Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronischer Rechtsverkehr

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FF 02/2011, Interne Teilung... / Aus den Gründen

Gründe: I. Das AG hat die Ehe der beteiligten Eheleute geschieden und den Versorgungsausgleich dergestalt durchgeführt, dass es die jeweiligen gesetzlichen Rentenanwartschaften der Ehegatten und die vom Ehemann erworbene Anwartschaft bei der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen, jeweils bezogen auf das Ende der Ehezeit – hier der 30.11.2009 – gem. § 10 VersAusglG intern get...mehr

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FoVo 06/2009, Die Formalien des Vollstreckungsauftrages an den Gerichtsvollzieher

Die Praxis zeigt immer wieder, dass Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher moniert werden, weil es an dem notwendigen Inhalt fehlt. Dies kann zu Zeit- und Kostennachteilen führen. Der nachfolgende Beitrag stellt die notwendigen Inhalte eines Vollstreckungsauftrages unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung dar. Die Form des Vollstreckungsauftrages Der Volls...mehr

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Elektronischer Rechtsverkehr: Rückschritte statt Fortschritte beim beA? – Sicherheitsfragen im Fokus (Deutscher Anwaltverlag)

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ZAP 3/2019, Elektronischer Rechtsverkehr 2019 und "Elektronifizierung" der Ziviljustiz

Anmerkungen aus der Rechtswissenschaft zu einer voranschreitenden "Reform der Form" I. Modernisierung der Ziviljustiz und von Zivilverfahren Die Elektronifizierung der (Zivil-)Justiz und von (zivilgerichtlichen) Verfahren, die zuletzt insbesondere durch die Startschwierigkeiten des "besonderen elektronischen Anwaltspostfachs" (kurz: beA) größere mediale Aufmerksamkeit hervorge...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer Rechtsverkehr und Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen

– Was bedeutet das für die Anwaltschaft? I. Übersicht Nachdem es seit Herbst 2013 das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs gibt – kurz e-justice-Gesetz oder ERV-Gesetz genannt (BGBl. I 2013, S. 3786) –, fragt man sich zu Recht, was in den nächsten Jahren auf die die anwaltliche Praxis zukommt. Das ERV-Gesetz sieht Änderungen in folgenden Prozessordnungen vor: ...mehr

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ZAP 23/2020, Rechtsprechung... / III. Verfahrensrecht – Schwerpunkt: Elektronischer Rechtsverkehr

1. Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei Telefax-Übermittlung Der Beschluss des BGH v. 28.4.2020 – X ZR 60/19 (NJW 2020, 2194, s. hierzu unter Haftungsaspekten Staiger, Mitternachtsfax in Zeiten des beA, AnwBl 2020, 486), befasst sich mit anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei Telefax-Übermittlung im Hinblick auf das Vorhaben, wegen eines unmittelbar bevorstehenden Fristablaufs kur...mehr

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ZAP 18/2022, Gesetzgebungsr... / 4. Elektronischer Rechtsverkehr

Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 5.10.2021 (BGBl I, S. 4607) tritt gestaffelt zwischen dem 1.11.2021 und dem 1.1.2026 in Kraft. Es soll den bislang weitestgehend auf Gerichte, Behörden und juristische Berufsträger beschränkten elektronischen Rechtsverkehr auch für Bürger, Unternehmen und weit...mehr

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Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Grundbuchamt: Was geschieht mit den Papierurkunden?

Grundbuch 2.0 In immer mehr Grundbuchämtern erfolgt die Führung der Grundakten in elektronischer Form. Auch wenn der elektronische Rechtsverkehr mit dem Grundbuchamt möglich ist, können Urkunden im Grundbucheintragungsverfahren weiterhin in Papierform eingereicht werden. Was geschieht mit solchen Papierurkunden beim Grundbuchamt? Unterschiedliche Medien Auch nach Anlegung des m...mehr

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ZAP 14/2018, Elektronischer Rechtsverkehr: Unzulässige Container-Signatur

(BSG, Beschl. v. 9.5.2018 – B 12 KR 26/18 B) • Verwendet ein Kläger bzw. Rechtsmittelführer bei Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eine seit 1.1.2018 unzulässige Container-Signatur, ist er angesichts der derzeitigen äußeren Rahmenbedingungen vom Gericht unverzüglich auf die fehlerhafte Signatur hinzuweise...mehr

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ZAP 21/2022, Elektronischer Rechtsverkehr (beA): Weiterleitung einer Beschwerdebegründung im Verwaltungsgerichtsverfahren

(VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.9.2022 – 12 S 1365/22) • Mit Blick auf das Nutzungserfordernis des elektronischen Rechtsverkehrs ist die vom unzuständigen Verwaltungsgericht bis zum 31.12.2021 noch formwahrend möglich gewesene postalische Weiterleitung einer anwaltlichen Beschwerdebegründung nicht mehr geeignet, einen fristwahrenden Eingang beim Rechtsmittelgericht zu bewi...mehr

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ZAP 17/2020, Elektronischer Rechtsverkehr: Sicherer Übermittlungsweg

(BAG, Beschl. v. 5.6.2020 – 10 AZN 53/20) • Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen ist, ist nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht, wenn die das Dokument signierende und damit verantwortende Person mit der des tatsächli...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / V. Bundesweite Verpflichtung der "professionellen Einreicher" zum elektronischen Rechtsverkehr

Spätestens ab 1.1.2022 wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung des beA für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt in Kraft treten. Hinweis: Aber bereits ab 1.1.2020 können dann die einzelnen Länder elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten verpflichtend anordnen. Die Vorverlegung wi...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / IV. Anordnung des verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs durch die Länder

Das Gesetz erlaubt den Bundesländern, den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ab 1.1.2018 die Möglichkeit einzuräumen, über das beA elektronische Dokumente auch ohne qualifizierte elektronische Signatur rechtswirksam bei Gericht einzureichen. Damit ist der Weg über das beA bei freiwilliger Nutzung eröffnet. Hinweis: Das anwaltliche Risiko besteht ab diesem Zeitpunkt darin, e...mehr

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ZAP 4/2018, Haftungsfalle: Elektronischer Rechtsverkehr

Vom beA-Desaster soll hier nicht die Rede sein (lesenswert hierzu Erbguth JurPC Web-Dok. 13/2018). Unbill droht auch von einer ganz anderen und unerwarteten Seite, wie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zeigt (Urt. v. 12.7.2017 – 6 K 335/17.WI.A, JurPC Web-Dok. 171/2017). Für den Kläger hat sein Bevollmächtigter per EGVP Asylklage erhoben. Das Gericht hat die...mehr

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ZAP 5/2021, Anwaltsmagazin / 10 Elektronischer Rechtsverkehr wird ausgebaut

Um das Potential und die Chancen, die die Digitalisierung für die Justiz bietet, noch besser als bisher zu nutzen, will die Bundesregierung den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten weiter ausbauen. Zu diesem Zweck beschloss sie am 10.2.2021 einen vom Bundesjustizministerium (BMJV) erarbeiteten Gesetzentwurf. Alle Akteure sollten künftig möglichst umfassend und medie...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / II. Elektronische Erreichbarkeit durch das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

1. Umsetzung des beA Zum 1.1.2016 müssen alle Anwälte elektronisch erreichbar sein (§ 31a BRAO). Zur Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrags wird die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für jeden zugelassenen Rechtsanwalt und für jede zugelassene Rechtsanwältin ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (Kurzbezeichnung beA) zur Verfügung stellen. Dieses "besondere elektronisch...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / X. Einführung der elektronischen Akte?

Für jede Anwaltskanzlei stellt sich die Frage, ob mit der Einführung einer flächendeckenden elektronischen Kommunikation von und zu den Gerichten nicht auch die Einführung einer elektronischen Akte in der Kanzlei der sachgerechte oder gar notwendige nächste Schritt ist. 1. Elektronische Akte in der Justiz Auch aus Sicht der Justiz ist die logische Fortführung der elektronische...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / a) § 32f Abs. 1 S. 1 StPO-E: Akteneinsicht durch "Bereithalten zum Abruf"

Regelform der Akteneinsicht bei elektronischer Aktenführung ist das Bereithalten der Akte zum Abruf. Daher ist für eine abweichende Form der Akteneinsicht jeweils ein ausdrücklich auf diese besondere Art der Einsicht gerichteter Antrag erforderlich. aa) Technische Gestaltung der bereitgestellten Akte Die Akte wird dazu (als Kopie des Originals), den berechtigen Personen mittel...mehr

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ZAP 21/2018, Anwaltsmagazin / 10 Elektronischer Rechtsverkehr beim EuGH

Der Austausch gerichtlicher Dokumente zwischen den Vertretern der Parteien und dem Gericht sowie dem Gerichtshof der EU wird ab dem 1. Dezember nur noch über die Software "e-Curia" stattfinden. Das teilte der EuGH Mitte Oktober mit. Damit solle der größtmögliche Vorteil aus der Unmittelbarkeit der papierlosen Kommunikation gezogen und die Behandlung der Rechtssachen optimier...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 3. § 32d StPO-E: Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente

Für Staatsanwaltschaften, Verteidiger und Rechtsanwälte soll eine Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente eingeführt werden, allerdings beschränkt auf die folgenden, in Satz 1 der Vorschrift abschließend aufgeführten Verfahrenserklärungen: die Anklageschrift, den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls außerhalb einer Hauptverhandlung, die Privatklage, die Berufung und ihr...mehr

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ZAP 3/2019, Elektronischer ... / 6. Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (2013)

Nach dieser ersten "Reformwelle" hat der (Bundes-)Gesetzgeber seine Fortschreibung der normativen Grundlagen des ERV erst mit dem Jahr 2013 fortgesetzt: Auf Bundesebene ist in jenem Jahr das "Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten" (vom 10.10.2013, BGBl I, S. 3786) verabschiedet worden, das (mit über vierjähriger Vorlaufzeit) grundsätzlich z...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / XII. Resümee

Die vorstehenden Ausführungen mit dem verkürzten Überblick über die bereits Gesetz gewordenen Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr und den Referentenentwurf zur elektronischen Akte in Strafsachen haben deutlich gemacht, dass der elektronische Rechtsverkehr mit Sicherheit kommen wird und auch die Einführung elektronischer Akten in den Staatsanwaltschaften und Gerichten...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / VII. Risiken des elektronischen Rechtsverkehrs

Die – vermeintlichen oder tatsächlichen – Risiken, die mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs verbunden sind, wurden in der rechtspolitischen Diskussion lebhaft und teilweise sehr kontrovers diskutiert. Aus Sicht der Anwaltschaft wurde vor allem die Befürchtung hervorgehoben, zusätzliche Haftungsrisiken aufgebürdet zu bekommen. Dabei sind aus praktischer Sicht z...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 4. Zugang zum beA

Für die praktische Arbeit in der Anwaltskanzlei ist die Frage besonders wichtig, ob auch die dort beschäftigen Rechtsanwaltsfachangestellten auf das Postfach zugreifen können. Hierzu hat der Gesetzgeber in § 31a Abs. 2 S. 2 BRAO n.F. geregelt, dass für das Postfach unterschiedlich ausgestaltete Zugangsberechtigungen für Rechtsanwälte und andere Personen vorgesehen werden kön...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / XI. Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren

Bislang sind elektronische Akten in den Gerichten nur in einigen Pilotverfahren im Einsatz. Nunmehr hat sich das BMJV entschlossen, den Weg zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren zu beschreiten und einen Referentenentwurf vorgelegt, dessen wichtigste Regelungen hier vorgestellt werden sollen. 1. Erfahrungen mit der sog. elektronischen Zweitakte...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / cc) Umfang der Akteneinsicht

Jedoch kann sich die Gewährung auch auf einen Aktenstand zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt zwischen Antragstellung und tatsächlicher Einsichtnahme erstrecken. Dabei ist davon auszugehen, dass der Aktenbestand nicht im Echtsystem der Justiz eingesehen werden kann, sondern zum Schutz vor unberechtigten Zugriffen die elektronische Akte auf einem gesonderten Rechner gespiege...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / b) § 32f Abs. 1 S. 2 StPO-E: Elektronische Wiedergabe in Diensträumen

Eine alternative Form der Akteneinsicht – für die ein ausdrücklich darauf gerichteter Antrag erforderlich ist – ist die elektronische Wiedergabe der Akte in Diensträumen. Weitere Voraussetzungen sind an diese Form der Gewährung von Akteneinsicht nicht geknüpft. Auch hier verlangt das Gesetz, dass Dritte im Rahmen der Akteneinsicht keine Kenntnis vom Akteninhalt nehmen können.mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / I. Übersicht

Nachdem es seit Herbst 2013 das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs gibt – kurz e-justice-Gesetz oder ERV-Gesetz genannt (BGBl. I 2013, S. 3786) –, fragt man sich zu Recht, was in den nächsten Jahren auf die die anwaltliche Praxis zukommt. Das ERV-Gesetz sieht Änderungen in folgenden Prozessordnungen vor: ZPO, FamFG, ArbGG, SozGG, VwGO, FGO. Hinweis: Ausgeno...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / III. Zeitpunkte der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs durch die Bundesländer

Die Regelungen des Gesetzes über die Einführungszeitpunkte sind recht verwirrend und einem politischen Kompromiss geschuldet. Auf der einen Seite stand das Interesse der Anwaltschaft an einem einheitlichen Einführungstermin, um von Land zu Land und Gerichtsbarkeit zu Gerichtsbarkeit unterschiedliche Regelungen zu vermeiden, die unbestreitbar erhebliche Haftungsrisiken zuminde...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / VIII. Vorkehrungen zur Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs

Die Anwaltskanzlei muss mindestens über einen PC mit einem Internetzugang verfügen, also auch eine aktuellen Browser installiert haben. Ein bestimmtes Betriebssystem wird nicht vorausgesetzt. Die Kommunikation mit den Gerichten wird über das beA abgewickelt, das von der BRAK bereitgestellt wird bzw. vom Hersteller der Anwaltssoftware in sein Kanzleiprogramm integriert werden...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 6. Leistungsfähigkeit elektronischer Korrespondenz über das beA

Nach den besonders im Handelsregister gewonnenen Erfahrungen mit dem EGVP ist vielfach Kritik an dessen gegenwärtiger Leistungsfähigkeit geäußert worden. Hier kann die Praxis beruhigt werden. Es besteht Einigkeit, dass im Hinblick auf die in Zukunft vorgesehene flächendeckende elektronische Kommunikation mit den Gerichten das EGVP weiter ausgebaut werden muss. Die notwendige...mehr

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ZAP 3/2019, Elektronischer ... / 7. Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (2017)

Das "Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs" vom 5.7.2017 (BGBl I, S. 2208, s. zu den Materialien: BR-Drucks 236/16 für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 6.5.2016, BT-Drucks 18/9416 für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 17.8.2016, BT-Drucks 18/12203 für die Beschlussempfehlu...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 3. Ablauf der elektronischen Korrespondenz über das beA

Die elektronische Korrespondenz mit den Gerichten, bei denen der elektronische Rechtsverkehr eröffnet ist, erfolgt, indem das elektronische Dokument auf einem "sicheren Übermittlungsweg" an das Gericht übersandt wird. Dann genügt allein die – auch elektronische – Namenswiedergabe unter dem Schriftsatz oder der Nachricht. Die verfahrensrechtlichen Anforderungen sind dann erfü...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 7. Finanzierung dieses Projektes

Der Gesetzgeber sieht vor, dass für jeden Anwalt ein Postfach einzurichten ist, da auch jeder Anwalt eine Kanzlei zu unterhalten hat, an die wirksame Zustellungen erfolgen können müssen. Aus diesem Grund werden die Kosten für die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer durch die gesamte Anwaltschaft zu tragen sein. Dabei werden die initialen Kosten für die Einrichtung de...mehr

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ZAP 3/2019, Elektronischer ... / 3. Zustellungsreformgesetz (2001)

Das "Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen" vom 25.6.2001 (BGBl I, S. 1206, kurz: Zustellungsreformgesetz, ZustRG), das zum 1.7.2002 in Kraft getreten ist, hat zum einen ein einheitliches Zustellungsrecht begründet, zum anderen die Möglichkeit eröffnet, elektronische Dokumente durch das Gericht an Verfahrensbeteiligte zuzustellen – § 174 Abs. 1, 3 ZPO (vgl. zur d...mehr

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ZAP 3/2019, Elektronischer ... / I. Modernisierung der Ziviljustiz und von Zivilverfahren

Die Elektronifizierung der (Zivil-)Justiz und von (zivilgerichtlichen) Verfahren, die zuletzt insbesondere durch die Startschwierigkeiten des "besonderen elektronischen Anwaltspostfachs" (kurz: beA) größere mediale Aufmerksamkeit hervorgerufen hat (s. zuletzt Anwaltsmagazin ZAP 17/2018, S. 864 f.), ist ein wichtiger Schritt für deren notwendige Modernisierung. Unter dem Begr...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 1. Erfahrungen mit der sog. elektronischen Zweitakte

Wesentlicher Grund für diese Vorgehensweise ist, dass in der Strafgerichtsbarkeit bereits praktische Erfahrungen in den Staatsanwaltschaften und Gerichten mit dem Einsatz der sog. elektronischen Zweitakte vor allem in Umgangsverfahren bestehen. Hier hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass derartige Verfahren mit einem Aktenumfang von teilweise mehreren Hundert Ordnern deu...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 3. Inhalt einer elektronischen Akte

Wir sind seit Hunderten von Jahren an die Arbeit mit Papierdokumenten gewöhnt. Wir wissen intuitiv, wie man Papierakten liest und darin arbeitet, ohne dass uns das jemals richtig erklärt worden ist. Das "macht man einfach so". Wird über die Entwicklung und Einführung einer elektronischen Akte diskutiert, stellt sich sehr schnell heraus, dass hier noch keine einheitlichen Vors...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / c) § 32f Abs. 1 S. 3, 4 StPO-E: Ausdruck der Akten

Nur ausnahmsweise kann auf Antrag die Akteneinsicht durch Übermittlung von Ausdrucken gewährt werden, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein solches berechtigtes Interesse ist dabei nach der Gesetzesbegründung nicht bereits dann gegeben, wenn der Antragsteller das Lesen von Aktenausdrucken subjektiv als angenehmer empfindet als das Lesen an ein...mehr

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ZAP 3/2019, Elektronischer ... / II. Grundlagen und normative (Weiter-)Entwicklung des ERV

Angesichts der aktuellen Aktivitäten des ERV-Gesetzgebers (s. nur Rebehn, "Kraftakt Digitalisierung", NJW-aktuell 42/2018, S. 16) ist zunächst daran zu erinnern, dass die ersten Anfänge einer solchen "Elektronifizierung" bereits aus den Jahren 2001 bis 2005 stammen: Die ersten Reformschritte wurden mit dem "Formvorschriftenanpassungsgesetz" (s. 1.), "ZPO-Reformgesetz" (vgl. 2.)...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 1. Nicht zur Bearbeitung geeignetes Dokument

Ist das elektronische Dokument nicht zur Bearbeitung geeignet, weil es z.B. mit einem Textverarbeitungsprogramm erstellt worden ist, über das das Gericht nicht verfügt und dessen Dokumentformat nicht gelesen werden kann, so teilt das Gericht dies dem Absender unter Hinweis auf die Unwirksamkeit des Eingangs und auf die geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 4. § 32f StPO-E: Form der Akteneinsicht

Für die Praxis des Strafverteidigers sind die Regelungen zur geplanten Akteneinsicht von entscheidender Bedeutung. Während § 147 StPO bestimmt, wer unter welchen Voraussetzungen Einsicht in die Akten haben darf, soll § 32f StPO-E regeln, wie die nach anderen Vorschriften zu erlaubende Akteneinsicht gewährt werden kann. Zitat § 32f StPO-E: Form der Gewährung von Akteneinsicht E...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 1. Elektronische Akte in der Justiz

Auch aus Sicht der Justiz ist die logische Fortführung der elektronischen Kommunikation die Einführung einer elektronischen Akte bei den Gerichten, an deren technischer Entwicklung unterschiedliche Verbünde der Bundesländer bereits arbeiten. Da allerdings die Justizorganisation Sache der Bundesländer ist, hat sich als Folge dieser föderalen Struktur auch ein bunter Strauß ve...mehr

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ZAP 3/2019, Elektronischer ... / 2. ZPO-Reformgesetz (2001)

Weiterhin wurde mit dem ZPO-Reformgesetz (ZPO-RG v. 27.7.2001, BGBl I, S. 1887) der Einzug der Videotechnik in den Gerichtssaal gem. § 128a ZPO ermöglicht (dazu m.w.N. z.B. Borchert CR 2002, 854 ff.; Schultzky NJW 2003, 313 ff.). Soweit ersichtlich, fristet diese Möglichkeit bislang in der prozessualen Praxis der Zivilgerichte ein "Schattendasein" (ungeachtet der normativen ...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 2. Organisation und Betrieb des beA

Die BRAK übernimmt damit in vorbildlicher Weise die Organisation, die technische Einrichtung und den Betrieb und wacht damit vor allem über die Zulassung der Anwälte und Anwältinnen zum beA. Sobald die anwaltliche Zulassung erloschen ist, hebt die BRAK die Zugangsberechtigung zum beA auf und löscht dieses (§ 31a Abs. 2 BRAO). Das hat – vereinfacht ausgedrückt – die Konsequen...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / bb) Technische Voraussetzungen beim Antragsteller, der Akteneinsicht nimmt

Hierzu führt die Gesetzesbegründung nur kurz aus, dass der Antragsteller über entsprechender Hard- und Software verfügen muss. Da diese bereits im Zusammenhang mit dem beA beschafft werden muss, lösen diese gesetzlichen Vorgaben für die elektronische Akte keine neuen, zusätzlichen Kosten aus. Soweit die in der elektronischen Akte vorhandenen elektronischen Dokumente in Form ...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / dd) Schutz gegen Weitergabe der Informationen

Eines der Kernanliegen des Gesetzes ist es, bei bestehendem Einsichtsrecht zwar einerseits möglichst weitgehend die Einsicht der Verfahrensbeteiligten technisch zu gewährleisten, andererseits die Weitergabe der Informationen an unberechtigte Dritte zu vermeiden. Eine Lösung dieses Spannungsfeldes gleicht allerdings der "Quadratur des Kreises" und stößt insbesondere bei nicht...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 5. Einführung eines Kanzleipostfachs?

Derzeit gibt es noch einige offene Fragen. So hat das Gesetz keine Postfächer für Kanzleien, also Zusammenschlüsse mehrerer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vorgesehen. Auch zugelassene Kapitalgesellschaften wie die GmbH haben kein eigenes Postfach, obwohl sie Kammermitglieder sind. Folge ist, dass auch in größeren Einheiten mit u.U. zahlreichen einzelnen – auf den einzel...mehr

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ZAP 3/2019, Elektronischer ... / III. Offene Grundsatzfragen des ERV

Wie bereits der vorangegangene Überblick zur aktuellen Entwicklung der normativen Grundlagen des ERV gezeigt hat, ist die rechtliche Basis dieser "Elektronifizierung" der Justiz bisher stetig erweitert worden. Anzeichen, dass sich dieser "normative Trend" hin zu einem verpflichtenden ERV verändert, sind derzeit dagegen nicht erkennbar. Dabei fällt (kaum) auf, dass über die d...mehr

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ZAP 3/2019, Elektronischer ... / IV. Fazit: (Justiz-)Reform der Form statt Reform der (Verfahrens-)Inhalte?

Das Fazit dieser (notwendig kursorischen) Betrachtung führt daher zu den eingangs genannten Herausforderungen für die Gestaltung einer modernen, "elektronifizierten" Justiz zurück. Danach liegen die aktuellen wie künftigen Probleme des ERV im Wesentlichen nicht im (normativen) Detail, sondern vor allem im Grundsätzlichen: Bleibt es bei der bestehenden und auch für die Zukunf...mehr