Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 2. Erstinstanzliche Verfahren

Rz. 8 In erstinstanzlichen Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren erhält der Anwalt die Gebühren nach den VV 3100 ff. Dies gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Arrest- oder Verfügungsverfahren vor dem Berufungsgericht als Gericht der Hauptsache (§ 943 ZPO) stattfindet (VV Vorb. 3.2 Abs. 2 S. 1). Rz. 9 Ebenso wie im Erkenntnisverfahren erhält der Anwalt auch im Arr...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / I. Überblick

Rz. 207 In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erhält der Anwalt gesonderte Gebühren, da es sich um eigene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 4). Die Gebühren nach VV 3100 ff. entstehen also gegenüber der Hauptsache gesondert in Verfahrenmehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / bb) Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens

Rz. 38 Die 1,2-Terminsgebühr kann gem. VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 auch durch außergerichtliche Verhandlungen zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens ausgelöst werden. Die Terminsgebühr fällt an, sobald ein Verfahrensauftrag besteht (siehe Vorb. 3 Rdn 140). Unerheblich ist nach Klarstellung durch das 2. KostRMoG insoweit, dass das Gericht über den Antrag auf Erlass ei...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / (3) Schriftlicher Vergleich

Rz. 47 Kommt es zum Abschluss eines schriftlichen Vergleichs ohne vorherige Besprechung nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, ist zu differenzieren:mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / d) Verfahren mit Einigung auch über weiter gehende Gegenstände

Rz. 53 Wird im Verfügungsverfahren eine Einigung geschlossen, die auch weitere Gegenstände umfasst, entsteht daraus ebenfalls eine Einigungsgebühr, deren Höhe davon abhängt, ob die weiter gehenden Gegenstände anhängig sind oder nicht. Rz. 54 Daneben erhöht sich der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr (VV Vorb. 3 Abs. 2). Es entsteht unter Beachtung des § 15 Abs. 3 aus dem Me...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / b) Abschlussschreiben nach vorheriger Abmahnung

Rz. 150 Wenig Beachtung findet die Frage, wie sich das Abschlussschreiben zur Abmahnung verhält. Beides sind außergerichtliche Tätigkeiten, die eine Geschäftsgebühr auslösen. In beiden Fällen ist der Gegenstand derselbe, nämlich der Hauptsacheanspruch. Daher ist insoweit von derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 auszugehen.[55] Mit dem Abschlussschreiben wird die außergerichtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Vollziehung und Vollstreckung in der Hauptsache

Rz. 73 Ist hinsichtlich des Gegenstandes, über den ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung ergangen ist, ein entsprechender Titel (Urteil, Vergleich) in der Hauptsache ergangen, besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, nunmehr aus diesem Titel in der Hauptsache bis einschließlich der Verwertung zu vollstrecken. Er kann aber auch die aufgrund des Arrestes bzw. der einst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einreichung einer Schutzschrift (Nr. 1a)

Rz. 20 Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften[21] vom 20.11.2015 ist § 19 Abs. 1 S. 2 um eine Nr. 1a ergänzt worden. Die Einreichung der Schutzschrift gehört zu demjenigen künftigen Gerichtsverfahren, zu dem sie eingereicht werden soll.[22] Der Rechtsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Rz. 41 Für das Aufsetzen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung erhält der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr.[21] Nach Ansicht des BGH[22] ist für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung in einem durchschnittlichen Fall eine Geschäftsgebühr von 1,3 nicht zu beanstanden. Das Abschlussschreiben gehört nicht mehr zum einstweiligen Verfügungsverfahren und wird daher durch die Gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gesetzliche Erstreckung

Rz. 58 Die gesetzliche Erstreckung der gewillkürten Beiordnung für das Eilverfahren auf die Vollziehung des Arrestes, der einstweiligen Verfügung oder der Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung (Abs. 2 S. 1) findet ihren sachlichen Grund in der Eigenart dieser Verfahren, wonach die jeweilige Entscheidung nur zum Erfolg führen kann, wenn sie alsbald durchgesetzt wird. Ar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Löschung einer Vormerkung/eines Widerspruchs

Rz. 69 Ebenfalls keine Vollziehungsgebühr erhält der Anwalt für den Antrag auf Löschung einer der vorgenannten Eintragungen, wenn der Arrest bzw. die einstweilige Verfügung aufgehoben worden ist. Durch die Aufhebung ist das Grundbuch zwar unrichtig geworden, die Grundbuchberichtigung stellt aber keine Vollziehung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung mehr dar;[69] de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Antrag auf Anordnung, Abänderung oder Aufhebung

Rz. 10 Zuständig für den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ist das Gericht der Hauptsache (§ 943 Abs. 1 ZPO). Dies kann unter Umständen auch das Berufungsgericht sein, wenn die Hauptsache dort zwischenzeitlich anhängig ist. Ist ein solcher Fall gegeben, findet das Verfahren vor dem Berufungsgericht statt (§ 943 Abs. 1 ZPO). Für diesen Fall ordnet Abs. 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erstreckt sich die Beiordnung auf den Abschluss eines Vertrags im Sinne der Nummer 1000 des Vergütungsver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gerichtsverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Nr. 4)

Rz. 21 Nr. 4 regelt rechtswegübergreifend, dass Eilverfahren (Arrestverfahren, Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, einstweilige Anordnungen sowie Verfahren auf Aussetzung oder Anordnung der Vollziehung eines Verwaltungsakts sowie über die Abänderung, die Aufhebung oder den Widerruf ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausdrücklich genannte Angelegenheiten

Rz. 74 Es ist nicht erforderlich, dass die Erstreckung jeweils eine andere "Angelegenheit" (Abs. 5 S. 1) im technischen bzw. gebührenrechtlichen Sinn (§ 15) umfassen muss. Zwar gelten auch die Verfahren betreffend einen Arrest, eine einstweilige Verfügung, den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung oder eine einstweilige bzw. vorläufige Anordnung (Nr. 2) grund...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift der VV 3403 gilt nur für Verfahren nach VV Teil 3,[1] also nur für solche Verfahren, in denen sich die Vergütung des Verfahrensbevollmächtigten nach den VV 3100 ff. richten würde. Hierzu zählen auch Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren sowie einstweilige Anordnungsverfahren in Familien- oder FG-Sachen. Ebenso zählen hierzu verwaltungsgerichtliche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anwendung in Familienstreitsachen

Rz. 25 In Familiensachen sind einstweilige Verfügungen nicht möglich. Stattdessen sieht das FamFG einstweilige Anordnungen vor (§§ 49 ff. FamFG). Wird gegen eine solche einstweilige Anordnung Beschwerde erhoben, richten sich die Gebühren nicht nach den VV 3500 ff., sondern gem. VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) nach den VV 3200 ff. Die Terminsgebühr nach VV 3514 kommt hier dah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltswechsel

Rz. 577 Gemäß §§ 788, 91 Abs. 2 S. 2 ZPO sind die Kosten mehrerer Rechtsanwälte nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste. Mehrkosten fallen immer dann an, wenn im Verhältnis zur Hauptsache ein neuer Rechtsanwalt bestellt wird oder der Rechtsanwalt nach einer Volls...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung

Rz. 15 Die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 erhält der Anwalt auch in Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, wenn das Berufungsgericht zuständig ist (§ 946 Abs. 1 ZPO). Während in den Fällen des Art. 5 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 (EuKoPfVO) die Gebühren VV 3309 f. nach Vorb. 3.3.3 Abs. 2 entstehen, bestimmen s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung

Rz. 477 Entsteht durch die Zustellung des Vollstreckungstitels, der Vollstreckungsklausel oder sonstiger zur Zwangsvollstreckung erforderlicher Urkunden die Verfahrensgebühr VV 3309 (siehe Rdn 96 ff.), ist diese vom Schuldner zu erstatten, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Durchführung der Zustellung erforderlich war. Das ist z.B. dann der Fall, wenn eine einstwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Arrestverfahren in Familiensachen vor dem OLG als Beschwerdegericht (analog Abs. 2 S. 1)

Rz. 13 In Familienstreitsachen kann nach § 119 Abs. 2 FamFG ein Arrest angeordnet werden. Die §§ 916 bis 934 und die §§ 943 bis 945 ZPO gelten entsprechend. Ist die Sache in der Beschwerdeinstanz anhängig, ist nach § 119 Abs. 2 S. 2 FamG i.V.m. § 943 Abs. 1 ZPO das Beschwerdegericht, also das OLG, als Gericht der Hauptsache zuständig. Nach Abs. 2 S. 1 gelten auch in diesem F...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 6 Wird der Rechtsanwalt ausschließlich in einem Verfahren vor den Sozialgerichten, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3102 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 60 EUR bis 660 EUR (Mittelgebühr 360 EUR). Geregelt wird hier nur die Gebührenhöhe. Die Voraussetzungen für das Entstehen der Verfahrensgebühr ergeben sich hingegen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Auslagen nach § 670 BGB

Rz. 138 Ob neben den Auslagen auch sonstige Aufwendungen, insbesondere für vorgelegte Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten oder für vorgeschossene Kosten an Sachverständige etc., festgesetzt werden konnten, war zur BRAGO umstritten. Ein Teil der Rspr. berief sich auf den Wortlaut des § 19 Abs. 1 S. 1 BRAGO, wonach nur die "gesetzliche Vergütung", also die nach der damalige...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / 2. Verweisung und Abgabe in erster Instanz

Rz. 10 Eine Abgabe oder Verweisung nach § 20 S. 1 wird in aller Regel nur in erster Instanz vorkommen. Es sind dies die Fälle, in denen der Rechtsweg nicht gegeben oder das angerufene Gericht sachlich oder örtlich unzuständig ist. Rz. 11 Verweisung oder Abgabe in eine andere Gerichtsbarkeit:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anordnungs-, Beitrittsverfahren (Anm. Nr. 3 zu VV 3311)

Rz. 40 Für seine gesamte Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder einen Antrag auf Zulassung des Beitritts eines Gläubigers zum Zwangsverwaltungsverfahren erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3311 mit einem Gebührensatz von 0,4. Die Gebühr fällt an, wenn der Anwalt in Ausführung des erteilten Mandats tätig wird, übliche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Schriftsatz mit Sachantrag

Rz. 38 Der bei Gericht einzureichende und vom Anwalt unterschriebene Schriftsatz muss bei dieser Alternative Sachanträge enthalten, um die volle 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100 entstehen zu lassen. Sachantrag ist derjenige, der den Inhalt der gewünschten Sachentscheidung bestimmt und begrenzt.[37] Der Prozessbevollmächtigte muss also einen Antrag zur Sache selbst stellen, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einzelfälle

Rz. 35 Wann nur eine Angelegenheit gegeben ist und wann mehrere, wird teilweise unterschiedlich beurteilt. Umstritten waren nach der BRAGO vor allem die Anrechnungsfälle, also diejenigen Fälle, in denen die BRAGO angeordnet hatte, dass eine Gebühr auf eine bestimmte Gebühr einer anderen, nachfolgenden Angelegenheit anzurechnen sei (so z.B. in den §§ 20 Abs. 1 S. 4, 39 S. 2, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beendigung der Angelegenheit (Abs. 1 S. 1, 2. Alt.)

Rz. 29 Die Vergütung wird nach Abs. 1 S. 1, 2. Alt. auch dann fällig, wenn die gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 beendet ist. Mitunter wird dieser Zeitpunkt mit der Erledigung des Auftrags zusammenfallen. Dies muss jedoch nicht sein. Ein einheitlicher Auftrag kann durchaus mehrere Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne umfassen. Beispiel: Der Anwalt e...mehr

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Vereinfachtes Umlaufverfahren nach § 2 COVMG bei Satzungsregelung nicht zulässig

Zusammenfassung § 2 COVMG ändert lediglich die gesetzlichen Regelungen zum Umlaufverfahren nach § 48 Abs. 2 GmbHG und greift nicht in § 45 Abs. 2 GmbHG, d.h. den Vorrang der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages vor den Regelungen in §§ 46 ff. GmbHG, ein. Das vereinfachte Umlaufverfahren nach § 2 COVMG ist daher nur dann anwendbar, wenn die Satzung keinerlei Regelungen zur...mehr

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Voraussetzungen für die Bestellung eines GmbH-Notgeschäftsführers

Zusammenfassung In besonderen Fällen kann das Gericht auf Antrag bspw. nur eines Gesellschafters einen Notgeschäftsführer bestellen. Dieser extreme Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Gesellschafter soll nach dem OLG Düsseldorf auch zulässig sein, wenn ansonsten auf Grund einer umfassenden rechtlichen und wirtschaftlichen Auseinandersetzung von zwei an der GmbH beteiligt...mehr

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AGS 05/2021, Kostenerstattung / I. Sachverhalt

Die Antragsgegnerin hatte am 15.1.2020 einen Artikel online und am 16.1.2020 in einem Printmagazin mit ergänzenden Passagen und mit Bildaufnahmen des Antragstellers und einer Frau M, mit der der Antragsteller eine Liebesbeziehung unterhielt, sowie mit Bildern aus dem Inneren der Wohnung des Antragstellers veröffentlicht. Hieraufhin hat der Antragsteller beim LG Berlin unter d...mehr

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FF 05/2021, Spielraum des U... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt. Der Antragsteller begehrt Abänderung eines seit 2017 bestehenden Unterhaltstitels. [2) Die Beteiligten haben am […] 1974 geheiratet. Seit […] 2007 sind sie geschieden. Bei der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt und der Antragsteller zur Zahlung nachehelichen Unterhalts in Höhe von 874 EUR v...mehr

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AGS 05/2021, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Der Antragsteller A, seine Ehefrau F und die beiden durch den Antragsteller und dessen Ehefrau gesetzlich vertretenen minderjährigen Kinder K1 und K2 haben beim LG Berlin gegen die Antragsgegnerin unter den vier Gerichtsaktenzeichen 27 O 122, 27 O 123, 27 O 124 und 27 O 125/21 ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung derselben Wortberichterstat...mehr

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FF 03/2021, Erfolgloser Eil... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Anordnung in einem die elterliche Sorge für seine Tochter betreffenden Beschwerdeverfahren. [2] 1. Im Ausgangsverfahren streiten die bislang gemeinsam sorgeberechtigten Eltern über die elterliche Sorge für ihre 2014 geborene gemeinsame Tochter. Das Kind, das erhebliche Ver...mehr

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Einziehung eines aus der Gesellschafterliste bereits gelöschten Geschäftsanteils

Zusammenfassung Als Gesellschafter einer GmbH gelten nur die in die Gesellschafterliste eingetragenen Personen. Diese Legitimationswirkung ist von der materiellen Rechtslage unabhängig. Deswegen kann auch ein zu Unrecht aus der Gesellschafterliste gelöschter Geschäftsanteil (nochmals) eingezogen werden. Zum Sachverhalt Hintergrund des vom BGH entschiedenen Falles war ein Gesel...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 6. Einstweilige Anordnungen

Da einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einer einstweiligen Verfügung (s. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzustellen. Anordnungs- und Abänderungsverf...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XVIII. Einstweilige Anordnungen

Rz. 80 Da einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einer einstweiligen Verfügung (siehe → Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzustellen. Anordnungs- und Abä...mehr

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FoVo 07+08/2021, Vollstreck... / 1 Der Fall

Einstweilige Verfügung zur Beweisanordnung Die Gläubigerin erwirkte gegen die Schuldnerinnen eine einstweilige Verfügung des LG, mit der den Schuldnerinnen zur Ermöglichung der Beweisanordnung in einem ebenfalls beim LG anhängigen selbstständigen Beweisverfahren unter Androhung von Ordnungsmitteln die Duldung der Untersuchung ihres IT-Systems durch einen Sachverständigen und ...mehr

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FoVo 07+08/2021, Vollstreck... / 2 II. Die Entscheidung

BGH: Anwaltskosten nein – GV-Kosten ja Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie nur hinsichtlich der geltend gemachten Gerichtsvollzieher- und Zustellungskosten Erfolg. GV- und Zustellungskosten sind Kosten der Zwangsvollstreckung Bei den mit dem...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / IX. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Rz. 64 Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem 1.1.2021 ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet worden und erst nach dem 31.12.2020 das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren n...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 3. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem 1.1.2021 ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet worden und erst nach dem 31.12.2020 das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren nach neu...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 95 § 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung (1) 1 Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. 2 Erstreckt sich die Beiordnung auf den Abschluss eine...mehr

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FoVo 07+08/2021, Vollstreck... / Leitsatz

1. Eine einstweilige Verfügung, mit der dem Schuldner eines Besichtigungsanspruchs im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens aufgegeben wird, die Inaugenscheinnahme durch einen Sachverständigen und Eingriffe in die Substanz der untersuchten Sache zu dulden und zudem dem Sachverständigen sowie anderen Personen Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gewähren, stellt ihrem...mehr

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Schutz gegen unrichtige Handelsregistereintragung nach Geschäftsführer-Abberufung

Zusammenfassung Die Eintragung der Abberufung eines Geschäftsführers in das Handelsregister kann nur gelöscht werden, wenn die Eintragung zu diesem Zeitpunkt (noch) unwirksam ist. Um die Rechte des Geschäftsführers zu sichern, kann ein Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutz nötig sein. Zum Sachverhalt Hintergrund war die Auseinandersetzung zwischen einer GmbH und ihrem Geschäf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Aussetzung der Vollziehung, Wiederherstellung der hemmenden Wirkung, Einstweilige Anordnung, Wiederaufnahmeklage, Anhörungsrüge

Rz. 80 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Außerordentliche Rechtsbehelfe kennt sowohl die AO als auch die FGO. Als solche können beantragt werden, Rz. 81 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Rz. 82 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Rz. 83 Stand: E...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / a) Eintragung nur auf Bewilligung oder einstweilige Verfügung

Rz. 51 Der Gesetzgeber hat dieses Problem zwar nicht übersehen, aber ein untaugliches Gegenmittel vorgeschlagen. Nach den Gesetzesmaterialien soll der gute Glaube im Falle einer Anfechtung durch einen Rechtshängigkeitsvermerk ausgeschlossen werden.[53] Diese richterrechtlich entwickelte Eintragung macht Erwerber darauf aufmerksam, dass ein Rechtsstreit über ein eingetragenes...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / b) Übrige Wohnungseigentümer als Antragsgegner

Rz. 52 Noch weit problematischer mutet es an, dass das einstweilige Verfügungsverfahren anders als die Anfechtungsklage nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet werden kann. Denn diese ist eben nicht Inhaberin der Rechte, die vom Rechtshängigkeitsvermerk betroffen wären, sondern die Wohnungseigentümer. Damit geht nicht nur der Vereinfachungseffekt verloren, d...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Bezeichnung und Zustellung an die übrigen Wohnungseigentümer

Rz. 61 Der Gesetzgeber hielt die Sonderregelungen in §§ 44, 45 WEG zur Bezeichnung der Wohnungseigentümer und zur Zustellung an sie für entbehrlich, weil sie in Beschlussklagen nicht mehr passivlegitimiert sind.[57] Dies dürfte auf einer Fehleinschätzung beruhen. Zwar waren Verfahren nach § 43 Nr. 4 WEG a.F. ohne Zweifel der Hauptanwendungsfall der §§ 44, 45 WEG a.F. Auch im...mehr