Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronischer Rechtsverkehr

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Jansen, SGG § 62 Rechtliche... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Seine einfachgesetzliche Ausformung findet der Grundsatz nicht nur in § 62, sondern auch in zahlreichen weiteren Regelungen des SGG, etwa in §§ 112, 120, 128 SGG. Beteiligte müssen vor Erlass einer Entscheidung Gelegenheit haben, sich zum Streitgegenstand zu äußern und gehört zu werden (BVerfG, Beschluss v. 2.6.2010, 1 BvR 448/06, NZS 2011 S. 133; vgl. schon Rz. 1). Di...mehr

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zfs 8/2017, zfs 8/2017 / Elektronischer Rechtsverkehr

Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs Am 12.7.2017 ist das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs v. 5.7.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2208). Das Gesetz schafft für die elektronische Aktenführung im...mehr

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zfs 8/2017, zfs 8/2017 / Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs

Am 12.7.2017 ist das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs v. 5.7.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2208). Das Gesetz schafft für die elektronische Aktenführung im Strafverfahren eine gesetzliche Grundlage. Bis zum 31.12.2025 soll die elektronische Aktenführung dabei l...mehr

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zfs 8/2017, Anfall der Post... / 2 Aus den Gründen:

" … II. 1) Die weitere Beschwerde ist nach § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig, insb. innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 4 und Abs. 3 S. 3 RVG eingelegt." 2) Sie ist jedoch aus den in jeder Hinsicht zutreffenden Gründen des landgerichtlichen Beschl. unbegründet. a) Wie das LG zutreffend ausführt, erfüllt jede Form der Nutzung von T...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 3 Zugang elektronischer Dokumente

Rz. 9 § 87a Abs. 1 S. 2 AO bestimmt analog § 130a Abs. 3 ZPO, wann ein elektronisches Dokument zugegangen ist. Maßgebend ist danach der Moment, in dem die Empfangseinrichtung das Dokument in für den Empfänger bearbeitbarer Weise aufgezeichnet hat. Erforderlich ist, dass das Dokument vom Empfänger geöffnet und gelesen werden kann, damit dieser ggf. die Möglichkeit zur Einleit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 5 Besondere Hinweis- und Mitwirkungspflichten

Rz. 14 § 87a Abs. 2 AO legt fest, wie die Finanzbehörden zu verfahren haben, wenn ein elektronisch übermitteltes Dokument nicht bearbeitbar ist. Sie haben diesen Umstand dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mitzuteilen. Die Finanzbehörden sind hierdurch verpflichtet, eingehende elektronische Dokumente zeitnah darauf zu üb...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / D. Überlassung elektronischer Dokumente

Rz. 30 Werden die unter Nr. 7000 Nr. 1d) VV RVG genannten Kopien und Ausdrucke als elektronisch gespeicherte Dateien überlassen, kann der RA für jede Datei einen Betrag von 1,50 EUR geltend machen. Sofern die elektronisch bereitgestellten oder auf denselben Datenträger übertragenen Dokumente in einem Arbeitsgang überlassen werden, kann der RA höchstens einen Betrag von 5,00 ...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / VIII. Elektronischer Rechtsverkehr

1. Grundlagen Rz. 179 Die Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern bildet der durch das VAStrRefG neu gefasste § 229 FamFG. Die Regelung geht auf einen Änderungsvorschlag zurück, den der Bundesrat unterbreitet hatte.[60] Ihr Sinn ist es, die Kommunikation zwischen Gericht und Versorgungsträgern zu vereinfachen un...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 3. Anforderungen an das Übermittlungsverfahren

Rz. 182 Die Übermittlung braucht nicht von den Gerichten und Versorgungsträgern selbst vorgenommen zu werden. Es ist zulässig, damit Dritte zu beauftragen (§ 229 Abs. 1 Satz 2 FamFG). Das entspricht der Lage im allgemeinen Zustellungsrecht. Der Dritte ist dann beliehener Unternehmer. Er kann den hoheitlichen Akt der Zustellung bewirken und als Eingangsstelle für Übermittlung...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 1. Grundlagen

Rz. 179 Die Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern bildet der durch das VAStrRefG neu gefasste § 229 FamFG. Die Regelung geht auf einen Änderungsvorschlag zurück, den der Bundesrat unterbreitet hatte.[60] Ihr Sinn ist es, die Kommunikation zwischen Gericht und Versorgungsträgern zu vereinfachen und zu beschleu...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 2. Teilnahme am Übermittlungsverfahren

Rz. 180 Die Regelung gilt für Familiengerichte und Versorgungsträger, die nach § 219 FamFG an einem Verfahren in Versorgungsausgleichssachen beteiligt werden. Die Teilnahme an einem elek­tronischen Übermittlungsverfahren wird durch die Regelung zunächst nur ermöglicht, sie wird nicht zwingend vorgeschrieben. Hat sich aber ein Gericht oder ein Versorgungsträger einmal für die...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 5. Elektronische Zustellungen an Versorgungsträger

Rz. 191 Die Entscheidungen des Gerichts in Versorgungsausgleichssachen sollen dem Versorgungsträger im Übermittlungsverfahren zugestellt werden (§ 229 Abs. 4 FamFG). Entsprechend zur Lage beim Auskunftsersuchen ist das Ermessen der Geschäftsstelle, wie die Zustellung zu bewirken ist, eingeschränkt: Sofern das Gericht und der Versorgungsträger am elektronischen Übermittlungsv...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 4. Verpflichtung zur Nutzung des Übermittlungsverfahrens

Rz. 187 § 229 ordnet zwar keine Verpflichtung zur Teilnahme am elektronischen Übermittlungsverfahren an, schränkt aber das Ermessen in Bezug auf die Nutzung des Systems ein, wenn der grundsätzliche Wille zur Teilnahme bereits manifestiert wurde: Sobald das Verfahren technisch verfügbar ist, soll das Übermittlungsverfahren auch immer genutzt werden. Die Gesetz gewordene Fassu...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / a) Schriftlich oder zur Niederschrift

Rz. 54 Ein Telefonat genügt nicht.[74] Auch ein mündlich vorgetragener Widerspruch, über den lediglich ein Aktenvermerk angelegt wird, reicht nicht aus.[75] Rz. 55 Der Widerspruch kann allerdings auch zur Niederschrift eingelegt werden. Rz. 56 Die Übermittlung fristwahrender Schriftstücke mittels Telefax ist (in allen Gerichtszweigen) uneingeschränkt zulässig.[76] Nach gefesti...mehr

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§ 56 Verwaltungsgerichtlich... / VIII. Ordnungsgemäße Klageerhebung

Rz. 27 Die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung sind:mehr

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zfs 11/2016, zfs 11/2016 / Elektronischer Rechtsverkehr

Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) Am 28.9.2016 ist die Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung – RAVPV) v. 23.9.2016 in Kraft getreten (BGBl I S. 2167). Nach § 21 Abs. 1 S. 2 RAVPV hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für jeden Rechtsanwalt...mehr

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FoVo 11/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung ist beschlossen und tritt in Kraft

Die wichtigsten Änderungen Reform der Sachaufklärung: Es hakt noch! Am 1.1.2013 ist die Reform der Sachaufklärung in Kraft getreten. Es handelt sich nach der Reform der Kontopfändung im Jahr 2010 um die letzte große Reform des Vollstreckungsrechts. Dass es ungeachtet der damit erzielten Fortschritte noch an einigen Stellen hakt, sieht jeder Praktiker Tag für Tag. Der Gesetzgeb...mehr

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zfs 11/2016, zfs 11/2016 / Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV)

Am 28.9.2016 ist die Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung – RAVPV) v. 23.9.2016 in Kraft getreten (BGBl I S. 2167). Nach § 21 Abs. 1 S. 2 RAVPV hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) empf...mehr

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zfs 11/2016, Einlegung der ... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Erinnerung ist unzulässig." 1. Der von der Kostenschuldnerin als “Einspruch/Beschwerde’ bezeichnete Rechtsbehelf wird rechtsschutzgewährend i.S. einer Erinnerung gegen die Kostenrechnung nach § 66 Abs. 1 GKG ausgelegt … 3. Anträge und Erklärungen können im Erinnerungsverfahren nach § 66 Abs. 5 S. 1 GKG ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten (schriftlich) eingereich...mehr

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Elektronisches Anwaltspostfach ist doch nicht startklar

Starttermin ungewiss Jüngst wies HuG auf das sog. besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) hin, das allen Rechtsanwälten in Deutschland die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ermöglichen soll. Der ursprünglich zum Jahresbeginn geplante Starttermin musste bereits auf den 29.9.2016 verschoben werden – doch auch damit klappte es nicht. Zwar ist das System technisch be...mehr

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ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / dd) Elektronischer Rechtsverkehr

Die maßgeblichen (Vertrags-)Regelungen über den elektronischen Geschäftsverkehr enthält das Kapitel 3 mit §§ 312i, 312j BGB. Während § 312i BGB die "allgemeinen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr" regelt (s. den Pflichtenkatalog des § 312i Abs. 1 S. 1 BGB), enthält § 312j BGB die "besonderen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern" (Abs....mehr

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ZAP 10/2017, Anwaltsmagazin / 3 Entwurf zu einer Elektronischen Rechtsverkehr-Verordnung

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat den Entwurf einer Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERV) vorgelegt. Die Verordnung soll auf Grundlage des § 130a Abs. 2 ZPO in der Fassung nach dem Gesetz zur Förde...mehr

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ZAP 12/2017, Anwaltsmagazin / 10 Reihe "ERV" ab sofort in der ZAP App verfügbar

In der ZAP App finden Sie – neben der digitalen Ausgabe der ZAP und Ihrer persönlichen ZAP Bibliothek – die Reihe "Elektronischer Rechtsverkehr", herausgegeben von Dr. Wolfram Viefhues. Diese Arbeitshilfe nutzen Sie kostenlos. Bereits erschienen sind Ausgabe 1 ("Das beA in der Praxis") und Ausgabe 2 ("beA-Praxishilfen – Entwicklungen – Rechtsprechung"). Bleiben Sie so auf de...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 3. Aktive Nutzungspflicht

Mit aktiver Nutzung ist die Nutzung für den Postausgang, d.h. für die Versendung von elektronischen Nachrichten aus dem beA, gemeint. Frage: Gibt es für Anwälte eine aktive Nutzungspflicht des beA? Zunächst erscheint eine Begriffserklärung sinnvoll, um diese Frage umfänglich beantworten zu können. Dabei erfolgt eine Beschränkung der Darstellung auf die ZPO, korrespondierende V...mehr

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ZAP 24/2016, Anwaltsmagazin / Elektronisches Anwaltspostfach (beA) geht an den Start

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist am 28. November in Betrieb gegangen. Sein Start hatte sich gegenüber den ursprünglichen Planungen mehrfach verzögert, zuletzt, weil noch ein Verfahren vor dem AGH Berlin schwebte (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 21/2016, S. 1100). Am 25. November hob der AGH Berlin jedoch die beiden einstweiligen Anordnungen auf, die die Inb...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Frage: Was ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und warum wird ein solches eingeführt? Durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (ZustRG) vom 25.6.2001 (BGBl I, S. 1206), das am 1.1.2002 in Kraft getreten ist, und das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den moderne...mehr

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ZAP 3/2016, Anwaltsmagazin / Änderungen beim Designschutz

Der Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) soll künftig in noch größerem Umfang als bisher auf elektronischem Weg erfolgen. Das ist eines der wesentlichen Ziele eines Gesetzentwurfs, den die Bundesregierung jetzt eingebracht hat. Weitere Änderungen betreffen Nichtigkeitsverfahren im Designschutz sowie Anpassungen des nationalen Rechts an EU-Verordnungen im...mehr

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ZAP 17/2016, Anwaltsmagazin / Handbuch zum Zugang zur Justiz in Europa

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kürzlich ein Handbuch herausgegeben haben, das sich den europarechtlichen Grundlagen für den Zugang zur Justiz widmet. Gedacht ist es als Informationsquelle für die Angehörigen der Rechtsberufe; ihnen so...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 5. Höchstpersönliche Nutzung von beA-Karte und PIN

In vielen Kanzleien besteht hinsichtlich des Umgangs mit beA-Karten und PIN für das beA Unsicherheit. Frage: Ist es zulässig, PIN und beA-Karte bzw. PIN und beA-Karte Signatur weiterzugeben? Die Bundesnetzagentur hält zur Frage der Weitergabe von Signaturkarte und PIN unter "Häufig gestellte Fragen" ( www.bundesnetzagentur.de – "Die Bundesnetzagentur" – "Qualifizierte elektron...mehr

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ZAP 11/2015, Einsatz digita... / XI. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Das am 16.10.2013 verkündete Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (Müller-Teckhof MMR 2014, 95; Bacher MDR 2014, 998–1003 und 1053–1055; Brosch K&R 2014, 9–14; Meyer-Seitz, Marx/Salz und Spatschek AnwBl 2013, 89 ff.; Socha ZRP 2015, 91; http://www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php ) verpflichtet nach § 31a BRAO zunächst die B...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / a) Historische Planung

Frage: Das beA sollte schon zum 1.1.2016 kommen. Warum ist es bis heute nicht da? Zum 1.1.2016 wurde in § 31a Abs. 1 BRAO aufgenommen: § 31a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach "Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach ein. Nach Einrichtung eines beso...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / d) Übergangsregelung/Haftungsrisiko

Frage: Bedeutet dies, dass ab Freischaltung des beA die Gerichte ungefragt Zustellungen an das beA des Anwalts vornehmen können? Um die Sorge vor Haftungsproblemen zu mindern, soll für das beA eine Übergangsregelung in § 31 RAVPV-E bis zum 31.12.2017 (die BRAK wünscht in der Stellungnahme eine Änderung des Datums auf den 1.3.2017 – s.u.) geregelt werden. Somit bliebe eine gew...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Allgemeines [Rdn 1509]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Schriftlich [Rdn 1531]

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Elektronisches Anwaltspostfach geht an den Start!

Ab 29.9.2016 Allen anfänglichen technischen Schwierigkeiten zum Trotz: Das sog. besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kommt nun doch. Ab 29.9.2016 werden alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dann auf ihr elektronisches Postfach zugreifen können. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hatte den ursprünglich zum Jahresbeginn geplanten Starttermin aus technischen Gründ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.4.1 Schriftform, Abs. 1 Satz 1

Rn 27 Gem. § 174 Abs. 1 Satz 1 muss die Forderung schriftlich angemeldet werden. Sofern dem Insolvenzgericht bzw. dem Insolvenzverwalter Gläubiger bekannt geworden sind, ist der Beschluss diesen Gläubigern gemäß § 30 Abs. 2 gesondert zuzustellen. Die Anmeldung kann in der für den Gläubiger geeignet erscheinenden Weise erfolgen; ein vom Insolvenzverwalter zur Verfügung gestel...mehr

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FoVo 8-9/2015, Verbindlicher Gerichtsvollzieherauftrag kommt

Ermächtigung zum Formularzwang Das Bundesministerium der Justiz wird in § 753 Abs. 3 ZPO ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates verbindliche Formulare für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers einzuführen. Dabei können für elektronisch eingereichte Aufträge besondere Formulare vorgesehen werden. Von dieser Möglichkeit hat das Bundesministerium de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.2 Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 51–62 FGO)

Rz. 5 Der 2. Teil der FGO [1] regelt das Verfahren von der Klage bis zu den Rechtsmitteln und zur Wiederaufnahme. § 121 S. 1 FGO verweist auf die im 2. Abschnitt enthaltenen allgemeinen Verfahrensvorschriften[2], die unmittelbar nicht nur für das FG-Verfahren, sondern auch für das Verfahren vor dem BFH anwendbar sind, soweit sie nicht lediglich das Verfahren vor dem FG betref...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elektronischer Rechtsverkehr steht vor der Tür

Das Ende des "Gürteltiers"? Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen ab dem 1.1.2022 Rechtsanwälte mit Gerichten ausschließlich elektronisch kommunizieren können. Dicke, zusammengeschnürte Akten – im Behördenjargon auch "Gürteltiere" genannt – könnten dann der Vergangenheit angehören. Elektronischer Rechtsverkehr Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den...mehr

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Einreichung eines Rechtsmittels per E-Mail

Vorsicht geboten! Der elektronische Rechtsverkehr wird ausgebaut und E-Mails gehören heute zum Büroalltag. Doch Vorsicht: Im Umgang mit den Gerichten ist vielfach noch herkömmlicher Schriftverkehr erforderlich, wenn es um fristwahrende Schriftsätze geht. Andernfalls droht Rechtsverlust! Dies ist das Fazit einer neuen Entscheidung des OLG Düsseldorf, die in einem Verfahren der ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Wirksamkeit der Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung im sog. Ferrari-Fax-Verfahren

Leitsatz 1. Die gesetzlich gebotene Schriftform für behördliche und gerichtliche Entscheidungen wird auch durch Übersendung per Telefax gewahrt (ständige Rechtsprechung; BFH-Urteile vom 4.7.2002, V R 31/01, BFHE 198, 337, BStBl II 2003, 45; vom 18.8.2009, X R 25/06, BFHE 226, 77, BStBl II 2009, 965). 2. Dies gilt auch für die Übersendung im sog. Ferrari-Fax-Verfahren; die auf...mehr

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ZFS 6/2013, Schadensersatz ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… 1. Da das BG die Revision beschränkt auf die Schadenshöhe zugelassen hat, hat der Senat bei seiner Entscheidung ohne Weiteres davon auszugehen, dass der Kl. dem Grunde nach einen Schadensersatzanspruch gem. § 280 BGB hat, weil die Bekl. ihre vertraglich vereinbarten Pflichten schuldhaft verletzte, indem sie die ihr obliegende Leistung im Zeitraum vom 15.12.2008 bis zu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Richtige" Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf den elektronischen Rechtsverkehr

Leitsatz Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung, die die Angaben des § 356 Abs. 1 AO enthält, nicht "unrichtig" i.S.d. § 356 Abs. 2 Satz 1 AO ist, wenn sie ergänzend den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO (Schriftform) wiedergibt und nicht zugleich auf § 87a AO (elektronische Kommunikation) verweist. Normenkette § 87a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 4 des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JkomG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) eingefügt. Sie soll den Verfahrensbeteiligten ermöglichen, elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der Schriftform zu verwenden (vgl. BT-Drucks. 15/4067 S. 24). Ersetzt ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.3.5 Zugang

Rz. 13 Für den Zugang elektronischer Dokumente bei den Beteiligten sind § 130 BGB und die Vorschriften des Zustellungsrechts maßgebend. Der Zugang elektronischer Dokumente bei dem Gericht wird durch § 65a Abs. 2 geregelt. Ergänzende Bestimmungen werden für den Fall getroffen, dass bei der elektronischen Kommunikation technische Probleme auftreten. Diese können sich insbesond...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 137 Ausfertig... / 2.3 Urteil als elektronisches Dokument, Sätze 2 bis 6

Rz. 4 Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Signaturgesetz, dem Formvorschriftenanpassungsgesetz und dem JKomG (vgl. dazu Viefhues, NJW 2005 S. 1009 ff.) eine nahezu vollständige Rechtsgrundlage für die elektronische Antragsstellung bei Gerichten geschaffen. Aufgrund des zum 1.4.2005 in Kraft getreten § 65a können die Beteiligten dem Gericht elektronische Dokumente übermitteln, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 108 Vorbereit... / 2.1 § 108 Satz 1

Rz. 2 § 108 Satz 1 stellt die Einreichung vorbereitender Schriftsätze in das Ermessen der Beteiligten. Eine Ausnahme hiervon besteht für den Beklagten/die Beklagte nach § 104 Satz 2 hinsichtlich der Klageerwiderung. Mit der Zustellung der Klage ergeht die Aufforderung an den Beklagten/die Beklagte, sich schriftlich zu äußern. Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist auch § 1...mehr

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AGS 02/2009, Elektronisches Mahnverfahren. Online-Mahnverfahren - EGVP - Barcode - Elektronischer Rechtsverkehr. Von Rechtsanwalt Peter König. Deutscher Reno-Verlag (Lexis Nexis). Münster 2009. XXIV, 99 S. 19,80 EUR.

Zum 1.12.2008 ist das elektronische Mahnverfahren eingeführt worden, das zu erheblichen Umstellungen in der anwaltlichen Praxis geführt hat. Pünktlich hierzu hat der Verfasser eine umfangreiche und ausführliche Anleitung zum Umgang mit dem neuen Verfahren geliefert. Der Autor liefert eine ausführliche Darstellung, die äußerst praxisbezogen ist und die gesamten Verfahren erlä...mehr

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AGS 08/2011, Beck’sches Rechtsanwaltshandbuch. Herausgegeben von Rechtsanwalt Hans-Ulrich Büschtink und Rechtsanwalt Prof. Dr. Benno Heussen. Verlag C. H. Beck, München. 10. Aufl. 2011. IXXX, 2107 S. 122,00 EUR.

Das Beck’sche Rechtsanwaltshandbuch, das erstmals vor über 20 Jahren (1989) erschienen ist, hat sich in seinen zwischenzeitlich zehn Auflagen in der Praxis bewährt und ist insbesondere für Berufseinsteiger ein wertvolles Hilfsmittel. In der aktuellen Auflage sind als neue Kapitel eingeführt worden "Elektronischer Rechtsverkehr" und "Compliance". Der Leser erfährt in 66 Kapit...mehr