Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1091 ZPO – Einleitung des Streitverfahrens.

Gesetzestext § 697 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend. Rn 1 Für die Überleitung ins streitige Verfahren gelten die Regelungen der ZPO entspr. Mangels Regelung in der EuMVVO hat der Gesetzgeber eine Rücknahme des Einspruchs nicht vorgesehen; der Antragsgegner kann aber den Anspruch jederzeit anerkennen und so das Verfahren kostensparend beenden (MüKoZPO/Ulrici Rz 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätzliches.

Rn 4 Nicht zulässig ist die Nichtzulassungsbeschwerde, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR nicht übersteigt § 544 Abs 2 Ziff 1; zu den Regelungen bis 31.12.19 und zu Familiensachen und WEG-Sachen vgl § 542 Rn 8), es sei denn, das Berufungsgericht hat die Berufung verworfen (§ 544 Abs 2 Ziff 2). Die Ausn von der Ausn liegt darin begründ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 24 EuMVVO – Rechtliche Vertretung.

Gesetzestext Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder sonstigen Rechtsbeistand ist nicht zwingend Rn 1 Ein Anwaltszwang kann sich erst nach Überleitung in einen ordentlichen Zivilprozess au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Örtliche und sachliche.

Rn 9 Für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung ist das Prozessgericht des ersten Rechtszugs solange örtlich und sachlich zuständig, soweit der Rechtsstreit nicht bei einem höheren Gericht anhängig ist (Abs 2). Die Ausstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung durch ein höheres Gericht ist technisch nicht möglich, wenn die Akte in erster Instanz elektronisch geführt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ermessen des Gerichts.

Rn 6 Das Gericht ist zum Erlass des Zwischenurteils iSd § 303 nicht verpflichtet. Anders ist es nur bei Säumnis, § 347 II, oder im Falle des § 366 (Zwischenstreit über Beweisaufnahme vor beauftragtem oder ersuchtem Richter). Das unselbstständige Zwischenurteil ist zweckmäßig, wenn es geeignet ist, den Prozess zu fördern. Ist der Rechtsstreit bereits endentscheidungsreif, etw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wie die Zulässigkeit des Verzichts auf die Berufung (§ 515) ist auch die der Zurücknahme des Rechtsmittels ein Ausdruck des Dispositionsgrundsatzes. Der Berufungskläger (§ 511 Rn 53 ff) hat es in der Hand, noch nach der Einlegung des Rechtsmittels das Berufungsverfahren zu beenden. Die Zustimmung des Gegners ist dafür nicht notwendig. Entspr Anwendung findet die Vorschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Formelle Rechtskraft.

Rn 3 Die formelle Rechtskraft tritt ein mit Ablauf der Frist für die Einlegung eines ordentlichen Rechtsmittels. Damit sind Beschwerde, sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde gemeint. Nicht hierher gehören die Anhörungsrüge (§ 44), die Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 48 II), die Wiedereinsetzung (§ 17), die Verfassungsbeschwerde und die Menschenrechtsbeschwerde (Art 34 E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mängel des Beitritts.

Rn 4 Die Amtsprüfung beschränkt sich auf die Prozesshandlungsvoraussetzungen (Köln NJW-RR 10, 1679, 1681 [OLG Köln 03.05.2010 - 16 W 6/10]). Mängel des Schriftsatzes (Nr 1–3) werden nicht vAw geprüft. Sie werden durch rügelose Einlassung (§ 295) geheilt (BGH NJW 76, 292 f [BGH 14.10.1975 - VI ZR 226/74]; Nürnbg MDR 05, 472 [OLG Stuttgart 02.12.2004 - 13 U 133/04]). Das Beruf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ehesachen.

Rn 3 In Ehesachen (§ 121) tritt die Wirksamkeit der Endentscheidung (§ 38 I 1) aufgrund der ihr häufig innewohnenden rechtsgestaltenden Wirkung m Rechtskraft ein (II). Diese richtet sich nach § 113 I 2 iVm § 705 ZPO u tritt m Ablauf der Einspruchs- bzw Rechtsmittelfrist, einschl etwaiger Anschlussrechtsmittelfristen (§§ 66 f, 117 II 1 iVm § 524 II 2 ZPO bzw §§ 144 f) ein. Be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die ...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO1Zur Brüssel IIa-VO s shop.wolterskluwer-online.de/code (s Impressum S IV).

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3,auf Vorschlag der Europäischen Kommission,nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1),nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Vermögensbeschlagnahmen zur Sicherung von Steueransprüchen

Schrifttum: Siehe dazu die Nachw. vor § 399 Rz. 300; ferner, weil zitiert und aktueller: Gehm, Die Einziehung im Steuerstrafverfahren – eine aktuelle Betrachtung, StB 2019, 368; Höft, § 76a Abs. 4 StGB – Ein neues und verfassungswidriges Instrument im deutschen Vermögensabschöpfungsrecht, HRRS 2018, 196; Spatscheck/Spilker, Versuchte Steuerhinterziehung – Einziehung wegen ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Versäumnis einer richterlichen Frist.

Rn 8 Der Vortrag muss verspätet nach Ablauf einer der in Abs 1 aufgezählten, ordnungsgemäß gesetzten (Rn 11) richterlichen Frist erfolgen. § 296 I nennt: § 273 II Nr 1: Frist zur Ergänzung oder Erläuterung klärungsbedürftiger Punkte in vorbereitenden Schriftsätzen § 273 II Nr 5 iVm § 142: Frist zur Vorlage von Urkunden, iVm § 144: Vorlage von Augenscheinsobjekten durch eine Pa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt der Verpflichtung.

Rn 26 Der Schuldner muss auch die über die Forderung vorhandenen Urkunden herausgeben (BGH NJW-RR 09, 997 [BGH 26.02.2009 - VII ZB 30/08] Rz 21). Die Pflicht zur Herausgabe der Urkunden über die gepfändete Forderung (AG Hünfeld DGVZ 05, 110) besteht selbständig neben der Auskunftspflicht. Funktional soll die Verpflichtung den Gläubiger in die Lage versetzen, die Aussichten e...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / II. Rechtsschutz gegen den Grundsteuermessbescheid

Rz. 57 [Autor/Stand] Für Rechtsbehelfe gegen den Grundsteuermessbescheid gelten die Regelungen des Bundesrechts (§ 13 GrStG Rz. 65). Der Steuerpflichtige kann gegen diesen Verwaltungsakt mittels Einspruchs (§ 347 AO) vorgehen. Natürlich bleibt es auch dabei, dass sich im Grundsteuerwertbescheid getroffene Feststellungen, nicht beim Grundsteuermessbescheid, dem Folgebescheid,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 347 ZPO – Verfahren bei Widerklage und Zwischenstreit.

Gesetzestext (1) Die Vorschriften dieses Titels gelten für das Verfahren, das eine Widerklage oder die Bestimmung des Betrages eines dem Grunde nach bereits festgestellten Anspruchs zum Gegenstand hat, entsprechend. (2) 1War ein Termin lediglich zur Verhandlung über einen Zwischenstreit bestimmt, so beschränkt sich das Versäumnisverfahren und das Versäumnisurteil auf die Erl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 6 Die Rechtsmittelfristen laufen für die einzelnen Streitgenossen separat (BGH GRUR 84, 36 f). Die Art des Rechtsbehelfs beurteilt sich nach der prozessualen Lage des einzelnen Streitgenossen: Einem säumigen Streitgenossen ist der Rechtsbehelf des Einspruchs (§ 338) eröffnet, während ein anderer Streitgenosse das gg ihn ergangene Endurteil mit einem Rechtsmittel anfechten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsmittel.

Rn 4 Der Streithelfer ist berechtigt, für bzw namens (BGH NJW 97, 2385 f; 95, 198 f [BGH 04.10.1994 - VI ZR 223/93]; 90, 190) der Hauptpartei Rechtsmittel einschließlich des Einspruchs wie auch der Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren (Schleswig NJW-RR 15, 638 [OLG Schleswig 16.12.2014 - 9 W 182/14]; München NJW-RR 19, 512 [OLG München 22.11.2018 - 11 W 1501/18]) einzul...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerliche BVV

Rz. 1173 [Autor/Stand] Von den strafprozessualen Beweisverboten sind die Beweisverbote im Verwaltungsverfahren der Steuerermittlung zu unterscheiden (s. dazu auch § 393 Rz. 166 ff.)[2]. Der BFH anerkennt ein steuerliches Verwertungsverbot bei Verfahrensverstößen im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung nur dann, wenn sie schwerwiegend waren oder bewusst oder willkür...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellung statt Verkündung (Abs 3).

Rn 7 Statt zu verkünden sind die ohne mündliche Verhandlung ergehenden AU (§ 307 S 2) zuzustellen – das ist seit dem ZPO-ReformG nicht mehr auf das Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren beschränkt (§ 307 II aF), sodass auch im schriftlichen Verfahren des § 128 II Zustellung statt Verkündung in Betracht kommt. Außerdem gilt Abs 3 für ein VU iSd § 331 III bei nicht rechtz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Außerordentliche Rechtsbehelfe

a) Wiederaufnahme des Verfahrens Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 22 EuMVVO – Verweigerung der Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Auf Antrag des Antragsgegners wird die Vollstreckung vom zuständigen Gericht im Vollstreckungsmitgliedstaat verweigert, wenn der Europäische Zahlungsbefehl mit einer früheren Entscheidung oder einem früheren Zahlungsbefehl unvereinbar ist, die bzw. der in einem Mitgliedstaat oder einem Drittland ergangen ist, sofernmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erklärungen zu Protokoll.

Rn 19 Prozesshandlungen, die zu Protokoll der Geschäftsstelle vorgenommen werden können, sind ebenfalls vom Anwaltszwang befreit. Aus der Fülle der über die ZPO verstreuten Regelungen sollen hier nur die wichtigsten erwähnt werden: Antrag auf Gerichtsbestimmung (§ 37); Richterablehnung bzw Sachverständigenablehnung (§§ 44 I; 406; BGH MDR 95, 520); Erklärung der Erledigung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nachholung der versäumten Prozesshandlung.

Rn 11 Nach § 236 II 2 kann im Falle der Nachholung der versäumten Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden. Die versäumte Prozesshandlung muss dabei in der für sie vorgeschriebenen Form nachgeholt werden. Auch hier gilt, dass die Prozesshandlung den Grundsätzen der Auslegung unterliegt. Hat etwa der Rechtsanwalt auf einen Hi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrensfehler.

Rn 8 Wie in der Berufungsinstanz (§ 529 II 1) hat das Revisionsgericht nach § 557 III das Berufungsurteil auf vAw zu berücksichtigende Verfahrensmängel zu überprüfen. VAw zu berücksichtigen sind Normen, die den Inhalt von Partei- oder Gerichtshandlungen betreffen, insb die Prozessvoraussetzungen sowie Vorschriften, die die Öffentlichkeit der Verhandlung oder das rechtliche G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahren.

Rn 8 Die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung nach § 733 ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer einfachen Klausel nach § 724 vorliegen (s § 724 Rn 4 ff). Außerdem erfolgt sie nur auf Antrag, der nicht zwingend von einem Rechtsanwalt gestellt werden muss, § 78 III. Handelt es sich um einen gerichtlichen Titel, wird die weitere volls...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.2 Anfechtung des vorläufigen Steuerbescheids

Rz. 128 Gegen den vorläufigen Steuerbescheid ist nach § 347 AO der Einspruch statthaft. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren[1] kann der Stpfl. gegen die vorläufige Steuerfestsetzung nach § 40 Abs. 1 1. Halbs. FGO Anfechtungsklage erheben. Rz. 129 Zwar kann die gegen den Steuerbescheid insgesamt zu richtende Anfechtungsklage im Klageantrag auf die Beseitigung des Vorläufigkei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.6 Anfechtung der Aussetzungsentscheidung (Abs. 1 S. 4)

Rz. 144 Gegen die Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 S. 4 AO kann der Stpfl. Einspruch und ggf. Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 1 1. Halbs. FGO einlegen, so auch gegen eine ggf. zur Auflage gemachte Sicherheitsleistung.[1] Lehnt die Finanzbehörde hingegen den Antrag des Stpfl. auf Aussetzung der Steuerfestsetzung ab, kann er sich hiergegen mit dem Einspruch u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.6 Ungewissheit bei Musterverfahren vor dem BFH, Nr. 4

Rz. 64 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 4 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Auslegung eines Steuergesetzes Gegenstand eines Verfahrens vor dem BFH ist. Bei dem Verfahren vor dem BFH handelt es sich, im Gegensatz zu dem Tatbestand der Nr. 3, um einfachgesetzliche Rechtsfragen. Die Vorschrift ist durch Art. 17 des Gesetzes v. 20.12.2008, BStBl I...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.5 Anfechtung der Endgültigkeitserklärung (§ 165 Abs. 2 S. 2 AO)

Rz. 141 Wird die vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 S. 2 1. Halbs. AO für endgültig erklärt, hat dies die Wirkungen einer Steuerfestsetzung (vgl. Rz. 122). Daher ist der Einspruch und ggf. die Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 1, 1. Halbs. FGO gegeben. Einwendungen können jedoch nur vorgebracht werden, soweit die Vorläufigkeit reichte, ohne dass dem § 351 Abs. 1 AO...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.1 Ausschluss von § 3 KSchG

Rz. 35 Hält ein gekündigter Arbeitnehmer die Arbeitgeberkündigung für sozialwidrig, so kann er nach § 3 KSchG binnen einer Woche beim Betriebsrat Einspruch einlegen.[1] Diese Möglichkeit gibt es für leitende Angestellte nicht. Dadurch soll verhindert werden, dass das Fehlen der Zuständigkeit des Betriebsrats hinsichtlich leitender Angestellter über die Möglichkeit des Einspr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.4 Anfechtung des Änderungsbescheids nach § 165 Abs. 2 AO

Rz. 136 Gegen den von der Finanzbehörde nach § 165 Abs. 2 S. 1 und S. 2, 1. Halbs. AO geänderten Steuerbescheid kann sich der Stpfl. mit dem Einspruch und der Anfechtungsklage i. S. des § 40 Abs. 1 1. Halbs. FGO zur Wehr setzen. Bei der Anfechtung sind die Beschränkungen der § 42 FGO i. V. m. § 351 Abs. 1 AO zu beachten.[1] Rz. 137 Bei der Anfechtung des Änderungsbescheids kö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.3.2.3 Wegfall der Ungewissheit bei ungewisser Rechtslage

Rz. 114 In den Fällen der rechtlichen Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 S. 2 AO entfällt die Ungewissheit, wenn feststeht, zu welchem Zeitpunkt ein internationaler Vertrag in Kraft tritt bzw. feststeht, dass er für den fraglichen Besteuerungszeitraum endgültig nicht in Kraft treten wird (Nr. 1), wenn der Gesetzgeber die Auflage des BVerfG bzw. EuGH zu einer Neuregelung ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.1 Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks

Rz. 127 DerVorläufigkeitsvermerk ist als unselbstständige Nebenbestimmung i. S. des § 120 Abs. 1 AO zum Steuerbescheid nicht selbstständig anfechtbar.[1] Steuerbescheid und Vorläufigkeitsvermerk bilden eine untrennbare Einheit, weil der Vorläufigkeitsvermerk unmittelbar den Inhalt (Regelungsgehalt) des Steuerbescheids betrifft, indem er eine Aussage über die Endgültigkeit d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.3.4 Endgültigkeitserklärung

Rz. 122 Entfällt die Ungewissheit und ist keine Änderung oder Aufhebung der vorläufigen Steuerfestsetzung erforderlich, ist die Steuerfestsetzung in den Fällen der tatsächlichen Ungewissheit im Sinne des § 165 Abs. 1 S. 1 AO nach § 165 Abs. 2 S. 2 1. Halbs. AO für endgültig zu erklären. Ein Ermessen steht der Finanzbehörde nicht zu. Die Endgültigkeitserklärung erfolgt nur be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.3 Ablehnung des Antrags auf Vorläufigkeitserklärung

Rz. 135 Beantragt der Stpfl. nachträglich die Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks und lehnt die Finanzbehörde dies ab, stehen ihm hiergegen der Einspruch und ggf. die Verpflichtungsklage nach § 40 Abs. 1 2. Halbs. FGO zu. Das FG darf das im Gesetz der Finanzbehörde eingeräumte Ermessen nicht selbst ausüben, sondern gem. § 102 FGO nur überprüfen, ob die Finanzbehörde die ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2 Tatbestand

Rz. 6 Drittwirkung entfalten nur unanfechtbare Steuerbescheide. Nur bei Unanfechtbarkeit kann angenommen werden, dass die materielle Richtigkeit des Bescheids außer Streit ist und daher kein Anlass besteht, im Verfahren mit dem Gesamtrechtsnachfolger bzw. dem Zweitschuldner erneut über die Richtigkeit zu entscheiden. Rz. 7 Ein Steuerbescheid ist unanfechtbar, wenn er nicht od...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.3 Ungewissheit bei Verpflichtung des Gesetzgebers zur Neuregelung, Nr. 2

Rz. 48 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 2 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn das BVerfG eine für die Steuerfestsetzung maßgebliche steuerrechtliche Vorschrift nach § 78 i. V. m. § 35 BVerfGG für mit dem GG nicht vereinbar erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet hat.[1] Die Zulässigkeit der vorläufigen Steuerfestsetzung in den Fälle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.6.7 Nachträgliche Aufnahme des Vorläufigkeitsvermerks

Rz. 91 Wollte die Finanzbehörde die Steuerfestsetzung vorläufig vornehmen, ist dies aber versehentlich unterblieben, kann eine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO vorliegen.[1] Es handelt sich um das gleiche Rechtsproblem wie bei § 164 AO.[2] Rz. 92 Ob der Steuerfestsetzung nachträglich ein Vorläufigkeitsvermerk beigefügt werden kann, hängt davon ab, ob die Bestandskraft de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2 Voraussetzungen des § 165 Abs. 2 Satz 1

Rz. 103 Eine Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 S. 1 AO setzt lediglich voraus, dass sie mit einem wirksamen Vorläufigkeitsvermerk versehen ist. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob der Vorläufigkeitsvermerk auch rechtmäßig ist, wenn er nicht erfolgreich angefochten worden ist. Denn Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Vorläufigkeitsvermerk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.5 (Vorläufige) Steuerfestsetzung (Abs. 1 S. 1 und 2)

Rz. 69 Vorläufig festgesetzt wird nach § 165 AO die Steuer; die Vorläufigkeit der Entscheidung bezieht sich also auf die Steuerfestsetzung, nicht auf die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen.[1] Die Besteuerungsgrundlagen sind auch im Rahmen des § 165 AO verfahrensrechtlich unselbstständig. Ihre Angabe ist aber notwendig, um zu konkretisieren, inwieweit und hinsichtlich wel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.5 Ungewissheit über die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, Nr. 3

Rz. 54 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 3 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Vereinbarkeit einer für die Steuerfestsetzung anzuwendenden Vorschrift mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist. Es muss die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (GG, europäisches Recht) infrage stehen. Diese Vereinbarkeit muss Gegenstand eines...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3 Subjektive Ungewissheit der Finanzbehörde

Rz. 19 Unter Ungewissheit ist die subjektive Ungewissheit der Finanzbehörde im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung zu verstehen, welche überhaupt nicht oder nur unter unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten zu beseitigen ist.[1] Die Möglichkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung befreit die Finanzbehörde aber nicht von ihrer Amtsermittlungspflicht nach § 88 AO. Dementsprechend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 36 Abs. 1 S. 2 enthält 5 Fallgruppen, bei denen die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen kann, weil nicht zu beseitigende Unsicherheit über das anzuwendende Recht oder seine Auslegung besteht. Diese 5 Tatbestände sind enumerativ und abschließend geregelt. Die Regelungen sind Ausnahmeregelungen von dem Grundsatz, dass rechtliche Unsicherheit im Rahmen des Steuerfestsetzung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Jahr 2019; Rechtscharakter der FAQ-Corona des BMF vom 14.12.2021 und Vertrauensschutz

Leitsatz 1. Die im Zuge der Corona-Pandemie für das Jahr 2019 durch Art. 97 § 36 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung gesetzlich verlängerten Fristen des § 149 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) sind auch für die Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO zu beachten. 2. Die Fristverlängerung durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung ist keine Fristverlängerung im Sinne des § 152 Abs. 3 Nr. 1 AO. Normenkette § 152 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 AO, § ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine neue Zinsfestsetzung nach Übergang von der Zusammen- zur Einzelveranlagung

Leitsatz 1. Der Antrag auf Änderung der Veranlagungsform von Ehegatten ist ein rückwirkendes Ereignis, so dass für Zwecke der Zinsfestsetzung die in § 233a Abs. 2a, 7 der Abgabenordnung (AO) getroffenen Regelungen anzuwenden sind. 2. Eine Festsetzung von Nachzahlungszinsen, die ursprünglich aufgrund eines Einkommensteuer-Zusammenveranlagungsbescheids ergangen war, bleibt auch dann unverändert gegenüber beiden Eheleuten bestehen, wenn der Zusammenveranlagungsbescheid aufgehoben und durch Einzelver...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei einem strukturellen Zustellungsdefizit innerhalb der Drei-Tages-Frist

Leitsatz Wird innerhalb der Drei-Tages-Frist an zwei Tagen planmäßig keine Post zugestellt und am dritten Tag lediglich die Post vom ersten zustellfreien Tag nachgeliefert, ist die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung ohne Weiteres entkräftet. Normenkette § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO i.d.F. bis zum 31.12.2024, § 366 AO, § 47 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 2 Nr. 3 PUDLV Sachverhalt Der Kläger machte im Rahmen seiner ESt-Erklärung für das Streitjahr (2020) Aufwendungen für ein ...mehr