Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsförderung / 5.2 Förderung für Beschäftigte/Betriebe

Mit dem zum 1.1.2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz wurde die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in Betrieben erheblich ausgebaut. Mit dem "Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" (sog. "Arbeit-von-Morgen-Gesetz") wurden die Förderkonditionen seit 1.10.2020 nochmals verbe...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / bb) Steuerliche Auswirkungen

Rz. 24 Der Vermögenszuwachs aufgrund einer Vermächtniserfüllung gilt gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ErbStG als Erwerb von Todes wegen. Dies trifft auch auf das "Supervermächtnis" zu, bei dem der Empfänger des Vermächtnisses wirtschaftlich aus den Vermögen des erstversterbenden Ehegatten bereichert wird. Folglich ermöglicht das "Supervermächtnis" dem Leistungsempfänger seinen er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Erläuterungen zu § 3 Nr 71 Buchst a EStG nF

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hcb) Der Umfang der Umzugskostenvergütung nach § 5 Abs 1 BUKG

Rn. 564c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 5 Abs 1 BUKG umfasst die Umzugskostenvergütung bei Inlandsumzügen: die Beförderungsauslagen (§ 6 BUKG, dh die notwendigen Auslagen für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung); die Reisekosten (§ 7 BUKG, dh die Auslagen für die Reise des Umzugskostenberechtigten und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Rangfähigkeit der Eintragung

Rz. 4 Die Vorschrift setzt die Rangfähigkeit einer Eintragung voraus. Rangfähig sind alle Grundstücksrechte des BGB, in seiner Doppelnatur auch das Erbbaurecht (vgl. nur § 10 ErbbauRG). Die Vorschrift betrifft aber nicht nur Grundstücksrechte im eigentlichen Sinn, sie ist auch anzuwenden auf sonstige Eintragungen, durch welche eine Rangfähigkeit vermitteln oder eine Wirksamke...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Rz. 27 Für Personenhandelsgesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten im Hinblick auf ihre Grundbuchfähigkeit (vgl. § 47 Abs. 2 GBO)[43] für die Übertragung von Grundstückseigentum dieselben Grundsätze. Dies gilt sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten des "MoPeG"[44] zum 1.1.2024, vgl. im Übrigen § 47 GBO Rdn 36 ff. Rz. 28 Auflassung zu Grundstücksübereignung...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Musterklausel

Rz. 207 Muster 3.29: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Muster 3.29: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung dieses Anstellungsvertrags nicht in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, das mit dem Arbeitgeber in direktem oder indirektem Wettb...mehr

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Flüchtling / 6 Steuerliche Vergünstigungen

Für Flüchtlinge gelten die allgemeinen Regeln des Lohnsteuerabzugs. Daher können ihnen auch sämtliche steuerliche Vergünstigungen gewährt werden. Sonstige Sachbezüge bleiben z. B. bis 50 EUR monatlich steuerfrei. Auch steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung oder Kindergartenzuschüsse sind ebenso möglich wie die Gewährung des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR für Waren un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Näherungsverfahren

Rn. 213 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die gesetzlich vorgeschriebene Beachtung der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik (s Rn 203) schließt die Anwendung von Näherungsverfahren nicht aus. Mit diesen Verfahren soll ua die Rechenarbeit in vertretbaren Grenzen gehalten werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Näherungsverfahren mathematisch-statistisch begründet sind u...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Vorlegung des Briefes

Rz. 64 Auch in den Fällen des § 53 Abs. 1 GBO gilt der Grundsatz, dass eine Eintragung bei einem Briefgrundpfandrecht nur erfolgen soll, wenn der jeweilige Brief vorgelegt wird (§§ 41 Abs. 1 S. 1, 42 S. 2 GBO, siehe § 41 GBO Rdn 3 ff.).[220] Nötigenfalls hat das GBA die Briefvorlage durch Zwangsmittel (§ 35 FamFG) zu erwirken (§ 62 Abs. 3 S. 1 GBO, vgl. § 62 GBO Rdn 5). Rz. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 20 Der Nacherbenvermerk ist im Grundbuch nur einzutragen,mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Muster: Werklohnklage bei gekündigtem Einheitspreisvertrag

Rz. 414 Muster 1.20: Werklohnklage bei gekündigtem Einheitspreisvertrag Muster 1.20: Werklohnklage bei gekündigtem Einheitspreisvertrag An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Re...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Das Erlöschen der gesicherten Forderung

Rz. 48 Mit Erlöschen der durch die Grundschuld gesicherten Forderung beziehungsweise aller in die Sicherungsabrede einbezogenen Forderungen,[114] mithin bei Wegfall des Sicherungszweckes geht die Grundschuld nicht kraft Gesetzes auf den Grundstückseigentümer über, sie bleibt in der Hand des Gläubigers (keine analoge Anwendung des § 1163 Abs. 1 S. 2 BGB).[115] Mit Wegfall des...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / I. Ehegattentestament Patchworkfamilie, Änderungsvorbehalt, Anfechtungsverzicht, Herausgabevermächtnis auf den Überrest, Testamentsvollstreckung

Rz. 9 Muster 6.9: Ehegattentestament Patchworkfamilie, Änderungsvorbehalt, Anfechtungsverzicht, Herausgabevermächtnis auf den Überrest, Testamentsvollstreckung Muster 6.9: Ehegattentestament Patchworkfamilie, Änderungsvorbehalt, Anfechtungsverzicht, Herausgabevermächtnis auf den Überrest, Testamentsvollstreckung § 1 Einleitung Wir, die Ehegatten _________________________, gebo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 114 Die Unrichtigkeit selbst kann als Ergebnis einer rechtlichen Würdigung nicht nachgewiesen werden; vielmehr müssen die Umstände, aus denen sich die Unrichtigkeit ergibt, belegt werden.[270] Das GBA muss an diesen Nachweis strenge Anforderungen stellen, da es ohne das (durch eine Bewilligung verkörperte) Einverständnis des Betroffenen eine Eintragung, Löschung oder Änd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Von § 18 Abs 1 Nr 4 EStG erfasste Bezüge

Rn. 1520 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 40a EStG erfasste nur Bezüge iSd § 18 Abs 1 Nr 4 EStG, dh nimmt auf die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift Bezug (Rechtsgrundverweisung, glA Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 146, 41. Aufl 2022). Rn. 1520a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 18 Abs 1 Nr 4 EStG stellt nur solche Einkünfte steuerfrei, die ein Beteiligter an einer verm...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge/EuErbVO

Rz. 417 Im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei gilt der deutsch-türkische Konsularvertrag vom 28.5.1929.[1224] Als Anlage zu dessen Art. 20 wurde das deutsch-türkische Nachlassabkommen geschlossen.[1225] Nach dessen § 14 findet eine Nachlassspaltung statt. Die Rechtsnachfolge von Todes wegen beurteilt sich hinsichtlich des Grundbesitzes nach Bel...mehr

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Entgelt / 3 Praxisbeispiele zum Entgelt

Zum Entgelt gehören insbesondere Vorschüsse, Voraus- und Abschlusszahlungen, Trinkgelder, wenn zwischen der Zahlung und der Leistung des Unternehmers ein kausaler Zusammenhang besteht, Zuschüsse und Zahlungen von dritter Seite, die in einem kausalen Zusammenhang mit der Leistung stehen, Preis für Nebenleistungen, welche das Schicksal der Hauptleistung teilen (z. B. dem Kunden mi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Verkehrsbeschränkungen in Fremdenverkehrsgebieten

Rz. 149 Die Begründung oder Teilung von Rechten nach dem WEG (§§ 1, 3, 8, 30, 31 WEG) kann unter bestimmten Voraussetzungen in Fremdenverkehrsgebieten von einer Genehmigung der Baugenehmigungsbehörde (§ 22 BauGB) auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung (in Berlin einer Rechtsverordnung) abhängig gemacht werden. Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft und die zu sei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Eintragung des Erstehers als Eigentümer

Rz. 60 Zu ersuchen ist weiterhin um die Eintragung des Erstehers als Eigentümer (§§ 81, 90 ZVG). Im Hinblick auf § 9d GBV muss das Ersuchen das Datum des Zuschlagsbeschlusses angeben. Erwerben mehrere Beteiligte, so ist die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses notwendig (§ 47 GBO). Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts muss beigefügt sein.[110] Der Eigentümer is...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Dingliche Einigung und Eintragungsbewilligung

Rz. 5 Die Einigung im Sinne des § 873 Abs. 1 BGB und die Bewilligung im Sinne des § 19 GBO sind zwei selbstständige und unterschiedliche Rechtsakte. Die Einigung (= dinglicher Vertrag) ist die materielle Grundlage der dinglichen Rechtsänderung, die Bewilligung eine von mehreren formellen Voraussetzungen für die Eintragungstätigkeit des GBA. Ihr Wesensunterschied besteht dari...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Rechtserwerb nach dem 1.1.2024

Rz. 47 Die GbR ist nur dann grundbuchfähig und kann grundsätzlich nur dann als Berechtigte eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Abs. 2 bestimmt damit einen faktischen Registerzwang, auch wenn die Registereintragung nach § 705 Abs. 2 und § 707 Abs. 1 BGB selbst nicht Voraussetzung der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit ist.[123] Die Formulie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Sonstige Rechtsobjekte

Rz. 5 Grundstücksgleiche Rechte sind beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken, die kraft besonderer gesetzlicher Regelung materiell-rechtlich und formell-rechtlichen den Grundstücken gleichgesetzt sind.[6] Sie sind insbes. veräußerbar, vererblich und belastbar mit Grundpfandrechten. An erster Stelle ist das Erbbaurecht zu nennen, dem der Gesetzgeber mit den §§ 1012 ff. B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Unterteilung von Wohnungseigentum

Rz. 67 Die Unterteilung eines WE-Rechtes in zwei oder mehrere in sich wiederum abgeschlossene, rechtlich selbstständige Raumeinheiten ohne Veräußerung von WE durch Teilungserklärung (§ 8 WEG) und Grundbucheintragung ist zulässig,[266] wenn alle im Sondereigentum stehenden Räume mit einem Miteigentumsanteil verbunden werden (Gebot der Komplettaufteilung).[267] Anderenfalls is...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Entziehung der Verfügungs- und Bewilligungsbefugnis (Insolvenz, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung)

Rz. 94 Insolvenz (§§ 80 ff. InsO), Nachlassverwaltung (§§ 1975 ff. BGB), Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB), Entziehung des Verfügungsrechts des Vorerben (§ 2129 BGB) haben als Verfügungsentziehungen[235] folgende Gemeinsamkeiten:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Fehlende oder falsche Angabe

Rz. 11 Fehlt das Datum, so ist die Eintragung trotzdem wirksam.[13] Die Angabe des Datums gehört nicht zu den materiellrechtlich erforderlichen Tatbeständen der Eintragung. Eine konstitutive Eintragung wird zu dem wahren Zeitpunkt der Eintragung wirksam.[14] Ist das Datum nicht angegeben, muss es aus dem Zusammenhang der Eintragungen oder den Eintragungsunterlagen und der Ei...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Muster: Werklohnklage bei gekündigtem Globalpauschalvertrag

Rz. 434 Muster 1.22: Werklohnklage bei gekündigtem Globalpauschalvertrag Muster 1.22: Werklohnklage bei gekündigtem Globalpauschalvertrag An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rec...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Relative Verfügungsbeschränkungen

Rz. 92 Relative Verfügungsverbote bezwecken nur den Schutz bestimmter Personen mit der Folge, dass nur ihnen gegenüber eine materiell-rechtliche Verfügung unwirksam ist (siehe §§ 135, 136 BGB), während sie im Verhältnis zu anderen wirksam bleibt. Sie können im Grundstücksrecht nur im Anwendungsbereich des § 888 Abs. 2 BGB (nicht nach § 894 BGB) geltend gemacht werden.[223] G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Unrichtigkeit des Grundbuchs

Rz. 20 Durch die so vorgenommene Eintragung muss das Grundbuch unrichtig geworden sein. a) Unrichtigkeit ist die in § 894 BGB beschriebene Nichtübereinstimmung von Buch- und Rechtslage. Sie ist auch dann gegeben, wenn eine Verfügungsbeschränkung oder ein Widerspruch nicht oder nicht richtig eingetragen ist; ebenso, wenn eine Vormerkung zu Unrecht gelöscht ist. Sie kann jedoch...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / F. Pflichtteilsrechtliche Schranken

Rz. 32 Als Ausfluss der Testierfreiheit steht es dem Erblasser grundsätzlich frei, die Nachfolge in seinem Nachlass weitgehend nach Gutdünken und freiem Ermessen durch Verfügung von Todes wegen zu regeln.[22] Die Testierfreiheit umfasst auch das Recht, seine engsten Verwandten zu enterben. Allerdings sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für bestimmte Personenkreise (Abköm...mehr

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Entgelt / 1.1 Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage

Das Entgelt ist gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für eine Lieferung oder sonstige Leistung sowie einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Das Entgelt wurde ursprünglich aus Sicht des Leistungsempfängers bestimmt und damit als geschuldeter bzw. bezahlter Preis ohne Umsatzsteuer. Mit Wirkung ab 1.1.2019 hat der deutsche Gesetzgeber eine Änder...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Bewilligung durch gerichtliches Urteil

Rz. 164 Die Bewilligung wird herbeigeführt durch das rechtskräftige[403] Urteil, durch das der Betroffene zur Abgabe der Bewilligung verurteilt ist, vgl. § 894 Abs. 1 S. 1 ZPO.[404] Klage und Urteil können im Zusammenhang mit dem Erwerb eines dinglichen Rechts gerichtet sein auf:mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / II. Leihe auf den Tod

Rz. 8 Die Leihe auf den Tod, d.h. aufschiebend befristet auf den Tod des Eigentümers, an die Lebensgefährtin kommt insbesondere als Ausweichgestaltungsmittel zur faktischen Aushöhlung einer bindenden Zuwendung an den Vertragserben in Betracht. Ihre Vorteile bestehen in der Formfreiheit und der Immunität gegenüber Ansprüchen der Vertragserben nach § 2287 BGB. Nachteilhaft sin...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 316 In seinem ab 1.1.2002 neugefassten ZGB hat der türkische Gesetzgeber an die Stelle der bisherigen Gütertrennung die Errungenschaftsbeteiligung als gesetzlichen Güterstand gesetzt.[953] Für damals bereits bestehende Ehen sind bei Grundstückskäufen, die nach dem 1.1.2002 geschlossen werden, allein die Vorschriften der Errungenschaftsbeteiligung maßgeblich.[954] Sie wir...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / A. Ausgangslage

Rz. 1 Auch wenn einschlägige statistische Erhebungen fehlen, wird man davon ausgehen müssen, dass die Trennungsrate bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften diejenige bei Eheleuten noch übersteigt und diese Verbindungen instabil sein können. Das Trennungsszenario muss daher stets bedacht werden. Da nur solche Partner zum Kautelarjuristen kommen, die sich auch finanziell eng v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 60 GBO regelt die Aushändigung des erteilten Briefes. Grundsätzlich soll er nach Abs. 1 der Norm vom Grundbuchamt dem Eigentümer ausgehändigt werden. Nach § 1117 Abs. 1 BGB erwirbt der Gläubiger die Briefhypothek erst, wenn ihm der Brief von dem Eigentümer des Grundstücks übergeben wird. Nach § 1163 Abs. 2 BGB steht die Hypothek bis zur Übergabe des Briefes an den Gl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Einheit von Gebäude und Grundstück

Rz. 19 Die rechtliche Einheit von Grundstück, Gebäude und wesentlichen Gebäudebestandteilen (§§ 93, 94 BGB) ist nur im unumgänglich notwendigem Umfang durch das Sondereigentum durchbrochen[59] und durch zwingendes Recht gewahrt:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rechtsfähigkeit, Eintragungsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Grundbuchfähigkeit

Rz. 42 Die Voraussetzungen der Rechtsfähigkeit sind durch Gesetz, Rechtsprechung und Rechtslehre weitgehend geklärt. Für die Voraussetzungen der Eintragungsfähigkeit und Grundbuchfähigkeit trifft dies nicht durchweg zu, obwohl es sich hier um wichtige Fragen im Grundstücksverkehr und Grundbuchverfahren handelt. Grundsätzlich ist die Grundbuchfähigkeit Ausfluss der Rechtsfähi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Belastung eines Eigentumsbruchteils

Rz. 27 Es ist grundsätzlich ausgeschlossen, den Bruchteil eines Alleineigentümers zu belasten, denn bei Alleineigentum gibt es keinen Bruchteil.[42] Gleiches gilt für einen Anteil an einer Gesamthandsgemeinschaft, weil hier kein Anteil am einzelnen Gegenstand vorliegt. Literatur und Rechtsprechung haben folgende Ausnahmen anerkannt: Rz. 28 Ein Nießbrauch kann auch an Bruchteil...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 156 Die in den Vereinigten Staaten herrschende Rechtsspaltung betrifft auch das Gesellschaftsrecht. Es ist daher zwar in den Einzelstaaten unterschiedlich ausgestaltet, jedoch ist in gewissem Umfang eine Vereinheitlichung erreicht worden.[510] Die ultra-vires-Lehre spielt in den USA kaum noch eine Rolle, da in den meisten Bundesstaaten die Berufung auf ein Handeln außerh...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 7. Vor- und Nachvermächtnis im Steuerrecht

Rz. 164 Charakteristisch für das Nachvermächtnis ist, dass der Erblasser den vermachten Gegenstand von einem bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis an einer dritten Person zuwendet (§ 2191 Abs. 1 BGB). Der Vorvermächtnisnehmer ist Vermächtnisnehmer auf Zeit und steht folglich einem Vorerben gleich. Daher wird ein Nachvermächtnis erbrechtlich (§ 2191 Abs. 2 BGB) und steuerlich (§ ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Erbschein bei Vor-/Nacherbschaft

Rz. 56 a) Ist für einen Vorerben ein Erbschein erteilt worden, so gilt für den Inhalt § 352b FamFG. Nacherben[93] sind nach Möglichkeit mit Namen[94] anzugeben. Anzugeben sind weiter Befreiungen des Vorerben[95] und diesem zugewendete Vorausvermächtnisse, wenn es sich um einen alleinigen Vorerben handelt.[96] Ist das Nacherbenrecht unvererblich, so ist dies anzugeben.[97] Ist...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / B. Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 4 Nachstehend findet sich eine Vorlage für einen (unbefristeten) Vollzeitarbeitsvertrag, wie er etwa für einen gewerblichen Arbeitnehmer oder auch für einen Angestellten in einem tarifgebundenen Unternehmen zur Anwendung kommen könnte. Das Arbeitsverhältnis soll hier – jedenfalls kraft vertraglicher Bezugnahme – den Regelungen eines Tarifvertrags unterstellt werden. Es i...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Allgemeines

Rz. 1 Der Bauvertrag ist seit dem 1.1.2018 im BGB in den §§ 650a BGB bis 650h BGB geregelt. Das Bauvertragsrecht ist somit das erste Mal Bestandteil des BGB und befindet sich nicht mehr verstreut und in skriptischerweise unter dem Begriff Werkvertrag des BGB. Unter dem Untertitel 1 "Werkvertrag" befindet sich nunmehr im Kapitel 2 der "Bauvertrag". Das Bauvertragsrecht beginn...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 76 Das Rechtsschutzbedürfnis ist mit Vorliegen der Antragsberechtigung grundsätzlich immer gegeben. Hat aber der Antragsteller kein schutzwürdiges Interesse an der beantragten Eintragung, so fehlt auch die Antragsberechtigung.[141] Unter Antragsberechtigung ist das Recht zu verstehen, ein Eintragungsverfahren nach dem zweiten Abschnitt der Grundbuchordnung in Gang zu bri...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ziel der Grundbuchberichtigung

Rz. 4 Durch die Grundbuchberichtigung (auch nach § 22 GBO) soll ein unrichtiger Grundbuchinhalt beseitigt werden durchmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Wirksamkeitsvermerk

Rz. 95 Wird eine Eintragung vorgenommen, welche dem durch die Vormerkung gesicherten Anspruch zuwiderläuft, so ist die Verfügung auch dem Vormerkungsberechtigten gegenüber wirksam, wenn er ihr zugestimmt hat. In diesem Fall ist nach inzwischen gefestigter Ansicht ein Wirksamkeitsvermerk in das Grundbuch einzutragen, der zum Ausdruck bringt, dass hier gerade keine relative Un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Versicherungen, Investmentgesellschaften, Kapitalanlage- bzw. -verwaltungsgesellschaften

Rz. 187 Inländische[476] Versicherungsunternehmen dürfen über die zu ihrem Sicherungsvermögen (siehe § 6 Einl. Rdn 92) gehörenden Grundstücke und Grundpfandrechte nur mit Zustimmung des Treuhänders verfügen (§§ 125 ff. VAG). Das GBA darf nur gegen Nachweis dieser Zustimmung die Eintragung oder Löschung vornehmen (§ 129 Abs. 3 VAG), wenn ein Sperrvermerk eingetragen (siehe § ...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / D. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 9 Im Folgenden wird nun ein Muster für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag (mit Tarifbindung) vorgestellt. Rz. 10 Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeitnehmers] – nachfolgend als "Arbeitnehmer"*[4] bezeichnet – und [der] [...mehr

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§ 12 Absicherung des Lebens... / A. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 1 Mit Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall kann der Erblasser Vermögen am Nachlass vorbeisteuern, ohne im Deckungsverhältnis die für letztwillige Verfügungen und Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 BGB) angeordneten Formvorschriften einhalten zu müssen.[1] Dies gilt insbesondere für Lebensversicherungen, Wertpapierdepots, Bankkonto- oder Sparguthaben u...mehr