Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines, Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht § 123 VwGO; ihre Übernahme in das Abgabenverfahren macht das Bestreben des Gesetzgebers deutlich, den Steuerpflichtigen jede nur denkbare Form des Rechtsschutzes zugänglich zu machen. Zudem ergibt sich die Notwendigkeit des vorläufigen Rechtsschutzes aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG. Gleichwohl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 151 Anwendung der Bestimmungen der ZPO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 151 FGO betrifft die Vollstreckung von Geldleistungen zugunsten des Klägers gegen die im Prozess unterlegene ertragsberechtigte Körperschaft, während § 150 FGO den umgekehrten Fall regelt (s. § 150 FGO Rz. 1). Diese kommt in Betracht, wenn die beklagte Finanzbehörde (§ 63 FGO), die verwaltungsorganisatorisch der Körperschaft zugehörig ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Das Klagensystem der FGO

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO kennt ebenso wie die anderen Prozessordnungen Gestaltungsklagen, Leistungsklagen und Feststellungsklagen, und ihr Klagensystem entspricht dem der VwGO. Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 1. Alt. FGO) ist verwaltungsaktsbezogen und stellt ihrer Art nach eine Gestaltungsklage dar, da mit ihr ei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Aufrechnungserklärung (§ 226 Abs. 1 AO i. V. m. § 388 BGB)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 388 BGB erfolgt die Aufrechnung durch einseitige, empfangsbedürftige Erklärung gegenüber dem Aufrechnungsgegner. Die Aufrechnungserklärung der Finanzbehörde ist in gleicher Weise wie die des Stpfl. eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung und kein Verwaltungsakt (BFH v. 26.07.2005, VII R 72/04, BStBl II 2006, 350; BFH v. 29.11....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antragsgebundenes Verfahren

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 FGO setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Antrag voraus, der auch schon vor Klageerhebung zulässig ist. Das Gericht darf also auch bei einem bereits anhängigen Hauptsacheverfahren nicht von sich aus tätig werden. Der Antrag ist schriftlich oder beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu stellen. De...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / aa) Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 Abs. 1 EUAHiG bestimmt, dass die zuständige Finanzbehörde die in Ersuchen anderer Mitgliedstaaten gestellten Fragen beantwortet, die für die Besteuerung für die in § 1 genannten Steuern voraussichtlich erheblich sind. Sofern die Behörde nicht selbst über die erforderlichen Informationen verfügt, ist sie verpflichtet, nach pflichtgem...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zu § 142 FGO gehörende Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 114 ZPO Voraussetzungen (1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nic...mehr

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Keine Zahlungsansprüche im einstweiligen Rechtsschutz zur Abwendung einer Zahlungsunfähigkeit

Zusammenfassung Für den Erlass einer sog. Leistungsverfügung auf Zahlung einer Geldschuld im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz einer GmbH fehlt es am Vorliegen eines Verfügungsgrundes. Der Hintergrund: Kündigung und Nichtauszahlung eines Gesellschafterdarlehens An der Klägerin, einer im Softwarebereich tätigen GmbH, war u.a. ...mehr

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zfs 8/2018, Gerichtskosten ... / Sachverhalt

Der Verfügungskläger hatte einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein kleines Mädchen schwer verletzt wurde. Hierüber berichtete die C-Zeitung sowohl in gedruckter Form als auch im Online-Portal (…) unter nahezu identischen Überschriften. Auch die beigefügten Fotos zu den Beiträgen entsprachen sich. Nach erfolglosen Abmahnungen leitete der Verfügungskläger nahezu zeitgleic...mehr

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AGS 7/2018, Höhe der Kosten... / 2 Aus den Gründen

1. Die Klägerin hat gegen den Beklagten Anspruch auf Zahlung weiterer 205,00 EUR aus §§ 677, 683, 670 BGB. Soweit der Antrag der Klägerin über den zugesprochenen Betrag hinausgeht, war die Berufung zurückzuweisen. a) Der Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Abschlussschreiben steht dem Gläubiger als Aufwendungsersatzanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohn...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aurich vom 17.5.2017, durch den er zur Zahlung von rückständigem und laufendem Kindes- und Trennungsunterhalt verpflichtet worden ist. Die Beschwerde wendet sich nur gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt. [2] Die Beteiligten haben sich am 5....mehr

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AGS 7/2018, Höhe der Kosten... / 1 Sachverhalt

Das LG hatte den Beklagten mit Teilanerkenntnisurteil wegen eines Verstoßes gegen beförderungsrechtliche Vorschriften zur Unterlassung verurteilt. Mit Schlussurteil hat es den Beklagten zur Erstattung von Abmahnkosten i.H.v. 442,50 EUR verurteilt. Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat es nach § 93 ZPO der Klägerin auferlegt. Gegen diese Beur...mehr

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FoVo 7+8/2018, Feststellung... / 2 II. Die Entscheidung

Feststellungsklage ist unzulässig Die Klage ist bereits unzulässig. Zwar ist die sachliche Zuständigkeit des AG gegeben, weil das Gericht den Streitwert der Klage nicht höher als mit 5.000,– EUR bewertet. Die Feststellungsklage ist jedoch als solche unzulässig. Gemäß § 256 ZPO kann eine Feststellungsklage erhoben werden, um das Bestehen oder Nichtbestehen eines konkreten Rech...mehr

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Antragsgegner im Eilrechtsschutz sind grundsätzlich die Gesellschafter

Zusammenfassung Ein aus einer Publikums-KG ausgeschlossener Kommanditist kann seinen gegen den Ausschließungsbeschluss gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung grundsätzlich nicht gegen die Gesellschaft richten. Soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, sind in Anlehnung an das Hauptsachverfahren die Gesellschafter der KG, die von der Wirksa...mehr

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zfs 6/2018, Einreichen des ... / 2 Aus den Gründen:

" … [5] B. Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. (…)" [9] II. Das OLG hat die der Berufungsbeklagten durch den Antrag auf Zurückweisung der bereits begründeten Berufung entstandenen Kosten trotz der zuvor erfolgten Berufungsrücknahme zutreffend als erstattungsfähig i.S.v. § ...mehr

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zfs 6/2018, Vorläufige Wied... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Der zulässige Antrag, den Antragsgegner im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung vorläufig zur Erteilung einer Fahrerlaubnis zu verpflichten, bleibt ohne Erfolg." Gem. § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO kann eine einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis ergehen, wenn diese Regelung u.a. zur Vermeidung w...mehr

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AGS 5/2018, Notwendigkeit v... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Das OLG hat seine in MDR 2017, 300 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet: Bei den der Beklagten durch Stellung des Sachantrags auf Zurückweisung der Berufung entstandenen Rechtsanwaltskosten handele es sich um notwendige Aufwen...mehr

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FF 4/2018, Kosten des Recht... / 1 Gründe:

[1] A. Die Parteien streiten über die Frage der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem in Unkenntnis der Berufungsrücknahme gestellten Sachantrag der Berufungsbeklagten. [2] Nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Parteien machte der Kläger gegen die Beklagte vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche geltend. Das Landgericht wies seine Klage...mehr

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FoVo 3/2018, Eindeutige Bez... / 1 I. Der Fall

Räumung eines rechtswidrig besetzten Grundstückes Die Gläubigerin betreibt auf der Grundlage einer einstweiligen Verfügung die Räumung eines von den Schuldnern rechtswidrig besetzten Hausgrundstücks. Auf Antrag der Gläubigerin erließ das LG eine einstweilige Verfügung, mit welcher den Schuldnern zu 1 und 2 unter Androhung von Ordnungsmitteln aufgegeben wurde, ein Grundstück z...mehr

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FoVo 3/2018, Eindeutige Bez... / 2 II. Entscheidung und Praxishinweise

Der BGH folgt den Vorinstanzen Das LG hat zutreffend angenommen, dass eine allgemeine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung gemäß § 750 Abs. 1 ZPO nicht vorliegt und die Gerichtsvollzieherin deshalb mit Recht die Durchführung der beantragten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abgelehnt hat. Ausgangspunkt: § 750 ZPO Gemäß § 750 Abs. 1 ZPO darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, we...mehr

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AGS 3/2018, Eine Angelegenh... / 2 Anmerkung

Aus den Gründen lässt sich der genaue Sachverhalt leider nicht entnehmen. Die Begründung erscheint auch widersprüchlich. Soweit gegen eine einstweilige Verfügung nach §§ 936, 925 ZPO Widerspruch eingelegt wird, handelt es sich weder um ein Aufhebungs- noch um ein Abänderungsverfahren. Das Widerspruchsverfahren ist noch Teil des Anordnungsverfahrens. Daher kommt es insoweit au...mehr

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AGS 2/2018, Kosten der Säumnis / 1 Sachverhalt

Im Termin zur mündlichen Verhandlung v. 2.3.2017 war die Verfügungsbeklagte nicht vertreten. Die beantragte einstweilige Verfügung erging durch Versäumnisurteil mit einer Kostenentscheidung zum Nachteil der Verfügungsbeklagten. Hiergegen legte diese Einspruch ein. Noch vor der Durchführung des anberaumten weiteren Verhandlungstermins nahm die Verfügungsklägerin ihren Antrag ...mehr

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FF 2/2018, Beschleunigungsr... / 1 Gründe:

[1] I. Der Kindesvater rügt, dass die bisherige Verfahrensdauer in der vorliegenden Kindschaftssache nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach § 155 Abs. 1 FamFG entspricht. [2] Die Kindeseltern streiten um das Sorgerecht für ihren aus ihrer nichtehelichen Beziehung hervorgegangenen Sohn ( … ), geb. ( … ) 2004. [3] Aufgrund einer Sorgeerklärung (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB...mehr

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Einreichung unrichtiger GmbH-Gesellschafterlisten zum Handelsregister

Zusammenfassung Eine einstweilige Verfügung, die die Einreichung einer unrichtigen GmbH-Gesellschafterliste zum Handelsregister untersagt, verpflichtet die Gesellschaft, die Einreichung zu verhindern oder eine Korrekturliste einzureichen. Bei Verstoß gegen diese Pflicht ist die Gesellschaft so zu behandeln, als sei die unrichtige Gesellschafterliste nie ins Handelsregister a...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.2 Leistungen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen (Abs. 1a)

Rz. 9a Mit der mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügten Regelung wird der Inhalt des Beschlusses des BVerfG v. 6.12.2005 (1 BvR 347/98 ) aufgegriffen und inhaltlich als zulässige Abweichung von Abs. 1 Satz 3 über die Qualität und Wirksamkeit von Leistungen nach dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse geregelt. In der Sache handelt es sich auch um eine durch das BVerf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu §§ 11, 12, 13 und 27. Becker, Off-Label-Use: Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Todesgefahr?, SGb 2004, 594. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016, 881. ders., Die "Nikolaus-Rechtsprechung" des BVerfG – Eine Be...mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt hatte für seine Partei eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen erwirkt. Das Gericht hat den Streitwert des Verfahrens auf 7.000,00 EUR festgesetzt. Da die Antragsgegnerin gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hat, leitete der Anwalt für die Antragstellerin ein Ordnungsgeldverfahren ein, das mit der Verhängung eines Ordnungs...mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte gegen die Antragsgegnerin eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen erwirkt. Das Gericht hat den Streitwert auf 20.000,00 EUR festgesetzt. Da sich die Antragsgegnerin nicht an die einstweilige Verfügung gehalten hat, beantragte die Antragstellerin später die Verhängung eines Zwangsgeldes. Das LG hat daraufhin antrags...mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte gegen die Antragsgegnerin eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen erwirkt. Das Gericht hatte den Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf 10.000,00 EUR festgesetzt. Da der Antragsgegner gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hatte, leitete die Antragstellerin ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das LG ha...mehr

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zerb 12/2017, Praxisrelevan... / I. Allgemeine Grundlagen

Fall 1 (Vermächtnisanspruch und Erfüllung: Insolvenzfestigkeit): Erblasser E hat S 100.000 EUR vermacht. Zum Zeitpunkt des Erbfalls befindet sich S infolge finanzieller Schwierigkeiten in einem Insolvenzverfahren. Die Wohlverhaltensphase nach § 287 Abs. 2 InsO dauert noch zwei weitere Jahre an.[2] Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten mit dem Erbfall das Recht begründ...mehr

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zerb 11/2017, Methodische G... / VII. Die zusätzliche Hürde der dinglich wirkenden Verfügungs- und Kompetenzbeschränkung des § 2208 Abs. 1 BGB neben § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB

Sofern die letztwillige Verfügung die Verwaltungsvorgabe klar als Anordnung im Sinne von § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB einordnet, kann der Testamentsvollstrecker über § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB flexibel handeln und die ordnungsgemäße Nachverwaltung gewährleisten (wenn ihm das Gericht folgt). Oft jedoch ist die rechtliche Qualität einer Verwaltungsvorgabe nicht benannt und der Testaments...mehr

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AGS 11/2017, Erhöhungsbesch... / 1 Sachverhalt

Der Verfügungskläger hatte beim LG gegen die Verfügungsbeklagte den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt und den vorläufigen Streitwert mit 25.000,00 EUR angegeben. Das LG erließ die begehrte einstweilige Verfügung und setzte den Streitwert auf 25.000,00 EUR fest. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes hat der Verfügungskläger mit Schriftsatz Beschwerde eingeleg...mehr

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AGS 10/2017, Streitwert ein... / 2 Aus den Gründen

Zudem ist noch der Streitwert des Verfahrens durch das Gericht hier festzusetzen gewesen. Der Streitwert bemisst sich hier gem. § 53 Abs. 1 Nr. 1, § 41 Abs. 2 GKG i.V.m. § 3 ZPO in einstweiligen Verfügungsverfahren nach dem Interesse der Verfügungsklägerin an der Sicherung ihres Anspruchs. Zwar ist der Streitwert in der Regel unter demjenigen der Hauptsache zu bemessen, da d...mehr

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zerb 10/2017, Ausschlagungs... / Sachverhalt

Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren um eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Vermächtnisanspruchs. Der Kläger und seine beiden Brüder sind Erben zu gleichen Teilen gemäß dem Testament der am 12.6.2006 verstorbenen G. vom 27.9.1994. Durch dieses Testament hat die Erblasserin dem Kläger das streitgegenständliche Grundstück als Vorausvermächtnis z...mehr

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zerb 10/2017, Ausschlagungs... / Aus den Gründen

Die Berufung des Beklagten hat keinen Erfolg. Vielmehr war im Ergebnis die einstweilige Verfügung des Landgerichts nach Maßgabe der mit der Anschlussberufung gestellten Anträge zu bestätigen. I. Prozessuale Bedenken gegen das (nunmehrige) klägerische Begehren bestehen nicht. 1. Der Kläger konnte, ohne durch das angegriffene Urteil beschwert zu sein, Anschlussberufung zum Zweck...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / (b) Exkurs: Erbvertrag in sonstigen Gerichtszweigen bei gerichtlich protokollierten Vergleichen

Nach hM kann ein Vorgehen im Rahmen des § 127 a BGB, also per gerichtlichem Vergleich, einen Erbvertrag zu erstellen, nicht nur im streitigen Zivilprozessverfahren, sondern auch in Verfahren anderer Gerichtsbarkeiten erfolgen, wie zum Beispiel bei Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, ebenso der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit, wenn einerseits § 12...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 102 Klagerück... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 102 regelt zwar nur die Rücknahme der Klage, gleichwohl können aber auch sämtliche anderweitigen Anträge zurückgenommen werden. Auch die Rücknahmefiktion des § 102 Abs. 2 gilt für alle Klage- und selbständigen Antragsverfahren, insbesondere auch für einstweilige Verfahren (hierzu LSG Thüringen, Beschluss v. 19.9.2016, L 6 KR 896/16 B). Auch in der Rechtsmittelinstanz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 08_09/2017, Pfändungss... / 1 I. Der Fall

Pfändung in Pensionszusage Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung in Höhe von ca. 2.000.000 EUR. Der Schuldner war alleiniger Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter der jetzt in Liquidation befindlichen Drittschuldnerin und ist ihr Liquidator. 1993 hatte der Schuldner mit der Drittschuldnerin einen Pensionsvertrag gesch...mehr

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FoVo 08_09/2017, BGH entsch... / 2 II. Die Entscheidung

Problem: LG hat Fakten geschaffen Die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin ist nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere fehlt es der Gläubigerin nicht deshalb am Rechtsschutzbedürfnis für die Rechtsbeschwerde, weil der Pfändungsbeschluss vom 27.11.2012 infolge Aufhebung durch das Beschwerdegericht nicht mehr wirksam ist. Die Aufhebun...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Veräußerung eines Wohnungseigentums: Vermehrung von Stimmen

Leitsatz Bei Geltung des Kopfstimmrechts entsteht ein neues Stimmrecht, wenn ein Wohnungseigentümer das Alleineigentum an einem von mehreren ihm gehörenden Wohnungseigentumsrechten auf eine von ihm beherrschte Personengesellschaft überträgt; die Personengesellschaft ist von der Ausübung ihres Stimmrechts nicht allgemein ausgeschlossen. Ein Stimmrechtsausschluss wegen rechtsmi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abweichung vom Kurswert

Rz. 68 [Autor/Stand] Der RFH hat entschieden, dass der notierte Kurs von Aktien dann nicht als Kurswert maßgebend ist, wenn er nachweislich auf Verkäufen beruht, bei denen außergewöhnliche Verhältnisse mitgewirkt haben.[2] Im Streitfall war der Kurs von einem Konsortium künstlich hochgehalten worden. Rz. 69 [Autor/Stand] Im Urteil vom 26.7.1974[4] hat der BFH diese Rechtsauff...mehr

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zfs 6/2017, Festsetzbarkeit... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da die von der ASt. geltend gemachte Terminsgebühr in dem Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen war." [6] 1. Eine Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen fällt gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 i.V.m. Nr. 3104 RVG VV...mehr

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zfs 6/2017, Festsetzbarkeit... / Leitsatz

1. Für die Prüfung der Frage, ob die Kostengrundentscheidung und damit der prozessuale Kostenerstattungsanspruch die gebührenauslösende Tätigkeit des Rechtsanwalts – im Falle der Terminsgebühr gem. Vor bemerkung 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG die auf Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete außergerichtliche Besprechung – erfasst, ist von Bedeutung, welche Reichweite...mehr

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zfs 6/2017, Festsetzbarkeit... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH bedarf einiger Anmerkungen. I. Dieselbe Angelegenheit bei mehreren Verfahrensabschnitten Zurecht weist der BGH darauf hin, dass Tätigkeiten des Prozessbevollmächtigten oder Verfahrensbevollmächtigten, die mehrere Verfahrensabschnitte betreffen, in manchen Fällen zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit zusammengefasst werden. Dies kommt in der Praxis...mehr

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AGS 6/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 59 Abs. 1, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. Der nach § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG maßgebliche Beschwerdewert von 200,00 EUR ist erreicht. Das Rechtsmittel hat auch in der Sache Erfolg. Der Senat vermag der Ansicht des AG nicht beizutreten, dass der Verfahrenswert für den im Verfahren der einstweiligen Anordnu...mehr

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zfs 6/2017, Festsetzbarkeit... / Sachverhalt

Das LG Duisburg hatte durch Beschl. v. 9.6.2015 eine einstweilige Verfügung erlassen und die Kosten des Verfahrens dem AG zu 91 % und der ASt. zu 9 % auferlegt. Dieser Beschluss ist dem AG am 9.6.2015 zugestellt worden. Am 10. und 15.6.2015 fanden zwischen den damaligen Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten Telefongespräche statt, in denen es um die Abgabe einer Abschlu...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anspruch auf ordnungsmäßige und gesetzmäßige Verwaltung

Leitsatz Der (werdende) Eigentümer hat einen Anspruch auf ordnungsmäßige und gesetzmäßige Verwaltung. Dazu gehört auch ein rechtlich einwandfreies Vorgehen bei der Herbeiführung und Leitung einer Versammlung. Den Anspruch kann er im vorläufigen Rechtsschutz durchsetzen. Normenkette WEG § 24 Abs. 1, 3, 5; ZPO §§ 935 ff. Das Problem Wohnungseigentümer A beantragt im Wege des ein...mehr

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AGS 5/2017, Keine Erstrecku... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da die von der Antragstellerin geltend gemachte Terminsgebühr in dem Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen war. 1. Eine Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen fällt gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 i.V.m. Nr. 3104 VV für die ...mehr

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AGS 5/2017, Keine Erstrecku... / Leitsatz

Für die Prüfung der Frage, ob die Kostengrundentscheidung und damit der prozessuale Kostenerstattungsanspruch die gebührenauslösende Tätigkeit des Rechtsanwalts – im Falle der Terminsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV die auf Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete außergerichtliche Besprechung – erfasst, ist von Bedeutung, welche Reichweite die konkrete...mehr