Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Beschlussfassung / 3.3 Aussetzung von Beschlüssen

§ 35 BetrVG regelt ein aufschiebendes Vetorecht gegen Beschlüsse des Betriebsrats. Der Antrag auf Aussetzung kann gestellt werden von der Mehrheit der JAV[1], von der Schwerbehindertenvertretung.[2] In dem Antrag muss geltend gemacht werden, dass der Beschluss in erheblicher Weise wichtige Interessen der von den Antragstellern vertretenen Arbeitnehmer beeinträchtigt, oder im Fa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.2 Zulässigkeit der Bilanzänderung

Rz. 464 Bis zu der Gesetzesänderung v. 24.3.1999 (vgl. Rz. 465) war eine Bilanzänderung nur mit Zustimmung der Finanzbehörde zulässig.[1] Die Erteilung der Zustimmung lag im Ermessen der Finanzbehörde. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war die Zustimmung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Stpfl. seine urspr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leistung eines Dritten auf ... / Hintergrund

Im vorliegenden Fall überwies die Klägerin von ihrem Privatkonto einen Steuerbetrag an das Finanzamt und gab als Verwendungszweck ESt 2019 an. Diese Zahlung wurde der Steuerschuld eines anderen Steuerpflichtigen zugeordnet, die am Folgetag fällig wurde. Die Klägerin beantragte später die Erstattung des Betrags und begründete dies damit, dass die Überweisung ein Versehen gewes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 5 Rechtsschutz

Rz. 25 Erfolgt die Sicherstellung durch einen Verwaltungsakt, kann der Aufsichtsadressat dagegen Einspruch gem. § 347 AO einlegen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufteilung eines Gesamtprei... / Hintergrund

Der Kläger war Organträger zweier GmbHs, die als Franchisenehmer von Schnellrestaurants tätig waren. In den Restaurants wurden sogenannte Spar-Menüs angeboten, die aus Getränken und Speisen bestanden und zu einem einheitlichen Gesamtpreis verkauft wurden. Diese Menüs konnten auch außer Haus verzehrt werden. Zur Ermittlung der Umsatzsteuer teilte der Kläger den Gesamtpreis der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schattenveranlagung bei feh... / Hintergrund

Die Klägerin, eine deutsche GmbH im Bereich Umweltservice, beschäftigte einen Geschäftsführer und Arbeitnehmer, die ausschließlich in den Niederlanden wohnten. Für diese Mitarbeiter führte die GmbH Lohnsteuer nach Steuerklasse I ab. Eine Lohnsteueraußenprüfung stellte jedoch fest, dass die Mitarbeiter als beschränkt steuerpflichtig galten, da sie keinen Wohnsitz oder gewöhnli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Privates Veräußerungsgeschä... / Hintergrund

Ein Steuerpflichtiger erwarb im Jahr 2014 ein bebautes Grundstück, das er vermietete. Der Kauf wurde teilweise durch ein Darlehen finanziert. Im März 2019 übertrug er das Grundstück auf seine Tochter, die die bestehende Darlehensverbindlichkeit übernahm und neu finanzierte. Das Finanzamt wertete die Übertragung als privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Einkommensteuergeset...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerhinterziehung/leichtf... / 1.5 Strafzumessung

Steuerhinterziehung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren[1] oder mit einer Geldstrafe bestraft. Da Freiheitsstrafen unter 6 Monaten grundsätzlich nicht verhängt werden[2], kommt der Geldstrafe besondere Bedeutung zu. Der BGH hatte schon im Jahr 2008 eine Anpassung der Strafen bei Steuerhinterziehung zu der strengeren Strafpraxis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schadensersatz aus einem St... / Hintergrund

Ein Landwirt meldete seinem Steuerberater einen Sturmschaden in seinem Forstbetrieb. Der Steuerberater informierte die Finanzverwaltung und leitete ein Formular zur weiteren Schadensmeldung an den Landwirt weiter. Dieser füllte das Formular aus und schickte es per Fax an den Steuerberater. Das Finanzamt lehnte jedoch die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für die Einnahmen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 5 Rechtsschutz

Rz. 18 Die Bestellung als Steuerhilfsperson stellt einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung dar.[1] Die Steuerhilfsperson mit Pflichtenstellung gegenüber der Finanzbehörde wird durch den Verwaltungsakt belastet. Das steuerpflichtige Unternehmen, für das die Hilfsperson bestellt wurde, wird durch den Verwaltungsakt hingegen überwiegend begünstigt.[2] Rz. 19 Die durch die Bestellu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 4 Rechtsschutz

Rz. 25 Gegen die Anordnung der Überführung einer Sache in das Eigentum des Bundes gem. § 216 Abs. 1 S. 1 AO, gegen die Erlöschensanordnung von Rechten Dritter gem. § 216 Abs. 3 S. 4 AO und gegen die Veräußerungsanordnung gem. § 216 Abs. 4 S. 1 AO ist der Einspruch nach § 347 AO statthaft.[1] Ebenso kann die Ablehnung der Rückgabe einer Sache nach § 216 Abs. 5 S. 1 AO sowie d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 4.1 Verfahren

Rz. 12 Die Steuerhilfsperson wird durch das Hauptzollamt bestellt, für das sie die Tatsachenfeststellung treffen soll.[1] Bei mehrfacher örtlicher Zuständigkeit gilt § 25 AO. Das Hauptzollamt hat eine Liste über die von ihm zugelassenen Steuerhilfspersonen zu führen.[2] Rz. 13 Die Bestellung zur Steuerhilfsperson erfolgt durch einen mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt.[3] D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 171 Abs. 3a und Abs. 15 AO – wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als Dritter

Der Kl., ein von der KSt befreiter Berufsverband, unterhält neben dem steuerbefreiten Bereich einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Er reichte am 23.4.2010 Kapitalertragsteueranmeldungen für die Jahre 2007 und 2008 (Streitjahre) ein, in denen er Kapitalerträge i.H.v. jeweils 0 EUR angab. Am 8.3.2012 erließ das FA einen Haftungsbescheid, mit dem es den Kl. wegen nicht abge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 351 Abs. 1 AO – Bindungswirkung im Rahmen eines Änderungsbescheids bei erstmaliger Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen gem. § 13 Abs. 8 ErbStG

Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 21.3.2013 übertrug der Vater des Kl. mit Wirkung zum 31.12.2012 auf den Kl. schenkweise jeweils Kommanditanteile an drei GmbH & Co. KG und zu deren Sonder-BV gehörenden Geschäftsanteilen an den jeweiligen GmbH. Mit Bescheid vom 20.4.2016 setzte das FA für den Kl. Schenkungsteuer fest. Dabei berücksichtigte es die Regelverschonung nach d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auskunftsverweigerungsrecht... / 6. Rechtsschutzaspekte

Verwaltungsaktqualität des Auskunftsersuchens und Rechtsschutz für Auskunftspersonen: Wird nach einem Auskunftsersuchen des FA durch eine Auskunftsperson von deren Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und besteht das FA weiterhin auf die Auskunftserteilung, so stellt (spätestens) dieses Auskunftsersuchen, an dem festgehalten wird, einen Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) § 177 Abs. 1 AO – Änderung der Wahl einer Gewinnermittlung ist kein materieller Fehler

Der Kl. betrieb einen Handel und ermittelte bis zum Jahr 2011 seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Im Jahr 2012 stellte er die Gewinnermittlung auf den Betriebsvermögensvergleich um. Für das Streitjahr 2016 reichte der Kl. beim FA zusammen mit seiner Erklärung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und der Gewerbesteuererklärung eine auf de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 69 Abs. 3 FGO – summarische Zweifel hinsichtlich der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG n.F.

Die AStin, eine GmbH, entstand im Jahr 2023 durch Formwechsel aus einer im Jahr 2015 gegründeten OHG. Gesellschafter der AStin. waren A, B und C. Mit notariell beurkundetem Vertrag aus dem Jahr 2018 verpflichtete sich eine ebenfalls aus den Gesellschaftern A, B und C bestehende KG zur Einbringung zweier Grundstücke in die AStin., damals in ihrer Rechtsform einer OHG. Das FA ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beratungskosten / 2.4 Abgrenzung zu Werbungskosten und nicht abzugsfähigen Kosten

Steuerberatungskosten können Betriebsausgaben, aber auch Werbungskosten oder nicht abzugsfähige Kosten sein. Ist eine einwandfreie Aufteilung nicht möglich, müssen sie im Weg der Schätzung aufgeteilt werden. Wichtig Steuerberatungskosten müssen in Betriebsausgaben, Werbungskosten und nicht abziehbare Kosten aufgeteilt werden Steuerberatungskosten, die weder als Werbungskosten ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzugssperre zur Verhinderung einer doppelten Nutzung von Organschaftsverlusten im In- und Ausland

Leitsatz 1. Die zeitliche Anwendungsregelung des § 34 Abs. 9 Nr. 8 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285, BStBl I 2013, 188), nach der die Verlustabzugssperre des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 rückwirkend auf alle nicht bestandskräftig veranlagten Fälle anwendbar ist, enthält keine verdeckte Regelungslücke. Eine (verfassungsk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.5 Neue Verfahren vor dem BVerfG

Rz. 15 Vor dem BVerfG sind einige neue Verfahren anhängig. Es kann sich empfehlen, diese Verfahren durch Einspruch bis zur Erledigung dieser Verfahren offenzuhalten. Im Verfahren des BFH[1] wenden sich die Kläger gegen die Steuerverschonungsregelungen in § 13b ErbStG begünstigtem Betriebsvermögen und nicht begünstigtem Verwaltungsvermögen (der Streitfall betraf das am 30.6.20...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rechtsträgerwechsel durch quotenwahrende Erbauseinandersetzung - Privilegierung als Erwerb von Anteilen von Todes wegen nach § 1 Abs. 2b Satz 6 GrEStG

Leitsatz Für Zwecke der Aussetzung der Vollziehung sind auch die Anteilserwerbe durch quotenwahrende Erbauseinandersetzung von zuvor der Erbengemeinschaft zuzurechnenden Anteilen an einer grundbesitzenden GmbH als Erwerb von Anteilen von Todes wegen nach § 1 Abs. 2b Satz 6 GrEStG anzusehen, der bei der Ermittlung des Vomhundertsatzes für eine grunderwerbsteuerbare Änderung des Gesellschafterbestands außer Betracht bleibt. Sachverhalt Die Antragstellerin ist eine grundbesitzende GmbH, an der zu 97...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Akteneinsicht und Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige

Leitsatz 1. Das Interesse eines Steuerpflichtigen auf Kenntnisnahme einer gegen ihn gerichteten, in den Steuerakten der Finanzbehörde befindlichen anonymen Anzeige ist im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht gegen die kollidierenden Geheimhaltungsinteressen des Anzeigeerstatters und der Finanzbehörde abzuwägen. 2. Beinhaltet eine anonyme Anzeige Informationen, die einen Steuerpflichtigen persönlich betreffen, liegen für ihn insoweit personenbezogene Date...Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-GrundverordnungDSGVOArt. 15 Abs. 1 DSGVOmehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aussetzung der Vollziehung bei Geltendmachung eines verfassungswidrig zu niedrigen Grundfreibetrags im Jahr 2023

Leitsatz Bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm setzt die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich voraus, dass ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt. Danach kommt d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietkaution / 1.3.1 Zahlungsklage

Zunächst kann der Vermieter seinen Mieter im Fall des Verzugs mit der Leistung der Kaution gerichtlich in Anspruch nehmen und auf Zahlung klagen. Zu berücksichtigen ist hier die Regelverjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB, die 3 Jahre beträgt. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Vermieter seinen Anspruch auf Zahlung der Mietkaution auch noch nach Beendigung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.4 Rechtsbehelfsbefugnis (§ 155 BewG)

Rz. 228 Nach § 155 S. 1 BewG sind zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen einen Feststellungsbescheid die Beteiligten i. S. d. § 154 Abs. 1 BewG sowie diejenigen befugt, für deren Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz der Feststellungsbescheid von Bedeutung ist. Im Fall von Bedarfsbewertungsbescheiden für die Erbschaft- und Schenkungsteuer beschränkt sich der Kreis der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.1 Die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung resultiert vor allem aus den gewinnabhängigen Steuern: Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), ggf. Kirchensteuer (KiSt), und Gewerbesteuer (GewSt). Auswirkungen ergeben sich auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sodass bei betagten Betriebsinhabern oder bevorstehenden Schenkunge...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sog. Signing und Closing

Leitsatz Es ist rechtlich zweifelhaft, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b und § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteile (Clos...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unrichtiger Steuerausweis und Berichtigung der Rechnung durch einen mit der Prüfung beauftragten Dritten

Leitsatz 1. Eine Revision kann bereits nach Verkündung (und vor Zustellung) des finanzgerichtlichen Urteils eingelegt werden. 2. Ist eine Gefährdung des Steueraufkommens vollständig ausgeschlossen, finden § 14c des Umsatzsteuergesetzes (UStG), Art. 203 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) keine Anwendung. 3. Die Berichtigung eines in einer Rechnung unrichtig ausgewiesenen Steuerbetrages wirkt zu dem Zeitpunkt, zu dem eine zuvor b...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Kostenloser erstmaliger Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis 2012

Leitsatz 1. Bei der Lieferung einer Zeitung aus Papier (Print-Abo) und der Gewährung von Zugang zu einem E‐Paper der Zeitung (E‐Abo) handelt es sich um selbständige Hauptleistungen, da sie nicht untrennbar sind, beide für den Kunden einen eigenständigen Zweck haben und das E-Paper nicht nur dazu dient, die Printausgabe der Zeitung unter optimalen Bedingungen zu lesen. 2. In den Jahren 2009 bis 2012 war es noch gerechtfertigt, dem Zugang zum E‐Abo einen Anteil am Gesamtentgelt von 0 € zuzuweisen, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Umsatzsteuerbefreiung von Krankenhausbehandlungsleistungen eines nicht zugelassenen privaten Krankenhauses

Leitsatz 1. Der Unternehmer, der ein nicht nach § 108 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) zugelassenes privates Krankenhaus betreibt, kann sich jedenfalls bis zum 31.12.2019 hinsichtlich der von ihm erbrachten Krankenhausleistungen unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuersystemrichtlinie –MwStSystRL–) berufen. 2. Die Krankenhausleistungen eines nicht nach § 108 SGB V zugelassenen p...Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRLmehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerfreie Tarifoptimierung von Versicherungsverträgen

Leitsatz 1. Ein nach § 4 Nr. 11 des Umsatzsteuergesetzes steuer­freier Umsatz aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler kann auch dann vorliegen, wenn aufgrund der Tätigkeit ein bestehender Vertrag durch Abschluss einer Änderungsvereinbarung optimiert wird. 2. Der Umstand, dass der Versicherungsnehmer das Entgelt entrichtet, steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Normenkette § 4 Nr. 11 UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. a EGRL 112/2006 (= MwStSystRL...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2 Rechtslage für Erwerbe ab dem 29.12.2020

Rz. 102 Die Änderung des § 14 Abs. 2 ErbStG [1] ist als Reaktion des Gesetzgebers auf die Entscheidung des BFH[2] zu sehen. Der 2. Senat hatte entschieden, dass eine geänderte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb für sich allein gesehen kein rückwirkendes Ereignis ist, das die Änderung der Steuerfestsetzung für den nachfolgenden Erwerb zulässt. Dies begründete der BFH damit, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz / 3.5.4 Unverbindliche Zolltarifauskunft

Die Abgrenzung der begünstigten von den nicht begünstigten Gegenständen richtet sich also nach dem Zolltarif in der jeweils aktuellen Fassung. Bestehen Zweifel, ob die Lieferung eines bestimmten Gegenstands unter die Steuerermäßigung fällt, haben die Lieferer (bzw. Einführer und innergemeinschaftlichen Erwerber) die Möglichkeit, bei der zuständigen Dienststelle des Bildungs-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 1 Grundsatz der fehlenden Kostenerstattung bei erfolgreichem Einspruch

Das Steuerrecht wird nach allgemeiner Meinung immer komplizierter. Exakte Zahlen, wie viele fehlerhafte Steuerbescheide jährlich erlassen werden, fehlen. Schätzungen zufolge sind rund 60 bis 70 % der Steuerbescheide falsch, weil den Mitarbeitern der Finanzverwaltung nicht die Zeit bleibt, alle eingegangenen Erklärungen hinreichend zu prüfen. Für das Jahr 2023 hat das BMF fes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2.2 Übersicht über die wichtigsten Amtspflichten

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden in Rechtsprechung und Rechtslehre folgende Fallgruppen von Amtspflichten genannt: Recht- bzw. gesetzmäßiges Verhalten Als grundlegende Pflicht, aus der sich nahezu alle weiteren Amtspflichten ableiten lassen, besteht die Pflicht des Amtsträgers zu recht- bzw. gesetzmäßigem Verhalten[1], wie sie in Art. 20 Abs. 3 GG als Grundsatz der Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.6 Fehlende Bindungswirkung

Falls noch keine rechtskräftige Entscheidung eines Fachgerichts ergangen ist, muss das Zivilgericht selbstständig die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids prüfen[1], z. B. wenn die Finanzbehörde dem Einspruch des Steuerpflichtigen abhilft. Eine Bindungswirkung entsteht auch dann nicht, wenn der VA vom Geschädigten nicht rechtzeitig angefochten und damit bestandskräftig wurde.[2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / Zusammenfassung

Überblick Bei einem erfolgreichen Einspruch können notwendige Steuerberaterkosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Steuerpflichtigen von der Finanzverwaltung aufgrund eines Amtshaftungsanspruchs erstattet verlangt werden. Dafür erforderlich ist insbesondere die schuldhafte Verletzung einer Amtspflicht mit drittschützender Wirkung durch den Finanzbeamten. Ersetzt werden m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.3 Nichteinlegung eines Rechtsmittels und Schadensminderungspflicht

Nach § 839 Abs. 3 BGB tritt die Schadenersatzpflicht nicht ein, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, zur Abwendung des Schadens ein Rechtsmittel einzulegen (Vorrang des Primärrechtsschutzes).[1] Die Regelung geht vom Prinzip "alles oder nichts" aus. Es gibt kein Wahlrecht – also kein dulde und liquidiere.[2] Wer verschuldet ein Rechtsmittel nich...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fortbildungskosten: So werd... / 9 Anhängige Verfahren beim BVerfG und mögliche Auswirkungen

Seit 2014 gab es einen Vorlagebeschluss des BFH vom 17.7.2014[1] an das Bundesverfassungsgericht, welches von Bedeutung (Az. 2 BvL 23/14) war. Der BFH hat dem BVerfG zur Klärung folgende Frage vorgelegt: Verstößt es gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Aufwendungen für eine Erstausbildung oder für ein Erststudium nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einheitlicher Erwerbsgegenstand: Grundstückserwerb durch eine zur Veräußererseite gehörende Person

Leitsatz 1. Haben Käufer und Verkäufer vereinbart, die geschuldete Grunderwerbsteuer jeweils zur Hälfte zu tragen, und war dies dem Finanzamt (FA) bei Erlass des Grunderwerbsteuerbescheids bekannt, bedarf die Inanspruchnahme des Käufers in Höhe der gesamten Steuer grundsätzlich einer Begründung, aus der die für das FA maßgeblichen Ermessenserwägungen hervorgehen. 2. Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteue...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs

Leitsatz Hat ein bilanzierender Steuerpflichtiger eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes zu Unrecht gebildet, begründet dies einen Bilanzierungsfehler, der nach den Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs unter Wahrung der verfahrensrechtlichen Schranken für den Erlass von Steuer- und Steueränderungsbescheiden zu korrigieren ist (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs –BFH– vom 07.07.1992 – VIII R 24/91, BFH/NV 1993, 461; BFH-Beschluss vom 30.04.2013 – I B 151/12, BFH/NV 2013, 1572mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.1 Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Erfolgshonorars

Vereinbarung für alternativlose Fälle und Einzelfall (§ 9a Abs. 2 Satz 1 StBerG) Erfolgshonorare dürfen nur für den Einzelfall vereinbart werden. Praktische Bedeutung kommt den Erfolgshonoraren vor allem in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage) zu. Aber auch im Zusammenhang mit bestimmten Anträgen, etwa bei einem Antrag auf Aussetzung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Einspruch

Rz. 40 [Autor/Zitation] Statthafter Rechtsbehelf gegen die Androhung und die Kostenentscheidung ist der Einspruch. Ein Formerfordernis besteht nicht. Das BfJ erbittet regelmäßig eine Einlegung unter Verwendung eines Einspruchsformulars, das der Androhungsverfügung beigefügt ist. Möglich ist auch eine elektronische Einlegung gem. § 335 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 HGB iVm. § 110c OWiG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Höchstbetrag des Ordnungsgeldes und weitere Anordnungen (Satz 4)

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 342p Satz 4 legt den Höchstbetrag des Ordnungsgeldes auf 250.000 EUR fest. Zudem ordnet § 342p Satz 4 unter Berücksichtigung des Höchstbetrags die entsprechende Anwendung von § 335 Abs. 1 Satz 3 bis 5 und Abs. 1c bis 7 sowie der §§ 335a und 335b an. Hieraus folgt im Einzelnen insbes.: Dem Ordnungsgeldverfahren steht nicht entgegen, dass eine der Offen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 10.3 Gegen die Ermittlungshandlungen

Rz. 94 Gegen die Verwaltungsakte, die die deutsche Finanzbehörde im Rahmen ihrer Ermittlungen nach Abs. 2-4 erlässt, ist der Einspruch gegeben.[1] Die Entscheidung darüber, ob Amtshilfe gewährt werden soll, ist dagegen kein Verwaltungsakt. Ein Einspruch gegen diese ist daher nicht gegeben.[2] Mit dem Einspruch gegen einzelne Verwaltungsakte können nur Einwendungen geltend ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2025, Anfall der Erl... / 1 Sachverhalt

Wegen einer mutmaßlich durch den Betroffenen begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit nach §§ 24a Abs. 1, 25 StVG erließ die Stadt gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid, in welchen eine Geldbuße von 500 EUR und ein Fahrverbot von einem Monat Dauer verhängt wurde. Im Einspruch wurde ausgeführt, er lege den Einspruch ein, da nicht ordnungsgemäß kontrolliert worden sei. Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfsverfahren

Rn. 68 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Durch den Zusammenveranlagungsbescheid ist nur der Ehegatte beschwert, dem gegenüber er wirksam bekannt gegeben worden ist. Der andere Ehegatte ist bei unwirksamer Bekanntgabe nicht rechtsbehelfsbefugt, BFH BStBl II 1972, 287; BFH BStBl II 1984, 285. Im Falle der wirksamen Bekanntgabe gegen beide Ehegatten kann sich jeder Ehegatte unabhängig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.5.1 Gegen die Ermittlungshandlungen

Rz. 62 Gegen die Verwaltungsakte, die die deutsche Finanzbehörde im Rahmen ihrer Ermittlungen erlässt, ist der Einspruch gegeben.[1] Die Entscheidung selbst, dass Amtshilfe gewährt werden soll, ist dagegen kein Verwaltungsakt. Ein Einspruch gegen sie ist daher nicht gegeben (vgl. Rz. 63). Mit dem Einspruch gegen einzelne Verwaltungsakte können sowohl die Einwendungen geltend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Rechtsschutz

Rn. 54 Stand: EL 109 – ET: 04/201 § 22a EStG sieht keine speziellen Rechtschutzmöglichkeiten vor. Hinsichtlich der Frage der zutreffenden Besteuerung von Altersbezügen fehlt es den mitteilungspflichtigen Stellen regelmäßig an einem für ein Rechtschutzverfahren erforderlichen Rechtsschutzinteresse. Derartige Rechtsbehelfe wären deshalb unzulässig (vgl Bericht des Finanzausschu...mehr