Rz. 81
PROZESSFINANZIERUNGSVERTRAG
zwischen
der
LEGIAL AG
Thomas-Dehler-Straße 2
81737 München
– nachfolgend "LEGIAL" genannt –
und
[Name Anspruchsberechtigter]
[Straße Anspruchsberechtigter]
[PLZ, Ort Anspruchsberechtigter]
– nachfolgend auch bei mehreren Personen "ANSPRUCHSINHABER" genannt –
INHALTSÜBERSICHT | Seite | |
Präambel | 2 | |
§ 1 | Erklärungen des ANSPRUCHSINHABERS | 3 |
§ 2 | Finanzierungsprüfung | 4 |
§ 3 | Finanzierungsleistungen der LEGIAL | 4 |
§ 4 | Zwangsvollstreckung | 6 |
§ 5 | Erlösbeteiligung/Abrechnung | 6 |
§ 6 | Sicherung der Ansprüche auf Erlösbeteiligung | 9 |
§ 7 | Pflichten des ANSPRUCHSINHABERS | 10 |
§ 8 | Vergleichsvorschlag, Kündigungsrecht | 12 |
§ 9 | Kündigungsrecht der LEGIAL | 12 |
§ 10 | Kündigungsrecht des ANSPRUCHS INHABERS | 13 |
§ 11 | Geheimhaltung/Schweigepflicht | 13 |
§ 12 | Salvatorische Klausel/Ersetzungsklausel | 14 |
§ 13 | Schlussbestimmungen | 14 |
Anlagen:
Abtretungsvereinbarung und Vollmacht
Anweisung
Präambel
Gegenstand dieses Vertrages ist die Übernahme des Kostenrisikos des ANSPRUCHSINHABERS für die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung der STREITIGEN ANSPRÜCHE einschließlich etwa notwendiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch die LEGIAL nach Maßgabe der nachfolgenden Vertragsbestimmungen.
1. | Die STREITIGEN ANSPRÜCHE sind diejenigen Ansprüche gegen Anspruchsgegner, [Namen, Anschrift des/der Beklagten einfügen], auf/wegen [Anspruch einfügen], die der ANSPRUCHSINHABER in der Vorkorrespondenz zu diesem Vertrag und insbesondere in dem von der LEGIAL zur Einreichung bei Gericht gebilligten Klageentwurf unter ausführlicher Darlegung des aus seiner Sicht maßgeblichen Lebenssachverhaltes im Einzelnen beschrieben hat. |
2. | Beiden Parteien ist bewusst, dass im Rahmen der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung der STREITIGEN ANSPRÜCHE ein enges und vertrauliches Zusammenwirken und die wechselseitige Verpflichtung zu laufender Information Voraussetzung für einen Erfolg der gemeinsamen Bemühungen ist. |
3. | Dem ANSPRUCHSINHABER ist bekannt, dass er ggf. die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung seiner Ansprüche auch durch Inanspruchnahme von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe sicherstellen könnte. |
Rechtsberatung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der ANSPRUCHSINHABER gibt nachstehendes
Angebot
zum Abschluss eines Prozessfinanzierungsvertrages ab.
Der ANSPRUCHSINHABER ist an dieses Angebot ab dem Zeitpunkt des Zugangs bei der LEGIAL gebunden. Die Angebotsbindung erlischt, sobald der ANSPRUCHSINHABER sein Angebot durch schriftliche Erklärung gegenüber der LEGIAL widerruft. Innerhalb der ersten drei Wochen ab Zugang des Angebots bei der LEGIAL ist der Widerruf ausgeschlossen. Eines Widerrufs bedarf es nicht, wenn die LEGIAL dem ANSPRUCHSINHABER mitteilt, dass sie das Angebot nicht annehmen wird.
§ 1 Erklärungen des ANSPRUCHSINHABERS
Der ANSPRUCHSINHABER versichert hiermit, dass
1. | alle in der Vorkorrespondenz zu diesem Vertrag enthaltenen Erklärungen richtig und vollständig sind; |
2. | ihm keine Tatsachen bekannt sind, die der Rechtswirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der STREITIGEN ANSPRÜCHE entgegenstehen könnten, insbesondere aufrechenbare Gegenforderungen, Zurückbehaltungs- oder sonstige Gegenrechte, soweit sie in den "Angaben zur Prüfung einer Prozessfinanzierung" nicht ausdrücklich aufgeführt sind; |
3. | er ohne Einschränkungen über die STREITIGEN ANSPRÜCHE verfügungsberechtigt ist, dass sie insbesondere nicht an Dritte abgetreten, verpfändet oder von Dritten gepfändet oder sonst mit Rechten Dritter belastet sind; |
4. | hinsichtlich der STREITIGEN ANSPRÜCHE kein Abtretungsverbot vereinbart ist und die Abtretung der STREITIGEN ANSPRÜCHE nicht von der Zustimmung eines Dritten abhängt; |
5. | die Unterlagen, die er selbst oder über den von ihm beauftragten Rechtsanwalt der LEGIAL übergeben hat, den Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig wiedergeben; |
6. | zwischen ihm und dem Anspruchsgegner kein anderer Rechtsstreit anhängig ist, war oder zu erwarten ist, der die STREITIGEN ANSPRÜCHE berühren könnte; |
7. | kein vollstreckbarer Titel gegen ihn besteht, aus dem die Zwangsvollstreckung droht; |
8. | er dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt Prozessvollmacht sowie Vertretungsmacht im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Prozessfinanzierungsvertrages erteilt hat. |
9. | Der ANSPRUCHSINHABER erteilt hiermit dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt die Vertretungsmacht, Erklärungen der LEGIAL bezüglich des Prozessfinanzierungsvertrages entgegenzunehmen. |
10. | Er erteilt hiermit auch dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt Geldempfangsvollmacht. |
11. | Der ANSPRUCHSINHABER garantiert selbständig, dass alle vorgenannten Ansprüche und Rechte, die nicht ihm selbst, sondern von ihm beherrschten, ihm konzernverbundenen oder nahestehenden Dritten zustehen, durch diese Dritten an die LEGIAL abgetreten werden, soweit diese Ansprüche und Rechte auf den Bestand der STREITIGEN ANSPRÜCHE Einfluss haben oder für deren außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung erforderlich oder dienlich sind. |
§ 2 Finanzierungsprüfung
1. | Kostenlose Prüfung Die LEGIAL prüft kostenlos, ob sie das Kostenris... |
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