Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 BGB gleichgestellten Kindern ("privilegierte Volljährige") gilt im Allgemeine...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der sog. Selbstbehalt verbleiben. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze. Er beträgt bei nicht Erwerbstätigen 880 EUR, bei Erwerbstätigen 1.08...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Der Unterhaltsverpflichtete ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2. Der notwendige Selbstbehalt beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichti-gen monatli...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). Er beträgt 21.2. gegenüber Minderjährigen und gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern (notwendiger oder...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

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AGS 1/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist auch begründet. 1. Das FamG ist bei seiner Festsetzung des Verfahrenswertes einer in der obergerichtlichen Rspr. verbreiteten Auffassung gefolgt, wonach bei der Festsetzung des Verfahrenswertes auf die konkrete Leistungsfähigkeit der Beteiligten abzustellen und deshalb vom nach §§ 43 Abs. 2, 44 Abs. 2 S. 2, 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG maßgeblichen Netto...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.7 Anlagen

Anlage I Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt Stand : 1.1.2017 Anlage II Kindergeldanrechnungstabelle Anlage III Umrechnung dynamischer Titel nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ei...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / VI. Keine Geringwertigkeit der Ausgleichswerte

Rz. 54 § 20 Abs. 1 Satz 3 VersAusglG bestimmt ausdrücklich, dass auch im Wertausgleich nach der Scheidung die Geringfügigkeitsgrenze des § 18 VersAusglG anzuwenden ist. Rz. 55 Diese Norm schließt den Versorgungsausgleich in denjenigen Fällen grds. aus, in denen der Ausgleichswert eines Anrechts oder die Differenz der Ausgleichswerte beiderseitiger gleichartiger Anrechte einen...mehr

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§ 3 Der Miterbe / IV. Kosten der Grundbuchberichtigung

Rz. 153 Für die Eintragung eines Eigentümers oder von Miteigentümern wird eine 1,0 Gebühr erhoben (§ 34 GNotKG i.V.m. Nr. 14110 KV GNotKG, Tabelle B). Dabei kommt es nicht auf den Rechtsgrund an, darunter fällt also auch die Eintragung des Eigentümers im Wege der Grundbuchberichtigung. Maßgebend sind die Wertvorschriften der §§ 34 ff. GNotKG. Rz. 154 Hinweis Die Grundbuchberi...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 2. Konkrete Kostenbeteiligungen nach §§ 91 ff. SGB VIII

Rz. 145 Die konkrete Kostenbeteiligung ist vorgesehen für Von der Beteiligung umfasst werden neben den sozialpädagogischen Leistungen auch die Kosten für Unterhalt und Krankenhilfe,[494] wobei gem. § 91 Abs. 4 SGB VIII jedoch die reinen Verwaltungskosten ausgeklammert sind. Rz. 146 Die Beteiligungshöhe orientiert ...mehr

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FF 10/2016, Kindesunterhalt... / 3 Anmerkung

Das OLG regelt den Barunterhalt im Falle des Wechselmodells, der in etwa hälftigen Betreuung zweier minderjähriger Kinder, J und L, durch beide Eltern. Es ermittelt den Unterhaltsbedarf, indem es den tabellenmäßigen Regelbedarf von 462 EUR (554 – 92 EUR) für J und von 390 EUR (482 EUR – 92 EUR) für L, den der Vater im Falle alleiniger Barunterhaltspflicht zu zahlen hätte, um...mehr

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FF 10/2016, Familienunterha... / Leitsatz

1. Wird ein Ehegatte stationär pflegebedürftig, so entsteht ihm ein besonderer persönlicher Bedarf, der vor allem durch die anfallenden Heim- und Pflegekosten bestimmt wird. In diesem Fall richtet sich der Familienunterhaltsanspruch ausnahmsweise auf Zahlung einer Geldrente. 2. Ein solcher Unterhaltsanspruch setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Der de...mehr

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FF 10/2016, Familienunterha... / 2 Anmerkung

Leitsatz Der Familienunterhalt ist bei einem stationär pflegebedürftigen Ehegatten hinsichtlich des persönlichen Bedarfs, der vor allem durch die Heim- und Pflegekosten bestimmt wird, ausnahmsweise durch Zahlung einer Geldrente zu leisten. Der Anspruch setzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners voraus. Diesem ist mindestens ein Eigenbedarf in Höhe des eheangemessen...mehr

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zfs 10/2016, Übergangsrecht... / 2 Aus den Gründen

" … II. Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch ansonsten unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst keinen Erfolg." Die vom Rechtspfleger durchgeführte Nachfestsetzung ist rechtsfehlerfrei erfolgt. 1. a) Es besteht in Rspr. und Literatur Einigkeit darüber, dass versehentlich in einem ersten Kostenfestsetzu...mehr

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AGS 10/2016, Nachfestsetzun... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch ansonsten unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst keinen Erfolg. Die vom Rechtspfleger durchgeführte Nachfestsetzung ist rechtsfehlerfrei erfolgt. 1. a) Es besteht in Rspr. und Lit. Einigkeit darüber, dass versehentlich in einem ersten Kostenfestsetzungsverfahren n...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / IV. Fiktives Einkommen des Unterhaltspflichtigen

Erzielt der Unterhaltspflichtige tatsächlich kein Einkommen, weil er nicht arbeitet, ist ein solches evtl. zu unterstellen mit der Folge, dass er als leistungsfähig anzusehen ist. Nach dem in § 1603 Abs. 1 BGB verankerten Grundsatz ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemesse...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / bb) Ersparnisse bei einem Aufenthalt in einer Haftanstalt

Befindet sich ein Unterhaltspflichtiger in Haft, ist sein Selbstbehalt nicht mit den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle zu bemessen. Dem Strafgefangenen werden in der Haftanstalt Wohnen und Verpflegung, Bekleidung (vgl. §§ 15 ff. JVollzGB BW III; §§ 17 ff. StVollzG) und Gesundheitsfürsorge (vgl. §§ 33 f. JVollzGB BW III; §§ 56 ff. StVollzG) kostenlos zur Verfügung gestellt, so ...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / aa) Wohnkosten

Mietaufwendungen eines Unterhaltspflichtigen für eine selbstgenutzte Wohnung gehören grundsätzlich zum allgemeinen Lebensbedarf. In dem gegenüber Minderjährigen geltenden notwendigen Selbstbehalt i.H.v. 1.080 EUR bei Erwerbstätigen und 880 EUR bei Nichterwerbstätigen[38] sind Wohnkosten mit monatlich 380 EUR enthalten. Wenn die zu zahlende Miete diese Kosten erheblich übersc...mehr

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zfs 9/2016, Bemessung des H... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Bekl. sind dem Kl. gem. §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 S. 1 StVG, §§ 249, 251, 253 Abs. 2, 843 Abs. 1 BGB, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, § 1 PflVG zur Leistung von Schadensersatz und zur Zahlung von Schmerzensgeld (nur) in tenoriertem Umfang verpflichtet." 1. Die Bekl. schulden dem Kl. über die bereits vorgerichtlich gezahlten 15.000 EUR und über die vom LG zuerkannten weiteren...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer Tabelle

– Stand: 1.1.2018 Zusammenfassung Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt....mehr

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Tabelle

– Stand: 1.1.2017 Zusammenfassung Die Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die N...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorfer Tabelle 2016

Zum 1. Januar ist die Düsseldorfer Tabelle neu gefasst worden. Dies gab das OLG Düsseldorf Mitte Dezember bekannt. Die Tabelle war erst im August 2015 zuletzt geändert worden. Die neuerliche Anpassung beruht auf der Entscheidung des Gesetzgebers, den Unterhalt minderjähriger Kinder künftig an einer anderen Bezugsgröße auszurichten. Durch die Unterhaltsreform von 2008 wurde d...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer Tabelle

– Stand: 1.8.2015 Zusammenfassung Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die...mehr

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Tabelle

– Stand: 1.1.2016 Zusammenfassung Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 1. Neue Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2016

Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrecht pp. (UntKostRÄndG vom 20.11.2015; BGBl I, S. 2018) ist § 1612a BGB zum 1.1.2016 dahin geändert worden, dass auf das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum des minderjährigen Kindes abgestellt wird und der BMJV zu einer Rechtsverordnung ermächtigt wird, den Betrag des Mindestunterh...mehr

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ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Neue Düsseldorfer Tabelle 2017

Zum 1.1.2017 ist die Düsseldorfer Tabelle neu gefasst worden. Die Tabelle war zuletzt erst zum 1.1.2016 geändert worden, die jetzige erneute Anpassung war jedoch dort schon absehbar und vom OLG Düsseldorf auch angekündigt worden (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 1/2016, S. 2 f.). Sie beruht auf der Neuberechnung des Mindestunterhalts nach der Verordnung zur Festlegung des Mindestunte...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / Zusammenfassung

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung zum 1.1.2018 ist ...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / [Ohne Titel]

Zum 1. Januar ist die Düsseldorfer Tabelle neu gefasst worden. Dies gab das OLG Düsseldorf Mitte Dezember bekannt. Die Tabelle war erst im August 2015 zuletzt geändert worden. Die neuerliche Anpassung beruht auf der Entscheidung des Gesetzgebers, den Unterhalt minderjähriger Kinder künftig an einer anderen Bezugsgröße auszurichten. Durch die Unterhaltsreform von 2008 wurde de...mehr

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung beruht auf dem Geset...mehr

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Die Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung zum 1.1.2017 ist durch...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / Zusammenfassung

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung berücksichtigt die j...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO : Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO : Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO : Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgeb...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Verbesserung der Qualität von Sachverständigengutachten

Gegen das Ärgernis mangelhafter Gutachten in Gerichtsverfahren will die Bundesregierung mit einer Neuregelung des Sachverständigenrechts vorgehen. Sie hat einen diesbezüglichen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium (s. dazu ZAP Anwaltsmagazin 14/2015, S. 749) Mitte Dezember angenommen und auf den parlamentarischen Weg gebracht. Das Gesetz soll z...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Steuererklärung künftig papierlos

Das Bundeskabinett hat Mitte Dezember ein Maßnahmenpaket beschlossen, um das Besteuerungsverfahren in Deutschland zu vereinfachen. Wenn Bundestag und Bundesrat im ersten Halbjahr des kommenden Jahres "mitspielen", könnte zum Januar 2017 eine Reform in Kraft treten, die – so die Bundesregierung wörtlich – "mit dem nervigen Papierkram bei der jährlichen Steuererklärung" Schlus...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Deutschland wegen Führerschein-Praxis vor dem EuGH

Weil Deutschland die gemeinsamen EU-Regeln für Führerscheine nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, hat die Kommission am 10. Dezember Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht. Neben Deutschland wurden auch Österreich, Finnland und Polen verklagt. Diese Staaten stellen – so der Vorwurf – u.a. Führerscheine aus, die nicht die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer haben...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Neues Formular für die Anrufung des EGMR

Am 1. Januar tritt eine geänderte Fassung des Art. 47 der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Kraft. Die Änderungen betreffen in erster Linie Beschwerden von juristischen Personen und Beschwerdeführern, die anwaltlich vertreten sind. So muss u.a. ab Jahresbeginn ein neues Beschwerdeformular verwendet werden, das von der Internetseite des EGM...mehr