Prof. Dr. Christian Fink
, Dr. Niels Henckel
Rz. 47
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Grundlagen des Unternehmens
In DRS 20 werden als Grundlage für die Darstellungen im Wirtschaftsbericht Angaben zur Geschäftstätigkeit des Unternehmens und deren Rahmenbedingungen gefordert. Allerdings stehen die Angaben unter einem zweifachen Vorbehalt. So ist nach DRS 20.37 das Geschäftsmodell des Unternehmens nur darzustellen, sofern diese Darstellung für das Verständnis der Ausführungen im Lagebericht erforderlich ist. Der zweite Vorbehalt resultiert daraus, dass in der Folge bei einer Darstellung des Geschäftsmodells nur dann auf Einzelaspekte wie Geschäftszweck, Organisationsstruktur (z. B. Segmente, Standorte), geschäftsnotwendige Einsatzfaktoren (z. B. Personal, Material, Fremdleistungen, immaterielle Werte), Geschäftsprozesse, Absatz- und Beschaffungsmärkte sowie externe – z. B. rechtliche, politische, wirtschaftliche, ökologische oder soziale – Einflussfaktoren auf das Geschäft einzugehen, wenn dies für das Verständnis des Geschäftsmodells erforderlich ist. DRS 20.53 fordert zudem Angaben zu gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen.
Rz. 48
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Diese Angaben werden zwar nicht explizit im Rahmen der gesetzlichen Normen gefordert, i. S. d. Informationsfunktion des Lageberichts bietet sich eine entsprechende Berichterstattung aber regelmäßig an – wenn sie zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes nicht gar geboten ist. Nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen fordern DRS 20.K45 ff. Angaben zum im Unternehmen eingesetzten Steuerungssystem sowie den dabei verwendeten Kennzahlen. Da DRS 20 lediglich eine Darstellung des Steuerungssystems fordert, ist dessen bloße Beschreibung zur Erfüllung der Angabeerfordernisse ausreichend. Nicht erforderlich sind dagegen ...