Rn 3

Die ex Art 27 ff EGBGB beruhen auf dem Prinzip der Rechtswahlfreiheit (ex Art 27 EGBGB). Haben die Parteien keine Rechtswahl getroffen, gilt nach dem in ex Art 28 EGBGB kodifizierten Näheprinzip das Recht des Staates, mit dem der Sachverhalt die engste Verbindung aufweist. Dafür enthält ex Art 28 II EGBGB eine widerlegliche Vermutung bereit (diese Vermutungen sind in ROM I durch feste Anknüpfungen ersetzt worden). Ex Art 2728 EGBGB werden ergänzt durch Regelungen für besondere Vertragstypen, wie die ex Art 29, 29a EGBGB (Verbraucherverträge), ex Art 30 EGBGB (Arbeitsverträge).

 

Rn 4

Ex Art 27 ff EGBGB sprechen Sachnormverweisungen aus (ex Art 35 EGBGB). Das von ex Art 27 ff EGBGB berufene Vertragsrecht unterliegt einer ordre public-Prüfung nach Art 6 EGBGB. Ergänzend zum Vertragsstatut können Sonderanknüpfungen von Teilfragen oder von zwingendem Recht (ex Art 34 EGBGB) zur Anwendung weiterer Rechtsordnungen auf denselben Fall führen. Ex Art 27 ff EGBGB werden ergänzt um weitere, nicht aufgehobene Bestimmungen im noch geltenden EGBGB (zB Art 11 zur Form). Auch der gesetzliche Forderungsübergang (ex Art 33 III EGBGB) und gesetzliche Vermutungen und Beweislastregeln (ex Art 32 III EGBGB) sind bereits im alten EVÜ-basierten Internationalen Schuldvertragsrecht geregelt. Die Bestimmungen in ex Art 27 ff EGBGB sind einheitlich auszulegen (ex Art 36 EGBGB); die obersten Instanzgerichte können Auslegungsfragen dem EuGH vorlegen.

 

Rn 5

Eine eingehende aktuelle Kommentierung von ex Art 2737 EGBGB findet sich online im PWW-Online-Ergänzungsband (www.pww-oe.de).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge