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Muster 24.11: Testamentarische Schiedsklausel, mit Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter

 

Muster 24.11: Testamentarische Schiedsklausel, mit Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter

Ich bestimme, dass alle Streitigkeiten der Erben, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigten, die ihren Grund im Erbfall haben und/oder im Zusammenhang mit der letztwilligen Verfügung oder ihrer Ausführung stehen, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte der Schiedsgerichtsbarkeit unterstellt werden. Gleiches gilt für Streitigkeiten gegenüber dem Testamentsvollstrecker. Die Anordnung der Schiedsgerichtsbarkeit gilt ausschließlich für den Fall, dass _________________________ zum Testamentsvollstrecker meines Nachlasses bestimmt wird. Für alle anderen Fälle bleibt es beim Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Zum Schiedsrichter mit den nachfolgend zugewiesenen Funktionen bestimme ich _________________________, ersatzweise _________________________, wiederum ersatzweise soll der Präsident des Landgerichts Bonn einen oder mehrere Schiedsrichter aus dem Kreis der bei der Rechtsanwaltskammer Köln verzeichneten Fachanwälte für Erbrecht benennen. Der Schiedsrichter entscheidet als Einzelrichter; er hat dabei zugleich die Funktion, sich auch in Bewertungsfragen gutachterlich verbindlich zu äußern.

Der Schiedsrichter entscheidet, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, prozess- und materiellrechtlich nach freiem Ermessen. Dabei hat er nach Möglichkeit meinen Willen zu verwirklichen. Hierzu hat er in geeigneter Form _________________________, anzuhören, der mich bei der Abfassung dieses Testamentes unterstützt hat. Im Übrigen entscheidet der Schiedsrichter, falls er von seinem Ermessen keinen Gebrauch macht, nach den einschlägigen Bestimmungen der Zivilprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes, jedoch mit der Maßgabe, dass die Verhandlung nicht öffentlich ist und kein Anwaltszwang besteht. Der Schiedsrichter erhält für jeden Streitfall 3,0 Gebühren entsprechend der Gebührentabelle des RVG jeweils zuzüglich der entstandenen Auslagen und Umsatzsteuer.

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