Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronischer Rechtsverkehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 1. Anspruchsbegründung nach Widerspruch

Rz. 122 Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid durch den Antragsgegner führt nicht von Amts wegen zu einer Überleitung ins streitige Verfahren. Will der Antragssteller das Verfahren fortsetzen, so muss er dies gesondert beantragen, was jedoch bereits im Mahnantrag möglich ist. Weitere Voraussetzung auf Klägerseite ist, dass die weiteren Gerichtskosten in Höhe von 2,5 eingeza...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / B. Allgemeines zum gerichtlichen Mahnverfahren

Rz. 77 Das gerichtliche Mahnverfahren ist in den §§ 688–703d ZPO geregelt und bietet dem Gläubiger die Möglichkeit einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner zu erwirken. Rz. 78 Es handelt sich dabei um ein rasches Verfahren, da die Bearbeitungszeiten bei den Mahngerichten i.d.R. sehr kurz sind und dem Antragsgegner nur kurze Einwe...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 2. Anspruchsbezeichnung

Rz. 94 Im Mahnverfahren ist der Rechtsgrund für den geltend gemachten Anspruch anzugeben. Hierzu stehen dem Antragsteller zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Rz. 95 Mit Einführung des automatisierten Mahnverfahrens wurden für die häufigsten Rechtsgründe Katalognummer...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 2. Anspruchsbegründung nach Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

Rz. 130 Wurde bereits der Vollstreckungsbescheid erlassen und hat der Antragsgegner (und späterer Beklagte) hiergegen Einspruch eingelegt, so bedarf es keines weiteren Antrages durch den Antragsteller. Das Mahngericht gibt die Sache an das im Mahnantrag angegebene streitige Gericht von Amts wegen gem. § 700 Abs. 3 S. 1 ZPO ab. Rz. 131 Gem. § 12 Abs. 3 S. 3 letzter Hs. GKG bes...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 4. Garantie der Echtheit bei der elektronischen Übermittlung, § 14 Abs. 3 UStG

Rz. 91 Nach § 14 Abs. 3 UStG sind bei elektronischer Übermittlung der Vergütungsberechnung die Echtheit der Herkunft der Rechnung und die Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung zu gewährleisten. Dies kann auf zwei Arten erfolgen:mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / K. Elektronische Akte

Rz. 261 Immer mehr Kanzleien gehen dazu über, ihre Akten rein elektronisch zu führen. Um die Umstellung zunächst zu erleichtern, wird dabei teilweise weiterhin die alte Papierakte parallel dazu geführt, um zumindest noch die eingehende Post abzulegen. Insbesondere von der Vernichtung der eingehenden Post nach dem Einscannen schrecken viele Kanzleien zurück. Mit der Einführung ...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / 4. Empfangsbekenntnis

Rz. 68 Vom Gericht oder Behörden übermittelte Empfangsbekenntnisse sind nicht mit einem Posteingangsstempel zu versehen. Die Zustellung eines Schriftstücks per Empfangsbekenntnis gilt dann als zugestellt, wenn der RA Kenntnis von dem Schriftstück erlangt hat. Dies ist für die Praxis – gerade im Hinblick auf die Berechnung von Fristen – von erheblicher Bedeutung, denn der Zeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.1.1 "schriftlich oder elektronisch"

Rz. 4 Nach § 357 Abs. 1 S. 1 AO ist der Einspruch "schriftlich oder elektronisch" einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Erforderlichkeit der Form des Einspruchs ist dabei unabhängig von der Form des angefochtenen Verwaltungsakts, sie gilt also auch bei mündlich ergangenen Verwaltungsakten.[1] Rz. 5 Schriftlich bedeutet lediglich, dass der Einspruch in einem Sch...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - Elektronischer Rechtsverkehr bei den Vergütungsverfahren des RVG

Gem. § 12b RVG sind in Verfahren nach dem RVG die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument für das Verfahren anzuwenden, in dem der Rechtsanwalt die Vergütung erhält. Im Fall der Beratungshilfe sind die entsprechenden Vorschriften des FamFG anzuwenden. Die Regelung des § 12b wurde erstmals durch das Justizkommunikati...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 3. Elektronisches Dokument des Rechtsanwalts

Die Verfahrensordnungen regeln die Einreichung von vorbereitenden Schriftsätzen und deren Anlagen, schriftlich einzureichenden Anträgen und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichenden Auskünften, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen, Anträgen und Erklärungen Dritter als elektronisches Dokument, vgl. z.B. § 130a ZPO, § 46c ArbGG, § 14 FamFG, § 32a StPO. Nach § 2 ...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 2. Gerichtliches elektronisches Dokument

Hierunter fallen sämtliche Dokumente, die von Angehörigen des Gerichts (Richter, Rechtspfleger, Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, Gerichtsvollzieher[4]) verfasst sind. Regelungen hierzu finden sich in § 130b ZPO, § 14 FamFG, § 46c ArbGG, § 41a Abs. 1 StPO, § 110c OWiG, § 55a Abs. 3VwGO, § 65a Abs. 3 SGG.mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / II. Einreichungs- und Nutzungspflicht

1. Schriftlich einzureichende Anträge Die Prozess- und Verfahrensordnungen sehen vor, dass schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen von Rechtsanwälten als elektronisches Dokument zu übermitteln sind, § 130d ZPO, § 14b Abs. 1 FamFG, § 46g ArbGG, § 65d SGG, § 52d FGO, § 55d VwGO. Nur wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, bleibt die Übermit...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / III. Beratungshilfe

1. Vergütungsantrag § 12b S. 2 RVG weicht für die Geltendmachung der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe (§§ 44, 55 RVG) vom Grundsatz des § 12b S. 1 RVG ab. Danach gelten für RVG-Verfahren, die eine Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe betreffen, unabhängig vom Gegenstand der Beratungshilfe (Zivilsache, Strafsache pp.) stets die Vorschriften in §§ 14–14b FamFG. Das bede...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / I. Begriffsbestimmung

1. Elektronische Akte Hierunter versteht man, dass anstelle einer aus Papier bestehenden Verfahrens- bzw. Prozessakte nur noch eine solche als elektronisches Dokument geführt wird. Diese kann dann auf einem Bildschirm sichtbar gemacht werden. Die Möglichkeit der elektronischen Aktenführung ist grds. in allen Gerichtsbarkeiten zugelassen, vgl. z.B. § 298a ZPO, § 46e ArbGG, § 32...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 1. Elektronische Akte

Hierunter versteht man, dass anstelle einer aus Papier bestehenden Verfahrens- bzw. Prozessakte nur noch eine solche als elektronisches Dokument geführt wird. Diese kann dann auf einem Bildschirm sichtbar gemacht werden. Die Möglichkeit der elektronischen Aktenführung ist grds. in allen Gerichtsbarkeiten zugelassen, vgl. z.B. § 298a ZPO, § 46e ArbGG, § 32 StPO, § 14 FamFG.mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 3. Berechtigungsschein

a) Original des Berechtigungscheins Das Formular für den Antrag auf Zahlung der Vergütung (§ 55 RVG) enthält zum einen die Möglichkeit, anwaltlich zu versichern, dass das Original des Berechtigungsscheins (§ 6 BerHG) vorliegt. Zum anderen kann alternativ bei schriftlicher Antragstellung das Original des Berechtigungsscheins beigefügt bzw. bei elektronischer Antragstellung das...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / a) Original des Berechtigungscheins

Das Formular für den Antrag auf Zahlung der Vergütung (§ 55 RVG) enthält zum einen die Möglichkeit, anwaltlich zu versichern, dass das Original des Berechtigungsscheins (§ 6 BerHG) vorliegt. Zum anderen kann alternativ bei schriftlicher Antragstellung das Original des Berechtigungsscheins beigefügt bzw. bei elektronischer Antragstellung das Original auch gesondert auf dem Po...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 2. Formularbenutzungszwang

Gem. § 1 Nr. 2 BerHFV[11] ist von dem Rechtsanwalt für den Antrag auf Zahlung der Vergütung (§ 55 RVG) das in § 1 Anlage 2 BerHFV bestimmte Formular zu verwenden. § 3 Abs. 2 BerHFV erlaubt es den Bundesländern, Änderungen oder Anpassungen von dem Formular zuzulassen, die es, ohne den Inhalt zu verändern oder dessen Verständnis zu erschweren, ermöglichen, das Formular in elek...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / [Ohne Titel]

Deshalb gelten die Regelungen für die elektronische Akte und das elektronische Dokument in §§ 130a ff. ZPO, § 298a ZPO, §§ 14 ff. FamFG, §§ 32 ff. StPO, §§ 46c ff. ArbGG, §§ 65a ff. SGG, §§ 55a ff. VwGO und §§ 52a ff. FGO auch in RVG-Verfahren (z.B. §§ 11, 32 Abs. 2, 33, 51, 52 Abs. 3 ff., 53 Abs. 3, 55, 56 RVG). Es gilt also im Hauptsacheverfahren und im zugehörigen RVG-Ver...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 2. Besonderheiten in Strafsachen

Gem. § 32d S. 1 StPO sollen Verteidiger und Rechtsanwälte den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln. Nur die Berufung und ihre Begründung, die Revision, ihre Begründung und die Gegenerklärung sowie die Privatklage und die Anschlusserklärung bei der...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / c) Glaubhaftmachung der Beratungshilfebewilligung

Eine andere Frage ist aber, ob der Urkundsbeamte zur Glaubhaftmachung eine Vorlage des Originals des Berechtigungsscheins in Papierform verlangen kann. Das ist wegen § 55 Abs. 5 S. 1 RVG, § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO zu bejahen. Denn danach muss dem Urkundsbeamten eine anwaltliche Versicherung nur für die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Nrn. 7001, 7002 VV...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / [Ohne Titel]

Gem. § 12b RVG sind in Verfahren nach dem RVG die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument für das Verfahren anzuwenden, in dem der Rechtsanwalt die Vergütung erhält. Im Fall der Beratungshilfe sind die entsprechenden Vorschriften des FamFG anzuwenden. Die Regelung des § 12b wurde erstmals durch das Justizkommunikatio...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 1. Schriftlich einzureichende Anträge

Die Prozess- und Verfahrensordnungen sehen vor, dass schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen von Rechtsanwälten als elektronisches Dokument zu übermitteln sind, § 130d ZPO, § 14b Abs. 1 FamFG, § 46g ArbGG, § 65d SGG, § 52d FGO, § 55d VwGO. Nur wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschrift...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 3. Staatskasse

§ 130d ZPO, § 14b Abs. 1 FamFG, § 46g ArbGG, § 65d SGG, § 52d FGO und § 55d VwGO regeln auch die Nutzungs- und Einreichungspflicht für Behörden. Auch diese müssen schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln. In den Kostenverfahren des RVG, an denen die Staatskasse beteiligt ist (§§ 32, 33, 55, 56 RVG), erfolgt die Vertretung nac...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / 1. Vergütungsantrag

§ 12b S. 2 RVG weicht für die Geltendmachung der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe (§§ 44, 55 RVG) vom Grundsatz des § 12b S. 1 RVG ab. Danach gelten für RVG-Verfahren, die eine Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe betreffen, unabhängig vom Gegenstand der Beratungshilfe (Zivilsache, Strafsache pp.) stets die Vorschriften in §§ 14–14b FamFG. Das bedeutet, dass im Vergü...mehr

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AGS 12/2025, § 12b RVG - El... / b) Keine Vorlage des Originals

Eine derartige Vorlagepflicht ist nicht ausdrücklich normiert. Weder die Vorschriften des RVG zur Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen (§ 55 RVG), noch die Vorgaben des Beratungshilfegesetzes (BerHG) oder die Vorschriften der auf Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 11 BerHG erlassenen Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) enthalten eine Nor...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Form und Inhalt

Rz. 21 Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die von der Behörde nicht hergestellt, aber von ihr durch Unterschrift und Siegel bzw. Stempel als richtig verantwortet werden muss. Neu ist seit 2021, dass der Aufteilungsplan elektronisch gestellt werden kann, soweit nach § 135 Abs. 1 S. 2 GBO der elektronische Rechtsverkehr mit dem Grundbuchamt durch die jeweiligen Landesr...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 26 Die grenzüberschreitende Zustellung von Schriftstücken ist die praktisch wichtigste Form der internationalen Rechtshilfe. § 183 Abs. 2 ZPO stellt sicher, dass die deutschen Gerichte die entsprechenden staatsvertraglichen Verpflichtungen Deutschlands einhalten. Nur wenn eine Zustellung auf dem völkervertraglichen Rechtshilfeweg nicht möglich ist, kann die zuständige di...mehr

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Rechtsschutz und elektronischer Rechtsverkehr (AO-StB 2025, Heft 10, S. 335)

RiBFH Dr. Gregor Nöcker[*] Der Beitrag nimmt den BVerfG-Beschluss v. 23.6.2025 – 1 BvR 1718/24 zum Anlass, um zu prüfen, inwieweit das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG dadurch verletzt sein könnte, wenn die Formvorschriften des § 52a FGO selbst bei Nutzung des beSt wie auch des beA aufgrund der höchstrichterlicher Rspr. verlangen, dass die das elektroni...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / II. Formvorschriften des § 52a FGO

1. Nutzung von beSt bzw. beA bei Einreichung von elektronischen Dokumenten mit einfacher Signatur Am 8.4.2025 hat der VII. Senat des BFH entschieden, dass ein elektronisches Dokument, das aus einem beSt versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht ist, wenn d...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 3. Erfolgsaussichten eines Wiedereinsetzungsantrags

a) Voraussetzungen Damit ein Wiedereinsetzungsantrag Erfolg haben kann, muss der Kläger die Frist schuldlos versäumt haben. Das Verschulden eines Bevollmächtigten ist ihm wie eigenes Verschulden zuzurechnen (vgl. nur Stapperfend in Gräber, FGO, 9. Aufl. 2019, § 56 FGO Rz. 8, m.w.N.). b) Kenntnis des Bevollmächtigten von den Formanforderungen des § 52a Abs. 3 FGO Grundsätzlich i...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 1. Alternativfall

Beispiel: Der Kläger reicht innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 S. 1 FGO von zwei Wochen, nachdem die Klage entgegen den Formvorschriften des § 53a Abs. 3 FGO übersandt worden ist, eine Klage formgerecht ein und beantragt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz und elektronis... / a) Voraussetzungen

Anders als im vom BFH entschiedenen Fall ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 56 FGO denkbar, wenn der Kläger die dort genannten Voraussetzungen beachtet. Diese setzt neben einer Begründung des Antrags voraus, dass der Kläger binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernissesmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz und elektronis... / c) Nachgeholte Rechtshandlung

Es reicht nicht aus, einen Wiedereinsetzungsantrag zu stellen. Die versäumte Rechtshandlung ist auch nachzuholen (vgl. nur Stapperfend in Gräber, 9. Aufl. 2019, § 56 FGO Rz. 122, m.w.N.). Folglich ist innerhalb der Frist eine den Formvorschriften des § 52a Abs. 3 FGO entsprechende elektronische Klageschrift einzureichen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz und elektronis... / a) Voraussetzungen

Damit ein Wiedereinsetzungsantrag Erfolg haben kann, muss der Kläger die Frist schuldlos versäumt haben. Das Verschulden eines Bevollmächtigten ist ihm wie eigenes Verschulden zuzurechnen (vgl. nur Stapperfend in Gräber, FGO, 9. Aufl. 2019, § 56 FGO Rz. 8, m.w.N.).mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / c) Fehlendes Verschulden des Bevollmächtigten

aa) Kenntnis des Bevollmächtigten von § 52a Abs. 3 FGO Ohne Verschulden verhindert ist jedoch ein Beteiligter, wenn sein Fristversäumnis nicht ursächlich dafür gewesen ist, dass die (Klage-)Frist versäumt worden ist. Dies wird aufgrund des allgemeinen Prozessgrundrechts auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) angenommen, wenn die Frist bei pflicht...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / III. Wiedereinsetzung im Zusammenhang mit § 52a FGO

1. Alternativfall Beispiel: Der Kläger reicht innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 S. 1 FGO von zwei Wochen, nachdem die Klage entgegen den Formvorschriften des § 53a Abs. 3 FGO übersandt worden ist, eine Klage formgerecht ein und beantragt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. 2. Allgemeine Voraussetzungen der Wiedereinsetzung a) Voraussetzungen Anders als im vom BFH entsch...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 2. Allgemeine Voraussetzungen der Wiedereinsetzung

a) Voraussetzungen Anders als im vom BFH entschiedenen Fall ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 56 FGO denkbar, wenn der Kläger die dort genannten Voraussetzungen beachtet. Diese setzt neben einer Begründung des Antrags voraus, dass der Kläger binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernissesmehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 4. Lösung des Alternativfalls

Beispiel: Da der Berater die dargestellten Anforderung nach § 52a Abs. 3 FGO an die Übermittlung einer Klage auf elektronischen Wegen seit längerem kennen muss, scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann aus, wenn das Gericht lediglich den (allgemeinen) Hinweis auf § 52d FGO gibt.mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 1. Nutzung von beSt bzw. beA bei Einreichung von elektronischen Dokumenten mit einfacher Signatur

Am 8.4.2025 hat der VII. Senat des BFH entschieden, dass ein elektronisches Dokument, das aus einem beSt versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht ist, wenn die das Dokument signierende (und damit verantwortliche) Person mit dem tatsächlichen Versender üb...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / IV. Fazit

Trotz der Betonung der Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG durch das BVerfG im Zusammenhang mit der Einführungsphase des beSt Anfang 2023 hat sich die Situation im Zusammenhang mit der Übersendung elektronischer Schriftsätze per beSt (oder beA) nicht geändert. Ein Steuerberater (wie auch ein Rechtsanwalt) hat die Formvorschriften des § 52a Abs. 3 FGO b...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / aa) Kenntnis des Bevollmächtigten von § 52a Abs. 3 FGO

Ohne Verschulden verhindert ist jedoch ein Beteiligter, wenn sein Fristversäumnis nicht ursächlich dafür gewesen ist, dass die (Klage-)Frist versäumt worden ist. Dies wird aufgrund des allgemeinen Prozessgrundrechts auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) angenommen, wenn die Frist bei pflichtgemäßem Verhalten des Gerichts hätte gewahrt werden kö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz und elektronis... / b) Kenntnis des Bevollmächtigten von den Formanforderungen des § 52a Abs. 3 FGO

Grundsätzlich ist zu beachten, dass das Versäumnis, ein Dokument formwirksam per Unterschrift oder gleichzusetzender elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden des Klägers bzw. ein ihm zuzurechnendes Verschulden seines Prozessbevollmächtigten darstellt (vgl. dazu nur FG Hamburg, Urt. v. 3.12.2024 – 4 K 52/23, EFG 2025, 628 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz und elektronis... / [Ohne Titel]

RiBFH Dr. Gregor Nöcker[*] Der Beitrag nimmt den BVerfG-Beschluss v. 23.6.2025 – 1 BvR 1718/24 zum Anlass, um zu prüfen, inwieweit das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG dadurch verletzt sein könnte, wenn die Formvorschriften des § 52a FGO selbst bei Nutzung des beSt wie auch des beA aufgrund der höchstrichterlicher Rspr. verlangen, dass die das elektronis...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / bb) Gericht weist nur auf § 52d FGO hin

Etwas anderes könnte sich ergeben, weil das Gericht im Rahmen der Eingangsmitteilung nur auf die Nutzungspflicht des § 52d FGO hinweist. Ein solcher Hinweis könnte konkludent zum Ausdruck bringen, dass der Senat die Klage für formgerecht eingelegt erachtet. Denn der Hinweis auf § 52d FGO und nicht auch auf § 52a FGO könnte auch so verstanden werden, dass allein auf die Forme...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / I. Einleitung

Mit Kammerbeschluss vom 23.6.2025 (BVerfG v. 23.6.2025 – 1 BvR 1718/24, AO-StB 2025, 279 [Lindwurm]) hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen, die die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes i.S.d. Art. 19 Abs. 4 GG im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) zum Inhalt hatte. Anders als von der Mehrzahl der Fi...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 3. Kritik

Dem Wortlaut des § 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 FGO sind diese verschärften Anforderungen nicht zu entnehmen. Dort ist lediglich davon die Rede, dass das von der verantworteten Person einfach signierte elektronische Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg (vgl. dazu § 52a Abs. 4 FGO) übermittelt wird. Folglich könnte es ausreichen, wenn eine autorisierte Übermittlung, etwa du...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / b) Wegfall des Hindernisses

Die Antragsfrist des § 56 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 FGO betrifft zwei Wochen – im Fall der Begründung einer Revision oder NZB nach § 56 Abs. 2 S. 1 Halbs. 2 FGO einen Monat – ohne dass eine Verlängerung möglich ist. Sie beginnt mit dem Wegfall des Hindernisses, regelmäßig mit dem Zeitpunkt, in dem der Kläger oder sein Berater von der Fristversäumung Kenntnis erlangt und unter Ber...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 2. Formvorschrift des § 52a FGO nach Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung

Nach § 52a Abs. 3 S. 1 FGO stehen zur rechtswirksamen Übermittlung elektronischer Dokumente zwei Wege zur Verfügung. Das Dokument muss entweder mit einer qualifizierten Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Dabei geht die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht n...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / 4. Strenges Prozessrecht

Allerdings setzt diese Ansicht voraus, dass es auch im Prozessrecht ausreichen darf, ein elektronisches Dokument ohne qualifizierte Signatur durch einen Vertreter einreichen zu lassen. Dies erscheint angesichts der früheren Änderungen (auch) der FGO im Zusammenhang mit elektronischen Schriftsätzen vom Gesetzgeber nicht gewollt zu sein. Er verlangt mehr als noch zur Zeit des ...mehr