Rz. 135

Da sowohl Schleswig-Holstein als auch Bremen die elektronische Einreichpflichten in Fachgerichtsbarkeiten teilweise vorgezogen hatten, siehe hierzu § 3 Rdn 44 in diesem Werk, und einige Anwälte in Deutschland den elektronischen Rechtsverkehr selbst frühzeitig eingesetzt haben, existiert bereits heute – obwohl die bundesweite Einreichpflicht weitgehend erst zum 1.1.2022 in Kraft trat – eine Fülle an Rechtsprechung aus dem Bereich der besonderen Gerichtsbarkeiten. Hinzu kommt, dass viele Verfahrensordnungen die Pflicht zur elektronischen Einreichung nahezu wortidentisch wie die ZPO regeln. So lässt sich diese Rechtsprechung analog auch auf die Zivilgerichtsbarkeit (zu der es zwar auch bereits Rechtsprechung, aber deutlich weniger gibt) anwenden. Im Nachstehenden wird die Rechtsprechung thematisch sortiert dargestellt.

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