Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Relevanz für Rating-Kapitalmodelle

Tz. 217 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Die IFRS-Berichterstattung wird umso attraktiver als Referenz für die Kapitalmodelle von Ratingagenturen, je stringenter folgende Kriterien erfüllt sind: Verfügbarkeit objektiv messbarer Evaluierungsgrößen, die Auskunft über die Resilienz des Eigenkapitals geben; Vergleichbarkeit/Konsistenz im Ausweis der Kapitalisierung über Sparten hinweg; Anw...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / H. Sonderfall: Mangelnde Umtauschbarkeit von Währungen

Tz. 158 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Der IFRS IC Staff hat im Hinblick auf seine im September 2018 getroffenen Äußerungen zu Beschränkungen im Fremdwährungstausch im Hinblick auf die Krise in Venezuela konstatiert, dass weitere Überlegungen in Richtung einer begrenzten Änderung bzw. Klarstellung von IAS 21 anzustellen seien (vgl. IFRIC Update September 2018; dazu kritisch Große...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.6 720

Hat ein Kommanditist einen Ausgleichsanspruch[1] gegen die GmbH & Co. KG, der dadurch entstanden ist, dass er Schulden der KG beglichen hat, und wird dieser Anspruch wertlos, so kann er den hieraus resultierenden Verlust erst dann realisieren, wenn die KG – z. B. durch Veräußerung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen – beendet wird.[2]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.4 Forderungen und Wechsel

Rz. 330 Darlehensforderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Dabei kommt es weder auf den Auszahlungsbetrag noch auf den Barwert an. Vielmehr gilt als Anschaffungskosten der Nennbetrag der Darlehensforderung, auch wenn das Darlehen unverzinslich oder niedrig verzinslich ist. In den letzteren Fällen kommt lediglich eine Tei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 19.1 Der Einlagetatbestand

Rz. 409 Einlagen sind nach § 4 Abs. 1 S. 8 EStG alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Stpfl. seinem Betriebsvermögen im Laufe des Wirtschaftsjahrs aus seinem Privatvermögen willentlich zugeführt hat (§ 4 EStG Rz. 410ff.). Die Vorschriften über die Einlage gelten sowohl im Rahmen der Bilanzierung als auch bei der Gewinnermittlung durch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15 Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 364 Unter einer Verbindlichkeit ist die Verpflichtung des Unternehmers zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten zu verstehen, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Für die Passivierung stellt der I. Senat bereits auf die Entstehung der Verbindlichkeit (u. U. schon vor der wirtschaftlichen Verursachung) ab.[2...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.3 Bestimmungen zum Eigenkapital

§ 272 HGB beinhaltet verschiedene Bestimmungen, die das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft und damit auch einer AG betreffen. Weitergehende Verpflichtungen zur Gliederung des Eigenkapitals finden sich im AktG. Im Einzelnen handelt es sich bei der "Ausgangsbestimmung" des § 272 HGB um die folgenden Regelungen: § 272 Abs. 1 HGB regelt das gezeichnete Kapital. Bei einer AG i...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.2 Verlust des Eigenkapitals

Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, ist ein Aktivposten nach den Rechnungsabgrenzungsposten unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen.[1] Dieser Betrag drückt die buchmäßige Überschuldung des Unternehmens aus. Eine solche hat zwar nicht automatisch eine Insolvenz zur Folge, doch ist (spätestens) jetzt die Prüfung eines In...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.3 Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital

Rz. 76 Für die Fähigkeit von Nutzungsrechten zur Einlage i. S. v. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wird in der Literatur[1] zwischen beschränkt dinglichen und obligatorischen Nutzungsrechten unterschieden. Beschränkt dingliche Nutzungsrechte können unter der Voraussetzung der Einlagefähigkeit, unabhängig davon, ob das Nutzungsrecht am Gegenstand des betreffenden Gesellschafters oder e...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.3.6 Ableitungsbeispiel

Rz. 25 Die Ableitung der Kapitalflussrechnung soll an folgendem vereinfachten Beispiel verdeutlicht werden.[1] Gegeben sind die 2 folgenden Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnung des zu betrachtenden Jahres 01:mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.3.5 Ursachenrechnung

Rz. 18 Alle Veränderungen von Konten, die nicht in den Fonds einbezogen werden, werden in der Ursachenrechnung zusammengefasst. Diese Konten werden auch als Gegenbestände oder Gegenbestandskonten bezeichnet.[1] Die Aufgabe der Ursachenrechnung ist die umfassende Darstellung der Quellen, aus denen der Finanzmittelfonds gespeist wird, und die Dokumentation der Herkunft und Ver...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.3.3 Derivative Ableitung

Rz. 9 Zum gleichen Endergebnis wie die originär abgeleitete führt aber auch die derivativ abgeleitete Kapitalflussrechnung, die nur auf Basis zweier aufeinanderfolgender Jahresabschlüsse erstellt werden kann. Dieses Verfahren ist sowohl unternehmensintern als auch -extern durchführbar.[1] Die Rechnung enthält dadurch aber im Einzelabschluss i. d. R. auch keine Zusatzinformat...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.4 Verdeckte Einlagen

Rz. 81 Unter einer verdeckten Einlage versteht die Steuerrechtsprechung[1] eine Zuwendung des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft nicht einräumen würde. Diese Definition impliziert drei Kriterien:[2] Es liegt eine unmittelbare oder mittelbare Zuwendung vor. Die Zuwendun...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.4.2 Derivative Ableitung (Top-down-Konzept)

Rz. 32 Die Übertragung des derivativen Ableitungsprinzips vom Einzelabschluss auf den Konzernabschluss wird Top-down-Konzept genannt. Hierbei werden zur Aufstellung der Konzernkapitalflussrechnung die bereits erstellte Konzern-Bilanz und die Konzern-GuV herangezogen. Dem vermeintlichen Vorteil der einfachen Ableitung, bei der beispielsweise auch keine Konsolidierungsbuchunge...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.1 Formen der Sacheinlage

Rz. 68 Einlagen in Kapitalgesellschaften können gem. den §§ 27 Abs. 1, 36a Abs. 2, 183 Abs. 1 AktG und den §§ 5 Abs. 4, 56 Abs. 1 GmbHG auch in Form von Sacheinlagen erbracht werden; dabei werden zwei Formen unterschieden, welche im Zusammenhang mit Nutzungsrechten für die Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanz unterschiedliche Folgen entfalten. Gesellschaftsrechtliche Sa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.1 Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 92 Auch im Fall von Nutzungen sind im Grundsatz die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Einlage zur Aufbringung oder Erhöhung des Nennkapitals,[1] einer Einlage i. S. "anderer Zuzahlungen" gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie einer verdeckten Einlage zu prüfen. Eine Eignung von Nutzungsvorteilen als gesellschaftsrechtliche Sacheinlage ist jedoch abzulehnen, weil die gr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.6 Weitere Vorschriften zur Bilanz

§ 152 AktG beinhaltet verschiedene Bestimmungen zur Darstellung des Eigenkapitals in der Bilanz der AG. Diese ergänzen die allgemeinen Vorgaben in § 266 HGB. Diese Bestimmungen gelten nach § 152 Abs. 4 Satz 1 AktG nicht für Kleinstkapitalgesellschaften.[1] Für kleine Gesellschaften gibt es nach § 152 Abs. 4 Satz 2 AktG Erleichterungen.[2] 3.6.1 Darstellung des Grundkapitals Das...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.4.3 Derivative Ableitung (Bottom-up-Konzept)

Rz. 40 Da die liquiden Mittel nicht direkt von der Konsolidierung betroffen sind, könnte ein anderes Ableitungsmodell das o. g. Problem der Korrekturposten eventuell vermeiden. Da in den Kapitalflussrechnungen der Einzelunternehmen jeweils nur Geldflüsse ausgewiesen sind, könnten diese aufaddiert die Kapitalflussrechnung des Konzerns ergeben. Bei Anwendung dieser derivativen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.2 Sacheinlagen zur Aufbringung des Nennkapitals

Rz. 72 Gem. § 27 Abs. 2 AktG umschreibt der Begriff der Sacheinlage "Vermögensgegenstände […], deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist". Ob auch Nutzungsrechte als Sacheinlage tauglich sind, hängt in erster Linie von ihrer Aktivierungsfähigkeit ab;[1] dies berücksichtigt, dass "nur das, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für bilanzfähig befunden wird, auch bei Einbrin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.2 Einlage in eine Personengesellschaft

Rz. 86 Die bei Kapitalgesellschaften möglichen Einlagevarianten, gesellschaftsrechtliche Sacheinlagen zum Erwerb einer Beteiligung bzw. deren Erhöhung und sonstige Beiträge, mit denen all jene Einlagen erfasst werden, für die die Gesellschafter keinen Gegenwert in Form einer Erhöhung ihres Kapitalkontos erhalten, gelten grundsätzlich für Personengesellschaften entsprechend.[...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.2 Umfang der gerichtlichen Überprüfung

Rz. 37 Für den Umfang der gerichtlichen Überprüfung ist es von Bedeutung, ob es sich um Rechtsfragen oder Regelungsfragen handelt. Sind Rechtsfragen betroffen, so hat sich die gerichtliche Prüfung auf solche Rechtsfragen zu erstrecken, die zur Unwirksamkeit des Spruchs führen könnten. Bei Sozialplänen ist Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle, ob sich der Spruch der Einigun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2.2 Ertragsteuerliche Sicht

Rz. 312 Aus ertragsteuerlicher Sicht wird die Entscheidung für eine bestimmte Finanzierungsform vor allem durch die unterschiedliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapitalvergütungen bestimmt, wobei Fremdkapital – im Gegensatz zum Eigenkapital – nicht nur durch den Gesellschafter (Gesellschafter-Fremdfinanzierung), sondern auch durch Dritte gewährt werden kann.[1] Rz. 313 Bei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.14 Umstrukturierungen

Rz. 258 Im Rahmen der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge sollte auch die Rechtsform des Unternehmens überprüft und ggf. optimiert werden.[1] Im Fokus stehen hierbei nicht nur haftungsrechtliche Gesichtspunkte, sondern insb. auch erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Themen. Wenn sich eine Umstrukturierung vor diesem Hintergrund als sinnvoll oder erforderlich darstell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2 Erfordernis einer geregelten Unternehmensnachfolge

Rz. 3 Die Regelung der Unternehmensnachfolge[1] ist ein interaktiver Prozess, der Verbindungen insbes. zwischen folgenden Akteuren herstellt[2]: Unternehmer, Unternehmen, Banken, Geschäftspartner, Mitarbeiter, Nachfolger, Familie, Finanzamt. Rz. 3a Der Unternehmer kann die Fortführung des Unternehmens entweder durch Familienmitglieder (familieninterne Unternehmensnachfolge) oder durc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 5 Zuordnung des ehemaligen EK 02

Rz. 52 Nach § 16 S. 2 UmwStG ist auch § 10 UmwStG anwendbar. Diese Vorschrift bestimmte im Zusammenhang mit § 40 Abs. 2 S. 3 UmwStG, dass der unbelastete Teilbetrag des verwendbaren Eigenkapitals, d. h. das EK 02 der übertragenden Körperschaft, anteilig im Verhältnis des übergehenden Vermögens zu dem Gesamtvermögen zu einer KSt-Erhöhung führt. Rz. 53 § 10 UmwStG und § 40 KStG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der A... / b) Weiter verstärkte Bedeutung der jungen Finanzmittel

Neben dem Hauptzwecktest erlangen auch die jungen Finanzmittel eine noch stärkere Bedeutung. Diese führen ohnehin in jedem Fall zu einem entsprechenden steuerpflichtigen Vermögen. Zudem sind sie nun im 90 %-Test von der Schuldverrechnung ausgenommen. Aufgrund der komplexen Regelungen zu jungen Finanzmitteln im Unternehmensverbund sind hier im Einzelfall auch weiterhin nachte...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Anwendung des § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG auf eine Sparkasse in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts

Leitsatz Die für Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts geltende Vorschrift des § 8b Abs. 6 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), die den persönlichen Geltungsbereich von § 8b Abs. 1 bis 5 KStG (und damit auch z.B. von Abs. 3 Satz 3 zur Einkommenserhöhung bei Teilwertabschreibungen) erweitert, ist weder durch Auslegung noch im Wege der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 2.3.3 Behandlung beim Inhaber

Auch wenn steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft gegeben ist, gehört das Geschäftsvermögen zivilrechtlich nur dem Inhaber des Betriebs; es gibt kein gemeinsames Gesellschaftsvermögen. Die Beteiligung des atypisch Stillen am Betriebsvermögen ist nur schuldrechtlicher Natur. Damit wird die vom Stillen geleistete Einlage in der Bilanz des Geschäftsinhabers auch als Verbindlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.6 Ende der Gesellschaft

Die stille Gesellschaft endet vor allem mit der Zweck-/Zielerreichung oder deren Unmöglichwerden [1] dem Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen wurde, durch eine Kündigung des Stillen oder des Inhabers[2] durch den Tod des Inhabers des Handelsgeschäfts oder durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei einem Gesellschafter. Wichtig Tod des Stillen Verstirbt hingegen der Stille,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.4 Funktionsanalyse (§ 1 Abs. 5 S. 3 AStG)

Rz. 318 Allgemeines: Two Step Approach: Der Ausgangspunkt der Betriebsstättengewinnkorrektur ist der sog. "Two Step Approach", wie er sowohl von der OECD als auch in § 1 Abs. 5 Satz 3 und 4 AStG festgelegt wird. Der Grundgedanke besteht darin, das zivilrechtliche Einheitsunternehmen "aufzuteilen" in a) das Unternehmen im Ansässigkeitsstaat (Stammhaus) und b) in die Betriebsst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.2 Fremdüblichkeit dem Grunde nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 1 AStG)

Rz. 244 Dreistufiger Fremdvergleichstest "dem Grunde nach": § 1 Abs. 3d Satz 1 AStG leitet mit einer deutlichen Aussage ein: "Es entspricht nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz, wenn ein aus einer grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehung innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe resultierender Aufwand die Einkünfte des Steuerpflichtigen gemindert hat [...]". Das Hau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.3 Ausnahme: Materielles Korrespondenprinzip (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a)

Rz. 260 § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a AStG inkorporiert als erste Ausnahme von der Einordnung der Bezüge als aktiv das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs. 1 S. 2 KStG).[1] Dieses zielt darauf ab, eine Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen zu versagen, wenn diese auf Ebene der leistenden Gesellschaft abziehbar waren und somit keine hinreichende Vorbelastung der ausgesch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.2 Beherrschungskriterien

Rz. 421 Gem. § 7 Abs. 2 AStG liegt eine Beherrschung vor, wenn dem Stpfl. allein oder zusammen mit ihm nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 3 AStG n. F.) unmittelbar oder mittelbar mehr als die Hälfte der Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch, Liquidationserlös zustehen. Rz. 422 Die Kriterien (Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch und Li...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.4 Zuordnung von Einkünften zu der maßgeblichen Substanz (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 370 § 8 Abs. 2 S. 4 AStG regelt die Reichweite des Substanznachweises, d. h. den Substanznachweis der Höhe nach. Die Norm knüpft an das Vorliegen einer "wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit" an und ordnet dieser Tätigkeit nur solche Einkünfte zu, die durch die Tätigkeit "erzielt" werden und dies nur insoweit, als der Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 AStG) beachtet worden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.1 Vorwort, Aufbau und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Vorwort: Vom ökonomischen Standpunkt aus gesehen, bildet ein multinationaler Konzern, trotz der (steuerrechtlichen) Unabhängigkeit seiner einzelnen Einheiten (z. B. Tochterkapitalgesellschaften), eine Gesamtheit. In diesem Rahmen fehlt es in einer verbundenen Unternehmensgruppe an dem natürlichen Interessengegensatz, der typischerweise bei Geschäftsbeziehungen zwischen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.6.3 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 71 Die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV, Art. 54 AEUV steht § 1 Abs. 1 AStG , also dem Fremdvergleichsgrundsatz, grundsätzlich nicht im Wege. Gleichwohl steht der in § 1 AStG normierte Fremdvergleichsgrundsatz hin und wieder auch aus unionsrechtlichen Gründen auf der Agenda der Höchstgerichte. Da § 1 AStG nur im grenzüberschreitenden Fall Anwendung findet, insinu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
BWA-Analyse als Frühwarnsys... / 2 Aufbau der BWA

Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten der Darstellung einer BWA: DATEV-BWA: Eine von der Firma DATEV eG erstellte EDV-Auswertung, die ihre Daten von der Finanzbuchhaltung eines Unternehmens bzw. von dessen Steuerberater bezieht. Steuerberater-BWA: Der Steuerberater erstellt aufgrund eigener Software oder eigengenutzter Fremdprogramme die betriebswirtschaftlichen Auswertungen. I...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensplanung: Umgang... / 3.4 Weniger Detailplanung

Da die Zukunft ungewiss ist, wäre ein erster Ansatz, Puffer aufzubauen, statt auf genaue Planungen zu setzen. Damit können sich Unternehmen gegen Schwankungen absichern und haben Reserven, die in nicht vorhergesehenen Fällen eingesetzt werden können. Typische Puffer sind bspw. Lagerbestände: Es zeigt sich, dass Unternehmen, die geringe Lagerbestände im Verhältnis zum Umsatz ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 7.10.1 Überblick

§ 15b EStG ist nur auf Verluste der dort bezeichneten Steuerstundungsmodelle anzuwenden, denen der Steuerpflichtige nach dem 10.11.2005 beigetreten ist oder für die nach dem 10.11.2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde.[1] § 15b EStG hat den bisherigen § 2b EStG abgelöst. Sämtliche Verluste im Zusammenhang mit solchen Steuerstundungsmodellen dürfen weder mit Einkünften au...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.2.2 Besonderheiten der handelsrechtlichen Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften & Co.

Besonderer Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten[1] Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind i. d. R. als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.[2] Werden diese unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden.[3] Die Bestimmung entspricht von ihrem Sinn her dem § 42 Abs. 3 GmbHG und...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapitalveränderungsrec... / 3 Gliederung einer Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 53 HGB Rechtsformspezifische Gliederungsempfehlungen werden auf der Basis der vermuteten Einhaltung der GoB für den Konzernabschluss in den Anhängen 1 und 2 der DRS 22 gegeben: Abb. 1: Schema des Konzerneigenkapitalspiegels (Kapitalgesellschaft) Abb. 2: Schema des Konzerneigenkapitalspiegels (Personengesellschaft) Rz. 54 IFRS Im Schrifttum wurde ein Vorschlag zur Gliederung d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapitalveränderungsrec... / 4 Sonderprobleme der Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 56 Wird die Konzernbilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Konzernjahresüberschusses/-fehlbetrags aufgestellt, ist § 268 Abs. 1 HGB i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB mit den Vorgaben zu den Postenbeizeichnungen in der Bilanz ("Bilanzgewinn/Bilanzverlust") und der Angabepflicht (gesonderte Angabe der vorhandenen Gewinn- oder Verlustvorträge ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapitalveränderungsrec... / 2.1 Aufbau der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach DRS 22

Rz. 27 Unternehmen, die gemäß § 290 HGB ff. oder § 11 PublG zur Konzernrechnungslegung verpflichtetet sind, haben nach § 297 Abs. 1 HGB i. V. m. DRS 22.3 eine Eigenkapitalveränderungsrechnung entsprechend diesem Standard zu erstellen. Rz. 28 Der DRS 22 enthält Anforderungen zur Erhöhung der Transparenz der periodischen externen Rechnungslegung im Kontext der Eigenkapitaldarst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.1 Begriff und Zweck der Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 1 Die Eigenkapitalveränderungsrechnung wird mit § 297 Abs. 1 HGB als Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses bereits seit ca. 20 Jahren gefordert,[1] um den Adressaten einen einfacheren Überblick über die Veränderungen des Konzerneigenkapitals in der Periode zu gewähren.[2] Neben dem Begriff der Eigenkapitalveränderungsrechnung findet sich auch der Begriff Eigenkapital...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.1.2 Klassische Personengesellschaften: Ausgestaltung des Jahresabschlusses

Zentrale Bestimmung für die Ausgestaltung des Jahresabschlusses ist § 243 Abs. 1 HGB. Hiernach ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen.[1] Darüber hinaus normiert das Gesetz, dass der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein muss[2] und dass der Jahresabschluss innerhalb einer Zeit aufzustellen ist, die einem ordnungsgem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapitalveränderungsrec... / 2.2 Aufbau der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS

Rz. 43 IAS 1.10 lit. c/IFRS 18. 10 lit. c verlangt von dem Bilanzierenden eine gesonderte Eigenkapitalveränderungsrechnung innerhalb des Jahresabschlusses. Dies gilt sowohl für den Einzelabschluss wie auch für den Konzernabschluss und spiegelt die ausgeprägte Orientierung dieser Rechnungslegungsmethoden an den Interessen der Eigenkapitalgeber des Unternehmens wider. Die IFRS s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.2.1 Eigenkapitalveränderungsrechnung: Gesetzliche Vorschriften im Jahresabschluss

Rz. 11 Grundsätzlich ist für deutsche Aktiengesellschaften eine Überleitung vom Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn oder Bilanzverlust gemäß § 158 Abs. 1 AktG verpflichtend. Dabei sind die Einstellungen in die bzw. Entnahmen aus den Rücklagen differenziert jeweils nach den einzelnen Rücklagenarten anzugeben. Diese Aufgliederung kann nach § 158 Abs. 1 Satz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapitalveränderungsrec... / 6 Ausblick zur Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 72 Mit der verpflichtenden Einführung einer Eigenkapitalveränderungsrechnung im Konzernabschluss für nicht kapitalmarktorientierte Konzerne hat sich der deutsche Gesetzgeber schon vor über 10 Jahren auf einen weiteren Schritt in Richtung der international anerkannten Rechnungslegungsmethoden bewegt. Durch diese Maßnahme ist der entsprechende Abschluss übersichtlicher und...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern / 4 Auflösung von latenten Steuern

In der Bilanz ausgewiesene latente Steuern sind aufzulösen, sobald die Steuerbelastung oder Steuerentlastung eintritt oder mit ihr nicht mehr zu rechnen ist.[1] Hiervon sind auch die Fälle erfasst, in denen mit einer Steuerbelastung oder Steuerentlastung in einer anderen als der ursprünglich ermittelten Höhe zu rechnen ist. Bei aufgrund der ergebnisneutralen Erfassung von z....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Bes... / 2.2.3 Besonderheiten bei sog. Kleinstgesellschaften

Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)[1] wurde eine vierte Größenklasse für die handelsrechtliche Rechnungslegung geschaffen. Diese Kleinstgesellschaften können Vereinfachungen in Anspruch nehmen, die die Aufstellung und die Offenlegung des Jahresabschlusses betreffen. Die Regelungen gelten dabei auch für Personengesellschaften ohne e...mehr