Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XIV. Einspruch gegen Versäumnisurteil

Rz. 40 Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil verworfen oder zurückgenommen, verbleibt es beim bisherigen Gebührenrecht. Der Einspruch ist kein Rechtsmittel. Eine Regelung – wie noch in der BRAGO –, dass das weitere Verfahren eine eigene Angelegenheit sei, kennt das RVG nicht. Eine Ausnahme gilt lediglich im Fall des § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG, wenn der Einspruch erst nac...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Situation im Steuerrecht

Tz. 7 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Im Steuerrecht hat der Gesetzgeber entschieden, dass Rechtsbehelfen grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommt, d. h. dass die Aussetzung der Vollziehung nicht den Regelfall nach Einlegung eines Rechtsmittels darstellt. Wie oben bereits ausgeführt formuliert das Gesetz für den Einspruch nach § 347 AO (Anhang 1b) als allein zulässigen R...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Rechtsschutz bezüglich der Aussetzung der Vollziehung

Tz. 27 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Beantragt der Steuerpflichtige in seinem gegen einen Steuerbescheid gerichteten Einspruch oder später die Gewährung der AdV und versagt das Finanzamt diese, hat der Steuerpflichtige zwei Rechtsschutzmöglichkeiten: Er kann sich gegen die ablehnende Entscheidung der Gewährung der AdV mit dem Einspruch wenden. Bei der Versagungsentscheidung hand...mehr

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AGS 06/2025, Kostenschuldne... / V. Beklagte ist Kostenschuldner

Soweit sich die Beklagte dagegen wendet, dass sie selbst und nicht die Klägerin für die Kostentragung herangezogen wird, bleibt dieser Einwand erfolglos. Kostenschuldnerin für die weiteren Kosten, die mit dem Übergang ins streitige Verfahren angefallen sind, ist nach § 22 Abs. 1 S. 1 GKG die Beklagte. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beklagte "das Verfahren des Rechtszugs b...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aussetzung der Vollziehung

Tz. 14 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Wird ein Steuerbescheid vom Steuerpflichtigen angefochten, kann das Finanzamt, das den Steuerbescheid erlassen hat, die Vollziehung des Bescheides ganz oder teilweise aussetzen (Aussetzung von Amts wegen), vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b). Der Steuerpflichtige kann die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Das Finanzamt soll auf Antr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Begriff und Bedeutung

Tz. 3 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Das Steuerrecht sieht vor, dass den Rechtsmitteln keine "aufschiebende Wirkung zukommt", vgl. § 361 Abs. 1 AO (Anhang 1b). Demgegenüber kommt dem Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt außerhalb des Steuerrechts – hier wird das Rechtsmittel nicht als Einspruch, sondern als Widerspruch bezeichnet – eine aufschiebende Wirkung zu, vgl. etwa § 8...mehr

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§ 8 Übergangsrecht FamGKG / XXXVII. Versäumnisbeschluss

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§ 7 Übergangsrecht GKG / 28. Versäumnisurteil

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Säumniszuschläge und AdV-Zinsen

Tz. 19 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Zahlt der Steuerpflichtige ohne Gewährung von AdV die im Steuerbescheid festgesetzten Steuern nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages, entstehen kraft Gesetzes Säumniszuschläge, s. § 240 Abs. 1 AO (Anhang 1b). Die Säumniszuschläge betragen 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages. Bei einer Säumnis von bis zu drei Tagen wird kein ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Ende der Aussetzung der Vollziehung

Tz. 21 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die AdV soll grundsätzlich nur für einen Verfahrensabschnitt, somit nur für die Dauer des Einspruchs- oder nur für die Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens angeordnet werden, s. Birkenfeld, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 361 Rdnr. 672. Entsprechend soll das Finanzamt das Ende der AdV auf einen Monat nach Bekanntgabe der Rechtsbehelf...mehr

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AGS 06/2025, Beschwerde geg... / I. Sachverhalt

Die Landesbank Berlin AG mit Sitz in Berlin (LBB) hatte gegen den im Landgerichtsbezirk Chemnitz wohnhaften Beklagten eine Forderung aus einem Kreditkartenvertrag über rund 6.400,00 EUR. Nach Kündigung dieses Kreditkartenvertrags und mehreren Mahnungen beauftragte die LBB die Klägerin, ein Inkassounternehmen mit Sitz in H, mit der Forderungseinziehung. Mehrere Mahnungen des ...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / (2) Streitantrag durch Antragsgegner

Rz. 25 Soweit der Antragsgegner den Streitantrag stellt, war die Rechtslage heftig umstritten und die Praxis uneinheitlich. Rz. 26 Ein Teil der Rspr. war davon ausgegangen, dass der Antragsgegner mit seinem Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens Kostenschuldner für die weitere Gerichtsgebühr werde.[5] Mit dem Streitantrag gehe der Antragsgegner zum Angriff über und...mehr

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AGS 06/2025, Voraussetzunge... / II. Verzögerungsgebühr gem. § 38 GKG

1. Gesetzliche Regelung Wird durch Verschulden einer Partei oder eines Vertreters die Vertragung einer mündlichen Verhandlung oder die Anberaumung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung nötig, kann das Gericht der Partei von Amts wegen gem. § 38 S. 1 GKG eine besondere Gebühr, in der Praxis als Verzögerungsgebühr bezeichnet, mit einem Gebührensatz von 1,0 auferlegen. ...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / a) Der neue Gesetzestext

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 14 § 22 Streitverfahren, Bestätigungen und Bescheinigungen zu inländischen Titeln (1) 1In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit Ausnahme der Restitutionsklage nach § 580 Nummer 8 der Zivilprozessordnung sowie in Verfahren nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 14, Absatz 2 Nummer 1 bis 3 sowie Absatz 4 schuldet die Kosten, wer das Verfahren des Rechtszugs beantragt hat. 2 Im Ver...mehr

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AGS 06/2025, Voraussetzunge... / I. Sachverhalt

In dem vor dem KG anhängigen Berufungsverfahren hatte der Senat Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 27.3.2024 anberaumt. Zu diesem Verhandlungstermin waren weder der Kläger noch sein Prozessbevollmächtigter erschienen. Auf Antrag des Beklagten hat das KG gegen den Kläger ein Versäumnisurteil erlassen, gegen das der Kläger später Einspruch eingelegt hat. Das Nichtersche...mehr

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FoVo 06/2025, Auf die unter... / 1 Der Fall

Pfändung von Arbeitslohn Auf der Grundlage eines Vollstreckungsbescheides über eine Vollstreckungsforderung von 91.209,32 EUR zuzüglich Kosten erwirkte der Kläger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB). Gepfändet wurden die Ansprüche des Schuldners gegen die Beklagte auf Zahlung des gesamten gegenwärtigen und künftigen Arbeitseinkommens. Der PfÜB wurde der Beklagte...mehr

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zfs 06/2025, Höhe der Ersta... / 1 Sachverhalt

Gegen den Betroffenen erging ein Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften über 150 EUR. Auf den Einspruch des Betroffenen wurde dieser durch Urteil des AG freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen wurden der Staatskasse auferlegt. Sodann beantrag...mehr

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AGS 06/2025, Beschwerde geg... / IV. Bedeutung für die Praxis

An der Entscheidung des OLG Dresden ist kaum etwas auszusetzen. Angesichts des Umstandes, dass die Klägerin im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens selbst die Auffassung vertreten hatte, dass ihr nur die letztlich auch vom OLG zugebilligten Kosten eines am weitesten vom Sitz des LG Chemnitz im Landgerichtsbezirk Chemnitz ansässigen Rechtsanwalts zugestanden hätten, hätte sich d...mehr

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AGS 06/2025, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Die den Gegenstand der Entscheidung des KG bildende Verzögerungsgebühr nach § 38 GKG (ebenso nach § 32 FamGKG) ist den Rechtsanwälten, aber auch vielen Richtern weitgehend unbekannt. Deshalb werden kaum einmal Gerichtsentscheidungen zu dieser Gebühr bekannt. Die Entscheidung des KG gibt Anlass, sich mit der weitgehend unbekannten Verzögerungsgebühr näher zu befassen. 1. Der A...mehr

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§ 10 Materialien / D. Gesetzesbegründung zu den Änderungen des GKG

Rz. 4 Zu Artikel 1 (Änderung des Gerichtskostengesetzes) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderungen in der Inhaltsübersicht sind eine Folge der Aufhebung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes durch Artikel 12 des Risikoreduzierungsgesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2773). Zu Nummer 2 (§ 6 GKG) Zu Buchstabe a Nach der Aufhebung des Kreditinstitute-Reorga...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

Tz. 22 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Nach § 361 Abs. 2 Satz 5 AO (Anhang 1b) kann die AdV von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Hintergrund ist die Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang, d. h. wenn er das Einspruchs- oder Klageverfahren verliert. Es reicht für die Anordnung einer Sicherheitsleistung aus...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 6 § 6 Fälligkeit der Gebühren im Allgemeinen (1) 1In folgenden Verfahren wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Klage-, Antrags-, Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig: 1. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 2. in Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisation...mehr

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AGS 06/2025, Kostenschuldne... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Auffassung des LG Karlsruhe entspricht der ganz überwiegenden Rspr. Indes wird die Entscheidung kaum noch praktische Relevanz haben. Der Gesetzgeber hat nämlich zum 1.6.2025 die Vorschrift des § 22 Abs. 2 S. 2 GKG wie folgt neu gefasst: Zitat "Im Verfahren, das gemäß § 696 Abs. 1 der Zivilprozessordnung dem Mahnverfahren folgt, schuldet die Kosten, wer den Mahnbescheid bea...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / LVII. Zwei-Kalenderjahres-Frist

Rz. 98 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG als neue Angelegenheit.[44] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung ...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XXIV. Mahnverfahren

Rz. 52 Hatte der Anwalt den Auftrag zum Mahnverfahren vor dem 1.6.2025 erhalten und den Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens nach dem 31.5.2025, gilt für das Mahnverfahren altes Recht und für das streitige Verfahren neues Recht, da es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn der Anwalt schon zusammen mit dem A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Steuerbescheide sind grundsätzlich sofort vollstreckbar. Das bedeutet, dass das Finanzamt – anders als jeder andere Gläubiger – nicht zunächst ein Urteil gegen den Steuerpflichtigen erwirken muss, aus dem es die in Rede stehende Steuerforderung eintreiben kann. Das Finanzamt schafft sich vielmehr selbst den eigenen vollstreckbaren Titel in Ge...mehr

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AGS 06/2025, Voraussetzunge... / Leitsatz

Die Auferlegung einer besonderen Verzögerungsgebühr gem. § 38 GKG kommt auch dann in Betracht, wenn nach Erlass eines Versäumnisurteils aufgrund des Einspruchs der säumigen Partei ein neuer Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt werden muss. Da die Verzögerungsgebühr Strafcharakter hat und eine Sanktion für ein prozesswidriges Verhalten einer Partei oder ihres Vertreters ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Sinngemäße Anwendung des § 10d Abs 4 EStG (§ 20 Abs 6 S 3 EStG)

Rn. 1520 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 6 S 3 EStG ist § 10d Abs 4 EStG entsprechend anzuwenden. Gem § 10d Abs 4 S 4 EStG sind bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des VZ, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des VZ, in dem ein V...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Telefax

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Dokumente dürfen grundsätzlich auf elektronischem Wege wirksam, dh ohne Verstoß gegen die Schriftform übermittelt werden, auch wenn diese die > Unterschrift verlangt. Ausreichend ist nicht nur ein Telegramm (BGH, NJW 1966, 1077 und 2114), sondern auch ein Computer-Fax mit einer eingescannten Unterschrift (Oberste Bundesgerichte, DB 2000, 1860...mehr

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AGS 06/2025, Beschwerde geg... / III. Erstattungsfähigkeit der Kosten

1. Umsatzsteuer Nach Auffassung des OLG Dresden kam es nicht darauf an, ob die Klägerin die in der an sie gerichteten Rechnung ihrer Rechtsanwältin angesetzte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann (§ 104 Abs. 2 S. 3 ZPO). Die Klägerin habe nämlich zuletzt unmissverständlich erklärt, dass die Umsatzsteuer nicht mehr geltend gemacht werde. Hierin liege eine entsprechende Ant...mehr

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ZErb 06/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Breyer/Najdecki Beck'sches Formularbuch GmbH-Recht 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-66301-7, 159 EUR Die be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2 Mehrheit von Steuerschuldnern

Rz. 21 Die Festsetzungsverjährung ist für jeden Steuerschuldner besonders nach den in seiner Person angefallenen Tatbestandsmerkmalen zu berücksichtigen. Bei einer Mehrheit von Steuer-/Haftungsschuldnern läuft die Frist also gegen jeden Schuldner gesondert.[1] Das gilt auch für zusammen veranlagte Ehegatten. Beide sind, trotz der Zusammenveranlagung, jeweils selbstständige S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.4 Belehrung über die Formvorschriften

Rz. 20 Weitere Angaben zu Form und Inhalt des einzulegenden Rechtsbehelfs sind nach dem Wortlaut des § 55 Abs. 1 FGO grundsätzlich nicht erforderlich. Jedenfalls ausreichend ist es, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs oder die Erhebung einer Klage den Wortlaut des § 357 Abs. 1 AO bzw. § 64 Abs. 1 FGO zutreffen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 55 FGO regelt in seinem Absatz 1 den Fristbeginn für alle ordentlichen, fristgebundenen Rechtsbehelfe gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren. Der Begriff "Rechtsbehelf" ist weit zu verstehen. Er umfasst als Oberbegriff außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; letztere und von § 55 FGO erfasst sind die prozessua...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mahnung und Mahnverfahren / 9.5.2 Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

Innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheids kann schriftlich oder per Telefax Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt werden.[1] Dies hat zur Folge, dass das Amtsgericht (Mahngericht) den Rechtsstreit an das im Mahnbescheidsantrag bezeichnete Gericht (Prozessgericht) abgibt, bei dem der Anspruch des Antragstellers im Prozessverfahren geprüft...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mahnung und Mahnverfahren / 9.4 Antrag auf Vollstreckungsbescheid

Mit der Mitteilung, wann dem Antragsgegner der Mahnbescheid zugestellt worden war, erhält der Antragsteller ein Formular für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids. Dieser Antrag darf allerdings erst nach Ablauf der 2-wöchigen Widerspruchsfrist gestellt werden und nur innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids. Danach ist der Mahnbescheid unwirksam....mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Mahnung und Mahnverfahren / 9.5.1 Widerspruch gegen Mahnbescheid

Der Antragsgegner kann gegen den Mahnbescheid – evtl. beschränkt auf einen Teil des Anspruchs – schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid noch nicht erlassen wurde; eine Begründung ist nicht notwendig (§ 694 Abs. 1 Satz ZPO). Ein verspäteter Widerspruch gilt als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid.[1] Darüber wird der Schuldner informiert. Wid...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ungekürztes deutsches Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle

Leitsatz Für ein in Deutschland geborenes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit, das bei der arbeitslosen Mutter in Deutschland lebt und dessen Vater in England stationiert ist, besteht ein ungekürzter Kindergeldanspruch, wenn sich nicht zweifelsfrei klären lässt, ob für das Kind in England ein Anspruch auf Familienleistungen im fraglichen Zeitraum bestand. Sachverhalt Die arbeitslose Klägerin lebt mit ihrer Tochter A in Deutschland. Beide besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Kindesvat...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.10 Zusammensetzung und Sitz der Widerspruchsstelle (Nr. 10)

Rz. 22 Die Vorschrift knüpft an § 36 a SGB IV an, nach dem der Erlass von Widerspruchsbescheiden besonderen Ausschüssen übertragen werden kann. Ob ein oder mehrere solcher Ausschüsse gebildet werden und wie sich deren Zuständigkeit abgrenzt, ist daher in der Satzung festzulegen; ebenso der Sitz der Widerspruchsstelle/n, wenn diese/r nicht mit dem Sitz der Krankenkasse identi...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ausschluss der Besteuerung des Einbringungsgewinns II durch die Fusionsrichtlinie (FRL)

Leitsatz Wurde die Beteiligung an einer EU-ausländischen Kapitalgesellschaft zu einem Wert unterhalb des gemeinen Werts in eine deutsche Kapitalgesellschaft eingebracht und die deutsche Kapitalgesellschaft innerhalb von 7 Jahren in eine Personengesellschaft formgewechselt, verstößt die hiermit bewirkte Besteuerung des Einbringungsgewinns II gegen die Fusionsrichtlinie. Sachverhalt Der Kläger war alleiniger Gesellschafter der in Spanien gegründeten Kapitalgesellschaft MN-SL. Frau E war alleinige G...§ 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG§ 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG§ 22 Abs. 3 UmwStGmehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beihilfeprüfung und steuerrechtliche Gemeinnützigkeit von Servicekörperschaften

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 107 und Art. 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (AEUV) in Bezug auf gemeinnützigkeitsrechtliche Steuervergünstigungen im nationalen Recht (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung) vorgelegt: 1. Ist Art. 107 Abs. 1 AEUV dahin ge...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Gewerbesteuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung von Lehrinstituten

Leitsatz Die Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes. Normenkette § 3 Nr. 13 GewStG, § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, betrieb Lehrinstitute, in denen sie einzelne Schüler auf privatrechtlicher Grundlage unterrichtete. Im Jahr 2017 (Streitjahr) veräußerte die Klägerin sämtliche zu den Lehrinstituten gehöre...FG Düsseldorf, Urteil vom 10.8.2023, 9 K 349/22 Gmehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG

Leitsatz 1. Die Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern setzt nach § 6a Satz 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) voraus, dass an dem Rechtsvorgang ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von dem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften oder mehrere von einem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind. Abhängig ist eine Gesellschaft nach § 6a Satz 4 GrEStG, wenn das herrschende Unternehmen an deren Kapital- oder Gesellscha...mehr

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Einhalten der Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG bei einer Ausgliederung zur Aufnahme

Leitsatz 1. Bei der Ausgliederung zur Aufnahme auf einen bestehenden Rechtsträger nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes muss die fünfjährige Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) eingehalten werden. 2. Die unterschiedliche Behandlung der Ausgliederung zur Neugründung und der Ausgliederung zur Aufnahme im Hinblick auf die Einhaltung der Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG verletzt nicht Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Normenkette § 6a, § 1 Abs. 1 N...mehr

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Geschäftsordnung der GmbH / 2 Grundsätze erfolgreicher Zusammenarbeit

Toleranz: Die Mitglieder der Geschäftsleitung sollten sich als gleichberechtigte Partner sehen. Jeder Geschäftsführer hat die vorgetragenen Meinungen vorurteilslos zu prüfen und sachlich dazu Stellung zu nehmen. Das schließt nicht aus, dass einer der Geschäftsführer als Vorsitzender oder Sprecher fungiert. Kritik: Der Geschäftsführer nimmt zu allen anstehenden Fragen sachlich...mehr

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Anwendungsbereich der Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt

Leitsatz Die in § 32b Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelten Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt gelten nur für diejenigen Einkünfte, die aufgrund einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellung nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Normenkette § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 5, Satz 2 Nr. 3 EStG Sachverhalt Der Kläger, ein deutscher Staatsangehöriger, hatte einen Wohnsitz in Deutschland und erzielte dort Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. S...mehr

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Steuervorauszahlungen / 6 Einwendungen gegen Vorauszahlungsbescheide

Vorauszahlungen werden meist zusammen mit der Einkommensteuer für ein zurückliegendes Jahr festgesetzt. Beide Bescheide stehen oft auf demselben Blatt Papier. Trotzdem stellen der Steuerbescheid für das zurückliegende Jahr und der Vorauszahlungsbescheid für das kommende und ggf. das laufende Jahr getrennte Verwaltungsakte dar. Dieser formalen Betrachtung kommt besondere Bede...mehr

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Verfahrensrecht und Säumnis... / 4. Reichweite des Erlassantrags im Zusammenhang mit Säumniszuschlägen

Da Steuerpflichtige nicht immer explizit einen Abrechnungsbescheid beantragen, wenn sie sich gegen Säumniszuschläge wehren wollen, sondern meist allein den Erlass der Säumniszuschläge anstreben, stellt sich abschließend die Frage, ob auch in einem solchen Fall ein Abrechnungsbescheid erlassen werden kann. Schließlich fehlt es an einem solchen ausdrücklichen Antrag nach § 218...mehr

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Zugangsvermutung per Post a... / Hintergrund

Die Klägerin erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und fertigte ihre Einkommensteuererklärung ohne Unterstützung eines Steuerberaters an. Das Finanzamt erließ am Freitag, den 15.6.2018, den Einkommensteuerbescheid und übergab diesen am selben Tag einem Postdienstleister. Die Klägerin legte am 19.7.2018 Einspruch gegen den Bescheid ein. Das Finanzamt v...mehr