Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Förmliche Zustellung.

Rn 2 Klage (§ 271), Widerklage, sachbestimmende Schriftsätze wie Klageänderung, -erweiterung, -beschränkung, Erledigungserklärung, Einspruch; Klagerücknahme nach mündlicher Verhandlung (§ 269 II 4); Antrag des selbstständigen Beweisverfahrens (BGH MietRB 11, 281).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verspätete Verteidigungsanzeige.

Rn 9 Geht die Anzeige noch vor Übergabe des unterschriebenen VU bei der Geschäftsstelle ein (KG MDR 89, 1003; allgM Ddorf AnwBl 97, 50 Eingang bei Gericht), wird das VU nicht mehr erlassen (dh nicht mehr hinausgegeben und zugestellt); geht die Anzeige nach Erlass des VU ein, kann der Bekl dagegen Einspruch einlegen, nicht aber Wiedereinsetzung (§ 233) gegen die Fristversäumu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftsfeststellungsklage Kosten 91a ZPO 35 Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Verbindung Geltungsbereich 20 FamFG 2 Zweck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Schriftlich.

Rn 13 § 694 I 1 bestimmt, dass der Widerspruch schriftlich zu erheben ist. Telefonisch kann er nicht wirksam eingelegt werden (vgl zum fernmündlichen Rechtsmittel BGH NJW-RR 09, 852 [BGH 12.03.2009 - V ZB 71/08]). Beantragt der ASt nach Fristablauf VB, steht dem VB ein Widerspruch nicht entgegen. Dem automatisierten Mahnverfahren wird der Widerspruch erst bekannt, wenn die P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antragsgegner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist. (2) 1Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt. 2Dies ist dem Antragsgegner, der den Widerspruch erhoben hat, mitzuteilen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Einwendungen, die den durch das Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, sind von dem Schuldner im Wege der Klage bei dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges geltend zu machen. (2) Sie sind nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der Einwendungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes spä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit der Beschwerde.

Rn 2 In Familiensachen (§ 111) ist die Beschwerde gem I gg Endentscheidungen (§ 38 I 1) des FamG statthaft, sofern das Gesetz nicht – wie zB in § 57 I oder § 197 III 1 (mangels Infragestellung v Gültigkeit u Rechtswirksamkeit der Adoption als solcher Beschwerde aber statthaft bzgl namensrechtlicher Folgen [BGH FamRZ 20, 1275; München FamRZ 22, 874; Hamm FamRZ 21, 527; Kobl F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist mit der Novelle von 1924 (VO v 13. Februar 1924, RGBl. I 135), deren Ziel die Bekämpfung der Prozessverschleppung war (Volkmar JW 1924, 345, 345), in Ergänzung zu § 251a II eingefügt worden. Die erschienene Partei kann gegen den säumigen Gegner unter bestimmten Voraussetzungen ein die Instanz beendendes, nicht mehr mit dem Einspruch anfechtbares Urt e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Jeder Beschluss hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie das Gericht, bei dem diese Rechtsbehelfe einzulegen sind, dessen Sitz und die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Über die Sprungrechtsbeschwerde muss nicht belehrt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einwilligung.

Rn 4 Die Einwilligung des Bekl ist für die Abstandnahme in 1. Instanz nicht erforderlich (zur Rechtsmittelinstanz s Rn 5). Daran ändert sich nichts, wenn bereits ein Versäumnisurteil gegen den Bekl ergangen ist, gegen das er Einspruch eingelegt hat (Musielak/Voit/Voit § 596 Rz 6; Zö/Greger § 596 Rz 3; aA MüKoZPO/Braun/Heiß § 596 Rz 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Restitutionsklage ist nur zulässig, wenn die Partei ohne ihr Verschulden außerstande war, den Restitutionsgrund in dem früheren Verfahren, insbesondere durch Einspruch oder Berufung oder mittels Anschließung an eine Berufung, geltend zu machen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein Versäumnisurteil kann von der Partei, gegen die es erlassen ist, mit der Berufung oder Anschlussberufung nicht angefochten werden. (2) 1Ein Versäumnisurteil, gegen das der Einspruch an sich nicht statthaft ist, unterliegt der Berufung oder Anschlussberufung insoweit, als sie darauf gestützt wird, dass der Fall der schuldhaften Versäumung nicht vorgelegen habe. 2 § 511...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine Verteidigungsanzeige.

Rn 8 Auf Antrag des Kl ergeht gegen Bekl VU im schriftlichen Verfahren (§ 331 III), auch nach vorausgegangenem Mahnverfahren, weil der Widerspruch bzw der Einspruch nicht mehr als Anzeige der Verteidigungsabsicht gilt (§ 697 II 1). Ein unechtes VU gegen den Kl setzt mündliche Verhandlung voraus.mehr

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zfs 06/2023, Übersendung vo... / 1 Sachverhalt

Auf den Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid der Bußgeldbehörde hat das AG ihn wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 43 km/h zu einer Geldbuße in Höhe von 400 EUR verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Das OLG Zweibrücken hat die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als unbegründet verworfen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Abs 1, der seit der Einführung der CPO inhaltlich unverändert ist, schreibt die Prüfung der Statthaftigkeit und der Zulässigkeit des Einspruchs vAw vor. Die Verwerfung des Einspruchs hatte durch ein auf mündliche Verhandlung zu verkündendes Urt zu erfolgen. Die Vereinfachungsnovelle von 1976 (BGBl I 3281) ließ durch den eingefügten Abs 2 zum Zwecke der Zeit- und Arbeits...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Die Rechtskraft der Urteile tritt vor Ablauf der für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs bestimmten Frist nicht ein. 2Der Eintritt der Rechtskraft wird durch rechtzeitige Einlegung des Rechtsmittels oder des Einspruchs gehemmt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Frist.

Rn 2 Der Lauf der Einspruchsfrist setzt die Zustellung einer Ausfertigung des Versäumnisurteils nach § 317, § 313b I, II voraus, wodurch sichergestellt wird, dass die beschwerte Partei von der Entscheidung Kenntnis nehmen kann (BGHZ 164, 347, 353). Nicht ausreichend ist die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Versäumnisurteils (allg BGHZ 186, 22, 25; zum VU Stuttg Ju...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Zweck des Verfahrens nach § 719 ist es, solchen Entscheidungen ihre vorläufige Vollstreckbarkeit zu nehmen, die sich bereits bei summarischer Prüfung als offenkundig nicht haltbar erweisen (BGH WuM 16, 305; Ddorf GRURPrax 16, 83). Abs 1 der Vorschrift verweist für die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteilen (od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Notwendigkeit der mündlichen Verhandlung.

Rn 10 Der Grundsatz der mündlichen Verhandlung nach Abs 1 besagt zunächst, dass das Gericht ohne mündliche Verhandlung keine Entscheidung treffen darf (BAG NJW 96, 1166 [BFH 21.08.1995 - VI R 30/95]; 2749; St/J/Kern Rz 9). Ein Verstoß gegen Abs 1 liegt auch vor, wenn der Beklagtenvertreter, der über den Prozessstoff nicht informiert ist, lediglich Klageabweisung beantragt (D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstige Sonderfälle.

Rn 13 Die Gehörsrüge des § 321a beseitigt partiell die Bindung nach § 318 bei nicht anfechtbaren Entscheidungen; denn andernfalls wäre das Gericht nicht in der Lage, die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Fortführung des Verfahrens zu heilen. Eine Gegenvorstellung vermag die Bindung hingegen nicht zu beseitigen (Dresd FamRZ 20, 37). Beim VU gibt es wegen § 343 keine Bind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt des Beitritts.

Rn 15 Der Beitritt kann nach Abs 2 innerhalb des Zeitraums der Anhängigkeit bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung und darum auch noch nach einer Revisionseinlegung durch die Partei iRd Revisionsbegründung (BGH NJW 99, 2046f [BGH 17.02.1999 - X ZR 8/96]) erklärt werden. Der Beitritt kann mit einem Rechtsmittel – auch einem Einspruch oder Widerspruch – verbunden werden, mu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Gegen das auf den Widerspruch ergangene Endurteil ist unter den allgemeinen Voraussetzungen Berufung zulässig, gegen ein Versäumnisurteil Einspruch (RGZ 20, 330). Für das Berufungsverfahren gelten die allgemeinen Regelungen und Besonderheiten des Einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (§ 922 Rn 14). Ein auf Kostenwiderspruch ergangenes Urt ist mit der sofortigen Beschwerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / k) Kosten der Säumnis (§ 344).

Rn 16 Werden nach einem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil die durch die Säumnis verursachten Mehrkosten gem § 344 der unterstützten Hauptpartei auferlegt, müssen diese Kosten auch bei der Entscheidung zu Gunsten des Nebenintervenienten ausgetrennt werden. Diese Mehrkosten trägt der Nebenintervenient selbst (Abs 1 Hs 2), weil er gegen die Hauptpartei keinen Erstattungsansp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtstreitige Beendigung des Rechtsstreits (Abs 1 Nr 2).

Rn 3 Neben den aufgeführten Verfahrensbeendigungen durch Klagerücknahme (§ 269), Anerkenntnis (§ 307), Vergleich, Verzicht (§ 306) und Rechtsmittelverzicht (§§ 515, 565; für den Einspruch: § 346) erfasst die Vorschrift die Rücknahme des Rechtsmittels (§§ 516 I, 565). Bei übereinstimmender Erledigung darf nur dann nach Maßgabe des Abs 1 verfahren werden, wenn die Voraussetzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Inhalt des Urteils.

Rn 4 Der mögliche Inhalt des Endurteils, mit dem das Widerspruchsverfahren abgeschlossen wird, folgt aus § 925 II. Danach kann das Gericht den im Beschlussverfahren erlassenen Arrestbefehl ganz oder tw bestätigen, abändern oder aufheben. Ferner kann es seine Entscheidung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen (Schuschke/Walker/Walker Rz 10; Zö/Vollkommer Rz 7). Im Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vollstreckungsbescheide bedürfen der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Zwangsvollstreckung für einen anderen als den in dem Bescheid bezeichneten Gläubiger oder gegen einen anderen als den in dem Bescheid bezeichneten Schuldner erfolgen soll. (2) Einwendungen, die den Anspruch selbst betreffen, sind nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, nach Zus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Subsidiarität (Abs 2).

Rn 19 Bei den Nichtigkeitsgründen nach Nr 1 und Nr 3 setzt die Statthaftigkeit der Klage voraus, dass der Verfahrensmangel mittels eines Rechtsmittels nicht hätte geltend gemacht werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass die betroffene Partei insoweit ein Verschulden trifft (BGH NJW 1994, 2751 [BGH 14.03.1994 - AnwZ B 27/93]; OVG Bremen v 26.3.18 – 2 LA 223/16; MüKoZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristverlängerung durch Parteivereinbarung.

Rn 2 Die in Abs 1 eröffnete Möglichkeit, dass die Parteien – mit Ausnahme der Notfristen – gesetzliche und richterliche Fristen (durch Prozessvertrag) abkürzen (also nicht: verlängern) können, dürfte kaum praktische Relevanz haben. Notfristen sind nach der gesetzlichen Definition in S 2 nur diejenigen, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind, also die Rechtsmittelfristen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Aus Gründen der Verfahrensökonomie ist das Gericht (nicht allein der Vorsitzende: BGH, 19.7.16, II ZB 3/16, juris Rz 20), das über die nachgeholte Prozesshandlung zu befinden hat, auch zur Nebenentscheidung über die Wiedereinsetzung berufen, bei Einspruch gegen Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid also das Gericht, welches das Versäumnisurteil erlassen hat bzw d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Funktion.

Rn 5 Das Notfristzeugnis nach § 706 II, das in Textform nach § 126b BGB zu erteilen ist, bringt mit der Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde nach § 418 zum Ausdruck, dass innerhalb der Notfrist ein Rechtsmittel oder Einspruch gegen eine Entscheidung nicht eingelegt wurde (BGH MDR 03, 826 [BGH 05.03.2003 - VIII ZR 263/00]). Es ist idR die Beweisgrundlage für die Erteilung e...mehr

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zfs 06/2023, Berechnung der... / 1 Sachverhalt

Durch Bußgeldbescheid 22.1.2021 wurde gegen den Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h, begangen am 10.11.2020, eine Geldbuße in Höhe von 180 EUR verhängt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Auf seinen Einspruch wurde gegen den Betroffenen durch das AG mit Beschl. v. 10.11.2022 nach § 72...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidungen des Beschwerdegerichts.

Rn 4 Die Zurückweisung des Prozessantrags beschwert die erschienene Partei, begründet jedoch keine Rechte für den säumigen Gegner. Dieser wird daher im Beschwerdeverfahren nicht gehört und ihm steht – wenn die Beschwerde Erfolg hat und das Versäumnisurteil ergeht – nur der Einspruch gegen die Sachentscheidung zu (RGZ 37, 396, 398; KG MDR 83, 412 [KG Berlin 24.01.1983 - 8 W 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 62 Brüssel IIb-VO – Weitere Anfechtungen oder Rechtsbehelfe

Gesetzestext Gegen die Entscheidung, die über die Anfechtung oder den Rechtsbehelf ergangen ist, kann nur durch eine Anfechtung oder einen Rechtsbehelf Einspruch erhoben werden, wenn der betreffende Mitgliedstaat der Kommission gemäß Artikel 103 mitgeteilt hat, bei welchen Gerichten eine weitere Anfechtung oder ein weiterer Rechtsbehelf geltend zu machen ist. Rn 1 Art 61 und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Rechtskraft.

Rn 25 Das gegen einen einzelnen Streitgenossen ergangene Prozessurteil erwächst mit Ablauf der ungenutzten Rechtsmittelfrist ohne Rücksicht auf das prozessuale Vorgehen der anderen Streitgenossen in Rechtskraft. Dagegen erlangt ein Sachurteil erst Rechtskraft, wenn es von keinem der Streitgenossen mehr durch Einspruch oder ein Rechtsmittel angefochten werden kann (BGHZ 131, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Höhe.

Rn 10 Der Beklagte hat von Anfang an die gesamten Kosten sämtlicher Instanzen geltend zu machen (BGH NJW-RR 05, 148, 149 [BGH 30.06.2004 - VIII ZR 273/03]; s. § 112 Rn. 1). Die Rüge mangelnder Sicherheitsleistung für die Kosten der Revisionsinstanz kann grds in dieser Instanz nicht mehr erhoben werden, falls die Voraussetzungen für eine Sicherheitsleistung bereits in der Ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift setzt einen wirksamen Einspruch (andernfalls ist nach § 341 I 2 zu verfahren) und das Erscheinen sowie Verhandeln beider Parteien über den Anspruch voraus. Bei (erneuter) Säumnis des Einspruchsführers gilt § 345. Bei Säumnis des Gegners ist § 330 oder § 331 anzuwenden. Die Norm ist nicht anzuwenden, soweit das VU nur ein Zwischenurteil (§ 347 II) gewesen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Verhältnis zur Restitutionsklage.

Rn 51 Die Klage aus § 826 ist ggü der Restitutionsklage nicht subsidiär, sondern steht selbstständig neben den Wiederaufnahmemöglichkeiten (BGHZ 50, 115, 120 = NJW 68, 1275). Sie kann ungeachtet der im Restitutionsrecht bestehenden Einschränkungen erhoben werden, insb ohne Einhaltung der Klagefristen des § 586 und ohne die nach § 581 I ansonsten erforderliche rechtskräftige ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbehelfe.

Rn 11 Nach hM steht der erschienenen Partei gegen den Vertagungsbeschluss die sofortige Beschwerde nach § 336 zu, weil die Entscheidung zugleich die Zurückweisung des Antrags auf Erlass des Versäumnisurteils enthalte (München MDR 56, 684; Nürnbg MDR 63, 507; Hamm NJW-RR 91, 703 [OLG Hamm 14.02.1991 - 6 W 43/90]; Anders/Gehle/Anders ZPO Rz 9; MüKoZPO/Prütting Rz 26; Musielak/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das Vorverfahren hat den Zweck, die Standpunkte der beiden Parteien vor dem Haupttermin im Wechsel von Schriftsätzen zu eruieren. Die Vorschrift regelt die Maßnahmen, die getroffen werden können mit dem Ziel der umfassenden und schnellstmöglichen Vorbereitung des Termins zur mündlichen Verhandlung. Gilt nicht in Ehe- und Kindschaftssachen (§§ 611 II, 640), Arbeitssachen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rückfestsetzung.

Rn 9 Abs 4 wiederum erklärt auch Kosten, die die später obsiegende Partei im Verlaufe des Prozesses an den später unterlegenen Gegner gezahlt hat, als zu den Kosten des Rechtsstreits gehörig. Hintergrund ist, dass eine letztlich obsiegende Partei während des Verfahrens aufgrund nicht rechtskräftiger – aber vorläufig vollstreckbarer – Entscheidungen (Versäumnisurteil, erstins...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechtsnatur des Freistellungsbescheids

Rn. 55 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Erstattungsantrag ist eine Steuererklärung iSd § 150 AO; über dessen Stattgabe sowie Ablehnung entscheidet das BZSt durch einen Steuerbescheid iSd § 155 Abs 1 S 3 AO (Freistellungsbescheid, § 50c Abs 3 S 3 EStG), der mit Vorbehalt der Nachprüfung versehen und mit Einspruch angefochten werden kann (zu § 50d Abs 1 EStG aF BFH vom 20.03.200...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es muss ein Termin zur mündlichen Verhandlung nach § 215 I bestimmt worden sein. Nach § 370 I gehören dazu auch Termine zur Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht, die kraft Gesetzes zugleich zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt sind, was im Falle der Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Richter nach § 370 II 1 angeordnet werden muss. Zur Säumnis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsmittel.

Rn 31 Gegen den erlassenen VB ist ausschließlich der Einspruch gegeben (§ 700 Rn 1). Gegen die zurückweisende Entscheidung des Rechtspflegers findet die sofortige Beschwerde statt (§ 11 I RPflG iVm § 567 I Nr 2), gegen diejenige des Urkundsbeamten die befristete Erinnerung (§ 573). Soll sich die sofortige Beschwerde gegen eine tw zurückweisende Entscheidung über Kosten richt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zuständigkeit und Rechtsmittel.

Rn 3 Sachlich zuständig für die Eintragung des eV in das Vereinsregister ist das Amtsgericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 23a GVG, 378 ff FamFG). Die örtliche Zuständigkeit folgt dem Sitz (§§ 24 BGB, 377 FamFG), allerdings führt die örtliche Unzuständigkeit nicht zur Unwirksamkeit der Eintragung (§ 2 III FamFG). Funktionell ist der Rechtspfleger zuständi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unterzeichnung (II 4).

Rn 14 § 690 II verlangt handschriftliche Unterzeichnung des Mahnantrags, § 694 I ›schriftlichen‹ Widerspruch; zum Einspruch s § 700 Rn 6. Handschriftliche Unterzeichnung ist auch bei maschinell lesbaren Anträgen technisch möglich, etwa wenn ein Barcode-Antrag auf Papier oder ein Datenträger mit beigefügtem Protokoll eingereicht wird. § 702 II 4 bestimmt für alle Anträge und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 1 EuMVVO – Gegenstand.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung hat Folgendes zum Ziel: undmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Rechtsbehelfe des Klägers.

Rn 22 Gegen ein im ersten Rechtszug ergangenes erstes Versäumnisurteil (Rn 14 ff) steht dem Kl der Einspruch nach § 338 zu. Gegen ein die Klage als unzulässig verwerfendes Prozessurteil (Rn 18 ff) ist die Berufung nach § 511 statthaft. Ist die Entscheidung in einer falschen Form verlautbart worden, steht dem Kl nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung sowohl das nach der Art...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendungsbereich der Norm.

Rn 2 Die Vorschriften über das Versäumnisverfahren müssen allgemein anwendbar sein (s § 330 Rn 3 ff). In Ehesachen (§§ 121 ff FamFG) sind Versäumnisentscheidungen gegen den Antragsgegner nach § 130 II FamFG unzulässig. In den Verbundsachen (§§ 137 ff FamFG) ist nunmehr stets einheitlich durch Beschl zu entscheiden, auch soweit eine Versäumnisentscheidung zu treffen ist (§ 14...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 18 Gegen ein echtes Versäumnisurteil ist allein der Einspruch nach §§ 539 III, 338–343, 346 gegeben. Unechte Versäumnisurteile (Rn 3, 5, 14) sind kontradiktorische Endurteile, die nur der Revision unterliegen (BGH LM § 338 ZPO Nr 2). Gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts findet die Revision nach §§ 565 S 1, 514 Abs 2 ohne Zulassung und ohne Rücksicht au...mehr