Maßgeblicher Zeitpunkt für den Erbfall ist nicht der Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung, sondern der tatsächliche Todeseintritt. Dabei kommt es u. U. auf den exakten Todeszeitpunkt an, z. B. wenn der Erblasser noch kurz bevor er verstorben ist selbst Erbe eines anderen Verstorbenen geworden ist. Ist der Fall des "gleichzeitigen Versterbens" von Erblassern (Eltern bzw. Eheleuten) nicht testamentarisch geregelt, kann das erhebliche Rechtsfolgen für vermeintliche Anspruchsteller nach sich ziehen, da es mitunter an dem für die Erbfolge günstigen Nachlasserwerb "für eine logische juristische Sekunde" fehlen kann. Ungünstigstenfalls geht ein Nachlass vollständig an den "falschen" Teil der Familie. Daher kommt der genauen Dokumentation des Zeitpunkts des Todeseintritts in manchen Fällen äußerst hohe Bedeutung zu.

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