Fachbeiträge & Kommentare zu Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / Literaturtipps

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FF 9/2018, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Mannheim vom 6.–8.6.2018

Reformbedarf im Familienverfahrensgesetz (FamFG) Das reformierte Familienverfahrensgesetz trat am 1.9.2009 in Kraft, ein Anlass für die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, es auf weiteren Reformbedarf zu prüfen. Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Schwackenberg aus Oldenburg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht im DAV, blickte zunächst zurück auf die fünf Reformziele, ...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / I. Einleitung

Das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte geht nicht ohne Bremsspuren oder gar Funkenflug ab. Immer häufiger werden die Fälle, in denen das BVerfG Verfassungsbeschwerden (ohne Begründung!) nicht zur Entscheidung annimmt, um anschließend feststellen zu müssen, dass der EGMR der daraufhin erhobenen Individual- bzw. Menschenrech...mehr

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FF 5/2018, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 23.–24.2.2018

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte zu der Veranstaltung eingeladen, um einen möglichst umfassenden Überblick über die wesentlichen familienrechtlichen Themen wie Scheidung, Kindschaftsrecht und Vermögen mit Auslandsbezug anzubieten. Der Fokus lag auf dem europäischen Recht, aber auch internationales Recht kam zur Sprache. Die Referentinnen und Referenten lieferten z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.2 Übermittlung in Drittstaaten auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 erweitert den Adressatenkreis des Abs. 1 (Rz. 11 bis 14) um Personen und Stellen in einem Drittstaat und internationale Organisationen, sofern diese über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen, das durch einen Angemessenheitsbeschluss i. S. v. Art. 45 DSGVO festgestellt wurde. Das bedeutet, dass auch dortigen Personen oder Stellen Sozialdaten unter den Vor...mehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwalt... / Donnerstag, 7.6.2018

13.45 – 14.30 Uhr Reformbedarf im Familienverfahrensgesetz (FamFG) Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht, Oldenburg 14.30–15.15 Uhr Reformbedarf im Kindschaftsrecht Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. K.-Peter Horndasch, Mitglied des Ausschusses Familienrecht, Weye-Leeste Moderation: Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfgang Schwa...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 55a Normenkon... / 2.2.2 Form der Entscheidung

Rz. 14 Das LSG entscheidet durch Urteil oder durch Beschluss, wenn es eine mündliche Verhandlung für nicht erforderlich hält (Abs. 5 Satz 1). In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/3404) heißt es dazu: "Das Gericht soll die Beteiligten vorher anhören, wenn es beabsichtigt, durch Beschluss zu entscheiden. Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung kommt insbesondere in Betra...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / II. Kirchensteuer

Rz. 40 Ist Lohn-/Einkommensteuer zu erstatten, gilt dies auch für die hierauf entfallende Kirchensteuer. Zu beachten ist gleichzeitig, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch eine etwaige Kirchensteuerpflicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist. Rz. 41 Soweit der BGH[40] im Jahre 1987 noch von einer grundsätzlich zu vermutenden Kirchensteuerpflich...mehr

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Anfechtung der Vaterschaft / 1 Gründe:

[1] I. In der vorliegenden Abstammungssache ficht der Antragsteller (Beteiligter zu 2) als biologischer Vater die Vaterschaft des Beteiligten zu 3 zu dem im Januar 2013 geborenen Kind (Beteiligte zu 1) an und begehrt seine Feststellung als rechtlicher Vater. [2] Der Beteiligte zu 3 und die Kindesmutter (Beteiligte zu 4) haben zwei gemeinsame (2007 und 2011 geborene) Söhne. Si...mehr

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FF 2/2018, Beschleunigungsr... / 1 Gründe:

[1] I. Der Kindesvater rügt, dass die bisherige Verfahrensdauer in der vorliegenden Kindschaftssache nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach § 155 Abs. 1 FamFG entspricht. [2] Die Kindeseltern streiten um das Sorgerecht für ihren aus ihrer nichtehelichen Beziehung hervorgegangenen Sohn ( … ), geb. ( … ) 2004. [3] Aufgrund einer Sorgeerklärung (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.4.1 Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik

Ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern (im Gesetz früher als "nichteheliches Kind" bezeichnet) ist erst seit Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes am 1.7.1970 Abkömmling seines Vaters im Rechtssinne. In Erbfällen nach diesem Termin war es zwar gesetzlicher Erbe erster Ordnung nach seinem Vater, wurde aber neben miterbenden ehelichen Kindern und dem Ehegatten auf ...mehr

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§ 1 Von der Richtlinie zur ... / III. Datenschutzgrundrecht als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts

Rz. 25 Eine weitere Rechtsquelle für den auf Ebene der Europäischen Union gewährleisteten Grundrechtsschutz sind gemäß Art. 6 Abs. 3 EUV die Grundrechte, wie sie in der EMRK normiert sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben, als allgemeine Grundsätze.[74] Trotz der Bezugnahme auf die EMRK und die zu ihr ergangene Rechts...mehr

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§ 1 Von der Richtlinie zur ... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Das Datenschutzrecht ist ein relativ junges Rechtsgebiet. Erst Mitte der 1960er Jahre geriet der Datenschutz mit der zu dieser Zeit entstehenden Großrechnertechnologie erstmalig in den Fokus der Öffentlichkeit. Als in den Vereinigten Staaten von Amerika die elektronische Datenverarbeitung in breitem Maße Einzug hielt, kristallisierten sich zwei Problemkomplexe heraus, ...mehr

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§ 1 Von der Richtlinie zur ... / II. Grundrechtecharta

Rz. 7 Die durch Art. 6 Abs. 1 EUV in Bezug genommene Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)[7] kodifiziert Grund- und Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Union. Sie wurde ursprünglich vom ersten Europäischen Konvent unter dem Vorsitz von Roman Herzog erarbeitet. Mit der Charta sind die EU-Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlic...mehr

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§ 1 Von der Richtlinie zur ... / I. Ausgangspunkt

Rz. 3 Es passt in die Zeit der Entstehung eines Bewusstseins über einen sorgsamen Umgang mit Daten, dass gerade der Datenschutz den Ausgangspunkt für die Entwicklung von Grundrechten in der Europäischen Union im Jahre 1969 bildete. Der Fall, der hierzu Anlass gab, in gebotener Kürze: Gemäß einer Entscheidung der Kommission war die Möglichkeit eröffnet worden, Butter zu vergün...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / II. Erbe nach dem Vater

Rz. 131 Für die Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren sind und deren Vater nach 1998, also nach Durchführung des Kindschaftsreformgesetzes, verstorben ist, gilt die reguläre gesetzliche Erbfolge. Diese Kinder sind gesetzliche Erben des Vaters gemäß §§ 1922, 1924 BGB. Rz. 132 Kinder hingegen, die vor dem 1.7.1949 geboren worden sind, gelten aufgrund der Anwendbarkeit alten R...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / II. Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Verfassung

Rz. 31 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist auch ein Paar, das mit gemeinsamen Kindern außerhalb der Rechtsform einer Ehe oder registrierten gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt, eine Familie.[24] Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei den Kindern um gemeinsame handelt. Auch dann, wenn Kinder – gemeinsame oder adoptierte – in einer gleichges...mehr

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§ 3 Allgemeine Verarbeitung... / I. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

Rz. 3 Nach Art. 5 Abs. 1a) DSGVO müssen personenbezogene Daten auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden. Nach Erwägungsgrund 40 soll dies der Fall sein, wenn personenbezogene Daten "mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen zulässigen Rechtsgrundlage verarbeitet werden." Letzteres soll immer der Fall sein, wenn sich aus der DSGVO selbst oder aus dem so...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Zeugnisverweigerungsrecht

Rz. 353 Nach dem Wortlaut der §§ 383 ZPO, 52 StPO sind Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte und diejenigen Personen zur Zeugnisverweigerung berechtigt, die mit der Partei, dem Beteiligten oder dem Angeklagten in gerader Linie verwandt oder verschwägert beziehungsweise in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind oder waren. Rz. 3...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / V. Gesetzesänderung 2013

Rz. 15 Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte war schließlich Anstoß für die bislang jüngste Gesetzesänderung im Jahre 2013. Ein Vater rügte vor dem EuGM die Ungleichbehandlung von Vätern nichtehelich geborener Kinder gegenüber den Müttern und die Ungleichbehandlung von Vätern nichtehelich geborener Kinder gegenüber Vätern ehelich geborener Kinde...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 19 Länderübersicht / 1. Erbfolge der Verwandten

Rz. 55 Erben erster Ordnung sind gem. Art. 735 c.c. die Abkömmlinge des Erblassers. Kinder erben zu gleichen Teilen. Art. 733, 735 c.c. stellen sämtliche legitime und natürliche Kinder gleich. Ist ein direkter Abkömmling vorverstorben, treten dessen Abkömmlinge in seine Erbenposition ein, Art. 739 ff. c.c. Adoptierte Kinder sind ebenfalls erbberechtigt, Art. 368 c.c. Die ein...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / aa) Gesetzesänderung durch das Zweite Erbrechtsgleichstellungsgesetz

Rz. 7 Im Verhältnis zwischen Mutter und nichtehelichen Abkömmlingen besteht ohne jede zeitliche Einschränkung ein volles Erb- und Pflichtteilsrecht. Im Verhältnis zwischen dem nichtehelichen Vater und seinen Abkömmlingen war dies lange Zeit anders: Nach Art. 12 § 10 Abs. 2 S. 1 NEhelG besaßen vor dem 1.7.1949 geborene nichteheliche Kinder nach wie vor kein gesetzliches Erbre...mehr

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§ 19 Länderübersicht / II. Die Erbrechts- und Pflichtteilsreform 2006

Rz. 52 Das französische materielle Erbrecht beruhte bis 2006 weitestgehend noch auf der ursprünglichen Fassung des Code Civil von 1804. Diese war intensiv von zwei Charakteristika geprägt: zum einen den revolutionären Idealen, vor allem der égalité, die mit den alten Vorrechten der Primogenitur, langfristigen Vermögensbindungen in Fideikommissen etc., aufräumen wollten. Hier...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Internationale Gerichte, Abs. 3 b bzw. Nr. 3.2.13 ARB 2012

Rz. 214 § 3 Abs. 3 b ARB schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor internationalen (Internationaler Gerichtshof in Den Haag, Ständiger Schiedsgerichtshof in Den Haag) oder supranationalen Gerichtshöfen (Europäische Kommission zum Schutz der Menschenrechte, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Europäischer Gerichtshof) vom Rechtsschutz aus. Die ...mehr

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zerb 08/2017, Kein Zugangsr... / Aus den Gründen

A. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands für die Beklagte 600 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die vom Landgericht ausgesprochene Verurteilung der Beklagten, der Erbengemeinschaft "Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten” zu gewähren, kommt inhaltlich einem Auskunf...mehr

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zerb 6/2017, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß/Prof. Der. Gerhard Ring (Hrsg.) zerb verlag, 3. Auflage 2017, 1.503 Seiten, gebunden, 169 EUR ISBN 978-3-95661-062-2 Das Handbuch "Eherecht in Europa mit eingetragener Lebenspartnerschaft und Adoption" ist Anfang des Jahres 2017 in seiner nunmehr dritten Auflage erschienen. Es hat sich in meinen Augen als unverzichtbares Standardwerk für das internationale Priva...mehr

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FF 5/2017, Umgang des Kinde... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung des BGH vom 5.10.2016 stellt die erste höchstrichterliche Entscheidung zu § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB dar. Die Norm ist durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 4.7.2013[1] geschaffen worden. Neben einem weiteren Verfahren zu dieser Thematik hatte der Antragsteller und Beschwerdeführer die Einführung des § 1686a B...mehr

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FF 5/2017, Das Kind im Mittelpunkt

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Nürnberg (24.–26.11.2016) Die Herbsttagung war wieder sehr gut besucht: Etwa 400 Teilnehmer waren nach Nürnberg gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Abstammungsrecht, Samenspende...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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§ 14 Gesetzestexte / I. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 (SEV Nr. 5) (Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK)

Rz. 9 (BGBl 1952 II S. 685)[31] In Erwägung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 verkündet wurde; in der Erwägung, dass diese Erklärung bezweckt, die universelle und wirksame Anerkennung und Einhaltung der darin erklärten Rechte zu gewährleisten; in der Erwägung, dass das Ziel des Europarats die...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / II. Verfahrensschritte

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§ 1 Die elterliche Sorge / I. Die elterliche Sorge im gesellschaftlichen Wandel

Rz. 1 Das BVerfG hat in seinen Entscheidungen durchgängig die "lebenswichtige Funktion der auf natürlichen und rechtlichen Bindungen beruhenden Familie [1] für die menschliche Gemeinschaft" hervorgehoben.[2] Dass die Familie ihren Kern in einer bestehenden Ehe hat, ist dabei nicht essentielle Voraussetzung. Diese Wertvorgabe korrespondiert mit dem internationalen Recht. In de...mehr

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FF 12/2016, Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der gesetzlichen Neuregelung

BGH, Beschl. v. 5.10.2016 – XII ZB 280/15 (AG Baden-Baden, Beschl. v. 8.3.2013 – 6 F 80/11; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 1.6.2015 – 20 UF 63/13) Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, dass die beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, allein nicht genügt, um ein Umgangsrecht ...mehr

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§ 4 Erbenermittlung / i) Erbfälle ab dem 29.5.2009

Rz. 116 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Ausschluss des Erbrechts nach dem Vater, für vor dem 1.7.1949 geborene Kinder, als menschenrechtswidrig anzusehen ist oder nicht. In seiner Entscheidung vom 28.5.2009 bejahte der EGMR diese Frage und sah dem Grunde nach das damalige deutsche Nichtehelichen-Erbrec...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

I. Einleitung Die Anwaltschaft macht insgesamt immer noch zu wenig Gebrauch von der Menschenrechtsbeschwerde, einem (außerordentlichen) Rechtsbehelf. Der hohe Prozentsatz unzulässiger bzw. gestrichener Beschwerden wirkt auf den ersten Blick sicher abschreckend. Über weitere Gründe für die Zurückhaltung lässt sich nur spekulieren. Gewiss spielt auch die Scheu, in einer anderen...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltsmagazin / Klageflut vor dem EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) könnte demnächst durch tausende Beschwerden aus der Türkei wegen der dortigen politischen Entwicklung nach dem Putschversuch im Sommer des vergangenen Jahres blockiert werden. Diese Befürchtung äußerte kürzlich die türkische Richterin am EGMR Isil Karakas in einem Gespräch mit der Presse. Sie berichtete, dass man beim Str...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Neues Formular für die Anrufung des EGMR

Am 1. Januar tritt eine geänderte Fassung des Art. 47 der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Kraft. Die Änderungen betreffen in erster Linie Beschwerden von juristischen Personen und Beschwerdeführern, die anwaltlich vertreten sind. So muss u.a. ab Jahresbeginn ein neues Beschwerdeformular verwendet werden, das von der Internetseite des EGM...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 6 Rechtsprechungsstatistik des EGMR für 2015

Das Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium hat kürzlich einen Bericht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für das Jahr 2015 vorgelegt. Besonderes Augenmerk legte das Ministerium dabei auf die die Bundesrepublik betreffenden Verfahren und die anschließende Umsetzung der Entscheidungen in Deutschland. Insgesamt hat danach der ...mehr

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ZAP 8/2015, Asyl und Flücht... / a) Unzulässige Abschiebung

Ein Ausländer darf nach § 60 Abs. 5 AufenthG nicht abgeschoben werden, soweit sich aus der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergibt, dass die Abschiebung unzulässig ist. Die Menschenrechtskonvention geht zurück auf die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1948. Sie wurde 1950 unterzeichnet und trat 1953 in Kraft. 1954 wur...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 11. Art. 12 EMRK – Recht auf Eheschließung

In seinem Art. 12 EMRK gewährleistet die EMRK das Recht eines jeden erwachsenen Bürgers, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen. Traditionell wird die Ehe als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden. Auch der 1950 verabschiedeten Menschenrechtskonvention dürfte dieses Eheverständnis zugrunde liegen. Als Familie wird dagegen eine Hausgemei...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / II. Zulässigkeitsvoraussetzungen der Menschenrechtsbeschwerde

Eine Menschenrechtsbeschwerde ist zulässig, wenn sie mit den Bestimmungen der Konvention vereinbar ist. Der Beschwerdeführer muss parteifähig und beschwert sein. Der innerstaatliche Rechtsweg muss erschöpft und die Beschwerdefrist (sechs Monate nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung; die Frist soll auf vier Monate verkürzt werden, vgl. Zusatzprotokoll Nr. 15) ein...mehr

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ZAP 17/2016, Anwaltsmagazin / Handbuch zum Zugang zur Justiz in Europa

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kürzlich ein Handbuch herausgegeben haben, das sich den europarechtlichen Grundlagen für den Zugang zur Justiz widmet. Gedacht ist es als Informationsquelle für die Angehörigen der Rechtsberufe; ihnen so...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / b) Erbfälle ab dem 1.4.1998

Erst im Jahre 1998 wurde durch das Erbrechtsgleichstellungsgesetz der Erbersatzanspruch sowie der Geldanspruch abgeschafft (BGBl I 1997, 2968). An deren Stelle wurde das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes in ein echtes gesetzliches Erbrecht umgewandelt. Diese Gleichstellung erfuhr aber eine Einschränkung, wonach für nichteheliche Kinder, die vor dem 1.7.1949 gebor...mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / 3. Berücksichtigung des Kindeswohls bei Ausweisung

Bei der Ausweisung eines Ausländers stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, wenn er dadurch gezwungen wird, die häusliche Gemeinschaft und den direkten Kontakt zu seinem minderjährigen Kind für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum aufzugeben. Das BVerwG hat in seinem Beschluss vom 21.7.2015 (1 B 26.15, AuAS 2015, 194 f.) dargelegt, dass es bei de...mehr

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ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / a) Zivilprozess

Bereits mehrfach wurde hier über die zivilprozessuale Verwertbarkeit der Videoaufzeichnung eines Unfallgeschehens durch sog. Dashcams berichtet. Dabei bleibt das Bild weiterhin uneinheitlich. Das LG Heilbronn (DAR 2015, 211 = VRR 3/2015, 10 [Nugel]) meint, Aufzeichnungen einer in einem Pkw installierten Dashcam könnten im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines...mehr

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ZAP 4/2016, Anwaltsmagazin / Überlange Verfahren in Kindschaftssachen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schlägt die Schaffung eines präventiven Rechtsbehelfes bei überlangen Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen vor. Mit einem Diskussionsentwurf, der auch der Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dient (Urt. v. 15.1.2015 – Beschwerde-Nr. 62198/11) verfolgt das Ministerium das Ziel...mehr

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ZAP 5/2017, Anwaltsmagazin / Anspruch auf Hinterbliebenengeld bei Tötung naher Angehöriger

Personen, die einem durch unerlaubte Handlung getöteten Menschen besonders nahe standen, sollen künftig eine angemessene Entschädigung für das ihnen mit dem Tod zugefügte seelische Leid erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit dem für solche Fälle ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld eingeführt werden soll. Bislang steht nahen Angehörigen bei einer ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Breuer, Zur Anordnung konkreter Abhilfemaßnahmen, EuGRZ 2004, 257 ders., Urteilsfolgen bei strukturellen Problemen – Das erste "Piloturteil" des EGMR, EuGRZ 2004, 445 ders., Das Recht auf Individualbeschwerde zum EGMR im Spannungsfeld zwischen Subsidiarität und Einzelfallgerechtigkeit, EuGRZ 2008, 121 Broß, Zulässigkeitsanforderungen von Individualrecht...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr