Verstirbt ein naher Angehöriger, sind schon kurz nach dem Tod viele Formalitäten zu erledigen. Die Erben, die mit ihrer Trauer ohnehin schon genug belastet sind, sind oftmals überfordert, weil sie nicht wissen, welche Stellen zu benachrichtigen und welche Anträge zu stellen sind. Hinzu kommen hohe und meist unerwartete Kosten, wie z.B. für die Beerdigung, und die Frage von welchen Stellen Geldzahlungen zu erwarten sind. Gleiches gilt für die Frage, wer noch gegen den Erblasser[1] offene Forderungen innehat. Im Folgenden soll eine Anleitung über die in einem Erbfall notwendigen Formalitäten gegeben werden. Zudem werden die Rollen der Beteiligten und die Erbscheinserteilung – auch bei grenzüberschreitenden Erbfällen – dargestellt.

[1] Im Folgenden wird allein um der einfacheren Lesbarkeit Willen ausschließlich die männliche Form (Erblasser, Erbe, Beteiligter, Anspruchsteller etc.) genannt; selbstverständlich sollen sich alle Leser:innen von diesem Beitrag angesprochen fühlen!

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