Zum 1.1.2017 hat die Düsseldorfer Tabelle eine neue Fassung erhalten. Die Bedarfsätze sind entsprechend der Steigerung des Mindestunterhalts angepasst worden (Mindestunterhalt in den jeweiligen Altersgruppen: 342 EUR statt 335 EUR, 393 EUR statt 384 EUR, 460 EUR statt 450 EUR).

Das i.d.R. hälftig anzurechnende Kindergeld beträgt für die beiden ersten Kinder 192 EUR, für des dritte 198 EUR und für die weiteren Kinder 223 EUR (s. ZAP F. 11, S. 1385).

Zum Jahresbeginn 2017 sind die Regelsätze in der Grundsicherung um 2 bis 5 EUR angehoben worden (s. ZAP Anwaltsmagazin 1/2017, S. 3).

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