Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronischer Rechtsverkehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 5 Durch das am 1.7.2004 in Kraft getretene 1. KostRMoG sind die Rechtsbehelfsvorschriften in den Kostengesetzen vereinheitlicht und gleichzeitig weitestgehend von den Verfahrensvorschriften des jeweiligen Hauptsacheverfahrens, in dem die Gebühren anfallen, abgekoppelt worden. Dies macht es im Hinblick auf die Bestimmungen der Verfahrensordnungen über das elektronische Do...mehr

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ZErb 06/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 5: Verein, Sti...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / I. Digitalisierung

Die Digitalisierung des Zivilprozesses wird vorangetrieben. Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte sind eingeführt bzw. stehen kurz vor der Einführung. Ab 1.1.2026 ist die elektronische Akte im Zivilprozess verpflichtend. Es bleibt die Frage, was digitalisiert werden soll. Ziel kann und darf nicht sein, den Inhalt unserer jetzigen Papierakten künftig als elektro...mehr

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AGS 06/2021, Zeitschriften aktuell

VRiOLG Frank-Michael Goebel, Die kostenrechtliche Behandlung, wenn der Titelgläubiger zugleich Rechtsanwalt ist, FoVo 2020, 187 Goebel befasst sich anhand eines praktischen Falles mit der in der Überschrift seines Beitrags angegebenen Problematik. In jenem Falle hatte ein registrierter Inkassodienstleister einen Vollstreckungstitel erwirkt, aufgrund dessen er einen Pfändungs-...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ablichtungen und Kopien

Rz. 24 In den Motiven des Gesetzgebers zur Änderung von VV 7000 durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 wird wegen der Änderung des Begriffs "Ablichtung" in "Kopie" auf die Begründung zu § 11 GNotKG Bezug genommen.[23] Aus der Begründung zu § 11 GNotKG ergibt sich zur Ersetzung des Begriffs der "Ablichtung" durch den Begriff "Kopie" Folgendes:[24] Zitat Der Entwurf sieht im gesamte...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Mahnverfahren

Rz. 64 Der schnellste und auch kostengünstigste Weg der Titulierung einer Geldforderung ist die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Der Antrag kann und soll inzwischen in elektronischer Form erfolgen. Seit dem 1.12.2008 sind Rechtsanwälte verpflichtet, Mahnbescheide in maschinenlesbarer Form einzureichen. Dies kann zum einen die Erstellung eines Barcode-Ausdrucke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 94 FGO verweist für das Protokoll auf §§ 159 bis 165 ZPO. Die Norm ist wegen der allgemeinen Verweisung des § 155 Satz 1 FGO überflüssig.[1] § 94 FGO ist historisch zu erklären, weil seine ursprüngliche Fassung eigene, aber nicht abschließende Regelungen zum Protokoll enthielt und deshalb über § 155 FGO eine Verweisung auf die Vorschriften der ZPO erforderlich war.[2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 das Verfahren nach Eingang einer Klageschrift (Rz. 3) und enthält in Abs. 2 die Verpflichtung des Beklagten, die den Rechtsstreit betreffenden Verwaltungsakten zu übersenden (Rz. 16). Die Vorschrift des § 71 FGO regelt demnach den Fortgang des Verfahrens, nachdem der Rechtsstreit bei Gericht eingegangen ist. Rz. 2 Nach der systematischen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderung an Rechtsbehelfsbelehrung wegen Klageerhebung durch elektronisches Dokument

Leitsatz Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig, wenn sie in einer der nach § 55 Abs. 1 FGO wesentlichen Aussagen unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint. Sachverhalt Die Familienkasse erließ einen Bescheid über die Aufhebung von Kindergeld und f...mehr

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FF 04/2021, Bundesregierung beschließt Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 11.2.2021 Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften beschlossen. Um das Potential und di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.2.4 Elektronisches Dokument

Rz. 87 Durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.11.2013[1] wurde § 46c ArbGG mit Wirkung zum 1.1.2018 geändert. Nach der Neufassung des § 46c Abs. 3 ArbGG muss das elektronische Dokument von der verantwortenden Person elektronisch signiert sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf sicherem Übermittlungswege ein...mehr

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zfs 02/2021, Verneinte Pfli... / 2 Aus den Gründen:

"…" [5] II. (…) Die Bekl. war gem. § 233 S. 1 ZPO ohne ihr Verschulden verhindert, die Berufungsfrist als Notfrist einzuhalten. Der Beklagtenvertreter, dessen Verschulden sich die Bekl. gem. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen müsste, hat die Sorgfaltspflichten bei der Versendung per Fax eingehalten (dazu 1). Der Beklagtenvertreter war auch nicht verpflichtet, die Berufungsschr...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Die Durchführung des Klageverfahrens

Rz. 45 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Klagefrist beträgt einen Monat. Für die Anfechtungsklage beginnt sie mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung durch das FA (§ 47 Abs 1 FGO). Wegen des Fristablaufs bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung vgl § 55 FGO (ergänzend > Rz 21). Die Sprungklage ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der beanstandeten Verfügung, die Verpflic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Die Durchführung des Revisionsverfahrens

Rz. 66 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der BFH ist keine Tatsacheninstanz wie das FG, sondern Rechtsinstanz. Deshalb kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass das Urteil des FG auf der Verletzung von Bundesrecht beruhe (§ 118 FGO). Die Revision kann – etwa in Kirchensteuersachen – ausnahmsweise auf die Verletzung von Landesrecht gestützt werden, wenn das maßgebliche Abga...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 5.3 Einrichtung des Grundbuchs

Die Grundbücher wurden früher nur als feste Bände geführt.[1] Die Eintragungen erfolgten handschriftlich. Die Führung des Grundbuchs als Loseblatt-Grundbuch, d. h. in Bänden oder Einzelheften mit herausnehmbarem Einlegebogen ist seit 1961 möglich.[2] Erst im Loseblattgrundbuch konnten Eintragungen mit der Maschine und EDV-unterstützt vorgenommen werden. Die Umschreibung der f...mehr

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Die Frage der wirksamen Zus... / III. Die Entscheidung des FG-Berlin-Brandenburg

Das FG hat dem gerichtlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angegriffenen Steuerbescheide stattgegeben. Nach § 357 Abs. 1 S. 1 und 2 AO sei ein Einspruch schriftlich oder elektronisch einzureichen. In welcher Weise ein Einspruch elektronisch einzulegen sei, bestimme § 357 AO nicht. Dies ergebe sich vielmehr aus § 87a AO, der allgemein die elektronische Kommunikatio...mehr

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Die Frage der wirksamen Zus... / I. Einführung

Der Gesetzgeber hat das Ziel verfolgt, Justiz und Verwaltung für eine elektronische Kommunikation untereinander und mit Dritten zu ertüchtigen. Für diesen Zweck war es notwendig, die bisher vorhandenen analogen rechtlichen Bestimmungen für eine elektronische Verarbeitung zu transferieren und ein neues formelles Regelwerk zu schaffen. Beispielsweise war es für bestimmende Sch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.1.1.1 "schriftlich oder elektronisch"

Rz. 4 Nach § 357 Abs. 1 S. 1 AO ist der Einspruch "schriftlich oder elektronisch" einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Erforderlichkeit der Form des Einspruchs ist dabei unabhängig von der Form des angefochtenen Verwaltungsakts, sie gilt also auch bei mündlich ergangenen Verwaltungsakten.[1] Rz. 5 Schriftlich bedeutet lediglich, dass der Einspruch in einem Sch...mehr

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FoVo 8+9/2020, Kosten bei e... / II. Die Lösung

Das richtige Rechtsmittel: § 66 GKG Über Erinnerungen des Kostenschuldners und der Staatskasse gegen den Kostenansatz entscheidet nach § 66 Abs. 1 GKG das Gericht, bei dem die Kosten angesetzt sind. Gegen die Entscheidung über die Erinnerung findet nach § 66 Abs. 2 GKG die Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt. Die Beschwerde ist auch zu...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / G. Vereinfachter PfüB aus Vollstreckungsbescheiden

Rz. 41 Als modern aber auch zeitgemäß kann die Regelung in § 829a ZPO angesehen werden, die von der Möglichkeit eines elektronischen Auftrags zur Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsbescheiden ausgeht. Im Fall eines elektronischen Auftrags zur ZV aus einem Vollstreckungsbescheid, der einer Vollstreckungsklausel nicht bedarf, ist bei einem PfÜB wegen einer Geldforderung die...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 24 Verfahren in Familiens... / V. Elektronischer Rechtsverkehr

Rz. 17 Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können als elektronisches Dokument übermittelt werden, § 14 Abs. 1 FamFG. Für das elektronische Dokument gelten §§ 130a sowie 298 ZPO entsprechend, § 14 S. 2 FamFG. Rz. 18 Zum 1.1.2022 wird § 14b FamFG eingeführt.[1] § 14b Nutzu...mehr

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§ 46 Strafrecht / H. Elektronischer Rechtsverkehr

Rz. 69 Regelungen zur elektronischen Aktenführung und elektronischen Kommunikation im Verfahren sind in den §§ 32 bis 32f StPO enthalten. Sie gelten für das gesamte Strafverfahren vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Vollstreckung und sind daher unter den Allgemeinen Vorschriften der StPO aufgeführt. Spezialregelungen zur elektronischen Aktenführung und auch elektronischen K...mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / D. Elektronischer Rechtsverkehr

Rz. 35 Die Verwaltungsgerichtsordnung wurde zum 1.1.2018 geändert. In § 55a VwGO ist die Möglichkeit zur Einreichung elektronischer Dokumente geregelt.[1] § 55a VwGO (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen ...mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / E. Elektronischer Rechtsverkehr

Rz. 20 § 46c ArbGG regelt seit dem 1.1.2018 die Möglichkeit der elektronischen Einreichung:[1] § 46c Elektronisches Dokument (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der folgenden Ab...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Elektronischer Rechtsverkehr und beA

Rz. 218 Büroorganisation in der heutigen Zeit ist ohne den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) nicht mehr denkbar. Die Umstellung auf das elektronische Zeitalter begann Anfang der 1980er Jahre mit dem Einzug der Personal Computer in Anwaltskanzleien. Die Entwicklung von der guten alten Schreibmaschine zum Computer erfolgte sehr schnell, da in den Kanzleien rasch erkannt wurde...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Elektronischer Postausgang

Rz. 216 Wird Post elektronisch z.B. via beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) versandt, ist u.a. zu prüfen:mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 5 E

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Elektronische Akte (E-Akte)

Rz. 97 Das papierlose Büro hält unaufhörlich Einzug auch in Anwaltskanzleien. Die elektronische Akte hat Vorteile, aber auch einige Nachteile. Unter elektronischer Akte ist eine Datenbank zu verstehen, in der sämtliche Unterlagen und Dokumente zu einem Fall elektronisch erfasst sind. Was bisher in Papierform in der Akte vorhanden war (Schriftsätze, Korrespondenz mit dem Mand...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 16 P

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§ 7 Internationales Erbverf... / 2. Gerichtsstandsvereinbarung (Prorogation)

Rz. 27 Die Prorogation kann nur zugunsten des Gerichts eines Mitgliedstaates vereinbart werden. Den Rechtsweg vor die Gerichte von Drittstaaten zu eröffnen steht dem europäischen Gesetzgeber nicht zu. Für Erblasser aus Drittstaaten kann sich die internationale Zuständigkeit eines mitgliedstaatlichen Gerichts also stets nur aus Art. 4, 10, 11 EuErbVO ergeben, unabhängig davon...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / I. Rechtliche Anforderungen

Rz. 24 Von der Rechtsprechung wird nicht nur verlangt, dass eine Rechtsanwaltskanzlei einen Fristenkalender führt. Vielmehr hat der BGH genaue Vorgaben entwickelt, an denen sich eine Rechtsanwaltskanzlei zu orientieren hat, will sie sich nicht dem Vorwurf der schuldhaften Fristversäumung aussetzen, der ihr eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Fall einer Fristversäum...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / VI. Postvorlage

Rz. 203 Sind die oben (Rdn 186 ff.) beschriebenen Schritte erfolgt, kann die Post dem Anwalt vorgelegt werden. Manche Rechtsanwälte wollen die Eingangspost in einer Postmappe ohne die dazugehörigen Akten vorgelegt erhalten, andere wünschen wiederum, dass sogleich die entsprechenden Akten mit vorgelegt werden. Bei elektronischer Aktenführung stellt sich diese Frage nicht. Hie...mehr

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§ 14 Klageerhebung / VI. Abschriften

Rz. 53 Gemäß § 253 Abs. 5 ZPO sind die Klageschrift sowie die Anträge enthaltenden Schriftsätze und Erklärungen, die der Gegenseite zugestellt werden sollen, unter Beifügung der für die Zustellung oder Mitteilung erforderlichen Anzahl von Abschriften einzureichen. Der Normalfall bei einem Kläger und einem Beklagten ist die Beifügung einer beglaubigten Abschrift (für den gegn...mehr

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§ 14 Klageerhebung / 1. Notwendigkeit der Beifügung von Anlagen

Rz. 54 Gemäß § 253 Abs. 4 ZPO i.V.m. § 131 ZPO sind danach grundsätzlich auch der Klageschrift die Urkunden (insbesondere Verträge, Rechnungen, Briefkorrespondenz) in Abschrift als Anlagen beizufügen , auf die in der Klage Bezug genommen wird. Rz. 55 Weiterhin sind auch außerhalb des Anwendungsbereichs von § 253 Abs. 4 ZPO gem. § 133 ZPO die für die Zustellung an den Gegner no...mehr

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zfs 11/2019, Gehörsverstoß ... / 2 Aus den Gründen:

"… I. 1. Der am 26.10.2018 über das besondere Anwaltspostfach nach § 31a BRAO (beA) übermittelte Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist formunwirksam, weil der Schriftsatz nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist. Er ist daher nicht geeignet, die Wochenfrist des § 341 Abs. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG zu wahren (...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesfinanzhof

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Als oberstes Bundesgericht für das Gebiet der Finanzgerichtsbarkeit ist der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München errichtet worden. Anschrift: Ismaninger Straße 109 in 81 675 München. Er ist Revisionsinstanz (> Rechtsbehelfe Rz 60 ff) in der zweizügigen Finanzgerichtsbarkeit. Der BFH hat für die Bundesrepublik Deutschland die Funktion des...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Klose, SGB I § 36a Elektron... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Batt/Grunert, Das Trustcenter der Deutschen Rentenversicherung, RVaktuell 2005 S. 525. Beckermann, Zur Erforderlichkeit einer Belehrung über die elektronische Form der Rechtsbehelfseinlegung – Ein Beitrag zur praktischen Wahrnehmung von E-Government, NVwZ 2017 S. 745. Berger, G., Beweisführung mit elektronischen Dokumenten, NJW 2005 S. 1016. Grunert, Das elektronische Ve...mehr

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FF 09/2019, Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Elektronischer Rechtsverkehr, Erbrecht, Familienrecht und Zivilverfahrensrecht

zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften Zusammenfassung Der DAV spricht sich gegen die geplante dauerhafte Festschreibung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden aus, um ungerechtferti...mehr

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FoVo 09/2019, Elektronische... / 3 Der Praxistipp

Elektronischer Rechtsverkehr als Kommunikationsweg etabliert Die Praxis zeigt, dass zunächst nur wenige von der schon seit dem 1.1.2013 eröffneten Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs Gebrauch gemacht haben. Insoweit liegen weder bei den meisten Unternehmen und Rechtsdienstleistern noch bei der Justiz hinreichende Erfahrungen vor. Seit dem 1.1.2018 schreitet der elek...mehr

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FF 05/2019, Pakt für den Rechtsstaat – Familiensenate des OLG Köln – Qualifizierung von Familienrichtern

Interview mit Margarete Gräfin von Schwerin, Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln (v.l.n.r.) VRinOLG Gabriele Ey, RA Klaus Schnitzler, PräsOLG Margarete Gräfin von Schwerin Schnitzler/FF: Die Bundesregierung hat sich aufgrund des Koalitionsvertrages zwischen den beiden Unionsparteien und der SPD vom Februar 2018, der am 12.3.2018 unterschrieben worden ist, ein Programm gege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6 Form der Rücknahmeerklärung (Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 357 Abs. 1 AO)

Rz. 39 Nach § 362 Abs. 1 S. 2 AO gilt § 357 Abs. 1 AO sinngemäß, sodass an die Form der Einspruchsrücknahme die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie an die Einlegung des Einspruchs.[1] Die Rücknahmeerklärung ist danach "schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären". Die Form, in der der Einspruch eingelegt wurde, ist für die Form der Rü...mehr

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FoVo 03/2019, Folgen der fe... / 3 Der Praxistipp

Die Praxis lässt Abschriften genügen Es handelt sich um eine Nebenentscheidung des BGH mit erheblicher Sprengkraft für die Praxis. Die Frage, ob jedem Vollstreckungsantrag eine Originalvollmacht beizufügen ist, wird tatsächlich nur vereinzelt von den Vollstreckungsorganen aufgeworfen. Wie im Erkenntnisverfahren, wo sich das Gericht so lange mit Abschriften begnügt, bis deren ...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / cc) Elektronisches Dokument

Rz. 192 Die Einreichung der Berufung durch ein elektronisches Dokument regelt auch für das Berufungsverfahren § 130a ZPO.[303] Danach kann – ab 1.1.2022 gilt nach § 130d ZPO eine Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden – die Berufungsschrift als elektronisches Dokument bei Gericht eingereicht werden, sofern es für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet (§ 130a Abs...mehr

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§ 5 Klageerhebung / I. Schriftformerfordernis

Rz. 9 Grundsätzlich erfolgt die Klageerhebung durch Einreichung einer Klageschrift bei dem angerufenen Gericht. Lediglich vor dem Amtsgericht ist gem. § 496 ZPO auch die Erhebung der Klage mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle zulässig.[18] In diesen Fällen ist dann das Protokoll anstelle der Klageschrift zuzustellen. Rz. 10 Als bestimmender Schriftsatz bedarf die Klage g...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / Literaturtipps

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / 6. Der Einspruch

Rz. 61 Für die Einlegung des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid existiert kein Vordruck. Grundsätzlich gilt § 340 Abs. 1 und 2 ZPO. Danach muss die Einspruchsschrift konkret bezeichnen, gegen welchen Vollstreckungsbescheid der Einspruch (ganz oder teilweise) gerichtet wird. Rz. 62 Allerdings sind an die Form des Einspruches keine strengeren Anforderungen zu stellen...mehr

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FoVo 11/2018, Pflicht zur Vorlage der Originalvollmacht beim Vollstreckungs-/Pfändungsantrag nach § 754a oder § 829a ZPO?

Der Gesetzgeber ermöglicht bei der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher nach § 754a ZPO und in der Forderungsvollstreckung nach § 829a ZPO unter bestimmten Voraussetzungen die elektronische Antragstellung. In den genannten Normen ist im Einzelnen geregelt, welche Unterlagen in elektronischer Form dem Antrag beizufügen sind. Muss ein antragstellendes IKU eine Origi...mehr