Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Bundesjustizminister Maas für "Digitale Grundrechte"

In einem Gastbeitrag für die Wochenzeitschrift "Die Zeit" hat Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas im Dezember einen Vorschlag für eine Charta digitaler Grundrechte gemacht. Für eine solche hatte sich zuvor bereits der Präsident des EU-Parlaments Martin Schulz ausgesprochen. Maas entwirft nun in seinem Beitrag einen Katalog mit 13 Artikeln, der von dem Rech...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Bundesregierung beschließt "Aktionsplan Großprojekte"

Das Bundeskabinett hat am 9. Dezember den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegten "Aktionsplan Großprojekte" beschlossen. Sie will damit bei großen und komplexen Bauvorhaben künftig für mehr Kosten- und Terminsicherheit sorgen. Der "Aktionsplan Großprojekte" ist das Ergebnis einer Reformkommission, die Bundesverkehrsminister Dobrindt ge...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Neue "Small Claims"-Verordnung nimmt letzte Hürde

Der Rat der Justizminister hat Anfang Dezember den schon im Sommer im sog. Trilog erzielten Kompromisstext zur Änderung der Verordnungen 861/2007 EG und 1896/2006 EG über das Verfahren für geringfügige Forderungen (sog. Small Claims-Verfahren, vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 15/2015, S. 805) angenommen. Damit wird insbesondere die Streitwertobergrenze für diese Verfahrensform kü...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / EU-Kommission will mehr Auswahl bei Finanzprodukten

Die EU-Kommission stört sich daran, dass in vielen EU-Staaten Finanzdienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten überhaupt nicht oder zu anderen Preisen angeboten werden. Dies habe zur Folge, dass viele Europäer keinen Zugang zur größtmöglichen Produktpalette hätten oder überhöhte Preise zahlten. Auch folge daraus, dass die Finanzdienstleister angesichts der Zusatzkosten ode...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / EU einigt sich auf neue Datenschutzregeln

Vier Jahre hat die Diskussion über sie gedauert, nun konnte eine Einigung erzielt werden: Mitte Dezember einigten sich EU-Kommission, Ministerrat und EU-Parlament auf eine neue Datenschutzgrundverordnung. Ihr zentrales Ziel ist, Europas Internetnutzern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben. Sie löst die 20 Jahre alte Datenschutzrichtlinie ab, die als völlig ve...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Exaktere Gebührenabrechnung durch webbasierte Software

Steuerberater und andere Freiberufler machen es schon lange vor, die Anwälte hinken noch hinterher: die Honorarabrechnung mit Hilfe internetbasierter Software. In Anwaltskanzleien sind vielfach noch "händische" Abrechnungsabläufe weit verbreitet, viele benutzen auch PC-Software, etwa auf CD oder DVD, die aber regelmäßig aktualisiert – sprich: neu gekauft – werden muss. Die Zu...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Keine Revision gegen Freispruch "zweiter Klasse"

Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Gustl Mollath gegen das Urteil, mit dem das LG Regensburg ihn nach Jahren des Kampfes gegen die Justiz freisprach, als unzulässig verworfen. Die Revision gegen einen Freispruch sei nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, so der BGH. Diese seien in seinem Fall aber nicht gegeben. Das LG Regensburg hatte Mollath mit Urteil vom 14...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 1. Arbeitshilfen

a) Die neue Düsseldorfer Tabelle – Stand 1.8.2015 – mit der Tabelle der Zahlbeträge ist abgedruckt in ZAP F. 11, S. 1331. Hinweis: Die Neufassung berücksichtigt die jüngsten Änderungen durch das Gesetz zur Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, das am 23.7.2015 in Kraft getreten ist (BGBl. I, S. 1202) und löst damit die...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / 2. Berechnung der Haftungsanteile

Bei der Berechnung dieses Anteils ist wie folgt vorzugehen: Bei Studierenden, die nicht im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, ist ein fester Bedarfssatz in der Düsseldorfer Tabelle vorgesehen (derzeit 735 EUR, s. Düsseldorfer Tabelle ZAP F. 11, S. 1386), der auch einen Anteil für Wohnkosten enthält. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haussta...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / c) Ausbildungsvergütung

Erzielt das Kind tatsächlich Einkommen aus der Ausbildung (Ausbildungsvergütung), so ist dieser Betrag zuerst – zugunsten des Kindes – um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf (von derzeit 90 EUR mtl.) zu kürzen, der dem Kind anrechnungsfrei verbleibt (Anm. A 8 der Düsseldorfer Tabelle, s. ZAP F. 11, S. 1386). Der verbleibende Betrag ist dann voll anzurechnen, vermindert als...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 5. Arbeitshilfen

Zum 1.1.2017 hat die Düsseldorfer Tabelle eine neue Fassung erhalten. Die Bedarfsätze sind entsprechend der Steigerung des Mindestunterhalts angepasst worden (Mindestunterhalt in den jeweiligen Altersgruppen: 342 EUR statt 335 EUR, 393 EUR statt 384 EUR, 460 EUR statt 450 EUR). Das i.d.R. hälftig anzurechnende Kindergeld beträgt für die beiden ersten Kinder 192 EUR, für des d...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 2. Familienunterhalt/Heimunterbringung eines Ehegatten

Der Anspruch auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB setzt das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft i.S.v. § 1353 Abs. 1 BGB voraus. Der BGH (FamRZ 2016, 1142 m. Beitrag Maurer FamRZ 2016, 1220 = NJW 2016, 2122 m. Anm. Reinken = MDR 2016, 1023 = FamRB 2016, 295 m. Hinw. Roessink = FuR 2016, 472) stellt klar, dass auch die dauerhaft stationäre Pflege eines Ehegatten in ein...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / b) Berechnung bei einem Kind, das noch bei einem Elternteil wohnt

Lebt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil, berechnet sich der Unterhalt wie folgt: Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle (s. ZAP F. 11, S. 1385):mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Bedarf bei Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern/Vorwegabzug des Kindesunterhalts

Bei der Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind die Umstände zu berücksichtigen, die das für Unterhaltszwecke verfügbare Einkommen vor Rechtskraft der Ehescheidung beeinflusst haben. Dazu gehört auch die Barunterhaltsplicht für gemeinsame Kinder (vgl. BGH FamRZ 2012, 281). Bestehen weitere Unterhaltspflichten, so ist im Rahmen einer Angemessenhei...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Bedarf volljähriger Behinderter

Der angemessene Unterhalt eines in gerader Linie Verwandten, der sich nicht selbst unterhalten kann, bemisst sich nach seiner Lebensstellung (§§ 1601, 1602 Abs. 2, 1610 Abs. 1 u. 2 BGB). Hiervon ausgehend ermittelt das OLG Koblenz (FamRZ 2015, 1811) den Gesamtbedarf eines volljährigen Behinderten nach einem festen Satz für den Elementarbedarf und erhöht diesen um den konkret...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / b) Erweitertes Umgangsrecht

Verschiedene Lösungen werden in den Fällen eines erweiterten Umgangsrechts vorgeschlagen, wenn also der Umgangsanteil des nicht betreuenden Elternteils zwischen einem Residenz- und einem Wechselmodell liegt. Der BGH geht hierbei vom Residenzmodell und der Alleinhaftung des nicht betreuenden Elternteils entsprechend den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle aus. Er trägt dem erweit...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Erhöhung des Kinderfreibetrags

Anfang März hat das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindegeldes und des Kinderzuschlags vorgelegt, das Gesetz ist bereits am 23.7.2015 in Kraft getreten ist (BGBl. I, S. 1202). Der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 1 EStG erhöht sich nach den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts für die Jahre 2015 a...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / c) Berechnung bei Bezug von Ausbildungsvergütung

Bezieht das Kind Ausbildungsvergütung, verändert sich die Berechnung wie folgt (der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle, s. ZAP F. 11, S. 1385):mehr

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ZAP 7/2017, Kindesunterhalt: Wechselmodell

(BGH, Beschl. v. 11.1.2017 – XII ZB 565/15) • Der Unterhaltsbedarf bemisst sich beim Wechselmodell nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst neben dem sich daraus ergebenden Bedarf (Regelbedarf) insb. die Mehrkosten des Wechselmodells. Dass zur Ermittlung des Bedarfs nach der Düsseldorfer Tabelle die Einkommen beider Elternteile einbezogen werden müssen, folgt...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / a) Wechselmodell

Ein Wechselmodell liegt vor, wenn die Eltern sich in der Betreuung abwechseln, so dass auf jeden von ihnen etwa die Hälfte der Pflege und Versorgung entfällt. Seiler befasst sich in FamRZ 2015, 1845 ausführlich mit den unterhaltsrechtlichen Fragen beim Wechselmodell, berechnet die Höhe des Unterhalts bei verschiedenen Konstellationen und führt aus: Der Bedarf des Kindes (§ 161...mehr

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ZAP 18/2015, Vertragsstörun... / d) Minderung des Reisepreises (§ 651d BGB)

Die Minderung des Reisepreises kann neben einem Aufwendungsersatzanspruch geltend gemacht werden, wenn die Selbstabhilfe nicht zu einer vollständigen Mangelfreiheit der Reise geführt hat. Ist der Mangel beseitigt worden, kann für den Zeitraum bis zur endgültigen einwandfreien Reiseleistung ein Minderungsanspruch gegeben sein. Das Recht auf Minderung des Reisepreises tritt da...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 4 Petitionsausschuss befürwortet Änderungen beim Kindesunterhalt

Nachdem bereits kürzlich der Deutsche Anwaltverein grundlegende Reformen beim nachehelichen Unterhalt angemahnt hatte (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 4/2017, S. 160 f.), unterstützt nun auch der Petitionsausschuss des Bundestages Überlegungen zur Änderungen im Unterhaltsrecht, insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs und des Wechselmodells im Kindesunterhaltsrecht. Während ei...mehr

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ZAP 12/2017, Bemessung der ... / 2. Unterhaltspflichten

Zu einer – in aller Regel deutlichen – Reduzierung des bei der Tagessatzbemessung heranzuziehenden Nettoeinkommens führen Unterhaltspflichten des Angeklagten. Diese hat das Gericht zwingend zu berücksichtigen, ein Ermessen hinsichtlich des "Ob" des Abzugs besteht nicht. Hinweis: Voraussetzung ist aber, dass die Unterhaltszahlungen tatsächlich geleistet und nicht nur vom Angek...mehr

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ZAP 10/2017, Die schlüssige... / c) Minderung, § 651d BGB

Durch die Minderung wird das gestörte Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung hergestellt. Sie gibt dem Reisenden einen Zahlungsanspruch gegen den Veranstalter. Gemindert wird der Reisepreis für die Dauer eines Mangels, beginnend ab der Anzeige des Mangels (oder dem Auftreten des Mangels, wenn die Anzeige entbehrlich ist) bis zu einer wirksamen Abhilfe, eine...mehr

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ZAP 18/2016, Praktische Fra... / a) Sicherheitsabstand

Die StVO regelt nicht konkret, welcher Abstand zum Vordermann eingehalten werden muss. § 4 Abs. 1 StVO bestimmt nur, dass der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug i.d.R. so groß sein muss, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird. In der Praxis wird der erforderliche Sicherheitsabstand i.d.R. mit der Anwendung einer "Faustregel" best...mehr

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ZAP 3/2017, Praktische Frag... / a) Begriff des Kraftfahrzeugs

Kraftfahrzeuge sind nach § 1 Abs. 2 StVG Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (vgl. zuletzt eingehend OLG Nürnberg DAR 2011, 153 = zfs 2011, 228 = VRR 2011, 111). Das sind neben den Kraftfahrzeugen im engeren Sinne, wie z.B. Pkw oder Lkw, auch ein Motorrad oder Moped. Nach dieser eindeutigen Definition ist also ein Moped ...mehr

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ZAP 9/2015, Rechtliche Frag... / 2. Schadensersatz

Der Geschädigte hat ein Wahlrecht, wie er seinen Schadensersatz geltend machen will. Er kann dabei seinen tatsächlichen Schaden ersetzt verlangen, einschließlich des entgangenen Gewinns. Hier muss der Geschädigte aber jeden einzelnen Euro als kausalen Schaden nachweisen, was sich in der Praxis oft als schwierig erweist. Deshalb wird diese Berechnungsart eher selten gewählt. A...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / 1. Tabellen

In der Praxis wird zur Ermittlung des Unterhaltsanspruchs des Kindes zunächst das unterhaltsrechtlich relevante bereinigte Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils ermittelt. Sodann wird mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters des Kindes der Kindesunterhaltsbetrag festgestellt. Die Düsseldorfer Tabelle ist stets in der Fassung...mehr

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FF 7+8/2016, Wegfall der Un... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Antragsteller wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 23.7.2014, mit dem seinem Antrag, den am 11.7.2012 im Verfahren des Amtsgerichts Pankow/Weißensee – 21 F 4197/08 – zwischen der Mutter des Antragsgegners und ihm geschlossenen Vergleich über die Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe der Sätze der Düsseldorfer Tabelle, Altersstufe 3, Einkommensgru...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / 3. Konkrete Bedarfsberechnung

Die Düsseldorfer Tabelle bezieht sich auf das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Barunterhaltspflichtigen bis 5.100 EUR. Bei besonders günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des oder der Unterhaltspflichtigen ist der Kindesunterhalt nach den Umständen des Falles zu bemessen. Wenn ein minderjähriges Kind während des Zusammenlebens der Eltern an deren aufwän...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / 1. Selbstständige Lebensstellung der Mutter nach §§ 1615 l Abs. 2 u. 3, 1610 Abs. 1 BGB

Der Betreuungsunterhalt ist nach § 1615 l Abs. 3 BGB dem Verwandtenunterhalt zugeordnet. Hierdurch erhält die Mutter unterhaltsrechtlich eine selbstständige Stellung nach § 1610 Abs. 1 BGB gegenüber dem nichtehelichen Vater, da sie mit ihm nicht verwandt ist. Diese normative Selbstständigkeit wird nach h.M. weder durch eine Rückkehr in den elterlichen Haushalt – ggfs. mit Be...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / dd) Einkünfte aus Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen, die ein Unterhaltspflichtiger als Geldleistungen von einem Dritten erhält, sind grundsätzlich unterhaltspflichtiges Einkommen. Die Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen, erhaltene Unterhaltsleistungen für andere Unterhaltsansprüche einzusetzen, hängt davon ab, ob der Unterhaltspflichtige die Leistung des Dritten zur Deckung seines Eigenbedarfs benötig...mehr

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FF 7+8/2016, FF 7+8/2016 / Ehegattenunterhalt

a) Wird ein Ehegatte stationär pflegebedürftig, so entsteht ihm ein besonderer persönlicher Bedarf, der vor allem durch die anfallenden Heim- und Pflegekosten bestimmt wird. In diesem Fall richtet sich der Familienunterhaltsanspruch ausnahmsweise auf Zahlung einer Geldrente. b) Ein solcher Unterhaltsanspruch setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Der d...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / I. Bedarf des minderjährigen Kindes

Grundsätzlich sind beide Eltern dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Bei minderjährigen Kindern erfüllt in der Regel (Ausnahme paritätisches Wechselmodell, dazu s.u.) ein Elternteil seine Unterhaltspflicht allein durch die Betreuung und Erziehung des Kindes (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB). Der andere Elternteil muss Barunterhalt leisten. Der Bedarf des minderjährigen Kindes rich...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / aa) Sozialstaatliche Zuwendungen

aaa) Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II (ALG II) wird seit dem 1.1.2005 als Ersatz für Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe für Erwerbstätige gezahlt. Das ALG II hat keine Lohnersatzfunktion und ist deshalb sowohl auf Seiten des Unterhaltsberechtigten als auch auf Seiten des Unterhaltspflichtigen unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Das an den Unterh...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / b) Naturalunterhalt und Betreuungsunterhalt

Auf diese Empfehlungen des Familiengerichtstages an die Rechtsprechung geht der BGH in der Entscheidung vom 9.3.2016 nicht ein. Der BGH berücksichtigt zunächst, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern nachrangig, rechtlich schwach ausgestaltet ist und dass ein Verstoß gegen Treu und Glauben seitens des nichtehelichen Vaters durch den Einwand aus § 1615 l BGB gegen den Elternu...mehr

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AGS 7/2016, Nutzungsentschä... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Antragsgegnerin gegen einen Beschluss des AG, durch den der Verfahrenswert in erster Instanz auf insgesamt 26.347,00 EUR festgesetzt worden ist. Die Antragsgegnerin und der Antragsteller sind vormalige Eheleute. Die Ehe wurde mit Beschl. d. AG v. 13.11.2013, rechtskräftig seit 24.12.2013, geschieden. Der Antragsteller ist Alleineigentümer e...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / b) Existenzminimum der (teils) erwerbstätigen Mutter

Eine Erwerbspauschale billigt der BGH mit der h.M. der in Teilzeit beschäftigten nichtehelichen Mutter auch nicht teilweise zu, da ihr ein Erwerbsanreiz, wie er mit der Pauschale vornehmlich bezweckt wird, nicht zustehe, weil der Erwerbsanreiz nur für den Unterhaltspflichtigen bestimmt sei.[33] Dabei wird aber übersehen, dass das Existenzminimum bei jeder Erwerbstätigkeit au...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Wertfestsetzung, Beschwerde [Rdn 553]

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FF 6/2016, Berücksichtigung... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Der Antragsteller begehrt als Sozialhilfeträger vom Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum ab Januar 2012. [2] Der Antragsgegner ist der Sohn des im Jahre 1941 geborenen S., der seit Anfang 2010 von einem Pflegedienst in der eigenen Wohnung betreut und versorgt wird. S. bezieht von dem Antragsteller laufende Sozialhilfe nach §§ 61 ff. S...mehr

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FF 5/2016, Geschäftsbericht 2014/2015

der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 28.11.2015 in Weimar Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Mitgliederversammlung am 22.11.2014 in Marburg bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.737 Mitgliedern (Stand 9/2015) unve...mehr

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FF 5/2016, Anspruch auf Min... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 27.4.2015, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragsteller, seine minderjährige Tochter und seinen minderjährigen Sohn, laufenden und rückständigen Kindesunterhalt zu zahlen. Er wurde verpflichtet, an seine Tochter – die Antragstellerin zu 1. – zu Händen der Mutter laufend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.3.2 Unterhaltsanspruch ohne tatsächliche Unterhaltszahlung

Rz. 21 Nach Abs. 1 Nr. 3 letzter HS steht das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod eines Versicherten einer tatsächlichen Unterhaltszahlung im letzten Jahr vor seinem Tod gleich. Unterhaltsansprüche im Sinne dieser Regelung können nach den Vorschriften des Ehegesetzes v. 20.2.1946 (EheG 1946) oder aus sonstigen Gründen bestehen....mehr

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FF 5/2016, Konkrete Bedarfs... / 2 Aus den Gründen:

Die Beschwerde des Antragsgegners ist überwiegend unbegründet, die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin teilweise begründet. 1. Nach Zurückverweisung der Sache durch den Bundesgerichtshof im Beschl. v. 30.9.2015 (XII ZB 1/15) hat der Senat den konkreten Bedarf der Antragstellerin zu ermitteln, um ausgehend davon prüfen zu können, ob in der Unterhaltsvereinbarung im notarie...mehr

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FF 4/2016, Abänderung einer... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 1.4.2015, mit dem die Unterhaltsverpflichtung des Antragstellers aus der Urkunde des Notars S. vom 23.4.1992 (UR-Nr. 76/1992) in der Fassung des Urteils des Senats vom 5.2.1999 – 13 UF 7513/98 – dahingehend geändert wurde, dass der Antragsteller ab dem 23.12.2014 nur noch ver...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Arbeitsentgelt des Strafgefangenen

Von dem Arbeitsentgelt eines Strafgefangenen, aus dem Hausgeld, Überbrückungsgeld und Eigengeld gebildet werden, steht für Unterhaltszwecke regelmäßig nur das Eigengeld zur Verfügung, und zwar grundsätzlich in vollem Umfang. Dieses ist in der Insolvenz nicht dem Gläubigerzugriff entzogen, so dass ein Antrag auf Verbraucherinsolvenz nicht zu einem automatischen Vorrang der Un...mehr