Fachbeiträge & Kommentare zu Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

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AGS 5/2014, BGB. Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Herausgegeben von Prof. Dr. Dres. h. c. Rolf Stürner; bearbeitet von Dr. Christian Berger, Dr. Heinz-Peter Mansel, Dr. Astrid Stadler, Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner und Dr. Arndt Teichmann. Verlag C.H.Beck, München. 15. Aufl. 2014. XLV, 2.367 S. 69,00 EUR.

Seit 1979 ist der "DER JAUERNIG" unverwechselbar bekannt, in jeder Juristengeneration, seit nunmehr 34 Jahren. Daran wird sich auch nichts dadurch ändern, dass unausweichliche Gründe Herrn Prof. Dr. Dres. H. c. Rolf Stürner zum würdigen Herausgeber der 15. Aufl. als Nachfolger des am 7.4.2014 verstorbenen Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Othmar Jauernig gemacht haben. Weder für Stu...mehr

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AGS 4/2014, Gesamtes Kostenhilferecht. Handkommentar zu Prozesskosten, Beratungshilfe, Pflichtverteidigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung. Herausgegeben von Dr. Stefan Poller und Joachim Teubel. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 2. Aufl. 2014. 1080 S. 98,00 EUR

Um es vorwegzunehmen: Viel besser geht es nicht! Wer als Anwalt Mandate bearbeitet, bei denen die Vergütung über eine Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse erfolgt – dies dürften, bezogen auf die Gesamtanwaltschaft, immer noch die meisten Kolleginnen und Kollegen sein –, kann auf den in der 2. Aufl. erschienenen Poller/Teubel eigentlich nicht verzichten. Der ambitioni...mehr

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FF 2/2014, Keine Vaterschaf... / 1 Aus den Gründen:

[1] 1. Der Beschwerdeführer ist überzeugt, biologischer Vater einer Tochter zu sein, die in die Ehe der Kindesmutter mit einem anderen Mann hineingeboren wurde. Die außereheliche Beziehung der Kindesmutter zum Beschwerdeführer – deren Intensität im fachgerichtlichen Verfahren streitig blieb – endete, als das Kind vier Monate alt war. Seit das Kind elf Monate alt ist, lebt es...mehr

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FF 1/2014, Grußwort zur Herbsttagung 2013 in Karlsruhe

Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen des Bundesverfassungsgerichts heiße ich Sie hier in Karlsruhe herzlich willkommen. Es freut uns, dass Sie zum 20. Geburtstag der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein gerade Karlsruhe als Ort Ihrer Herbsttagung gewählt haben. Ihr Jubiläum gibt mir Gelegenheit, Ihnen sowohl zur Arbeit der Arbeitsgemeinschaft als auch...mehr

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AGS 12/2013, "RVG ist nicht genug!"

Diese Worte gestalteten die Einladung zu einem Workshop anlässlich der Herbsttagung der ARGE Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein, dessen Gegenstand Vergütungsvereinbarungen gewesen sind. Sie beschreiben leider treffend die wirtschaftliche Ausgangssituation der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte, denen das RVG manchmal nicht einmal mehr ermöglicht, kostendeckend ...mehr

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FF 09/2013, Familienrechtli... / 1 Gründe:

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung einer Abstammungsbegutachtung im Rahmen eines familiengerichtlichen Umgangsverfahrens. 1. Die Beschwerdeführerin zu 1) ist die Mutter des im Juli 2007 geborenen Beschwerdeführers zu 3). Rechtlicher Vater ist der mit der Beschwerdeführerin zu 1) seit 2002 verheiratete Beschwerdeführer zu 2). Das Kind lebt seit seiner Geburt m...mehr

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FF 09/2013, Das Verfahren z... / I. Einführung

Am 19.5.2013 ist das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Kraft getreten.[1] Mit dieser Reform wurde zum einen die konventions- und verfassungswidrige Gesetzeslage[2] behoben und zum anderen die Übergangslösung des BVerfG[3] und die Regelung in Art. 224 § 2 Abs. 3–5 EGBGB [4] aufgehoben. Kernstück der Reform ist im materiellen Rech...mehr

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FF 07/2013, Stärkung der Väterrechte durch neues Umgangsrecht wird Realität

Zu dem Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters, das am 13. Juli 2013 in Kraft tritt, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Stärkung der Väterrechte wird ab dem 13. Juli 2013 Realität. Endlich haben leibliche Väter, die ein ernsthaftes Interesse an ihrem Kind haben, die Möglichkeit, Kontakt zu ihrem Kind zu pfleg...mehr

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FF 07/2013, "Wer sind meine Väter – und wenn ja, wie viele?"

Christiane A. Lang Das Kindschaftsrecht scheint unerschöpfliches Potenzial für Reformen in sich zu tragen. Darüber, dass sich die aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen auch und gerade im Kindschaftsrecht widerspiegeln sollten, kann sicherlich Einvernehmen hergestellt werden. Manch einer würde diesen Entwicklungen jedoch statt mit stetigen "kleinen" gesetzgeberischen Neue...mehr

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FF 6/2013, Neues Sorgerecht tritt am 19.5.2013 in Kraft – wichtiger Schritt für Eltern und Kinder

Zu dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge, das am 19.5.2013 in Kraft tritt, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist ein wichtiger – und seit Langem überfälliger – Schritt zum Wohl von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Durch das Gesetz ...mehr

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Keine Zwangsruhe bei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Leitsatz Eine Zwangsruhe eines Einspruchsverfahrens hat nicht zu erfolgen, wenn in dieser Rechtsfrage ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig ist. Sachverhalt Der Kläger wandte sich gegen seine Einkommensteuerfestsetzung 2010 unter Hinweis auf die Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in der Höhe der steuerfreien...mehr

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Erbschaftsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Geschwistern mit Ehegatten oder Lebenspartnern verfassungsrechtlich nicht geboten

Leitsatz Erwerber der Steuerklasse II wie etwa Geschwister können unabhängig von den konkreten Lebensverhältnissen nicht von Verfassungs wegen beanspruchen, erbschaftsteuerrechtlich wie Ehegatten oder Lebenspartner behandelt zu werden. Normenkette § 13 Abs. 1 Nrn. 4b und 4c, § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1, § 17, § 19 Abs. 1 ErbStG, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 14 EMRK. Sac...mehr

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FF 04/2013, Aussetzung des ... / 1 Gründe:

[1] I. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wenden sich die Beschwerdeführer gegen einen Beweisbeschluss, mit dem die Erstellung eines Abstammungsgutachtens angeordnet wird. [2] 1. Der Beschwerdeführer zu 3) (im Folgenden: das Kind) ist der Sohn der Beschwerdeführer zu 1) und zu 2) (im Folgenden: die Eltern). Das Kind lebt se...mehr

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FF 04/2013, Aussetzung des ... / Leitsatz

1. Die Feststellung der biologischen Abstammungsverhältnisse gegen den Willen der Betroffenen greift in deren Grundrechte ein und bedarf einer gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 117, 202 <228 f., 233>). Bei der Anwendung der diesbezüglichen Vorschriften des einfachen Rechts haben die Fachgerichte zu beachten, dass gerade in mehrpoligen Grundrechtsverhältnissen auch eine vö...mehr

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ZErb 3/2013, Erbrecht eines... / Sachverhalt

Das Nachlassgericht hat es zu Recht abgelehnt, entsprechend der Anregung der Beschwerdeführerin, einer Verwandten der vierten Ordnung, den Erbschein einzuziehen. Der erteilte Erbschein entspricht der Erbrechtslage. Verfehlt ist hingegen die Auffassung der Beschwerdeführerin, von der Erbfolge nach der am 5.7.2010 verstorbenen Erblasserin sei deren Halbschwester, die nichtehel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 9.3.4.2.3 Verletzung des Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK

Rz. 237 Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK [1] garantiert jedem Beschuldigten die gerichtliche Entscheidung über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage innerhalb einer angemessenen Frist. Art. 6 MRK verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, die Gerichtsorganisation so einzurichten, dass eine Verletzung unterbleibt. Die Verletzung dieses Rechts führt nicht...mehr

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FF 02/2013, Ausschluss des ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Ausschluss des Umgangs der Eltern mit ihrem in einer Pflegefamilie untergebrachten Sohn. [2] 1. Aus der ersten Ehe der Beschwerdeführer, die von September 1998 bis Januar 2000 Bestand hatte, ist ihr im Juli 1999 geborener Sohn hervorgegangen. Während der Schwangerschaft trennten sich die Beschwerdeführer. Nachdem die Beschwerdefüh...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / 3. Die Rechtsprechung des EuGHMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Bereich des Zugangs zur medizinisch-assistierten Zeugung den Vertragsstaaten bisher zwar einen relativ weiten Ermessensspielraum eingeräumt,[14] jedoch zu erkennen gegeben, dass er das Recht auf Fortpflanzungsfreiheit unter den Schutz des Art. 8 EMRK, also den Schutz des Privat- und Familienlebens, stellt und Einschränkun...mehr

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FF 01/2013, "Kleine Kinder – große Sorge(n)?"

Herbsttagung und Mitgliederversammlung vom 22.–24.11.2012 in Bremen Die besonders schwierige Situation der Kinder im Familienrecht stand im Mittelpunkt der diesjährigen Herbsttagung der Familienanwältinnen und -anwälte. Etwa 350 Teilnehmer waren nach Bremen gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedenst...mehr

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FF 01/2013, Rechtsprechung ... / Abstammung

Eine gesetzliche Regelung, die es einem Kind, das von seiner Mutter anonym zur Welt gebracht worden ist, unmöglich macht, jemals etwas über seine leiblichen Eltern zu erfahren, die also das Interesse der Mutter, anonym zu bleiben, in jedem Fall höher einstuft als das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, verstößt gegen Art. 8 EMRK (EuGHMR, Urt. v. 25.9.2012 – Besc...mehr

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FF 11/2012, Vereinfachtes Verfahren: Ja, aber …

Christiane A. Lang Die Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern beschäftigt die Familienrechtlerinnen und Familienrechtler nun bekanntlich schon eine ganze Weile. Seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts diskutieren wir viel und vor allem äußerst kontrovers über die Zukunft des Sorgerechts....mehr

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FF 10/2012, Umgangs- und Au... / II. Vaterrecht auf Kenntnis der Abstammung – deutscher Sonderweg Nr. 1 und Europarecht

Jedes Kind hat ein höchstpersönliches Recht auf Kenntnis seiner eigenen genetischen Abstammung.[13] Das Kind kann hierzu von der Mutter Auskunft darüber verlangen, mit welchen Männern sie in der maßgeblichen Zeit geschlechtlich verkehrt oder mit wessen Sperma sie künstlich befruchtet wurde.[14] In der Rechtsprechung ist die Tendenz erkennbar, dem Kind zu helfen, an Informati...mehr

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FF 10/2012, Umgangs- und Au... / III. Stärkung der Umgangs- und Auskunftsrechte des leiblichen Vaters – Deutscher Sonderweg Nr. 2

Das Bundesjustizministerium hat auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters reagiert.[29] Der biologische Vater, der durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen will, erhält ein Recht auf Umgang mit dem Kind, w...mehr

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AGS 10/2012, Strafprozessordnung mit GVG und Nebengesetzen

Strafprozessordnung mit GVG und Nebengesetzen. Kommentar zur Strafprozessordnung, zum Gerichtsverfassungsgesetz und Nebengesetzen. Erläutert von Dr. Lutz Meyer-Goßner und Dr. Bertram Schmitt. 55. neu bearb. Aufl. Verlag C. H. Beck. München 2012. LXVIII, 2372 S. 82,00 EUR. Mit der Neuauflage ist der Standardkommentar zur Strafprozessordnung auf den neuesten Stand gebracht word...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 202 Anwendung... / 2.2.1 Überlange Verfahrensdauer

Rz. 12 § 202 wurde durch das "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" v. 29.9.2011 geändert. Das Gesetz ist am 3.12.2011 in Kraft getreten. Rz. 13 Der nunmehrige Satz 2 des § 202 erklärt die Vorschriften des 17. Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes mit der Maßgabe für entsprechend anwendbar, dass an die Stelle...mehr

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FF 6/2012, Neues Umgangsrecht stärkt Rechte leiblicher Väter

Zu dem heute an Länder und Verbände versandten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters erläutert die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das neue Umgangsrecht stärkt die Rechte leiblicher Väter. Erstmals erhält der biologische, leibliche Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind, auch ...mehr

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FF 6/2012, Zum Referentenen... / Einführung

Der Entwurf eines "Gesetzes zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern" setzt die Maßgaben positivrechtlich um, die dem Gesetzgeber durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben wurden. Es wird ausdrücklich begrüßt, dass für zukünftige Entscheidungen eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird...mehr

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zfs 6/2012, Richtlinien 91/... / 1 Aus den Gründen:

" … betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom LG Gießen mit Entscheidung v. 21.9.2010 [1 Ns 603 Js 36155/08] …" Da sich das LG Gießen insb. darüber im Unklaren ist, ob die deutschen Behörden den Führerschein, der Herrn Akyüz von den zuständigen tschechischen Behörden ausgestellt wurde, anerkennen müssen, weil ihm die Behörden der Bundesrepu...mehr

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FF 5/2012, Durch neues Sorgerecht unverheirateter Eltern einfache und unbürokratische Verfahren fördern

Zur heutigen Versendung des Referentenentwurfs zur Neuregelung des Sorgerechts von nicht miteinander verheirateten Eltern an die Länder und Verbände erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Neuregelung ermöglicht das gemeinsame Sorgerecht für Unverheiratete, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl entgegensteht. Die Regierungskoalition hat sich d...mehr

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FF 4/2012, 35 Jahre Familiengerichte – Sorgerecht für nichteheliche Väter – Unterhaltsrechtsreform

Interview mit Professor Siegfried Willutzki, Direktor des AG Brühl a.D. Prof. Siegfried Willutzki, RA Klaus Schnitzler FF/Schnitzler: Im Sommer dieses Jahres wird die Eherechtsreform 35 Jahre alt. Teil dieser Eherechtsreform war die Einführung der Familiengerichtsbarkeit. Wir haben seinerzeit in einem der ersten Interviews für die Zeitschrift Forum Familienrecht schon darüber ...mehr

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ZErb 2/2012, Zur Steuerbefr... / Aus den Gründen

(...) Die Kläger sind Geschwister. Mit notariellem Erbvertrag vom 2.4.1982 setzten sich die Kläger gemeinsam mit dem Erblasser, ihrem Bruder Herrn A, sowie einer weiteren, bereits am 25.8.1993 verstorbenen Schwester, Frau B, gegenseitig zu Erben ein mit der Maßgabe, dass der Erstversterbende die übrigen vier Geschwister zu gleichen Teilen, der Zweitversterbende die übrigen d...mehr

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FF 12/2011, 60 Jahre Bundesverfassungsgericht Rückblicke – Ausblicke

Interview mit Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, Richterin des BVerfG a.D. FF/Schnitzler: Sie waren bis Januar 2011, somit 12 Jahre lang Mitglied des Bundesverfassungsgerichts und unter anderem für das gesamte Familienrecht zuständig. Welche Entscheidungen sind Ihnen aus dieser langen Zeit noch besonders in Erinnerung? Dr. Hohmann-Dennhardt: Da ist natürlich meine allererste Sen...mehr

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FoVo 08/2011, Staatshaftung... / Leitsatz

Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einem Individualbeschwerdeführer zugesprochene Entschädigung wegen der durch eine Menschenrechtsverletzung infolge überlanger Verfahrensdauer erlittenen immateriellen Schäden ist nicht abtretbar und pfändbar; sie fällt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beschwerdeführers nicht in die Insolvenzmasse....mehr

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zfs 1/2012, Angehörigenschm... / IV. Rechtliche Konsequenzen

Die Konsequenzen dieser Überlegungen sind rechtlicher Natur. Die Judikative ist an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG) es liegt nicht in ihrer Macht die grundlegenden Funktionen des geltenden Haftungsrechtes außer Kraft zu setzten. Indem die Judikative den Angehörigen bisher angemessenen Schadensersatz verweigert, lässt sie die grundlegende Steuerungsfunktion, insb...mehr

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FF 12/2011, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

In diesem Jahr fand die 14. Jahresarbeitstagung Familienrecht des Fachinstituts Familienrecht im DAI vom 8. bis 9.4.2011 in Köln statt. Nach der Einführung des Kollegen Dr. Norbert Kleffmann, nach Grußworten von Frau Rechtsanwältin Ulrike Börger, Vorsitzende des Familienrechtsausschusses der BRAK, und Professor Dr. Gerd Brudermüller (DFGT) referierte zunächst Herr Dr. Reetz, ...mehr

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Keine Verfahrensruhe bei Beschwerde beim Europäischen Menschengerichtshof

Leitsatz Eine Verfahrensruhe kommt bei einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht in Betracht. Sachverhalt Der Kläger machte in seiner Einkommensteuererklärung Aufwendungen für die private Krankenversicherung geltend. Diese wurden nur teilweise anerkannt, so dass der Kläger Einspruch einlegte. Im Einspruchsverfahren machte der Kläger geltend, d...mehr

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zfs 11/2011, Staatshaftungs... / Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14.10.2011 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 29.9.2011 verabschiedeten Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 i.V.m. Abs. 2 GG zuzustimmen (BR-Drucks 587/11 B). Das Gesetz soll dem Betroffenen die Nachteile ersetzen, die bei einer Verle...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 15. Gebühren in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Es wird angeregt, § 37 Abs. 1 S. 1 RVG wie folgt zu ändern: " (...) vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Verfassungsgericht (Verfassungsgerichtshof, Staatsgerichtshof) eines Landes oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: (...)" Begründung: Das RVG enthält keine Regelung für die Anwaltsgebühren in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aus ...mehr

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FF 09/2011, Europäische Vie... / VII. Vorgaben der europäischen Menschenrechte und des Unionsrechts

Nicht alle europäischen Rechtsordnungen haben sich für die Anerkennung einer Lebenspartnerschaft entschieden. Damit stellt sich die Frage, wie frei die Staaten in ihren rechtspolitischen Entscheidungen sind. Insoweit bestehen in den nationalen Verfassungsrechten ausgedehnte Debatten. Aber auch europäische Regelungen sind von Bedeutung.[108] Entscheidend ist letztlich, dass n...mehr

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FF 01/2011, Kindesverbringe... / 1 Aus den Gründen: (…)

[17] Aus den beim Gerichtshof eingereichten Akten geht hervor, dass der Kläger des Ausgangsverfahrens, Herr McB., der die irische Staatsangehörigkeit besitzt, und die Beklagte des Ausgangsverfahrens, Frau E., die die britische Staatsangehörigkeit besitzt, als unverheiratetes Paar mehr als zehn Jahre lang zusammenlebten, und zwar in England, in Australien, in Nordirland und, ...mehr

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FF 04/2011, Gleiches Erbrecht für nichteheliche und eheliche Kinder

Zu dem vom Deutschen Bundestag gestern am späten Abend beschlossenen Gesetz zur Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Endlich erben alle nichtehelichen Kinder genauso wie eheliche, sofern die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Selbstverständlich steht ihnen ...mehr

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FF 09/2011, Europäische Vie... / II. Kulturelle Einflüsse auf das Recht der Paarbeziehungen

In jeder Gesellschaft herrschen bestimmte Normen über das Verhältnis von Frauen und Männern. Freilich bestehen in ihr nicht unbedingt die gleichen Vorstellungen; offizielle Normen brauchen sich keineswegs mit tatsächlichem Verhalten zu decken. Rechtskultur und kulturelle Regeln einer Gesellschaft stehen oft in einem Spannungsverhältnis. Wirft man noch einen Blick auf Familie...mehr

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FF 02/2011, Adoption in der... / 3. Argumente für die Zulassung der gemeinsamen Adoption

Die o.g., vom BMJ in Auftrag gegebene Studie gelangte auch zum Ergebnis, dass Nachteile für das Kindeswohl durch die Zulassung der gemeinschaftlichen Adoption eines fremden Kindes nicht zu erwarten sind, sondern die gemeinschaftliche Adoption für das Kindeswohl tatsächlich vorteilhaft ist.[43] Dies gilt v.a. im Vergleich zu der – nach dem Gesetz zugelassenen – Adoption eines...mehr

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FF 03/2011, Gemeinsame elte... / Einleitung

Am 21.7.2010[2] hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG dadurch verletzt ist, dass er nach geltendem Recht ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und dass er gerichtlich nicht überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kindeswohls angez...mehr

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FF 01/2008, AG Familienrech... / Kein Rechtsstaat ohne Anwälte

Zum Abschluss der Tagung sprach Renate Jaeger, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, über "Anwaltszwang und faires Verfahren aus europäischer Sicht" und formulierte klar und unmissverständlich: "Ich kann mir den Rechtsstaat ohne Anwälte und allein basierend auf unabhängigen Gerichten nicht vorstellen. Der Blick des Anwalts ist anders a...mehr

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FF 01/2011, Dr. Renate Jaeger 70 Jahre alt

Foto: Jim Rakete Dr. Renate Jaeger, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), wird im Dezember 70 Jahre alt. Ihren beruflichen Weg als Richterin begann sie am Sozialgericht Düsseldorf. Nach Stationen als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundessozial- und Bundesverfassungsgericht, Richterin und Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-W...mehr

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FF 02/2011, Aktuelles zum FamFG – Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder? – Befristung nach § 1578bb BGB

Interview mit Gerold Möller, Vizepräsident am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg Gerold Möller FF/Schnitzler: Sie sind Vizepräsident des Oberlandesgerichts Hamburg und leiten einen Familiensenat. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Hamburg eingesetzt? Möller: An den acht Hamburger Amtsgerichten sind 63 Richterinnen und Richter mit unterschiedlichen Anteilen ...mehr

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FF 11/2008, Zulassung der Anklage wegen Rechtsbeugung endgültig abgelehnt

Mit Beschl. v. 6.10.2008 hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts die sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Halle als unbegründet verworfen. Damit steht fest, dass es gegen die Richter des 3. Familiensenats am Oberlandesgericht Naumburg kein Verfahren wegen Rechtsbeugung geben wird. Die Generals...mehr

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FF 01/2011, Vielfalt der Le... / Vielfalt der Lebensformen

Aus den neuen gesellschaftlichen Voraussetzungen und der Vielfalt der Lebensformen ergeben sich brisante Fragen des Familienrechts. Wie sind Vereinbarungen außerhalb der Ehe sinnvoll zu schließen? Was passiert mit dem gemeinsamen Haus, in dem ein Paar viele Jahre zusammenlebte, wenn es sich trennt? Was passiert mit dem Vermögen, das gemeinsam erwirtschaftet wurde? Namhafte R...mehr

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FF 12/2010, Erfahrungen mit dem FamFG

Interview mit Margarethe Bergmann, Ltd. Richterin des Familiengerichts Köln Margarethe Bergmann FF/Schnitzler: Sie sind Leiterin des Familiengerichts Köln, wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Köln eingesetzt? Bergmann: Beim Familiengericht Köln arbeiten derzeit 24 Familienrichter und -richterinnen, davon acht in Teilzeit. Dem Familiengericht sind 20 volle Richter...mehr