Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Zur Beurteilu... / 1 Gründe

I. Hinsichtlich des im Rubrum näher bezeichneten Grundbesitzes ist die Antragstellerin und Beschwerdeführerin jeweils als Eigentümerin eingetragen. In der Zweiten Abteilung des Grundbuchs ist jeweils vermerkt: Zitat "Die B. ist Vorerbin; Nacherben des A. sind C., D. und E.; Eintritt der Nacherbfolge beim Tod des Vorerben; gemäß Erbvertrag vom 17.3.1998 (…) eingetragen am 10.8.2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, § 2078 Abs. 2... / 1 Tatbestand

Die Parteien streiten sich über die Miterbenstellung der Klägerin nach ihrer Anfechtung des den Beklagten zum Alleinerben einsetzenden Testaments der Erblasserin. Die Parteien sind die einzigen beiden Abkömmlinge aus der Ehe der Erblasserin mit dem im Jahr 1999 vorverstorbenen L1. Die Erblasserin und ihr Ehemann setzten sich im Jahr 1957 in einem handschriftlichen gemeinschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / 2. Herausgabeverlangen des wirklichen Erben

a) Herausgabeklage des wirklichen Erben Damit der wirkliche Erbe nicht die Einziehung des erteilten unrichtigen Erbscheins durch das Nachlassgericht abwarten muss, wird ihm durch § 2362 BGB die Möglichkeit eröffnet, selbst den Anspruch auf Herausgabe des unrichtigen Erbscheins an das Nachlassgericht mittels eines Zivilprozesses gegenüber dem im Erbenfeststellungsprozess obsie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Testamentsanf... / 1 Gründe

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zur Begründung nimmt der Senat auf die Ausführungen im Hinweisbeschl. v. 30.8.2022 Bezug. Dieser lautete wie folgt: Der Antragsteller ist der ehemalige Lebensgefährte des am TT.MM.2021 verstorbenen AA (Erblasser). Der Erblasser war verheiratet. Aus der mittlerweile geschiedenen Ehe ist die Beteiligte zu 1. hervorgegangen. Der Erblasser ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / II. Historische Entwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer gehört ebenso wie die Steuern vom Grundbesitz zu den ältesten bekannten Steuern. So wurde eine Art Erbschaftsteuer schon lange vor unserer Zeitrechnung im Sumerischen Reich erhoben. Nach einem Papyrus aus dem Jahre 117 v. Chr. ist sie als Besitzwechselabgabe im alten Ägypten bezeugt.[2] Rz. 11 [Autor/Stand] Ein einheitliches Erbschafts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.8.3 Abweichungen vom nationalen Erbschein

Dem Antragsteller wird – zur Vermeidung einer missbräuchlichen Verwendung – lediglich eine beglaubigte Abschrift des ENZ ausgehändigt, da die Urschrift stets in den Akten der Ausstellungsbehörde, in Deutschland also beim Nachlassgericht, verbleibt (Art. 70 Abs. 1 EuErbVO). Eine weitere Besonderheit enthält das ENZ im Vergleich zum nationalen Erbschein, indem es lediglich für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang, wichtige Formalien, Erbschein

Zusammenfassung Verstirbt ein naher Angehöriger, sind schon kurz nach dem Tod viele Formalitäten zu erledigen. Die Erben, die mit ihrer Trauer ohnehin schon genug belastet sind, sind oftmals überfordert, weil sie nicht wissen, welche Stellen zu benachrichtigen und welche Anträge zu stellen sind. Hinzu kommen hohe und meist unerwartete Kosten, wie z.B. für die Beerdigung, und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.7 Einziehung des Erbscheins

Kommt das Nachlassgericht aufgrund neuer Tatsachen zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Erteilung ursprünglich nicht gegeben waren oder nachträglich weggefallen sind und der Erbschein somit unrichtig ist, hat es ihn einzuziehen und ggf. durch einen neuen zu ersetzen (§ 2361 BGB, § 353 FamFG). Kann der Erbschein im Verfahren über die Einziehung nicht sofort erlan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.6 Rechtswirkung des Erbscheins

Verfügt jemand unter Vorlage eines auf ihn ausgestellten Erbscheins über einen Gegenstand aus dem Erbe, erwirbt sein Vertragspartner gutgläubig Eigentum. Das gilt auch, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Verfügende nicht Erbe war, sofern der Erwerber wusste, dass es sich bei dem erworbenen Gegenstand um einen Nachlassgegenstand handelt und er den so genannten Erbs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.4 Inhalt des Erbscheins

Aus dem Erbschein ergibt sich der Name des Erblassers, Zeit und Ort seines Todes, die Erben mit Angabe des Bruchteils ihrer Miterbschaft, die Beschränkungen durch eine Testamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbschaft, Ersatzerbschaft etc. Achtung Widerspricht der Inhalt des Erbscheins jedoch dem erklärten Willen eines Verfahrensbeteiligten, dann hat das Nachlassgericht die sof...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 5 Erbscheinerteilung

Im Hinblick auf eine Vielzahl möglicher erbrechtlicher Konstellationen kann, um den Nachweis der Erbberechtigung zu erbringen, bei dem zuständigen Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden. Vor allem Grundbuchämter, Banken und Versicherungen werden ohne Vorlage eines Erbscheins i. d. R. nicht für einen Erben tätig.[1] 5.1 Wer ist antragsberechtigt? Wichtig Ein Erbschein w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.1 Wer ist antragsberechtigt?

Wichtig Ein Erbschein wird nur auf Antrag eines Berechtigten erstellt. Antragsberechtigter ist jeder Erbe, sei er Allein- oder Miterbe, der Testamentsvollstrecker, ein Nachlass- oder Insolvenzverwalter, aber auch der Erwerber eines Erbteils oder ein Gläubiger des Nachlasses bzw. eines der Erben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.5 Verschiedene Erbscheinsarten

Ist nur ein Erbe vorhanden, wird diesem ein Alleinerbschein erteilt. Sind mehrere Erben vorhanden, können diese einen gemeinschaftlichen Erbschein (§ 352 a FamFG) beantragen. Der Antrag kann von jedem der Erben gestellt werden. Aufgeführt werden darin Miterben und Größe der Anteile. In dem Antrag sind die Erben und ihre Erbteile anzugeben. Die Angabe der Erbteile ist nicht er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.3 Antragstellung

Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins muss enthalten (vgl. § 2353 BGB, § 352 FamFG) den Zeitpunkt des Todes des Erblassers unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises, der i. d. R. durch eine öffentliche Urkunde geführt wird; den letzten gewöhnlichen Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit des Erblassers; das Verhältnis, auf dem das Erbrecht beruht (die entsprechende verwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 2.3 Sicherung des Nachlasses

Während die Inbesitznahme der Vermögensgegenstände für die Entstehung des Erbfalls grundsätzlich nicht erforderlich ist, ist die Sicherung des Nachlasses als eine der ersten Maßnahmen nach dem Tode des Erblassers dringend zu empfehlen. Praxis-Tipp Da i.d.R. nach dem Tod des Erblassers ein längerer Zeitraum vergeht, bis ermittelt werden kann, wer in welchem Umfang Erbe geworde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 2 Formalitäten

2.1 Totenschein Nach Feststellung des Todes eines Menschen durch den Arzt,[1] stellt dieser einen Totenschein aus. Der Totenschein enthält personenbezogene Angaben zum Verstorbenen, den zuletzt behandelnden Arzt, Sterbezeitpunkt und Sterbeort, Warnhinweise (zu Infektionsgefahren), die Todesart (natürlich oder nicht natürlich infolge Operation, Tötung, Unfall, Suizid oder unge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.8 Europäisches Nachlasszeugnis

Mit Art. 63 Abs. 1 EuErbVO wurde das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) eingeführt. Dieses ist "zur Verwendung durch Erben, Vermächtnisnehmer mit unmittelbarer Berechtigung am Nachlass, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter bestimmt, die sich in einem anderen Mitgliedstaat auf ihre Rechtsstellung berufen oder ihre Rechte als Erben oder Vermächtnisnehmer oder ihre Befu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 4.2 Bestellung eines Nachlasspflegers

Sofern kurzfristig kein Erbe zu ermitteln ist und die Notwendigkeit besteht (bei Minderjährigen oder Geschäftsunfähigen) oder dies von einem Gläubiger beantragt wird, der einen Anspruch gegen den Nachlass gerichtlich geltend macht, kann durch das Nachlassgericht ein Nachlasspfleger (§§ 1960 ff. BGB) bestellt werden. Der Nachlasspfleger verwaltet den Nachlass nach den Vorschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 3 Rolle der Bank

Mit dem Tod eines Kunden erlischt dessen Konto bei der Bank nicht automatisch. Soweit Kontovollmachten des Erblassers existieren (postmortal, also mit Wirkung ab dem Todesfall, oder transmortal, also über den Tod hinaus), ist der Vollmachtswiderruf durch den/die Erben notwendig. Der Erbe kann, soweit er Verfügungsberechtigter ist, Verfügungen vornehmen, wie z. B. Geld abhebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 4 Rolle des Amtsgerichts

Das Nachlassgericht beim Amtsgericht eröffnet das in besonderer amtlicher Verwahrung befindliche oder bei ihm abgegebene Testament. 4.1 Testamentseröffnung Sofern ein Testament errichtet worden ist und dies dem Nachlassgericht vorliegt, wird das Nachlassgericht nach Kenntnis vom Tod des Erblassers einen Termin zur Testamentseröffnung anberaumen. Zum Termin sollen die gesetzlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.2 Zuständiges Gericht für die Erbscheinerteilung

Örtlich zuständig ist das Gericht am letzten Wohnort des Erblassers (§ 343 FamFG). Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte (§ 343 Abs. 2 FamFG). Ansonsten ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig, wenn der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.8.2 Inhalt des Europäischen Nachlasszeugnisses

Der konkrete Inhalt des ENZ ist detailliert in Art. 68 EuErbVO geregelt und deckt sich im Wesentlichen mit dem des deutschen Erbscheins. In Bezug auf das Ehegattenerbrecht hat der EuGH[1] auf Vorlage des KG Berlin[2] festgestellt, dass eine nationale Bestimmung wie diejenige des § 1371 Abs. 1 BGB, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 1 Was bedeutet der Erbfall rechtlich?

Als Erbfall wird bezeichnet, wenn infolge des Todes einer Person deren gesamtes Vermögen kraft Gesetzes auf den Alleinerben oder mehrere Erben (Erbengemeinschaft) übergeht (Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB). Für den Vermögensübergang kommt es auf ein wie auch immer geartetes Handeln der Beteiligten nicht an. Der Erbe erlangt mit dem Erbfall sowohl Eigentum als auch Besitz (§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 1.2 Todeserklärung

Sollte Unklarheit über die Frage bestehen, ob eine Person verstorben ist – dies kann z. B. im Zusammenhang mit Kriegswirren, Unglücksfällen, an denen eine Vielzahl von Personen beteiligt sind, oder längerem Vermisstsein der Fall sein –, können diese Unklarheiten durch eine Todeserklärung ausgeräumt werden, die im Rahmen eines besonderen Aufgebotsverfahrens beseitigt werden, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 2.5 Mietverträge des Verstorbenen erlöschen nicht

Im Zusammenhang mit der Erbschaft ist es ratsam darüber nachzudenken, ob das Mietverhältnis des Verstorbenen, sofern er in einer Mietwohnung gelebt hat, gekündigt wird oder fortgesetzt werden soll. Wichtig Es ist häufig nicht bekannt, dass das Mietverhältnis des Verstorbenen nicht durch dessen Tod automatisch erlischt. Der Ehegatte bzw. der Lebenspartner, der mit dem verstorb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 2.1 Totenschein

Nach Feststellung des Todes eines Menschen durch den Arzt,[1] stellt dieser einen Totenschein aus. Der Totenschein enthält personenbezogene Angaben zum Verstorbenen, den zuletzt behandelnden Arzt, Sterbezeitpunkt und Sterbeort, Warnhinweise (zu Infektionsgefahren), die Todesart (natürlich oder nicht natürlich infolge Operation, Tötung, Unfall, Suizid oder ungeklärter Ursache...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 4.1 Testamentseröffnung

Sofern ein Testament errichtet worden ist und dies dem Nachlassgericht vorliegt, wird das Nachlassgericht nach Kenntnis vom Tod des Erblassers einen Termin zur Testamentseröffnung anberaumen. Zum Termin sollen die gesetzlichen Erben des Erblassers und die sonstigen Beteiligten, soweit tunlich, geladen werden. In dem Termin ist das Testament zu öffnen, den Beteiligten zu verkü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.8.1 Antragstellung

In Deutschland sind gemäß § 34 Abs. 4 IntErbRVG die Amtsgerichte und dort funktionell das Nachlassgericht ausschließlich sachlich zuständig. § 34 Abs. 1 bis 3 IntErbRVG regelt die örtliche Zuständigkeit. Liegt eine Verfügung von Todes wegen vor oder ist ausländisches Recht anzuwenden, so bleibt die Entscheidung dem Richter vorbehalten (§ 16 Abs. 2 Satz 1 RpflG), ansonsten en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 1.1 Zeitpunkt des Erbfalls

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Erbfall ist nicht der Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung, sondern der tatsächliche Todeseintritt. Dabei kommt es u. U. auf den exakten Todeszeitpunkt an, z. B. wenn der Erblasser noch kurz bevor er verstorben ist selbst Erbe eines anderen Verstorbenen geworden ist. Ist der Fall des "gleichzeitigen Versterbens" von Erblassern (Eltern bzw. Ehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 2.4 Weitere wichtige Formalien und Erledigungen

Außerdem ist an Folgendes zu denken: Es ist zu überlegen, ob das Begräbnis durch die Angehörigen selbst oder durch ein Bestattungsunternehmen organisiert werden soll. Es muss eine Abmeldung des Verstorbenen beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen. Arbeitnehmer des Verstorbenen sind ggf. von dessen Tod zu unterrichten. Mitgliedschaften in Vereinen usw. müssen gekündigt werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 2.2 Suche nach der letztwilligen Verfügung

Es sollte möglichst zeitnah zum Erbfall nach einer letztwilligen Verfügung des Erblassers gesucht werden. Erbprätendenten, also diejenigen, die ein Erbrecht für sich in Anspruch nehmen, müssen schnellstmöglich darüber im Bilde sein, welche Rechte und Pflichten auf sie zukommen, die sofort erledigt werden müssen, z.B. die Begleichung offener Rechnungen des Verstorbenen oder a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / 2.6 Versicherungen

Zügig nach Eintritt des Todesfalls sollte zur Wahrung von Fristen auch geprüft werden, ob Versicherungsleistungen beansprucht werden können, z. B. Lebens- oder Unfallversicherungen. Nachdem das Sterbegeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1.1.2004 ersatzlos gestrichen wurde, ist zu prüfen, ob eine private Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde. Außerdem könnte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbfall: Vermögensübergang,... / Zusammenfassung

Verstirbt ein naher Angehöriger, sind schon kurz nach dem Tod viele Formalitäten zu erledigen. Die Erben, die mit ihrer Trauer ohnehin schon genug belastet sind, sind oftmals überfordert, weil sie nicht wissen, welche Stellen zu benachrichtigen und welche Anträge zu stellen sind. Hinzu kommen hohe und meist unerwartete Kosten, wie z.B. für die Beerdigung, und die Frage von w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 1.4.2 Notarielles Testament

Beim notariell beurkundeten Testament schreibt der Notar im Regelfall die mündliche Erklärung des letzten Willens des Erblassers nieder (§ 2232 Satz 1 Alt. 1 BGB). Demgegenüber dürfte die Übergabe einer offenen oder einer verschlossenen Schrift, die nicht von dem Erblasser selbst geschrieben zu sein braucht, an den Notar gem. § 2232 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 BGB eher selten sein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 1.4.1 Eigenhändiges Testament

Nur ein volljähriger und lesekundiger Erblasser (§ 2247 Abs. 4 BGB) kann sein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten (§ 2247 Abs. 1 BGB).[1] Beim gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament schreibt und beide es unterschreiben (§ 2267 BGB). Die Unterschrift soll den Vornamen und de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der digitale Nachlass – Pra... / cc) Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB)

Alternativ kommt die Aussetzung eines Vorausvermächtnisses zugunsten eines Miterben in Betracht. Da ein Vorausvermächtnis keine Anrechnung auf den Erbteil vorsieht, wird das Erfordernis einer Bewertung und die daraus resultierende Unsicherheit und Konfliktgefahr ausgeschlossen. Die Aussetzung von Vorausvermächtnissen bietet sich gerade dann an, wenn bestimmte digitale Nachlas...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der digitale Nachlass – Pra... / aa) Auflage (§ 1940 BGB)

Der Erblasser kann die Erben im Wege einer Auflage gem. 1940 BGB verpflichten, einzelne Datenträger und Vertragsbeziehungen ohne vorherige Einsichtnahme zu löschen (Naczinsky, Die digitale Vorsorge des Erblassers, ZEV 2020, 665). Die Erben wären schuldrechtlich dazu verpflichtet, diese Auflage zu erfüllen. Eine solche Regelung bietet sich gerade in Fällen an, in denen den Er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der digitale Nachlass – Pra... / dd) Testamentsvollstreckung flankiert mit Verwaltungsanordnungen

All die vorgenannten Gestaltungen führen zwar bei redlichen Erben zur Erfüllung des Erblasserwillens. Da all diese Ansprüche jedoch lediglich schuldrechtlicher Natur sind und der Erblasser auf die tatsächliche Befolgung seiner Anordnungen durch die Erben angewiesen ist, empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung. Dies gelingt bestmöglich durch die Einsetzung eines Testaments...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 1. Der Erbschein

Nach § 2353 BGB hat das Nachlassgericht dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht zu erteilen.[1] Demzufolge dient der Erbschein dem Erben als Nachweis seiner Rechtsstellung.[2] Die Notwendigkeit einer Legitimation als Erbe im Rechtsverkehr beruht auf der im Erbfall nach § 1922 Abs. 1 BGB eintretenden Universalsukzession und dem damit verbundenen sofortigen und umf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / I. Zweck von Erbschein und Erbenfeststellungsurteil

1. Der Erbschein Nach § 2353 BGB hat das Nachlassgericht dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht zu erteilen.[1] Demzufolge dient der Erbschein dem Erben als Nachweis seiner Rechtsstellung.[2] Die Notwendigkeit einer Legitimation als Erbe im Rechtsverkehr beruht auf der im Erbfall nach § 1922 Abs. 1 BGB eintretenden Universalsukzession und dem damit verbundenen so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Nachweise darüber, wer Erbe geworden ist

Rz. 27 Es stellt sich im Steuerrecht die Frage, welche Nachweise darüber genügen, wer Erbe geworden ist, und inwieweit ein erteilter Erbschein auch für die Finanzverwaltung Bindungswirkung entfaltet. Im Zivilrecht entfaltet ein wirksam erteilter Erbschein beispielsweise für das Grundbuchamt und das Handelsregister Bindungswirkung,[41] nicht hingegen für das angerufene Prozes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 1. Erbscheinsverfahren

In dem der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugeordneten Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins ist das Amtsgericht als Nachlassgericht sachlich zuständig (§ 23a Abs. 2 Nr. 2 GVG). Die grundsätzliche funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers beruht auf der Ermächtigung der Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 RPflG zur Aufhebung des Ri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. Am 10.10.2021 ist A. P. J. R. (im Folgenden: Erblasser) verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit der Beteiligten zu 1). Die Beteiligte zu 2) ist seine Tochter aus seiner ersten (geschiedenen) Ehe. Der Erblasser hatte unter dem 5.11.2016 ein privatschriftliches Testament errichtet, das u.a. folgenden Inhalt hat: Zitat Nach meinem Tode möchte ich mein Vermögen wie folg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 3. Wesentliche Unterschiede zwischen Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsprozess

Das Nachlassgericht hat zwar ebenso wie das Prozessgericht die Frage zu klären, wer Erbe geworden ist. Im Gegensatz zum Erbschein erzeugt das nur zwischen den Prozessparteien wirkende Erbenfeststellungsurteil allerdings keine allgemeingültige Wirkung. Insofern ist es folgerichtig, wenn das Nachlassgericht aufgrund der Wirkung des Erbscheins inter omnes auch die schutzwürdige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Da die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung erst durch die Aufforderung der Erbschaftsteuerstelle entsteht, muss die Erbschaftsteuerstelle zunächst in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob ein Besteuerungsverfahren voraussichtlich mit der Festsetzung einer Steuer enden wird. Zur Vorprüfung benötigt die Erbschaftsteuer die Mitteilung, dass ein der Besteuerung unterliegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 1

Wird nach Abschluss sowohl des Erbenfeststellungsprozesses als auch des Erbscheinsverfahrens ein Testament aufgefunden, mittels dessen eine von Erbschein und Erbenfeststellungsurteil abweichende Erbfolge angeordnet worden ist, stellt sich nach Ablauf der Rechtsmittelfristen für den wirklichen Erben die Frage, ob und wie eine Durchbrechung der Rechtskraft noch möglich ist und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 1. Erbscheinsverfahren

Das Nachlassgericht entscheidet über die Erteilung des Erbscheins durch Beschluss (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG). Der Feststellungsbeschluss selbst wird formell rechtskräftig, wenn die Frist für die Erhebung der Beschwerde abgelaufen ist (§ 45 S. 1 FamFG).[25] Diese beträgt auch für eine Beschwerde gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Rechtspflegers einen Monat (§§ 58 Abs. 1,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Kollision einer erteil... / II. Erlöschen durch Konfusion?

Rz. 11 Kontrovers diskutiert wurde aufgrund einer Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahre 2013, ob eine transmortale Vollmacht auch dann fortbesteht, wenn der Bevollmächtigte zugleich Alleinerbe ist. Das OLG Hamm[35] verneinte die Frage: Die Vollmacht erlösche im Zeitpunkt des Todes durch Konfusion; denn der Erbe könne sich nicht selbst vertreten, da die Vollmacht eine Perso...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Umfang und Wirkung der Nacherbeneinsetzung

Rz. 5 Die Erbeinsetzung bei der Vor- und Nacherbschaft kann sich dabei auf den gesamten Nachlass oder Teile davon beziehen; nicht möglich ist die Zuordnung von einzelnen Gegenständen, da dies nur durch die Einräumung eines Vermächtnisses möglich ist.[9] Möglich ist bei einem Erben auch die Aufteilung des Nachlassvermögens dahingehend, dass ein Teil davon als Vollerbschaft un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 2. Das Erbenfeststellungsurteil

Mit dem Erbenfeststellungsurteil wird die bestehende Rechtsunsicherheit bezüglich des Erbrechts des Klägers im Verhältnis zu dem oder den Beklagten behoben. Das auf eine Erbenfeststellungklage ergehende Feststellungsurteil wirkt im Gegensatz zum Erbschein nur inter partes und erzeugt damit keine über die Parteien des Erbprätendentenstreits hinausgehende Rechtskraftwirkung. A...mehr