Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronischer Rechtsverkehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.6 Form der Rücknahmeerklärung (Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 357 Abs. 1 AO)

Rz. 39 Nach § 362 Abs. 1 S. 2 AO gilt § 357 Abs. 1 AO sinngemäß, sodass an die Form der Einspruchsrücknahme die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie an die Einlegung des Einspruchs.[1] Die Rücknahmeerklärung ist danach "schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären". Die Form, in der der Einspruch eingelegt wurde, ist für die Form der Rü...mehr

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AGS 02/2023, Neues Beratungshilfeformular

Die Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung legt das Streitthema um die Vorlage des Beratungshilfescheins beim Einreichen des Antrags auf Festsetzung der Vergütung ad acta. Mit der nun er...mehr

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zfs 02/2023, Keine ordnungs... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung macht auf ein Problem aufmerksam, das sich seit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Praxis häufiger stellen wird. Um die Bedeutung der ordnungsgemäßen Mitteilung der anwaltlichen Vergütungsberechnung besser verstehen zu können, sollen hier einige Grundsätze des anwaltlichen Vergütungsrechts erörtert werden. Grundsätze Beim anwaltlichen Vergütun...mehr

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zfs 02/2023, Keine ordnungs... / 2 Aus den Gründen:

I. “ Die gemäß § 11 Abs. 1, Abs. 2 S. 3 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Antragstellers, über die gemäß § 568 S. 1 ZPO der Senat durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter zu entscheiden hatte, hat keinen Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin angenommen, dass die Voraussetzungen für die Gebührenfestsetzung nach § 11 Abs. 1 S. ...mehr

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AGS 02/2023, Bezirksrevisor... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz: elektronisches Dokument Man kann streiten, ob das OLG Bamberg über § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG zu Recht auf § 130d ZPO zurückgegriffen hat. Käme man nicht zu der Verweisung auf § 130d ZPO, würde § 14b Abs. 1 FamFG direkt eingreifen, der denselben Wortlaut hat. Dies hat zur Folge, dass auch die Staatskasse – hier vertreten durch die Bezirksrevisorin – verpflichtet is...mehr

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FF 01/2023, Übermittlung de... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Familiengericht hat den Antragsgegner mit einem ihm am 12.11.2021 zugestellten Beschluss verpflichtet, an die Antragsteller rückständigen und laufenden Kindesunterhalt zu zahlen. [2] Gegen diese Entscheidung hat der Antragsgegner am 13.12.2021 – einem Montag – durch einen unter dem Briefkopf der Anwaltskanzlei verfassten, durch seine Rechtsanwältin persönli...mehr

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Zentrales elektronisches Sc... / 2.2 Inhalte der Einreichung

Nach der Mitteilung des Zentralen Schutzschriftenregisters werden gegenwärtig nur Einreichungen bzw. Dateianlagen als gültig akzeptiert: PDF und PDF/A mit Dateiendung .pdf, Rich Text Format mit Dateiendung .rtf, Microsoft Word Dokumente ohne Makros (Dateiendungen .doc, .docx), XML. An den Dokumenten darf kein Dokumentschutz angebracht werden. Achtung Signaturerfordernis Wichtig ist...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 4 Das vereinfachte Antragsverfahren ist – zum Schutz des Vollstreckungsschuldners – auf bestimmte Fälle beschränkt. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: die sich aus dem Vollstreckungsbescheid ergebende fällige Geldforderung darf nicht mehr als 5.000 EUR betragen; Kosten der Zwangsvollstreckung und Nebenforderungen sind bei der Berechnung der Forder...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Zweck/Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (BGBl I 2009, 2258) mit Wirkung zum 1.1.2013 eingeführt. Eine Änderung erfolgte mit Wirkung zum 1.7.2014 in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BGBl. I 2013, 3786). Durch das Justizkommunikationsgesetz vom 22.3.2005...mehr

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AGS 12/2022, Keine ordnungs... / IV. Rechtsprechung zur Schriftsatzübermittlung per Papierform ist nicht übertragbar

Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rspr., die in diesem Zusammenhang zu den in Papierform eingereichten Schriftsätzen ergangen ist. Danach kann die Berechnung auch in einem vom Rechtsanwalt unterzeichneten prozessualen Schriftsatz enthalten sein (BGH NJW 2002, 2774, Rn 13, noch zu § 18 Abs. 1 S. 1 BRAGO). Hierzu zählt auch ein Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Instrument

Rz. 16 Zur Definition des Gutscheins wird ein Instrument als Tatbestandsmerkmal vorausgesetzt. Der Gutschein verkörpert ein Recht und die Pflicht, ihn als Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen anzunehmen.[1] Aus dem Sinn der Vorschrift kann deshalb abgeleitet werden, dass unter einem Instrument jedweder Träger von Daten geme...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / I. Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung

Rz. 1 Was unter "elektronische Dokumente" i.S.d. § 130a Abs. 1 u. 2 ZPO zu verstehen ist, regelt seit dem 1.1.2018 die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV).[1] Rz. 2 Mit dieser Verordnung macht der Verordnungsgeber Gebrauch von se...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / A. Elektronischer Rechtsverkehr ERV

Rz. 1 Der elektronische Rechtsverkehr betrifft einerseits die sichere, rechtsverbindliche, gegenseitige elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten. Er umfasst andererseits aber auch die gerichtsinterne elektronische Sachbearbeitung und die elektronische Aktenführung bis hin zur elektronischen Archivierung. Zahlreiche Gesetze machen die Bestr...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / 5.2. ERVB 2022

Rz. 41 Die nachstehende 2. ERVB 2022 gilt seit dem 1.4.2022; Vorgänger-ERVBs haben keine Gültigkeit mehr. Ob und wann der Gesetzgeber eine weitere/neue ERVB veröffentlicht (www.justiz.de), ist zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht bekannt. Zitat "Zweite Bekanntmachung" zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (2. Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 – 2....mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / C. Einreichung elektronischer Dokumente

Rz. 6 Die Einreichung elektronischer Dokumente ist seit dem 1.1.2018 in § 32a StPO geregelt, der § 41a StPO ersetzt und weitgehend § 130a ZPO [4] entspricht. § 32a StPO regelt dabei weder die justizinterne Kommunikation noch die ausgehende Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten. Angesprochen ist hier lediglich die Einreichung von elektronischen Dokumenten. Rz. 7 Zitat § 32a St...mehr

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Literaturhinweise

Achatz, Schriftform, Zustellung und Beglaubigung im Wandel der gerichtlichen Digitalisierung, RDi 2022, 31 Bacher, Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess, NJW 2015, 2753 Bacher, Elektronisch eingereichte Schriftsätze im Zivilprozess, NJW 2009, 1548 Bacher, Das elektronische Schutzschriftenregister, MDR 2015, 1329 Baumbach/Lauterbach, ZPO, 80. Aufl. 2022 Bernhardt, Anwalt...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / D. Logische Nummerierung und Dateinamen

Rz. 54 Bis 31.12.2021 war in § 2 ERVV noch gefordert, dass das elektronische Dokument schlagwortartig mit einem "sprechenden Namen" zu versehen ist. Dem Verordnungsgeber war wichtig, dass der Aufwand für Gerichte, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei der Führung einer elektronischen Akte möglichst geringgehalten wird und daher der Dateiname schlagwortartig den ...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / III. ERVB (Rechtslage bis 31.12.2021)

Rz. 10 Bis zum 31.12.2021 gab es bereits drei ERVB (ERVB 2018, ERVB 2019 u. ERVB 2021), die gem. § 5 ERVV bekannt gemacht wurden. Diese ERVB wurden zum 1.1.2022 durch eine einheitliche ERVB 2022 abgelöst; diese wiederum durch die 2. ERVB 2022 ersetzt, siehe hierzu ab Rdn 41 ff. Am 11.10.2021 hat der Gesetzgeber das ERVV-Ausbaugesetz[7] verkündet, welches zum 1.1.2022 in Kraf...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / 2. Von der ERVV umfasste Rechtsgebiete und Dokumente

Rz. 21 Die Regelungen der ERV-Verordnung bezogen auf die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs gelten für die Übermittlung elektronischer Dokumente inmehr

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§ 25 Übersicht: Internetseiten

Rz. 1 Nachstehend haben wir Ihnen eine Auflistung von nach unserer Auffassung interessanten Internetseiten zusammengestellt.[1] Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, keine Haftung für Inhalte oder enthaltene Schadsoftware und keine Garantie für eine dauerhafte Aktualität der Seiten übernommen wird. Wir machen uns den Inhalt der Seiten nicht z...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VI. eBO

Rz. 49 Aus § 19 Abs. 2 RAVPV ergibt sich die Möglichkeit, das beA auch zur elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen zu nutzen. Rz. 50 Am 11.10.2021 hat der Gesetzgeber das ERVV-Ausbaugesetz[38] verkündet. Mit diesem Gesetz sollte aber nicht nur der elektronische Rechtsverkehr ausgebaut werden, sondern darüber hinaus wollte der Gesetzgeber auch die Anford...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / V. beBPo

Rz. 46 Mit der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)[35] wurden zum 1.1.2018 in § 6 ERVV die Anforderungen an das von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Behörden zu führende besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo [36]) geregelt. Auch das beBPo beruht auf dem technischen Protokollstandard OSCI oder ggf. künftig einem diesen ersetzenden, dem jew...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / 3. Containersignatur

Rz. 47 Von einer Containersignatur spricht man, wenn eine einzige Nachricht, die mehrere Anhänge hat, mit einer einzigen Signatur signiert wird. Bei der Containersignatur werden somit nicht alle im Anhang befindlichen Dokumente einzeln signiert. Man spricht bei ihr auch von der sog. "enveloping Signatur" oder "Umschlagsignatur". Sie ist an der Dateiendung .p7m erkennbar. Rz....mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 4. Sonderfall Grundbuchamt

Rz. 93 Der elektronische Rechtsverkehr sowie die elektronische Grundakte sind in den §§ 135–141 GBO geregelt. Eine elektronische Einreichpflicht wird bei einigen Bundesländern für Grundbuchverfahren nicht gesehen, da dort der elektronische Rechtsverkehr noch nicht eröffnet ist, siehe dazu nur beispielhaft für Bremen https://www.justiz.bremen.de/publikationen/allgemeine-inform...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / I. Gesetzliche Grundlage – § 130a ZPO

Rz. 117 Wegen der Bedeutung der rechtlichen Vorschriften zur Einreichung elektronischer Dokumente sind die entsprechenden Ausführungen nachstehend vorgenommen worden. Wie die Einreichung via beA über die Web-Oberfläche der BRAK erfolgt, ist in § 13 ausführlich beschrieben und bebildert. Rz. 118 § 130a ZPO regelt die Einreichung elektronischer Dokumente und lautet wie folgt:[7...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / III. Zustellung elektronischer Dokumente durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 252 § 193a ZPO wurde völlig neu zum 1.1.2022 durch das ERVV-Ausbaugesetz[164] eingeführt. Im Hinblick auf die Wichtigkeit dieser neuen Zustellungsmöglichkeit auch in ein beA soll zunächst der Gesetzestext abgedruckt werden: Zitat § 193a Zustellung von elektronischen Dokumenten "(1) Soll ein Dokument als elektronisches Dokument zugestellt werden, so übermittelt die Partei de...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / III. Sonderfall – Verfassungsgerichtsbarkeit

Rz. 38 Das Bundesverfassungsgericht war bis zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Werks am elektronischen Rechtsverkehr noch nicht angeschlossen.[20] Ob und wann die elektronische Kommunikation in das BVerfGG aufgenommen wird, kann zurzeit nicht gesagt werden. Wie sich der Fachpresse entnehmen lässt, soll sich hier aber alsbald etwas tun (https://www.lto.de/recht/justiz/j/bve...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / 3. PDF und TIFF

Rz. 35 § 2 Abs. 1 ERVV regelt, dass das elektronische Dokument im Dateiformat PDF zu übermitteln ist und, wenn bildliche Darstellungen im Dateiformat PDF nicht verlustfrei wiedergegeben werden können, das elektronische Dokument zusätzlich im Dateiformat TIFF übermittelt werden darf. Dabei müssen die Dateiformate PDF und TIFF den nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 ERVV (in der jeweils gel...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / A. Dokumentenprüfung vor Signatur

Rz. 1 Bevor eine Postausgangskontrolle durchgeführt wird, sind weitere Prüfschritte bereits vor dem Signieren und vor dem Versand erforderlich. Wer mit den Arbeitsabläufen in Anwaltskanzleien und der bisherigen Rechtsprechung des BGH vertraut ist, hatte schon geahnt, dass der BGH möglicherweise bei der Versendung elektronischer Dokumente teilweise andere Maßstäbe anlegen wür...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Gesetzliche Vorgaben – Gerichtsvollziehervollstreckung

Rz. 38 § 753 Abs. 4 und 5 ZPO regeln die Möglichkeit sowie die Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente bei der Gerichtsvollziehervollstreckung: Zitat (4) 1Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können als elektronisches Dokument beim Gerichts...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / B. Möglichkeiten und Vorteile des ERV

Rz. 20 Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht die:mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / C. Überschreiten der zulässigen Höchstgrenzen

Rz. 43 Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 ERVV i.V.m. der 2. ERVB 2022 Nr. 3 werden seit dem 1.4.2022 bis 31.12.2022 Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente in einer Nachricht auf höchstens 200 Dateien und höchstens 100 Megabyte (MB) begrenzt. Für die Zeit ab dem 1.1.2023 bis mindestens 31.12.2023 (und falls keine Neuregelung erfolgt, auch darüber hinaus) werden die Anzahl und das Vo...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / V. Papiertitel noch zeitgemäß?

Rz. 81 Ein praktisches Problem bleibt die Notwendigkeit, trotz verpflichtender elektronischer Antragstellung Titel außerhalb der Anwendungsbereiche der §§ 754a u. 829a ZPO in Papierform (vgl. dazu § 317 Abs. 2 ZPO i.V.m § 802a Abs. 2 ZPO) übermitteln zu müssen. § 757 Abs. 1 ZPO regelt beispielsweise, dass der Gerichtsvollzieher erfolgte Zahlungen "auf dem Titel" zu vermerken...mehr

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§ 26 Wörterbuch

In dieses Wörterbuch haben wir vor allem Abkürzungen und Fremdwörter eingepflegt, die uns bei der Recherche und Erstellung dieses Werks "über den Weg gelaufen" sind. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / B. Signaturprüfungen

Rz. 21 Im Papierzeitalter wird ein Schriftsatz vor Versendung (z.B. per Fax) darauf hin überprüft, ob er vom Anwalt unterschrieben ist (= Unterschriftenkontrolle). Eine solche Unterschriftenkontrolle heißt im ERV "Signaturprüfung" und ist auch im elektronischen Zeitalter erforderlich. Rz. 22 Signiert ein Anwalt mit einfacher elektronischer Signatur und nimmt den Eigenversand ...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Pflicht zur Eröffnung sicherer Übermittlungswege für bestimmte Kreise – § 173 Abs. 2 ZPO

Rz. 14 Damit ordnungsgemäße Zustellungen von elektronischen Dokumenten auf elektronischem Wege möglich sind, hat der Gesetzgeber für bestimmte Personenkreise in § 173 Abs. 2 ZPO geregelt, dass für diese eine Pflicht zur Eröffnung eines entsprechenden sicheren Übermittlungswegs besteht ("haben zu eröffnen"). Dies sind: Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher sowie Behörden,...mehr

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Haftungsausschluss

Da die sehr komplexen Themen elektronischer Rechtsverkehr und beA in der Entwicklung begriffen sind, sowie Änderungen und künftige Rechtsprechung nicht abgesehen werden können, kann für die Inhalte – die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden – naturgemäß keine Haftung übernommen werden. Unsere Leser werden gebeten, eigenverantwortlich sämtliche Inhalte zu prüfen un...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / e) Zulässige elektronische Postfächer

Rz. 174 Im elektronischen Rechtsverkehr regelt § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO sowie § 4 Abs. 1 ERVV die einzig zulässigen elektronischen Postfächer. Nach § 4 Abs. 1 ERVV darf ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, entweder gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 ERVV auf einem sicheren Übermittlungsweg (beA, be...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / c) Materiell-rechtliche Erklärungen

Rz. 60 Der Gesetzgeber wollte ausdrücklich, dass Vorgaben des materiellen Rechts, wie etwa § 2356 Abs. 1 S. 1 BGB, der die Vorlage von öffentlichen Urkunden oder Ausfertigungen in gerichtlichen Verfahren vorschreibt, als leges speciales von der allgemeinen Nutzungspflicht elektronischer Kommunikationswege unberührt bleiben.[60] Hierzu der Gesetzgeber konkret:[61] Zitat "Dassel...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Fehlende Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

Rz. 193 In der Praxis kommt es leider auch häufig vor, dass angeforderte Empfangsbekenntnisse gar nicht zurückgesendet werden. Gerade im Umgang mit dem beA konnte hier eine Häufung solcher Fälle in der Praxis festgestellt werden. Rz. 194 Auch bei der Zustellung elektronischer Dokumente, bei denen der Nachweis der Zustellung durch elektronisches Empfangsbekenntnis erfolgt,[114...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / I. Grundlegendes zur eIDAS-VO

Rz. 3 Es gibt drei Arten von elektronischen Signaturen, die gesetzlich definiert sind. Erste Anfänge einer gesetzlichen europaweiten Definition gab es durch die Signaturrichtlinie 1999/93/EG,[2] mit der die qualifizierte elektronische Signatur der handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt und mit Rechtswirkung versehen wurde. Am 28.8.2014 hat die Europäische Kommission[3]...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 5. Rechtsprechung zur Einreichpflicht in ZV-Angelegenheiten – eine Auswahl

Rz. 109 Inzwischen ist bereits einige Rechtsprechung zur elektronischen Einreichpflicht in Zwangsvollstreckungsverfahren ergangen. Die nachstehende Auswahl zeigt, dass insbesondere auch Behörden offenbar häufig übersehen, dass sie von der elektronischen Einreichpflicht gem. § 130d ZPO betroffen sind. Zitat "1. Nach § 130d ZPO müssen unter anderem einzureichende Anträge, die du...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / D. Pflicht zur elektronischen Einreichung

Rz. 18 Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung in Strafsachen (und aufgrund der Verweisung gem. § 110c OWiG in OWi-Sachen) ist in § 32d StPO geregelt, der zum 1.1.2022 in Kraft getreten ist. Dabei wird hier – anders als z.B. in ZPO-Verfahren – unterschieden zwischen verschiedenen elektronischen Dokumenten. Rz. 19 Zitat § 32d StPO [13] Pflicht zur elektronischen Übermittlung "...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / I. Aufgaben der BRAK

Rz. 1 Die Justiz stellt seit 2013 verstärkt auf den elektronischen Rechtsverkehr um und hat weite Teile der Umsetzung bereits abgeschlossen. Anwälte müssen als unabhängige Organe der Rechtspflege und Freiberufler diesen Weg mitgehen. Die BRAK hat ihre in § 31a Abs. 1 S. 1 BRAO und § 21 RAVPV normierte Pflicht zur Einrichtung eines empfangsbereiten besonderen elektronischen A...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / C. Nutzungspflicht des ZSSR für Anwälte und fragliche Abrufpflicht für Gerichte

Rz. 9 § 49c BRAO regelt die Nutzungspflicht des Schutzschriftenregisters für Anwälte seit dem 1.1.2017, wobei dies "lediglich" eine berufsrechtliche Vorschrift darstellt. Zum Teil wurde daher angenommen, dass ein Verstoß gegen diese berufsrechtliche Pflicht folgenlos blieb; Voraussetzung war jedoch, dass ein Gericht eine durch einen Anwalt eingereichte Schutzschrift in Papie...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 3. ZV-Belege einzeln oder als Konvolut scannen?

Rz. 89 Gerade im Bereich der Zwangsvollstreckung müssen häufig zahlreiche Dokumente übermittelt werden, da bereits einige Vollstreckungsmaßnahmen vorausgegangen sind. Es stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob grundsätzlich jeder Beleg der Zwangsvollstreckung als eigenes Dokument einzuscannen und zu übermitteln, oder aber ein sog. "Konvolut", bestehend aus sämtlichen Voll...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / I. Müssen Anlagen signiert werden?

Rz. 114 Der Gesetzgeber regelt in § 130a Abs. 3 S. 2 ZPO: Zitat Satz 1 gilt nicht für Anlagen, die vorbereitenden Schriftsätzen beigefügt sind. Somit müssen Anlagen weder qualifiziert elektronisch signiert noch einfach elektronisch signiert mit Eigenversand (siehe dazu § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 1 u. 2 ZPO) versehen werden. Der Gesetzgeber definiert allerdings nicht, was unter dem...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / C. Im ERV zulässige Drittanwendungen

Rz. 89 Dokumente können mit und ohne qualifizierte elektronische Signatur an das Gericht übermittelt werden. Zur Übermittlung eines elektronischen Dokuments, an dem keine qualifizierte elektronische Signatur angebracht ist, siehe ausführlich § 11 Rdn 17 ff. Rz. 90 Nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ERVV sind bei Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur folgende Übermi...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / 1. Umfangreiche Rechtsprechung aufgrund vorgezogener Einreichpflichten

Rz. 135 Da sowohl Schleswig-Holstein als auch Bremen die elektronische Einreichpflichten in Fachgerichtsbarkeiten teilweise vorgezogen hatten, siehe hierzu § 3 Rdn 44 in diesem Werk, und einige Anwälte in Deutschland den elektronischen Rechtsverkehr selbst frühzeitig eingesetzt haben, existiert bereits heute – obwohl die bundesweite Einreichpflicht weitgehend erst zum 1.1.20...mehr