Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.2 Das notwendige Vorverständnis: Die "Tomberger"-Rechtsprechung und der bilanzielle Ausweis von Vorabausschüttungen bzw. Abschlagszahlungen

Rz. 280 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Um § 272 Abs. 5 HGB zu interpretieren und die Probleme einer stringenten Lösung zuzuführen, ist es notwendig, vorab die Grundsätze zur phasengleichen Aktivierung und den bilanziellen Ausweis von Vorabausschüttungen bzw. Abschlagszahlungen zu klären.[1] 2.3.1.2.2.5.2.1 Die phasengleiche Aktivierung Rz. 281 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unabhängig v...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.2 Geltungsbereich

Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 32 ist von allen nach IFRS bilanzierenden Unternehmen auf alle Arten von Finanzinstrumenten anzuwenden. Ausnahmen sind: nach IAS 27, IAS 28 oder IFRS 10 bilanzierte Anteile an TU, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (mit Ausnahmen hinsichtlich der Anwendung von IFRS 9 und Derivate auf Anteile an den genannten Unternehmen)...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.2.1 Aufbau der Kapitalflussrechnung

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Kapitalflussrechnung werden die Cashflows eines Unternehmens in Staffelform getrennt nach der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und Finanzierungstätigkeit dargestellt (DRS 21.16, .21). DRS 21 enthält detaillierte, verpflichtend zu beachtende Mindestgliederungsvorgaben für die einzelnen Tätigkeitsbereiche, wobei wesentliche...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 128 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen existierte im System der IAS keine Regelung. IAS 19 (1998) schloss Ansatz- und Bewertungsregeln für anteilsbasierte Managementvergütungen sogar explizit aus und verlangte lediglich Anhangangaben. Die meisten Unternehmen schlossen diese Regelungslücke durch eine Anwendung der einsc...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.4.2 Einlagen und Agio

Rz. 190 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB verlangt, dass die ausstehenden nicht eingeforderten Einlagen offen abzusetzen sind. Noch keine Forderung, sondern ein Posten gem. § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB ist auszuweisen, wenn die Einlage bereits fällig, jedoch noch nicht eingefordert worden ist.[1] Das Agio unterfällt vor seiner Einforderung nach h. M. nicht § 272 A...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 18.2 IFRS

Rz. 609 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den IFRS ist die Währungsumrechnung Gegenstand des IAS 21 , der dem Konzept der funktionalen Währung folgt. Die Umrechnung von in fremden Währungen aufgestellten Abschlüssen in die funktionale Währung erfolgt mit Hilfe der Zeitbezugsmethode. Die Überführung der in die funktionale Währung umgerechneten Fremdwährungsabschlüsse in die Bericht...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1.2.3.3 Fortschreibung des Unterschiedsbetrags

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Erstbewertung bzw. -konsolidierung ist in einer Nebenrechnung die Verteilung des Beteiligungsbuchwerts auf den Anteil am buchmäßigen Eigenkapital, auf den Anteil an den stillen Reserven bzw. Lasten und auf den Geschäfts- oder Firmenwert bzw. den negativen Unterschiedsbetrag vorzunehmen. Rz. 80 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der zunächst...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 360 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB ist das EK des Tochterunternehmens mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten dieses Tochterunternehmens entspricht. Das zu konsolidierende EK besteht bei Tochterunternehmen in der Rechtsform einer KapGes. aus dem geze...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.7 Verdeckte Sacheinlage und unzutreffende Nachgründung

Rz. 194 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der verdeckten Sacheinlage werden Bareinlagen vereinbart und erbracht, jedoch zeitnah gegen die Leistung einer Sache ausgetauscht. § 19 Abs. 4 Satz 1 GmbHG, § 27 Abs. 3 Satz 1 AktG enthalten insoweit eine Legaldefinition, die sich an der bisherigen Rechtsprechung des BGH orientiert.[1] § 19 Abs. 4 Satz 3 GmbHG, § 27 Abs. 3 Satz 3 AktG ge...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.3.1.2 Transaktionen mit Barausgleich

Rz. 155 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich verzichtet das IASB darauf, eine direkte Bewertung der erhaltenen Güter oder Dienstleistungen zu fordern. In IFRS 2.30 wird festgelegt, dass bereits zu Beginn die gleichzeitig mit dem Erhalt der Güter oder Dienstleistungen eingegangene unsichere Verbindlichkeit zu bewerten ist. Im ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.6 Ausweis in der GuV

Rz. 251 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Einstellungen in die Kapitalrücklage sind weder im GmbH-Recht noch im Aktienrecht in der GuV oder einer Ergänzungsrechnung mangels Ertragswirksamkeit zu erwähnen.[1] Für die AG erwartet § 152 Abs. 2 Nr. 1 AktG jedoch einen entsprechenden Vermerk in der Bilanz. Gem. § 158 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AktG sind hingegen Entnahmen aus der Kapitalrückla...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.12 Satzungsmäßige Rücklagen

Rz. 256 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Satzung einer GmbH kann vorsehen, dass Beträge zwingend in Rücklagen einzustellen sind. Nicht hierher gehören Rücklagen, zu deren Bildung die Geschäftsführer durch die Satzung ermächtigt sind; hier fehlt es am bindenden Element.[1] Es können in der Satzung bestimmte Zwecke vorgegeben werden, jedoch ist auch die zweckfreie Bildung möglich...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.2.3 Bewertungsmaßstäbe

Rz. 365 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB sind die in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des Tochterunternehmens mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erstkonsolidierungszeitpunkt zu bewerten. Die Zeitwerte verkörpern i. S. d. Einzelerwerbsfiktion die fiktiven Konzernanschaffungskosten der einzelnen Bila...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.2.1 § 272 Abs. 1a Satz 1 HGB

Rz. 205 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile ist in der Vorspalte offen abzusetzen. Weil das Erwerbsgeschäft selbst beim Fehlen der Voraussetzungen zumeist dinglich wirksam bleibt (§ 71 Abs. 4 Satz 1 AktG, § 33 Abs. 2 Satz 3 1. Halbsatz GmbHG), kommt es auf die Zulässigkeit des Erwerbs zumeist nicht an.[1] Ist ein Nennbetrag nicht vorhanden...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.14 Ausschüttungsgesperrte Mittel

Rz. 259 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 268 Abs. 8 HGB statuiert für selbst geschaffene Immaterialgüter, einen Überhang an aktiven latenten Steuern und einen im Rahmen des Planvermögens ausgewiesenen Überschussbetrag eine Ausschüttungssperre. Es darf gem. § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB nur ein Betrag den freien Rücklagen entnommen werden, wenn die verbleibenden freien Rücklagen den Bet...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.2.3 § 272 Abs. 1a Satz 3 HGB

Rz. 208 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Anschaffungsnebenkosten sind als Aufwand des Geschäftsjahres über die GuV zu berücksichtigen. Dazu gehören Provisionen, Steuern, Gebühren.[1] Wegen des unterschiedlichen Umgangs mit Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten muss danach abgegrenzt werden, ob an einen Dritten zusätzlich zu leisten ist (dann: Nebenkosten) oder ob ein Dritter et...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.3.3 § 272 Abs. 1b Satz 3 HGB

Rz. 211 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein darüber hinausgehender Mehrbetrag ist in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB einzustellen. Diese Folge ist gesetzlich angeordnet und daher zwingend. Der RegE zum BilMoG hat ausdrücklich die Vorstellung normiert, dass es sich um eine Kapitalerhöhung handelt.mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.3.1 § 272 Abs. 1b Satz 1 HGB

Rz. 209 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Veräußerung wird bilanziell als Kapitalerhöhung behandelt.[1] Der Erlös ist aufzuspalten. Der Nennbetrag muss nicht mehr abgesetzt werden. War der Erlös geringer (es liegt nur bilanzrechtlich, nicht gesellschaftsrechtlich eine Kapitalerhöhung vor), ist die Differenz mit der Kapitalrücklage zu verrechnen. Andernfalls sind frei verfügbare ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.4 Einziehung im vereinfachten Verfahren

Rz. 213 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erworbene Anteile können eingezogen werden. Details sind in § 237 AktG geregelt. Auf die Kommentierungen dazu wird verwiesen (vgl. Tz. 198).[1]mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1.2.1 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 309 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die §§ 264 Abs. 1 Satz 2; 297 Abs. 1 Satz 1 HGB regeln nur die Verpflichtung, einen Eigenkapitalspiegel aufzustellen. Das HGB enthält keine Definition und keine Regelung über den Inhalt. Begriff und Inhalt können deshalb nur aus dem Zweck des Eigenkapitalspiegels bestimmt werden. Aus ihm sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungsle...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.1.2 Folgebewertung von Sachanlagevermögen

Rz. 720 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Folgebewertung von Sachanlagen kann gem. IAS 16.29 konzeptionell entweder nach dem Anschaffungskosten- oder nach dem Neubewertungsmodell erfolgen, wobei in der Praxis nach wie vor die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten dominiert.[1] Die gewählte Methode ist dabei jeweils für die gesamte Klasse von Vermögenswerten des Sachanlag...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.4.2.1 § 272 Abs. 4 Satz 2 HGB

Rz. 271 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Rücklagebetrag ist in der Höhe der im Gegenzug aktivierten Anteile am herrschenden Unternehmen zu bemessen. Bei unentgeltlichem Erwerb ist nichts zu aktivieren und daher auch keine Rücklage zu bilden.[1]mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.6 Der Einsatz geliehener eigener Anteile als Akquisitionswährung

Rz. 215 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Praktisch bedeutsam ist die Konstellation, dass sich eine Gesellschaft eigene Anteile von ihrem Gesellschafter leiht, um diese als Akquisitionswährung einzusetzen.[1] Es liegt auf der Hand, dass dem verleihenden Gesellschafter die Anteile zurückgegeben werden müssen bzw. ihm eine Entschädigung gezahlt werden muss, weil die Gesellschaft durch...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.2.1.3 Geltungsbereich

Rz. 318 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IAS 1.10 und .106 muss jeder Abschluss eine Eigenkapitalveränderungsrechnung enthalten. Das gilt unabhängig von der Rechtsform und der Branche des Unternehmens, auch für den Einzelabschluss und unabhängig davon, ob auch ein Konzernabschluss für die Gruppe aufzustellen ist. IAS 1.106–.108 sind in ihrer geltenden Fassung für alle Geschäfts...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.3.5.2 Letztrangigkeit des Anspruchs

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Daneben muss das kündbare Instrument nach IAS 32.16A(b) der letztrangigen Klasse (most subordinate class) von Finanzinstrumenten angehören, d. h. es darf bei Liquidation keinen Vorrang ggü. einem anderen Anspruch auf das Nettovermögen haben, nicht zuerst in ein anderes Instrument umgewandelt werden müssen, um in die letztrangige Klasse von Inst...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.3.5.6 Missbrauchsklausel

Rz. 87 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Um der missbräuchlichen Strukturierung von Finanzinstrumenten vorzubeugen enthält IAS 32.16B eine Missbrauchsklausel, die sich inhaltlich an IAS 32.16 A(e) orientiert. Neben der kumulativen Erfüllung der Kriterien des IAS 32.16 A darf der Emittent keine anderen Instrumente (no other financial instrument or contract) besitzen, deren erwartete ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.2.3 Nutzungsrechte

Rz. 24 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nutzungsrechte können bilanzrechtlich entweder materielle oder immaterielle Vermögensgegenstände oder Forderungen sein. Dingliche Nutzungsrechte sind i. d. R. immaterielle Vermögensgegenstände, sofern sie nicht grundstücksgleiche Rechte i. S. d. § 266 Abs. 2 A. II.1 HGB darstellen. BEISPIEL Nießbrauch Erbbaurecht Dauernutzungsrecht nach § 31 WEG...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.4.2 Berücksichtigung latenter Steuern

Rz. 172 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Je nachdem, wie vergütungshalber gewährte Anteile oder Optionen auf Anteile auf Unternehmensseite steuerlich behandelt werden, kann es bei ihrer Bilanzierung prinzipiell auch zum Ansatz latenter Steuern kommen (IFRS 2.BC311–.329). Das IASB argumentiert, dass hierfür nicht notwendigerweise Bewertungsdifferenzen ausgewiesener Bilanzpositionen ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.4.3 § 272 Abs. 4 Satz 4 HGB

Rz. 277 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Rücklage ist gem. § 272 Abs. 4 Satz 4 HGB nur aufzulösen, wenn die Anteile veräußert, ausgegeben oder eingezogen werden oder ein niedrigerer Betrag für diese Anteile angesetzt wird.[1] Analog muss die Regelung angewendet werden, wenn die Beteiligung an der abhängigen bzw. durch Mehrheit beherrschten Gesellschaft veräußert oder auf ein "n...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.5.1.1 Überblick

Rz. 108 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die besondere Bedeutung der bilanziellen Abbildung von Transaktionen zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft resultiert aus den speziellen Interessenslagen der beteiligten Akteure, aufgrund derer sich die Transaktionen regelmäßig nicht zu marktüblichen Konditionen vollziehen. Die bilanzielle Abbildung solcher Transaktionen ist im IFRS-...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.1 Allgemeines

Rz. 216 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Abs. 3 A HGB unterscheidet zwischen Kapital- und Gewinnrücklagen. Kapitalrücklagen sind von außen zugeführte Mittel; Gewinnrücklagen werden aus den Erträgen der Gesellschaft gebildet. Schwierigkeiten ergeben sich bei verdeckten Einlagen (vgl. Tz. 223). Der Grundsatz der Stetigkeit gilt nicht bei der Rücklagenbildung.[1] Die Geschäftsle...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1.2.3.2 Eigenkapitalspiegel des Jahresabschlusses

Rz. 315 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für den nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB im Jahresabschluss aufzustellenden Eigenkapitalspiegel gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung entsprechend.[1] Das ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift. Der Gesetzgeber wollte durch die Erweiterung der Verpflichtung zur Erstellung eines Eigenkapitalspiegels auf de...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.1 Hintergrund

Rz. 278 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 272 Abs. 5 HGB wurde im Zuge des BilRUG zur Umsetzung von Art. 9 Abs. 7 lit. c) der Bilanzrichtlinie eingeführt. Eine vergleichbare Vorgängervorschrift gibt es nicht. Im RefE zum BilRUG war eine derartige Vorschrift noch nicht vorgesehen und wurde erst in den Regierungsentwurf aufgenommen.[1] Während Verbandsvertreter und Praktiker für ein...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.1 Vorbemerkung

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der ursprünglich im Jahr 1995 vom IASC herausgegebene IAS 32 wurde 2003 vom IASB überarbeitet. Dabei wurden auch die im Entwurf zu SIC D34 vorgeschlagenen Regelungen zu vom Inhaber kündbaren Instrumenten oder Rechten (vgl. Tz. 71 ff.) in den Standard integriert. Weitere Änderungen im Februar 2008 führten dazu, dass für bestimmte kündbare Inst...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.3.2 Anleihenbegebung durch die Tochtergesellschaft

Rz. 230 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird die Anleihe durch eine Tochtergesellschaft begeben mit der Option auf Bezug junger Aktien der Muttergesellschaft, aktiviert die Tochtergesellschaft den vereinnahmten Betrag und passiviert den Rückzahlungsbetrag. Zugleich ist das Entgelt für die Einräumung der Optionsrechte zu passivieren. Bei der Muttergesellschaft ist der dadurch verei...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.2.2.3.3 Weitere Posten der Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 324 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Konzernabschluss muss die Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IAS 1.106(a) das Gesamtergebnis der Berichtsperiode, getrennt nach den dem Mutterunternehmen und anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Anteilen ausweisen. Eigenkapitalveränderungen durch rückwirkende Korrekturen sind nach IAS 1.110 als Berichtigung des Anfangssaldos in der E...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.3.9 Kündbare Instrumente eines Tochterunternehmens im Konzernabschluss

Rz. 95 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der bilanziellen Behandlung von Tochterunternehmen im Konzernabschluss, die in der Rechtsform einer PersGes firmieren, erfolgt der Eigenkapitalausweis unabhängig vom Erfüllungsgrad der Kriterien des IAS 32.16A f., die Klassifizierung im Rahmen des Einzelabschlusses wird also nicht auf den Konzernabschluss übertragen. Nach IAS 32.AG29A fin...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.1.1 Überblick

Rz. 538 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Zuge der Vollkonsolidierung sind die Vermögensgegenstände und Schulden sowie die Aufwendungen und Erträge des einzubeziehenden Tochterunternehmens unabhängig von der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens vollständig im Konzernabschluss i. S. d. § 300 Abs. 1 HGB zu erfassen. Falls an dem einzubeziehenden Tochterunternehmen auch nicht zu...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.2.1 Die phasengleiche Aktivierung

Rz. 281 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unabhängig vom Verständnis der "Beträge, auf deren Zahlung die Gesellschaft einen Anspruch hat", ist es unbestritten, dass die Grundsätze zur phasengleichen Vereinnahmung von Dividenden nach der "Tomberger"-Rechtsprechung [1] weiterhin anwendbar bleiben.[2] Die "Tomberger"-Grundsätze besagen, dass eine Muttergesellschaft die Gewinnansprüche g...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.4 Zuzahlungen der Gesellschafter gegen Vorzugsgewährung (§ 272 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Rz. 233 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter § 272 Abs. 2 Nr. 3 HGB fallen Bar- oder Sachleistung des Gesellschafters für mitgliedschaftliche Vorzugsrechte, z. B. Sonderrecht auf Geschäftsführung in der GmbH oder Gewinnvorzug (§ 11 Satz 1 AktG).[1] Vorzugsrechte sollen in der Satzung verankert sein.[2] Nicht unter § 272 Abs. 2 Nr. 3 HGB fällt der Verlustausgleich gem. § 302 AktG....mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.3 Beteiligung

Rz. 283 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift findet allein auf Beteiligungen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB Anwendung.[1] Es handelt sich um Anteile an anderen Unternehmen (besser: Gesellschaften), die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu dienen. Bloße Finanzanlagen sind deshalb nicht von der Vorschrift erfasst.mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.7 Ausschüttungsgesperrte Rücklage

Rz. 294 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie bei § 268 Abs. 8 HGB handelt es sich um eine Ausschüttungssperre, d. h., es liegt in Wahrheit eine Vorschrift vor, die in das Gesellschaftsrecht gehört.[1] Der Gesetzgeber hat es versäumt, die Vorschrift einerseits mit § 268 Abs. 8 HGB abzugleichen und andererseits im Gesellschaftsrecht die notwendigen Verweise aufzunehmen. Rechtstechnis...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.8.2 Zuwendungen der Muttergesellschaft an die Enkelgesellschaft

Rz. 241 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Zuwendungen einer Muttergesellschaft an eine Enkelgesellschaft leistet zwar nicht der Gesellschafter (d. h. zwischengeschaltete Gesellschaft) selbst in das Kapitel, jedoch wird entweder für die zwischengeschaltete Gesellschaft oder auf deren Verlangen geleistet. Leistet die Muttergesellschaft unabhängig vom Willen der zwischengeschaltete...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.1 Gezeichnetes Kapital

Rz. 185 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vom gezeichneten Kapital erfasst werden das Stammkapital in der GmbH (§ 42 Abs. 1 GmbHG) und das Grundkapital der AG (§ 152 Abs. 1 Satz 1 AktG).[1] Das wird durch Gesellschafter entweder bei Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt durch effektive Kapitalerhöhung (§ 56a GmbHG, §§ 182ff. AktG) aufgebracht. In diesen Fällen wird entweder der ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.4.1 Übergang vom Bruttoausweis zum Nettoausweis

Rz. 189 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bis zum BilMoG bestand ein Wahlrecht zwischen Brutto- und Nettoausweis.[1] Beim Bruttoausweis waren der Nennbetrag vollständig zu passivieren und die ausstehenden Einlagen vollständig zu aktivieren mit einem Hinweis auf die eingeforderten Einlagen. Nunmehr ist mit Blick auf internationalen Kontext nur noch ein Nettoausweis zulässig.[2] Der N...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.1.2 Bilanzrechtliche Besonderheiten

Rz. 219 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die zutreffende Einbuchung des Kapitals entweder in der Kapitalrücklage oder in der Gewinnrücklage korrespondiert mit dem Beteiligungsausweis beim Gesellschafter. Die Gesellschaftsanteile dürfen bei ihm in der Höhe ausgewiesen werden, die sich aus seiner Einlage zuzüglich seiner Leistungen in das Kapital ergibt. Nennkapital und Kapitalrückla...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.9 § 272 Abs. 5 HGB beim Gesellschafter einer GmbH & Co. KG?

Rz. 298 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein weiteres Problem ist die Frage, ob § 272 Abs. 5 HGB auch auf Gesellschafter einer GmbH & Co. KG anwendbar sind. § 264a HGB verweist auf alle Vorschriften der §§ 264ff. HGB, sodass es nahe liegt, die Vorschrift auch auf den Gesellschafter einer GmbH & Co. KG anzuwenden.[1] Die Interessenlage ist vergleichbar – ob eine AG als Muttergesells...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschriften des IFRS 2 sind von allen IFRS-Anwendern auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, anzuwenden. Die bislang letzten Änderungen aus dem Jahr 2016 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Für kleine und mittelgroße Gesellschaften gibt es nach dem IFRS for SMEs (Abschnitt 26)...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.7 Sanktionen

Rz. 300 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein fehlerhafter Ausweis des Nennkapitals führt Grds. zur Nichtigkeit gem. § 256 Abs. 1 AktG.[1] Ein zu geringer Ausweis eröffnet Ausschüttungspotenzial, das in Wahrheit nicht vorhanden ist; ein zu hoher Ausweis minimiert zwar das Ausschüttungspotenzial, suggeriert aber Gläubigern der Gesellschaft ein zu hohes Haftkapital. Daher darf die Nic...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.2.1.2.4 Folgekonsolidierung

Rz. 552 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Zuge der Folgekonsolidierung ist in den Folgejahren eine Fortschreibung der sich aus der Neubewertungsmethode ergebenden Wertansätze in der sog. Neubewertungsbilanz vorzunehmen. Dabei sind nach Maßgabe der konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Abschreibungen bzw. Auflösungen der im Zuge der Neubewertung aufgedeckten...mehr