Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

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FF 06/2009, Vereinbarung üb... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach der für den Verwandtenunterhalt und damit auch für Kinder geltenden Vorschrift des § 1610 Abs. 1 BGB bestimmt sich das Maß des zu gewährenden Kindesunterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). Merkmale für eine eigene Lebensstellung sind insbesondere die Ausbildung, der erwählte Beruf, die berufliche Stellung und das zur Ve...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Kläger ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision führt zur teilweisen Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Ber...mehr

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FF 06/2009, Vereinbarung üb... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Aus der Ehe sind fünf Kinder hervorgegangen, von denen heute drei volljährig sind. Das älteste Kind, die Tochter J., lebt inzwischen beim Kläger, die übrigen Kinder leben seit der Trennung bei der Beklagten. Die Parteien streiten um Rückgriffsansprüche und – teilweise – Freistellung vom Kindesunterhalt auf Grund einer vom K...mehr

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FF 06/2009, Vereinbarung üb... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Abweisung der Klage. I. Das Berufungsgericht hat im angefochtenen Urteil die Auffassung des Amtsgerichts, dass die Vereinbarung vom 7. März 2003 eine Freistellungsverpflichtung der Beklagten enthalte, im Ergebnis geteilt. Die Vereinbarung sei für die Kinder nicht verbindlich u...mehr

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FF 06/2009, Kindergartenbei... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt im Umfang der Anfechtung zur Aufhebung des Berufungsurteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Kammergericht. 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 2100 ff. veröffentlicht ist, allerdings den Unterhaltsanspruch nach deutschem Recht beur...mehr

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FF 09/2008, Immer noch mehr... / 2. Ausgangslage

Der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seine Eltern umfasst – neben dem nach seinen Lebensverhältnissen bemessenen Unterhalt gem. § 1610 Abs. 1 BGB – auch die Kosten einer der Begabung, den Fähigkeiten, dem Leistungsvermögen und den beachtenswerten Neigungen entsprechenden Ausbildung (§ 1610 Abs. 2 BGB). Der Unterhaltsanspruch des Kindes endet daher nicht mit der Volljähr...mehr

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FF 06/2009, Kindergartenbei... / 3 Anmerkung

Mit dem am 30.4.2009 veröffentlichten Urt. v. 26.11.2008 hat der BGH seine Rechtsprechung zu den Kindergartenkosten erneut geändert. Manche Formulierung in der Entscheidung lässt eine Übertragung der Argumentation auf weitere Betreuungskosten zu, was für betreuende Elternteile, deren Unterhaltsanspruch – sei es im Hinblick auf ihre frühere Erwerbsobliegenheit, sei es auf Gru...mehr

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FF 02/2011, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Kinder können nicht einen bestimmten Anteil am Einkommen des Unterhaltspflichtigen verlangen. Der Unterhalt dient der Befriedigung ihres gesamten, auch eines gehobenen Lebensbedarfs, bedeutet aber nicht Teilhabe am Luxus. Bei der Erhöhung des Unterhalts minderjähriger Kinder über die Höchstsätze der Düsseldorfer Tabelle hinaus ist vorsichtig vorzugehen und der Unterhaltsbeda...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / I. Halbteilungsgrundsatz und Teilhabe

Dass überhaupt nacheheliche Unterhaltsansprüche eingeräumt werden, ist eine Folge der auch nach der Scheidung fortdauernden Verantwortung oder auch der nachehelichen Solidarität. Der Unterhalt ist eine Nachwirkung der Ehe. In welchem Umfang Ansprüche gewährt werden, ist eine Frage der Teilhabe. Insofern ist die gesetzliche Regelung von der Unterhaltsreform nicht angetastet wo...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um die Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt. Die Parteien heirateten am 3.8.1970. Aus der Ehe stammen die Zwillingsschwestern A. und V. (geb. 10.5.1987). Die Ehe der Parteien ist seit dem 9.2.1998 rechtskräftig geschieden. Der Kläger (geb. 26.8.1946) ist ärztlicher Direktor in einem Universitätsklinikum (Besoldungss...mehr

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FF 01/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Selbstbehalt Unter Selbstbehalt versteht man die Mittel, die dem Unterhaltspflichtigen für seinen eigenen Lebensbedarf bleiben müssen. Nur wer mehr hat, als er für seinen Unterhalt und die angemessene Bedienung von sonstigen Verbindlichkeiten braucht, muss einem anderen Unterhalt leisten. Sonst besteht keine Unterhaltspflicht (§§ 1603, 1581 BGB). Der Selbstbehalt kann nach den...mehr

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FF 06/2011, Ehegattenunterh... / Kindesunterhalt

In Abweichung von den Unterhaltsleitlinien des OLG Naumburg schließt sich der 1. Familiensenat des OLG Naumburg der Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.2010, und den anderen Oberlandesgerichten an, wonach die Tabellensätze für den Kindesunterhalt nicht mehr auf drei, sondern nur noch auf zwei Unterhaltsberechtigte bezogen sind (OLG Naumburg, Beschl. v. 12.8.2010 – 3 WF 177/10, F...mehr

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FF 07_08/2008, Das Altersph... / II. Dokumentation der Leitlinien

Nachdem die Reform des Unterhaltsrechts zum 1.1.2008 in Kraft getreten ist, wurde die Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung zum 1.1.2008 geändert. Darüber hinaus haben die Familiensenate aller Oberlandesgerichte inzwischen ausführliche unterhaltsrechtliche Leitlinien entwickelt. 1. Oberlandesgerichte inmehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / e) Selbstbehalt

Der Verpflichtete darf gegenüber einem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten und gegenüber dem nichtehelichen Elternteil grundsätzlich den billigen Selbstbehalt verteidigen.[11] Dies sind nach der Düsseldorfer Tabelle (1.050 EUR – 10 % Haushaltsersparnis =) 945 EUR.mehr

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FF 12/2008, Vorrang wegen K... / VII. Vergleich mit dem Betreuungsunterhalt nach § 1615l II 2 BGB

Viele Leitlinien[14] und auch die Düsseldorfer Tabelle[15] legen für den Betreuungsunterhalt eines nichtehelichen Elternteils nach § 1615l II 2 BGB eine Untergrenze von 770 EUR fest. Das soll dem Problem Rechnung tragen, dass auch bei einer jungen Mutter, welche noch keinerlei Berufstätigkeit ausgeübt hat, das Existenzminimum gesichert werden muss, welches die Betreuung des ...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Beklagten ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision ist begründet. Sie führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils u...mehr

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zfs 11/2009, Der Haushaltsf... / 6. OLG Düsseldorf, 27.4.2009 – I-1 U 95/08 (www.juris.de)

Die Partnerin einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erlitt im Jahr 2006 infolge eines Unfalls eine Augenverletzung, in deren Folge das Binokularsehen und die Bildunruhe zu starker Gangunsicherheit führten. Hinzu kamen massive Orientierungsschwierigkeiten in Verbindung mit massivem Schwindel. Das OLG Düsseldorf hat einen Schadensersatzanspruch hinsichtlich des Eigenbedarfs d...mehr

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FF 01/2008, Unterhaltsrelev... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts schuldet der Kläger dem Beklagten seit Zustellung der Abänderungsklage am 18.9.2003 keinen Kindesunterhalt mehr. Der Unterhaltsbedarf des volljährigen Beklagten richte sich nach ...mehr

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FF 09/2008, Immer noch mehr... / 6. Wer zahlt?

Ist der Zusatzbedarf berechtigt, setzt sich der Gesamtbedarf des Kindes aus dem Regelbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle und dem konkreten Mehr- oder Sonderbedarf zusammen. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass im Rahmen des Zusatzbedarfs erbrachte Leistungen, zum Beispiel die Verpflegung bei der Internatsunterbringung, zu Einsparungen beim Regelbedarf führen kö...mehr

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FF 10/2009, Fremdbetreuungs... / II. Höhe der Kosten

Der BGH sah bislang die Kosten für den halbtätigen Besuch eines Kindergartens bis zur Höhe von 50 EUR, weil sozialadäquat, von den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle gedeckt, den sich ggf. ergebenden Restbetrag hat er als Mehrbedarf des Kindes qualifiziert.[7] Dies hat schon bislang nicht überzeugt, weil nicht erkennbar wurde, woraus sich denn die Sozialadäquanz eines h...mehr

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FoVo 04/2009, Fehler des Sc... / 2 Die Entscheidung

Formale Voraussetzungen des § 888 ZPO? Das Gericht bejaht zunächst die formalen Voraussetzungen des Vollstreckungsantrages. Dem ist auch der Schuldner nicht entgegengetreten. Ohne Erfolg wendet der Schuldner aber ein, zu weitergehender Auskunft bzw. Belegvorlage deshalb nicht verpflichtet zu sein, weil er an die Gläubiger Kindesunterhalt nach den Höchstsätzen der Düsseldorfer...mehr

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FF 02/2009, Inhaltskontroll... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Das Urteil beruht inhaltlich nicht auf der Säumnis des Klägers, sondern berücksichtigt – als sog. unechtes Versäumnisurteil – den gesamten Sach- und Streitstand. Die Revision ist nicht begründet. 1. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 477 ff. veröffentlicht ist, hat die Feststellungsklage für zulässig gehalten und – in Anwendung deutsc...mehr

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FF 05/2008, In den nächsten Ausgaben

Büttner: Ist das Bundesverfassungsgericht das oberste Amtsgericht der Bundesrepublik? Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Klinkhammer: Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Offermann-Burckart: Wahrnehmung widerstreitender Interessen Rixe: Der Einfluss der neuen Rechtsprechung des Bundesverfa...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / 1. Klageart

Für beide Seiten kann eine Änderung der titulierten Unterhaltsverpflichtung nur mittels Abänderungsklage nach § 323 ZPO erreicht werden. Die wesentliche Änderung der für die Unterhaltsbestimmung maßgeblichen tatsächlichen Umstände liegt bereits im Eintritt der Volljährigkeit und in dem damit verbundenen Wechsel in die nächste Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle[51] sowie gg...mehr

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FF 04/2011, Stellungnahme d... / 2. Bestimmung des individuellen Bedarfs

Eine Bestimmung des nach der individuellen Lebensstellung angemessenen Bedarfs findet sich beim Kindesunterhalt auf der Basis des gesetzlichen Mindestunterhalts in der Düsseldorfer Tabelle, die abhängig von Einkommensgruppe und Alter des Kindes einen Betrag festlegt bzw. für Studenten einen festen Satz vorgibt. Bei Ansprüchen auf Unterhalt wegen der Betreuung nichtehelicher ...mehr

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FF 12/2008, Kein Unterhalts... / 2 Anmerkung

Das Urteil des OLG München/Augsburg setzt sich mit der Frage auseinander, inwieweit der Vater einer nichtehelichen minderjährigen Tochter für die Internatskosten aufzukommen hat. Das Amtsgericht Kempten hatte noch die zusätzliche Unterhaltsforderung wegen Mehrbedarfs für weitgehend begründet gehalten, weil ein Ermessensfehlgebrauch bei der Entscheidung der Kindesmutter nicht ...mehr

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FF 02/2008, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Der Weg "Abitur – Studium der Informationstechnik (Abbruch im 2. Semester) – Ausbildung zum IT-Systemkaufmann – Studium der Medieninformatik" stellt sich als einheitliche Ausbildung dar, wenn die einzelnen Ausbildungsabschnitte in engem zeitlichem Zusammenhang stehen (OLG Brandenburg FuR 2007, 570). Hält sich das unterhaltsberechtigte Kind im Ausland auf, sind die seinen Unte...mehr

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FF 04/2008, In den nächsten Ausgaben

Finke : Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich : Patientenautonomie am Lebensende Hauß : Elternunterhalt Klinkhammer : Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Kogel : Reform des Zugewinnausgleichsrechts – quo vadis? Niebling : Neues Unterhaltsrecht: bleibt alles beim Alten? – Zur Auslegung von § 1570 BGB Offermann-Burckart : Wahrnehmung widerstreitender Inte...mehr

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FoVo 04/2009, Fehler des Sc... / 1 Der Fall

Vollstreckung Auskunftsanspruch zum Kindesunterhalt Die Kinder als Gläubiger betreiben die Zwangsvollstreckung gegen den Kindesvater als Schuldner. Im Rahmen einer Unterhaltsstufenklage auf Auskunft und nach Auskunftserteilung noch zu beziffernden Nachehelichen- und Kindesunterhalt wurde der Schuldner durch rechtskräftiges Urteil verurteilt, Auskunft zu erteilen und bestimmte...mehr

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FF 02/2008, In den nächsten Ausgaben

Balloff: "Vom Gehilfen zum Vermittler?" – Die Rolle des Sachverständigen im Verfahren Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Offermann-Burckart: Wahrnehmung w...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / a) Kindesbedarf (§ 1610 BGB)

Zur Vermeidung eines unangemessenen Ergebnisses kann der Bedarf der Kinder nicht ohne Berücksichtigung der weiteren Unterhaltspflichten ermittelt werden, d.h im Beispiel bei einem Einkommen von 3.000 EUR nicht nach der 5. Stufe der Düsseldorfer Tabelle, sondern nur nach der 1. Stufe, weil für drei Kinder und drei Erwachsene Unterhalt zu leisten ist. Zahlbeträge[8] von 225 EUR...mehr

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FF 01/2008, In den nächsten Ausgaben

Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Graba: Die Abänderung von Unterhaltstiteln und Unterhaltsvereinbarungen nach dem UÄndG 2007 Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friederici: Verfahren vor einem (Familien-)Schiedsgericht Friedrich: Patientenautonomie am L...mehr

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FF 03/2008, In den nächsten Ausgaben

Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen nach dem Tode des Unterhaltsschuldners unter Berücksichtigung der sich aus § 1586b BGB ergebenden Besonderheiten Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Klinkhammer: Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Offermann-Burckart: Wahrnehmung widerstre...mehr

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FF 05/2009, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

1. Entscheidung des 12. Senats vom 30.7.2008 Die Entscheidung des 12. Senats des BGH vom 17.9.2008 zur Berücksichtigung des Splittingvorteils aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus früherer Ehe steht in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang, aber auch in inhaltlicher Abgrenzung zur vorausgegangenen Entscheidung des 12. Senats vom 30.7.2008[1] zur Berücksichtigung des Sp...mehr

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AGS 10/2009, Streitwertfest... / 2 Aus den Gründen

I. Das Rechtsmittel ist gem. § 32 Abs. 2 RVG, §§ 63 Abs. 3 S. 2, 68 Abs. 1 S. 1 GKG statthaft. Der Senat hat bereits entschieden (vgl. OLGR 2007, 127 m. w. Nachw.), dass auch gegen Wertfestsetzungen des LG als Berufungsgericht der Weg der Streitwertbeschwerde eröffnet ist. Anders als die bis zum 30.6.2004 vor Inkrafttreten des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes v. 5.5.2004...mehr

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FF 10/2008, Nachehelichenun... / 2 Anmerkung

(1) Das neue Unterhaltsrecht verlangt für einen Anspruch aus § 1570 Abs. 1 Satz 2, 3 BGB die substantiierte Darlegung des betreuenden Elternteils, dass die konkrete Betreuungssituation oder eine besondere Betreuungsbedürftigkeit des Kindes eine vollschichtige Erwerbstätigkeit nicht zulässt. Es setzt sich damit, der Gesetzesbegründung folgend, klar von dem starren Schematismu...mehr

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FF 02/2008, Gestern ist nicht heute

Jörg Kleinwegener Wie stellen wir uns den späten Abend des 21. Dezember 2007 in Berlin vor? Es steht dort ein großes, herrschaftliches Gebäude. Verschiedene Fenster sind erleuchtet. Hinter einem dieser Fenster, mit dicken Vorhängen versehen, sitzt ein Herr in den besten Jahren in gehobener Freizeitkleidung hinter seinem Schreibtisch. In der rechten Hand hält er ein sehr teure...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / a) Taktische Überlegungen des Unterhaltspflichtigen

Wird das Kind volljährig, so erhöht sich der nach der Düsseldorfer Tabelle ihm zustehende Betrag. Insgesamt kann also der Unterhaltsberechtigte voraussichtlich einen höheren Unterhalt beanspruchen. Daher hat der Unterhaltspflichtige – auf den ersten Blick – gar kein Interesse, einen bestehenden Titel abzuändern. Es lohnt sich aber eine genauere Betrachtung. Denn in der Praxis...mehr

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zfs 04/2008, Abfindung oder... / IV. Gefahren des Abfindungsvergleiches

Neben der ganz gravierenden Gefahr der Festlegung eines falschen Zinssatzes und der nicht ausführlichen Aufklärung gegenüber dem Mandanten verweise ich z.T. auf die vorherigen Ausführungen. Es ist auch notwendig, dass der Anwalt sich jede Seite des Aufklärungsschreibens von dem Mandanten gegenzeichnen lässt oder die Seiten miteinander fest veröst, damit auch der Nachweis erbr...mehr

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FF 06/2008, Ist das Bundesv... / 5. Entscheidungen des BVerfG zu sonstigen Fragen

Zum Elternunterhalt hat das BVerfG[17] eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG darin gesehen, dass das LG (das damals noch zuständig war) nicht von der Kongruenz zwischen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit ausgegangen ist. Wenn sich die Gerichte in krassen Widerspruch "zu allen zur Anwendung gebrachten Normen" setzten, entzögen sie sich der Bindung an Gesetz und Recht i.S.v. ...mehr

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FF 05/2011, Geschäftsbericht 2009/2010

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 27.11.2010 in Hannover Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 28. November 2009 in Bamberg bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht liegt mit 6.669 Mit...mehr

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FF 02/2008, Unruhe im Paradies

Adam und Eva sind verheiratet und haben zwei Söhne, den Kain und den Abel. Eva kümmert sich um Haus und Apfelbaum, Adam geht seinen Interessen nach. Man kennt die Geschichte … Eines Tages gerät Adam in eine Midlifekrise und will fortan allein leben. Eva ist vom Donner gerührt: Wovon sollen sie nun leben? Da nur Adam Einkommen hat, muss er für die Familie Unterhalt zahlen. Rei...mehr

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FF 03/2008, Übersicht über aktuelle Beiträge und Aufsätze zur Unterhaltsrechtsreform1 Die Zusammenstellung ist eine Auswahl des Verfassers; sie ergänzt die Übersicht in FF 2006, 309, 310.

Born, Das neue Unterhaltsrecht, NJW 2008, 1 ff. Borth, Der Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten und die Erwerbsobliegenheit nach neuem Recht, FamRZ 2008, 2–15 Bosch, Die wesentlichen Änderungen im neuen Unterhaltsrecht (mit Synopse) FF 2007, 293 Brudermüller, Editorial: "Das Baby" Unterhaltsrechtsreform – eine schwere Geburt!, FF 2007, 121 Büttner, Die Härteklauseln (§§ 1578b, ...mehr

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FF 09/2008, Unterhaltsrecht aktuell – Die Auswirkungen der Unterhaltsreform auf die Beratungspraxis

Lore Maria Peschel-Gutzeit, 1. Aufl. 2008, 171 Seiten, 29 EUR, Nomos Verlag Der von der Verfasserin gewählte Untertitel ist zugleich Programm: Die Unterhaltsreform wird aus der Sicht des Praktikers für den Praktiker und dessen Beratungsalltag dargestellt. Dieses durchaus ehrgeizige Unterfangen geht die Verfasserin nach einem den Ablauf der Reform kurz darstellenden Vorwort dur...mehr

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FF 06/2008, Bericht über die Sitzungen des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Familienrecht im DAV

vom 28.–30.6.2007 und 6.–8.9.2007 jeweils in Berlin, vom 20.11.2007 in Köln, vom 18./19.1.2008 in Berlin und vom 3./5.4.2008 in Potsdam Die Sitzung des Geschäftsführenden Ausschusses im Juni 2007 in Berlin war von zwei Schwerpunktthemen geprägt: von der inhaltlichen Planung der Herbsttagung 2007 und der Weiterentwicklung des Werbekonzeptes der Arbeitsgemeinschaft für die im F...mehr

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FF 05/2009, Existenzminimum – was nun?

Heinrich Schürmann, Vorsitzender Richter am OLG, Oldenburg Das vor gut einem Jahr in Kraft getretene Unterhaltsrechtsänderungsgesetz hat den Regelbetrag durch den Mindestunterhalt abgelöst. Damit soll für minderjährige Kinder zumindest ein dem Existenzminimum entsprechender Unterhalt gewährleistet werden.[1] Der Gesetzgeber wähnte sich auf der sicheren Seite, als er den Steue...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist im Wesentlichen zuzustimmen. 1. Die Beklagte konnte nicht geltend machen, sie habe gem. § 1573 Abs. 1 BGB keine angemessene Erwerbstätigkeit finden können. Dass die bloße Meldung beim Arbeitsamt dazu nicht genügt, hat der BGH nochmals bestätigt (so schon BGH FamRZ 1982, 255, 257). Sie muss vielmehr im Einzelnen darlegen, ohne dass ihr die Beweiserleichter...mehr