Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Prozessuales

Rz. 30 [Autor/Zitation] Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit erfolgt durch einen Bußgeldbescheid (§ 65 OWiG). Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung (§ 50 Abs. 1 Satz 2 OWiG) schriftlich oder zur Niederschrift bei der gem. § 334 Abs. 5 zuständigen Verwaltungsbehörde gem. § 67 OWiG Einspruch eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht, wenn die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 41 [Autor/Zitation] Waren die Beteiligten unverschuldet gehindert, in der Sechswochenfrist nach § 335 Abs. 4 Einspruch einzulegen oder ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung nachzukommen, hat ihnen das BfJ nach § 335 Abs. 5 Satz 1 auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Der erfolgreiche Wiedereinsetzungsantrag stellt den Antragsteller so, a...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 2 Beseitigung der vorläufigen Vollstreckbarkeit

Nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG kann die vorläufige Vollstreckbarkeit im arbeitsgerichtlichen Urteil ausgeschlossen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Antrag des Beklagten auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils, Darlegung des Beklagten, dass ihm die Zwangsvollstreckung aus dem arbeitsgerichtlichen Urteil einen nicht zu ersetzenden Nachteil bri...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bußgeldentscheidungen

Rz. 5 [Autor/Zitation] Gemäß § 334 Abs. 2a sind alle Bußgeldentscheidungen an die APAS zu übermitteln. Diese Norm erfasst die mangelnde Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Nr. 1), die fehlerhafte Empfehlung zum Vorschlag eines Abschlussprüfers (Nr. 2) oder den fehlerhaften Vorschlag für die Bestellung des Abschlussprüfers gegenüber den Gesellschaftern (Nr. 3)...mehr

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zfs 07/2025, Hinweispflicht... / 1 Sachverhalt

Gegen den Betroffenen erging wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h ein Bußgeld in Höhe von 385 EUR samt einmonatigem Fahrverbot mit Schonfrist. Bei der Bemessung des Bußgeldes legte die Behörde die für fahrlässige Begehungsweise (§ 1 Abs. 2 S. 2 BKatV) vorgesehene Regelbuße von 320 EUR gemäß Ziffer 11.3.7 BKa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. (Vorläufiger) Rechtsschutz zur Durchsetzung des Nachzahlungsanspruchs nach § 71 Abs 3 EStG

Rn. 69 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Holt die Familienkasse die vorläufig eingestellte Zahlung des Kindergeldes nicht unverzüglich nach, obwohl sie die Festsetzung, aus der sich der Anspruch ergibt, nicht innerhalb von 2 Monaten nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben oder geändert hat, kann der rückständige Zahlungsanspruch mit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Prozessuales

Rz. 30 [Autor/Zitation] Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit erfolgt durch einen Bußgeldbescheid (§ 65 OWiG). Nach Abs. 4 ist die zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen des Abs. 1 bei kapitalmarktorientierten Unternehmen iSv. § 264d HGB die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, in den Fällen des Abs. 2 die Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Berufsrechtliche Folgen einer Verletzung der besonderen Pflichten des Abs. 1

Rz. 215 [Autor/Zitation] Ein WP/vBP, der seine Berufspflichten schuldhaft verletzt, muss mit der Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme rechnen (§ 67 Abs. 1, § 130 Abs. 1 Satz 1 WPO). Unter den Voraussetzungen des § 67a WPO kann gegen Auflage zur Zahlung eines Geldbetrags vorläufig von der Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme abgesehen werden. Als berufsaufs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Zurechnung von Verschulden

Rz. 28 [Autor/Zitation] Dies leitet über zur Frage einer Zurechnung des Verschuldens Dritter. Das LG Bonn vertritt seit dem Jahr 2011 in ständiger Rspr. die Auffassung, dass eine Zurechnung des Verschuldens Dritter nach § 278 BGB analog oder § 31 BGB nicht möglich ist. Hieran hat die Einführung von § 335 Abs. 5 Satz 2 im Ergebnis nichts geändert. Zwar ordnet diese Regelung au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. (Vorläufiger) Rechtsschutz gegen die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes nach § 71 Abs 1 EStG

Rn. 60 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Da die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes ohne Bescheid erfolgt, kann dagegen kein Einspruch mit nachfolgender Anfechtungsklage erhoben werden. Begehrt der Kindergeldberechtigte, an den die Familienkasse die Zahlung des Kindergeldes vorläufig eingestellt hat oder dem die Familienkasse die vorläufige Einstellung der Zahlung d...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.2 Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Mit der Vollstreckungsgegenklage kann der Vollstreckungsschuldner rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen geltend machen, die den im Titel festgestellten Anspruch betreffen, wenn sie auf Gründen beruhen, die erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der sie nach der ZPO spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstanden sind und durch Einspruc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 10.2 Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens

Rz. 92 Die Inanspruchnahme von Amtshilfe setzt voraus, dass sie erforderlich ist. So muss die Finanzbehörde zunächst versuchen, den Sachverhalt durch Mitwirkung des Stpfl. aufzuklären. Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens kann der Betroffene mangels regelnder Verwaltungsaktqualität keinen Einspruch und keine Anfechtungsklage erheben.[1] Ihm steht – sofern er rechtzeiti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 10.1 Gegen die Übermittlung der Informationen

Rz. 90 Da die Entscheidung, Amtshilfe zu gewähren, und die Erteilung einer Auskunft im Amtshilfeweg keine Regelungswirkung haben[1] und damit keine Verwaltungsakte sind[2], kann der von ihr Betroffene weder Einspruch einlegen noch Anfechtungsklage erheben.[3] Diese Rechtsbehelfe würden ihm zudem im Regelfall nichts nützen, da sie zu spät kommen. Demgegenüber kann eine vorbeu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorläufige Zahlungseinstellung (§ 71 Abs 1 Hs 1 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 71 Abs 1 EStG eröffnet der Familienkasse die Möglichkeit, die Zahlung des Kindergeldes bei Vorliegen der in § 71 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG genannten Voraussetzungen vorläufig einzustellen, obwohl eine Kindergeldfestsetzung als Grundlage für einen entsprechenden Kindergeldanspruch noch besteht. Die vorläufige Zahlungseinstellung betrifft nicht n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.5.2 Gegen die Übermittlung der Informationen

Rz. 63 Da die Entscheidung, Amtshilfe zu gewähren, und die Erteilung einer Auskunft im Amtshilfeweg keine Verwaltungsakte sind[1], kann der von ihr Betroffene weder Einspruch einlegen noch Anfechtungsklage erheben.[2] Diese Rechtsbehelfe würden ihm zudem im Regelfall nichts nützen, da sie zu spät kommen. Demgegenüber kann eine vorbeugende Unterlassungsklage[3] oder nach § 41...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.5.3 Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens

Rz. 64 Die Inanspruchnahme von Amtshilfe setzt neben dem Vorliegen entsprechender zwischenstaatlicher Rechtsgrundlagen auch voraus, dass sie erforderlich ist. So muss die Finanzbehörde zunächst versuchen, den Sachverhalt durch Mitwirkung des Stpfl. aufzuklären. Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens kann der Betroffene mangels Verwaltungsakts (vgl. Rz. 33) keinen Einspru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Entscheidung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Hält das BfJ die Beschwerde für begründet, so muss es ihr abhelfen (§ 68 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 FamFG). Wird davor oder zugleich ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt, ruht das Beschwerdeverfahren so lange, bis das BfJ über diesen Antrag entschieden hat. Hilft das BfJ der Beschwerde nicht ab, weil es sie für unbegründet hält, so ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Mitteilung Energiepreispauschale (§ 22a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 33d Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Mit dem JStG 2022 v 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294 wurde in § 22 Nr 1 S 3 Buchst c EStG festgelegt, dass die mit dem Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG) geregelte Einmalzahlung von 300 EUR (EPP II) der ESt unterliegt. Eine an Rentenbeziehende a...mehr

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AGS 07/2025, Erstattung der... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen war ein Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung anhängig. Durch den Bußgeldbescheid waren eine Geldbuße von 400,00 EUR sowie ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden. Ferner wurde die Tat mit zwei Punkten im Fahreignungsregister bewertet. Nach Einlegung des Einspruchs durch den Betroffenen hat am AG das gerichtliche Verfahren statt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Ordnungsgeld

Rz. 34 [Autor/Zitation] Nach § 335 Abs. 3 Satz 1 ist den Beteiligten unter Androhung eines Ordnungsgeldes in bestimmter Höhe aufzugeben, innerhalb einer Frist von sechs Wochen vom Zugang der Androhung an ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen oder die Unterlassung mittels Einspruchs gegen die Verfügung zu rechtfertigen.mehr

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zfs 07/2025, Anfall der Erl... / 2 Aus den Gründen

Die Antragstellerin, die Wahlverteidigerin des Betroffenen, verlangt zu Recht von der Antragsgegnerin, welche die Trägerin der Verwaltungsbehörde eines Bußgeldverfahrens ist, auch die Erstattung einer Gebühr nach Nr. 5115 Anlage I RVG. Der zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist auch begründet, so dass der angefochtene Kostenfestsetzungsbescheid zu ergänzen ist. De...mehr

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zfs 07/2025, Funktionelle Z... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Beklagte hat bei der Klägerin eine Kfz-Haftpflichtversicherung unterhalten. In diesem Zusammenhang streiten die Parteien um Ansprüche nach einem angeblich fingierten Verkehrsunfall. Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Vollstreckungsbescheid über einen Betrag von 5.002,15 EUR erwirkt, wobei sie die Forderung wie folgt bezeichnet hat: "Rückgriff aus Versich.Vertr....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 16 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Vorschrift erscheint verfassungsrechtlich in verschiedener Hinsicht nicht unbedenklich. Die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes erfolgt, obwohl die Festsetzung des Kindergeldes in diesem Zeitpunkt (noch) nicht aufgehoben worden ist. Dies bedarf besonderer Rechtfertigung, da in diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, ob es ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Einlegung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Im Ordnungsgeldverfahren als Justizverwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 EGGVG ist grds. der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet und ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu stellen. § 335a bestimmt hiervon abweichend die Beschwerde als statthaftes Rechtsmittel gegen sämtliche von § 335 erfassten Entscheidungen des BfJ. Hierfür haben pra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.1 Steuerlicher Kinderleistungsausgleich

Rz. 19 Die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs wurde der Bundesfinanzverwaltung, vertreten durch das BZSt übertragen. Bei der Ausführung bedient sich das BZSt[1] der Bundesagentur für Arbeit und der ihr nachgeordneten Agenturen für Arbeit. Die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden, die der Fachaufsicht des BZSt unterliegen (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 FVG...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 4 Zwangsmittel und Rechtsschutz

Rz. 31 Anordnungen im Rahmen der Nachschau (z. B. die Duldung des Betretens oder der Durchsuchung, die Aufforderung anzuhalten) sind Verwaltungsakte, die erforderlichenfalls mit den Mitteln der §§ 328ff. AO durchgesetzt werden können.[1] Bei der zwangsweisen Durchsetzung ist § 393 Abs. 1 S. 2 AO zu beachten.[2] Rz. 32 Gegen alle Verwaltungsakte im Rahmen der Nachschau ist als...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 6 Rechtsschutz

Rz. 11 Die Anordnung besonderer Steueraufsichtsmaßnahmen ist ein wohl i. d. R. schriftlich zu erlassender Verwaltungsakt, der mit dem Einspruch gem. § 347 AO angefochten werden kann.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 4 Rechtsschutz

Rz. 13 Die Zustimmung ist ein begünstigender, die Versagung der Zustimmung ein belastender Verwaltungsakt.[1] Die Versagung der Zustimmung kann von dem Stpfl. und – wegen der Drittwirkung des Verwaltungsakts – dem Beauftragten mit dem Einspruch gem. § 347 AO angefochten werden. Gegen die Versagung der Zustimmung kann der Betriebsinhaber Verpflichtungsklage gem. § 40 Abs. 1 F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 5 Rechtsschutz

Rz. 13 Die Aufforderung zur Mitwirkung oder zur Verfügungstellung eines Hilfsmittels ist ein grundsätzlich mündlich zu erlassender Verwaltungsakt, der die Mitwirkungspflichten des § 211 AO für den aktuellen Fall konkretisiert. Der Betroffene hat nur die Unterlagen vorzulegen, zu denen er von dem die Steueraufsicht durchführenden Beamten aufgefordert wird, und nur die Auskünf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.2 Kindergeld nach dem BKGG

Rz. 25 Das Kindergeld nach dem BKGG (sog. Rest-Kindergeld, Rz. 17) wird ebenfalls von den Agenturen für Arbeit – Familienkassen – ausgezahlt. Der Kreis der Berechtigten (§ 1 BKGG) hat sich geändert. Die Bundesagentur für Arbeit unterliegt hierbei der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Anwendung findet das SGB. Als außergerichtlicher Rechtsbehelf ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 4.1 Steuervergütung

Rz. 40 Das Kindergeld wird monatlich als Steuervergütung gezahlt; die Freibeträge werden erst bei der Veranlagung berücksichtigt. Das Kindergeld ist somit steuertechnisch eine Vorauszahlung auf eine erst im Veranlagungsverfahren mögliche steuerliche Kinderentlastung.[1] Tatsächlich stellt es aber, da der Kinderfreibetrag nur bei einem kleinen Teil (Rz. 6) der stpfl. Kinderge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3 Rechtsnatur des Freistellungsbescheids

Rz. 63 Die Entscheidung über die Erstattung ist bei vollständiger Erstattung ein vollständiger, bei teilweiser Erstattung ein partieller Freistellungsbescheid nach § 155 Abs. 1 S. 3 AO. Der Freistellungsbescheid ist eigenständiger Rechtsgrund der Erstattung. [1] Er ist damit, anders als die Freistellungsbescheinigung, Steuerbescheid und unterliegt den Regeln über Steuerbesche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.3 Erteilung der Freistellungsbescheinigung, Abs. 2 S. 4, 6

Rz. 33 Das Freistellungsverfahren ist davon abhängig, dass durch das BZSt eine Freistellungsbescheinigung erteilt wird. Diese wird von dem Vergütungsgläubiger beantragt; durch sie ermächtigt das BZSt den Vergütungsverpflichteten, den Steuerabzug zu unterlassen oder nach einem niedrigeren Abzugsteuersatz vorzunehmen. Adressat der Freistellungsbescheinigung und Vergütungsgläub...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 6 Verfahrensfragen (Abs. 3)

Rz. 178 Für die nach § 35 Abs. 3 EStG erforderlichen Feststellungen ist das Betriebsfinanzamt der Mitunternehmerschaft bzw. der KGaA zuständig. Bei einer mehrstöckigen Struktur i. S. v. § 35 Abs. 2 S. 5 EStG benötigt das Betriebsfinanzamt der Obergesellschaft die Feststellung des anteilig auf die Obergesellschaft entfallenden Anteils am GewSt-Messbetrag durch das FA der Unte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Stundungsantrag

Rz. 22 Entgegen § 222 AO, der die Entscheidung über einen Stundungsantrag des Stpfl. in das Ermessen der FinBeh stellt, begründet § 28 ErbStG einen Anspruch auf Stundung, sofern die Stundungsvoraussetzungen in sachlicher und persönlicher Hinsicht vorliegen.[1] Ein entsprechender Antrag ist nicht fristgebunden, er sollte jedoch bereits vor Fälligkeit beim zuständigen FA gestel...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Exkurs: Erlass aus Billigkeitsgründen nach §§ 163, 227 AO

Rz. 50 Durch § 28 ErbStG sind im Hinblick auf eine verwirklichte Erbschaft- oder Schenkungsteuer die allgemeinen abgaberechtlichen Billigkeitsmaßnahmen in Form einer abweichenden Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen i. S. d. § 163 AO bzw. eines Erlasses i. S. d. § 227 AO nicht ausgeschlossen.[1] Nach § 163 S. 1 AO können Steuern niedriger festgesetzt werden, wenn di...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Besteuerung der Übertragung von Einzweck-Gutscheinen nach Inkrafttreten der Gutschein-Richtlinie

Leitsatz 1. Ob ein Gutschein als Einzweck-Gutschein (§ 3 Abs. 14 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes –UStG–) oder als Mehrzweck-Gutschein (§ 3 Abs. 15 Satz 1 UStG) anzusehen ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins. Es kommt bei dieser Beurteilung nicht darauf an, ob ein Gutschein nach seiner Ausgabe zwischen Steuerpflichtigen übertragen werden kann, die im eigenen Namen handeln und in anderen Mitgliedstaaten als demjenigen ansässig sind, in dem der Lei...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Ausübung des Vorsteuerabzugs

Leitsatz 1. Ist das Recht auf Vorsteuerabzug zu einer Zeit entstanden, in der das allgemeine Besteuerungsverfahren anzuwenden war, weil der zum Abzug berechtigte Unternehmer Ausgangsumsätze im Inland ausgeführt hat, kann er das Recht auch dann im allgemeinen Besteuerungsverfahren ausüben, wenn er die Rechnung mit Steuerausweis zu einer Zeit erhält, in der er im Inland keine Umsätze mehr ausführt. 2. Der erstmalige Ausweis von Umsatzsteuer in einer (berichtigten) Eingangsrechnung führt nicht rückw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überführung von Wirtschafts... / 3 Praxisfragen

Unklar ist, ob die Versteuerung des fiktiven Gewinns bei einer "passiven" Entstrickung dem geltenden Recht entspricht. Grund für diese Zweifel ist, dass Gewinnrealisierungstatbestände in aller Regel bei einer Handlung des Stpfl. eintreten. Bei einer "passiven" Entstrickung, also z. B. dem Fall des Abschlusses eines DBA mit Freistellungsmethode, würde jedoch ein fiktiver Gewi...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Bestattungsvorsorge als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Aufwendungen für Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Sachverhalt Das Finanzamt schätzte die Einkommensteuer 2019 wegen Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung. Gegen diesen Bescheid legte der Kläger Einspruch ein, reichte zu dessen Begründung die Steuererklärung für 2019 nach, und machte die Aufwendungen für eine Bestattungsvorsorge als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung ab, da Bestattungs...§ 33 EStGmehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.4 Zinsen

Rz. 337 Neben den hinterzogenen Beträgen werden durch die ab dem 1.1.2015 geltende Fassung des § 371 AO erstmals auch Hinterziehungs- sowie Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO fällig, soweit Letztere auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 4 AO angerechnet werden. Die Einbeziehung der nach § 235 Abs. 4 AO anzurechnenden Nachzahlungszinsen soll eine sachwidrige Begünstigun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7 Haftung bei fehlerhafter oder unterlassener Selbstanzeige

Rz. 431 Aus der Mitwirkung bei der Erstellung von Selbstanzeigen ergeben sich für Steuerberater oder Anwälte erhebliche Haftungsrisiken, denn aus einer Verletzung der Vertragspflichten gegenüber dem Mandanten – z. B. durch die Erteilung unrichtiger bzw. unvollständiger Auskünfte oder Fristversäumnisse – resultieren Schadensersatzansprüche. Rz. 432 Ist die Erstattung der Selbs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.3 Schätzung der Angaben

Rz. 133 Nach § 371 Abs. 1 AO hat der Selbstanzeigende die fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu berichtigen oder nachzuholen. Dabei treten allerdings immer wieder Situationen auf, in denen der Stpfl. gar nicht oder nicht zeitnah in der Lage ist, die exakten Angaben zu rekonstruieren. Praxis-Beispiel 1. Der Einzelhändler V hat seit 2008 jeden Abend einen Betrag von ca. 10...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.5.3 Fristverlängerung

Rz. 365 Über die "Gewährung einer angemessenen Nachentrichtungsfrist" entscheidet letztlich das Gericht der Hauptsache aufgrund der bis zur Hauptverhandlung über die Anklage gewonnenen Sachverhaltserkenntnisse. Die Entscheidung über die "Angemessenheit" der Frist obliegt bis zum Fristablauf dem Strafverfolgungsorgan, wobei diesem ein gerichtlich voll überprüfbarer Entscheidu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.1 Verhältnis zu § 153 AO

Rz. 389 § 153 AO und § 371 AO regeln zwei unterschiedliche Wege, eine Erklärung zu berichtigen, wenn sie auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruht und zu einer Steuerverkürzung führen kann oder die Verkürzung bereits eingetreten ist. Durch die neue, am 3.5.2011 in Kraft getretene Fassung des § 371 AO ist die Abgrenzung zwischen einer (steuerstrafrechtlichen) Selbst...mehr

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Das Rechtsinstitut der Hinz... / 5. Die notwendige Hinzuziehung nach § 360 Abs. 3 AO

Beteiligung Dritter dergestalt, dass nur einheitliche Entscheidung in Betracht kommt: Sind Dritte an einem streitigen Rechtsverhältnis dergestalt beteiligt, dass die Entscheidung über den Einspruch nur einheitlich ergehen kann, so sind diese zum Einspruchsverfahren des Einspruchsführers notwendig hinzuzuziehen (§ 360 Abs. 3 S. 1 AO). Dies betrifft auch Fälle, in denen die En...mehr

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Die Auswirkungen der Rechts... / C. Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers nach § 353 AO

Gemäß § 353 AO kann der Rechtsnachfolger nur innerhalb der für den Rechtsvorgänger maßgebenden Einspruchsfrist gegen den Grundsteuerwert-/Grundsteuermessbescheid Einspruch einlegen, wenn er diesem gegenüber nach § 182 Abs. 2 S. 1 AO als Rechtsnachfolger Wirkung entfaltet. Damit sind zwei Aussagen verbunden, die sowohl für den Gesamt- als auch den Einzelrechtsnachfolger gelte...mehr

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Die Auswirkungen der Rechts... / A. Einleitung

Steuerverwaltungsakte entfalten ihre Regelungswirkung grundsätzlich nur gegenüber ihrem Adressaten und nicht gegenüber "Dritten". Von diesem Grundsatz ordnet § 182 Abs. 2 S. 1 AO eine Ausnahme an: Wird ein Grundstück übertragen, erstreckt sich die Regelung des vor der Übertragung wirksam gewordenen Grundsteuerwertbescheides auch auf den Rechtsnachfolger; für den Grundsteuerm...mehr

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Das Rechtsinstitut der Hinz... / 3. Besonderer Ausschluss: Keine Hinzuziehung von Abgabenberechtigten wegen § 360 Abs. 2 AO

Keine Hinzuziehung von Abgabenberechtigten: § 360 Abs. 2 AO stellt klar, dass in den Fällen, in denen die Ertragshoheit (Abgabenberechtigung) und die Verwaltungshoheit (Verwaltungsberechtigung) auseinanderfallen, ein Abgabenberechtigter selbst dann nicht hinzuzuziehen ist, wenn dessen Interessen als Abgabenberechtigter berührt werden. Dies betrifft insb. Gewerbesteuerfälle, ...mehr

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Das Rechtsinstitut der Hinz... / 4. Die einfache Hinzuziehung nach § 360 Abs. 1 AO

Grundfall der Hinzuziehung: Eine einfache Hinzuziehung nach § 360 Abs. 1 AO bedarf der Berührung rechtlicher Interessen Dritter nach den Steuergesetzen (s dazu auch ausf. unter II.2.) und ist indes der Grundfall der Hinzuziehung. Besondere Erwähnung finden hierbei solche Personen, die nach den Steuergesetzen neben dem Steuerpflichtigen (= Einspruchsführer) haften (sog. Haftu...mehr