Fachbeiträge & Kommentare zu EuGH

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Folgen eines möglichen Transformationsdefizits

Rz. 148 [Autor/Zitation] Ist man dagegen der Meinung, dass Art. 4 Abs. 4 Bilanz-RL (2013/34/EU) nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt worden ist (vgl. insbes. Hartung, RIW 1988, 52, 55; Streim in FS Moxter, 391, 396; Alexander, EAR 1993, 59, 64; Zieger, Gewinnrealisierung, 335 ff., jeweils zu Art. 2 Abs. 2 bis 5 der 4. EG-RL, sowie Kirsch in Kirsch, Rechnungslegung,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vereinbarkeit mit dem Europarecht

Rn. 150 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch die Regelung in § 62 Abs 1a EStG wird für EU/EWR Ausländer für den Zeitraum der ersten 3 Monate nach einer Wohnsitznahme im Inland bzw der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland ein grundsätzlicher Leistungsausschluss bestimmt. Von diesem Grundsatz besteht nach § 62 Abs 1a S 2 EStG eine Ausnahme für zugezogene Personen, d...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / III. Einfluss des Einblicksgebots auf die Auslegung der GoB

Rz. 20 [Autor/Zitation] Von der Auslegung der Normen des Zweiten Abschnitts zu unterscheiden ist die Frage, welcher Einfluss diesen Normen bzw. dem ihnen zugrundeliegenden Richtlinienrecht auf die Auslegung der allgemeinen Bilanzierungsvorgaben des Ersten Abschnitts zukommt. Relevanz erlangt die Frage insbes. mit Blick auf das in Art. 4 Abs. 3 und 4 der Bilanz-RL (2013/34/EU)...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zeitpunkt der Vereinnahmung

Rz. 150 [Autor/Zitation] Erträge aus Beteiligungen sind grds. in dem Zeitpunkt zu vereinnahmen, in dem der Anspruch entstanden und der Eingang der entsprechenden Erträge bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sicher zu erwarten ist (Realisationsprinzip, § 252 Abs. 1 Nr. 4). Rz. 151 [Autor/Zitation] Handelt es sich um eine Beteiligung an einer Personenhandelsgesellschaft, s...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rücklage für unrealisierte Beteiligungserträge (Abs. 5)

Rz. 364 [Autor/Zitation] § 272 Abs. 5 enthält eine spezielle Regelung für den auf eine Beteiligung entfallenden Teil des Jahresüberschusses, der in der GuV die Beträge übersteigt, die als Dividende oder Gewinnanteil eingegangen sind oder auf deren Zahlung die KapGes. einen Anspruch hat. In Höhe des entstehenden Unterschiedsbetrags ist eine Rücklage zu bilden, die einer Aussch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Als Tochter- bzw. Mutterunternehmen in Betracht kommende Rechtsträger

Rz. 316 [Autor/Zitation] Abs. 3 befreit unmittelbar nur Tochtergesellschaften in der Rechtsform der KapGes. Zwar erstreckt § 264a den Anwendungsbereich der "Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts" auch auf kapitalistisch geprägte Personenhandelsgesellschaften (insbes. GmbH & Co. KG), was im Grundsatz auch Abs. 3 umfassen würde. § 264b enthä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Unbeschränkte StPfl des Leistungsbeziehers und des Leistenden

Rn. 316 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Voraussetzung für die steuerliche Erfassung der Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr 1a EStG ist ferner, dass der Leistungsbezieher unbeschränkt estpfl ist. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 22 Nr 1a EStG. § 10 Abs 1a Nr 1–4 EStG gestatten den Sonderausgabenabzug jedoch nur, wenn der Empfänger unbeschränkt estpfl ist. Ist dies nich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt und Aufbau des Art. 4 Bilanzrichtlinie (2013/34/EU)

Rz. 123 [Autor/Zitation] Die Vorgaben des Abs. 2 Sätze 1 und 2 finden ihre Grundlage in Art. 4 Abs. 3 und 4 der Bilanz-RL (2013/34/EU), die mit Art. 2 Abs. 3–5 der ersetzten 4. EG-RL (78/660/EWG) weitgehend inhaltsgleich sind. Art. 4 der Bilanz-RL hat einen dreistufigen Aufbau: Stufe 1 (Grundnorm) ist Art. 4 Abs. 2 und insbes. Abs. 3 Satz 1: Der JA hat der Richtlinie zu entspr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] Bereits nach der sog. GmbH & Co-Richtlinie (RL 90/605/EWG v. 8.11.1990, ABl. EG 1990 Nr. L 317, 60 ff.) sind bestimmte Formen von Personenhandelsgesellschaften, die in ihrer Haftungsstruktur den KapGes. vergleichbar sind, denselben Rechnungslegungsvorschriften zu unterwerfen wie KapGes. (vgl. auch Stute/Dilßner in Haufe BilKomm.[15], § 264a HGB Rz. 1). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Eichenhofer, Europarechtliche Anforderungen an das deutsche Kindergeld, StuW 1997, 341; Heuermann, Kindergeldanspruch für Ausländer, DStR 1997, 1631; Kanzler, Die Zukunft der Familienbesteuerung, FR 2001, 921; Hillmoth, Der Bezug ausländischen Kindergelds und seine Folgen, INF 2002, 424; Bergkemper, BFH-Rspr zum Kindergeld im Jahr 2005, NWB F 3a 2353; Felix, Die Familie zwischen ...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / IV. Betragsrahmengebühren in Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV

In einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH, in welchem sich die Gebühren im Ausgangsrechtsstreit nach den Vorschriften in Teil 4, 5 oder 6 VV, also für Straf- und Bußgeldsachen sowie für die sonstigen in Teil 6 VV aufgeführten Verfahren, wie z.B. Disziplinarverfahren richten, sind die Nrn. 4130 und 4132 VV entsprechend anzuwenden. 1. Persönlicher Anwendungsbereich Die R...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 2. Gebührentatbestände

Kommt es in Verfahren nach den Teilen 4, 5 oder 6 VV zu einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH, sind für die Gebühren des Verteidigers die Vorschriften betreffend die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV und die Terminsgebühr Nr. 4132 VV entsprechend anzuwenden. Für den Abgeltungsbereich der Gebühren gelten die allgemeinen Regeln.[18] Die Verfahrensgebühr deckt folglich alle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Bezüge nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments

Rn. 581 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Inkrafttreten des EU-Abgeordnetenstatuts (2005/684/EG, Euratom des Europäischen Parlaments; Amtsblatt der EU v 07.10.2005 L 262/1) v 28.09.2005 am 14.07.2009 erfolgte eine grundlegende Neuregelung der Abgeordnetenbezüge. Danach erhalten die Europaabgeordneten ihre Bezüge nicht mehr von den einzelnen Mitgliedsstaaten, sondern von der...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / II. Auslegung der Normen des Zweiten Abschnitts

Rz. 16 [Autor/Zitation] Sofern die Normen des Zweiten Abschnitts – was fast ausnahmslos der Fall ist – durch die Bilanz-RL (2013/34/EU) v. 26.6.2013 und Sekundärrechtsakte unionsrechtlich überlagert sind, besteht nach Art. 4 Abs. 3 EUV und Art. 288 Abs. 3 AEUV eine Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung. Die für die Auslegung maßgebliche Richtlinie ist dabei selbst autono...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / VII. Kostenentscheidung/Kostenerstattung

Die in den Vorentscheidungsverfahren ergehenden Urteile des EuGH enthalten folgende Entscheidung: Zitat "Die Auslagen der Regierung der …, des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die Erklärungen vor dem Gerichtshof abgegeben haben, sind nicht erstattungsfähig. Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem vor dem nati...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 1. Anwendbare Gebühren

In § 38 Abs. 1 S. 1 RVG wird für die Abrechnung in allen Verfahren, in denen sich die anwaltlichen Gebühren nicht nach Teil 4–6 VV richten, auf "Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2" VV verwiesen. Damit ergibt sich die Anwendung der das Revisionsverfahren betreffenden Gebührenvorschriften des Teils 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 VV unmittelbar aus dem Gesetz. Bis zu den Änderu...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 3. Gegenstandswert

Der Gegenstandswert bestimmt sich gem. § 38 Abs. 1 S. 2 RVG nach den Wertvorschriften, die für die Gerichtsgebühren des Verfahrens gelten, in dem vorgelegt wird, obwohl die Bedeutung des Urteils des EuGH weit über die Bedeutung für den Einzelfall, in dem die Vorlage erfolgt ist, hinausgehen kann.[13] Er kann sogar unter dem Wert des Ausgangsverfahrens liegen, z.B. wenn die V...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeines

Rz. 4/3 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Telekommunikationsgeräte werden in der Praxis zum einen zeitweise den ArbN überlassen, zum anderen an ArbN übereignet. Vorangestellt werden im Folgenden die umsatzsteuerlichen Grundsätze. (Unentgeltliche) Sachzuwendungen von ArbG an seine ArbN stellen entweder als Vergütung für geleistete Dienste, für die der ArbN einen Teil seiner Arbeitslei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Geräteübereignung an ArbN

Rz. 4/7 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Vorsteuerabzug: Kauft der ArbG das Gerät im Wissen, es dem ArbN zu übereignen, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 3 Abs 1b Nr 2 UStG iVm > A 15.2b Abs 2 Satz 5 und > A 15.15 UStAE). Wird das Gerät zunächst für den Betrieb bezogen, ohne dass eine Übereignung an einen ArbN geplant ist, ist der Vorsteuerabzug möglich (§ 15 Abs 1 Satz 1 U...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einblicksadressaten

Rz. 171 [Autor/Zitation] Adressaten des JA sind ausweislich Erwägungsgrund 3 der Bilanz-RL (2013/34/EU) "Aktionär[e], Gesellschafte[r] und Dritte". Zu letzteren zählen insbes. die Gesellschaftsgläubiger, denen die von der Bilanz-RL (2013/34/EU) adressierten Gesellschaften angesichts ihrer beschränkten Haftung nur durch ihr im JA ausgewiesenes Vermögen eine Sicherheit bieten (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Die Anspruchsberechtigung von nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern nach § 62 Abs 2 EStG

Rn. 157 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 2 EStG wurde mWv 01.03.2020 neu gefasst (Art 3 Nr 2, Art 39 Abs 3 Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451). Da die in § 62 Abs 2 EStG aF genannten Anspruchsvoraussetzungen noch an die bisher im Aufenthaltsgesetz genannten Vorschriften...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / I. Anwendungsbereich

Der EuGH wird in (Klage-)Rechtsstreitigkeiten im sog. Vorabentscheidungsverfahren auf Vorlage von Gerichten der Mitgliedsstaaten tätig.[1] Die Gebühren des (deutschen) Rechtsanwalts, der (auch) in einem solchen Verfahren für seinen Mandanten tätig wird, sind in § 38 RVG geregelt. Die Vorschrift befasst sich aber – entgegen ihrer weiter gehenden Überschrift – nur mit den Gebü...mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 2. Verfahrensgebühr/Terminsgebühr

Nach § 38 Abs. 1 S. 1 RVG können somit folgende Gebühren anfallen: Es entstehen zunächst die Verfahrensgebühren nach Nrn. 3206, 3207 VV, die nach den allgemeinen Regeln anfallen.[7] Es entsteht also mit der ersten Tätigkeit des Rechtsanwalts im Vorabentscheidungsverfahren eine 1,6-Verfahrensgebühr. Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, fällt nur eine 1,1-Verfahrensge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Prüfung der Voraussetzungen nach § 62 Abs 1a S 2 EStG durch die Familienkassen in eigener Zuständigkeit (§ 62 Abs 1a S 4 EStG)

Rn. 152 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 62 Abs 1a S 4 EStG erfolgt für Zeiträume, die nach dem 31.07.2019 beginnen (§ 52 Abs 49a S 1 EStG), die Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kindergeld gem § 62 Abs 1a S 2 EStG vorliegen oder gem § 62 Abs 1a S 3 EStG nicht gegeben sind, durch die Familienklasse in eigener Zuständigkeit, vgl dazu BFH v 25.04.2024, II...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b EStG

Rn. 120 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG regelt die Kindergeldberechtigung von StPfl, die auf ihren Antrag von den FinBeh nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt estpfl behandelt werden, BFH v 12.01.2001, VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231. Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland können nach § 1 Abs 3 EStG einen Antrag auf Behandlung als...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Auslegungshilfe

Rz. 226 [Autor/Zitation] Nach allgemeiner Ansicht ist Abs. 2 zumindest eine Auslegungshilfe für die Einzelvorschriften (vgl. zB Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 76 zu § 237 HGB-E; Busse von Colbe, WPg 1987, 117, 120; Biener in Mellwig/Moxter/Ordelheide, Handels- und Steuerbilanz, 157, 160 f.; Meyer in Großkomm. HGB6, § 264 Rz. 40). Diese Feststellung ist allerdings zu undifferen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Berücksichtigung von Korrekturen im Steuerabzug in der Veranlagung (§ 20 Abs 3a S 1 EStG)

Rn. 1416 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 3a S 1 EStG sind Korrekturen iSd § 43a Abs 3 S 7 EStG erst zu dem dort genannten Zeitpunkt zu berücksichtigen. Hierdurch soll erreicht werden, dass zwischen dem Steuerabzugsverfahren und einem Veranlagungsverfahren keine Divergenz entsteht, indem die Korrektur im Steuerabzugsverfahren auch materiell-rechtlich für die Veranlag...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Entwicklung und Bedeutung des Abs. 3

Rz. 299 [Autor/Zitation] Die Befreiungsvorschrift des Abs. 3 geht auf Art. 5 des KapAEG v. 20.4.1998 (BGBl. I 1998, 707) zurück und setzte Art. 57 der 4. EG-Richtlinie um (vgl. auch Rz. 38), der es den Mitgliedstaaten ermöglichte, abhängige Gesellschaften unter bestimmten Bedingungen von den Bestimmungen über den Inhalt, die Prüfung und die Offenlegung ihrer JA zu befreien. D...mehr

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ZErb 06/2025, Anwendung ges... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie seine beiden Geschwister schlossen mit ihrem Vater (V) am … 2014 einen notariell beurkundeten Vertrag zur vorweggenommenen Erbfolge, mit dem V ihnen zum 1.5.2014 jeweils 23,33 % seiner Anteile an der … GmbH (GmbH) übertrug. An den übertragenen Geschäftsanteilen behielt sich V den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch vor. Ein...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 2 Bedeutung der Betriebstätte

Rz. 4 § 12 AO definiert den Begriff der Betriebstätte, während in den Einzelsteuergesetzen die Rechtsfolgen bei Vorliegen einer Betriebstätte geregelt werden. In Einzelsteuergesetzen können auch Ergänzungen zum Begriff der Betriebstätte enthalten sein.[1] Bei der Bedeutung des Begriffs der Betriebstätte ist zwischen nationalem und internationalem Steuerrecht zu unterscheiden;...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Der Festsetzungsverjährung unterliegende Ansprüche

Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuer[1] einerseits und der Verjährung des Zahlungsanspruchs[2] andererseits. Der Festsetzungsfrist nach §§ 169ff. AO unterliegen alle Besitz-, Verkehrs- und Realsteuern. Für die Realsteuern gelten die §§ 169ff. AO auch für das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren der §§ 185ff. AO, wobei für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.3 Emmott’sche Fristenhemmung

Rz. 78 Grundsätzlich verstößt die Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 AO nicht gegen EU-Recht. Das Äquivalenzprinzip ist nicht verletzt, da für die Durchsetzung von Steueransprüchen, die auf grenzüberschreitenden Sachverhalten beruhen, die gleichen Regeln gelten wie für Ansprüche aufgrund rein nationaler Sachverhalte. Der Effektivitätsgrundsatz ist nicht verletzt, da eine Fes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 55 FGO regelt in seinem Absatz 1 den Fristbeginn für alle ordentlichen, fristgebundenen Rechtsbehelfe gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren. Der Begriff "Rechtsbehelf" ist weit zu verstehen. Er umfasst als Oberbegriff außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; letztere und von § 55 FGO erfasst sind die prozessua...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Regelung des Abs. 2 über den Beginn der Festsetzungsfrist gilt nicht für Verbrauchsteuern. Hierbei handelt es sich um Massenverfahren, bei denen die Steuer unmittelbar nach Verwirklichung des verbrauchsteuerpflichtigen Sachverhalts oder monatlich angemeldet und entweder überhaupt nicht oder sofort geprüft wird. Eine Anlaufhemmung erübrigt sich somit. Anders ist di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltfortzahlung bei Kran... / 4 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung für die Berechnung des Urlaubsentgelts

Nach den Regelungen im TVöD zur Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs ist grundsätzlich der Beschäftigungsumfang während des Urlaubszeitraums maßgeblich. Dies führt dazu, dass die Beschäftigten einen "Alturlaub", den sie in einem Zeitraum erworben haben, in dem für sie ein anderer Beschäftigungsumfang galt als zum Zeitpunkt der tatsächlichen Urlaubsnahme, mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltfortzahlung bei Kran... / 1.1 Funktion der Vorschrift

Durch § 21 TVöD, der die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung festlegt, wurde mit Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 die komplizierte Aufschlagsregelung in § 47 Abs. 2 BAT abgelöst. Für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit haben die Tarifvertragsparteien eine Kombination aus dem Entgeltausfall- und dem Referenzp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.3 Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 121 Wie die Veräußerung, ist nach § 15a Abs. 8 S. 1 UStG auch die Lieferung nach § 3 Abs. 1b UStG als Änderung der Verwendungsverhältnisse anzusehen, wenn sie für den Vorsteuerabzug anders zu beurteilen ist als die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebliche Verwendung. Der Begriff "Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG" umfasst sowohl die "Entnahme" nach § 3 Abs. 1b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 15a Abs. 1 UStG)

Rz. 26 Nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. Der Begriff "Wirtschaftsgut" wird im UStG nur in § 15a UStG verwendet. Art. 187 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 2 der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 23 § 15a UStG regelt nur die Folgen einer Änderung der Verhältnisse, die den Umfang des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1b und 2 bis 4 UStG bestimmen; Auswirkungen von Änderungen in der Zuordnung eines Wirtschaftsguts bzw. einer sonstigen Leistung zum Unternehmen i. S.v. § 15 Abs. 1 UStG werden von § 15a UStG nicht angesprochen.[1] Über die Zuordnung bzw. den Umfang der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 2.2 Inhalte der Rechnung

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. § 14 Abs. 4 UStG muss pedantisch beachtet werden, weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, Forderungen nicht s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.4 Vorsteuerberichtigung bei Entnahme des Wirtschaftsguts aus dem Unternehmen (§ 15a Abs. 3 S. 3 UStG)

Rz. 55 Nach § 15a Abs. 3 S. 3 UStG in der ab 1.1.2007 geltenden Fassung liegt eine zur Vorsteuerkorrektur führende Änderung der Verhältnisse auch dann vor, wenn das Wirtschaftsgut, in das die Leistungen eingegangen sind, aus dem Unternehmen entnommen wird, ohne dass dabei nach § 3 Abs. 1b UStG eine unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern ist. Dies ist dann der Fall, wenn der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 76 Da nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG in der ab 1.1.2002 gültigen Fassung und Abs. 2 S. 1 in der ab 1.1.2005 gültigen Fassung Vergleichsmaßstab für eine Vorsteuerberichtigung allein die beim Leistungsbezug vorhandenen oder beabsichtigten Verwendungsverhältnisse sind (Rz. 9), kann nunmehr auch im Kj. der erstmaligen tatsächlichen Verwendung eine Vorsteuerberichtigung möglich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Vorsteuerberichtigung bei Bestandteilen (§ 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG)

Rz. 38 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 1. Alt. UStG ist eine Vorsteuerberichtigung auch dann vorzunehmen, wenn ein Gegenstand nachträglich (durch eine Lieferung oder Werklieferung) in ein anderes Wirtschaftsgut (des Anlage- oder Umlaufvermögens) eingeht, dabei seine körperliche und wirtschaftliche Eigenart endgültig verliert, und wenn sich später eine Änderung der Verwendungsverhältn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Regelmäßiger Berichtigungszeitraum

Rz. 142 Grundsätzlich beträgt der Berichtigungszeitraum fünf Jahre. Er gilt für alle Wirtschaftsgüter und nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht vom verlängerten Berichtigungszeitraum (Rz. 143ff.) erfasst werden und bei denen nicht eine kürzere Verwendungsdauer (Rz. 151ff.) zugrunde zu legen ist. Der Berichtigungszeitraum umfasst grundsätzlich volle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 7.2 Mahn- und Inkassokosten

Für die Durchsetzung der Forderungen können auch spezielle Inkassounternehmen beauftragt werden.[1] Inkassounternehmen verfügen über ein breites Leistungsspektrum und kennen aus ihrer Praxis sämtliche Schuldnertricks. Grundsätzlich können alle Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, ab der 2. Mahnung (soweit nicht vorher Verzug eingetreten ist) als Verzugs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Änderung der Rechtslage

Rz. 87 Eine Änderung der Verhältnisse i. S.v. § 15a UStG kann sich auch daraus ergeben, dass Rechtsänderungen nach dem Leistungsbezug eintreten, die sich auf die Beurteilung des Vorsteuerabzugs auswirken. Dies ist insbesondere bei Wegfall oder Einschränkung von Steuerbefreiungen oder bei der Einführung neuer Steuerbefreiungen durch Gesetzesänderung der Fall.[1] Auch eine Än...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 15a UStG ist gesetzessystematisch eine Ergänzung zu § 15 UStG in Gestalt einer materiellrechtlichen Berichtigungsvorschrift. § 15a UStG setzt einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraus. Dieser kann sich auch aus einer in der Steuererklärung nicht angegebenen Saldierung der USt mit einem korrespondierenden Vorsteuerabzug nach § 15 UStG ergeben.[1] Rz. 1a Nach § 15 UStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Berichtigung nach § 17 UStG sowie nach AO-Vorschriften

Rz. 19 § 17 Abs. 1 S. 2 UStG regelt ebenso wie § 15a UStG die "Berichtigung" des Vorsteuerabzugs. Gemeinsam ist beiden Vorschriften, dass sie einen Vorsteuerabzug korrigieren, der im Zeitpunkt seiner Vornahme zu Recht erfolgte und nur im Nachhinein an geänderte Verhältnisse angepasst wird. Sie sind beide Spezialvorschriften gegenüber § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, der diese Fälle so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 141 Berichtigungszeitraum ist der Zeitraum, für den der Vorsteuerabzug zu berichtigen ist. Er ist vom Gesetzgeber – zur Vermeidung praktischer Schwierigkeiten – in ­Übereinstimmung mit Art. 20 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 187 Abs. 1 MwStSystRL) typisiert worden und beträgt entweder fünf (§ 15a Abs. 1 S. 1 UStG) oder zehn (§ 15a Abs. 1 S. 2 UStG) volle Jahre, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehungsgeschichte; Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben

Rz. 5 Vorgänger des § 15a UStG war die Vorschrift des § 15 Abs. 7 UStG 1967, die allerdings lediglich v. 1.1.1973 bis zum 8.5.1973 anzuwenden war. Durch Art. 6 § 1 Nr. 1 des Steueränderungsgesetzes 1973 v. 26.6.1973[1] wurde § 15a UStG 1973 in das UStG eingefügt, entfaltete aber erst nach dem Auslaufen der damaligen Selbstverbrauchsteuer[2] zum 30.11.1973 volle Wirksamkeit. ...mehr