Wird nach Abschluss sowohl des Erbenfeststellungsprozesses als auch des Erbscheinsverfahrens ein Testament aufgefunden, mittels dessen eine von Erbschein und Erbenfeststellungsurteil abweichende Erbfolge angeordnet worden ist, stellt sich nach Ablauf der Rechtsmittelfristen für den wirklichen Erben die Frage, ob und wie eine Durchbrechung der Rechtskraft noch möglich ist und wie der erteilte Erbschein aus dem Verkehr gezogen werden kann.

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