Bezieht das Kind Ausbildungsvergütung, verändert sich die Berechnung wie folgt (der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle, s. ZAP F. 11, S. 1385):

 
Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes   759,00 EUR
abzgl. des vollen Kindergeldes   - 192,00 EUR
abzgl. der Ausbildungsvergütung (nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen)   - 450,00 EUR
verbleibender ungedeckter Bedarf des Kindes   117,00 EUR

Berechnung der Haftungsverteilung:

 
bereinigtes Nettoeinkommen des Vaters   2.700,00 EUR
Selbstbehalt gegenüber Volljährigen   1.300,00 EUR
anzurechnen beim Vater   1.400,00 EUR
bereinigtes Nettoeinkommen der Mutter   1.350,00 EUR
Selbstbehalt gegenüber Volljährigen   1.300,00 EUR
anzurechnen bei der Mutter   50,00 EUR
Haftungsanteil des Vaters in Prozent   96,55 %
Haftungsanteil der Mutter in Prozent   3,45 %
Unterhaltsanspruch gegen den Vater   112,97 EUR
Unterhaltsanspruch gegen die Mutter   4,03 EUR
Summe:   117,00 EUR

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