Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Auswirkungen der Rechts... / 1. Beteiligte des Einspruchsverfahrens

Die Konstellation, dass die Einzelrechtsnachfolge (der Übergang des Feststellungsgegenstandes i.S.v. § 182 Abs. 2 S. 1 AO in Erfüllung eines Kaufvertrages, einer Schenkung etc.) während eines anhängigen Einspruchsverfahrens eintritt, aber auch schon so viel Zeit seit Erlass des Grundsteuerwertbescheides vergangen ist, dass der Rechtsnachfolger selbst keinen Einspruch mehr ei...mehr

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Die Auswirkungen der Rechts... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Marcel Krumm / Tabea Neuhaus[*] Wird ein Grundstück übertragen, erstrecken sich die Regelungen des vor der Übertragung wirksam gewordenen Grundsteuerwertbescheids bzw. Grundsteuermessbescheids auch auf den Rechtsnachfolger. War vor der Übertragung vom Rechtsvorgänger bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. den Grundsteuermessbescheid eingelegt worde...mehr

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Die Auswirkungen der Rechts... / 2. Die Beschwer der am Einspruchsverfahren beteiligten Personen

Einspruchsbefugt ist, wer eine Beschwer geltend machen kann (§ 350 AO). Der Steuerpflichtige muss erkennbar selbst (persönlich) durch den Verwaltungsakt beschwert sein. Für den Rechtsnachfolger stellt § 353 AO klar, dass dieser allein wegen der dinglichen Wirkung beschwert ist (Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 353 AO Rz. 5 [Mai 2024]; Keß in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, § 353 AO...mehr

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Das Rechtsinstitut der Hinz... / III. Rechtsqualität, Rechtsfolgen und Rechtsschutzaspekte der Hinzuziehung und Aspekte der Beiladung

Hinzuziehungsentscheidung ist Verwaltungsakt: Die Hinzuziehungsentscheidung des FA ist ein Verwaltungsakt, der sowohl dem Einspruchsführer als auch dem Hinzugezogenen bekanntzugeben ist (vgl. BFH v. 29.5.2001 – VIII R 10/00, AO-StB 2001, 261). Zu Nachweis- und Klarheitszwecken ist es geboten, dass die Hinzuziehungsentscheidung – trotz mangelnder Formvorschriften – schriftlic...mehr

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Das Rechtsinstitut der Hinz... / 1. Grundsätzlicher Anwendungsbereich und allgemeine Anwendungsausschlüsse

Anhängiges Einspruchsverfahren ist Grundvoraussetzung: Bereits aus der systematischen Stellung der Hinzuziehungsvorschrift in § 360 AO – mithin in den Verfahrensvorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren – ergibt sich, dass Grundvoraussetzung jedweder Hinzuziehung Dritter ein anhängiges Rechtsbehelfsverfahren ist. Ist bereits kein Rechtsbehelfsverfahren anhän...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / 4. Gewährung von Akteneinsicht als Ermessensentscheidung

Allerdings muss nach (bisher) h.M. die Finanzbehörde im Einzelfall und unter Beachtung von § 30 AO, des Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) bzw. des Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nach pflichtgemäßem Ermessen i.S.v. § 5 AO entscheiden, ob Einsicht in die Besteuerungsakten zu gewähren ist (BFH v. 7.5.2024 – IX R 21/22, BFH/NV 2024, 1070 = AO-StB 2024, 234 (Gehm);...mehr

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Das Rechtsinstitut der Hinz... / 2. Grundvoraussetzung: Berührung rechtlicher Interessen Dritter nach den Steuergesetzen

Rechtsinteressenberührung nach den Steuergesetzen notwendig: Unabhängig davon, ob es sich um eine sog. einfache Hinzuziehung (§ 360 Abs. 1 AO) oder um eine notwendige Hinzuziehung (§ 360 Abs. 3 AO) handelt (s. hierzu im Weiteren ausf. unter II. 4. und II. 5.), ist jeder Hinzuziehung stets immanent, dass rechtliche Interessen Dritter nach den Steuergesetzen durch ein anhängig...mehr

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Die Auswirkungen der Rechts... / I. Gesamtrechtsnachfolge aufgrund von Erbfall, Umwandlung u.Ä.

War bereits bei Eintritt einer Gesamtrechtsnachfolge (Erbfall, umwandlungsrechte Gesamtrechtsnachfolge) ein Einspruchsverfahren anhängig, ist die verfahrensrechtliche Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge eindeutig: Der Rechtsnachfolger tritt in die Position ein, wie sie im Zeitpunkt des Eintritts der Gesamtrechtsnachfolge beim Rechtsvorgänger besteht. Der Gesamtrechtsnachfolger...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / 5. Anspruch auf Akteneinsicht nach der DSGVO?

Wie sich aus § 2a AO ergibt, gilt die DSGVO (direkt) im Besteuerungsverfahren (Hamminger, NWB 2022, 1787; BMF, BStBl. I 2020, 143, Rz. 2). Daher wurde inzwischen die Rechtsauffassung vertreten, dass sich aus Art. 15 Abs. 1 Halbs. 2, Abs. 2 DSGVO ein Anspruch auf Akteneinsicht herleitet, der durch Verpflichtungsklage zu verfolgen ist. Hierbei handle es sich um keine Ermessens...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufwendungen für das Medikament Ozempic im Rahmen einer Behandlung gegen Adipositas nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig

Leitsatz Das Medikament Ozempic war in Deutschland zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Verordnung (Streitjahr 2023) nicht für die Behandlung von Adipositas zugelassen, sondern nur zur Behandlung von Diabetes Typ 2. Bei der Behandlung der beim Steuerpflichtigen diagnostizierten Adipositas (Fettleibigkeit und Bluthochdruck) mit Ozempic handelte es sich daher im Streitjahr 2023 um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f) EStDV. Wurde w...§ 275 SGB Vmehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Klage gegen Grundsteuerwertbescheid

Leitsatz Die Klage gegen den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts ist auch nach der Übertragung des Grundstücks zulässig, da die Übertragung nicht zum Wegfall der Beschwer des bisherigen Grundstückseigentümers führt. Sachverhalt Die Beteiligten streiten um den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1.1.2022 für ein Grundstück, dessen Eigentümer der Kläger zu diesem Zeitpunkt war. Nachdem der Kläger diesen Grundbesitz per Urkunde vom 00.00.2022 auf seine Tochter ...mehr

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Dann können Säumniszuschläg... / Hintergrund

Im zugrunde liegenden Fall erließ das Finanzamt einen geänderten Einkommensteuerbescheid, da eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nachversteuert wurde. Die betroffenen Steuerpflichtigen legten Einspruch gegen den Bescheid ein und beantragten gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung (AdV). Das Finanzamt lehnte den Antrag auf AdV ab, und auch der Einspruch gegen diese Abl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kindergeldanspruch bei auße... / Hintergrund

Ein Vater beantragte Kindergeld für seine Tochter, die nach einem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) ab Oktober 2019 ein Studium im außereuropäischen Ausland aufnahm. Während des Übergangszeitraums zwischen FSJ und Studium lebte die Tochter im elterlichen Haushalt in Deutschland. Anschließend mietete sie für die Studienzeit eine Wohnung im Ausland. Die Familienkasse hob die Kind...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Steuerbescheid... / Hintergrund

Der Kläger betrieb ein Einzelunternehmen und war zudem zu 60,5 % an der AB-GbR beteiligt. Im Einkommensteuerbescheid 2010 wurden Einnahmen aus der Beteiligung berücksichtigt. Der Kläger legte Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid ein und argumentierte, dass die geltend gemachten Aufwendungen nicht nur mit der AB-GbR zusammenhingen, sondern auch der Aufrechterhaltung de...mehr

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Nachweis einer niedrigeren ... / Hintergrund

Der Kläger wurde im Streitjahr 2020 allein zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mehrerer Immobilien. Ein neu erworbenes Grundstück war mit einem Mehrfamilienhaus mit 4 im Streitjahr vermieteten Wohneinheiten bebaut. In der Einkommensteuererklärung des Streitjahres erklärte der Kläger ...mehr

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Erweiterte Gewerbesteuerkür... / Hintergrund

Die Klägerin, eine A-GmbH, verwaltete eigenen Grundbesitz und hielt Immobilien im Anlagevermögen. Im Jahr 2013 veräußerte sie erstmals Grundstücke, die sie zuvor erworben hatte. In den Gewerbesteuererklärungen der Streitjahre beantragte die A-GmbH die erweiterte Gewerbesteuerkürzung. Das Finanzamt erkannte die Kürzung zunächst an, versagte sie jedoch nach einer Außenprüfung. ...mehr

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Körperschaftsteuerliche Org... / Hintergrund

Im Streitfall war die Klägerin, eine GmbH, Teil eines Organkreises, dessen Organträgerin die A-GmbH war. Die A-GmbH betrieb einen Teilbetrieb als Großhändlerin und gliederte diesen auf eine Tochtergesellschaft (B-GmbH) aus. Anschließend übertrug sie ihr restliches Vermögen, einschließlich der Beteiligungen an der Klägerin und der B-GmbH, im Wege der Ausgliederung auf eine ne...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen. Normenkette § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d, § 3c Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 8 Satz 1, § 33 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, § 118 Abs. 2, § 143 Abs. 2 FGO, § 133, § 157 BGB Sachverhalt Der 2003 geborene Sohn (M) der Kläger leidet seit seiner Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 20 Rechtsbehelf gegen den Steuermessbescheid ist für den Stpfl. der Einspruch. Der Stpfl. kann mit dem Einspruch jedoch nicht geltend machen, dass in dem Bescheid die falsche Gemeinde als Steuergläubiger angegeben ist.[1] Diese Frage gehört nicht zum Regelungsbereich des Messbescheids. Stattdessen ist ein Zuteilungsverfahren nach § 190 AO zu beantragen; alternativ kann d...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.2.1 Grundsatz (Abs. 1 S. 1, 1. Halbs.)

Rz. 15 Abs. 1 S. 1, 1. Halbs. schreibt die Abhaltung einer Schlussbesprechung vor, soweit keiner der im 2. Halbs. genannten Ausnahmefälle vorliegt. Die Finanzverwaltung hat die Schlussbesprechung daher von Amts wegen anzusetzen, ohne dass ihr insoweit ein Ermessensspielraum zusteht.[1] Der Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Abhaltung einer Schlussbesprechung entspricht ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Inhalt des Messbetragsbescheids

Rz. 5 § 184 Abs. 1 S. 1 AO enthält die Bestimmung, dass Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festzusetzen sind. Für die Frage, welche Fälle das sind, verweist die Vorschrift auf die Einzelsteuergesetze. Steuermessbeträge sind nach § 14 Abs. 1 GewStG für die GewSt und nach §§ 13, 16ff. GrStG für die Grundsteuer festzusetzen. Der Bescheid über den Steuermessbetrag enthält...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 3.1.6 Bestimmung des Prüfungsorts als Verwaltungsakt

Rz. 44 Die Festlegung des Orts der Prüfung ist ein eigenständiger Verwaltungsakt. Er ist nicht Teil der Prüfungsanordnung, auch wenn er in der Praxis zumeist mit dieser verbunden wird.[1] Die fehlende Angabe des Prüfungsorts hat daher keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung; jedoch darf mit der Prüfung nicht begonnen werden, solange das FA den Prüfungso...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 2.1 Mitwirkungspflicht im Allgemeinen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Nach § 200 Abs. 1 S. 1 AO hat der Stpfl. bei der Feststellung der Sachverhalte mitzuwirken, die für die Besteuerung erheblich sein können. Hierdurch wird die Mitwirkungspflicht in mehrfacher Hinsicht begrenzt. Da sich die Mitwirkungspflicht auf die Feststellung von Sachverhalten bezieht, ist der Stpfl. nur zur Mitwirkung bei der Aufklärung von Tatsachen verpflichtet.[1]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.3 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 13 Nach Abs. 1 S. 3 sind auf das Steuermessbetragsverfahren die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung, §§ 137–217 AO, anzuwenden.[1] Dies betrifft insbesondere die Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten, §§ 140–148 AO, die Steuererklärungspflichten, §§ 149–153 AO, das Steuerfestsetzungsverfahren, §§ 155–168 AO, die Festsetzungsverjährung, §§ 169–171 AO, die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anzeige

Rz. 11 Zur Erstattung einer Anzeige sind der Betriebsrat oder die im Betrieb vertretene Gewerkschaft berechtigt. Die Anzeige ist bei der zuständigen Verfolgungsbehörde zu erstatten (§ 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 158 Abs. 1 StPO). Grundsätzlich sind nach der Regelung in § 36 Abs. 1 Nr. 2a OWiG die jeweiligen Arbeitsminister in den einzelnen Bundesländern für die Verfolgung zust...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs in eigener Sache

Leitsatz Bei der Einreichung einer Klage in eigener Sache durch einen Rechtsanwalt kann es eine Ausnahme von der Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs geben. Sachverhalt Der Kläger war Rechtsanwalt, der mit dem Finanzamt über die Gewinnerzielungsabsicht bei einem eigenen Vermietungsobjekts stritt. Das Finanzamt verneinte diese und erkannte die Verluste aus Vermietung und Verpachtung nicht an. Nach Zurückweisung des Einspruchs wandte sich der Kläger an das zuständige Finan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Die "Begrenzung" der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1a UStG

Rz. 100 Mit mWv 1.1.2021 wurde § 27a UStG um einen Abs. 1a ergänzt (Rz. 5). In diesem Absatz wird geregelt, dass das für die Umsatzbesteuerung des Unternehmers zuständige FA – und nicht das BZSt – die nach Abs. 1 S. 1 bis 3 des § 27a UStG erteilte USt-IdNr. "begrenzen" kann, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen oder nachgewiesen ist, dass die USt-IdNr. zur Gefährdung des Umsa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Rechtsschutz

Rz. 163 Ausgehend von der hier vertretenen Auffassung, dass die Erteilung einer USt-IdNr. einen Verwaltungsakt darstellt (Rz. 90 m. w. N.) und Gleiches für die Versagung der Erteilung einer USt-IdNr. gelten muss, steht dem betroffenen Unternehmer gegen Maßnahmen der FÄ und des BZSt derselbe Rechtsschutz zu, wie gegen alle anderen Verwaltungsakte. Er kann hiergegen also mit E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.5 Abzugssteuern nach § 50a Abs. 1 EStG (Abs. 2 S. 2 Nr. 5)

Rz. 133 Die Abgeltungswirkung der Abzugssteuern kann bei beschr. Stpfl. zu einer höheren Steuer führen als die Steuerlast bei vergleichbaren Sachverhalten, die von unbeschränkt Stpfl. verwirklicht worden sind. Dies beruht darauf, dass der Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen vorgenommen wird, ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten daher grundsätzlich nicht möglich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Erlass und Pauschalierung (Abs. 4)

Rz. 174 § 50 Abs. 4 EStG ermächtigt die Finanzbehörde, die Steuer bei beschr. Stpfl. unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise zu erlassen oder in einem Pauschbetrag festzusetzen. Der Erlass oder die Pauschalierung war ursprünglich davon abhängig, dass hierfür volkswirtschaftliche Gründe vorlagen oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig war. Geg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Möglichkeit der Versagung

Rz. 90 Die Erteilung oder die Versagung einer USt-IdNr. stellt nach der überwiegenden und m. E. zutreffenden Auffassung in der Literatur einen Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO dar[1], wobei dies wohl nur im Fall der Versagung der Nummer rechtlich relevant ist, weil diesem Stpfl. dann die Rechtsmittel des Einspruchs und der Klage zur Verfügung stehen. Auch die Anordnung der "...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.3 Anhörung (Abs. 2 S. 3)

Rz. 15 Nach § 117e Abs. 2 S. 3 AO gilt § 12 Abs. 7 EUAHiG nicht. Dieser sieht vor, dass eine Anhörung der Beteiligten nicht erforderlich ist. Damit ist in den Fällen der besonderen Formen der Amtshilfe mit einem Drittstaat regelmäßig vorab eine Anhörung durchzuführen. Wegen des in Abs. 1 vorgenommenen Verweises auf §§ 10 bis 12a EUAHiG gilt dies gem. § 12a Abs. 1 S. 4 EUAHiG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5 Rechtsschutz

Rz. 17 Weder die Inanspruchnahme noch die Gewährung der besonderen Form der Amtshilfe ist ein Verwaltungsakt. Es fehlt sowohl an der Regelungswirkung als auch an der Intention der Außenwirkung.[1] Vielmehr handelt es sich um ein Realhandeln. Daher kann gegen die Gewährung oder Inanspruchnahme der besonderen Form der Amtshilfe grundsätzlich kein Einspruch oder eine Anfechtung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 25 Die Erfüllung der Anzeigepflichten durch den Unternehmer oder der ausländischen Personengesellschaft, einem Treuhänder oder einer anderen Person, die die steuerlichen Interessen der inländischen Gesellschafter wahrnimmt, kann von der FinBeh mit den Zwangsmitteln der §§ 328ff. AO erzwungen werden. Die erforderliche vorausgehende Aufforderung ist ein Verwaltungsakt, der...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.7.2 Steuerliche Folgen

Erbschaftsteuer Der Erbengemeinschaft kommt nach dem ErbStG keine partielle Steuerfähigkeit zu. Wer Steuerpflichtiger ist, ist in § 2 ErbStG festgelegt. Die Erbengemeinschaft ist dort nicht genannt. Steuerpflichtige sind vielmehr die an der Erbengemeinschaft Beteiligten. Allerdings lässt es § 31 ErbStG zu, dass die Miterben gemeinsam eine Steuererklärung abgeben dürfen, die al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6 Rechtsbehelfsverfahren (Abs. 5)

Rz. 6 Dem Ziel, eine schlanke, bürokratiearme Bereitstellung öffentlicher Leistungen zu ermöglichen, dient auch die Festlegung des Verfahrens. Hiernach ist die Bekanntgabe eines gesonderten Bewilligungsbescheids nicht erforderlich, da sich die gewährte Leistung der Höhe nach i. d. R. aus dem Leistungsgesetz ergibt und nicht der gesonderten Erläuterung bedarf. Dieses Verfahre...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz Es ist bei summarischer Prüfung ernstlich zweifelhaft, ob Leistungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH zu einer steuerbaren Werterhöhung der Anteile der Mitgesellschafter im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes führen, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden. Normenkette § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG, § 69 Abs. 2 und 3 FGO Sachverhalt Zum Zwecke des Erwerbs v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer: Feststellung d... / 3.3.2 Anfechtung von Feststellungen des Grundsteuerwerts

Bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ist zu beachten, dass Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheids, angegriffen werden können.[1] Hat demnach das Lagefinanzamt z. B. mit bestandskräftigem Fortschreibungsbescheid ein Grundstück dem Erwerber zugerechnet, ist zugleich bindend festgestellt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer: Feststellung d... / 3.3.1 Bindungswirkung für Folgebescheide

Nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO sind Feststellungsbescheide, auch wenn sie noch nicht unanfechtbar geworden sind, für Folgebescheide bindend, soweit die in den Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen für diese Folgebescheide von Bedeutung sind. Es handelt sich insoweit um einen Grundlagenbescheid. [1] Es ist nicht erforderlich, dass der Feststellungsbescheid rechtmäßig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer: Feststellung d... / 3.3.3 Anpassung des Folgebescheids

Soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für einen Folgebescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird, ist auch der Folgebescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern.[1] Die Anpassung eines Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde. Der vom Grundlagenbescheid ausgehenden Bindungswirkung muss das Finanzamt du...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorsteuerberichtigung bei Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach insolvenzrechtlicher Anfechtung

Leitsatz 1. Die Rückzahlung der Einfuhrumsatzsteuer in die Insolvenzmasse aufgrund einer insolvenzrechtlichen Anfechtung führt zur Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 3 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). 2. Der Begriff "erstattet" in § 17 Abs. 3 Satz 1 UStG ist unionsrechtskonform dahin zu verstehen, dass allein die tatsächliche Rückzahlung auf der Zahlungsebene gemeint ist. Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die ursprüngliche Zahlung ohne rechtlichen Grund im Sinne des § 37 Abs. 2 der Abgabenordnungmehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zahlung für die Übernahme eines Ökokontos als Teil der grunderwerbsteuer­rechtlichen Bemessungsgrundlage

Leitsatz Die Zahlung für ein nach Landesrecht mit dem Grundstück verbundenes Ökokonto ist als Teil der Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrund­lage einzubeziehen. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 3 Sätze 1 und 2 Buchst. a, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 61 Satz 2, § 79 Abs. 1 FlurbG, § 16 Abs. 2 BNatSchG Sachverhalt Die Klägerin, eine Stiftung des privaten Rechts, erwarb im Zusammenlegungsverfahren gemäß §§ 91ff. FlurbGmehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments

Leitsatz 1. Für die Kenntnis von dem Erwerb im Sinne von § 170 Abs. 5 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ist der rechtsgültige Erwerb maßgebend. Die Anlaufhemmung gilt für den jeweiligen Erwerb aufgrund eines bestimmten Rechtsgrunds. Lediglich im Hinblick auf diesen Rechtsgrund ist ihre Wirkung mit der einmal erlangten Kenntnis verbraucht. 2. Maßgebender Zeitpunkt, zu dem ein testamentarisch eingesetzter Erbe sichere Kenntnis im Sinne von § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO von seiner Erbeinsetzung hat, ist der Zei...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Leitsatz 1. Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der Grunderwerbsteuer befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. 2. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf diese vermindert. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

Leitsatz 1. Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft wegen des Wegfalls dieser Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzungen (AfA) die im Zuge der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus der Betriebsaufgabe steuerlich erfassten gemeinen Werte dieser Wirtschaftsgüter anzusetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 4 Feststellungsverfahren

Der Gewinn oder Verlust wird zunächst einheitlich für die gesamte PartG nach den allgemeinen Grundsätzen ermittelt. Dieser gemeinsame Gewinn wird sodann entsprechend den partnerschaftsvertraglichen Regeln auf die einzelnen Partner aufgeteilt. Diese Schritte erfolgen im Rahmen der von den Partnern gemeinsam abzugebenden Feststellungserklärung. Auch an diesen Grundsätzen wird s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Übergangsrecht FamGKG / XVII. Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

Rz. 32 Zum Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid s. § 7 Rdn 28.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einspruch gegen den Steuerbescheid

Tz. 11 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Wenn das Finanzamt gegen den (gemeinnützigen) Verein einen Steuerbescheid erlässt, hat dieser die Möglichkeit die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids überprüfen zu lassen. Zur Vermeidung einer Überlastung der Finanzgerichte hat der Gesetzgeber zunächst ein sog. außergerichtliches Vorverfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit vorgeschaltet, bevo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Übergangsrecht GKG / 12. Einspruch

Rz. 22 Der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil führt nicht zur Änderung des anzuwendenden Rechts. Kommt es zu einem Einspruch, ist das Verfahren nicht abgeschlossen, sondern wird fortgeführt; § 71 Abs. 1 Satz 2 GKG ist hierauf nicht anwendbar. Anders verhält es sich bei einem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid; s. "Mahnverfahren" (Rdn 28).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Übergangsrecht FamGKG / XVI. Einspruch gegen einen Versäumnisbeschluss

Rz. 31 Der Einspruch gegen einen Versäumnisbeschluss (§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 338 ZPO führt nicht zur Änderung des anzuwendenden Rechts. Kommt es zu einem Einspruch, ist das Verfahren nicht abgeschlossen, sondern wird fortgeführt. Die Vorschrift des § 63 Abs. 1 Satz 2 FamGKG ist hierauf nicht anwendbar.mehr