Fachbeiträge & Kommentare zu Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

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FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / I. §§ 1666, 1666a BGB und § 1632 BGB

Auch wenn das Jahr 2021 von Entscheidungen des Ersten Senats des BVerfG betreffend die Corona-Pandemie geprägt war,[1] bieten die in 2021 ergangenen Kammerentscheidungen zum Sorgerecht interessante, für die familienrechtliche Praxis relevante Aspekte. In einer am 27.11.2020 ergangenen (Nichtannahme-)Entscheidung[2] hatte sich das BVerfG mit der Frage der Verhältnismäßigkeit e...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.2.1 Kinder

Rz. 29 Neben dem Ehegatten gehören zur Steuerklasse I die unter § 15 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 2 ErbStG aufgeführten Kinder. Kind i. S. d. Erbschaftsteuerrechts sind das eheliche Kind und die gesetzlich nicht mehr besonders aufgeführten nichtehelichen Kinder und Adoptivkinder. Kinder, die zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebten, aber bereits gezeugt waren, gelten erbrechtlic...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 1 Wesentliche Aspekte

Der deutsche Gesetzgeber hat auf das Übel sehr langer Gerichtsverfahren, das in der Praxis gerade auch im Bereich des Steuerrechts immer wieder beklagt wird, nicht ohne Druck reagiert.[1] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nämlich in einer Entscheidung vom 2.9.2010[2] Deutschland dazu aufgefordert, eine solche Regelung zu schaffen. Dem konnte sich der ...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / IV. Recht am eigenen Bild

Rz. 71 Das Recht am eigenen Bild wird als besondere Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach den §§ 22 ff. des "Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie – KUG"[97] geschützt. Gemäß § 22 S. 1 KUG dürfen Bildnisse[98] nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.[99] Von ei...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / IV. Das Auseinanderfallen von genetischer und rechtlicher Elternschaft

Der Bezug zwischen Abstammung und Familie wird dadurch kompliziert, dass genetische und rechtliche Elternschaft auseinanderfallen können, bei den Müttern zusätzlich die genetische und die sogenannte biologische, wenn die Frau, die das Kind zur Welt bringt, genetisch nicht dessen Mutter ist. Bei der Vaterschaft ergibt sich die häufige Erscheinung, dass der genetische Vater nic...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 5. Arbeitgeberbewertungsportale

Rz. 63 Verschiedene Internetportale geben den Nutzern die Möglichkeit – meist anonym – manche nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers, andere unabhängig von einer solchen Zustimmung, ihren ­Arbeitgeber, Kollegen und Vorgesetzten zu bewerten. Hinsichtlich der Zulässigkeit der Beteiligung des Arbeitnehmers in solchen Portalen gelten dieselben Grundsätze wie beim Umg...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / IV. Beweisverwertungsverbot

Rz. 65 Verstößt der Arbeitgeber bei seiner Recherche gegen die Vorschriften der DSGVO oder des Bundesdatenschutzgesetzes, stellt sich die Frage, ob er die erhobenen Daten in einem späteren Rechtsstreit verwenden darf. Grundsätzlich kennt das deutsche Zivilprozessrecht kein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot.[96] Das Gericht entscheidet auf der Grundlage von § 286 ZPO ...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / III. Beweisverwertung bei Internet- und E-Mail-Missbrauch

Rz. 68 Bei der Beurteilung, ob ein Beweisverwertungsverbot von Kenntnissen besteht, die der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Internet- und E-Mail-Nutzung des Arbeitnehmers erlangt hat, kommt es wieder wesentlich darauf an, ob die private Internet- und E-Mail-Nutzung erlaubt oder verboten wurde. Ist nur die dienstliche Nutzung erlaubt, so hat der Arbeitgeber ein Kontrollre...mehr

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V / Verdeckter Ermittler/V-Person in der Hauptverhandlung [Rdn 4637]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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V / V-Mann in der Hauptverhandlung [Rdn 3930]

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B / Beweisverwertungsverbote [Rdn 1231]

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B / Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 1588]

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Z / Zuziehung eines Dolmetschers im Ermittlungsverfahren [Rdn 5478]

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V / V-Mann/V-Person-Problematik [Rdn 5172]

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V / Verdeckter Ermittler, Allgemeines [Rdn 4581]

Rdn 4582 Literaturhinweise: Arzt, Voraussetzungen und Grenzen der automatisierten Kennzeichenerkennung, DÖV 2005, 56 Bader, Zum Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern und von Vertrauensleuten auf der Grundlage der neu geschaffenen §§ 9a und 9b BVerfSchG, HRRS 2016, 293 Bernsmann/Jansen, Heimliche Ermittlungsmethoden und ihre Kontrolle – Ein systematischer Überblick, StV 1998, 217...mehr

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 785]

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V / Verwertung der Erkenntnisse eines (gesperrten) V-Mannes [Rdn 3866]

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 2056]

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Z / Zuziehung eines Dolmetschers [Rdn 4320]

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V / Verdeckter Ermittler, Beweisverwertungsverbote [Rdn 4604]

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 5.1 Verbot des Beamtenstreiks

Das Streikverbot für Beamte ist auch tatsächlich ein langjährig überwiegend akzeptierter und durchgängig praktizierter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Es ist als solcher nach Art. 33 Abs. 5 GG vom Gesetzgeber zu beachten. Das Streikverbot weist eine enge Verbindung auf mit dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip, der Treuepflicht, dem Lebenszeitprinzip sowie dem Grundsa...mehr

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England und Wales1 England ... / 4. Staatliche Aufsicht und Kontrolle

Rz. 83 In begründeten Verdachtsfällen von "corporate and financial malpractice" können gegen eine Ltd. staatliche Ermittlungen eingeleitet werden. Insgesamt darf jedoch nicht vergessen werden, dass solche Untersuchungen bei kleineren privaten Gesellschaften, die kein großes öffentliches Interesse finden, in der Praxis keine wesentliche Rolle spielen. Ermittlungsgegenstände s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Urheberrecht: Die Konsequen... / 3 Pastiches und Sampeln

In § 51a UrhG wurde das Gesetz einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Pelham angepasst (C-476/17). Dieses befasst sich mit dem sogenannten "Sampeln". Dabei handelt es sich um die Technik des "Elektronischen Kopierens von Audiofragmenten" (Sampling), bei der ein Nutzer – zumeist mithilfe elektronischer Geräte – einem Tonträger ein Audiofragmen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / I. §§ 1666, 1666a BGB

Das BVerfG hat sich im Jahr 2020 in zwei Entscheidungen zu erfolgten Sorgerechtsentzügen geäußert. In einer ersten Entscheidung vom 10.6.2020,[1] mit der die Verfassungsbeschwerde wegen formaler Mängel nicht zur Entscheidung angenommen wurde, sah sich das BVerfG aufgrund der "wenig konkreten Feststellungen der Fachgerichte zu Art und Ausmaß der Kindeswohlgefährdung" zu einige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterüberwachung / Zusammenfassung

Begriff Die Überwachung von Mitarbeitern durch den Arbeitgeber ist in vielen Bereichen (z. B. bei der Leistungserbringung und -kontrolle) notwendig; die technischen Möglichkeiten zu immer umfassenderer Überwachung wachsen mit der zunehmenden Digitalisierung rasant. Ein Interesse des Arbeitgebers an der Überwachung seiner Mitarbeiter ist anerkannt – es wird begrenzt durch das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterüberwachung / 1 Bereiche und Formen der Überwachung

Mitarbeiterüberwachungen können sowohl das Leistungsverhalten als auch das Verhalten des Arbeitnehmers im Bereich der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten betreffen. Leistungskontrollen erfolgen durch Erfassung und Dokumentation der Arbeitsergebnisse nach Quantität und Qualität (z. B. der Fehlerquote).[1] Im Zuge der Digitalisierung, insbesondere dem "Internet der Dinge", lass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit des § 24b EStG

Rn. 23 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das BVerfG hat in dem Nichtannahmebeschluss v 22.05.2009 (BVerfG 2 BvR 310/07, BStBl II 2009, 884) die Verfassungsmäßigkeit des § 24b EStG bejaht. Die gegen diesen Beschluss vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhobene Beschwerde (Az 45 624/09) war unzulässig (Selder in Blümich, § 24b EStG Rz 4 (März 2020)). Die Nichtb...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / Literaturtipps

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Muster: Gehörsrüge

Rz. 285 Muster 57.74: Gehörsrüge Muster 57.74: Gehörsrüge An das Amtsgericht _____ In dem Rechtsstreit _____-GmbH – Klägerin – gegen _____-GmbH – Beklagte – rügen wir die Verletzung des rechtlichen Gehörs. Mit Urt. v. _____ hat das Amtsgericht _____ die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Klägerin für den von ihr behaupteten Sachvortrag beweisfällig geblieben sei, da sie i...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 6. Sachentscheidung der Kammer

Rz. 30 Wird keine gütliche Einigung erzielt, ergeht eine Entscheidung in der Sache. Hierzu kann die Kammer die Parteien zu weiterem Vortrag auffordern und eine mündliche Verhandlung über die Begründetheit anberaumen (Art. 59 Abs. 1 und 3 VerfO). Wurde in der mündlichen Verhandlung zur Zulässigkeit bereits über die Begründetheit mitverhandelt, ist eine weitere mündliche Verha...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / A. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1 In Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht erfolgreich war, ist es bisweilen sinnvoll und mitunter sogar ein Gebot der anwaltlichen Sorgfaltspflicht,[1] den Mandanten über die Möglichkeit der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufzuklären. Dieser kann die Entscheidung des B...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / II. Kosten

Rz. 35 Das Verfahren vor dem EGMR als solches ist für die Parteien kostenfrei.[172] Prozesskostenhilfe kann gem. Art. 105 bis 110 VerfO gewährt werden, wenn sie für die ordnungsgemäße Prüfung der Rechtssache notwendig und der Beschwerdeführer finanziell bedürftig ist – allerdings erst nach Zustellung der Beschwerde an die Regierung des betroffenen Staates. Ab diesem Zeitpunk...mehr

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§ 6 Asylrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Asylrecht ist ein Sonderregime des Migrationsrechts. Es regelt das Verfahren und die materiellen Voraussetzungen für den Schutzstatus von Menschen, die aufgrund der Bedingungen und Gefahren in ihrem Herkunftsstaat in Deutschland Schutz suchen. Während das Aufenthaltsrecht in seinen Voraussetzungen für die Erteilung oder Feststellung eines Aufenthaltsrechts im Wesen...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 20 Das Recht auf Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen ist in Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Es handelt sich hierbei um ein Bündel an unterschiedlichen Regelungsbereichen, das aufgrund ihrer Verquickung mit dem Asylgesetz und dem Ergebnis eines Asylverfahrens und dem damit einhergehenden Zusammenspiel zwischen Ausländerbehö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 38a Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Gesetzestext 1In Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelten die Vorschriften in Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Vergütungsverzeichnisses entsprechend. 2Der Gegenstandswert ist unter Berücksichtigung der in § 14 Absatz 1 genannten Umstände nach billigem Ermessen zu bestimmen; er beträgt mindestens 5 000 Euro. A. Allgemeines Rz. 1 § 38a regelt d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr, VV 3210

Rz. 6 Nach VV 3210 erhält der Rechtsanwalt für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung oder Erörterung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine 1,5-Terminsgebühr. Nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 entsteht die Terminsgebühr für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin mit Ausnahme eines Verkündungstermins (VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 2), für die Wahrnehmung eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 38a regelt die Gebühren für Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eigenständige Gebühren werden auch hier nicht geregelt. Es wird pauschal auf die Gebühren eines jeweiligen Revisionsverfahrens verwiesen. Die Regelung entspricht damit den Regelungen für Verfahren vor dem BVerfG für Verfassungsbeschwerden (§ 37 Abs. 2 S. 1) und für Verfahren vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1In Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelten die Vorschriften in Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Vergütungsverzeichnisses entsprechend. 2Der Gegenstandswert ist unter Berücksichtigung der in § 14 Absatz 1 genannten Umstände nach billigem Ermessen zu bestimmen; er beträgt mindestens 5 000 Euro.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 2 Nach S. 1 gelten in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 entsprechend.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 6 Die VV 3206 ff. gelten unmittelbar in allen Revisionsverfahren, in denen sich die Gebühren des Anwalts nach dem Gegenstandswert richten. Rz. 7 Sie sind entsprechend anzuwenden in bestimmten Beschwerdeverfahren und den Rechtsbeschwerdeverfahren nach VV Vorb. 3.2.2. Rz. 8 Darüber hinaus gelten sie entsprechend in Verfahren nachmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 1.1.2011 durch Art. 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen (SiVerwNOG) eingeführt worden. Durch dieses Gesetz ist insbesondere die in § 66b Abs. 1 und 2 StGB a.F. enthaltene rechtsstaatlich umstrittene nachträgliche Sicherungsverwahrung weitgehend abgeschafft worden. Anlass hier...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / b) Gegenüber wem bestehen die Verpflichtungen, die’verletzt werden müssen?

Es ist gesetzlich geregelt, dass das Pflichtteilsrecht des Erben entfallen kann, wenn er die familienrechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Erblasser oder den Familienangehörigen des Erblassers nicht im Wesentlichen erfüllt (türk. ZGB Art. 510 (b)). In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu bestimmen, wer in diesem Kreis der Familienangehörigen zu erwähnen ist. Da die Verl...mehr