Außerdem ist an Folgendes zu denken:

  • Es ist zu überlegen, ob das Begräbnis durch die Angehörigen selbst oder durch ein Bestattungsunternehmen organisiert werden soll.
  • Es muss eine Abmeldung des Verstorbenen beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.
  • Arbeitnehmer des Verstorbenen sind ggf. von dessen Tod zu unterrichten.
  • Mitgliedschaften in Vereinen usw. müssen gekündigt werden.
  • Banken sind zu benachrichtigen und Konten aufzulösen.
  • Auch Versicherungen, wie z. B. Hausrats- oder Krankenversicherungen, sind zu kündigen oder umzuschreiben.
  • Das Mietverhältnis oder ein Heimvertrag muss gekündigt oder dessen vorfristige Auflösung geklärt werden.
  • Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken sowie der Zugang zum sogenannten "digitalen Nachlass" müssen geklärt werden. Hier sollte idealerweise der Erblasser schon zu Lebzeiten Vorkehrungen getroffen haben(vgl. dazu den Beitrag "Digitaler Nachlass").

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