Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.1.2.2 Eigenkapitalspiegel

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Konzernrechnungslegung ist der Konzerneigenkapitalspiegel in § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB genannt. Der Eigenkapitalspiegel stellt die Veränderung des Eigenkapitals beim Unternehmen klar.mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 3.1 § 286 HGB

Rz. 181 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 286 Unterlassen von Angaben (1) Die Berichterstattung hat insoweit zu unterbleiben, als es für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist. (2) Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach § 285 Nr. 4 kann unterbleiben, soweit die Aufgliederung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Ka...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 18.1 § 308a HGB

Rz. 589 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 308a Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen 1Die Aktiv- und Passivposten einer auf fremde Währung lautenden Bilanz sind, mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umzurechnen ist, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umzurechnen. 2Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind zu...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.2.2.2 Aktiengesetz

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Aktiengesellschaften gelten ergänzend zum Dritten Buch des HGB die §§ 150–178 AktG.[1] Es handelt sich um aktienrechtliche Vorschriften zur Rechnungslegung und zur Gewinnverwendung, die von besonderem Gewicht sind, weil die Aktionäre typischerweise kaum Einblick in die Gewinnentstehung haben. Wegen der Nähe dieser Regeln zum Organisations...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.1.2 Inhalte des Wirtschaftsberichts

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundlagen des Unternehmens In DRS 20 werden als Grundlage für die Darstellungen im Wirtschaftsbericht Angaben zur Geschäftstätigkeit des Unternehmens und deren Rahmenbedingungen gefordert. Allerdings stehen die Angaben unter einem zweifachen Vorbehalt. So ist nach DRS 20.37 das Geschäftsmodell des Unternehmens nur darzustellen, sofern diese D...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 388 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der IASB begann im Jahr 2001 ein Projekt zur Überprüfung des IAS 22 (Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet 1998)). Die Zielsetzung bestand in der Verbesserung der Qualität der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und in der Erreichung einer internationalen Konvergenz. Vor diesem Hintergrund beschloss der IASB, das Gesamtprojek...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.3 Das BilMoG 2009 und die weitere Entwicklung bis 2013

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts – BilMoG" von 2009[1] wurde das deutsche Bilanzrecht einer weiteren grundlegenden Modernisierung unterzogen. Bei dieser Reform ging es vor allem darum, den Unternehmen eine gleichwertige, aber einfachere und kostengünstigere Alternative zur Rechnungslegung nach IFRS zu eröffnen (HGB-Bilanz a...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.1.1 Überblick

Rz. 335 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Summenbilanz werden sowohl die Beteiligungen des Mutterunternehmens an seinen jeweiligen Tochterunternehmen, die die Beteiligungen am EK der Tochterunternehmen repräsentieren,[1] als auch die Vermögensgegenstände und Schulden sowie die Eigenkapitalien der Tochterunternehmen vollständig erfasst. Insofern kommt es zu einer Mehrfacherfas...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.1.1 Den Jahresabschluss betreffend (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) HGB bewehrt Verstöße gegen Vorschriften über die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 243 Abs. 1 HGB), die Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB), die Sprache und Währungseinheit (§ 244 HGB), die Unterzeichnung (§ 245 HGB), die Vollständigkeit und das Verrechnungsverbot (§ 246 HGB), den Inhal...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.2.1 Anwendungsbereich und Definitionen

Rz. 200 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS sehen eine Aktivierungspflicht von Fremdkapitalzinsen vor. IAS 23 regelt die bilanzielle Abbildung von Aufwendungen für die Fremdfinanzierung als Bestandteil sowohl der Anschaffungs- als auch der Herstellungskosten sog. qualifizierter Vermögenswerte. Rz. 201 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fremdkapitalkosten, die der Anschaffung bzw. Herst...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.1.3.2.1 Befreiungswahlrechte

Rz. 265 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Allgemeines Da der Grundsatz der Retrospektion regelmäßig zu komplexen Rückwirkungen führen kann, sieht IFRS 1 eine Reihe spezifischer Ausnahmeregelungen vor. Die Ausnahmen bestehen entweder in Form optionaler Erleichterungen (IFRS 1.18) oder in expliziten Retrospektionsverboten (IFRS 1.13). Rz. 266 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 1.D1 ff. stel...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.3.1 Rechnungslegungszwecke (inneres System)

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter dem Eindruck des Wettbewerbs zweier konkurrierender Rechnungslegungssysteme wird im Schrifttum das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung zutreffend mit einer dualen Zwecksetzung beschrieben. Gegenübergestellt wird die Informations- und die Ausschüttungsbegrenzungsfunktion. Die Gleichrangigkeit beider Zwecke gilt im Schrift...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.4.4 Versagungsvermerk

Rz. 229 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gelangt der Abschlussprüfer nach Erlangung ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise zu dem abschließenden Urteil, dass Einwendungen gegen den Abschluss, den Lagebericht bzw. einen sonstigen Prüfungsgegenstand nicht nur wesentlich, sondern auch umfassend sind, d. h. sich negativ auf die Rechnungslegung als Ganzes auswirken, sodass eine Eins...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.29 Angaben zur Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB (Nr. 28)

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 28 HGB ist im Anhang die Angabe des Gesamtbetrags der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB geboten, aufgegliedert in Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, latenter Steuern und von Vermögensgegenständen des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert. Dies bezweckt, aufzuzeigen, inw...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.12 Erläuterung von sonstigen Rückstellungen (Nr. 12)

Rz. 67 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten "sonstige Rückstellungen" nicht gesondert ausgewiesen werden, sind gem. § 285 Nr. 12 HGB im Anhang zu erläutern, sofern diese einen nicht unerheblichen Umfang aufweisen. Erläutern wird so ausgelegt, dass die Art und der Zweck der Rückstellung nebst Gründen, die die Bildung der Rückstellung er...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 338 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ansatzgebot greift: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 HGB) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 249 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 HGB) Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen sowie Rückstellungen für Abraumbeseitigung (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB) Rückstellung...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2.1.3 Geltungsbereich

Rz. 388 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 HGB trifft keine Aussage über den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis der Posten.[1] Die Grundfrage zum Aktivvermögen, ob es sich um Anlage- oder Umlaufvermögen handelt, ist anhand von § 247 Abs. 2 HGB zu lösen. Rückstellungen sind allein anhand von § 249 HGB zu bilden und der Eigenkapitalausweis richtet sich nach § 272 HGB. Der Ausw...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.2.2 IFRS

Rz. 562 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für finanzielle Verbindlichkeiten gibt es zwei Bewertungskategorien: "zum beizulegenden Zeitwert" und zu "fortgeführten Anschaffungskosten" zu bewerten. Finanzielle Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, es sei denn, eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ist zwingend erforderlich oder wahlwe...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.3 Ansatzvorschriften (§§ 246 bis 251, § 274 HGB)

Rz. 266 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 246 HGB: Das Vollständigkeitsgebot (Abs. 1; vgl. Kapitel 5 Tz. 10 ff.) gilt nur insoweit, als § 300 Abs. 2 Satz 1 (vgl. Tz. 328 ff.) keine abweichenden Vorgaben enthält. Das Verrechnungsverbot (Abs. 2; vgl. Kapitel 5 Tz. 54 ff.) gilt auch im Konzernabschluss. Die Konsolidierungsmaßnahmen (§ 301; §§ 303–305 HGB) stellen als konzernrechtliche ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Mitunternehmerschaft bei stiller Beteiligung durch Erbringung von Dienstleistungen

Wenn sich die Bedeutung der Tätigkeit der stillen Gesellschafter i.R.d. stillen Beteiligung in der vereinbarten Gewinnverteilung derart darstellt, dass die von den stillen Gesellschaftern zu erbringenden Dienstleistungen als gleich bedeutsam gewichtet werden wie das vom Unternehmer erbrachte Eigenkapital und getragene Finanzierungsrisiko, ist von einer überkompensierenden Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Realteilung – Rechtsfragen ... / 2. Kapitalkontenanpassungsmethode vs. Buchwertanpassungsmethode

Liegt tatbestandlich ein Fall der Realteilung vor, sind die Buchwerte zwingend fortzuführen. Kapitalkontenanpassungsmethode: Rechtsprechung und Finanzverwaltung wenden – unter Verweis auf § 16 Abs. 3 S. 2 EStG – die Kapitalkontenanpassungsmethode an, wonach die Buchwerte fortgeführt werden.[30] Beispiel Gesellschafter der AB-OHG sind A und B. A ist zu 40 % und B zu 60 % am Gew...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.3 Systeme

Rz. 6 Als Buchführungssystem wird das formale System von Regelungen bezeichnet, das die Ordnung, Verknüpfung und Verdichtung der aufzeichnungspflichtigen Vorgänge festlegt.[1] Rz. 7 Historisch bedingt besteht die doppelte Buchführung aus verschiedenen Arten von Büchern: Grund- und Hauptbuch sowie Nebenbüchern. Im Grundbuch werden die einzelnen Geschäftsvorfälle in chronologis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.4 Zusammenhänge im Rechnungswesen

Rz. 15 Der Jahresabschluss [1] ist der Abschluss und das Ergebnis der Finanzbuchführung und besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung,[2] und ggf. den Anhang[3] und ist ggf. um einen Lagebericht zu ergänzen.[4] Rz. 16 Die Bilanz wird durch Abbildung der Salden der Bestandskonten (Rz. 61) zu einem bestimmten Zeitpunkt[5] – i. d. R. zum Ende des Geschäftsjahrs – aufgest...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.1 Geschäftsvorfälle

Rz. 59 Alle Vorgänge in Form von Güter-, Dienstleistungs- und Geldströmen zwischen Unternehmen und ihrer Umwelt bezeichnet man als Geschäftsvorfälle. Es gibt auch innerbetriebliche Geschäftsvorfälle, sofern diese das Vermögen, die Schulden oder das Eigenkapital des Unternehmens verändern. Alle Gegebenheiten, die die wirtschaftliche Lage eines Kaufmanns oder die finanzielle S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.4.1 Buchungssatz

Rz. 67 Im System der doppelten Buchführung werden pro Geschäftsvorfall mindestens 2 Bilanzpositionen verändert. Für jeden Geschäftsvorfall wird ein Buchungssatz gebildet, der aus mindestens einem Konto und einem Gegenkonto besteht. Daneben muss der Buchungssatz das Buchungsdatum, den Buchungstext, die Belegnummer (bzw. ein Ordnungskriterium) sowie den Buchungsbetrag enthalte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.4.5 Abschlussbuchungen

Rz. 79 Der Abschluss des Hauptbuches, also der Abschluss aller Sachkonten, führt zur Schlussbilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung. Sämtliche aktiven und passiven Bestandskonten werden auf das Schlussbilanzkonto abgeschlossen, sämtliche Erfolgskonten auf das GuV-Konto. Durch den Saldoübertrag sind alle Konten ausgeglichen – das Hauptbuch ist abgeschlossen. Konten ohne Sa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.3 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 34 Wertpapiere des Anlagevermögens können sein Stammaktien, Vorzugsaktien, Genussscheine, Investmentzertifikate, Gewinnobligationen, Wandelschuldverschreibungen, festverzinsliche Wertpapiere, Optionsscheine und sonstige Wertpapiere. Rz. 35 Wertpapiere an einem anderen Unternehmen können erworben werden durch Zurverfügungstellung von Eigenkapital oder Überlassung von Fremdkapital. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.1 Klassifizierung

Rz. 227 Die Bewertung von Finanzinstrumenten ist von deren Klasse abhängig. Entsprechend muss zunächst die Klassifizierung vorgenommen werden, bevor entsprechend der Klasse bewertete werden kann. Die Klasse entscheidet darüber, nach welchem Bewertungsmodell bewertet wird und ob Wertänderungen erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst werden. Rz. 228 Hierbei sind folgende Kla...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.2 Objektive und subjektive Merkmale des § 271 HGB

Rz. 2 Vorstehende Definition des § 271 Abs. 1 HGB zeigt objektive Merkmale: es muss sich um Anteile an anderen Unternehmen handeln; subjektive Merkmale: die Anteile an den anderen Unternehmen müssen "dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen" und es muss zu den anderen Unternehmen "eine dauernde Verbindung" bestehen. Rz. 3 Zum objektiven Merkmal "Anteil" ist zunächst festzuhalten, dass...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 5 Berichtspflichten im Anhang

Rz. 29 § 285 Nr. 11 HGB schreibt für alle Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter[1] eine ausführliche Aufstellung der Beteiligungen – wenn sie jeweils mindestens 20 % betragen – im Anhang mit folgenden Angaben vor: "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.1.1 Begriff

Rz. 17 Eine Beteiligung ist (§ 271 Abs. 1 Satz 1 HGB): ein Anteil an einem anderen Unternehmen, der eine dauernde Verbindung zu dem anderen Unternehmen herstellt, und dazu bestimmt ist, dem eigenen Unternehmen zu dienen. Ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft, der insgesamt 20 % des Nennkapitals der Kapitalgesellschaft überschreitet, gilt im Zweifel als Beteiligung (§ 271 Abs. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.4 Bewertung im Konzernabschluss

Rz. 28 Einen Sonderfall stellt die Bewertung von "Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" im Konzernabschluss dar. Aus § 311 HGB ergibt sich, dass als "assoziiertes Unternehmen" dasjenige Unternehmen bezeichnet wird, an dem ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen eine Beteiligung hält und das bezüglich seiner Geschäfts- und Finanzpolitik dem maßgeblichen Einf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.2.2 Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 31 Anteile an verbundenen Unternehmen sind Anteile des Mutterunternehmens an den Tochterunternehmen, Anteile jedes Tochterunternehmens am Mutterunternehmen, Anteile jedes Tochterunternehmens an einem anderen Tochterunternehmen. Es kommt nicht darauf an, ob die Anteile verbrieft sind.[1] Auch wenn die Anteile nicht voll eingezahlt sind, werden sie in voller Höhe ausgewiesen. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.1.2 Eigene Anteile

Rz. 14 Der Erwerb eigener Anteile ist im Ergebnis als Rückzahlung von Eigenkapital (§ 272 Abs. 1a HGB) und die Weiterveräußerung als Kapitalerhöhung (§ 272 Abs. 1b HGB) zu behandeln. In der Steuerbilanz wird entsprechend der Erwerb eigener Anteile als Kapitalherabsetzung und die Weiterveräußerung als Kapitalerhöhung behandelt. Eigene Anteile werden in den Steuerbilanzen nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.3 Folgebewertung

Rz. 237 Die Abbildung fasst die Systematik der Folgebewertung von Finanzinstrumenten zusammen. Die Folgebewertung von Wertpapieren richtet sich nach deren Klassifizierung.[1] Abb. 4: Folgebewertung von Wertpapieren nach IFRS 9 Rz. 238 Für die Bewertung mittels Effektivzinsmethode wird der Zinssatz ermittelt, mit dem die geschätzten künftigen Zahlungsströme über die erwartete L...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.1 Bestandteile der Anschaffungskosten

Rz. 74 Wertpapiere sind handelsrechtlich Vermögensgegenstände und steuerrechtlich Wirtschaftsgüter. Bei ihrer Bewertung ist daher von den Anschaffungskosten auszugehen (§ 253 Abs. 1 Satz 1, HGB; § 255 Abs. 1 HGB; § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG). Rz. 75 Anschaffungskosten sind der Kaufpreis zuzüglich der Nebenkosten der Anschaffung. Zu den Nebenkosten gehören z. B. Notargebühren,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.2.3 Verdecktes Aufgeld

Rz. 174 Im Fall des verdeckten Aufgelds wird bei der Ausgabe der Anleihe kein Aufgeld erhoben. Dafür liegt die Verzinsung der Schuldverschreibung unter der marktüblichen. Rz. 175 Das Optionsrecht soll in den Erwerbern das Interesse wecken, die Anleihe trotz der Unterverzinslichkeit zu erwerben. Wirtschaftlich kann man in der Unterverzinslichkeit das Entgelt für das Optionsrec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.1 Regelungsbereich

Rz. 218 Die Behandlung von Wertpapieren wird – wie bereits in der Kommentierung für HGB und EStG – danach untergliedert, ob die Wertpapiere eine Beteiligung darstellen oder nicht. Wenngleich stets im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertpapieren im Zusammenhang stehend, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags: Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3, Konzern-Konsolidierung n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.2 Handelsbilanz

Rz. 94 Handelsrechtlich werden Finanzanlagen außerplanmäßig abgeschrieben, wenn ihr Wert am Bilanzstichtag niedriger ist als der Buchwert. Dabei ist ein Börsenkurs für Wertpapiere des Anlagevermögens nur wichtiger, aber nicht in allen Fällen tauglicher Wert. So kann es etwa Synergieeffekte geben, die zu einem höheren Ertragswert einer Beteiligung führen. Bei dem Anteil an ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.4 Steuerliche und handelsbilanzielle Auswirkungen vor und nach Inkrafttreten des BilMoG

Rz. 5 Spätestens für Investitionen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen[1], ist aus handelsbilanzieller Sicht das BilMoG zu beachten; dieses erlaubt für nach dem 31.12.2009 beginnende Wirtschaftsjahre steuerrechtliche Sonderabschreibungen handelsrechtlich nicht mehr und sieht für steuerliche Zwecke gem. § 5 Abs. 1 S. 2 EStG (i. d. F. des BilMoG) die Aufnahm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 10c Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ist die Gewinnermittlung entweder durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG oder durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Bei einer Tonnagebesteuerung gem. § 5a EStG oder einer Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen (§ 13a EStG) ist § 7g EStG nicht anwendba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.6 479

Mit Urteil v. 14.5.1991[1] hat der BFH entschieden, dass bei der Ermittlung des Kapitalkontos i. S. d. § 15a EStG das – positive und negative – Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten außer Betracht zu lassen ist. Nach dem Urteil ist für die Anwendung des § 15a EStG das Kapitalkonto nach der Steuerbilanz der KG unter Berücksichtigung etwaiger Ergänzungsbilanzen maßgeblich....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbilanzen und Status / 9.2.3 Das Optionsmodell nach § 1a KStG

Rz. 104a Durch das KöMoG[1] wurde das sogenannte Optionsmodell in § 1a KStG eingeführt. Demnach können Personenhandelsgesellschaften auf Antrag wie Kapitalgesellschaften besteuert werden. Gleichzeitig sind die Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu besteuern. Die Option hat ausschließlich Wirkung für das Steuerrecht. Ziv...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.1 Begriff der Ergänzungsbilanz

Rz. 1 Ergänzungsbilanzen ergänzen laufende Steuerbilanzen von Personengesellschaften. Der Rechtsbegriff der Ergänzungsbilanz erscheint nur an wenigen Gesetzesstellen, zum einen in § 24 Abs. 2 und 3 UmwStG im Zusammenhang mit der Einbringung von betrieblichen Sachgesamtheiten in eine Personengesellschaft und zum anderen in § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG im Zusammenhang mit der Einlag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.5 478

Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen von Kommanditisten sind nicht Teil des Kapitalkontos i. S. v. § 15a EStG. Sie erfüllen auch nicht die Voraussetzungen des erweiterten Verlustausgleichs nach § 15a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG; sie sind vielmehr als Fremdkapital zu handeln.[1] Das gilt auch bei Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten; eigenkapitale...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.2.2 Ergebnisverwendung bei der rechtsfähigen Gesellschaft

Rz. 16 Die §§ 708–718 BGB regeln das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft. Sie enthalten u. a. auch Regelungen zum Gewinnanteil [1] und zur Gewinnverteilung.[2] Durch den Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter von gesetzlichen Regelungen der §§ 708–718 BGB grundsätzlich beliebig abweichen.[3] Im Folgenden werden led...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 8.2 Besonderheiten bezüglich der Rechnungslegung bei Pro-forma-Finanzinformationen

Rz. 81 Pro-forma-Finanzinformationen bestehen aus einer Pro-forma-Gewinn und Verlustrechnung, Pro-forma-Bilanz sowie Pro-forma-Erläuterungen, die gegebenenfalls um eine Pro-forma-Kapitalflussrechnung zu erweitern sind.[1] Die Pro-forma-Finanzinformationen werden in Spaltenform dargestellt.[2] Rz. 82 Bei der Aufstellung der Pro-forma-Abschlüsse ist zu beachten, dass die Einzela...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.4.2 Ergebnisverwendung bei der KG

Rz. 43 Die Ergebnisverwendung richtet sich bei der KG i. d. R. nach den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen. Diese berücksichtigen üblicherweise die Mitarbeit sowie die Risikosituation der einzelnen Gesellschafter. Subsidiär sind die gesetzlichen Regelungen der §§ 167–169 HGB maßgeblich. Über den Verweis des § 161 Abs. 2 HGB sind darüber hinaus die Regelungen zur Ergebni...mehr