Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Was ist in Unterhaltsfällen mit Auslandsbezug zu beachten?

Aufgrund der Mobilität der Familien und deren Mitglieder sowie aufgrund der Globalisierung des Rechts müssen sich Anwälte und Richter verstärkt bei der Bemessung von Unterhaltsansprüchen mit den Lebensverhältnissen anderer Länder beschäftigen. Lebt der Berechtigte in einem Land mit niedrigem Lebensstandard und Preisniveau, so führt dies nicht unbedingt dazu, dass der Unterhal...mehr

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FF 11/2012, Nebenberufliche... / Leitsatz

Bei der Frage, ob und inwieweit sich ein Student überobligatorische Nebeneinkünfte auf seinen Unterhaltsbedarf gegenüber einem Elternteil anrechnen lassen muss, kann es im Rahmen der Billigkeitsabwägung entsprechend § 1577 Abs. 2 S. 2 BGB einen für die Anrechnung sprechenden Gesichtspunkt darstellen, wenn der Student noch zuhause bei dem anderen Elternteil wohnt und dadurch ...mehr

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FF 11/2012, Unterhaltsrecht – Kommentar

Kleffmann/Klein (Hrsg.)1. Auflage 2011, 1.588 Seiten, 89,00 EUR, Luchterhand Verlag Der vorliegende Unterhaltskommentar aus dem Jahre 2011 enthält ein neues Konzept der Vermittlung notwendigen Fachwissens im Unterhaltsrecht. Unterhalt ist das Gebiet, das der Familienrechtler am häufigsten zu bearbeiten hat, beim Trennungsunterhalt, beim Geschiedenenunterhalt, beim Kindesunterh...mehr

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FF 10/2012, Jubiläen und Geburtstage

Klaus Schnitzler Nachdem wir im Jahr 2012 das 15-jährige Bestehen der Zeitschrift Forum Familienrecht (vgl. Mai-Heft 2012) feiern konnten, stehen auch noch andere Jubiläen an: 15 Jahre Fachanwaltschaft für Familienrecht Seit 1997 gibt es den Fachanwalt für Familienrecht. Er ist ein Erfolgsmodell. Inzwischen haben sich über 8.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Prüfung fü...mehr

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FF 10/2012, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Die Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners voraus, dass er die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte objektiv erzielen kann. Um den Mindestkindesunterhalt der 1. Altersstufe (derzeit 225 EUR) zahlen zu können, muss ein Unterhaltspflichtiger einen Bruttoverdienst von rund 1.795 EU...mehr

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FF 10/2012, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis

Wendl/Dose (Hrsg.)8. Auflage 2011, 2.413 Seiten, 139,00 EUR, C.H. Beck Verlag Das überwiegend von Familienrichtern gestaltete Handbuch ist seit mehr als 25 Jahren hervorragend eingeführt. Die Unterzeile des umfangreichen Buches enthält die Überschrift "Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und die Leitlinien der Oberlandesgerichte zum Unterhaltsrecht und zum Verfahr...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / I. Das Urteil des BGH vom 18.4.2012 – XII ZR 65/10

Im Urteil des BGH vom 18.4.2012[1] heißt es, dass die Verwendung einer Abfindung für Zwecke des Unterhalts, die aus Anlass eines nicht vorwerfbaren Verlustes des Arbeitsplatzes an den Unterhaltspflichtigen gezahlt worden sei, nicht nach der arbeitsrechtlichen Qualifikation, sondern vorwiegend nach unterhaltsrechtlichen Regeln zu beurteilen sei. Einer Heranziehung der Abfindu...mehr

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FF 9/2012, Kleine Kinder – große Sorge(n)?

Zitat Kinder müssen für die Dummheit der Erwachsenen zahlen, bis sie alt genug sind, selbst welche zu machen. Den Inhalt dieses Zitats von Jean Anouilh erleben wir Familienanwälte praktisch jeden Tag. Kein Bereich des Familienrechts wird so emotional ausgetragen, wie die Kindschaftssachen. Zwar wird allseits betont, es sollten keinesfalls die Kinder sein, die unter der Trennun...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 5. Drittelmethode im Rahmen von § 1581 BGB

Wenn zuerst der Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB zu beschränken und dann nach § 1581 BGB zu vermindern ist, und zwar auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des BGH nach der Drittelmethode, ist zu fragen, ob diese dogmatisch in § 1581 BGB eingebaut werden kann. Für die Drittelmethode werden drei Gründe angeführt: Die Gleichwertigkeit der geschiedenen und der neuen Ehe...mehr

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FF 7/2012, Rechtsprechung k... / Kindesunterhalt

Ein minderjähriges Kind, dessen Vater über ein außergewöhnlich hohes Einkommen verfügt, während die betreuende Mutter ein geringfügig über dem angemessenen Selbstbehalt liegendes Einkommen erzielt, kann Unterhalt über den Höchstsätzen der Düsseldorfer Tabelle verlangen, der unter Berücksichtigung des in §§ 27 ff. SGB XI definierten sächlichen Existenzminimums i.V.m. § 28 SGB...mehr

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Haftung gemäß § 13c UStG nach Anfechtung der Forderungsabtretung im Insolvenzverfahren

Leitsatz Werden die infolge der Abtretung vereinnahmten Beträge vom Abtretungsempfänger an den Steuerpflichtigen oder im Fall der Insolvenz an den Insolvenzverwalter zurückerstattet, ist insoweit von einer Haftung nach § 13c UStG abzusehen. Sachverhalt Eine Sparkasse wurde vom Finanzamt als Haftender nach § 13c UStG in Anspruch genommen. Sie hatte sich von einer Kreditnehmeri...mehr

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zfs 6/2012, Erlaubte Rechts... / 2 Aus den Gründen:

[5] "I. Das BG, dessen Urt. in juris veröffentlicht ist (LG Stuttgart, Urt. v. 13.4.2011 – 4 S 278/10), hat die Aktivlegitimation der Kl. verneint, weil die Abtretung gem. § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen §§ 1, 2, 3 und 5 RDG unwirksam sei. Die Abtretung sei auf eine Tätigkeit der Kl. gerichtet, die eine Rechtsdienstleistung i.S.v. § 2 Abs. 1 RDG darstelle. Für die Erbr...mehr

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AGS 5/2012, Die Berechnung des Ehegattenunterhalts – Bedarf – Bedürftigkeit – Leistungsfähigkeit. Von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka. 3., völlig neu bearb. Aufl. 2011. Erich Schmidt Verlag, Berlin. 398 S., 48,00 EUR.

Nach Erscheinen der 2. Aufl. im Kalenderjahr 2003 war eine Neuauflage 2011 unabdingbar. Soyka selbst formuliert, dass die Neuerungen eine aktuelle Auflage seines Handbuchs herausgefordert haben. Mit einem Tabellen-, Leitlinien- und Rechtsprechungsstand Oktober 2011 ist sein Werk bis heute auf aktuellem Stand und verarbeitet die seit Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsreformge...mehr

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zfs 5/2012, Schadensersatza... / 2 Aus den Gründen:

"1. Dem Kl. steht ein Anspruch auf Ersatzbeschaffungskosten i.H.v. 3000 EUR gem. §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1, 631, 633 BGB zu." b. Die von der Bekl. erbrachten Reparaturarbeiten sind mangelhaft. Nach den nachvollziehbaren und überzeugenden Feststellungen des Sachverständigen in seinem schriftlichen Gutachten als auch seiner mündlichen Anhörung ist der bei dem stre...mehr

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Berücksichtigung einer arbeitsrechtlichen Abfindung beim Kindesunterhalt

Leitsatz Kernproblem dieser Entscheidung war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine dem Unterhaltsschuldner gewährte arbeitsrechtliche Abfindung im Rahmen der Bedarfsermittlung für die Aufstockung des aufgrund des Verlustes des früheren Arbeitsplatzes reduzierten Einkommens des Unterhaltsschuldners herangezogen werden kann. Sachverhalt Die Beteiligten waren gesc...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / a) Mindestbedarf und Selbstbehalt

Den Sinkflug der Unterhaltschancen nach der Scheidung zeigt uns die Entwicklung der Selbstbehalte einerseits, der von den Tabellen ausgewiesenen Mindestbedarfe der Unterhaltsempfänger andererseits an. Ich füge dem Diagramm, das die absoluten Beträge der Düsseldorfer Tabelle seit 1982 ausweist, eine Linie hinzu, welche die Entwicklung der Verbraucherpreise (nicht in absoluten...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 5. Sonstige Unterhaltsbeziehungen

In der gegebenen Zeit war es nicht möglich, auch die Entwicklung der anderen Unterhaltsbeziehungen näher zu verfolgen oder gar chartmäßig darzustellen. Aufs Ganze gesehen gibt es – außer dem Betreuungsunterhalt der nichtehelichen Mütter – einen großen Gewinner; das ist der Unterhalt minderjähriger Kinder. Dieser hat durch die Rechtsprechung des BVerfG zum Existenzminimum[79]...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / I. Zu Thema und Methode

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Lesen des angekündigten Themas sind Sie vielleicht ins Rätseln geraten. Wer will in diesen schwankenden Zeiten wissen oder ahnen, was 2014 sein wird? Vielleicht ist bis dahin das ganze wirtschaftliche System zusammengebrochen und die Düsseldorfer Tabelle weist anstelle von Barbeträgen die Lieferung von Eiern, Mehl und Kartoffeln aus. Die v...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 2. § 1615l BGB: Weitere Aufwärtsentwicklung?

Beim Betreuungsunterhalt der Eltern eines nichtehelichen Kindes sehen wir einerseits die gleichen auf Absenkung gerichteten Faktoren wie bei § 1570 BGB. Andererseits gibt es auch noch Auftriebschancen, besonders was das Unterhaltsmaß betrifft. Allgemein wird gesagt, das Maß dieses Unterhalts bestimme sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils,[73] also nicht na...mehr

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AGS 4/2012, Sparen ist die Mitte zwischen Geiz und Verschwendung1 Theodor Heuss.

Es war einmal eine Anwältin, die vertrat vor dem AG München eine bedürftige Kindesmutter in einem Verfahren auf Zahlung von Kindesunterhalt. Gefordert war Unterhalt nach Gruppe 3 (Altersstufe 2) der Düsseldorfer Tabelle (Wert: 12 x 309,00 EUR = 3.708,00 EUR). Im Termin zur mündlichen Verhandlung zeichnete sich eine Einigung zwischen den Beteiligten ab. Der Antragsgegner war b...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / 5. Änderung der Düsseldorfer Tabelle?

a) Änderung des Bedarfs Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Eine Kollegin aus dem Ausland fragte mich einmal, was die Düsseldorfer Tabelle denn überhaupt darstelle. Und ob ihre Anwendung verpflichtend sei. Das ist, zumal in einer anderen Sprache, nicht einmal so leicht zu beantworten. Klar ist, dass die Düsseldorfer Tabelle die Lebenswirklichkeit abbildet, indem sie ins...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / a) Änderung des Bedarfs

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Eine Kollegin aus dem Ausland fragte mich einmal, was die Düsseldorfer Tabelle denn überhaupt darstelle. Und ob ihre Anwendung verpflichtend sei. Das ist, zumal in einer anderen Sprache, nicht einmal so leicht zu beantworten. Klar ist, dass die Düsseldorfer Tabelle die Lebenswirklichkeit abbildet, indem sie insbesondere sozialhilfere...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / b) Anzahl der Unterhaltsberechtigten

Seit dem Jahr 2009 ist die standardisierte Anzahl der Unterhaltsberechtigten gesunken: Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle sah bis dahin regelmäßig drei Unterhaltsberechtigte vor, jetzt sind es nur noch zwei. Wird diese Anzahl unter- oder überschritten, so führt das zu Höher- oder Herabstufungen des Unterhalts. Wobei der BGH eine Umstufung um jeweils eine Einkommensgruppe f...mehr

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FF 3/2012, Wie war es doch ... / I. Einführung

"Wie war es doch vordem mit dem Kindergelde so bequem" – sicher denkt mancher mit Wehmut an die "gute alte Zeit" vor 2001 zurück, als Mindestbedarf, Mindestunterhalt, Existenzminimum, Bildungspakete, Kindergartenbeiträge, Umgangskosten usw. im Gerichtsalltag eine allenfalls geringe Rolle spielten. Seit der deutlichen Erhöhung des Kindergeldes ab 1996 gewährleisteten die unte...mehr

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FF 3/2012, Wie war es doch ... / IV. Zweck und Funktion des Kindergeldes

Angesichts der nicht zu übersehenden Ungereimtheiten bietet der vorliegende Beschluss erneut Anlass, sich mit der Funktion des Kindergeldes und seiner Bedeutung im System des Steuer-, Sozial- und Familienrechts auseinanderzusetzen. Dabei ist vorweg nochmals klarzustellen, dass – von Ausnahmen abgesehen – Kindergeld kein Einkommen des Kindes ist.[17] Es steht als eigener Anspr...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / VIII. § 1581 BGB

Im Urteil des BGH[44] in Folge der Beanstandung der Bedarfsbemessung nach der Drittelmethode durch das BVerfG (siehe Anmerkung 1b zu § 1578 BGB) heißt es: Bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit nach § 1581 BGB sind auch weitere Umstände zu berücksichtigen, die nicht bereits Einfluss auf die Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen gehabt haben...mehr

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Heraufsetzung des notwendigen Selbstbehalts gegenüber minderjährigen Kindern bei erhöhtem Wohnbedarf des Unterhaltsschuldners

Leitsatz Dem Antragsgegner wurde vom FamG Verfahrenskostenhilfe für seine Rechtsverteidigung gegen den Antrag der Kindesmutter auf Zahlung von Kindesunterhalt für die im Jahre 1997 geborene gemeinsame Tochter i.H.v. 218,74 EUR monatlich versagt. Er bezog eine geringe Erwerbsunfähigkeitsrente und berief sich auf außergewöhnlich hohe Wohnkosten von 494,00 EUR monatlich, die de...mehr

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Minderjährigenunterhalt: Mangelfallberechnung bei zusätzlicher Mitabdeckung des Barbedarfs eines im Haushalt des Unterhaltsschuldners wohnenden Kindes

Leitsatz Der Antragsteller begehrte Verfahrenskostenhilfe für den Antrag auf Abänderung seiner titulierten Unterhaltsverpflichtung gegenüber zwei minderjährigen Kindern mit dem Ziel des vollständigen Wegfalls der Unterhaltsverpflichtung. Er versorgte in seinem Haushalt ein weiteres minderjähriges Kind, für das er auch den Barunterhalt leistete. Das erstinstanzliche Gericht hat...mehr

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FF 1/2012, 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle

Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern. In der Düsseldorfer Tabelle, ...mehr

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FF 12/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Abänderung von Unterhaltstiteln Zu Unterhaltszahlungen kann auch wegen künftig fällig wiederkehrenden Leistungen in einer Entscheidung verpflichtet werden (§ 258 ZPO). Diese ergeht aufgrund einer Vorausschau (Prognose) der künftigen Verhältnisse. Aus Gründen der Billigkeit kann die Rechtskraft der Unterhaltsentscheidung auf einen Abänderungsantrag nach § 238 FamFG durchbroche...mehr

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FF 1/2012, Darlegung ehebed... / 2 Gründe:

[9] Die Revision hat Erfolg. [10] Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsurt. v. 11.8.2010 – XII ZR 102/09, FamRZ 2010, 1637, Rn 8 und v. 25.112009 – XII ZR 8/08, FamRZ 2010, 192, Rn 5 und Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB ...mehr

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FF 12/2011, Die Praxis der ... / Statistik

Die Erfahrung zeigt: Die Neigung der Familiensenate der Oberlandesgerichte, die Revision zuzulassen, ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. Sogar zwischen den Senaten einzelner Oberlandesgerichte scheint es Abweichungen zu geben. Diese Arbeitshypothese war Anlass zu einer Untersuchung und rechtlichen Beurteilung der Zulassungspraxis. Alle Oberlandesgerichte haben dasselbe Gese...mehr

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AGS 12/2011, Kürzung eines ... / 2 Aus den Gründen

Das vom Beklagten eingelegte Rechtsmittel hat der Senat bereits teilweise beschieden, nämlichmehr

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Kindesunterhalt oberhalb der Tabellenhöchststufe; keine schematische Fortrechnung der Düsseldorfer Tabelle über die 10. Einkommensgruppe hinaus

Leitsatz Beim Kindesunterhalt gilt der Grundsatz, dass Kinder keinen Anspruch haben sollen auf Teilhabe am Luxus ihrer Eltern. Dies schließt aber nicht aus, dass für das Kind tatsächlich Ausgaben anfallen, die von den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht gedeckt sind und als Mehrbedarf geltend gemacht werden können. Zentrales Problem der Entscheidung des OLG Schleswig war di...mehr

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FF 10/2011, Anrechnung des ... / 1 Gründe:

A. [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt bei der Anrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt gemäß § 1612b BGB n.F., wenn der Unterhaltspflichtige neben der Zahlung von Kindesunterhalt zur Leistung von Ehegattenunterhalt verpflichtet ist. I. [2] 1. a) Eltern schulden ihren Kindern unter den Voraussetzungen...mehr

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FF 01/2009, Düsseldorfer Tabelle

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FF 01/2011, Düsseldorfer Tabelle

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FF 12/2010, Wesentliche Änderungen der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2011

Die "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1.1.2011 geändert werden. Die wesentlichen Änderungen sind: Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 900 EUR auf 950 EUR erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 EUR. Auch die Selbstbehalte b...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Tabelle1 Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.

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FF 01/2011, Düsseldorfer Ta... / Anhang: Tabelle Zahlbeträge

Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 190 EUR, ab dem 4. Kind 215 EUR.mehr

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FF 01/2009, Düsseldorfer Ta... / Anhang: Tabelle Zahlbeträge

Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 164 EUR, für das 3. Kind 170 EUR, ab dem 4. Kind 195 EUR.mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / Anhang: Tabelle Zahlbeträge

Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. bis 3. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 154 EUR, ab dem 4. Kind 179 EUR.mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / Anmerkung zu I-III:

Hinsichtlich berufsbedingter Aufwendungen und berücksichtigungsfähiger Schulden gelten Anmerkungen A. 3 und 4 – auch für den erwerbstätigen Unterhaltsberechtigten – entsprechend. Diejenigen berufsbedingten Aufwendungen, die sich nicht nach objektiven Merkmalen eindeutig von den privaten Lebenshaltungskosten abgrenzen lassen, sind pauschal im Erwerbstätigenbonus von 1/7 entha...mehr

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FF 01/2011, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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FF 01/2009, Düsseldorfer Ta... / Kindesunterhalt

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FF 01/2009, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

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FF 01/2011, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter könn...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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