Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronischer Rechtsverkehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / cc) Besonderes elektronisches Behördenpostfach

Der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens eingerichteten Postfach einer Behörde oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und der elektronischen Poststelle des Gerichts stellt gleichfalls einen sicheren Übermittlungsweg dar. Im Familienrecht ist hier beispielsweise an die Jugendämter[28] aber auch an Behördenbetreuer[...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / bb) Maximale Länge von Dateinamen

Was die Bezeichnung von Dateien angeht, ist die Beschränkung auf 90 Zeichen (Dateinamen einschließlich der Dateiendung) zu berücksichtigen, Nr. 6 lit. b) 2. ERVB 2022. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts,[18] die immer wieder mit der verkürzten Formulierung "Überlanger Dateiname hindert ordnungsgemäße Einreichung nicht" zusammengefasst wird, bezog sich no...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / c) Abschriften

Nach Nr. 1 lit. b) KV FamGKG Nr. 2000 existiert eine Pauschale für die Herstellung von Dokumenten in Bezug auf Ausfertigungen, Kopien und Ausdrucke bis zur Größe von DIN A3, die angefertigt worden sind, weil die Partei oder ein Beteiligter es unterlassen hat, die erforderliche Zahl von Mehrfertigungen beizufügen. Nach Nr. 3 KV FamGKG Nr. 2000 ist eine Pauschale für die Herst...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / bb) Besonderes elektronisches Anwaltspostfach und weitere Postfächer

Einen sicheren Übermittlungsweg stellt außerdem der Übermittlungsweg zwischen den besonderen elektronischen Anwaltspostfächern nach den §§ 31a und 31b BRAO oder einem entsprechenden, auf gesetzlicher Grundlage errichteten elektronischen Postfach und der elektronischen Poststelle des Gerichts dar. Insofern steht neben dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (§ 31a BRAO:...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Herrschaft über den Inhalt der Erklärung

Rz. 107.2 [Autor/Stand] Für die Annahme unmittelbarer Täterschaft ist entscheidend, dass der Täter die Angaben inhaltlich bestimmt, die in den Rechtsverkehr gelangen, so dass sie ihm als Urheber zugerechnet werden können. Für das Bejahen der Tathandlung reicht es deshalb nicht aus, dass jemand die falsche Erklärung nur tatsächlich dem Empfänger (körperlich) überbringt oder i...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / V. Hinweispflicht

Sollte ein elektronisches Dokument für das Gericht zur Bearbeitung nicht geeignet sein, ist dies dem Absender nach § 130a Abs. 6 Satz 1 ZPO (i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 2 FamFG) unter Hinweis auf die Unwirksamkeit des Eingangs unverzüglich mitzuteilen. Das Dokument gilt dann als zum Zeitpunkt der früheren Einreichung eingegangen, vorausgesetzt, der Absender reicht es unverzüglic...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Auskunftsverlangen durch einen Verfahrensbevollmächtigten – § 174 BGB

Rz. 195 In Literatur und Rechtsprechung wird vertreten, dass § 174 BGB analog anzuwenden ist und folglich dem Auskunftsbegehren durch einen Rechtsanwalt grundsätzlich eine Vollmachtsurkunde im Original beizufügen ist.[398] Der Empfänger einer anwaltlichen Auskunftsforderung, dem die Originalvollmacht nicht beigefügt war, ist dann berechtigt zur unverzüglichen Zurückweisung (§...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 4. Dokumentenpauschale der Pflichtverteidiger nach Nr. 7000 VV für Ausdrucke aus elektronischen Zweitakten

In Strafsachen können Pflichtverteidigern und anderen beigeordneten oder bestellten Rechtsanwälten für Ausdrucke aus elektronischen Zweitakten erhebliche Dokumentenpauschalen entstehen, die dann gegen die Staatskasse geltend gemacht werden.[45] Die Thematik wurde im Jahr 2017 auf der Konferenz der Kostenrechtsreferentinnen und Kostenrechtsreferenten der Landesjustizverwaltun...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / a) Änderung der Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1 VV

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des 2. KostRMoG zum 1.8.2013 den Begriff der "Ablichtung" durch den Begriff "Kopie" ersetzt. Hiermit sollte klargestellt werden, dass ein eingescanntes Dokument entgegen der früheren h.M. keine "Ablichtung" ist und es sich auch nicht um eine Kopie i.S.v. Nr. 7000 Nr. 1 VV handelt. Kopie i.S.d. Kostenrechts ist nach Auffassung des Gesetzgebers di...mehr

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FoVo 10/2023, Auch Staatsan... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht den Antrag als unzulässig an Das LG hat die sofortige Beschwerde zu Recht als unzulässig angesehen, weil die StA sie nicht als elektronisches Dokument übermittelt hat. Gemäß § 130d ZPO sind Behörden verpflichtet, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument zu übermitteln. Davon umfasst sind neben Erklärungen, die der Schriftform bed...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Materielle Rechtsfragen

a) Sanktionsgewalt deutscher Behörden Rz. 1984 [Autor/Stand] In Zusammenhang mit der Bebußung ausländischer Bankinstitute stellt sich zunächst die Frage der Sanktionsgewalt deutscher Behörden. Die Festsetzung einer Verbandsgeldbuße gegen einen ausländischen Unternehmensträger setzt voraus, dass (1) die Struktur des ausländischen Unternehmens mit einem der in § 30 Abs. 1 OWiG ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.1.1 "schriftlich oder elektronisch"

Rz. 4 Nach § 357 Abs. 1 S. 1 AO ist der Einspruch "schriftlich oder elektronisch" einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Erforderlichkeit der Form des Einspruchs ist dabei unabhängig von der Form des angefochtenen Verwaltungsakts, sie gilt also auch bei mündlich ergangenen Verwaltungsakten.[1] Rz. 5 Schriftlich bedeutet lediglich, dass der Einspruch in einem Sch...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / II. Überlegungen

Zu einer modernen Justiz gehören auch moderne Kommunikationsmittel und Arbeitsmittel. Der Wille ist da, wie die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs einerseits, aber EDV-Ausstattungen und Programme andererseits zeigen. Erfahrungen mit bisheriger EDV in der Justiz waren aber zumeist ernüchternd.[3] Als Beispiel soll das bereits mehrfach diskutierte Programm "ForumSTAR...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Form

Rz. 2 Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle[1] einzulegen. Die Schriftform setzt das Einreichen eines in deutscher Sprache verfassten Schriftsatzes voraus, der eigenhändig unterschrieben sein muss.[2] Die Unterschrift muss nicht lesbar sein. Dem Formzweck ist genügt, wenn der Schriftzug so gestaltet ist, dass er die Iden...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 1. Abrechnung nach § 10 RVG erforderlich

Rz. 269 Praxistipp Ein häufiger Fehler: Die Vergütung – ggf. auch die vereinbarte – wird eingeklagt, ohne dass eine § 10 RVG entsprechende Endabrechnung an den Auftraggeber erfolgt ist. § 10 RVG ist auch bei einer vereinbarten Vergütung anwendbar. Der Anwalt tut daher gut daran, vor Klageeinreichung zu prüfen, ob seine – nicht bezahlte – Kostenrechnung den Anforderungen an §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 229 FamFG – Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern.

Gesetzestext (1) 1Die nachfolgenden Bestimmungen sind anzuwenden, soweit das Gericht und der nach § 219 Nr. 2 oder Nr. 3 beteiligte Versorgungsträger an einem zur elektronischen Übermittlung eingesetzten Verfahren (Übermittlungsverfahren) teilnehmen, um die im Versorgungsausgleich erforderlichen Daten auszutauschen. 2Mit der elektronischen Übermittlung können Dritte beauftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Elektronischer Zivilprozess.

Rn 2 Der Gesetzgeber hat wichtige normative Voraussetzungen für einen elektronischen Zivilprozess geschaffen. Neben § 128a lassen §§ 130a, 130b, 130c sowie § 130d elektronische Dokumente zu. Gleiches gilt für die elektronische Rechtsmitteleinlegung (§§ 519 IV, 520 V, 525, 549 II, 551 IV). Das Protokoll in elektronischer Form sieht § 160a mit § 130b vor. Für die Beweisaufnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck/Grundlagen.

Rn 1 Justiz und Kommunikationspartner erstellen Schreiben seit langem in digitaler Form, meist unter Nutzung von Fachanwendungen. Bisher erfolgte jedoch meist ein Medienbruch. Es wurden die Schreiben nicht in der digitalen Form an den Empfänger übertragen, sondern ausgedruckt und per Post verschickt. Durch Rechtsverordnungen (vgl eAktVO) ist zunehmend geregelt, dass die Akte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die durch Art 2 Nr 3 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I 3786) mit Wirkung vom 1.7.14 geschaffene Vorschrift soll eine anwenderfreundliche elektronische Kommunikation ohne qualifizierte elektronische Signatur ermöglichen. Die in S 1 vorgesehene Verordnung stellt die Verordnung über die technischen Rahmenbed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gesetzeszweck.

Rn 2 Absatz 1 regelt, auf welchem Weg elektronische Dokumente elektronisch zugestellt werden können. In elektronischer Form können sie nur auf einem sicheren Übermittlungsweg zugestellt werden. Das schließt nach der Gesetzesbegründung nicht aus, dass elektronische Dokumente ausgedruckt und in Schriftform gem § 175 oder § 176 zugestellt werden können. Mit dem neuen Abs 2 wird...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Die Norm ist eine zentrale Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr innerhalb der Justiz. Ihre Bedeutung wird bei einem Vergleich mit früheren Regelungen deutlich. Durch Gesetz vom 13.7.01 (BGBl I 1542) ist der ursprüngliche § 130a in das Gesetz eingefügt worden (in Kraft seit 1.8.01). Er erlaubte die Einreichung prozessualer Erklärungen in elektronischer Form, so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift 441 ZPO 6 Beweiswürdigung 442 ZPO 1 Sachverständiger 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsachen 127 FamFG 11 Eh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abs 3 bis 5.

Rn 6 Abs 3 bis 5 sind durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I 3786) mit Wirkung vom 1.7.14 eingefügt worden. Abs 4 und 5 sind geändert worden durch Gesetz vom 12.5.17 (BGBl I 1121) und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gleichwertige Alternativen.

Rn 2 § 129 I 1 normiert, wie eine gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Beglaubigung durchzuführen ist. Aufgrund der Novellierung zum 1.8.22 existieren zwei prinzipiell gleichwertige Formen der öffentlichen Beglaubigung. Zulässig ist die öffentliche Beglaubigung von Erklärungen, die in Urkunden verkörpert sind, § 129 I 1 Nr 1, und von Erklärungen, die in elektronischen Doku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Identitätsnachweis (II 3).

Rn 13 Für Anträge und Erklärungen können seit 1.1.18 elektronische Identitätsnachweise nach § 18 PAuswG oder § 78 V AufenthG verwendet werden, seit 1.11.19 auch solche nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes. § 18 PAuswG (Elektronischer Identitätsnachweis) erlaubt es dem Personalausweisinhaber, mit dem entspr ausgestatteten Personalausweis seine Identität elektronisch nachzuweisen....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftsfeststellungsklage Kosten 91a ZPO 35 Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Verbindung Geltungsbereich 20 FamFG 2 Zweck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Während § 130a die Übermittlung elektronischer Dokumente an das Gericht betrifft, eröffnet § 130b auch den Gerichtspersonen die Möglichkeit, die elektronische Form für solche Dokumente zu wählen, bei denen die ZPO die eigenhändige Unterzeichnung vorschreibt. Die durch das Justizkommunikationsgesetz (BGBl 2005 I, 837) eingefügte Norm soll damit die vollständig elektronis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 707d BGB – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die elektronische Führung des Gesellschaftsregisters, die elektronische Anmeldung, die elektronische Einreichung von Dokumenten sowie deren Aufbewahrung zu treffen, soweit nicht durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach § 387 Absatz 2 des Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erfasster Personenkreis.

Rn 3 Eine Richterin oder ein Richter, die als Privatperson oder in dienstlicher Eigenschaft als Zeugin oder Zeuge mit dem Gericht kommunizieren, sollen nicht verpflichtet werden, einen sicheren Übermittlungsweg zu eröffnen. Gleiches gilt für Beamtinnen und Beamten wie beispielsweise Bedienstete der Polizeibehörden. Rn 4 Erfasst werden sollen demgegenüber neben den namentlich ...mehr

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FoVo 06/2023, Die Anlagen zum Gerichtsvollzieherauftrag nach der neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV; hierzu Goebel, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung – Ein erster Überblick, FoVo 2023, 1) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Nach den zuständigkeitsbezogenen Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Gesetzesänderungen.

Rn 1 Die Vorschrift soll eine im Interesse der Allgemeinheit liegende funktionsfähige Forderungsvollstreckung ermöglichen (BGH NJW 99, 2276, 2278 [BGH 18.05.1999 - XI ZR 219/98]). Regelmäßig sind dem Gläubiger die Verhältnisse zwischen Schuldner und Drittschuldner unbekannt. Um planvoll vorgehen zu können, benötigt der Vollstreckungsgläubiger Informationen darüber. Die deswe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Schriftlichkeit, Verkehrsfähigkeit.

Rn 2 Urkunde iSd Zivilprozessordnung ist jede schriftlich verkörperte Gedankenerklärung (BGHZ 65, 300, 301; 136, 357, 362). Dabei muss eine Schrift verwendet worden sein, die das Gericht versteht oder sich erforderlichenfalls mit Hilfe eines Übersetzers oder eines Sachverständigen verständlich machen kann (Musielak/Voit/Huber § 415 Rz 4; MüKoZPO/Schreiber § 415 Rz 5; aA Brit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 14b wurde durch Art 2 Nr 4 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I 3786) in das FamFG eingefügt. Die Vorschrift trat gem Art 26 Abs 7 des vorgenannten Gesetzes erst am 1.1.22 in Kraft und wurde kurz vor ihrem Inkrafttreten durch das Gesetz vom 5.10.21 (BGBl I 4607) geändert. Ihr Zweck ist die Beschleunigung u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Übermittlung in nur maschinell lesbarer Form (Abs 2).

Rn 4 Die Überführung der nur für den Mahnantrag geltenden Regelung aus § 690 III aF in eine allgemeine Formvorschrift bewirkt durch neue Formulierungen in § 702 II, dass nun beide Parteien (nicht nur ASt des MB) des Mahnverfahrens grundsätzlich alle Anträge und Erklärungen (nicht nur den Mahnantrag) in nur maschinell lesbarer Form übermitteln können, wenn (unverändert zu § 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 371b ZPO – Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden.

Gesetzestext Wird eine öffentliche Urkunde nach dem Stand der Technik von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person in ein elektronisches Dokument übertragen und liegt die Bestätigung vor, dass das elektronische Dokument mit der Urschrift bildlich und inhaltlich übereinstimmt, finden auf das elektronische Dokument die Vorschriften ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren 495a ZPO 1 Bagatellbeträge 753 ZPO 9 Bagatellforderungen 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert 2 ZPO 6 Bankbürgschaft 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht 817 ZPO 14 Baugeldforderungen 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek 926 ZPO 10; 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel 100 ZPO 6 Bauteilöffnung selbststän...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 416a ergänzt § 371a III. Die Vorschrift wurde durch das Justizkommunikationsgesetz (JKomG) v 22.3.05, BGBl I 837, eingeführt und der Verweis auf § 371a durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten v 19.10.13 (BGBl I 3786) inhaltlich angepasst. § 371a III regelt die Beweiswirkung des öffentlichen elektronischen Dokuments mit einer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelne Pflichten.

Rn 17 Die Kasuistik zu den Anwaltspflichten im Prozess ist inzwischen kaum noch überschaubar, weshalb hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann: Unklare Vorstellungen über die Rechtslage entlasten den Anwalt (BGH NJW 94, 55, 56) ebenso wenig wie ein Rechtsirrtum (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10]). Abfragen im Internet zur Ermittlung der Rechtslage gen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Organisationsverschulden der Finanzverwaltung bei der Übermittlung elektronischer Dokumente im finanzgerichtlichen Verfahren

Leitsatz 1. Ein Beteiligter darf erst dann davon ausgehen, dass er ein bestimmtes Dokument erfolgreich an das Gericht übermittelt hat, wenn er für das übermittelte Dokument vom Gericht eine Bestätigung gemäß § 52a Abs. 5 Satz 2 FGO erhalten hat. Dies ist vom Beteiligten zu kontrollieren. 2. Auch ein Finanzamt darf nicht ohne Verschulden davon ausgehen, dass die Kontrolle des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.5 Elektronische Übermittlung

Die papierunabhängige Übermittlung wird erhebliche Zugangsprobleme aufwerfen. Der Zugang der Willenserklärung richtet sich auch hier nach § 130 Abs. 1 BGB. Sowohl bei schriftlichen Erklärungen als auch bei Erklärungen in elektronischer Form ist eine Willenserklärung zugegangen, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 5.3 Einrichtung des Grundbuchs

Die Grundbücher wurden früher nur als feste Bände geführt.[1] Die Eintragungen erfolgten handschriftlich. Die Führung des Grundbuchs als Loseblatt-Grundbuch, d. h. in Bänden oder Einzelheften mit herausnehmbarem Einlegebogen ist seit 1961 möglich.[2] Erst im Loseblattgrundbuch konnten Eintragungen mit der Maschine und EDV-unterstützt vorgenommen werden. Die Umschreibung der f...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul D – Die Anlagen

Rz. 33 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch automatisierte Verarbeitung zu schaffen, ist das Formular nach Anlage 1 ZVFV schon aufgrund einer – möglicherweise überregulierten – Zwangsvollstreck...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.2 Elektronischer Rechtsverkehr

Nach § 46e ArbGG können seit dem 1.4.2005 die Prozessakten beim Arbeitsgericht auch in elektronischer Form geführt werden. Eine Verpflichtung dazu besteht ab dem 1.1.2026.[1] In Papierform eingereichte Schriftstücke und Unterlagen sollen in diesem Fall in ein elektronisches Dokument übertragen werden und die Urschrift ersetzen. Die in Papierform eingereichten Schriftstücke u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.1.1 Besonderes elektronisches Bürgerpostfach

Mit dem Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten erhalten seit dem 1.1.2022 natürliche Personen, juristische Personen sowie sonstige Vereinigungen das Recht, für die Übermittlung elektronischer Dokumente an Gerichte und Behörden ein besonderes elektronisches "Bürger- und Organisationenpostfach" (eBO) zu verwenden. Das eBO bietet einen sicheren Üb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Revision im Arbeitsgerichts... / Zusammenfassung

Überblick Die Revision gegen ein Endurteil des LAG findet vor dem BAG statt, allerdings nur, wenn sie in dem Urteil des LAG oder durch Beschluss des BAG auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin, zugelassen worden ist.[1] Ohne eine solche Zulassung ist es nicht möglich, eine Entscheidung des LAG vom BAG überprüfen zu lassen. Gemäß der Verordnung über den elektronischen Rechtsverk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 7 Klagefrist

Macht der Arbeitnehmer geltend, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, und ist das KSchG anwendbar, muss er nach § 4 Satz 1 KSchG geltenden Fassung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelö...mehr