Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronischer Rechtsverkehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / b) Vollstreckung von Herausgabeansprüchen: Titel muss vorgelegt werden

Rz. 23 Die Vorschrift ist begrenzt auf Vollstreckungsaufträge zur Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen. Aufträge zur Vollstreckung von Herausgabeansprüchen durch den Gerichtsvollzieher (§§ 883 ff. ZPO) sind nicht erfasst. In der Praxis heißt das, dass bei Vollstreckung eines Räumungstitels oder bei gleichzeitiger Vollstreckung aus einem Räumungs- und Zahlungstitel durch...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / 3. In Planung: Das Ende der hybriden Antragstellung

Rz. 21 Das BMJ hat im April 2024 dem Bundesrat den Gesetzentwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung zur Stellungnahme vorgelegt.[8] Danach soll die hybride Antragstellung weitgehend abgeschafft werden. Bei Redaktionsschluss lag noch keine endgültige Entscheidung vor. Der Gesetzesentwurf sieht u.a. folgende Änderungen vor: Ziel des neuen Gesetz...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / III. Gerichtskosten für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 32 Gem. § 12 Abs. 6 GKG gilt, dass über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gem. § 829 Abs. 1 ZPO (u.a.) erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren und der Auslagen für die Zustellung entschieden werden. Dies gilt nicht bei elektronischen Anträgen auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 829a ZPO . Das Gericht wird somit bei A...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / f) Wahlmöglichkeit des Gläubigers

Rz. 28 Nach § 754a Abs. 1 S. 1 ZPO-E genügt es bei einem elektronischen Auftrag, anstatt der Übergabe oder Vorlage der Schriftstücke diese in die elektronische Form zu übertragen und die elektronischen Dokumente zu übermitteln. Der Auftraggeber hat also die Wahl, ob er die in den Nr. 1 bis 3 genannten Dokumente als Schriftstücke übermittelt oder als Datei einreicht. Die Vorl...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / h) Vorlage von Nachweisen

Rz. 30 In Abs. 1 S. 2 wird die bisherige Regelung, wonach bei einem elektronisch übermittelten Vollstreckungssauftrag/-antrag eine nachprüfbare Aufstellung der Kosten und entsprechende Belege als elektronisches Dokument beizufügen sind, übernommen. Diese Regelung bestand bislang nur für vereinfachte Vollstreckungsaufträge/-anträge aus Vollstreckungsbescheiden. Bei hybriden An...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / B. Einzureichende Dokumente in der Zwangsvollstreckung

Rz. 3 Einem Vollstreckungsauftrag bzw. Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist grundsätzlich die vollstreckbare Ausfertigung des Titels beizufügen. Dies gilt auch nach Einführung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung des Antrags. Bezüglich der Vorlage der bisherigen Vollstreckungsunterlagen ist zu unterscheiden:mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / 2. Kuriose Konstellationen

Rz. 20 Die Problematik "Titel als Datei oder per Post" kann auch zu folgender kuriosen Konstellation führen: Der Gläubiger hat einen Vollstreckungsbescheid über eine Forderung unter 5.000,00 EUR erwirkt, so dass er folglich den Vollstreckungsbescheid einem Vollstreckungsauftrag als Datei beifügen kann. Der Schuldner legt gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch ein. Dieser ...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / c) Beantragung Haftbefehl

Rz. 24 Nach wie vor gilt, dass für den Erlass des Haftbefehls der Original-Titel dem Gericht vorgelegt werden muss. Bei der (Fortsetzung der) Vollstreckung nach Erlass des Haftbefehls genügt es für den Verhaftungsauftrag, die Ausfertigung des Vollstreckungstitels und weitere Dokumente zum Nachweis der Vollstreckungsvoraussetzungen gemäß § 754a Abs. 1 Nr. 1 und 2 bzw. Nr. 3 Z...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / 4. Weitere Anträge, Rechtsbehelfe, Rechtsmittel

Rz. 31 Selbstverständlich müssen auch alle anderen Anträge und Schriftsätze an das Gericht, wie z.B.:mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / e) Geltungsbereich: Titel aller Art, Klausel, Zustellungsurkunden

Rz. 26 Die Vorschrift gilt damit künftig für Titel aller Art, die auf eine Geldforderung gerichtet sind, einschließlich der in § 794 ZPO genannten Titel. Die Vorschrift gilt ferner für Titel, für deren Vollstreckung auf § 754a ZPO verwiesen wird; die Regelung ist also auch auf behördliche vollstreckbare Urkunden (etwa die Unterhaltstitel der Jugendämter nach § 59 Abs. 1 Nr. 3...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / g) Versicherung des Bestehens des Titels

Rz. 29 Wie bisher muss der Gläubiger(-vertreter) gem. Abs. 3 S. 1 Nr. 1 u. 2 ZPO-E versichern, dass die übermittelten Dokumente bildlich und inhaltlich mit dem Original übereinstimmen und die Forderung in Höhe des jetzt geltend gemachten Betrags noch besteht. Fehlt eine oder fehlen beide Versicherungen, hat der Gerichtsvollzieher/Rechtspfleger dies dem Auftraggeber/Antragstel...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / 1. Vollstreckungsbescheid als elektronisches Dokument

Rz. 4 Gem. § 754a und § 829a ZPO können aus einem Vollstreckungsbescheid unter bestimmten Voraussetzungen "vereinfachte Vollstreckungsaufträge" – also Aufträge an den Gerichtsvollzieher sowie Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses – auf elektronischem Weg erteilt werden, wobei die Vorlage des Vollstreckungsbescheides in Papierform nicht erforderlich ...mehr

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§ 18 Elektronischer Rechtsv... / 3. Kontenpfändung, elektronische Antragstellung und Zugang zum Bankschließfach

Rz. 12 Der vereinfachte Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden nach § 829a ZPO findet auch Anwendung, wenn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erwirkt werden soll, der auf Zutritt zu einem Bankschließfach und auf Mitwirkung des Drittschuldners bei der Öffnung des Bankschließfaches gerichtet ist.[6] Zum Teil wurde in der Literatur die Ansicht vertreten, dass ...mehr

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zfs 01/2025, Einreichung de... / 2 Aus den Gründen:

II. … „Die gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 569 ZPO). Sie hat auch in der Sache Erfolg. Der Rechtspfleger hätte den Kostenfestsetzungsbeschluss nicht erlassen dürfen, weil der Kostenfestsetzungsantrag entgegen § 130d ZPO nic...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 6. Zuleitung des Vermögensverzeichnisses

Rz. 134 Grundsätzlich erhält der Gläubiger das bereits abgegebene Vermögensverzeichnis als Papierausdruck vom Gerichtsvollzieher übersandt. Anschließend kann er das Vermögensverzeichnis auswerten und die sich daraus ergebenden Zugriffsmöglichkeiten nutzen. Zur Vorbereitung der Auswertung wird das Vermögensverzeichnis von Gläubigern, die auf den Forderungseinzug spezialisiert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Kommentar aus Finance Office Professional
Änderung des AEAO infolge Postrechtsmodernisierungsgesetz und JStG 2024

Kommentar Der Anwendungserlass zur AO wurde durch ein BMF-Schreiben vom 10.12.2024 erneut geändert. Diese Änderungen stehen im Zusammenhang mit neuen gesetzlichen Regelungen in der AO und haben teilweise eine erhebliche Praxisrelevanz. Hintergrund: Gestzesänderungen Durch das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts wurde die Bekanntgabefiktion in den §§ 122, 122a und 123 AO a...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 3 Prozessrecht / b) Erläuterungen

Rz. 167 Hat das LAG die Revision nicht zugelassen, kann die Zulassung der Revision nur über eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG erreicht werden. Die Nichtzulassungsbeschwerde dient dazu, das Revisionsverfahren zu eröffnen und ist an das BAG zu richten. Das LAG kann ihr nicht abhelfen. Die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde verhindert den Eintrit...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Prüfungspflicht des Registergerichts

Rz. 3 Allgemeines: Die Prüfungspflicht erstreckt sich auf Form und Inhalt der Anmeldungsunterlagen ("ordnungsgemäße Errichtung und Anmeldung"). Die Ordnungsmäßigkeit der "Errichtung" (Form und Inhalt des Gesellschaftsvertrags, Beachtung der für die Gründung maßgeblichen Bestimmungen etc.) sowie der "Anmeldung" (Vollständigkeit, formelle und materielle Richtigkeit etc.), bei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Instrument

Rz. 16 Zur Definition des Gutscheins wird ein Instrument als Tatbestandsmerkmal vorausgesetzt. Der Gutschein verkörpert ein Recht und die Pflicht, ihn als Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen anzunehmen.[1] Aus dem Sinn der Vorschrift kann deshalb abgeleitet werden, dass unter einem Instrument jedweder Träger von Daten geme...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Elektronischer Rechtsverkehr: Anforderungen an die sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA

Leitsatz 1. Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht, wenn die das Dokument signierende (und damit verantwortende) Person mit dem tatsächlichen Versender übere...mehr

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FoVo 11/2024, Elektronischer Rechtsverkehr in der Gläubigerkonkurrenz mit vollstreckenden Behörden

Leitsatz 1. Der Vollstreckungsantrag nach § 7 S. 1 und 2 JBeitrG (bis 2017 JBeitrO) entspricht den im elektronischen Rechtsverkehr geltenden Formanforderungen, wenn er entweder von der ihn verantwortenden Person qualifiziert elektronisch signiert worden ist oder von der ihn verantwortenden Person (einfach) signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht worden is...mehr

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FoVo 11/2024, Elektronische... / 3 Der Praxistipp

Konkurrenz mit öffentlich-rechtlichen Gläubigern Auf den ersten Blick mag die Entscheidung für den zivilrechtlich orientierten Gläubiger und seinen Bevollmächtigten ohne Interesse sein. Das ändert sich, wenn man – auf den zweiten Blick – die Gläubigerkonkurrenz mit öffentlich-rechtlichen Gläubigern, die nach der ZPO vollstrecken, betrachtet und die Ausführungen des BGH abstra...mehr

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FoVo 11/2024, Elektronische... / Leitsatz

1. Der Vollstreckungsantrag nach § 7 S. 1 und 2 JBeitrG (bis 2017 JBeitrO) entspricht den im elektronischen Rechtsverkehr geltenden Formanforderungen, wenn er entweder von der ihn verantwortenden Person qualifiziert elektronisch signiert worden ist oder von der ihn verantwortenden Person (einfach) signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht worden ist (§ 130...mehr

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FoVo 11/2024, Elektronische... / 2 II. Die Entscheidung

BGH differenziert zwischen Verhaftungsantrag und Haftbefehl In der Sache bleibt die Rechtsbeschwerde ohne Erfolg. Zwar genügt der Verhaftungsantrag der Gläubigerin für sich genommen den im elektronischen Rechtsverkehr geltenden Formanforderungen. Dem GV muss der Haftbefehl bei dessen Ausführung jedoch als Ausfertigung oder als gerichtliches elektronisches Dokument vorliegen, ...mehr

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FoVo 11/2024, Elektronische... / 1 Der Fall

Zivilrechtliche Vollstreckung eines öffentlich-rechtlichen Ordnungsgeldes Das für die Gläubigerin, die Bundesrepublik Deutschland, handelnde Bundesamt für Justiz (BfJ) betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einem Ordnungsgeldverfahren. Das BfJ beauftragte am 15.7.2022 die Verhaftung des gesetzlichen Vertreters der Schuldnerin unter Bez...mehr

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FoVo 11/2024, Richtige Anträge stellen: beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) nach Anlage 4 der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) sieht bei den zusätzlichen Anträgen die Möglichkeit vor, dass statt einer beglaubigten Abschrift des zu erlassenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt wird. Unterschied zwischen beglaubigter A...mehr

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B / 8 Berufung, Berufungseinlegung [Rdn 701]

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / d) Beispielhaft versicherte Risiken

Rz. 77 A 1 Ziff. 6 AVB nennt verschiedene Risiken. Für andere Risiken kommt nur die Generalklausel A 1 Ziff. 3 AVB zur Anwendung. A 1 Ziff. 6 AVB geht allerdings als speziellere und für die dort aufgeführten Risiken abschließende Regelung vor. Sowohl in der Privat- als auch in der Betriebs- und Berufshaftpflicht sind z.B. folgende (sich im Detail nach dem Bedingungswortlaut ...mehr

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V / 20 Verlesung von Protokollen, Allgemeines [Rdn 3586]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3587 Literaturhinweise: Beulke, Die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung, §§ 2...mehr

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4141]

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R / 9 Revision, Begründung, Form [Rdn 2771]

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R / 15 Revision, Einlegung, Allgemeines [Rdn 2884]

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U / 4 Urkundenbeweis, Allgemeines [Rdn 3253]

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B / 24 Beschwerde [Rdn 936]

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Einreichung elektronischer ... / Zusammenfassung

Ein elektronisches Dokument ist im Rahmen einer elektronischen Akte nur dann für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet, wenn es ein bestimmtes Dateiformat aufweist und in diesem in der elektronischen Poststelle des Gerichts eingegangen ist. Welche Dateiformate zulässig sind, regelt die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einreichung elektronischer ... / Entscheidung

Die Revision ist unzulässig, da sie nicht in der gesetzlichen Frist eingelegt wurde. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht zu gewähren. Ein elektronisches Dokument ist jedenfalls bei führender elektronischer Akte nur dann für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet, wenn es in einem der in der ERVV genannten Dateiformate (PDF oder wenn bildliche Darstellungen in ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Becker, Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehern sinkt – trotz Entlastungspaket, SozSich 2022, 227. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterplattform und ... / 4 Rechtsprechungsnachweise zur Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

Zur verpflichtenden Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater[1] liegen zahlreiche finanzgerichtliche und höchstrichterliche, meist restriktive Entscheidungen vor. Gleichwohl kommt es in der Praxis immer noch vor, dass Steuerberaterinnen, Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaften Klagen, Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz, prozessuale Erklärungen s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 31 Akteneinsicht, elektronische Akte [Rdn 395]

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A / 20 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausstellen unrichtiger Belege (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, und dadurch – sei es auch unbeabsichtigt – ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Unmaßgeblich ist es, ob eigene oder fremde Steuern betr...mehr

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 5640]

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B / 19 Beschwerde [Rdn 1164]

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A / 38 Akteneinsicht, Ort der Durchführung [Rdn 456]

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R / 2 Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren [Rdn 4122]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 41 Akteneinsicht, Unterrichtung des Beschuldigten [Rdn 530]

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 60 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Axer, Der verfassungsrechtliche Schutz der Sozialversicherung in Organisation und Finanzen, SGb 2022, 453. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur...mehr