Nach Feststellung des Todes eines Menschen durch den Arzt,[1] stellt dieser einen Totenschein aus. Der Totenschein enthält personenbezogene Angaben zum Verstorbenen, den zuletzt behandelnden Arzt, Sterbezeitpunkt und Sterbeort, Warnhinweise (zu Infektionsgefahren), die Todesart (natürlich oder nicht natürlich infolge Operation, Tötung, Unfall, Suizid oder ungeklärter Ursache) und Angaben des ausstellenden Arztes. In einem vertraulichen Teil werden noch Anzeichen des Todes (Fäulnis, Totenstarre oder Totenflecken) sowie detaillierte Angaben zur Todesursache mitgeteilt.

Wurde wegen Zweifeln an der Natürlichkeit des Todes die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, so muss bei dieser die Freigabe der Leiche beantragt werden. Bei Überführungen aus dem Ausland ist außerdem das örtlich zuständige deutsche Konsulat zu benachrichtigen.

 
Wichtig

Der Totenschein muss neben dem Personalausweis und der Geburtsurkunde des Verstorbenen zur Beantragung einer Sterbeurkunde und eines Bestattungsscheins spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt des Sterbeorts vorgelegt werden.

[1] In manchen Bundesländern wird von Notärzten nur ein vorläufiger Totenschein ausgestellt, sodass zur Leichenbeschau und zur Ausstellung eines endgültigen Totenscheins ein niedergelassener Arzt berufen ist.

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