Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Materiell-rechtlicher op.

Rn 75 Bestandteil des nationalen materiell-rechtlichen op sind alle gesetzlichen Verbote, die bei einem Verstoß zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach §§ 134, 138 BGB führen. Hierzu gehören ohne Weiteres die Verbotsnormen des deutschen Kartellrechts §§ 1, 19–21 GWB (BGH 27.9.22 – KZB 75/21, juris Rz 15–17) und des EU-rechtlichen Kartellrechts aus Art 101, 102 AEUV, früher ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verweisung auf das Verjährungsrecht des BGB.

Rn 3 In zahlreichen Nebengesetzen wird auf die Regelverjährung verwiesen (zB § 117 II BBergG; § 24c GebrMG; § 49 GeschmMG; § 62 und § 146 I InsO (BGH NJW 21, 1598 [BGH 25.02.2021 - IX ZR 156/19] Rz 8); § 2 III 2 JVEG; § 20 MarkenG; § 33 III, 141 PatG; § 77 TKG; §§ 110f SGB VII; § 37f SortSchG; § 102 UrhG). Auf die deliktsrechtliche Verjährung, die sich jetzt nach §§ 195, 199...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vormundschaft und Pflegschaft über Minderjährige.

Rn 24 Das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden u das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA) ist am 17.9.71 für die BRD in Kraft getreten (Art 21 Rn 15) u zum 1.1.11 vom vorrangig anzuwendenden Kinderschutzübereinkommen (KSÜ; BRDrs 564/20 S 432) abgelöst worden, s IPR-Anh 9. Rn 25 Für die Mitgliedstaaten der EU ist die Brüss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die halbzwingende (§ 512 1) Bestimmung, eine Berechnungsvorschrift, keine Anspruchsgrundlage (BGHZ 201, 168 Rz 39), setzt Art 16 I 2 VerbrKrRL 2008 um, hat aber an der bestehenden Rechtslage (BGHZ 111, 287, 290, 294) nichts geändert. Die auf Verbraucherratenkredite zugeschnittene, aber auch bei anderen Verbraucherdarlehen (§ 491 I) geltende Vorschrift beruht auf dem Gru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ordre public international (Abs 1 Nr 4).

Rn 23 Die Anerkennung ist nach § 328 I Nr 4 ausgeschlossen, wenn sie in prozessualer oder materiell-rechtlicher Hinsicht gegen den ordre public verstößt. Das ist der Fall, wenn die Anerkennung zu einem Ergebnis führen würde, das so offensichtlich mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar ist, dass es untragbar wäre, der Entscheidung zur Wirkung im Inland ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 3 Hat der Verpflichtete die Leistung in Person zu erbringen, besteht bei Heranziehung Dritter kein Anspruch auf vertragliche Vergütung, wohl aber können nach allg Regeln Schadensersatzansprüche entstehen. Bei eigener Verhinderung muss der Verpflichtete auch nicht für Vertretung sorgen. Da das Dienstverhältnis und damit die Dienstleistungspflicht mit dem Tode erlischt, hab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Arzthaftung. In Fällen der Arzthaftung ist für die Bestimmung des Erfolgsorts maßgeblich, wo der Gesundheitsschaden eingetreten ist. Das gilt bei Behandlungs- wie auch bei Aufklärungsfehlern (vgl BGHZ 176, 342, 346 f; Hamm GesR 15, 632). Tritt der Gesundheitsschaden aufgrund einer in mehreren Schritten und an verschiedenen Orten erfolgten Heilbehandlung erst nach der K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Vertragslaufzeit; Auszahlungsbedingungen; Rückzahlungsmodalitäten (Art 247 § 3 I Nr 6, 7, 9 EGBGB).

Rn 20 Der Darlehensgeber muss weiter über Vertragslaufzeit, Auszahlungsbedingungen (zB Auszahlung an einen Dritten), Betrag, Anzahl sowie Zeitpunkte der vom Darlehensnehmer geschuldeten Zahlungen informieren (Karlsr WM 99, 222 [OLG Karlsruhe 27.10.1998 - 17 U 316/97]); die Angabe zu den Zeitpunkten muss eine Bestimmbarkeit nach dem Kalender ermöglichen (Staud/Kessal-Wulf Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wählbare Rechte (Abs 1).

Rn 2 Es bestehen vier Rechtswahlmöglichkeiten. Gewählt werden kann das Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (I lit a). Der gewöhnliche Aufenthalt ist VO-autonom auszulegen (MüKo/Winkler von Mohrenfels Rz 5), s.a. Art 5 EGBGB Rn 29. – Vereinbart werden kann auch das Recht des Staates, in dem die Ehegatten zul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Übergangsbestimmungen.

Rn 4 § 270a ist auf alle Schuldverhältnisse anzuwenden, die ab dem 13.1.18 entstanden sind (Art 229 § 45 V EGBGB). Nach dem LG München (BeckRS 19, 26017) ist diese Übergangsbestimmung dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass § 270a analog Art 229 § 45 III EGBGB auf Zahlungsvorgänge auch dann anwendbar ist, wenn bei einem Schuldverhältnis, das vor dem 13.1.18 entstanden i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Überblick zu ex Art 27 ff EGBGB (Einzelheiten dazu im PWW-Online-Ergänzungsband, www.pww-oe.de).

Rn 3 Die ex Art 27 ff EGBGB beruhen auf dem Prinzip der Rechtswahlfreiheit (ex Art 27 EGBGB ). Haben die Parteien keine Rechtswahl getroffen, gilt nach dem in ex Art 28 EGBGB kodifizierten Näheprinzip das Recht des Staates, mit dem der Sachverhalt die engste Verbindung aufweist. Dafür enthält ex Art 28 II EGBGB eine widerlegliche Vermutung bereit (diese Vermutungen sind in RO...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Übereinkommen vom 5.10.1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen.

Rn 15 Vertragsstaaten des Haager Minderjährigenschutzabkommen (MSA; BGBl 71 II S 217) sind neben Deutschland Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, die Schweiz, Spanien u die Türkei (http://www.hcch.net/). Nach dem MSA sind die Gerichte bzw Behörden des Vertragsstaats für Maßnahmen zum Schutz eines minderjährigen Kind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Betriebsänderung.

Rn 97 Liegt der Kündigung eine Betriebsänderung zugrunde, so gelten §§ 111 ff BetrVG . Gem § 113 III BetrVG muss der ArbG zur Vermeidung von Nachteilsausgleichsansprüchen und ggf einstweiligen Verfügungen auf Unterlassung der Betriebsänderung einen Interessenausgleich bis hin zur Einigungsstelle versuchen (zur Namensliste gem § 1 V KSchG s Rn 88); gem § 112 I, IV, V BetrVG ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 19 EuGFVO – Anwendbares Verfahrensrecht.

Gesetzestext Sofern diese Verordnung nichts anderes bestimmt, gilt für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen das Verfahrensrecht des Mitgliedstaats, in dem das Verfahren durchgeführt wird. Rn 1 Die Vorschrift beruft zur Lückenfüllung die lex fori. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die in der VO verwendeten Begriffe europarechtlich-autonom auszulegen si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Divergenz.

Rn 12 Eine die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde begründende Divergenz ist dann gegeben, wenn, die angefochtene Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Entscheidung eines höherrangigen oder eines anderen gleichgeordneten Gerichts (nicht: eines nachrangigen Gerichts; vgl BGH 8.6.10, IX ZB 162/09, Rz 2), also einen Rechtssatz aufstellt, der von ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einordnung und Auslegung.

Rn 1 Art 11 ordnet für die Frage der Form, die stets als Teilfrage eines anderweitig angeknüpften (zB Art 13, Art 3 ff ROM I/Art 27 ff, sog Geschäfts- oder Wirkungsstatut) rechtlichen Verhältnisses auftaucht, eine Sonderanknüpfung an. Soweit das Rechtsverhältnis ein Schuldvertrag (mit Ausn eines Gesellschaftsvertrages, vgl Art 1 II Buchst f ROM I) ist, ist Art 11 seit 17.12....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anzeige.

Rn 3 Der Reisende darf es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Ansonsten besteht grds kein Minderungsrecht ( § 651o II), und zwar selbst dann, wenn dem Reiseveranstalter der Mangel bereits bekannt ist (BGH NJW 16, 3304 [BGH 19.07.2016 - X ZR 123/15] Rz 17). Im Verlangen nach Abhilfe (§ 651k I) liegt eine Mängelanzeige. Ist die Anzeige verspä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbot der Maßregelung, Abs 1.

Rn 2 I 1 ist wegen § 612a BGB zT überflüssig (§ 612a BGB Rn 1 ff). I 2 schützt auch unterstützende Dritte einschl Zeugen/Zeuginnen (EuGH NZA 19, 1041). Geschützt ist Inanspruchnahme von Rechten (iE § 612a BGB Rn 2), darüber hinaus Weigerung, eine gegen §§ 6–18 verstoßende Anweisung auszuführen. Rechte sind insb die Rechte nach §§ 13–15. Eine Anweisung zur Benachteiligung ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Vorbemerkung vor §§ 2147 ff BGB

Rn 1 In den §§ 2147 ff regelt das Gesetz sehr ausf das schon in § 1939 als möglicher Inhalt einer letztwilligen Verfügung genannte Vermächtnis. Nach § 2174 erhält der Begünstigte nicht unmittelbar mit dem Erbfall den Vermächtnisgegenstand. Das Vermächtnis hat vielmehr rein schuldrechtlichen Charakter. Die Anordnung eines Immobilienvermächtnisses im Anwendungsbereich der EUEr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Erfolgsort.

Rn 11 Fallen bei Distanzdelikten Handlungs- und Erfolgsort auseinander, kann der Geschädigte gem Art 40 I 2, 3 die Anwendung des Rechts des Erfolgsortes verlangen. Das ist der Ort, an dem das durch die Deliktsnorm geschützte Rechtsgut bzw Interesse verletzt worden ist (s insb Staud/v Hoffmann Art 40 Rz 24; Erman/Stürner Art 40 Rz 13). Abzugrenzen ist er vom Schadensort, an d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Normgegenstand.

Rn 5 Eine Anerkennung scheidet ferner aus, wenn dem Beklagten nicht die Möglichkeit eröffnet worden ist, sich vor dem Gericht des Urteilsstaates zu verteidigen. Lit b erfasst nur die Phase der Verfahrenseinleitung; spätere Nichtgewährung hinreichenden rechtlichen Gehörs kann von lit a umfasst sein (BGH NJW-RR 12, 1013 f [BGH 14.06.2012 - IX ZB 183/09]; NJW 90, 2201; EuGH C 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Innerhalb der EU.

Rn 11 Das Musterfeststellungsurteil entfaltet Rechtskraftwirkung; diese wird innerhalb der EU gem Art 36 I Brüssel Ia-VO ohne weitere Formalitäten anerkannt. Anders als beim Musterentscheid des KapMuG stellt sich bei § 613 I auch nicht die Frage, ob eine bloße Zwischenentscheidung anerkennungsfähig ist (dazu Rauscher/Leible EuZPR/EuIPR, Brüssel Ia-VO Rz 10 mwN). Das Musterfe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Recht des Vollstreckungsverfahrens (Abs 1).

Rn 1 Abs 1 S 1 klärt für eine im ersuchten Staat (Art 2 lit e) nach Maßgabe des Art 39 vollstreckbare Entscheidung grundsätzlich die Frage des auf das Verfahren der Vollstreckung anwendbaren Rechts. Danach genießen alle verordnungsunmittelbaren Verfahrensvorgaben des 2. Abschnitts Anwendungsvorrang. Dysfunktional sind insoweit insbesondere die autonomen deutschen Vorgaben zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Regel: 3 Monate ab Empfang des Schiedsspruchs.

Rn 83 Die Regelfrist für einen Aufhebungsantrag beträgt drei Monate ab Empfang des Schiedsspruchs durch den Antragsteller, sofern die Parteien die Antragsfrist nicht durch eine Vereinbarung abgeändert haben (§ 1059 III 1). Fristbeginn ist der Tag, an dem der Antragsteller den Schiedsspruch empfangen hat (§ 1059 III S 2). Da das Schiedsgericht den Parteien den Schiedsspruch l...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durch Rechtsgeschäft.

Rn 11 Rechtsgeschäft ist der Wechsel der Inhaberschaft vom Veräußerer auf den Erwerber (iR vertraglicher Beziehungen) (BAG NZA 18, 933), ggf auch eine Vergabeentscheidung (BAG NZA 15, 1325; BGH NZA 09, 848). Ein wirksamer Vertrag ist nicht zwingend erforderlich (BAG DB 08, 989), eine aufschiebende Bedingung unschädlich (BAG DB 08, 1161). § 613a greift nicht bei Gesamtrechtsn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Das Gebot des gesetzlichen Richters.

Rn 45 Art 101 I 2 GG garantiert den gesetzlichen Richter. Dies bedeutet, dass der für die einzelne Sache zuständige Richter sich im Voraus möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ermitteln lassen muss. Die abstrakte gesetzliche Bestimmung muss sich im Einzelnen aus den Normen der Gerichtsverfassung, der Prozessordnungen und ergänzend aus den Geschäftsverteilungsplänen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift und die zugrunde liegende Richtlinie 2001/23/EG soll die Kontinuität der iR einer wirtschaftlichen Einheit bestehenden Arbeitsverhältnisse unabhängig von einem Inhaberwechsel gewährleisten (EuGH C-160/14 – Ferreira da Silva e Brito ua; BAG NZA 18, 933 [BAG 25.01.2018 - 8 AZR 309/16]). Rn 2 § 613a ist zwingendes Recht. Vereinbarungen, die auf Umgehung der g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Geltendmachungsfrist, Abs 5.

Rn 6 Die gesetzliche Ausschlussfrist in V von zwei Monaten zur Geltendmachung der Ansprüche aus I u II dient der Rechtssicherheit (BTDrs 16/1780, 47; vgl § 15 Rn 14 ff), ist aber europarechtlich umstr (§ 15 Rn 14; EuGH NZA 10, 869 – Bulicke: bedingt europarechtskonform, LG HH VersR 12, 983). Sie beginnt mit Entstehung des Anspruchs (Frankf NJW 18, 3591; LG Wiesbaden VersR 18...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Fernkommunikationsmittel.

Rn 9 Diese werden in II definiert. Es handelt sich danach nicht bloß um neuartige elektronische Mittel, sondern auch um Briefe, Kataloge (Versandhandel!), Werbeprospekte mit Bestellpostkarte (BGH GRUR 19, 961; WM 17, 1474 sowie EuGH 23.1.19, C-430/17 – Walbusch, ECLI:EU:C:2019:47 Rz 30 ff) und Telefonanrufe. Ihnen gemeinsam ist, dass sie eingesetzt werden können, ›ohne dass ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Selbstständige und Organmitglieder, Abs 3.

Rn 6 Anders als ArbN sind Selbstständige nicht persönlich abhängig, hier gilt die arbeitsrechtliche Abgrenzung (s § 611 BGB Rn 15 ff; eigenständiger Beruf nicht erforderlich, BVerwG NZA-RR 11, 233 [BVerwG 26.01.2011 - BVerwG 8 C 46.09]); es muss sich aber um eine va auf Grund der Dauer des Einsatzes ähnliche Interessenlage handeln, dh ein einmaliger Auftrag reicht nicht aus ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 40 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 40 Brüssel Ia-VO0 Eine vollstreckbare Entscheidung umfasst von Rechts wegen die Befugnis, jede Sicherungsmaßnahme zu veranlassen, die im Recht des ersuchten Mitgliedstaats vorgesehen ist. Rn 1 Zum Begriff der vollstreckbaren Entscheidung vgl Art 39 Rn 2. Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit einstweiliger Sicherungsmaßnahmen und verweist hierfür auf da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit.

Rn 6 Zulässig sind statutarische Schiedsklauseln in den Satzungen aller personalistisch strukturierten Gesellschaften oder Verbänden. Das gilt va für BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH und GmbH & Co. KG mit einer überschaubaren Anzahl von Gesellschaftern, die damit personalistisch strukturiert sind (BGHZ 180, 221 für die GmbH-Schiedsfähigkeit II). Unzulässig sind sie bei der börsen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Reform.

Rn 2 Die Norm enthält Regelungen für den Wertersatz für Fernabsatzverträge sowie für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Voraussetzung ist, dass ein Wertverlust einer Ware eingetreten ist. Die Leistung von Wertersatz für die Lieferung von Waren war bisher in § 357 III aF (Wertersatz für Wertverlust für alle Verbraucherverträge) und in § 312e I aF (Nutzungser...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. ›Trusts‹ (lit h).

Rn 24 Das auf trusts anwendbare Recht findet wegen teils sachenrechtlicher Aspekte in ROM I keine Regelung; es wird je nach der Ausgestaltung und dem schuld-, sachen- oder gesellschaftsrechtlichen Schwerpunkt des trusts zu differenzieren sein (s dazu auch Staud/Magnus Art 1 Rz 93 ff). Auf kontinentaleuropäische Treuhandverträge ist ROM I aufgrund ihres schuldrechtlichen Char...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verzicht und Zurücknahme der Revision.

Rn 3 Es gelten die §§ 515 und 516 entspr. Allerdings kann die Revision seit Januar 2014 nur noch eingeschränkt (nach Maßgabe von § 565 S 2) zurückgenommen werden, während dies bis Ende 2013 bis zur Verkündung des Urteils und ohne Zustimmung des Revisionsbeklagten geschehen konnte. Von Bedeutung ist dies auch und gerade bei Sachverhaltskonstellationen, die dadurch geprägt sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfassungskonformität.

Rn 3 Die Regelung einer privaten Schiedsgerichtsbarkeit, die an die Stelle der staatlichen Gerichtsbarkeit tritt, ist ebenso verfassungskonform wie die Möglichkeit der Parteien, eine solche Schiedsvereinbarung auf der Basis der ihnen zukommenden Privatautonomie zu schließen (Stürner SchiedsVZ 13, 15; Prütting FS Schlosser 05, 705; St/J/Schlosser vor § 1025 Rz 7; Münch ZZPInt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verbraucher.

Rn 10 Die GdW ist nach bislang hM einem Verbraucher gleichzustellen, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient (BGH ZMR 21, 405 Rz 32; NJW 15, 3228 Rz 35 ff.; s.a. BRDrs 168/20, 47 und EuGH ZWE 21, 81 Rz 31). Etwa einen auf 10 Jahre ausge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen (§§ 505a–505e).

Rn 1 Art 8 Abs 1 u 2 VerbrKrRL 2008/48/EG verpflichten Darlehensgeber, vor Abschluss des Darlehensvertrages bzw jeder deutlichen nachträglichen Erhöhung des Gesamtkreditbetrags die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers auf ausreichender Informationsgrundlage zu bewerten. Bezweckt wird der Schutz der Verbraucher vor Überschuldung u Zahlungsunfähigkeit durch eine verantwortungsbew...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Individualarbeitsverträge.

Rn 3 Zur Vertragsgestaltung bei Auslandsbezug BLDH/Lingemann Kap 11 Rz 1 ff; Schneider NZA 10, 1384. Die Formulierung ›Individualarbeitsverträge‹ in Art 8 I entspricht den in ex Art 30 EGBGB verwendeten Begriffen ›Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse‹ (Junker RIW 06, 401 f), schließt auch AGB nicht aus, erfasst aber nicht Verträge mit kollektivem Charakter (Tarifverträge,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Verdacht.

Rn 82 Wenn zur Kaufsache das Vertrauen in ihre Fehlerfreiheit gehört, kann auch der Verdacht eines Mangels einen Mangel begründen (BGHZ 203, 98 Rz 43 ff: Dioxin in Futtermittel; Naumbg BeckRS 08, 25864: ›Kratzgeräusche‹ des Motors eines Neuwagens; BGH BeckRS 22, 37587 Rz 41; NJW 18, 389 [BGH 21.07.2017 - V ZR 250/15] Rz 6; Celle NJOZ 09, 3778, 3779: Altlastenverdacht; Karlsr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Vgl hierzu auch § 1112 ZPO, der die Vorschrift sinngemäß wiedergibt und insofern unter dem Gesichtspunkt des Verbots der Normwiederholung (vgl nur EuGH Rs 272/83 – Kommission/Italien, Slg 1985, 1057) nicht ganz frei von europarechtlichen Bedenken ist. Die Norm steht für eine grundlegende Abkehr vom Modell des Exequaturverfahrens (hierzu eingehend Domej RabelsZ 78 [2014]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 13 Brüssel IIa-VO – Zuständigkeit aufgrund der Anwesenheit des Kindes.

Gesetzestext (1) Kann der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes nicht festgestellt werden und kann die Zuständigkeit nicht gem Artikel 12 bestimmt werden, so sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem sich das Kind befindet (2) Abs. 1 gilt auch für Kinder, die Flüchtlinge oder, aufgrund von Unruhen in ihrem Land, ihres Landes Vertriebene sind. Rn 1 Art 13 enthält die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Voraussetzungen.

Rn 64 Verwirkung setzt zunächst voraus, dass zwischen der ersten Möglichkeit der Geltendmachung des betreffenden Rechts und seiner tatsächlichen Geltendmachung ein längerer Zeitraum verstrichen ist, währenddessen der Berechtigte untätig geblieben ist: ›Zeitmoment‹. Der Zeitablauf allein genügt für den Eintritt der Verwirkung jedoch nicht, vielmehr müssen weitere Umstände vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Verjährung der in § 327i genannten Ansprüche; sie setzt Art 11 DIRL um. In ihrer Systematik unterscheidet sie in Anlehnung an Art 11 II u III DIRL zwischen Gewährleistungs- und Haftungsfristen. Dadurch werden potenzielle RL-Verstöße vermieden, wie sie hinsichtlich der Parallelregelung im Kaufrecht aufgetreten sind (EuGH, 13.7.17 – C-133/16 – Fe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrenstaktik.

Rn 16 Die hohe Bedeutung der Kindesanhörung muss den Anwalt bislang zu großer diesbezüglicher Aufmerksamkeit veranlassen: Er sollte stets dieses Anerkennungshindernis im Blick haben. Dies gilt nicht nur, wenn er die Anerkennung verhindern möchte, sondern auch, wenn er den anderen Elternteil vertritt. Allerdings muss er dann s hon im Verfahren im Ursprungsstaat auf die Notwen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ermittlung der materiell-rechtlichen lex causae.

Rn 12 Anders als bei der Klagebefugnis des Verbandsklägers ist es aber unstrittig, dass die bei der objektiv-rechtlichen Kontrolle anzuwendenden materiell-rechtlichen Maßstäbe unter Rückgriff auf das Kollisionsrecht zu ermitteln sind. Die im UKlaG geregelten Verbandsklagen betreffen insoweit nicht konkrete Verträge, sondern ein möglicherweise objektiv rechtswidriges Verhalte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfassungsgerichte/Gemeinschaftsgerichte.

Rn 11 Aus der Nichtanwendbarkeit der §§ 17 ff GVG im Verhältnis zu den Verfassungsgerichten (oben Rn 3) folgt, dass eine Anhängigkeit der Sache vor einem Verfassungsgericht auch keine Sperre iSv § 17 I 2 GVG auslöst (BVerwGE 50, 124). Dagegen steht die Anhängigkeit derselben Sache vor einem Gericht der europäischen Gemeinschaften (EuGH, EuG) der Klage mit demselben Streitgeg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verträge über Bank- und Finanzdienstleistungen, V.

Rn 30 Der Art 2 Nr 12 VRRL sowie Art 1 II FernabsFinDienstlRL umsetzende V enthält eine Einschränkung für Bank- und Finanzdienstleistungen (näher von Loewenich NJW 14, 1409): In V 1 geht es um die erstmalige Vereinbarung eines Dauerschuldverhältnisses im Fernabsatz oder außerhalb geschlossener Geschäftsräume mit daran anschließenden ›Vorgängen‹, V 3 behandelt mehrere in eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Willkürverbot.

Rn 47 Das BVerfG hat aus Art 3 I GG ein allgemeines Willkürverbot entwickelt (BVerfGE 52, 161; 69, 254; 71, 204 und 271; 80, 51; 81, 137; 83, 82; 84, 227; 86, 59; 87, 273; 89, 141; 96, 39; 97, 27; 107, 407; zuletzt NJW 14, 3147). Dieses Willkürverbot ist vom Gericht auch für die konkrete Ausgestaltung von Verfahrensnormen fruchtbar gemacht worden (BVerfG NJW 94, 2279; 98, 34...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Systematik der Regelung.

Rn 2 Die Systematik von Art 8 ROM I entspricht weitgehend ex Art 30 EGBGB. Auch Art 8 I schränkt den Grundsatz der freien Rechtswahl (Art 3) ein. Sie darf nicht dazu führen, dass dem ArbN der Schutz der zwingenden Bestimmungen entzogen wird, die ohne Rechtswahl eingreifen würden (EuGH NZA 16, 1389). Daher ist ein ergebnisbezogener Günstigkeitsvergleich im Einzelfall (BAG NJO...mehr