Fachbeiträge & Kommentare zu Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Subsidiaritätsgrundsatz [Rdn 306]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Urteil/Rechtswirkungen [Rdn 335]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 251]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsmaßstab [Rdn 969]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Behinderungsverbot [Rdn 24]

Rdn 25 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 2. Rdn 26 1.a) Art. 34 S. 2 EMRK garantiert einen Anspruch auf ungestörte Kommunikation mit dem Gerichtshof. Die Konvention verbietet jeden Eingriff des Staates in das Recht des Einzelnen, beim EGMR eine Beschwerde einzulegen und diese in effektiver Weise weiter zu verfolgen (EGMR [...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, EGMR – Aufbau und Besetzung [Rdn 104]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Opfereigenschaft [Rdn 222]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Frist [Rdn 180]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Verfassungsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 456]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Menschenrechtsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 314]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Einigungsverfahren [Rdn 136]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Einstweiliger Rechtsschutz [Rdn 149]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Allgemeines [Rdn 457]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdeschrift, formale Anforderungen [Rdn 80]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Arten [Rdn 1303]

Rdn 1304 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1290. Rdn 1305 1. Zur Gewährleistung des Rechtsschutzes stellen EGGVG, JGG, OWiG, StPO und StVollzG Rechtsbehelfe zur Verfügung, von denen ein Teil wegen seiner besonderen Wirkung als Rechtsmittel bezeichnet wird. Des Weiteren wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, formale Voraussetzungen [Rdn 417]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 418 Literaturhinweise: Rudolf/von Raumer, Die Beschwerde vor de...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Substantiierungsanforderungen [Rdn 1193]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdegegner [Rdn 72]

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FF 6/2016, Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungsklärungsanspruch

BVerfG, Urt. v. 19.4.2016 – 1 BvR 3309/13 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bereitstellung eines Verfahrens zur sog. rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater von Verfassungs wegen nicht geboten ist. Der aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht a...mehr

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FF 2/2016, Zeitempfinden im Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten

Eva Becker Manchmal wünscht man sich, Europa sollte im Familienrecht schneller voranschreiten: Eine gefühlte Ewigkeit dauern die Verhandlungen in Brüssel über die Vereinheitlichung des güterrechtlichen Kollisionsrecht im Bereich des ehelichen Güterstands und der eingetragenen Partnerschaften an: 4 Jahre sind seit Vorlage der Verordnungsvorschläge im Jahr 2011 vergangen, währen...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / I. Die "verunglückten" Fälle und das Bundesverfassungsgericht

Es sind häufig nicht alltägliche Fälle, die das Bundesverfassungsgericht dazu veranlassen, eine höchstrichterliche Rechtsprechung im Familienrecht mit einem Federstrich zur Makulatur werden zu lassen. Familienrechtler erinnern sich noch an den "Paukenschlag aus Karlsruhe",[2] der die Ehevertragsfreiheit der damaligen familiengerichtlichen Rechtsprechung beendet hat. Zugrunde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die FGO basiert, ebenso wie andere Prozessordnungen, auf verschiedenen Verfahrensgrundsätzen (Prozessmaximen), die nicht rein verwirklicht, sondern teilweise durchbrochen oder auch vermischt sind.[1] Rz. 2 Nach der Dispositionsmaxime (Verfügungsgrundsatz)[2] ist es weitgehend Sache der Beteiligten, über die Durchführung und den Umfang des Verfahrens zu bestimmen (Gegens...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Aufenthaltsrecht, Ausweisung [Rdn 235]

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / IV. Über die Dauer von einem Jahr hinausgehender Umgangsausschluss

Anders als in Verfassungsbeschwerden häufig vorgetragen wird, ist auch im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein über die Dauer von einem Jahr hinausgehender Umgangsausschluss für einen Elternteil bei konflikthaften Elternbeziehungen verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist vielmehr, dass dieser regelmäßig gerichtlic...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / 1. Verfassungsrechtliche Anerkennung

Der Wunsch des leiblichen Vaters nach Umgang und nach Auskunft über das Kind ist grundsätzlich verfassungsrechtlich anzuerkennen. Sofern der leibliche Vater auch rechtlich die Vaterstellung innehat, folgt dies bereits aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und ist in § 1684 Abs. 1 Satz 2 BGB gesetzlich geregelt. In Reaktion auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenr...mehr

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FF 9/2015, Keine Vaterschaf... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Vaterschaftsanfechtung. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist unstreitig leiblicher Vater einer im Jahr 2002 geborenen Tochter. Er war mit deren Mutter nicht verheiratet. Nach der Geburt lebten der Beschwerdeführer, die Kindesmutter und die Tochter in einem gemeinsamen Haushalt, wobei der Beschwerdefü...mehr

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FF 7+8/2015, Befristeter Um... / 1 Gründe:

I. [1] Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den am 12.11.2013 beschlossenen, bis zum 31.10.2015 befristeten Umgangsausschluss mit seinem im Jahr 2003 geborenen Sohn. [2] 1. a) Kurz nach der Geburt trennten sich die Kindeseltern. Ein erstes im Jahr 2005 begonnenes Umgangsverfahren endete im September 2010 vor dem Oberlandesgericht mit der Anordn...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / A. Einleitung

Die restriktive Einstellung des deutschen Rechts gegenüber den Methoden der medizinisch assistierten Reproduktion strahlt auch auf das Abstammungsrecht aus. Vor diesem Hintergrund hat sich in Deutschland ein blühender Reproduktionstourismus entwickelt. Die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte[1] sowie die Grundsatzentscheidung des Bundesgeri...mehr

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zerb 6/2015, Auslegung der ... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Der Kläger kann aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt von dem Beklagten die Vorlage einer Testamentsablichtung und eines Nachlassverzeichnisses verlangen. 1. Eine Auskunftspflicht ergibt sich insbesondere nicht aus einer Erbenstellung des Klägers. Dabei kann offen bleiben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / II. Verbot der Leihmutterschaft

Was die ablehnende Haltung gegenüber der Leihmutterschaft anbelangt, stimmt die Position des deutschen Rechts noch mit derjenigen der Mehrzahl der europäischen Rechtsordnungen überein: Unter den westeuropäischen Ländern ist die Leihmutterschaft lediglich in Belgien,[64] den Niederlanden,[65] Großbritannien[66] und Griechenland[67] erlaubt. Zulässig ist in diesen Ländern die ...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / II. Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Am 20. Dezember 2014 hat der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung zur Frage des ordre public-Verstoßes in Fällen der Leihmutterschaft getroffen,[30] dabei hat er in der Sache die Linie fortgeschrieben, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits in zwei Entscheidungen gegen Frankreich am 26. Juni 2014 vorgegeben hatte.[31] Der Fall betraf zwei deutsche...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / II. Abstammungsrechtliche Konsequenzen

Wird gegen die Verbote des Embryonenschutzgesetzes verstoßen, fallen die abstammungsrechtlichen Konsequenzen unterschiedlich aus. Dreh- und Angelpunkt der abstammungsrechtlichen Beurteilung von Eizellenspende und Leihmutterschaft ist § 1591 BGB. Diese Vorschrift legt als Mutter eines Kindes unumstößlich die Frau fest, die das Kind geboren hat. Wird eine Eizellenspende durchg...mehr

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zfs 6/2015, Video als Bewei... / 3 Anmerkung:

Zur Verwertung von Videoaufnahmen im Straßenverkehr als Beweismittel für Verkehrsverstöße vgl. AG München zfs 2014, 149 und zfs 2014, 692, 692; VG Ansbach zfs 2014, 687). 1. Die Prüfung der Zulässigkeit von Videoaufnahmen unter Anlegung des Maßstabes der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) führt nicht zu einer Lösung des Problems für den deutschen Rechtsraum. Di...mehr

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FF 5/2015, Anerkennungsfähi... / 1 Gründe:

[1] A. Gegenstand des Verfahrens ist die Nachbeurkundung der Geburt des betroffenen Kindes, das in Kalifornien geboren wurde. Die Beteiligten zu 1 (geb. 1963) und zu 2 (geb. 1964) sind eingetragene Lebenspartner. Sie sind deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Berlin. Die Beteiligte zu 3 ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin als Aufsichtsbehörde...mehr

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Einspruchsverfahren: Zwangsruhen im Fokus

Kommentar Das Bayerische Landesamt für Steuern widmet sich mit Verfügung vom 26.1.2016 den verfahrensrechtlichen Details zum Zwangsruhen eines Einspruchsverfahrens. Einspruchsführer können sich anhand der Weisung einen guten Überblick über die Abläufe in ruhenden Einspruchsverfahren verschaffen. Stützt ein Steuerbürger seinen Einspruch auf ein anhängiges Musterverfahren, das ...mehr

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FF 2/2015, Internationale Kindesentführung, Abstammungsrecht und familienrechtliche Nebengebiete

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg (20.–22.11.2014) Etwa 350 Teilnehmer waren nach Marburg gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedensten Problembereiche zu informieren. Neben den großen Themen wie Kindesentführung und Abstammungsrecht standen die N...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / 3. Verfahren vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (§ 3 Abs. 3 lit. b ARB 2010)

Rz. 122 Nach der Regelung des § 3 Abs. 3 lit. b ARB 2010 besteht kein Versicherungsschutz für Verfahren vor folgenden internationalen oder supranationalen Gerichten und Institutionen. Hier sind anzuführen:mehr

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FF 12/2014, Wiedervereinigung Familiengerichtsbarkeit in der DDR, heutige Familienrichter, Verfahren Görgülü

Dr. Peter Friederici Schnitzler: Wir feiern in diesem Jahr 25 Jahre Wiedervereinigung. Ich glaube, es gibt kaum ein Datum in der jüngeren deutschen Geschichte, das bei vielen Deutschen, ob Westdeutsche oder Ostdeutsche, so die Herzen berührt hat wie die Maueröffnung in Berlin. Diese Zeit von 1989 bis 2014 ist Gegenstand dieses Interviews. Ausgangspunkt war der Einigungsvertra...mehr

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zfs 10/2014, Verwerfungsurt... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Rechtsbeschwerde des Betr. hat in der Sache selbst keinen Erfolg." Die Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid unter Verletzung der §§ 73 Abs. 2, 74 Abs. 2 OWiG kann ausschließlich mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 74 Rn 48 b m.w.N.). Entsprechendes gilt auch für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehö...mehr

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zfs 10/2014, Verwerfungsurt... / Sachverhalt

Gegen den Betr. erging ein Bußgeldbescheid über 70 EUR wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Nach Einspruch und Terminierung der Hauptverhandlung, wobei die Fahrereigenschaft bestritten wurde, bat der Verteidiger um Terminsverlegung wegen beruflichen Gründen des Betr. Das AG lehnte die Terminsverlegung ab,...mehr

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zfs 10/2014, Verwerfungsurt... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Die Rechtsbeschwerde war zuzulassen. Auch Verfahrensrügen sind unter dem hier geltend gemachten Gesichtspunkt der Verletzung des rechtlichen Gehörs möglicher Gegenstand eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (vgl. Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, Rn 3 zu § 80 OWiG). Dem steht nicht entgegen, dass sich ein anderes OLG, nämlich das OLG Dresden, mit der identische...mehr

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FoVo 8/9 2014, Europäischer... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt Vorinstanzen Der BGH hat sich den Vorinstanzen angeschlossen und die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Der Antrag der Schuldnerin auf Verweigerung der Zwangsvollstreckung sei unbegründet. Art. 21 EuVTVO nicht einschlägig Art. 21 EuVTVO eröffnet für die Gerichte des Vollstreckungsstaats die Möglichkeit, unter Geltung der Verordnung die Zwangsvollstreckung dauerhaft zu v...mehr

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zfs 08/2014, Keine Vertretu... / 2 Aus den Gründen:

" … Zur Begründung verweist der Senat ergänzend zunächst auf die zutreffenden Ausführungen der GenStA in ihrer Stellungnahme vom 6.2.2014." Darüber hinaus weist der Senat auf Folgendes hin: Selbst wenn man – wie die Revisionsbegründung meint – unter Berücksichtigung der jüngsten Rspr. des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Regelung des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO konv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Voraussetzungen und Inhalt eines Entschädigungsanspruchs, § 155 S. 2 FGO, § 198 GVG

Rz. 9 Zitat § 198 GVG (1) Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter....mehr

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AGS 5/2014, BGB. Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Herausgegeben von Prof. Dr. Dres. h. c. Rolf Stürner; bearbeitet von Dr. Christian Berger, Dr. Heinz-Peter Mansel, Dr. Astrid Stadler, Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner und Dr. Arndt Teichmann. Verlag C.H.Beck, München. 15. Aufl. 2014. XLV, 2.367 S. 69,00 EUR.

Seit 1979 ist der "DER JAUERNIG" unverwechselbar bekannt, in jeder Juristengeneration, seit nunmehr 34 Jahren. Daran wird sich auch nichts dadurch ändern, dass unausweichliche Gründe Herrn Prof. Dr. Dres. H. c. Rolf Stürner zum würdigen Herausgeber der 15. Aufl. als Nachfolger des am 7.4.2014 verstorbenen Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Othmar Jauernig gemacht haben. Weder für Stu...mehr

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AGS 4/2014, Gesamtes Kostenhilferecht. Handkommentar zu Prozesskosten, Beratungshilfe, Pflichtverteidigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung. Herausgegeben von Dr. Stefan Poller und Joachim Teubel. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 2. Aufl. 2014. 1080 S. 98,00 EUR

Um es vorwegzunehmen: Viel besser geht es nicht! Wer als Anwalt Mandate bearbeitet, bei denen die Vergütung über eine Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse erfolgt – dies dürften, bezogen auf die Gesamtanwaltschaft, immer noch die meisten Kolleginnen und Kollegen sein –, kann auf den in der 2. Aufl. erschienenen Poller/Teubel eigentlich nicht verzichten. Der ambitioni...mehr

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FF 2/2014, Keine Vaterschaf... / 1 Aus den Gründen:

[1] 1. Der Beschwerdeführer ist überzeugt, biologischer Vater einer Tochter zu sein, die in die Ehe der Kindesmutter mit einem anderen Mann hineingeboren wurde. Die außereheliche Beziehung der Kindesmutter zum Beschwerdeführer – deren Intensität im fachgerichtlichen Verfahren streitig blieb – endete, als das Kind vier Monate alt war. Seit das Kind elf Monate alt ist, lebt es...mehr