Fachbeiträge & Kommentare zu Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

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FF 5/2017, Das Kind im Mittelpunkt

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Nürnberg (24.–26.11.2016) Die Herbsttagung war wieder sehr gut besucht: Etwa 400 Teilnehmer waren nach Nürnberg gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Abstammungsrecht, Samenspende...mehr

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FF 12/2016, Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der gesetzlichen Neuregelung

BGH, Beschl. v. 5.10.2016 – XII ZB 280/15 (AG Baden-Baden, Beschl. v. 8.3.2013 – 6 F 80/11; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 1.6.2015 – 20 UF 63/13) Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, dass die beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, allein nicht genügt, um ein Umgangsrecht ...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

I. Einleitung Die Anwaltschaft macht insgesamt immer noch zu wenig Gebrauch von der Menschenrechtsbeschwerde, einem (außerordentlichen) Rechtsbehelf. Der hohe Prozentsatz unzulässiger bzw. gestrichener Beschwerden wirkt auf den ersten Blick sicher abschreckend. Über weitere Gründe für die Zurückhaltung lässt sich nur spekulieren. Gewiss spielt auch die Scheu, in einer anderen...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltsmagazin / Klageflut vor dem EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) könnte demnächst durch tausende Beschwerden aus der Türkei wegen der dortigen politischen Entwicklung nach dem Putschversuch im Sommer des vergangenen Jahres blockiert werden. Diese Befürchtung äußerte kürzlich die türkische Richterin am EGMR Isil Karakas in einem Gespräch mit der Presse. Sie berichtete, dass man beim Str...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Neues Formular für die Anrufung des EGMR

Am 1. Januar tritt eine geänderte Fassung des Art. 47 der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Kraft. Die Änderungen betreffen in erster Linie Beschwerden von juristischen Personen und Beschwerdeführern, die anwaltlich vertreten sind. So muss u.a. ab Jahresbeginn ein neues Beschwerdeformular verwendet werden, das von der Internetseite des EGM...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 6 Rechtsprechungsstatistik des EGMR für 2015

Das Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium hat kürzlich einen Bericht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für das Jahr 2015 vorgelegt. Besonderes Augenmerk legte das Ministerium dabei auf die die Bundesrepublik betreffenden Verfahren und die anschließende Umsetzung der Entscheidungen in Deutschland. Insgesamt hat danach der ...mehr

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ZAP 8/2015, Asyl und Flücht... / a) Unzulässige Abschiebung

Ein Ausländer darf nach § 60 Abs. 5 AufenthG nicht abgeschoben werden, soweit sich aus der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergibt, dass die Abschiebung unzulässig ist. Die Menschenrechtskonvention geht zurück auf die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1948. Sie wurde 1950 unterzeichnet und trat 1953 in Kraft. 1954 wur...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 11. Art. 12 EMRK – Recht auf Eheschließung

In seinem Art. 12 EMRK gewährleistet die EMRK das Recht eines jeden erwachsenen Bürgers, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen. Traditionell wird die Ehe als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden. Auch der 1950 verabschiedeten Menschenrechtskonvention dürfte dieses Eheverständnis zugrunde liegen. Als Familie wird dagegen eine Hausgemei...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / II. Zulässigkeitsvoraussetzungen der Menschenrechtsbeschwerde

Eine Menschenrechtsbeschwerde ist zulässig, wenn sie mit den Bestimmungen der Konvention vereinbar ist. Der Beschwerdeführer muss parteifähig und beschwert sein. Der innerstaatliche Rechtsweg muss erschöpft und die Beschwerdefrist (sechs Monate nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung; die Frist soll auf vier Monate verkürzt werden, vgl. Zusatzprotokoll Nr. 15) ein...mehr

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ZAP 17/2016, Anwaltsmagazin / Handbuch zum Zugang zur Justiz in Europa

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kürzlich ein Handbuch herausgegeben haben, das sich den europarechtlichen Grundlagen für den Zugang zur Justiz widmet. Gedacht ist es als Informationsquelle für die Angehörigen der Rechtsberufe; ihnen so...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / b) Erbfälle ab dem 1.4.1998

Erst im Jahre 1998 wurde durch das Erbrechtsgleichstellungsgesetz der Erbersatzanspruch sowie der Geldanspruch abgeschafft (BGBl I 1997, 2968). An deren Stelle wurde das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes in ein echtes gesetzliches Erbrecht umgewandelt. Diese Gleichstellung erfuhr aber eine Einschränkung, wonach für nichteheliche Kinder, die vor dem 1.7.1949 gebor...mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / 3. Berücksichtigung des Kindeswohls bei Ausweisung

Bei der Ausweisung eines Ausländers stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, wenn er dadurch gezwungen wird, die häusliche Gemeinschaft und den direkten Kontakt zu seinem minderjährigen Kind für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum aufzugeben. Das BVerwG hat in seinem Beschluss vom 21.7.2015 (1 B 26.15, AuAS 2015, 194 f.) dargelegt, dass es bei de...mehr

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ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / a) Zivilprozess

Bereits mehrfach wurde hier über die zivilprozessuale Verwertbarkeit der Videoaufzeichnung eines Unfallgeschehens durch sog. Dashcams berichtet. Dabei bleibt das Bild weiterhin uneinheitlich. Das LG Heilbronn (DAR 2015, 211 = VRR 3/2015, 10 [Nugel]) meint, Aufzeichnungen einer in einem Pkw installierten Dashcam könnten im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines...mehr

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ZAP 5/2017, Anwaltsmagazin / Anspruch auf Hinterbliebenengeld bei Tötung naher Angehöriger

Personen, die einem durch unerlaubte Handlung getöteten Menschen besonders nahe standen, sollen künftig eine angemessene Entschädigung für das ihnen mit dem Tod zugefügte seelische Leid erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit dem für solche Fälle ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld eingeführt werden soll. Bislang steht nahen Angehörigen bei einer ...mehr

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ZAP 4/2016, Anwaltsmagazin / Überlange Verfahren in Kindschaftssachen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schlägt die Schaffung eines präventiven Rechtsbehelfes bei überlangen Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen vor. Mit einem Diskussionsentwurf, der auch der Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dient (Urt. v. 15.1.2015 – Beschwerde-Nr. 62198/11) verfolgt das Ministerium das Ziel...mehr

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FF 6/2016, Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungsklärungsanspruch

BVerfG, Urt. v. 19.4.2016 – 1 BvR 3309/13 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bereitstellung eines Verfahrens zur sog. rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater von Verfassungs wegen nicht geboten ist. Der aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht a...mehr

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FF 2/2016, Zeitempfinden im Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten

Eva Becker Manchmal wünscht man sich, Europa sollte im Familienrecht schneller voranschreiten: Eine gefühlte Ewigkeit dauern die Verhandlungen in Brüssel über die Vereinheitlichung des güterrechtlichen Kollisionsrecht im Bereich des ehelichen Güterstands und der eingetragenen Partnerschaften an: 4 Jahre sind seit Vorlage der Verordnungsvorschläge im Jahr 2011 vergangen, währen...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / I. Die "verunglückten" Fälle und das Bundesverfassungsgericht

Es sind häufig nicht alltägliche Fälle, die das Bundesverfassungsgericht dazu veranlassen, eine höchstrichterliche Rechtsprechung im Familienrecht mit einem Federstrich zur Makulatur werden zu lassen. Familienrechtler erinnern sich noch an den "Paukenschlag aus Karlsruhe",[2] der die Ehevertragsfreiheit der damaligen familiengerichtlichen Rechtsprechung beendet hat. Zugrunde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die FGO basiert, ebenso wie andere Prozessordnungen, auf verschiedenen Verfahrensgrundsätzen (Prozessmaximen), die nicht rein verwirklicht, sondern teilweise durchbrochen oder auch vermischt sind.[1] Rz. 2 Nach der Dispositionsmaxime (Verfügungsgrundsatz)[2] ist es weitgehend Sache der Beteiligten, über die Durchführung und den Umfang des Verfahrens zu bestimmen (Gegens...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / IV. Über die Dauer von einem Jahr hinausgehender Umgangsausschluss

Anders als in Verfassungsbeschwerden häufig vorgetragen wird, ist auch im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein über die Dauer von einem Jahr hinausgehender Umgangsausschluss für einen Elternteil bei konflikthaften Elternbeziehungen verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist vielmehr, dass dieser regelmäßig gerichtlic...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / 1. Verfassungsrechtliche Anerkennung

Der Wunsch des leiblichen Vaters nach Umgang und nach Auskunft über das Kind ist grundsätzlich verfassungsrechtlich anzuerkennen. Sofern der leibliche Vater auch rechtlich die Vaterstellung innehat, folgt dies bereits aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und ist in § 1684 Abs. 1 Satz 2 BGB gesetzlich geregelt. In Reaktion auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenr...mehr

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FF 9/2015, Keine Vaterschaf... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Vaterschaftsanfechtung. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist unstreitig leiblicher Vater einer im Jahr 2002 geborenen Tochter. Er war mit deren Mutter nicht verheiratet. Nach der Geburt lebten der Beschwerdeführer, die Kindesmutter und die Tochter in einem gemeinsamen Haushalt, wobei der Beschwerdefü...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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FF 7+8/2015, Befristeter Um... / 1 Gründe:

I. [1] Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den am 12.11.2013 beschlossenen, bis zum 31.10.2015 befristeten Umgangsausschluss mit seinem im Jahr 2003 geborenen Sohn. [2] 1. a) Kurz nach der Geburt trennten sich die Kindeseltern. Ein erstes im Jahr 2005 begonnenes Umgangsverfahren endete im September 2010 vor dem Oberlandesgericht mit der Anordn...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / A. Einleitung

Die restriktive Einstellung des deutschen Rechts gegenüber den Methoden der medizinisch assistierten Reproduktion strahlt auch auf das Abstammungsrecht aus. Vor diesem Hintergrund hat sich in Deutschland ein blühender Reproduktionstourismus entwickelt. Die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte[1] sowie die Grundsatzentscheidung des Bundesgeri...mehr

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zerb 6/2015, Auslegung der ... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Der Kläger kann aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt von dem Beklagten die Vorlage einer Testamentsablichtung und eines Nachlassverzeichnisses verlangen. 1. Eine Auskunftspflicht ergibt sich insbesondere nicht aus einer Erbenstellung des Klägers. Dabei kann offen bleiben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / II. Verbot der Leihmutterschaft

Was die ablehnende Haltung gegenüber der Leihmutterschaft anbelangt, stimmt die Position des deutschen Rechts noch mit derjenigen der Mehrzahl der europäischen Rechtsordnungen überein: Unter den westeuropäischen Ländern ist die Leihmutterschaft lediglich in Belgien,[64] den Niederlanden,[65] Großbritannien[66] und Griechenland[67] erlaubt. Zulässig ist in diesen Ländern die ...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / II. Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Am 20. Dezember 2014 hat der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung zur Frage des ordre public-Verstoßes in Fällen der Leihmutterschaft getroffen,[30] dabei hat er in der Sache die Linie fortgeschrieben, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits in zwei Entscheidungen gegen Frankreich am 26. Juni 2014 vorgegeben hatte.[31] Der Fall betraf zwei deutsche...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / II. Abstammungsrechtliche Konsequenzen

Wird gegen die Verbote des Embryonenschutzgesetzes verstoßen, fallen die abstammungsrechtlichen Konsequenzen unterschiedlich aus. Dreh- und Angelpunkt der abstammungsrechtlichen Beurteilung von Eizellenspende und Leihmutterschaft ist § 1591 BGB. Diese Vorschrift legt als Mutter eines Kindes unumstößlich die Frau fest, die das Kind geboren hat. Wird eine Eizellenspende durchg...mehr

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zfs 6/2015, Video als Bewei... / 3 Anmerkung:

Zur Verwertung von Videoaufnahmen im Straßenverkehr als Beweismittel für Verkehrsverstöße vgl. AG München zfs 2014, 149 und zfs 2014, 692, 692; VG Ansbach zfs 2014, 687). 1. Die Prüfung der Zulässigkeit von Videoaufnahmen unter Anlegung des Maßstabes der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) führt nicht zu einer Lösung des Problems für den deutschen Rechtsraum. Di...mehr

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FF 5/2015, Anerkennungsfähi... / 1 Gründe:

[1] A. Gegenstand des Verfahrens ist die Nachbeurkundung der Geburt des betroffenen Kindes, das in Kalifornien geboren wurde. Die Beteiligten zu 1 (geb. 1963) und zu 2 (geb. 1964) sind eingetragene Lebenspartner. Sie sind deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Berlin. Die Beteiligte zu 3 ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin als Aufsichtsbehörde...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Einspruchsverfahren: Zwangsruhen im Fokus

Kommentar Das Bayerische Landesamt für Steuern widmet sich mit Verfügung vom 26.1.2016 den verfahrensrechtlichen Details zum Zwangsruhen eines Einspruchsverfahrens. Einspruchsführer können sich anhand der Weisung einen guten Überblick über die Abläufe in ruhenden Einspruchsverfahren verschaffen. Stützt ein Steuerbürger seinen Einspruch auf ein anhängiges Musterverfahren, das ...mehr

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FF 2/2015, Internationale Kindesentführung, Abstammungsrecht und familienrechtliche Nebengebiete

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg (20.–22.11.2014) Etwa 350 Teilnehmer waren nach Marburg gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich – vor allem – rundum über die verschiedensten Problembereiche zu informieren. Neben den großen Themen wie Kindesentführung und Abstammungsrecht standen die N...mehr

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FF 12/2014, Wiedervereinigung Familiengerichtsbarkeit in der DDR, heutige Familienrichter, Verfahren Görgülü

Dr. Peter Friederici Schnitzler: Wir feiern in diesem Jahr 25 Jahre Wiedervereinigung. Ich glaube, es gibt kaum ein Datum in der jüngeren deutschen Geschichte, das bei vielen Deutschen, ob Westdeutsche oder Ostdeutsche, so die Herzen berührt hat wie die Maueröffnung in Berlin. Diese Zeit von 1989 bis 2014 ist Gegenstand dieses Interviews. Ausgangspunkt war der Einigungsvertra...mehr

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zfs 10/2014, Verwerfungsurt... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Rechtsbeschwerde des Betr. hat in der Sache selbst keinen Erfolg." Die Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid unter Verletzung der §§ 73 Abs. 2, 74 Abs. 2 OWiG kann ausschließlich mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 74 Rn 48 b m.w.N.). Entsprechendes gilt auch für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehö...mehr

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zfs 10/2014, Verwerfungsurt... / Sachverhalt

Gegen den Betr. erging ein Bußgeldbescheid über 70 EUR wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Nach Einspruch und Terminierung der Hauptverhandlung, wobei die Fahrereigenschaft bestritten wurde, bat der Verteidiger um Terminsverlegung wegen beruflichen Gründen des Betr. Das AG lehnte die Terminsverlegung ab,...mehr

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zfs 10/2014, Verwerfungsurt... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Die Rechtsbeschwerde war zuzulassen. Auch Verfahrensrügen sind unter dem hier geltend gemachten Gesichtspunkt der Verletzung des rechtlichen Gehörs möglicher Gegenstand eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (vgl. Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, Rn 3 zu § 80 OWiG). Dem steht nicht entgegen, dass sich ein anderes OLG, nämlich das OLG Dresden, mit der identische...mehr

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FoVo 8/9 2014, Europäischer... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt Vorinstanzen Der BGH hat sich den Vorinstanzen angeschlossen und die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Der Antrag der Schuldnerin auf Verweigerung der Zwangsvollstreckung sei unbegründet. Art. 21 EuVTVO nicht einschlägig Art. 21 EuVTVO eröffnet für die Gerichte des Vollstreckungsstaats die Möglichkeit, unter Geltung der Verordnung die Zwangsvollstreckung dauerhaft zu v...mehr

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zfs 08/2014, Keine Vertretu... / 2 Aus den Gründen:

" … Zur Begründung verweist der Senat ergänzend zunächst auf die zutreffenden Ausführungen der GenStA in ihrer Stellungnahme vom 6.2.2014." Darüber hinaus weist der Senat auf Folgendes hin: Selbst wenn man – wie die Revisionsbegründung meint – unter Berücksichtigung der jüngsten Rspr. des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Regelung des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO konv...mehr

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AGS 5/2014, BGB. Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Herausgegeben von Prof. Dr. Dres. h. c. Rolf Stürner; bearbeitet von Dr. Christian Berger, Dr. Heinz-Peter Mansel, Dr. Astrid Stadler, Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner und Dr. Arndt Teichmann. Verlag C.H.Beck, München. 15. Aufl. 2014. XLV, 2.367 S. 69,00 EUR.

Seit 1979 ist der "DER JAUERNIG" unverwechselbar bekannt, in jeder Juristengeneration, seit nunmehr 34 Jahren. Daran wird sich auch nichts dadurch ändern, dass unausweichliche Gründe Herrn Prof. Dr. Dres. H. c. Rolf Stürner zum würdigen Herausgeber der 15. Aufl. als Nachfolger des am 7.4.2014 verstorbenen Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Othmar Jauernig gemacht haben. Weder für Stu...mehr

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AGS 4/2014, Gesamtes Kostenhilferecht. Handkommentar zu Prozesskosten, Beratungshilfe, Pflichtverteidigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung. Herausgegeben von Dr. Stefan Poller und Joachim Teubel. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 2. Aufl. 2014. 1080 S. 98,00 EUR

Um es vorwegzunehmen: Viel besser geht es nicht! Wer als Anwalt Mandate bearbeitet, bei denen die Vergütung über eine Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse erfolgt – dies dürften, bezogen auf die Gesamtanwaltschaft, immer noch die meisten Kolleginnen und Kollegen sein –, kann auf den in der 2. Aufl. erschienenen Poller/Teubel eigentlich nicht verzichten. Der ambitioni...mehr

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FF 2/2014, Keine Vaterschaf... / 1 Aus den Gründen:

[1] 1. Der Beschwerdeführer ist überzeugt, biologischer Vater einer Tochter zu sein, die in die Ehe der Kindesmutter mit einem anderen Mann hineingeboren wurde. Die außereheliche Beziehung der Kindesmutter zum Beschwerdeführer – deren Intensität im fachgerichtlichen Verfahren streitig blieb – endete, als das Kind vier Monate alt war. Seit das Kind elf Monate alt ist, lebt es...mehr

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FF 1/2014, Grußwort zur Herbsttagung 2013 in Karlsruhe

Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen des Bundesverfassungsgerichts heiße ich Sie hier in Karlsruhe herzlich willkommen. Es freut uns, dass Sie zum 20. Geburtstag der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein gerade Karlsruhe als Ort Ihrer Herbsttagung gewählt haben. Ihr Jubiläum gibt mir Gelegenheit, Ihnen sowohl zur Arbeit der Arbeitsgemeinschaft als auch...mehr

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AGS 12/2013, "RVG ist nicht genug!"

Diese Worte gestalteten die Einladung zu einem Workshop anlässlich der Herbsttagung der ARGE Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein, dessen Gegenstand Vergütungsvereinbarungen gewesen sind. Sie beschreiben leider treffend die wirtschaftliche Ausgangssituation der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte, denen das RVG manchmal nicht einmal mehr ermöglicht, kostendeckend ...mehr

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FF 09/2013, Familienrechtli... / 1 Gründe:

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung einer Abstammungsbegutachtung im Rahmen eines familiengerichtlichen Umgangsverfahrens. 1. Die Beschwerdeführerin zu 1) ist die Mutter des im Juli 2007 geborenen Beschwerdeführers zu 3). Rechtlicher Vater ist der mit der Beschwerdeführerin zu 1) seit 2002 verheiratete Beschwerdeführer zu 2). Das Kind lebt seit seiner Geburt m...mehr

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FF 09/2013, Das Verfahren z... / I. Einführung

Am 19.5.2013 ist das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Kraft getreten.[1] Mit dieser Reform wurde zum einen die konventions- und verfassungswidrige Gesetzeslage[2] behoben und zum anderen die Übergangslösung des BVerfG[3] und die Regelung in Art. 224 § 2 Abs. 3–5 EGBGB [4] aufgehoben. Kernstück der Reform ist im materiellen Rech...mehr

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Kann der Grundstückseigentümer aus ethischen Gründen die Jagd auf seinem Grundstück verweigern?

Im Dezember 2013 tritt die im Bundesgesetzblatt bereits verkündete Neuregelung des Bundesjagdgesetzes in Kraft. Das Gesetz ermöglicht Grundeigentümern, die einer Jagdgenossenschaft angehören und die Bejagung ihrer Flächen aus ethischen Gründen ablehnen, auf Antrag aus der Jagdgenossenschaft auszuscheiden. Praktisch wird dies dadurch erreicht, dass das betroffene Grundstück d...mehr

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FF 07/2013, Stärkung der Väterrechte durch neues Umgangsrecht wird Realität

Zu dem Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters, das am 13. Juli 2013 in Kraft tritt, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Stärkung der Väterrechte wird ab dem 13. Juli 2013 Realität. Endlich haben leibliche Väter, die ein ernsthaftes Interesse an ihrem Kind haben, die Möglichkeit, Kontakt zu ihrem Kind zu pfleg...mehr

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FF 07/2013, "Wer sind meine Väter – und wenn ja, wie viele?"

Christiane A. Lang Das Kindschaftsrecht scheint unerschöpfliches Potenzial für Reformen in sich zu tragen. Darüber, dass sich die aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen auch und gerade im Kindschaftsrecht widerspiegeln sollten, kann sicherlich Einvernehmen hergestellt werden. Manch einer würde diesen Entwicklungen jedoch statt mit stetigen "kleinen" gesetzgeberischen Neue...mehr

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FF 6/2013, Neues Sorgerecht tritt am 19.5.2013 in Kraft – wichtiger Schritt für Eltern und Kinder

Zu dem Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge, das am 19.5.2013 in Kraft tritt, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist ein wichtiger – und seit Langem überfälliger – Schritt zum Wohl von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Durch das Gesetz ...mehr