Die Bundesregierung will mit dem geplanten Entgeltgleichheitsgesetz Transparenz beim Gehalt schaffen. Doch wie wird sich der Durchblick beim Geld auf Mitarbeiter, Führungskräfte und HR auswirken?mehr
Kosten und Compliance-Anforderungen sind die größten Herausforderungen, denen sich deutsche Unternehmen bei Auslandsentsendungen stellen müssen. Das zeigt eine Umfrage von Cartus, die am 19. Oktober auf der Zukunft Personal vorgestellt wird.mehr
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Rund 2.500 deutsche Unternehmen sind in Großbritannien aktiv – über 100.000 Briten leben und arbeiten in Deutschland. Was wird der Brexit verändern? Dr. Axel Boysen, Spezialist für Auslandsentsendungen, erklärt, auf was sich international arbeitende Unternehmen einstellen müssen.mehr
Schon kleine Patzer in Prüfanträgen können Entsendungen zum Platzen bringen – auch, wenn der Expat schon im Ausland arbeitet. Wie leicht dies passieren kann, erläutern die Entsendungsexperten Omer Dotou und Anne-Katrin Schulz anhand eines wahren Falls aus ihrer Praxis, einer Entsendung nach China.mehr
Bei einer Auslandsentsendung nach China tauchen neben Fragen zum Aufenthalts- und Arbeitsrecht immer auch Fragen zur Sozialversicherung auf. Grundsätzlich sind entsendete Mitarbeiter vor Ort in China sozialversicherungspflichtig. Aber es gibt einige Ausnahmen. Julia Tänzler-Motzek erläutert, welche.mehr
Zahlreiche Unternehmen entsenden Mitarbeiter nach China. Für Personalverantwortliche bedeutet dies regelmäßig eine besondere Herausforderung, denn das chinesische Arbeits-und Aufenthaltsrecht ist komplex. Worauf Unternehmen besonders achten müssen, erklärt die Rechtsanwältin Julia Tänzler-Motzek.mehr
Technologische Innovationen und neue Geschäftsmodelle verändern die Global-Mobility-Branche und das Entsendungsmanagement in Unternehmen. „Uber-Mobilität“ nennt der Dienstleister Crown World Mobility diese Entwicklung – und hat die fünf wichtigsten Trends bei der Auslandsentsendung zusammengefasst.mehr
Wer mobil arbeitet, leistet mehr. Aber wenn der persönliche Austausch fehlt, leidet die Produktivität. Klare Regelungen sorgen für eine gesunde Balance.mehr
In manchen Unternehmen gehören weltweite Dienstreisen zum Alltag der Mitarbeiter. Oder sie leben mit ihren Familien längere Zeit im Ausland. Ob Auslandsreise oder -aufenthalt, in manchen Ländern besteht zurzeit das erhöhte Risiko einer Infektion mit dem Zika-Virus. Dort sind Schutzmaßnahmen notwendig.mehr
Für Arbeitnehmer aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten, gilt ebenfalls der Mindestlohn. Bei der Anrechenbarkeit von Gehaltsbestandteilen gibt es zusätzliche Besonderheiten.mehr
Das Entsendungsmanagement muss immer individueller und flexibler werden. Auch das Thema Sicherheit spielt eine immer größere Rolle. Auf welche Trends sich Unternehmen einstellen müssen und wo die Lebensqualität und Sicherheit für Expatriates am größten ist, zeigen zwei aktuelle Studien.mehr
Der 9. Senat des Niedersächsischen FG hat zur Frage der Ermittlung beruflich veranlasster Übernachtungskosten in den Fällen der Arbeitnehmerentsendung ins Ausland unter Begleitung von Familienangehörigen Stellung genommen. Das Gericht hält eine modifizierte Aufteilung nach Köpfen unter Berücksichtigung eines "fixen Sockelbetrags" in Höhe von 20 v. H. des Gesamtaufwands für sachgerecht.mehr
Kurzfristige Auslandsentsendungen werden immer wichtiger - mehr als die Hälfte der multinationalen Unternehmen erwartet nach einer aktuellen Studie für 2016 eine Zunahme der kurzfristigen Entsendungen.mehr
When expanding into the U.S., DeutschCo faces several key tax issues. First, DeutschCo must decide whether to operate as a subsidiary or a branch. Second, DeutschCo will try to minimize the burden of a variety of state taxes. Finally, DeutschCo will want to minimize the tax burden on its German personnel in the U.S.mehr
The German individuals who work for DeutschCo will be concerned about any exposure to a U.S. federal tax liability from their assignment to the U.S. distribution center. A German individual’s U.S. federal tax liability depends on two levels of inquiry. First, is the individual a U.S. citizen or resident? Second, if the individual is a nonresident alien in the U.S., does the treaty exempt the individual from taxation?mehr
Because the states, counties, and municipalities are not parties to the treaty, some states do not respect the treaty. As a result, DeutschCo may be exempt from U.S. federal tax pursuant to various treaty provisions, but subject to various state taxes. Although a review of each state’s respect of the treaty is beyond the scope of this article, DeutschCo should know it may have some state tax exposure.mehr
DeutschCo has the choice of operating the distribution center as a U.S. subsidiary (“USSub”) or as a branch of DeutschCo in the U.S. There are several differences between the two types of organizations. Even if DeutschCo forms a limited liability company (“LLC”) in the U.S., DeutschCo will have to choose whether it will treat LLC as a USSub or branch for tax purposes under the entity classification regulations.mehr
Hinweis: Da es sich bei der Besteuerung von deutscher Geschäftstätigkeit in den USA um eine internationale Thematik handelt, und unser Autor und Referent zudem aus den USA stammt, haben wir uns dazu entschlossen, diese Serie im englischen Original darzustellen.mehr
Unternehmen werben um gute Azubis: mit Employer Branding, attraktiven Inhalten und innovativen Ausbildungswegen. Mehr denn je brauchen Ausbildungsbetriebe ein überzeugendes Gesamtpaket, um künftig mehr Schulabgänger als bisher für eine Lehre zu begeistern.mehr
Erfolgreiche Auslandsentsendungen brauchen einen strategischen Ansatz. Zwei Untersuchungen zu Auslandseinsätzen in der Praxis von EY zeigen, was dabei notwendig ist und welche wichtige Rolle HR hier spielt.mehr
Die Ermittlung der steuerfrei erstattbaren Kosten bei Entsendungsfällen ist komplex und hängt stark vom Einzelfall ab. Aktuelle Verwaltungserlasse schaffen hier mehr Klarheit - insbesondere in Bezug auf die Übernachtungskosten und bei Mitnahme von Familienmitgliedern.mehr
Lohn für eine Auslandstätigkeit ist von der deutschen Steuer auszunehmen, wenn die Arbeit tatsächlich am ausländischen Tätigkeitsort ausgeübt wurde. Soweit Einkünfte aber auf Dienstreisen in andere Länder entfallen, unterliegen sie der deutschen Einkommensteuer. Das bestätigt der Bundesfinanzhof aktuell.mehr
Tarifverträge können auf verschiedene Weise im Arbeitsverhältnis zur Anwendung gelangen. Welche Bindungswirkung sie entfalten, welche Rolle qualitative Elemente in Tarifverträgen spielen und was der Gesetzgeber mit der Tarifeinheit bewirkt, lesen Sie im Titelthema.mehr
Die Personalentwicklung treibt häufiger gar wunderliche Blüten. In diesem Fall, den unser Kolumnist Martin Claßen beschreibt, können sich Talente für einen Auslandseinsatz singend vorbereiten. Laut dem Anbieter, ein Stimmtrainer, ein nützliches Seminar, um die Heimat zu repräsentieren.mehr
Bei der Lohnbesteuerung nach den DBA gibt es auch den "Mischfall": Wenn ein Mitarbeiter einen Teil des Jahres sowohl im Inland als auch im Ausland gearbeitet hat. Hier muss der Lohn auf In- und Ausland aufgeteilt werden. Wir zeigen im letzten Serienteil, was dafür ausschlaggebend ist.mehr
Bei der Prüfung der Ansässigkeit des Arbeitgebers ist insbesondere zu klären, wer steuerrechtlich als Arbeitgeber einzustufen ist. Dafür kommen bei der Mitarbeiterentsendung das entsendende und das aufnehmende Unternehmen in Betracht.mehr
Bei der Feststellung, ob Arbeitslohn bei der Mitarbeiterentsendung im Heimats- oder im Tätigkeitsstaat zu versteuern ist, muss insbesondere die 183-Tage-Grenze geprüft werden. Daneben gilt es festzustellen wo der Arbeitgeber ansässig ist und wer den Lohn trägt.mehr
Ist ein Arbeitnehmer in einem Staat tätig und in einem anderen wohnhaft, muss geklärt werden, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden ist. Speziell für entsendete Mitarbeiter ist es nötig festzustellen, ob der Arbeitslohn im Tätigkeits- oder Ansässigkeitsstaat zu versteuern ist.mehr
Was ist zu tun, wenn mehrere Staaten für denselben Arbeitslohn Anspruch auf Besteuerung erheben? Der Erlass zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wurde umfangreich überarbeitet und beantwortet viele Fragen anhand von Beispielen.mehr
Die Kämpfe zwischen rivalisierenden Gruppen in Libyen veranlassen immer mehr Unternehmen dazu, ihre Mitarbeiter aus dem Land abzuziehen. Welche Pflichten auf Arbeitgeber zukommen, wenn sie Mitarbeiter gerade in Krisenregionen entsenden.mehr
Ein Mitarbeiter, der zunächst für drei Jahre und anschließend wiederholt befristet von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt worden ist, hat dort keine regelmäßige Arbeitsstätte. Das soll sogar gelten, wenn er mit dem ausländischen Unternehmen für die Dauer des Entsendungszeitraums einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen hat.mehr
Auch bei wiederholter Kettenabordnung an ein ausländisches Unternehmen mit Verlegung des Familienwohnsitzes wird dort keine regelmäßige Arbeitsstätte begründet. mehr
Viele Unternehmen pflegen Geschäftsbeziehungen weltweit. Der Kontakt findet zum größten Teil über Internet oder Telefon statt. Doch Mitarbeiter werden auch ins Ausland entsendet. Was ist dabei zu beachten?mehr
Deutschland und Quebec bauen ihre Zusammenarbeit im Bereich der Sozialen Sicherheit aus. Eine Vereinbarung mit Verbesserungen der Unfallversicherung gilt ab 1.4.2014. Aber auch zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften für entsandte Arbeitnehmer und zur Rentenzahlung gibt es Neues.mehr
Die Grenzen in der EU sind offen, grenzüberschreitende Beschäftigungen keine Seltenheit. Bei Minijob-Beschäftigten aus dem EU-Ausland gelten Besonderheiten. Wann ist die Minijob-Zentrale zuständig und wann gelten ausländische Rechtsvorschriften bei einer Entsendung?mehr
Arbeitgeber müssen Krankheitskosten für ins Ausland entsandte Beschäftigte für die Krankenkasse vorleisten. Gleiches gilt, wenn begleitende Angehörige erkranken. Bei Leistungen für Angehörige von Auslandsbeschäftigten sollten Arbeitgeber allerdings nicht mehr so großzügig sein.mehr
Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie durch ihre Firma ins Ausland entsandt werden. Die Entsendung muss allerdings auf maximal 24 Monate zeitlich befristet sein, damit die gesetzliche Unfallversicherung weiterhin greift.mehr
Hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein Land wie aktuell für Ägypten ausgesprochen, sollten Unternehmen ihre Entsandten zurückholen. Doch Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter schon vor der Entsendung auf Krisensituationen vorbereiten – mit interkulturellen Sicherheitstrainings.mehr
Kroatien wird ab 1. 7.2013 Mitglied der Europäischen Union. Von diesem Tage an gelten auch die EU-Regelungen zur sozialen Sicherung, was Entsendungen einfacher macht.mehr
Die Vertreter der Relocation-Branche traf sich kürzlich in London, um die Verleihung des internationalen Relocate Awards zu feiern. Dabei stand erstmals ein deutscher Unternehmer ganz oben auf dem Siegertreppchen.mehr
Am 1.5.2013 tritt das deutsch-brasilianische Sozialversicherungsabkommen in Kraft. Es regelt den sozialen Schutz von deutschen und brasilianischen Arbeitnehmern in der Rentenversicherung.mehr
Weitere Länder fallen ab dem 1.6.2012 unter die Verordnungen des europäischen SV-Rechts. Das wirkt sich auf die Formalitäten bei der Entsendung von Arbeitnehmern aus.mehr
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwischen der Schweiz und Deutschland gilt seit dem 1.4.2012 in der Sozialversicherung das EU-Recht. Aus der bisherigen 12-Monats-Grenze werden nun 24 Monate.mehr