der Weiterbeschäftigungsanspruch geltend gemacht. Der gekündigte Arbeitnehmer hat, sofern der Betriebsrat einer Kündigung widersprochen hat und Kündigungsschutzklage eingereicht worden ist, einen betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG. Rz....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Straf-Rechtsschutz... / I. Der Straf-Rechtsschutz für Verkehrsvergehen – § 2i aa ARB 2010

Rz. 27 In zwei Punkten unterscheidet sich der Strafrechtsschutz im Verkehrsbereich der ARB 94/2008 von dem in den ARB 75. Zum einem bezieht sich der Straf-Rechtsschutz in dieser Form nicht auf verkehrsrechtliche Verbrechen, und zum anderen ist die Regelung bezüglich der im Rausch begangenen Verkehrsdelikte nach § 323a StGB entfallen. Rz. 28 Versichert ist im verkehrsrechtlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2015, Beurteilungsspi... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… Die Revision ist begründet; sie führt zur Zurückverweisung der Sache an das BG. …" [17] 1. Zu Recht hat das BG allerdings auf der Grundlage des bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgten Parteivortrages eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach § 5 Nr. 3a) AVB durch die Kl. angenommen. Diese ergibt sich jedenfalls daraus, dass die Kl. dem Verlangen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / (a) Wegeunfall

Rz. 925 Nicht entscheidend ist das Vorliegen grober Fahrlässigkeit, es kommt vielmehr auf die Ursächlichkeit an. Die Grenzen der absoluten Fahruntüchtigkeit entsprechen auch im Sozialrecht denen der BGH-Rechtsprechung.[549] Rz. 926 Bei Wegeunfällen[550] fehlt die Kausalität bereits dann, wenn der Verletzte absolut fahruntüchtig i.S.d. strafrechtlichen Rechtsprechung (es gelte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Verjährung / (2) Organisation

Rz. 63 Beim Drittleistungsregress (z.B. SVT, SHT, beamtenrechtlicher Dienstherr) wird insbesondere auch ein Organisationsverschulden beachtet werden müssen,[59] wenn beispielsweise keine generelle Vorsorge dafür getroffen wird, dass die Leistungsabteilungen die mit der Durchführung von Regressen beauftragten Personen nicht oder nicht rechtzeitig über Rückgriffsmöglichkeiten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Das Sachverständigengu... / III. Beachtung des Fahrlässigkeitsmaßstabes

Rz. 63 Im Zivilverfahren und im Strafverfahren gelten unterschiedliche Maßstäbe zur Begutachtung der Fahrlässigkeit. Im Strafverfahren sind, soweit es um die Frage geht, ob der Angeklagte fahrlässig gehandelt hat, die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Beschuldigten ausschlaggebend.[80] Zitat "Richtig ist allerdings der Ausgangspunkt des Amtsgerichts, daß von einem Kr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Dienstherr

Rz. 1954 Hinsichtlich des Regresses des Dienstherrn bestehen wesentliche Unterschiede gegenüber dem Regress bei Schädigung eines Sozialversicherten.[1242] Die beamtenrechtlichen Vorschriften nehmen lediglich dem verletzten Beamten die Möglichkeit der Geltendmachung weiterer Ansprüche, schließen aber nicht die Inanspruchnahme des Schädigers durch den Dienstherrn aus.[1243] Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Selbstständige / bb) Wegfall der Fortzahlungsverpflichtung

Rz. 234 Der Wegfall kommt insbesondere in folgenden Fällen in Betracht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Preußen

Rz. 851 Die gesetzliche Unfallversicherung wurde mit dem Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 eingerichtet und bildete mit dem Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (1883) und dem Invaliditäts- und Alterssicherungsgesetz (1889) einen der drei klassischen Zweige der Sozialversicherung, die 1911 in der RVO[479] zusammengefasst wurden. Die RVO wurde weitgehend...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Leitsatz Macht der Verwalter aufgrund einer vereinbarten Ermächtigung, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vertreten zu können, namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Anspruch geltend, der zuvor vergemeinschaftet werden müsste, trifft ihn kein grobes Verschulden. Normenkette § 49 Abs. 2 WEG Das Problem Verwalter V erhebt namens der Gemeinschaft der Wohnungsei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2014, Unwirksamer Ha... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Das angefochtene Urteil hält der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand." [8] 1. Zutreffend geht das BG allerdings davon aus, dass der in den Allgemeinen Vermietbedingungen der Kl. vorgesehene Haftungsvorbehalt für Fälle grober Fahrlässigkeit wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist, denn diese Klausel weicht von wesentlichen Grundg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2014, Unwirksamer Ha... / Leitsatz

1. Ist der in den AGB eines gewerblichen Kfz-Vermieters vorgesehene Haftungsvorbehalt für Fälle grober Fahrlässigkeit wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, findet die Regelung des § 81 Abs. 2 VVG entsprechende Anwendung. 2. Zu den Voraussetzungen für die Annahme grober Fahrlässigkeit bei einem selbstverschuldeten Unfall mit einem angemieteten Kf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2014, Vorsatz des VN... / 2 Aus den Gründen:

[3] "… Die Revision hat Erfolg und führt zur Zurückverweisung der Sache an das BG." [4] I. Das BG hat ausgeführt, die Bekl. sei wegen einer vom Kl. vorsätzlich vorgenommenen Gefahrerhöhung nach § 23 Abs. 1 VVG leistungsfrei. Er habe durch das Abstellen des Schleppers ohne abgeklemmte Batterie in einer Scheune, in der auch leicht entzündliche Stoffe (Heu und Stroh) gelagert wü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2014, Unfälle mit Fu... / V. Allgemeine Sorgfalt

In der Straßenverkehrsordnung gibt es noch einige andere Vorschriften, in denen geregelt ist, wie sich Radfahrer im Straßenverkehr zu verhalten haben. So regelt § 5 Abs. 2 StVO den Seitenabstand, der beim Überholen von Radfahrern durch andere Verkehrsteilnehmer einzuhalten ist. § 5 Abs. 8 StVO erlaubt, dass Radfahrer die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2014, Unwirksamer Ha... / Sachverhalt

Die klagende gewerbliche Kraftfahrzeugvermieterin nimmt den Bekl. auf Ersatz des Schadens in Anspruch, den er als Fahrer eines von seiner Ehefrau, der ehemaligen Bekl., am gemieteten Kfz der Kl. verursacht hat. In dem Mietvertrag ist eine Haftungsfreistellung für selbstverschuldete Unfälle mit einer Selbstbeteiligung von 350 EUR pro Schadensfall vereinbart. Die dem Mietvertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2014, "Vorsätzliche"... / 3 Anmerkung:

Das Zusammenspiel der Absätze in der Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination des § 315c StGB (parallel natürlich auch in § 315b StGB) führt immer wieder zu Fehlern in der Rechtsanwendung. Wegen § 11 Abs. 2 StGB gilt auch die Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination als Vorsatztat und muss entsprechend ausgeurteilt werden. Dennoch gilt aber der Strafrahmen des § 315c Abs. 3 StGB. Diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2014, Vorvertraglich... / 1 Aus den Gründen:

"… (1) Gem. § 19 Abs. 5 S. 1 VVG stehen dem VR die Rechte aus einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn er den VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Der Senat folgt der hierzu vertretenen Auffassung des LG nicht, wonach die Belehrung der Bekl. in dem Antragsf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2014, Wahlfeststellu... / 3 Anmerkung:

Eine lehrreiche Entscheidung zur exakten Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen. Nur bei eindeutig festgestellter Kausalität zwischen Alkoholisierung und Gefährdung ohne daneben verbleibenden vernünftigen Zweifeln kann von einer Strafbarkeit des § 315c StGB ausgegangen werden. Die durch den BGH am Ende dezent mitgeteilte Handlungsanweisung dürfte dem LG sicher etwas Kopf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2014, "Vorsätzliche"... / 2 Aus den Gründen:

[1] Das LG hat den Angekl. wegen vorsätzlicher Körperverletzung, "besonders" gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wegen Nötigung sowie wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlichem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2014, Rechtsfolgen bei übermäßiger Dauer des Verfahrens in Familiensachen

Im familiengerichtlichen Verfahren hat jeder Beteiligte nach deutschem Recht einen Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz. Dieser Justizgewährungsanspruch gebietet, dass streitige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG.[1] Mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich die Verpflichtung des Gerichts, sich nachhaltig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2014, Unterlassener ... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Das dem Sachverständigen zu zahlende Honorar ist entsprechend seiner Liquidation vom 5.4.2014 auf 2.314,55 EUR festzusetzen." 1. Die Festsetzung erfolgt gem. § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG auf Antrag des Sachverständigen vom 6.5.2014 durch den nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 JVEG zuständigen Senat. Die Entscheidung erfolgt gem. § 4 Abs. 7 S. 1 JVEG durch eines der Mitglieder des Sen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2014, Schuldhafte Ve... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Die Revision hat Erfolg und führt zur Zurückverweisung der Sache an das BG. …" [17] II. 1. Keinen Bedenken begegnet es allerdings, dass das BG keine Feststellungen zur Wissentlichkeit der Pflichtverletzung des S getroffen hat. Ihr Vorliegen ist im Rechtsstreit des VN oder des Geschädigten gegen den Berufshaftpflichtversicherer für die Frage der Vorleistungspflicht zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2014, Verjährungsbeg... / 2 Aus den Gründen:

"Die nach § 119 SGB X übergegangenen Schadensersatzansprüche des Geschädigten hinsichtlich des Ausfalls von Rentenversicherungsbeiträgen sind nicht verjährt. …" Nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2014, Verjährungsbeg... / 3 Anmerkung

1. Die Entscheidung folgt der seitherigen Rechtsprechungslinie des BGH, die für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist von Regressansprüchen allein auf die Kenntnis der Bediensteten der Regressabteilung, nicht dagegen auf die Kenntnis der Bediensteten der Leistungsabteilung abstellt, und auch die Frage verneint, ob die Regressabteilung ohne grobe Fahrlässigkeit von dem Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 4 Festsetzung des Ordnungsgeldes, § 80 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 FGO

Rz. 10 Erscheint der jeweilige Beteiligte bzw. gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreter[1] unentschuldigt nicht und ist ein Ordnungsgeld für diesen Fall vorher angedroht worden, so ist dieses regelmäßig durch Beschluss des Gerichts in der angedrohten Höhe festzusetzen. Ein Ermessen besteht insoweit nicht.[2] Nach Auffassung des BFH soll jedoch angesichts des Normzwecks des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Die Formen des Versich... / B. § 21 Abs. 1 ARB 2010 - Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 8 1 VN = Versicherungsnehmer 2 Drei Monate Wartezeit Rz. 9 Versichert sind im Verkehrs-Rechtsschutz der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als: Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeugs zu Lande. Das amtliche Kennzeichen wird ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang - Die rechtlichen Gr... / IV. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) - Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang - Die rechtlichen Gr... / II. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2009) - Stand Juni 2009

Rz. 2 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. - Auszug: Abdruck nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang - Die rechtlichen Gr... / I. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008/II) - Stand April 2008

Rz. 1 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang - Die rechtlichen Gr... / III. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) - Stand Juli 2010

Rz. 3 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. - Auszug: Abdruck nu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.6 Unrichtige Angaben in Verzeichnissen (Nr. 6)

Rn 86 § 290 Abs. 1 Nr. 6 wurde ergänzt, weil der bisherige Versagungsgrund des § 290 Nr. 3 als Zulässigkeits-voraussetzung in § 287a Absatz 2 n. F. unter Einführung einer entsprechenden Erklärungspflicht des Schuldners in § 287 Abs. 1 Satz 2 n. F. verlagert wurde. Von einem Schuldner, der von seinen Verbindlichkeiten befreit werden will, wird erwartet, dass er diese Verpflic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Unrichtige oder unvollständige Angaben des Schuldners vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Nr. 2)

Rn 34 Als "unredlich" ist ein Schuldner auch anzusehen, wenn er in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unzutreffende (fehlerhafte, unrichtige) oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit oder Sozialleistungen oder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2 Herausgabepflicht im Falle des § 143 Abs. 2 Satz 2

Rn 100 War der Empfänger einer unentgeltlichen Leistung im Hinblick auf die gläubigerbenachteiligende Wirkung der Vermögensverschiebung bösgläubig, kommt ihm die Privilegierung nach § 143 Abs. 2 Satz 1 nicht zugute. Er haftet dann ebenso wie der Empfänger einer entgeltlichen Leistung (§ 143 Abs. 2 Satz 2). Bösgläubig ist der Anfechtungsgegner bei positiver Kenntnis oder wenn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (Nr. 5)

Rn 66 Die Auskunfts- und Mitwirkungsverpflichtungen des Schuldners nach der Insolvenzordnung (§ 290 Abs. 1 Nr. 5 n. F. [131]) ("im laufenden Insolvenzverfahren", § 290 Abs. 1 Nr. 5 a. F.) ergeben sich aus § 97, im Eröffnungsverfahren auch einschließlich der Mitwirkungspflichten[132] aus § 20 i. V. m. § 97.[133] Diese Verpflichtungen gelten also im gesamten Insolvenzverfahren ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Insbesondere: Wechsel und Scheck in der Insolvenz

Rn 21 Der gezogene Wechsel (Art. 1 WG) ist eine Sonderform der bürgerlich-rechtlichen Anweisung. Er weist gegenüber dieser bei Übereinstimmung in der Grundstruktur aber einige Besonderheiten auf, insbesondere die grundsätzlich Haftung auch des Ausstellers (Art. 9 WG) und des Indossanten (Art. 15 WG) sowie die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs (Art. 16, 17 WG). Demgemäß ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 7. Fälligkeit und Verjährung des Vergütungsanspruchs

Rn 55 Auch nach Neuregelung des Vergütungsrechts in der InsO bzw. durch die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung bleibt es dabei, dass die Insolvenzverwaltervergütung als Tätigkeitsvergütung mit Erbringung der Arbeitsleistung bzw. Entfaltung der Tätigkeit entsteht. Dies entspricht dem generellen Rechtszustand im Kosten- und Vergütungsrecht.[68] Der Anspruch wird fällig m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Nicht insolvenzspezifische Haftungsgrundlagen

Rn 15 Neben der insolvenzspezifischen Haftung aus § 60 kann der Verwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch nach den allgemeinen Vorschriften und Grundsätzen zum Schadensersatz verpflichtet sein.[43] In Betracht kommt hier zunächst eine Verantwortlichkeit aus der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, welche der Insolvenzverwalter im Rahmen der Verfahrensabwicklung ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5 Verschulden

Rn 8 Die gesetzliche Regelung fordert eine schuldhafte Pflichtverletzung. Zur Anwendung kommen also die Grundsätze des § 276 BGB, d.h., der Verwalter hat für Vorsatz und Fahrlässigkeit einzustehen. Nach § 276 Abs. 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Zur Ausfüllung dieses allgemeinen Fahrlässigkeitsbegriffs muss aber für den i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Regelmäßiger Fristbeginn

Rn 2 Die Verjährungsfrist richtet sich nunmehr nach § 195 BGB und beträgt regelmäßig 3 Jahre. Nach § 199 Abs. 1 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem zum einen der betreffende Schadensersatzanspruch entstanden ist und zum anderen der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Ersatzpflicht des Verwalters Kenntnis e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 186 Abs. 1 Satz 2)

Rn 7 Die Wiedereinsetzung ist dem Schuldner nach § 186 Abs. 1 Satz 2 zu gewähren, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen von § 51 Abs. 2 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO und §§ 233–236 ZPO erfüllt sind. Es handelt sich hierbei um eine Rechtsgrundverweisung.[8] Rn 8 Danach kommt eine Wiedereinsetzung dann in Betracht (Wiedereinsetzungsgrund), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Schmälerung der Insolvenzmasse durch den Schuldner (Nr. 4)

Rn 55 Die Sperrfristen sollten entsprechend dem Unwertsgehalt der vom Schuldner begangenen Pflichtverstöße angehoben werden.[103] Deshalb wurde auch die Jahresfrist in Nr. 4 angehoben. Hat der Schuldner in den letzten drei Jahren (§ 290 Abs. 1 Nr. 4 n. F.) ("im letzten Jahr" § 290 Abs. 1 Nr. 4 a. F.) vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Stellung die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.7.2013 wurde § 295 Abs. 1 geändert und neu gefasst.[3] § 295 trat zum 1.7.2014 in Kraft.[4] Eine generelle Rückwirkung der Änderung wurde abgelehnt.[5] Die Übergangsregeln des Art. 6 bestimmen, dass die bis 1.7.2014 geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Verschulden

Rn 5 Auch wenn dies im Gesetzestext nicht ausdrücklich erwähnt ist, erfordert auch die Ersatzpflicht des Verwalters nach § 61 ein Verschulden als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. Maßstab ist hier § 276 BGB, d.h. der Verwalter hat auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten.[14] Prozessual wird allerdings mit der Regelung in § 61 Satz 2 eine Beweislastumkehr zu Lasten des Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.4 Haftung bei Pflichtverletzung

Rn 23 Über das eigentliche Vertragsverhältnis hinaus entstehen zulasten der Anlage- oder Hinterlegungsstelle grundsätzlich keine besonderen Pflichten, so dass grundsätzlich keine Haftung der Bank bei – gemessen am Innenverhältnis gegenüber den Insolvenzgläubigern – rechtswidrigen Verfügungen des Verwalters entstehen kann. Etwas anderes gilt bei Insolvenzzweckwidrigkeit eines...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts (Abs. 1)

Rn 3 Nach Abs. 1 geht unter den dort genannten Voraussetzungen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über. Zwingende Voraussetzung ist zunächst eine wirksame Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Erlass eines ordnungsgemäßen Eröffnungsbeschlusses gemäß § 27. Ein Rechtsübergang findet also in den seltenen Fällen nicht stat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2014, Die geänderten ... / III. Grob fahrlässige Nichterfüllung der Mitteilungspflichten

Bereits im Formular wird der Antragsteller in dem Feld über seiner Unterschrift auf seine Verpflichtung zur ungefragten und unverzüglichen Information des Gerichts über wesentliche Verbesserungen der Einkommensverhältnisse und jeder Adressenänderung hingewiesen. Zudem ist davon auszugehen, dass er im Laufe des gerichtlichen Verfahrens noch mehrfach an seine Verpflichtungen e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2014, Kürzung der En... / 1 Aus den Gründen:

" … 2. Die Versicherungsleistung ist jedoch gem. § 81 Abs. 2 VVG zu kürzen, da die Kl. den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat." a) Die Parteien haben die gesetzliche Regelung in § 81 Abs. 2 VVG – soweit im vorliegenden Fall maßgeblich – nicht abbedungen. Zwar ist in Nr. A.2.8.1 der maßgeblichen AKB 2011 geregelt, dass die Bekl. in der Kaskoversicherung auf de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2014, Widerspruch zw... / 3 Anmerkung:

Zusätzlich zu der vom OLG Frankfurt entschiedenen Konstellation kann zur Problematik der Urteilsberichtigung noch auf eine Entscheidung des OLG Zweibrücken (Urt. v. 31.7.2008 – 1 Ss 96/08, NStZ-RR 2008, 381) hingewiesen werden. Dort wurde erläutert, dass eine Urteilsberichtigung unzulässig ist, wenn auch nur der Verdacht einer nachträglichen (sachlichen) Änderung und damit e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / b) Grobe Fahrlässigkeit

Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer in der Regel ebenfalls für den gesamten Schaden. Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und Verhaltensregeln missachtet, die im konkreten Fall jedem hätten einleuchten müssen. Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei eine...mehr