Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

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Slowakei / c) Spaltung

Rz. 103 Bei der Spaltung der Gesellschaft geht das Vermögen der aufgelösten Gesellschaft auf mehrere neu entstehende Gesellschaften als universale Rechtsnachfolgerinnen über. Jede der Nachfolgegesellschaften haftet für die Verbindlichkeiten, die durch die Spaltung der aufgelösten Gesellschaft auf die anderen Rechtsnachfolgegesellschaften übergegangen sind, mit, und zwar bis ...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / b) Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 46 Vorschriften zu eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen finden sich nicht in den Gesellschaftsrechten der Einzelstaaten, sondern im bundesrechtlich geregelten Insolvenzrecht (Bankruptcy Code – BC). Diese Vorschriften kommen erst in der Insolvenz der Gesellschaft zum Tragen. Nach § 510(c)(1) BC ist das Insolvenzgericht ermächtigt, einen Rangrücktritt von Gesells...mehr

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Schweden / III. Kapitalerhaltung

Rz. 46 Das Aktienkapital der schwedischen Aktiengesellschaft ist durch eine Vielzahl von Vorschriften des ABL geschützt. In Kap. 17 ABL werden eine Reihe von Transaktionen, die dazu führen, dass die Vermögensmasse der Gesellschaft sich verringert, unter dem Sammelbegriff "Werteübertragung" (värdeöverföring) behandelt. Nur Transaktionen, bei denen die Gesellschaft keine oder ...mehr

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Schweden / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 61 Eine in der Praxis selten vorkommende Herabsetzung des Aktienkapitals (minskning av aktiekapitalet) kann nach Kap. 20 ABL nur zu folgenden Zwecken in Frage kommen:mehr

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Slowenien / 2. Eigenkapitalersetzendes Darlehen

Rz. 41 Hat ein Gesellschafter der Gesellschaft zu einem Zeitpunkt, als sich diese in der Krise befand, anstatt ihr Eigenkapital zuzuführen, wie dies ordentliche Kaufleute getan hätten, ein Darlehen gewährt, so kann er keinen Anspruch auf Rückgewähr des Darlehens im Konkursverfahren (oder Zwangsverfahren) erheben. Ein solches Darlehen gilt als das Vermögen der Gesellschaft im...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 2. Eigenkapitalersetzendes Darlehen

Rz. 40 Die gesetzliche Regelung in Art. 408 ZTD ist eine Zusammenfassung der §§ 32a, 32b des deutschen GmbH-Gesetzes alter Fassung. Hat ein Gesellschafter der Gesellschaft zu einem Zeitpunkt, als sich diese in der Krise befand, anstatt ihr Eigenkapital zuzuführen, wie dies ordentliche Kaufleute getan hätten, ein Darlehen gewährt, so kann er den Anspruch auf Rückgewähr des Da...mehr

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Ungarn / 2. Einberufung der Gesellschafterversammlung

Rz. 120 Die Gesellschafterversammlung muss grundsätzlich vom Geschäftsführer einberufen werden, sofern das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag dies nicht anders bestimmt. Sie muss einberufen werden (alternativ ist auch die Initiierung eines Umlaufbeschlussverfahrens möglich), wenn entweder das Eigenkapital auf die Hälfte des satzungsmäßigen Stammkapitals oder unter das gese...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / V. Eigene Anteile

Rz. 46 Ein Rückkauf eigener Anteile ist im Rahmen bestimmter Voraussetzungen zulässig, Section 68 CA. Insbesondere ist der Rückkauf zulässig pro Geschäftsjahr bis zu einer Höhe von 25 % des eingezahlten Kapitals zuzüglich freier Rücklagen. Das Verhältnis Fremdkapital zu Eigenkapital darf 2:1 nicht unterschreiten. Nur voll eingezahlte Anteile können Gegenstand eines Rückkaufs...mehr

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Finnland / VII. Kapitalherabsetzung

Rz. 75 Die Hauptversammlung kann über die Kapitalherabsetzung beschließen, die nach OYL 14:1.1 folgende Zwecke haben kann:mehr

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Serbien / III. Kapitalerhaltung

Rz. 35 Gemäß Art. 47 ZPD können die Gesellschafter keine Rückzahlung ihrer Stammeinlage verlangen. Die Stammeinlage geht in das Eigentum der Gesellschaft über, die Gesellschafter können über die Stammeinlage nicht mehr verfügen. Die Stammeinlage trägt keine Zinsen. Rz. 36 Sofern der Gründungsakt nichts anderes bestimmt, kann eine Gesellschaft grundsätzlich jederzeit Gewinnaus...mehr

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Kanada / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 33 Sect. 26 (10) CBCA erlaubt eine Kapitalherabsetzung grundsätzlich nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Das Gesetz sieht in Art. 38 CBCA (dazu sogleich) jedoch einen recht großen Handlungsspielraum vor. Nach Sect. 173 (1) (f) CBCA ist in solchen Fällen, in denen das Stated Capital (Grund- bzw. Stammkapital) der Gesellschaft in deren Articles of Association festges...mehr

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Schweiz / V. Kapitalerhöhung

Rz. 63 Die Erhöhung des Stammkapitals ist durch die Gesellschafterversammlung zu beschließen. Die Durchführung obliegt den Geschäftsführern und muss innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden. Ansonsten fällt der Beschluss dahin. Ein öffentliches Angebot zur Zeichnung der Stammanteile ist ausgeschlossen (Art. 781 OR). Für den Kapitalerhöhungsbeschluss ist eine Mehrheit vo...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Das Eigenkapitalersatzrecht; Recht der Gesellschafterdarlehen

Rz. 169 Das System des festen Stammkapitals bedingt nicht nur eine Absicherung durch Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsregeln, sondern erfordert darüber hinaus, dass die Gesellschaft bei Verlust des Haftungsfonds entweder liquidiert oder ihr neues Kapital zugeführt wird. Die Regelungen des Eigenkapitalersatzrechts bzw. des Rechts der Gesellschafterdarlehen dienen der Durch...mehr

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Ungarn / III. Kapitalerhaltung

Rz. 69 Die Kapitalbindung der Kft. ist in § 3:9 Ptk. sowie in den §§ 3:184–3:187 Ptk. geregelt. Gemäß § 3:9 Abs. 1 Ptk. dürfen die Gesellschafter ihre geleisteten Einlagen nicht von der Gesellschaft zurückfordern. Dies gilt selbst dann, wenn durch die Auszahlung der Einlage der Bestand des Stammkapitals nicht gefährdet würde. Die Gesellschafter haben lediglich Anspruch auf D...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / III. Kapitalerhaltung

Rz. 43 Das Eigenkapital der Gesellschaft setzt sich zusammen aus:mehr

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Österreich / 2. Ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 54 ff. GmbHG)

Rz. 92 Diese ist in folgenden Einzelakten zu vollziehen: a) Herabsetzungsbeschluss. Die Kapitalherabsetzung stellt eine Änderung des Gesellschaftsvertrags dar und bedarf daher eines Gesellschafterbeschlusses mit einer Mehrheit von mindestens ¾ der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss hat mindestens zu enthalten:mehr

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Kanada / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 96 Neben der – wegen ihrer geringen Höhe und der auf Unternehmen mit hohem Kapitaleinsatz beschränkten – Kapitalsteuer ("Capital Tax") unterliegt die Gesellschaft sowohl der Bundes- als auch der Provinz-Einkommensteuer ("Income Tax"). Nur in den Provinzen Ontario, Quebec und Alberta sind getrennte Einkommensteuererklärungen für Bund und Provinz abzugeben; in den übrigen ...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Formwechsel

Rz. 125 Der Formwechsel einer SARL in eine andere Gesellschaftsform (transformation) stellt nach Art. L 210–6 Abs. 1 C.com. eine Änderung des Gesellschaftsvertrags dar, so dass deren Voraussetzungen eingehalten werden müssen. Rz. 126 Weiter setzt der Formwechsel voraus, dass die Anforderungen an die neue Gesellschaftsform, wie z.B. Mindestzahl der Gesellschafter oder Mindestk...mehr

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Finnland / III. Kapitalerhaltung

Rz. 59 Die Verpflichtung zur Volleinzahlung der Einlagen sowie die restriktive Handhabung der Sacheinlagen dienen dem Kapitalschutz bei der Gründung der Gesellschaft. Daneben dienen u.a. die Vorschriften zur restriktiven Gewinnausschüttung der Kapitalerhaltung. Rz. 60 In OYL 13. Abschnitt werden mehrere Voraussetzungen für die Gewinnausschüttung aufgelistet. Die Quintessenz d...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Buchführungspflicht

Rz. 113 Die Geschäftsführung ist verpflichtet, den Jahresabschluss aufzustellen. Dazu gehört neben den Unterlagen der Rechnungslegung auch der Geschäftsbericht. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt der Gesellschafterversammlung. Der Jahresabschluss und weitere unternehmensspezifische Daten sind im IES zu melden. Rz. 114 Alle Handelsgesellschaften, öffentliche Untern...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 3. Kapitalersatzrecht

Rz. 94 Mit der Errichtung und anderen konstitutiven Elementen unterliegt auch die Kapitalverfassung dem Gesellschaftsstatut. Dies gilt für das gesetzliche Mindestkapital und die Kapitalaufbringung einschließlich der Zulässigkeit und besonderen Anforderungen an Sacheinlagen ebenso wie für seine Änderungen, also die Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung.[125] Nach weit überw...mehr

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Belgien / 4. Kapital bzw. Gesellschaftsvermögen

Rz. 30 Mit der Einführung des GGV ist das Konzept des Mindeststammkapitals in Bezug auf die GmbH abgeschafft worden. Gemäß Art. 5:1 GGV kann eine GmbH nunmehr ohne Eigenkapital gegründet werden. Selbstredend müssen die Gründer und Aktionäre jedoch auch weiterhin eine Einlage in die Gesellschaft leisten, welche dann das Gesellschaftsvermögen darstellt. Aus buchhalterischer Sic...mehr

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Russland / II. Buchführungspflicht

Rz. 108 Jedes Unternehmen in Russland ist verpflichtet, jährlich einen Abschluss zu erstellen. Das Wirtschaftsjahr in der Russischen Föderation entspricht grundsätzlich dem Kalenderjahr. Die Aufstellungsfrist beträgt 90 Tage nach Jahresende. Für die Aufstellung von Abschlüssen wurden spezielle Formblätter entwickelt und vom Finanzministerium der Russischen Föderation genehmi...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Kapitalerhaltung

Rz. 105 Art. 73 LSC bestimmt die Haftung der Gründungsgesellschafter und der Gesellschafter, die diese Eigenschaft zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung besitzen, für den Bestand und die Bewertung der Sacheinlagen. Der Geschäftsführer haftet gem. Art. 73.3 LSC gesamtschuldnerisch neben den Gesellschaftern, wenn bei einer Kapitalerhöhung aus Sacheinlagen der erklärte Wert höher i...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / 2. Einberufung der Hauptversammlung

Rz. 82 Das Initiativrecht, die Hauptversammlung einzuberufen, steht dem Aufsichtsrat, dem Vorstand (falls kein Vorstand gebildet wird, dem Geschäftsführer) und den Gesellschaftern zu, deren Aktien mindestens 1/10 aller Stimmen erreichen, wenn die Satzung keine geringere Stimmenzahl vorsieht. Die Initiatoren der Einberufung der Hauptversammlung haben den Antrag unter Angabe d...mehr

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Japan / a) Organkonstellationen

Rz. 23 Die einzurichtenden Organe der Aktiengesellschaft sind im Rahmen bestimmter Vorgaben nach Art eines Modulsystems zusammenstellbar. Das hat die Rechtsanwendung erheblich verkompliziert. Zusätzlich zu den bisher möglichen Organen Generalversammlung der Aktionäre (kabunushi sōkai), Direktor, Direktoren und Rat der Direktoren[20] (torishimariyaku/ torishimariyaku/torishim...mehr

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Belgien / 4. Steuersätze

Rz. 161 Ab dem Veranlagungsjahr 2021 beträgt der allgemeine Steuersatz der Gesellschaften 25 %. Der Tarif der Körperschaftsteuer wurde somit ansehnlich verringert. Rz. 162 Seit dem Veranlagungsjahr 2007 besteht für Gesellschaften des Weiteren die Möglichkeit, ihre Steuerbemessungsgrundlage im Wege eines fiktiven Zinsabzuges auf Eigenkapital zu verringern (Art. 205bis EStG). D...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Anknüpfung

Rz. 172 Im Hinblick auf die kollisionsrechtliche Einordnung war vor der GmbH-Reform durch das MoMiG zwischen den Rechtsprechungs- und den Novellenregeln zu differenzieren (siehe Rdn 170). Während die Rechtsprechungsregeln aufgrund ihres dogmatischen Ursprungs in §§ 30, 31 GmbHG als abstrakt-präventive Regelungen eingestuft wurden, die sich einer insolvenzrechtlichen Qualifik...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 1. Kapitalschutz

Rz. 88 Nach Art. 2:216 Abs. 1 NL-BGB ist die Hauptversammlung befugt – es sei denn, der Gesellschaftsvertrag bestimmt etwas anderes –, den Gewinn festzustellen und zur Ausschüttung zu beschließen, soweit das Eigenkapital größer ist als die Rücklagen, die aufgrund des Gesetzes oder des Gesellschaftsvertrags gebildet werden müssen. Der Beschluss zur Ausschüttung bleibt aber wi...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Eigene Anteile

Rz. 91 Das Nehmen eigener Geschäftsanteile, die von der B.V. (neu) ausgegeben werden (het nemen van eigen aandelen), durch die B.V. ist unzulässig (Art. 2:205 NL-BGB). Rz. 92 Das nehmen eigener Geschäftsanteile, die von der B.V (neu) ausgegeben werden, durch die B.V. darf nicht mit dem Erwerb von Anteilen der Gesellschaft verwechselt werden. Dieser ist unter bestimmten Umstän...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / d) Weitere Voraussetzungen der Verschmelzung

Rz. 166 Die beteiligten Geschäftsführungen haben den Hauptversammlungen die Gründe und die Folgen der Verschmelzung für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens schriftlich darzulegen (Art. 2:313 Abs. 1 NL-BGB). Daneben muss eine Erläuterung aus juristischer, wirtschaftlicher und sozialer Sicht stattfinden. Falls das letzte Geschäftsjahr der B.V., über das ein Jahresabschluss...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Ziel der Mutter-Tochter-Richtlinie

Rz. 26 Die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie[38] zielt auf eine Beseitigung steuerlicher Mehrfachbelastung infolge Dividendenausschüttungen einer Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft ab. Hintergrund für die Schaffung der Richtlinie war die Feststellung, dass die für Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften vers...mehr

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Ukraine / IV. Kapitalerhaltung

Rz. 77 Das von den Gesellschaftern aufgebrachte Kapital dient insbesondere zur Befriedigung von Forderungen der Gläubiger der GmbH. Die Gesellschafter können die Rückzahlung der Einlagen nicht verlangen. Das bedeutet, dass sogar beim Austritt aus der Gesellschaft der ehemalige Gesellschafter nicht seine Einlage bekommt, sondern den Wert seines Anteils, der auf der Grundlage ...mehr

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Kanada / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 88 Die Rechtsgrundlagen, die im Insolvenzfall zu berücksichtigen sind, sind teilweise als allgemeine Regelungen im Bankruptcy and Insolvency Act, teilweise im Gesellschaftsgesetz selbst enthalten. Nach Sect. 192 (1) CBCA ist eine Gesellschaft insolvent, wenn sie ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht erfüllen kann (Zahlungsunfähigkeit) oder wenn der realisierbare Wer...mehr

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Ungarn / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 77 Die Herabsetzung des Stammkapitals unterliegt der ausschließlichen Kompetenz der Gesellschafterversammlung, § 3:202 Abs. 1 Ptk. Zu unterscheiden ist die Herabsetzung aus Entschluss der Versammlung und die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung. Eine Herabsetzung darf nicht dazu führen, dass das Stammkapital der Gesellschaft unter 3 Mio. HUF absinkt; ferner darf der Minde...mehr

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Deutschland / 3. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 103 Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird ungebundenes Gesellschaftsvermögen der Bindungswirkung des § 30 GmbHG unterworfen und somit zu Stammkapital umgewandelt. Dementsprechend muss dem Registergericht das tatsächliche Vorhandensein umwandelbaren Eigenkapitals dargelegt werden. In § 57d GmbHG definiert das Gesetz die umwandelbaren Rücklagen und verlan...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 3. Trusts

Rz. 26 Die wesentlichen Vorteile eines trusts sind:[32]mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. (Verdeckte) Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft (einschließlich Gesellschafter-Fremdfinanzierung)

Rz. 208 Ist Empfänger von Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft aus dem Ausland eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, so gilt abweichend vom regelmäßigen Einkommensteuersatz seit dem Veranlagungszeitraum 2009 nach § 32d EStG grundsätzlich ein besonderer Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.H.v. 25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und gg...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 47 Die Gesellschafter einer Sp. z o.o. können deren Kapital nicht nur herauf-, sondern auch herabsetzen. Eine Kapitalherabsetzung kommt etwa in Betracht, um Verluste zu decken. Oftmals wird das Kapital einer Sp. z o.o. herabgesetzt und gleichzeitig erhöht. Auf diese Weise können etwa bei Verlusten der Sp. z o.o. und aktuellem Liquiditätsbedarf die Verlustdeckung über die...mehr

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Schweden / II. Verwaltungsrat

Rz. 109 Obwohl nach dem Grundgedanken des ABL der Verwaltungsrat das Leitungsorgan der Gesellschaft ist,[111] nimmt er auch Beratungs- und Kontrollfunktionen wahr. Verglichen mit dem deutschen Recht liegen die Funktionen des Verwaltungsrates zwischen denen des Vorstands und des Aufsichtsrates. Gerade bei kleineren Gesellschaften, die keinen Geschäftsführenden Direktor haben,...mehr

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Schweden / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 87 Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Wenigstens einmal im Jahr, und zwar innerhalb der ersten sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres, muss eine Hauptversammlung stattfinden, um über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung von Gewinn und Verlust und die Entlastung und (Wieder-)Wahl der Leitungs- und Kontrollorgane zu ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 IAS 23 regelt die bilanzielle Behandlung von Fremdkapitalkosten und sonstiger mit der Fremdkapitalaufnahme in Verbindung stehender Kosten einschließlich der Angabepflichten im Anhang (IAS 23.2). Die tatsächlichen oder kalkulatorischen Kosten des Eigenkapitals einschließlich solcher bevorrechtigter Kapitalbestandteile, die nicht als Schuld zu q...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Fremdkapitalkosten bei Konzernfinanzierungen

Tz. 17 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Ein Sonderproblem ergibt sich, wie im Konzernabschluss die zu aktivierenden Fremdkapitalkosten bei Vorliegen von Konzernfinanzierungen zu ermitteln sind. In IAS 23.15 ist nicht eindeutig geregelt, wie für diesen Fall der Finanzierungskostensatz zu ermitteln ist. Dort wird lediglich ausgeführt, dass es in manchen Fällen angebracht ist, von ein...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorgehensweise

Tz. 13 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Höhe der aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten orientiert sich auf theoretischer Basis an den Fremdkapitalkosten, die vermieden worden wären, wenn die Ausgaben für den qualifizierten Vermögenswert unterblieben wären (IAS 23.10). Diese Zuordnung ist eindeutig möglich, wenn eine Finanzierung speziell für den Erwerb bzw. Herstellung eines q...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 1.2 Gewinnbegriff des Einkommensteuerrechts

Rz. 5 In § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–7 EStG werden verschiedene Einkunftsarten aufgezählt, die der Einkommensteuer unterliegen. Für die hier genannten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–3 EStG) bildet der Gewinn i. S. d. §§ 4–7k[1] und 13a EStG die Bemessungsgrundlage (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). In Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.9 Genehmigung der Freistellung von gesetzlichen Herstellerabschlägen (Abs. 4 und 9)

Rz. 9a Durch Anfügung der Sätze 2 bis 8 ist Art. 4 der Richtlinie 89/105/EWG mit Wirkung zum 30.7.2010 insoweit umgesetzt worden, als pharmazeutische Unternehmer nach § 130a Abs. 4 und Abs. 9 eine Ausnahmegenehmigung vom Preismoratorium und den gesetzlichen Herstellerabschlägen beantragen können, wenn dies durch besondere Gründe gerechtfertigt ist. Über den Antrag, den der I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Übertragungsgewinn

Rz. 192 Erfolgt die Verschmelzung generell (oder soweit die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 UmwStG nicht vorliegen) zum gemeinen Wert oder wird ein Zwischenwert gewählt (oder ist faktisch wegen § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG anzusetzen), ergibt sich aus der Differenz zu den steuerbilanziellen Buchwerten auf den steuerlichen Übertragungsstichtag (s. a. Rz...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 4.3.1 Unter dem Zeitwert der Vermögensgegenstände und Schulden liegender Kaufpreis bei einem Asset Deal

Bei Unternehmenskäufen i. R. e. sog. Asset Deals werden die dem Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände und Schulden einzeln vom Käufer erworben und übernommen (Einzelrechtsnachfolge bzw. Singularsukzession). Gleichwohl wird zwischen dem Verkäufer und dem Käufer regelmäßig ein Gesamtkaufpreis für das Unternehmen vereinbart. Hinweis Asset Deal Bei einem Asset Deal wird eine...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 4.3.2 Negativer Kaufpreis bei einem Share Deal

Bei einem sog. Share Deal erwirbt der Käufer Unternehmensanteile zu einem vertraglich vereinbarten Kaufpreis, der insbesondere bei nicht notierten Anteilen regelmäßig aus einer Unternehmensbewertung abgeleitet wird. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss des Käufers sind die Anteile im Zeitpunkt der Eigentumsübertragung zu aktivieren und gem. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit ihren...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 4.5.2 Ausschüttungen im umwandlungsrechtlichen Rückwirkungszeitraum

Im Fall einer Aufwärtsverschmelzung (upstream merger) stellt sich die Frage, wie Eigenkapitalauskehrungen (z. B. Gewinnausschüttungen) vom übertragenden Rechtsträger an den übernehmenden Rechtsträger im Rückwirkungszeitraum i. R. d. buchhalterischen Abbildung der Verschmelzung zu behandeln sind. Denn die nach dem Verschmelzungsstichtag durchgeführte Eigenkapitalauskehrung wi...mehr