Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 1 Entwicklung der Testame... / III. Geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz

Rz. 18 Im Ergebnis hat der Bundesgerichtshof mit seiner umfassenden Zulassung von nicht der Anwaltschaft angehörigen Testamentsvollstreckern eine Entwicklung vorausgenommen, die der Gesetzgeber seinerzeit ohnehin plante und mit dem am 1.7.2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) auch umgesetzt hat. Nach § 5 RDG ist die geschäftsmäßige Testamentsvollstreckun...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / A. Keine Rechtspflicht zur Amtsannahme

Rz. 1 Zur Annahme des Amtes als Testamentsvollstrecker besteht keine Rechtspflicht, auch nicht bei der Bestimmung durch das Nachlassgericht. Mittelbare Sanktionen wie eine Schadenersatzpflicht bestehen ebenfalls nicht.[1] Dem korrespondiert die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit durch den Testamentsvollstrecker nach § 2226 BGB.[2] Umstritten ist die Frage, ob sich ein Testam...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 4. Testamentarische Schiedsklausel, mit Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter

Rz. 28 Muster 24.11: Testamentarische Schiedsklausel, mit Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter Muster 24.11: Testamentarische Schiedsklausel, mit Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter Ich bestimme, dass alle Streitigkeiten der Erben, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigten, die ihren Grund im Erbfall haben und/oder im Zusammenhang mit der letztwilligen Verfügung o...mehr

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§ 6 Wirksame letztwillige V... / I. Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot, § 14 HeimG

Rz. 13 Werden ältere oder pflegebedürftige Menschen in einer ihren speziellen Bedürfnissen entsprechenden Einrichtung untergebracht, so entwickelt sich zu den Betreibern der Einrichtung häufig ein enges Vertrauens- und Näheverhältnis. Hieraus entsteht dann häufig das Bedürfnis, diesen neu gefundenen Vertrauten finanzielle Zuwendungen zukommen zu lassen, die auf der anderen S...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / c) Testamentsvollstrecker im Pflichtteilsprozess

Rz. 159 Pflichtteilsansprüche können nach § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB nicht gegen den Testamentsvollstrecker, sondern nur gegen den Erben geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht. Dieses rechtliche Schicksal teilen auch die vorbereitenden Ansprüche auf Auskunftserteilung und Wertermittlung nach § 2314 BGB...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 3. Handlungsempfehlungen

Rz. 145 Die möglichst schnelle Stellung eines Antrages auf Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB, der später möglicherweise in ein Nachlassinsolvenzverfahren übergehen wird, ist die Handlungsoption für den geschäftsmäßig agierenden Testamentsvollstrecker, der das Testamentsvollstreckeramt bereits angetreten hat und mit einem dürftigen Nachlass konfrontiert ist. Die Antragsbefug...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / 3. Internationale Zuständigkeit in Nachlasssachen

Rz. 7 Nach § 105 FamFG sind die deutschen Nachlassgerichte, wenn sie örtlich zuständig sind, auch international zuständig. Ihre internationale Zuständigkeit beschränkt sich dabei nicht auf das in Deutschland belegene Vermögen, wie sich aus § 2369 Abs. 1 BGB ergibt. Die Erteilung des Erbscheins kann allerdings auf Antrag auf das Inlandsvermögen beschränkt werden. Die Frage, w...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / 2. Entlassungsverfahren

Rz. 13 Sachlich und örtlich zuständig ist das Nachlassgericht, das den Testamentsvollstrecker ernannt hat, § 23a GVG, §§ 342 Abs. 1 Nr. 7, 343 FamFG. Der Testamentsvollstrecker ist im Entlassungsverfahren gemäß § 2227 Abs. 2 BGB anzuhören, die übrigen Beteiligten nach Art. 103 Abs. 1 GG. Die Anhörung kann auch mündlich erfolgen. Sie ist nicht formgebunden.[23] Rz. 14 Die förml...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / IV. Entlassung des Testamentsvollstreckers, § 2227 BGB

Rz. 8 Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht § 2227 BGB die Entlassung des Testamentsvollstreckers gegen dessen Willen. Die Vorschrift dient damit dem Schutz des durch die Testamentsvollstreckung Beschwerten. Sie setzt immer einen entgegenstehenden Willen des Testamentsvollstreckers voraus. Liegt ein Einverständnis des Testamentsvollstreckers mit seiner Entlassung vor, ...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / 1. Antragsberechtigung der Erben

Rz. 8 Der Erbe ist immer antragsberechtigt, es sei denn, er haftet für die Nachlassverbindlichkeiten bereits unbeschränkt, § 2013 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BGB. Miterben können den Antrag nur gemeinschaftlich stellen. Sie sind mit der Antragstellung ausgeschlossen, wenn der Nachlass geteilt ist, § 2062 BGB. Das Antragsrecht des Nacherben folgt aus § 2144 BGB, wobei an die Stelle des...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / D. Steuerliche Besonderheiten bei der Testamentsvollstreckung an Unternehmen im Rahmen der Treuhandlösung

Rz. 33 Die treuhänderische Fortführung eines Unternehmens durch den Testamentsvollstrecker gestaltet sich aufgrund der unterschiedlichen Implikationen von Erbrecht einerseits und Handels- und Gesellschaftsrecht andererseits bereits auf der zivilrechtlichen Ebene überaus kompliziert (siehe § 17 Rdn 22). Die steuerliche Seite ist nicht weniger unübersichtlich. Während die umsa...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / VIII. Verjährung des Vergütungsanspruchs

Rz. 81 Seit der weitgehenden Herausnahme der erbrechtlichen Ansprüche aus der Vorschrift des § 197 Abs. 1 BGB aufgrund der Änderungen im Verjährungs- und Erbrecht zum 1.1.2010 unterliegt die Verjährung des Vergütungsanspruchs der kurzen Regelverjährung nach § 195 BGB. Praxishinweis Die rechtzeitige Entnahme der Vergütung aus dem Nachlass vermeidet dieses Problem. Zu warnen is...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / C. Spannungsverhältnis in der öffentlichen Wahrnehmung

Rz. 6 23.876 rechtsfähige Stiftungen weist die Statistik des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen zum 31.12.2020 aus. Das Wachstum liegt bei 3 % p.a.[3] Sie und die unzähligen unselbstständigen Stiftungen in Deutschland haben ihren festen Platz in der öffentlichen Wahrnehmung gefunden. Nahezu wöchentlich finden sich Artikel über Stiftungen im Allgemeinen oder über konkrete P...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Rz. 36 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die sogenannte BGB-Gesellschaft, die in den §§ 705 ff. BGB normiert ist. Sie ist als Grundtypus der Personengesellschaften zu betrachten. Der Tod eines Gesellschafters einer GbR führt nach § 727 Abs. 1 BGB zur Auflösung der Gesellschaft. In diesem Fall kann der Testamentsvollstrecker unproblematisch sämtliche Liquidations...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 3. Stille Gesellschaft

Rz. 46 Die stille Gesellschaft (§§ 230–237 HGB) ist eine reine Innengesellschaft, deren Gesellschaftszweck die Beteiligung (z.B. von Abkömmlingen) an einem Unternehmen ist. So können Gewinne verteilt werden, die sonst nur in einer Person entstehen würden. Da bei dieser Gesellschaftsform keinerlei Haftungsdivergenzen zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht bestehen und dem s...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / 2. Aufgaben des Nachlassverwalters

Rz. 34 Hierher gehört auch die Geltendmachung und notfalls gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Erben nach § 1978 BGB. Der Erbe muss alles, was er aus seiner bisherigen Verwaltung des Nachlasses erlangt hat, an den Nachlassverwalter herausgeben. Gezogene Nutzungen muss er ersetzen, gleiches gilt für Bestandteile des Nachlasses, die er verbraucht hat. Ein Versch...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / 6. Beispielsberechnung für eine Testamentsvollstreckervergütung nach der Vergütungsempfehlung des Deutschen Notarvereins 2000

Rz. 68 Brutto-Nachlasswert: 260.000 EUR Grundbetrag: 3 % vom Nachlasswert, mindestens aber höchster Betrag der Vorstufe Besondere Konstituierungsgebühr (z.B. Unternehmensbeteiligung) Zuschlag von 2/10 bis 10/10 des Grundbetrages Auseinandersetzungsgebühr (z.B. ...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / II. Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.11.2004

Rz. 17 Heute kann die Rechtsfrage als geklärt angesehen werden. Mit knappen Worten hat der Wettbewerbssenat des Bundesgerichtshofs in zwei im Wortlaut nahezu gleichen Entscheidungen vom 11.11.2004[27] erklärt, Banken und Steuerberater dürfen – wie jeder andere auch –, für die Übernahme von Testamentsvollstreckungen werben, ohne gegen das Rechtsberatungsgesetz [28] zu verstoße...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / b) Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Amtsführung

Rz. 17 Hierunter lassen sich die Fälle fassen, in denen der Testamentsvollstrecker den ihm gestellten Aufgaben nicht gewachsen ist, wobei es regelmäßig nicht auf ein Verschulden des Testamentsvollstreckers ankommt. Beispiele: [39]mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / 2. Antrag auf Nachlassinsolvenz, §§ 315 ff. InsO

Rz. 143 Stellt sich heraus, dass durch Nachlassverbindlichkeiten der Nachlass überschuldet oder gefährdet ist, ist der Erbe, daneben aber auch der Testamentsvollstrecker berechtigt, Nachlassinsolvenz zu beantragen,[84] sofern er nicht nur einzelne Vermögensgegenstände verwaltet. Ob eine Antragspflicht für den Testamentsvollstrecker besteht, ist streitig.[85] Empfehlenswert i...mehr

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§ 18 Testamentsvollstreckun... / D. Handlungsempfehlungen

Rz. 10 Die Schwierigkeiten einer internationalen Testamentsvollstreckung müssen zunächst ganz klar in dem hohen Aufwand für eine rechtssichere Gestaltung gesehen werden. Darüber hinaus müssen die gefundenen Konstruktionen auch deutlich intensiver einer laufenden Überprüfung unterzogen werden. Dies gilt nicht nur für Nachlässe, die einer starken Umstrukturierung auf der Vermö...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / 1. Entlassungsantrag

Rz. 10 Der Entlassungsantrag ist beim zuständigen Nachlassgericht zu stellen. Anwaltszwang besteht nicht. Antragsberechtigt[13] ist gemäß § 2227 Abs. 1 BGB jeder Beteiligte, also auf jeden Fall jeder Erbe oder Miterbe, der Vermächtnisnehmer, die Mittestamentsvollstrecker, solange sie im Amt sind,[14] sowie die Pflichtteilsberechtigten,[15] Letztere jedoch nur, solange sich i...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / 3. Aufwendungsersatz

Rz. 76 Von der Vergütung streng zu unterscheiden ist der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen. Sie können stets neben der Vergütung verlangt werden, §§ 1915, 1835 Abs. 1 S. 1, 670, 256, 257 BGB. Hierzu gehören insbesondere:mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / 1. Haftung gegenüber den Erben

Rz. 81 Mit der Ernennung zum Nachlassverwalter entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen ihm und dem Erben.[70] Der Nachlassverwalter ist daher für die Erfüllung seiner Aufgaben gemäß §§ 1915 Abs. 1, 1833 BGB sowie den §§ 1834, 1839–1841 BGB entsprechend wie ein Vormund[71] zunächst dem Erben als Träger des verwalteten Vermögens verantwortlich. Diesem gegenüber haf...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / VI. Verhältnis von Testamentsvollstreckerzeugnis zu Erbschein

Rz. 33 Das Testamentsvollstreckerzeugnis ist in § 2368 BGB geregelt, der Erbschein in § 2353 BGB. Beide Zeugnisse werden nur auf Antrag erteilt. Wenn das Gesetz in § 352b Abs. 2 FamFG im Zusammenhang mit dem Erbschein von "Testamentsvollstrecker" spricht, so ist dies missverständlich. Gemeint ist vielmehr, dass im Erbschein die Tatsache der Anordnung der Testamentsvollstreck...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / 2. Anwendung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordung (InsVV)

Rz. 45 Eine entsprechende Anwendung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) auch für Testamentsvollstrecker wird in der Literatur ebenfalls unter dem Aspekt der Vergütungsbemessung für den Fall diskutiert, dass der Erblasser nichts anderweitiges angeordnet hat.[90] Diese Auffassung hat sich allerdings nicht durchgesetzt, weil die InsVV für ersichtlich andere Sa...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. Überblick

Rz. 1 Bei vermögenden Haushalten macht der Besitz von höherwertigen Kunstwerken in der Regel 20 % des Vermögens aus. Laut der aktuellen Studie des Art Basel Market Report aus dem Jahr 2018 besitzen ca. 60 % der HNWI[2] (durchschnittlich) weniger als zehn Kunstwerke. Meistens geht es in Erbfällen nicht um große Sammlungen, sondern um einzelne Kunstwerke, die auf dem Lebensweg...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / c) Es gibt einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag mit Nachfolgeklausel

Rz. 68 Diese Form der Nachfolgeklausel findet sich häufig in individuell gestalteten Gesellschaftsverträgen. Zu unterscheiden ist zwischen Rz. 69 Durch die erbrechtliche Nachfolgeklausel wird im Gesellschaftsvertrag in Abänderung der Vorschr...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / C. Stiftung als Alternative zur Testamentsvollstreckung

Rz. 23 Nach herkömmlichem Verständnis werden Stiftungen mit reiner Gemeinnützigkeit assoziiert. Neben der Testamentsvollstreckung kommt jedoch auch in besonderen Fällen die Stiftung als Instrument zur Nachfolgegestaltung bei mittelständischen Unternehmen in Betracht.[32] Praxisgestaltungen für Stiftungsgestaltungen im Unternehmensbereich gibt es einige. Exemplarisch sei auf d...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 2. Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung im Handelsrecht

Rz. 6 Das Handels- und Gesellschaftsrecht gesteht dem Erben eines Unternehmens im Erbfall Möglichkeiten zu, seine Haftung für Altverbindlichkeiten zu beschränken, allerdings nur in klar begrenztem Umfang und mit unterschiedlichen Folgen für Einzelunternehmen und Gesellschaften. Ein Einzelunternehmen ist ein solches, das von einem einzelnen (eingetragenen) Unternehmer geführt ...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / B. Regelfall: Abwicklungs- und Auseinandersetzungsvollstreckung

Rz. 2 Den gesetzlichen Regelfall beschreiben § 2203 BGB als (reine) Abwicklungsvollstreckung sowie § 2204 BGB als Auseinandersetzungsvollstreckung bei mehreren Erben. Entsprechend ihrer Stellung als gesetzlichem Regelfall greifen diese Regelungen immer dann, wenn der Erblasser zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers keine anderweitigen Bestimmungen getroffen hat und sich...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / a) Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung

Rz. 92 Neben der einfachen Nachfolgeklausel, bei der alle Erben im Verhältnis ihrer Erbquoten unmittelbar im Wege einer Sondererbfolge in die Gesellschaftsbeteiligung des verstorbenen Gesellschafters einrücken[141] und die erbschaftsteuerlich im Falle des Verbleibens der nachrückenden Erben in der Gesellschaft unproblematisch ist,[142] ist in der Praxis sehr häufig die (erbr...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / 1. Keine Aufsicht durch das Nachlassgericht

Rz. 12 Aufgrund der unmittelbaren Ableitung des Amtes des Testamentsvollstreckers von der Rechtsstellung des Erblassers[34] ist das Nachlassgericht nicht befugt, von Amts wegen in die Amtsführung des Testamentsvollstreckers einzugreifen.[35] Dieser Grundsatz beginnt bereits beim Amtsantritt des Testamentsvollstreckers. § 2202 Abs. 2 S. 1 BGB ist eindeutig: Der Testamentsvoll...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / V. Umsetzung der Testamentsvollstreckung bei Anteilen an Personenhandelsgesellschaften

Rz. 32 Zusätzlich zu den bei der Testamentsvollstreckung am Einzelunternehmen aufgezeigten Fragestellungen sind bei der Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen die Besonderheiten zu berücksichtigen, die sich daraus ergeben, dass dritte Personen, regelmäßig die Mitgesellschafter, beteiligt sind. Rz. 33 In der Praxis ist in Gesellschaftsverträgen meist geregelt, dass d...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 1. Regelungsmechanismus

Rz. 97 Auf Basis der richtungsweisenden Entscheidung des BVerfG[159] hatte der Gesetzgeber mit einem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts [160] einerseits die Wertermittlungsvorschriften mit der Zielvorgabe einer rechtsformneutralen Ermittlung von Verkehrswerten modifiziert, andererseits aber auch ein komplexes System zur Begünstigung von Betriebsvermög...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / D. Nachlassinsolvenz

Rz. 91 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist geregelt in den §§ 315–331 InsO und verknüpft das Insolvenzrecht mit dem bürgerlich-rechtlichen Erbrecht. § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO betont insoweit, dass es für das Sondervermögen des Nachlasses ein gesondertes Insolvenzverfahren gibt.[80] Damit werden zwei Zwecke verfolgt: Zum einen soll der Nachlass gemäß § 1 S. 1 InsO i.V.m. §§ 315–33...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / VI. Bonität

Rz. 14 Einen Kontrapunkt zu der starken Stellung, die dem Testamentsvollstrecker im deutschen Erbrecht zukommt, stellt die in § 2219 BGB normierte Haftung für Pflichtverletzungen dar. Die Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers kann nicht nur in der Ausführung einer pflichtwidrigen Handlung bestehen, sondern auch in einem Unterlassen, insbesondere einer Nichterfüllung ...mehr

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§ 6 Wirksame letztwillige V... / I. Unwirksamkeitsgründe

Rz. 7 Als Unwirksamkeitsgründe sind zu nennen:mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / II. Auswirkungen der Testamentsvollstreckung auf das Haftungssystem

Rz. 9 Ein Handelsunternehmen ist, wie auch sonstige gewerbliche Unternehmen, die kein Handelsgeschäft nach dem Handelsgesetzbuch darstellen, frei vererblich. Nach h.M. und Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine verwaltende Dauertestamentsvollstreckung an einem einzelkaufmännischen Unternehmen oder einer persönlich haftenden Beteiligung nicht zulässig ist.[8] Würde man eine ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / 2. Problembeschreibung

Rz. 26 Beschrieben wird hier eine sehr typische Konstellation: Den Erblasser verbindet bereits zu Lebzeiten ein gutes Verhältnis zu seiner Stiftung. Immer, wenn es ihm finanziell machbar erscheint, wendet er der Stiftung Geldbeträge zu. Sogar die Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung sollte kraft ausdrücklicher Anweisung an die Versicherungsgesellsch...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / 1. Haftung für originär eigene Tätigkeit

Rz. 8 Die Grundsätze, die der Testamentsvollstrecker im Rahmen ordnungsgemäßer Vollstreckung einzuhalten hat, werden durch objektive Maßstäbe bestimmt, nicht durch die subjektiven Fähigkeiten des Testamentsvollstreckers. Vom Testamentsvollstrecker wird in ständiger Rechtsprechung verlangt, dass er sich der Hilfeleistung durch Fachleute bedient, wenn er selbst nicht über die ...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / IV. Verschulden

Rz. 13 Auch im Bereich der Testamentsvollstreckung gilt der allgemeine haftungsrechtliche Grundsatz: "Keine Haftung ohne Verschulden". Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Testamentsvollstrecker aufgrund seiner besonderen Vertrauensstellung auch zu besonderer Sorgfalt verpflichtet ist. Das Maß seines Verschuldens bestimmt sich nach § 276 BGB,[26] erfasst also jede Art ...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / II. Rechtsnatur des Amtes des Testamentsvollstreckers

Rz. 2 Der Testamentsvollstrecker erhält sein Amt vom Erblasser übertragen. Er übt Kraft eigenen Rechts ein Verwaltungs- und Verfügungsrecht über den Nachlass aus entsprechend dem Willen des Erblassers und unabhängig vom Willen der Erben. Damit ist er nach heute ganz h.M. weder Vertreter des Erblassers oder des Erben und auch nicht deren Treuhänder, sondern Träger eines eigen...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 6. Verhältnis von Testamentsvollstreckerzeugnis zu Erbschein

Rz. 23 Das Testamentsvollstreckerzeugnis ist in § 2368 BGB, §§ 342 ff. FamFG geregelt, der Erbschein in § 2353 BGB, §§ 352 ff. FamFG. Beide Zeugnisse werden nur auf Antrag erteilt. Wenn das Gesetz in § 352b FamFG im Zusammenhang mit dem Erbschein von "Testamentsvollstrecker" spricht, so ist dies missverständlich. Gemeint ist vielmehr, dass im Erbschein die Tatsache der Anordn...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / aa) Definition

Rz. 102 In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung findet man einen Zugang über die Beschreibung von Charakteristika im Private Wealth Management. In Anlehnung an Schaubach[63] geht es beim Privatkunden um seine sämtlichen materiellen und immateriellen Vermögenswerte, aus denen der Vermögensinhaber materiellen und immateriellen Nutzen ziehen kann. Als Overheadaufgabe kommt...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 1. Ausgangsüberlegungen

Rz. 38 Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung sind Einkünfte der Person zuzurechnen, die sie "erzielt".[59] Einkünfte sind demnach demjenigen zuzurechnen, der den konkreten Tatbestand der Einkünfteerzielung erfüllt. Bei gewerblichen Betrieben ist dies derjenige, der als (Mit-)Unternehmer mit eigener Initiative und eigenem Risiko wirtschaftet.[60] Bei der Vollrechtstreu...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / B. Grundsätzliche Unterschiede zwischen Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung

Rz. 2 Nach der Legaldefinition des § 1975 BGB handelt es sich bei der Nachlassverwaltung um eine Nachlasspflegschaft, die zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger angeordnet ist. Aus diesem Grund sind auf die Nachlassverwaltung grundsätzlich zwei verschiedene Normensysteme anwendbar. Zum einen handelt es sich dabei um die allgemeinen Vorschriften über die Pflegschaf...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Eintragungsnachweise für Erben und Testamentsvollstrecker

Rz. 100 Das Grundbuchamt kann zum Nachweis der Erbfolge die Vorlage eines Erbscheins verlangen.[34] Wenn die Erbfolge jedoch auf einer Verfügung von Todes wegen beruht, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, genügt gemäß § 35 Abs. 1 GBO ausnahmsweise die Vorlage der Verfügung und der Niederschrift der Verfügungseröffnung. Die Legaldefinition der "öffentlichen Urkun...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / B. Spannungsverhältnis Erbe – Stiftung – Testamentsvollstreckung

Rz. 2 Das System der privaten Vermögensvererbung ist tief im Bewusstsein der Bevölkerung verankert. Es fördert die Kapitalbildung, festigt die Struktur der Gesellschaft und spielt eine wichtige Rolle bei der Herausbildung und Formung personaler Identität.[2] Nicht der Staat, sondern seine vielen einzelnen Keimzellen, die Familien, sollen die Nutznießer der lebzeitigen Mühen ...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / B. Kollidierende Rechtsprinzipien

Rz. 2 Bei der Testamentsvollstreckung in Unternehmen kollidieren grundsätzlich verschiedene Rechtsprinzipien: I. Unterschiedliche Haftungsgrundsätze von Erbrecht un...mehr