Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Weiterveräußerung des Grundstücks (Kettenauflassungen)

Rz. 138 Die Weiterveräußerung[328] des noch im Eigentum des A stehenden Grundstücks durch den Auflassungsempfänger B an C ist eine Verfügung über fremdes Eigentum. Ihre Wirksamkeit ist nach § 185 BGB zu beurteilen (vgl. § 19 GBO Rdn 55 ff.).[329] Die Übertragung des Anwartschaftsrechts des B an C (vgl. Rdn 129) ist eine Verfügung über sein eigenes Recht (siehe § 5 Einl. Rdn ...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 3. Anmerkungen

Rz. 109 Aufgrund der Neugestaltung des § 650 BGB gilt auch dann Kaufrecht, wenn die gekaufte Sache vom Lieferanten nach den Wünschen des Käufers neu hergestellt wird. In den Fällen, in denen es sich um eine vertretbare Sache handelt, gilt uneingeschränkt das Kaufrecht.[137] Ist die neu herzustellende Sache nicht vertretbarer Art, wird das Kaufrecht um die Anwendung zusätzlic...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zur Berücksichtigung eintragungshindernder Tatsachen

Rz. 19 Aus dem Legalitätsprinzip folgert die herrschende Praxis u.a., dass die GBA nicht sehenden Auges an der Herbeiführung einer Grundbuchunrichtigkeit mitwirken dürfen.[34] Deswegen dürfen eintragungshindernde Tatsachen uneingeschränkt berücksichtigt werden, auch wenn sie dem GBA durch Erklärungen, die nicht die Form des § 29 GBO einhalten, bekannt geworden sind. Wollte m...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Warenhäuser (Nr. 3)

Rz. 86 [Autor/Stand] Ein Warenhaus ist ein großes, i.d.R. mehrstöckiges Einzelhandelsgeschäft, in dem Waren jeglicher Art – im Gegensatz zum Kaufhaus auch Lebensmittel – zum Kauf angeboten werden. Umgangssprachlich werden die Begriffe Warenhaus und Kaufhaus jedoch weitgehend synonym verwendet. Warenhäuser verfügen über eine umfangreiche – im allgemeinen mindestens vierstelli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Vollmachtsinhalt

Rz. 160 Die Vollmacht muss inhaltlich die Bewilligung bzw. Auflassung decken. Der Umfang der Vollmacht ist notfalls durch Auslegung nach den für Grundbucherklärungen geltenden Grundsätzen zu ermitteln.[386] Die Vollmacht kann eine General-, Gattungs-, Spezial-, Einzel- oder Gesamtvollmacht, Haupt- oder Untervollmacht sein. Im letzteren Fall müssen Haupt- und Untervollmacht a...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21 gehört zu den öffentlich-rechtlichen Normen des MiLoG und zu den zentralen Vorschriften des Abschnitts 3 – Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden. Festgestellte Verstöße gegen die Verpflichtung, den Mindestlohn nach § 20 MiLoG zu zahlen, aber auch Verstöße gegen die Verpflichtungen zur Anmeldung und Versicherung nach § 16 MiLoG, zur Arbeitszeitaufzei...mehr

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AGS 01/2024, Nachfestsetzun... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Nachfestsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass in einem Kostenfestsetzungsantrag eine oder gar mehrere Kostenpositionen vergessen worden sind. Oder aufgrund einer Änderung der Rspr. ergibt sich, dass dem Erstattungsberechtigten ein höherer Erstattungsanspruch zusteht, als er in seinem ersten Kostenfestsetzungsantrag berücksicht...mehr

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zfs 01/2024, Zulänglichkeit... / 1 Aus den Gründen:

"… Das LG hat dem Antrag auf Feststellung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu Unrecht stattgegeben; denn die Bekl. ist von diesem Vertrag mit Schreiben vom 20.9.2018 wirksam wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch die Kl. zurückgetreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Ungeachtet der von ihr später anerkannten Verpflichtung, Leistungen wegen e...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / I. Rechtsprechungsgrundsätze zu Angehörigenverträgen

Rz. 2 Schließen Ehegatten untereinander oder Eltern mit ihren Kindern schuldrechtliche Verträge ab und erbringen sie einander Leistungen zur Vertragserfüllung, so fehlt nach weit verbreiteter Auffassung in einkommensteuerlichen Rechtsprechung und Schrifttum die "Richtigkeitsgewähr".[10] Begründet wird dies damit, dass Abschluss und Durchführung von Angehörigenverträgen durch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Nachweis der Entgeltlichkeit der Verfügung des Testamentsvollstreckers

Rz. 143 Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Verfügung des Testamentsvollstreckers durch das GBA gehört auch die Prüfung, dass sich der Testamentsvollstrecker innerhalb der Grenzen seiner Verfügungsberechtigung hält.[280] Eine wichtige und für die Praxis maßgebliche Grenze ist dann die Unzulässigkeit unentgeltlicher Verfügungen (§ 2205 S. 3 BGB). Die dort genannte Gegenausnah...mehr

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zfs 01/2024, Zahlungspflicht des Rechtschutzversicherers bei Kosten gegeneinander

Hinweis "Die Kosten des Rechtsstreits sind gemäß der mit dem Vergleich getroffenen Kostenquote zu erstatten, auch wenn diese nicht exakt dem Verhältnis zwischen Obsiegen und Unterliegen entspricht. Ein Kostenzugeständnis geht hiermit nicht einher, da ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch Ihres Versicherungsnehmers nicht ersichtlich ist. Eine Obliegenheitsverlet...mehr

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§ 9 Prozessuales / bb) Berufungsbegründungsfrist

Rz. 97 Die Frist zur Begründung der Berufung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des Urteils. Ein Berichtigungsbeschluss hat auf den Lauf der Fristen keinen Einfluss.[123] In Bausachen ist es wegen der Komplexität des Sachverhalts und der einzuholenden Informationen häufig schwierig, die Frist einzuhalten. Nicht selten bedarf es der Einholung eines Privatgutac...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Ausnahme des Abs. 2

Rz. 14 Werden mehrere Eintragungen beantragt, so kann ein Eintrag von dem anderen abhängig gemacht werden. 1. Mehrere Eintragungen müssen beantragt sein. a) Keine Rolle spielt, ob die Anträge von dem gleichen Antragsteller oder von verschiedenen Personen gestellt worden sind. Unerheblich ist, ob eine Grundbuchberichtigung oder eine Rechtsänderung beantragt ist. Die Eintragunge...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Bauerrichtung und Eigentumsverschaffung

Rz. 6 Der Bauträger ist entsprechend den vertraglichen Regelungen zur fristgerechten Bauerrichtung und lastenfreien Eigentumsverschaffung verpflichtet. Der Umfang der geschuldeten Bauleistung ergibt sich regelmäßig aus der Baubeschreibung, die Bestandteil des Bauträgervertrages ist (siehe Rdn 26 und siehe auch § 16 Rdn 11, 26, 36). Daneben sind grundsätzlich die allgemeinen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Fehlende Rentabilität des gesamten Unternehmens

Rz. 239 [Autor/Stand] Von einer ausreichenden Rentabilität des Unternehmens ist dann auszugehen, wenn es eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals erwirtschaftet. Arbeitet der Unternehmensinhaber selbst mit und wird ihm diese Tätigkeit nicht besonders entgolten, so ist dabei auch ein angemessener Unternehmerlohn zu berücksichtigen.[2] Rz. 240 [Autor/Stand] Un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Eintragungsfähigkeit "verdinglichter" Vereinbarungen

Rz. 177 Nur die vom Gesetz nach § 2 ErbbauRG für die Verdinglichung zugelassenen Vereinbarungen dürfen in das Grundbuch eingetragen werden.[736] Die Bestimmungen der ErbbauRG, welche Vereinbarungen zum Inhalt des Erbbaurechts gemacht werden können, sind dabei eng auszulegen.[737] Die Beteiligten haben unzweideutig und übereinstimmend zu erklären, was als Inhalt des Erbbaurec...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / B. Lebzeitige Substanzzuwendungen als Schenkungsteuertatbestand

Rz. 4 Ungeachtet der zugrunde liegenden besonderen lebensgemeinschaftsbezogenen Motive – Ausgleich für Mitarbeit oder Beteiligung an den Früchten des nichtehelichen Zusammenwirkens – und unabhängig von der Art des zugewendeten Vermögensgegenstandes und der Angemessenheit der Zuwendung sind lebzeitige Zuwendungen an den Lebensgefährten entsprechend dem schenkungsteuerlichen R...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 2. Prüffähigkeit

Rz. 35 Gem. § 15 Abs. 1 HOAI 2013 sowie § 640g Abs. 4 Nr. 2 BGB ist weitere Fälligkeitsvoraussetzung die Überreichung einer prüffähigen Honorarschlussrechnung bzw. (§ 640g Abs. 4 Nr. 2 BGB) nunmehr einfach Schlussrechnung. Die Schlussrechnung ist überreicht, wenn sich aus der Rechnung, die nicht zwingend ausdrücklich als "Schlussrechnung" bezeichnet werden muss, zweifelsfrei...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Muster: Werklohnklage bei gekündigtem Detailpauschalvertrag

Rz. 424 Muster 1.21: Werklohnklage bei gekündigtem Detailpauschalvertrag Muster 1.21: Werklohnklage bei gekündigtem Detailpauschalvertrag An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Zustimmung der dinglich Berechtigten zur Begründung von WE

Rz. 60 Die Zustimmung dinglich Berechtigter am Grundstück ist nur notwendig, soweit die dinglich Berechtigten davon betroffen werden oder möglicherweise nachteilig berührt werden können.[235] Wurde die Zustimmung erteilt und vorgelegt, so wirkt sie gegen Sonderrechtsnachfolger; jedoch ist deren gutgläubiger Erwerb im Vertrauen auf den Rechtszustand des Grundbuchs möglich.[23...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / X. Eigentumserwerb durch Hoheitsakt oder Gesetz

Rz. 40 Der Eigentumserwerb durch Hoheitsakt oder Gesetz ist wie der originäre vom rechtsgeschäftlichen Erwerb zu unterscheiden. Er tritt außerhalb des Grundbuchs ohne Auflassung ein,[82] z.B. durch:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Löschungsbewilligung

Rz. 42 Der Nacherbenvermerk kann unabhängig davon zur Löschung bewilligt werden, ob die Nacherbfolge materiell-rechtlich fortbesteht oder nicht. Besteht sie fort, so bewirkt der mit der Löschungsbewilligung verbundene Verzicht auf den Schutz des Nacherbenvermerks, dass das materiell-rechtlich fortbestehende Nacherbenrecht im Grundbuchverkehr nicht mehr zu beachten ist und de...mehr

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Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 14 Bonuspunkte

Sachverhalt Einem Außendienstmitarbeiter werden bei einer Hotelkette für jede berufliche Übernachtung Bonuspunkte gutgeschrieben. Im Laufe des Jahres sammelt er 100 Bonuspunkte, die für eine kostenlose Wochenendübernachtung mit der Familie eingesetzt werden können. Bei regulärer Buchung würde das Angebot 240 EUR kosten. Darüber hinaus werden dem Arbeitnehmer für das Betanken ...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / C. Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen

Rz. 9 Soweit ersichtlich noch nicht höchstrichterlich geklärt ist die Behandlung von Wohnrechtszuwendungen und schuldrechtlichen Wohnungsüberlassungen an den Partner unter Lebenden. Jüngst hat der BFH den Verzicht auf ein dingliches Wohnrecht für einen schenkungsteuerbaren Tatbestand (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) gehalten.[30] Das Gericht stellt auf die mit dem dinglichen Wohnre...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Erlöschen der Grunddienstbarkeit

Rz. 135 Die Dienstbarkeit erlischt durch Aufgabeerklärung und Löschung (§ 875 BGB) am Blatt des dienenden Grundstücks. Das Erlöschen einer Dienstbarkeit bei Teilung des belasteten Grundstücks setzt voraus, dass der Berechtigte nicht nur tatsächlich, sondern nach dem Rechtsinhalt der Dienstbarkeit oder aufgrund rechtsgeschäftlich vereinbarter Ausübungsregelung dauernd rechtli...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung

Rz. 89 Teilweise wird auch die Auffassung vertreten, dass es sich beim Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung um ein aleatorisches Rechtsgeschäft handle, das geeignet ist, den Pflichtteilsergänzungsanspruch zu unterlaufen. Allerdings ist diese Meinung heftig umstritten. In der Literatur werden zu diesem Problemfeld nahezu alle Meinungen vertreten. Eine umfassende Darlegung des...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Voraussetzungen der Wirksamkeit des Widerspruchs

Rz. 65 Der Widerspruch ist materiell nur wirksam, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und sich inhaltlich decken:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Absolute Verfügungsbeschränkungen

Rz. 89 Absolute Verfügungsbeschränkungen entziehen dem Rechtsinhaber die materielle Verfügungs- und damit auch Bewilligungsbefugnis generell oder schränken sie zumindest ein. Sie werden im Grundbuch – von Ausnahmen abgesehen – nicht eingetragen. Unabhängig von ihrer Eintragung im Grundbuch bewirken sie wegen der Nichtigkeit oder schwebenden Unwirksamkeit ihnen widerstreitend...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Mindestinhalt der Erklärungen über Begründung von WE

Rz. 61 Das Grundstück muss nach § 28 GBO bezeichnet und ein Grundstück im Rechtssinne sein (§ 1 Abs. 4 WEG). Alle Miteigentumsanteile müssen nach Bruchteilen bestimmt sein (§ 1008 BGB) und zusammen ein Ganzes ergeben (z.B. 1000/1000stel).[245] Mit jedem Miteigentumsanteil muss Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Lösungsversuche der Rechtsprechung (Rspr.)

Rz. 121 Scheidet die Möglichkeit einer Klage aus, z.B. weil ein inexistenter Berechtigter eingetragen (also niemand nach § 894 BGB passivlegitimiert) ist, so sollen ausnahmsweise auch in anderer Form vorgebrachte Umstände berücksichtigt werden können, da andernfalls keine Möglichkeit bestünde, die Eintragung aus dem Grundbuch zu entfernen.[293] In Betracht soll auch eine Lös...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Wohnungseigentum

Rz. 59 Erklärungen, die den Inhalt eines begründeten Rechts konkretisieren,[151] z.B. nach § 33 Abs. 3 WEG Vereinbarungen zum Inhalt des Dauerwohnrechts. Die Ansicht, dass eine normale Eintragungsbewilligung des Eigentümers genügt,[152] übersieht, dass hier das Gesetz ausnahmsweise die Prüfung der Vereinbarungen dem GBA auferlegt. Daher sind Eintragungsbewilligungen aller Pa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 284 Der gesetzliche Güterstand ist in Italien die Errungenschaftsgemeinschaft, Art. 159 CC. Das italienische Recht spricht insoweit von "comunione dei beni", wörtlich übersetzt also von einer Gütergemeinschaft. In Ermangelung abweichender Eheverträge werden gem. Art. 177 Abs. 1 CC die während der Ehe erworbenen Güter gemeinschaftliches Eigentum. Vor der Eheschließung vor...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB)

Rz. 158 Beim Wohnungsrecht nach § 1093 BGB handelt sich um eine Unterart der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.[602] Vom Dauerwohnrecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet es sich durch die fehlende Vererblichkeit und die Unmöglichkeit, veräußert zu werden, vom Nießbrauch dadurch, dass der Nießbrauch sämtliche Nutzungen gewährt, von denen allenfalls einzelne...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Sachstatut der Einzelgegenstände

Rz. 246 Das Güterstatut muss auch gegenüber den Rechtsordnungen, die die vom Güterrecht beeinflussten Einzelgegenstände in dinglicher Hinsicht beherrschen, abgegrenzt werden, also bei Sachen dem insoweit maßgeblichen Recht des Lageortes (Lex rei sitae). Das Güterrecht nimmt hier in vielfacher Weise Einfluss, etwa auf die Art gemeinschaftlichen Eigentums, die Zuordnung zu den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Der Zweck der Beihilfe (§ 3 Nr 11 S 1 EStG)

Rn. 388 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Die Beihilfe muss folgende Zwecke unmittelbar, dh nicht bloß mittelbar (also über Zwischenstufen) fördern (BFH BStBl II 1972, 566; 2017, 432; FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): Erziehung Ausbildung Wissenschaft Kunst. Rn. 388a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (2) Das Kriterium der Unmittelbarkeit[ Die Rspr unterscheidet für die Fra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verwirklichungsfunktion des Verfahrensrechts

Rz. 31 Das Grundbuchverfahrensrecht dient der Verwirklichung des materiellen Rechts, indem es die notwendige Eintragung herbeiführt (siehe Rdn 10). Es hat daher eine dienende Funktion [81] und muss sich dem materiellen Recht unterordnen, wo es mit diesem in Konflikt zu geraten droht. Es gilt ebenso wie für die ZPO oder die StPO: Die Verfahrensbestimmungen der Prozessordnungen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. "Gesichertes" Anwartschaftsrecht

Rz. 6 Das durch § 878 BGB, §§ 13, 17 GBO gesicherte Recht des Auflassungsempfängers, der selbst den Umschreibungsantrag gestellt hat, ist nach BGH ein vom schuldrechtlichen Anspruch unabhängiges, dem späteren Vollrecht vergleichbares, selbstständig verkehrsfähiges Recht (Anwartschaftsrecht).[17] Weil der Erwerb des Eigentums am Grundstück Einigung und Eintragung erfordert (§...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 14 Bei der Gesamthandsgemeinschaft steht das Recht den mehreren Berechtigten zur gesamten Hand zu; der einzelne Gesamthänder kann weder ganz noch teilweise allein über das Grundstücksrecht verfügen. Verfügungen können nur mit Zustimmung aller Berechtigten getroffen werden, der Umfang der Berechtigung des Einzelnen ist nur für das Innenverhältnis relevant. Daher werden in...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / n) Finanzierung des Kaufpreises (Teil II § 3)

Rz. 22 Der Bauträger hat Interesse daran, dass der Erwerber seine Finanzierung nachweist. Sofern dieses nicht vor Abschluss des Bauträgervertrags geschieht, können dazu Regelungen in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Anders als im hier vorgeschlagenen Formular könnte ein Rücktrittsrecht des Bauträgers für den Fall vorgesehen werden, dass der Erwerber seine Finanzierung nic...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Beseitigung des Amtswiderspruchs

Rz. 35 Die Löschung eines inhaltlich zulässigen Widerspruchs von Amts wegen ist – anders als im Fall der §§ 18 Abs. 2, 76 Abs. 2 GBO – grundsätzlich nicht zulässig.[124] Sofern der Widerspruch nicht ausnahmsweise seinerseits inhaltlich unzulässig (vgl. Rdn 40 ff.) oder gegenstandslos ist, muss die Löschung daher von dem durch ihn Betroffenen herbeigeführt werden. Er kann hie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Gesellschafterwechsel

Rz. 61 Hat vor der Grundbuchberichtigung ein Gesellschafterwechsel stattgefunden, der nicht in das Grundbuch eingetragen worden ist, ist dieser nachzuweisen. Es gelten hier die gleichen Anforderungen an den Nachweis des Gesellschafterwechsels, wie nach der Rechtslage vor dem 1.1.2024. Ein rechtsgeschäftlicher Gesellschafterwechsel erfolgt materiellrechtlich formfrei, wenn er ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Anlegung durch Neufassung

Rz. 4 Nach Abs. 1 gelten die Vorschriften entsprechend, die für die Anlegung des elektronischen Grundbuchs durch Neufassung des bis dahin in Papierform geführten Grundbuchblatts anzuwenden sind. Über den in Bezug genommenen § 69 Abs. 1 S. 1 GBV wird für die Neufassung auf § 68 Abs. 2 S. 1 GBV und damit auf die allgemeinen Vorschriften für die Umschreibung von Grundbüchern ve...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 trägt dem Umstand Rechnung, dass gem. Abs. 3 eine Beschwerde grundsätzlich (Ausnahme bei Festsetzung eines Zwangsgeldes) keine aufschiebende Wirkung hat (s. § 73 GBO Rdn 20) und damit auch zu keiner Sperre des Grundbuchs führt. Daher verliert ein Eintragungsantrag mit seiner Zurückweisung die durch den Eingang beim Grundbuchamt erreichte Rangstellung.[1] Entspre...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundlagen

Rz. 32 Folge des Bewilligungsgrundsatzes des § 19 GBO (formelles Konsensprinzip) kann sein, dass die Bewilligung entgegen § 873 BGB von der materiellen Einigung der Beteiligten abweicht oder gar eine Eintragung ganz ohne Vorliegen der notwendigen Einigung vorgenommen wird. Die materielle Rechtslage hängt nicht davon ab, ob der Antrag und die Bewilligung mit der Einigung korr...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / A. Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung

Rz. 1 Muster 6.1: Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung Muster 6.1: Geschiedenentestament, Nacherbfolge, familienrechtliche Anordnung Ich, _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. § 1 Testierfreiheit Ich erkläre, dass ich nicht d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übergang vom Teilwertprinzip zum Buchwertprinzip durch das StÄndG 1992 – kritische Würdigung

Rz. 37 [Autor/Stand] Mit der Anordnung der grundsätzlichen Maßgeblichkeit der Steuerbilanzwerte (Buchwerte) anstelle des bis 31.12.1992 geltenden Teilwertprinzips hatte der Gesetzgeber des StÄndG 1992[2] (vgl. Rz. 28) einem seit geraumer Zeit diskutierten Vorschlag entsprochen und einen gravierenden Schritt in Richtung Steuervereinfachung getan. Die grundsätzliche Übernahme ...mehr

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Förderung der Vermögensbild... / 3.6 Anlage zum Wohnungsbau

Eine weitere Möglichkeit die vermögenswirksamen Leistungen zu verwenden, ist der unmittelbare Erwerb von Bauland, eigentumsähnlichen Dauerwohnrechten eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung sowie der Bau oder die Erweiterung von Wohngebäuden. Auch eine Rückzahlung von Darlehen (Entschuldung) wegen der vorgenannten Vorhaben ist mit vermögenswirksamen Leistungen möglich.[1]...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Relative gerichtliche/behördliche Verfügungsverbote

Rz. 93 Relative Veräußerungs- und Belastungsverbote, die in bestimmten Verfahren von einem Gericht oder einer Behörde erlassen werden (§ 136 BGB) sind eintragungsfähig als Schutz gegen gutgläubigen Erwerb (§ 135 Abs. 2 BGB).[232] Einzelfälle eintragungsfähiger Vermerke:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Unrichtigkeit im Sinne des § 894 BGB

Rz. 9 Abs. 1 setzt eine Unrichtigkeit im Sinne des § 894 BGB voraus, die sich wiederum mit dem in § 892 Abs. 1 S. 1 BGB verwendeten Begriff des Inhalts des Grundbuchs vollständig deckt, also die (zumindest potenzielle) Gefahr eines Erwerbs kraft öffentlichen Glaubens des Grundbuchs in sich birgt (vgl. Rdn 25).[23] Danach ist das Grundbuch unrichtig, wenn sein Inhalt mit der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Öffnungsklausel (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] Für den Wirtschaftsteil des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft kann abweichend von der Wertermittlung nach den §§ 163, 164 BewG der niedrigere gemeine Wert angesetzt werden. Unter dem gemeinen Wert ist dabei der Verkehrs- oder Marktwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zu verstehen. Rz. 23 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat somit dem Eige...mehr