Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.9 Kapitalherabsetzungen

Rz. 196 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222ff. AktG, § 58 GmbHG) vermindert die Gesellschaft ihre Grund- bzw. Stammkapitalziffer, um frei werdendes Kapital anderweitig zu verwenden. Ab der Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister ist die niedrigere Nennkapitalziffer zu bilanzieren.[1] Auf die Durchführung der Kapitalherabse...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.4 Gesellschafterdarlehen

Rz. 248 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Gesellschafterdarlehen handelt es sich immer um Fremdkapital.[1] Die durch Rechtsprechung geschaffene Differenzierung zwischen "gewöhnlichen" Gesellschafterdarlehen und Krisendarlehen hat sich durch das MoMiG mit dem 01.11.2008 erledigt.[2] Nunmehr werden alle Gesellschafterdarlehen gleichbehandelt. Ihre Rückzahlung ist in keinem Fall an...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.1 Die gesellschaftsrechtlichen Erwerbsvorgaben

Rz. 203 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 §§ 71ff. AktG und § 33 GmbHG geben restriktiv vor, unter welchen Voraussetzungen eigene Anteile erworben werden dürfen. Für das Bilanzrecht sind § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG und § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG relevant, wonach der Erwerb aus freien, d. h. zur Ausschüttung an den Gesellschafter bestimmten Rücklagen geschehen darf. Nicht verfügbar sind Gr...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1.2.1.1 Konsolidierungspflichtige Schuldverhältnisse

Rz. 465 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß § 303 Abs. 1 HGB sind sämtliche Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten wegzulassen. Wenngleich diese Aufzählung zumindest aus rein formaler Perspektive abschließend ist, ist mit Blick auf die E...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1.2.1.2.3 Echte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 473 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Echte Aufrechnungsdifferenzen lassen sich im Gegensatz zu unechten Aufrechnungsdifferenzen nicht durch der Konsolidierung vorgelagerte Maßnahmen – bspw. Saldenabstimmungen, Buchungsstopp kurze Zeit vor dem Bilanzstichtag oder Festlegung einheitlicher Bilanzstichtage – für die in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen vermeiden.[1]...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.1.2.6 § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB

Rz. 24 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kleinstkapitalgesellschaften sind in § 267a HGB definiert. Sie können auf die Privilegierungen zugunsten der kleinen Kapitalgesellschaften zurückgreifen (§ 267a Abs. 2 HGB) und erhalten zusätzliche Vorteile. So ist die Erweiterung des Jahresabschlusses um einen Anhang dann entbehrlich, wenn sie Angaben zu den Haftungsverhältnissen unter der Bi...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2.2.3 Gesonderte Anwendungsbereiche

Rz. 394 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Abs. 1 Satz 2 HGB schreibt für mittelgroße und große Gesellschaften (vgl. Kapitel 3 Tz. 171 ff.) den gesonderten Ausweis aller in § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB genannten Posten vor.[1] Dabei ist die vorgegebene Reihenfolge zu beachten.[2] Daraus ergibt sich, dass § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB vornehmlich die mittelgroßen und großen Gesells...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.2.2.3.3 Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Haben die Investoren Rechte bzw. Pflichten in Bezug auf Vermögenswerte und Schulden der gemeinschaftlichen Tätigkeit, sind diese Posten sowie die einhergehenden Erfolgskomponenten im Einzel- und Konzernabschluss anteilig bzw. quotal zu berücksichtigen. Im Einzelnen sieht IFRS 11.20 für die Abschlüsse der Partnerunternehmen Nachfolgendes vor:[...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.3.3 Besonderheiten bei der Bewertung von Mitarbeiter-Aktienoptionen

Rz. 162 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch die Vorgaben in IFRS 2.B6 (vgl. Tz. 157) ist erkennbar, dass das IASB eine Bewertung von Mitarbeiter-Aktienoptionen anhand finanzwirtschaftlicher Optionsbewertungsmodelle vorsieht.[1] Diese stehen in der Tradition der grundlegenden Arbeiten von Black, Scholes und Merton und bauen auf dem Prinzip der arbitragefreien Bewertung auf.[2] Da...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.11 Gesetzliche Rücklage

Rz. 253 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 272 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 Var. 1, § 266 Abs. 3 A.III.1. HGB sind gesetzlich gebundene Rücklagen auszuweisen. Darunter fällt die gem. § 150 Abs. 1 AktG zu bildende gesetzliche Rücklage.[1] Ihrer bedarf es jedoch nicht, wenn die Kapitalrücklagen der AG zusammen den zehnten Teil (oder einen nach Satzung bestimmten höheren Teil) des Grundka...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.2.1.4 Komponenten der Gesamtergebnisrechnung

Rz. 377 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Gesamtergebnisrechnung werden die Komponenten Dienstzeitaufwand (service cost), Nettozinsaufwand (net interest cost) und Neubewertungen (remeasurements) erfasst. In die Gewinn- und Verlustrechnung gehen der Dienstzeit- und der Nettozinsaufwand ein. Der Dienstzeitaufwand besteht aus dem laufenden Dienstzeitaufwand (current service cost...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.4.1.3 Passiver Unterschiedsbetrag

Rz. 374 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbleibt nach der Verrechnung gem. § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB ein negativer Unterschiedsbetrag, übersteigt also der Wert des anteiligen neubewerteten EK den Beteiligungsbuchwert, so ist dieser Betrag auf der Passivseite der Konzernbilanz anzusetzen und als "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" gesondert nach dem EK auszuweisen (§ ...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 3.1.2.1 Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Rz. 152 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie erfolgt gemäß IAS 33.10 mittels Division des den Stammaktionären des Mutterunternehmens zustehenden Gewinns oder Verlusts (Zähler) durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl innerhalb der Berichtsperiode ausstehenden Stammaktien (Nenner). Rz. 153 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Ermit...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.4.1 Änderung von anteilsbasierten Vergütungen

Rz. 169 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Textziffern IFRS 2.26–.29 enthalten Regelungen für Situationen, in denen anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente im Nachhinein geändert oder außerplanmäßig beendet werden. Solche Situationen sind abzugrenzen von Fällen, in denen eine anteilsbasierte Vergütungstransaktion endet, weil ein Mitarbe...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.3.3 Rechenschaft gegenüber Außenstehenden (Fremdinformation)

Rz. 235 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fraglos im Mittelpunkt der Rechnungslegungszwecke steht die Rechenschaft gegenüber Außenstehenden durch Offenlegung des Jahresabschlusses (Fremdinformation durch Jahresabschlusspublizität). Soweit der Abschluss offengelegt wird (v. a. Kapitalgesellschaften gem. §§ 325ff. HGB, große Gesellschaften gem. PublG und börsennotierte Gesellschaften ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1.2.3.1.1 Anwendungsleitlinien und Beispielsgliederungen in DRS 22

Rz. 311 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für den Konzernabschluss enthält DRS 22 eine Interpretation der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung, die Beispielsdarstellungen einer Konzernkapitalveränderungsrechnung und eines Konzerneigenkapitalspiegels umfasst.[1] DRS 22 sieht vor, dass der Konzerneigenkapitalspiegel gesondert für Mutterunternehmen und Minderheitsgesellsch...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.4.1.1 Die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben für wechselseitige Anteile

Rz. 263 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 71d AktG gestattet den Erwerb von Aktien einer AG durch ein abhängiges (§ 17 AktG) oder in dessen Mehrheitsbesitz stehendes (§ 16 AktG) Unternehmen nur unter den Voraussetzungen von § 71 AktG. So wird auch auf § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und auf § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG verwiesen. Daher ist ein Aktienerwerb durch das abhängige Unternehmen auf di...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.4.1.3 Die rechtspolitische Würdigung der Regelungen zu den Anteilen an beherrschenden Gesellschaften

Rz. 266 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die aktienrechtliche Regelung ist merkwürdig, weil aus ihr hervorgeht, dass gem. § 71d Satz 4 i. V. m. § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG die herrschende AG im Zeitpunkt des Erwerbs ihrer Aktien durch ihr abhängiges Unternehmen eine Rücklage in Höhe des Erwerbspreises bilden müsste. Die Aufstellung einer derartigen Rücklage wird – wie vor dem BilMoG – ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.3.5 Risiken und Chancen

Rz. 68 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Besitzt ein Unternehmen einen hohen Anteil an den Chancen und Risiken, so stellt dies einen Indikator für eine Beherrschung dar (IFRS 10.B20). Den Regelungen des IFRS 10 folgend kann die Mehrheit der Chancen und Risiken somit – und im Gegensatz zum ehemals einschlägigen SIC 12 – nicht alleine über die Konsolidierung einer structured entity en...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.3.3 Naked Warrants und Aktienoptionen als Vergütungsbestandteil von Mitarbeitern

Rz. 231 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aktienoptionen können auch an Mitarbeiter oder Mitglieder der Geschäftsführung vergeben werden. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG hat die Begebung solcher Optionsrechte erleichtert.[1] Sowohl bei virtuellen Eigenkapitalinstrumenten (bloße Beteiligung an der Wertsteigerung des Unternehmens) als auch bei Überlassung noch zu erwerbender einer Aktien best...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.3 § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Rz. 226 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB erfasst für die Kapitalrücklage auch den Betrag, der bei der Ausgabe für Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird. Notwendiges Element ist das Bezugsrecht auf Aktien [1]; für GmbH-Anteile gilt das auch, ist aber theoretischer Natur.[2] Erfasst sind die in § 221 Akt...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 485 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschriften des § 304 HGB sind auf Lieferungen und Leistungen zwischen denjenigen Unternehmen anzuwenden, die in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden, also grds. zwischen dem Mutterunternehmen und seinen Tochterunternehmen (Upstream- und Downstream-Transaktionen) sowie zwischen den einzelnen Tochterunter...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2 IFRS als Rechnungslegungssystem für börsennotierte Kapitalgesellschaften

Rz. 252 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS sind als Rechnungslegungsstandards für kapitalmarktorientierte Unternehmen konzipiert, vgl. Art. 4 der IAS-VO.[1] Als kapitalmarktorientierte Unternehmen, genauer: Unternehmensträger, kommen prinzipiell nur Kapitalgesellschaften, nicht hingegen Personengesellschaften oder Einzelkaufleute in Betracht. Die Beschränkung auf kapitalmark...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.1.3 Geltungsbereich

Rz. 179 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift ist grundsätzlich auf alle Kapitalgesellschaften anwendbar. Mit den in § 264c Abs. 2 HGB vorgegebenen Modifikationen kann sie auch auf Personengesellschaften angewendet werden; jedoch sind die Unterschiede zu groß, sodass § 272 HGB praktisch dort nicht angewendet wird.[1] Insbesondere der gesellschaftsrechtliche Zusammenhang z...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.5 Nicht in die ausschüttungsgesperrte Rücklage einzustellende Teile des Jahresergebnisses

Rz. 287 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Dividende oder Gewinnanteil bereits eingegangene Beträge aus der Beteiligung sind von der ausschüttungsgesperrten Rücklage nicht erfasst. In diesem Fall ist der Zufluss gesichert. Zufluss bedeutet Eingang in den Machtbereich der Gesellschaft, z. B. durch Bankgutschrift.[1] Für die Dividende oder den Gewinnanteil wird nicht danach differe...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 5.1.2.2.2 Angaben zur Herstellung der Vergleichbarkeit

Rz. 147 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Seit dem BilMoG 2009 sieht das Gesetz ausschließlich vor, dass in den Konzernabschluss Angaben aufzunehmen sind, die es ermöglichen, die aufeinander folgenden Konzernabschlüsse sinnvoll miteinander zu vergleichen. Nicht ausreichend (wenn auch notwendig) sind die ohnehin in den Konzernanhang aufzunehmenden Angaben zu Zusammensetzung und Verän...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.1.1 Überblick

Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 2 regelt die Bilanzierung von Transaktionen, bei denen Unternehmen Güter oder Dienstleistungen erhalten und dafür eine anteilsbasierte Vergütung gewähren. Hierbei kann es sich unmittelbar um Anteile an dem Unternehmen selbst oder an einem mit ihm verbundenen Unternehmen, um Bezugsrechte auf solche Anteile (insbes. in der Form von Aktienop...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.6 Wahlrecht hinsichtlich Ertragswirksamkeit

Rz. 236 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach h. M. kann der Gesellschafter entscheiden, ob seine Leistung in das Kapital oder als Ertrag gebucht werden soll.[1] Ein freiwilliger Verlustausgleich, ein Sanierungszuschuss oder ein Forderungsverzicht sind typische Fälle. Im Zweifel soll aber eine Kapitalrücklage gewollt sein. Diese Sichtweise wird insbesondere von Hüttemann/Meyer und ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.1 Pflicht zur Aufstellung des Abschlusses nach IFRS

Rz. 69 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Art. 4 VO (EU) 1606/2002 v. 19.07.2002[1] schreibt in der EU börsennotierten Mutterunternehmen vor, einen konsolidierten Abschluss nach den unionsrechtlichen IFRS aufzustellen. Die Vorschrift ist als Verordnung unmittelbar für die adressierten Mutterunternehmen verbindlich. Sie bedarf nicht der Umsetzung in nationales Recht. Durch § 315a HGB ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.3.2.1 Besonderheiten für Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 219 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Weil Kleinstkapitalgesellschaften als kleine Kapitalgesellschaften gelten (§ 267a Abs. 1 Satz 1 HGB), können sie grundsätzlich alle Befreiungen bzw. Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch nehmen. Dazu kommen die folgenden zusätzlichen Erleichterungen und Befreiungen: § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB: Die Kleinstkapitalgesellschaf...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.2.2 Bedeutung der contractual obligation für das generelle Vorliegen eines Finanzinstruments

Rz. 42 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Qualifizierung als Finanzinstrument setzt das Vorliegen eines Vertrags (einer Vereinbarung) voraus, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit bzw. Eigenkapitalinstrument führt. Grundlegend für das Vorliegen einer finanziellen Verbindl...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.2.4.2 Bitcoins

Rz. 51 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich sog. Krypto- und Fiat-Währungen, zu denen insbesondere Bitcoins zählen, stellt sich die Frage nach der Kategorisierung als Zahlungsmittel, finanzieller Vermögenswert oder immaterieller Vermögenswert. Auch wenn kein Zweifel an der Eigenschaft als Vermögenswert besteht, ist die Zuordnung innerhalb des House of IFRS nicht eindeutig....mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2 § 266 HGB

Rz. 384 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Gliederung der Bilanz (1) 1Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. 2Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. 3Kleine Kapitalgesellschaften ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.2.1 Erstkonsolidierung nicht beherrschender Anteile

Rz. 560 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die nicht beherrschenden Anteile verkörpern das Eigenkapital eines Tochterunternehmens, das einem Mutterunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zugeordnet wird (IFRS 10.Anhang A). Nach IFRS 3.19 besteht ein Wahlrecht für die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum Erwerbszeitpunkt, die einen gegenwärtigen Anteil am Net...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.1.1.4.3.2 Badwill

Rz. 427 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist der "Geschäfts- oder Firmenwert" negativ ( badwill ), so ist nach einer Ansicht der Geschäfts- oder Firmenwert als Erinnerungsposten mit 1 EUR anzusetzen und ein passiver Ausgleichsposten zu bilden, der zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen auszuweisen ist.[1] Nach überwiegender Ansicht sind die erworbenen Vermögensgegenstände, ...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.2.2.4 Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist nach IFRS, wie nach DRS 21, nach der direkten Methode zu ermitteln (IAS 7.21). Abweichungen bei der Abgrenzung können sich nach IFRS durch die verpflichtende Zuordnung erhaltener Zinsen und Dividenden zur Investitionstätigkeit nach DRS 21 (IAS 7.6, .16, .31 ff., .39) ergeben vgl. Tz. 57. Des Weit...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2 Eigene Anteile (§ 272 Abs. 1a, 1b HGB)

Rz. 199 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eigene Anteile haben als wertlose Rechtshülse nach h. M. keinen Mehrwert für das Vermögen der Gesellschafter und damit der Gläubiger.[1] Das ist zutreffend, weil sie wegen des Mittelabflusses beim Rückkauf gerade nicht mit Vermögen unterlegt werden. Unabhängig von ihrer Bedeutung als Akquisitionswährung oder Kursstabilisierungsfaktor bzw. Ge...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1 §§ 264, 297 HGB

Rz. 304 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Pflicht zur Aufstellung (1) [. . .] 2Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, haben den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern, die mit der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und d...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.6 Bedeutung über die IFRS hinaus – Zinsschranke nach § 4h EStG

Rz. 117 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch die im Zuge des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 eingeführte Zinsschranke des § 4h EStG kommt es – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – zur Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands.[1] In Bezug auf die Abzugsbeschränkung liegen drei Ausnahmen vor, von denen neben der durch § 4h Abs. 2 Satz 1 lit. a) EStG...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.3.1.1 Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Rz. 150 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird bei einer anteilsbasierten Vergütungstransaktion von einer wertmäßig ausgeglichenen Transaktion ausgegangen, kann sich die bilanzielle Bewertung der resultierenden Positionen in Bilanz und GuV prinzipiell sowohl am Wert der empfangenen Güter oder Dienstleistungen als auch am Wert der hingegebenen Vergütung orientieren. In IFRS 2.10 wird...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.5 Die Auflösung und Ausschüttung der Kapitalrücklage

Rz. 249 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird die Kapitalrücklage aufgelöst und als Bilanzgewinn den Anteilseignern zurückgewährt, ist die Wirkung bei diesen umstritten. Eine Ansicht will den Ertrag durch Abschreibung auf die Beteiligung neutralisieren[1]; die Gegenauffassung will auch diesen Betrag als Beteiligungsertrag vereinnahmen.[2] Sie verweist darauf, dass die Kapitalrückla...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.2.2 Aufzunehmende Bilanzposten

Rz. 363 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB i. V. m. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des Tochterunternehmens vollständig und einzeln in den Konzernabschluss aufzunehmen (DRS 23.51), soweit nach dem Recht des Mutterunternehmens nicht ein Bilanzierungsverbot oder -wahlrecht ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.8 Kapitalerhöhungen

Rz. 195 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der nominellen Kapitalerhöhung werden Rücklagen in gezeichnetes Kapital umgewandelt. Die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen ergeben sich aus § 208 AktG, § 57d GmbHG. Mit Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses findet eine bloße Umbuchung statt; die Rücklagen werden entsprechend gemindert und das gezeichnete Kapital entsprechend ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.1.1.1 Bestehende und gewisse Verpflichtungen des Kaufmanns

Rz. 527 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbindlichkeiten sind rechtliche oder faktische, dem Grund und der Höhe nach gewisse Verpflichtungen des Kaufmanns zur Leistung an einen Dritten, die ihn auch wirtschaftlich belasten.[1] Mittel für künftige Belastungen in eigener Sache, etwa für künftige Investitionen, können teilweise als Aufwandsrückstellungen passiviert werden und stelle...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.3.2 Bewertungskonzept

Rz. 156 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Bewertungsmaßstab sowohl für die direkte Bewertung der zugegangenen Güter oder Dienstleistungen als auch für deren indirekte Bewertung unter Rückgriff auf die gewährte Vergütung oder die eingegangene Zahlungsverpflichtung wird in IFRS 2.10 bzw. IFRS 2.30 der beizulegende Zeitwert festgelegt. Dabei ist der Hinweis in IFRS 2.6A zu beachten...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.1.1 Überblick

Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus der Kapitalmarktorientierung der IFRS folgt, dass die Vergleichbarkeit verschiedener Unternehmen und Unternehmensanteile ("Waren" auf dem Kapitalmarkt) eine besonders bedeutsame Anforderung an den Jahresabschluss nach IFRS ist. Das Ziel der Vergleichbarkeit kommt sowohl in IASB CF.2.24 (2018)[1] als auch in IASC F.39 (1989)[2] zum Ausdruc...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.2.2 § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB

Rz. 206 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Nennbetrag bzw. dem rechnerischen Wert der Anteile ist bei Aufstellung der Bilanz mit frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnen. Beim Verständnis der Vorschrift ist zu beachten, dass § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB nur noch regelt, wie der Erwerb eigener Anteile im folgenden Jahresabschl...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.3 Bilanzsumme

Rz. 187 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Bilanzsumme ist der zum Abschlussstichtag aufgestellte Jahresabschluss maßgebend. Diese errechnet sich aus allen Posten der Aktivseite (vgl. § 266 Abs. 2 HGB). Ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (§ 268 Abs. 3 HGB) ist in Abzug zu bringen.[1] Dieser hat nur die Aufgabe, eine bilanzielle Überschuldung zu neutralisieren. ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 307 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Verpflichtung einen Eigenkapitalspiegel zu erstellen gilt nach §§ 264 Abs. 1 Satz 2, 297 Abs. 1 Satz 1 HGB für nicht selbst konzernrechnungslegungspflichtige kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB sowie gem. § 5 Abs. 2a Satz 2 PublG für andere kapitalmarktorientierte Unternehmen, d...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.9 Beteiligungsbesitz (Nr. 11)

Rz. 62 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 11 HGB muss die bilanzierende KapGes besondere Angaben über ihren Anteilsbesitz in ihren Anhang aufnehmen, wenn sie Beteiligungen i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB hält. Der Zweck dieser Anhangangabe besteht darin, dem Adressaten die Kapitalverflechtungen der Gesellschaft aufzuzeigen und so die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und E...mehr