Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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AGS 7/2016, Protokollierung... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte in dem Verfahren 31 O 484/10 LG Köln gegen die Schuldnerin – und eine natürliche Person – eine einstweilige Verfügung erwirkt. Darin wurde diesen unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten, bestimmte Polstermöbel (Wohnlandschaft bzw. Sofa), welche sie unter der Bezeichnung "Alessia" vertrieben, wegen der Nähe zu dem Geschmacksmuster der Gläubigerin (M...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Gerichtliche Anträge nach dem Erbfall des Schuldners

Ist der Schuldner verstorben, kommt nicht nur die fortgesetzte Vollstreckung in den Nachlass, sondern auch die Inanspruchnahme des nach §§ 1922, 1967 BGB haftenden Erben in Betracht (Goebel, FoVo 2016, 121 – in diesem Heft). Dabei gilt es zunächst zu klären, ob ein Nachlassvorgang existiert. Fehlt es daran, gilt die gesetzliche Erbfolge. Ansonsten ergibt sich hieraus, ob sch...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Der Schuld... / V. Die noch nicht angenommen Erbschaft

Der einstweilige besondere Vertreter Wurde die Erbschaft noch nicht angenommen, so stehen – außerhalb von § 779 ZPO – weder der Nachlass noch die nicht feststehenden Erben als Vollstreckungsgegner zur Verfügung. Gleichwohl muss der Gläubiger hier nicht auf die weitere Vollstreckung verzichten. Auf seinen Antrag hin hat das Vollstreckungsgericht nämlich nach § 779 Abs. 2 ZPO e...mehr

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AGS 6/2016, Streitwertkatal... / Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit

– überarbeitete Fassung 5. April 2016 – VORBEMERKUNG Auf der Basis der ersten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2013 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und ...mehr

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AGS 6/2016, Gegenstandswert... / 1 Sachverhalt

Das LG hatte den Schuldner im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung von Ordnungsmitteln zur Unterlassung verurteilt. Den Streitwert hat das LG für das Verfügungsverfahren auf 50.000,00 EUR festgesetzt. Anschließend hat der Schuldner sinngemäß eine Abschlusserklärung abgegeben. Unter dem 18.3.2014 beantragte die Gläubigerin beim LG, gegen den Schuldner wegen einer n...mehr

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AGS 6/2016, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

In der Sache führt das Rechtsmittel zu einer Anhebung der Gegenstandswerte für die beiden hier in Rede stehenden Verfahren auf jeweils 150.000,00 EUR. 1. Verfahren über den Antrag vom 18.3.2014 a) Die Antragsschrift vom 18.3.2014 beinhaltete zunächst einen Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln. aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass sich bei Unterlassungsansprüchen de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.3 Prüfung des Antrags

Rz. 25 Für das Verfahren gelten die allgemeinen Verfahrensgrundsätze wie im Urteilsverfahren. So hat das Gericht nach Prüfung der Sachentscheidungsvoraussetzungen (Zulässigkeit) die Begründetheit des Antrags (Vorliegen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund) von Amts wegen zu prüfen.[1] Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass es sich um ein summarisches Verfahren...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 9 Schadensersatzpflicht

Rz. 33 Der Vollzug der einstweiligen Anordnung kann – wie der der einstweiligen Verfügung im Zivilrecht – eine Schadensersatzpflicht des Antragstellers begründen.[1] Sie trifft den Antragsteller, wenn sich die einstweilige Anordnung als von Anfang an ungerechtfertigt erweist oder sie aufgehoben wird, weil der Antragsteller der Anordnung des Gerichts, innerhalb einer bestimmten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die einstweilige Anordnung gewährt vorläufigen Rechtsschutz in Abgabenangelegenheiten[1], also im Besteuerungsverfahren und in Verfahren nach dem StBerG. Sie tritt damit neben die Aussetzung der Vollziehung[2], hängt aber von anderen, strengeren Voraussetzungen ab.[3] Beiden Verfahren ist jedoch gemeinsam, dass mit ihnen in einem summarischen Eilverfahren eine vorläufi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.2 Regelungsanordnung

Rz. 9 Nach § 114 Abs. 1 S. 2 FGO ist ein Anordnungsgrund gegeben, wenn die Regelung erforderlich ist, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern, oder dies aus anderen Gründen nötig erscheint. Die Formulierung ist § 940 ZPO nachgebildet und entspricht dem Anordnungsgrund bei der einstweiligen Verfügung in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 74 Bei Streitigkeiten über die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (§ 50 Abs. 1 BetrVG), das Bestehen von Mitbestimmungsrechten oder die Wirksamkeit des Beauftragungsbeschlusses (§ 50 Abs. 2 BetrVG) entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, §§ 80 ff. ArbGG. Rz. 75 Ist die originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nach § 50 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Verfahren

Rz. 13 Gemäß § 82 Abs. 1 S. 2 ArbGG ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat. Es entscheidet im Beschlussverfahren nach §§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 80 ff. ArbGG. Eine Antragsfrist besteht nicht. Die Anträge auf Ausschluss eines Mitglieds aus dem Gesamtbetriebsrat (§ 48 BetrVG) und aus dem Betriebsrat (§ 23 Abs. 1 BetrVG) können proze...mehr

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AGS 3/2016, Keine Terminsge... / 1 Sachverhalt

Im vorangegangenen Verfügungsverfahren hatte die Antragsgegnerin Widerspruch gegen eine vom LG erlassene einstweilige Verfügung erhoben. Hierin enthalten war eine Unterlassungsverpflichtung, was zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung führen sollte, sowie die Erklärung, dass sich die Antragsgegnerin bereits jetzt an eine etwaige Erledigungserklärung der Antragstellerin ans...mehr

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FoVo 2/2016, Pfändung eines... / 1 I. Der Fall

Anspruch aus anwaltlicher Falschberatung des Gegners Mit seiner Klage nimmt der Kläger als Insolvenzverwalter die Beklagten auf Schadensersatz wegen fehlerhafter anwaltlicher Beratung in Anspruch. Der Insolvenzschuldner war Eigentümer diverser Grundstücke. Im Jahr 2009 übertrug er das Eigentum an diesen auf seine drei minderjährigen, in den Jahren 2001, 2002 und 2008 geborene...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Rechtsschutz, Eilverfahren [Rdn 433]

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Teil F: Medien / Medien, Handlungsmöglichkeiten des Verteidigers [Rdn 31]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Allgemeines [Rdn 179]

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AGS 1/2016, Anrechnung der ... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Zwischen den Parteien steht nicht in Streit, dass dem Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin für seine vorgerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV und für seine Tätigkeit im Eilverfahren eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV zusteht. Grundsätzlich kann sich der Beklagte auf die Anrechnun...mehr

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Teil D: Daten / Daten, Rechtsschutz, Beschwerde [Rdn 328]

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AGS 12/2015, Verjährung ein... / Leitsatz

Wird eine einstweilige Verfügung im Beschlussweg erlassen, so verjährt der sich hieraus ergebende titulierte Kostenerstattungsanspruch nach Ablauf von drei Jahren seit Erlass des Beschlusses. Die Zustellung eines darauf basierenden Kostenfestsetzungsantrags an den erstattungspflichtigen Gegner hemmt in entsprechender Anwendung des § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB den Ablauf der Verjähr...mehr

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AGS 11/2015, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 91a Abs. 2 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten ist teilweise begründet. Im Rahmen der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung sind den Parteien die Kosten des Rechtsstreits in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang aufzuerlegen. Hierbei ist neben dem bisherigen ...mehr

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AGS 11/2015, Berücksichtigu... / 1 Sachverhalt

Auf Antrag der Verfügungsklägerin hatte das LG eine einstweilige Verfügung erlassen. Dagegen hatte die Verfügungsbeklagte Widerspruch eingelegt. Nach der mündlichen Verhandlung erklärte die Verfügungsklägerin nach gerichtlichem Hinweis die Hauptsache für erledigt. Die Verfügungsbeklagte stimmte dem zu. Mit dem angefochtenen Beschluss erlegte das LG der Verfügungsbeklagten di...mehr

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Abschluss eines Darlehensvertrags: Ordnungsmäßigkeit

Leitsatz Die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Normenkette §§ 10 Abs. 6 Satz 1, 21 Abs. 4 WEG Das Problem In Pforzheim gibt es eine Wohnungseigentumsanlage mit 201 Wohnungseigentumsrechten. Die Wohnungseigentümer beschließen in 2013, die Fassade zu dämmen. Die mit ca. 2.000.000...mehr

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§ 7 Anhang / A. ErbVO

Rz. 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 650/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Voll­streckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlass­zeugnisses DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN ...mehr

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§ 7 Anhang / C. IntErbRVG

Rz. 3 Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) vom 29.6.2015, BGBl. I 2015, S. 1042 BGBl III 319–116 Abschnitt 1 Anwendungsbereich § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung...mehr

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FoVo 8-9/2015, Kostenentsch... / 1 I. Der Fall

Ordnungsgeldantrag folgt Urheberrechtsverletzung Der Schuldner hatte im Internet die Urheberrechte der Gläubigerin verletzt. Mit einstweiliger Verfügung untersagte ihm das LG die weitere Urheberrechtsverletzung. Der Schuldner löschte die zur Verwendung untersagten Karten im Internet. Die Kartenausschnitte konnten jedoch durch direkte Eingabe der jeweiligen URLs weiter aufgeru...mehr

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AGS 7/2015, Kosten für Absc... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Zusammenhang mit der Entscheidung des BGH vom 4.2.2010 – I ZR 30/08 [1] zu betrachten. Bereits hier geht der BGH davon aus, dass die für ein Abschlussschreiben entstehende Geschäftsgebühr im Allgemeinen auf der Grundlage von Nr. 2300 VV zu berechnen ist. Im konkreten Fall wurde jedoch die Anwendbarkeit von Nr. 2302 VV – Schreiben einfacher Art – bejaht...mehr

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AGS 7/2015, Kosten für Absc... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat angenommen, der Zahlungsantrag der Klägerin sei auf der Grundlage einer 0,8-fachen Geschäftsgebühr in Höhe von 1.756,00 EUR begründet. Dazu hat es ausgeführt: Der Zahlungsanspruch ergebe sich im zuerkannten Umfang aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag. Die Versendung des Abschlussschreibens am 28.1.2013 sei erforderlich gewesen und ...mehr

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AGS 7/2015, Kosten für Absc... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin nimmt die Beklagte im Anschluss an eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung auf Erstattung der Kosten eines Abschlussschreibens in Anspruch. Die Klägerin ließ der Beklagten am 6.9.2012 eine als Beschluss ergangene einstweilige Verfügung des LG zustellen, durch die der Beklagten sieben Werbeaussagen für ein Arzneimittel verboten wurden. Nach Widerspruch der B...mehr

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AGS 7/2015, Kostenquote bei... / 1 Sachverhalt

Der Schuldner hatte im Rahmen einer Immobilienanzeige im Internet zwei Kartenausschnitte verwendet und damit Urheberrechte der Gläubigerin verletzt. Mit einstweiliger Verfügung untersagte ihm das LG, die Kartenausschnitte zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen. Der Schuldner löschte das Immobilienangebot. Die Kartenausschnitte konnten jedoch Anfang 2013 durch direkte Eing...mehr

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AGS 7/2015, Kosten für Absc... / Leitsatz

Ein Anspruch auf Kostenerstattung für ein Abschlussschreiben setzt voraus, dass der Gläubiger vor dessen Übersendung eine angemessene Wartefrist von mindestens zwei Wochen nach Zustellung des Urteils, durch das die einstweilige Verfügung erlassen oder bestätigt worden ist, an den Schuldner abgewartet hat. Um die Kostenfolge des § 93 ZPO im Hauptsacheverfahren zu vermeiden, mu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 198 Vollstrec... / 2.3 Effektiverer Vollstreckungsweg: Zwangsgeld

Rz. 16 Für die Vollstreckung privatrechtlicher Titel mag dieses Vollstreckungsvorverfahren in der Abwägung der gegensätzlichen Interessen gerechtfertigt sein. Gerade für Gläubiger existenzsichernder Sozialleistungen erscheint dieser Weg allerdings als sehr schwerfällig. Zwar gilt das Erfordernis der Ankündigung der Vollstreckung und der Einhaltung einer Wartefrist nicht, wenn...mehr

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AGS 5/2015, Abrechnung des ... / 3 Anmerkung

Im zu beurteilenden Fall begehrt der Anwalt als anwaltlicher Verfahrenspfleger für die Prüfung von Mietverträgen im Rahmen seines Aufgabenkreises als Vertretung im Betreuungsverfahren die Festsetzung einer 1,8-Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV, berechnet aus einem Wert in Höhe von 30.000.000 EUR gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 KostO. Der BGH hatte im Rechtsb...mehr

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AGS 2/2015, Kostenerstattun... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Dass es sich bei Anordnungs- und Abänderungsverfahren um dieselbe Angelegenheit handelt, besagt noch nichts über die Erstattungsfähigkeit in den einzelnen Verfahrensabschnitten.[1] Sind im Anordnungs- und Aufhebungsverfahren – auch nur teilweise – gegenläufige Kostenentscheidungen ergangen, so kann jede Partei aus der für sie günstigen Kostene...mehr

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AGS 2/2015, Anspruchsbegrün... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 569 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel indes keinen Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin die von der Beklagten zur Erstattung angemeldete 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) festgesetzt. Nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einsc...mehr

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AGS 12/2014, Anordnungs- un... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Daraus, dass nach § 16 Nr. 5 RVG nur eine Angelegenheit vorliegt, folgt nicht, dass die Gebühren nicht erneut entstehen. Sie entstehen vielmehr im Abänderungsverfahren erneut; sie können aber insgesamt nur einmal geltend gemacht werden. Gelten für das Anordnungs- und das Abänderungsverfahren unterschiedliche Kostenentscheidungen, dann kann s...mehr

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zerb 5/2015, Durchsetzung d... / Aus den Gründen

Der Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung vom 9.2.2015 ist zulässig, in der Sache jedoch unbegründet. I. Die Verfügungsklägerin hat gegenüber dem Verfügungsbeklagten einen Anspruch auf Unterlassung aus den §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog. Die Frage, wer zu Entscheidungen über den Leichnam eines verstorbenen, über die Art der Bestattung sowie den Ort der letzten Ruhestät...mehr

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zerb 5/2015, Durchsetzung d... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Art der Bestattung eines nahen Angehörigen. Am 1.2.2015 verstarb (...) Gräfin von (...). Am 15.1.2015 hatte sie eine notariell erstellte Bestattungsanordnung unterzeichnet, nach welcher die Verfügungsklägerin berechtigt sein sollte, sämtliche mit der Bestattung zusammenhängenden Fragen unter Ausschluss aller anderen Berechtigten zu entscheiden....mehr

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FF 11/2014, Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der Presseberichterstattung

BGH, Urt. v. 30.9.2014 – VI ZR 490/12 (KG Berlin, Urt. v. 5.11.2012 – 10 U 118/11; LG Berlin, Urt. v. 28.6.2011 – 27 O 719/10) Der Kläger war von 1994 bis 1999 Staatssekretär im Umweltministerium eines deutschen Bundeslandes. 1999 wurde er Chef der Staatskanzlei. Von Oktober 2004 bis November 2009 war er Finanzminister. Im November 2009 wurde er zum Innenminister ernannt. Zugl...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.3 Zustimmung des Arbeitsgerichts durch einstweilige Verfügung

Rn 34 Durch seine Verweisung auf das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren lässt § 122 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz rechtstechnisch auch eine einstweilige Verfügung nach § 85 Abs. 2 ArbGG zu. Problematisch ist allerdings, dass der Beschluss des Arbeitsgerichts Gestaltungswirkung hat und durch eine einstweilige Verfügung die Hauptsacheentscheidung vorweggenommen wird.[37] E...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, InsO § 110 Schuldner als Vermieter oder Verpächter

Gesetzestext (1) 1Hatte der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Miet- oder Pachtforderung für die spätere Zeit verfügt, so ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete oder Pacht für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieh...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Dauer des Verbots

Rn 3 Der Begriff der "Zwangsvollstreckungen" in § 89 ist weiter als der entsprechende Begriff in § 88. Unter den Begriff fallen bei § 89 – insoweit übereinstimmend mit § 88 (siehe dort Rn. 5) – zunächst alle Vollstreckungsakte, die zu einer Sicherung für die Forderung des Insolvenzgläubigers führen würden, wenn es § 89 nicht gäbe, also Pfändungen von Gegenständen des bewegli...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8. Durchsetzbarkeit der Beteiligungsrechte des Betriebsrats gemäß § 111, 112 BetrVG

Rn 55 Die Vorschrift des § 113 BetrVG sichert nur die individualrechtlichen Folgen eines Verstoßes des Unternehmers gegen seine Pflichten aus §§ 111, 112 BetrVG. Eine kollektivrechtliche Sanktionierung eines solchen Verstoßes sieht das Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich nicht vor. Rn 56 Gleichwohl wird in der Rechtsprechung einiger Instanzgerichte und im Schrifttum die Au...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Rechtsbehelfe; Rechtsbehelfszuständigkeit des Insolvenzgerichts (Abs. 3)

Rn 20 Als Rechtsbehelf gegen nach Abs. 1 oder 2 unzulässige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (bzw. gegen die Verweigerung der Aufhebung einer solchen) steht regelmäßig die Erinnerung nach § 766 ZPO zur Verfügung. Erinnerungsbefugt sind bei einer Vollstreckung in die Insolvenzmasse der Insolvenzverwalter (als Amtswalter sowohl für den Insolvenzschuldner als auch für die Insolven...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Rechtsfolge

Rn 13 Liegt ein Aufhebungsgrund nach Abs. 2 vor, hat das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung aufzuheben, ohne dass ein Ermessensspielraum zur Verfügung steht. Bei Aufhebung gemäß Abs. 1 Nr. 1 und 3 besteht kein Rechtsmittel, so dass der Beschluss über die Aufhebung bereits mit Erlass[12] rechtskräftig ist.[13] Da gegen die Aufhebung gemäß Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 die sofortige ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Unwirksamkeit eines Veräußerungsverbots (Abs. 2)

Rn 26 Nach der Begründung des Gesetzgebers wurde durch Abs. 2 die Regelung in § 13 KO sinngemäß übernommen.[42] Die Vorschrift soll also ebenso wie der frühere § 13 KO den Grundsatz der Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger sichern.[43] Da die gesetzlichen bzw. gerichtlichen oder behördlichen Veräußerungsverbote nach den §§ 135, 136 BGB nur den Schutz bestimmter durch die ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.7 Vormerkung (§ 140 Abs. 2 Satz 2)

Rn 67 Nach § 140 Abs. 2 Satz 2 werden mehraktige Rechtshandlung, für die die Eintragung in ein o.g. Register (Rn. 56) erforderlich ist (Fälle des § 140 Abs. 2 Satz 1), hinsichtlich des Zeitpunktes, in dem sie als vorgenommen gelten, nochmals vorverlagert. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragsstellung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines schuldrechtlichen An...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Vollstreckungsverbot für oktroyierte Masseverbindlichkeiten (Abs. 1)

Rn 4 Das in § 90 geregelte Vollstreckungsverbot erfasst nicht alle Masseverbindlichkeiten, sondern ist beschränkt auf solche, die nicht durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden sind. Damit fallen unter Abs. 1 nur die Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1, 2. Fallgruppe, die in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Vollstreckbare Schuldtitel i.S. des § 141 Alt. 1

Rn 5 § 141 Alt. 1 ist gegenüber Alt. 2 die allgemeine Vorschrift. Demnach erfasst sie alle Handlungen, die zwar auf einem Schuldtitel beruhen, sich aber nicht als Vollstreckungshandlungen im formellen Sinn darstellen, sondern freiwillig vorgenommen wurden bzw. die Leistung noch aussteht.[9] Rn 6 Als vollstreckbare Schuldtitel kommen alle die in der ZPO anerkannten Titel in Be...mehr

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Einstweilige Verfügung: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen

Leitsatz Der Ex-Verwalter muss auch in EDV-Form angelegte Dateien unentgeltlich herausgeben. Printausdrucke genügen nicht. Normenkette § 667 BGB Das Problem Das Amtsgericht verurteilt den früheren Verwalter V einer Wohnungseigentumsanlage mit 1.700 Einheiten in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, der von ihm verwalteten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Dateien hera...mehr