Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Finanzdienstleistungsinstitute (Abs. 4 Satz 1 Alt. 1 und Satz 2)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Nach § 340 Abs. 4 unterliegen auch Finanzdienstleistungsinstitute iSd. § 1 Abs. 1a KWG fast vollständig den branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 340 ff., soweit sie nicht nach § 2 Abs. 6 oder 10 KWG von der Anwendung ausgenommen sind. § 340 Abs. 4 wurde infolge der Sechsten KWG-Novelle, mit der Finanzdienstleistungsinstitute der Auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Anzuwendende Vorschriften (Abs. 1)

Rz. 6 [Autor/Zitation] Mit dem Verweis auf die Geltung der Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (§§ 290 bis 315a) wird verdeutlicht, dass mit den §§ 341i und 341j kein eigenes versicherungsspezifisches Regelwerk geschaffen wurde. Die versicherungsspezifischen Regelungen der §§ 341a–341h ergänzen l...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz und Bemessungsgrundlage

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das Gesetz nennt zwei selbstständige Bemessungsgrundlagen, auf die der Altersentlastungsbetrag jeweils getrennt anzuwenden ist. Eine Zusammenrechnung bei den beiden Teilen – des maßgebenden Arbeitslohns und der maßgebenden Summe der positiven Einkünfte im Übrigen – zu einer einheitlichen Bemessungsgrundlage findet nicht statt. Die Festlegung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 8.1 Grundlagen

Rz. 85 Die Notwendigkeit intensiver zwischenstaatlicher Amtshilfe ergibt sich aus der Sicht der Zollverwaltung insbesondere aus folgenden Gesichtspunkten: Der Warenverkehr über die Grenzen und die internationalen Wirtschaftsverflechtungen haben sich immer mehr ausgedehnt. Die sich fortentwickelnden wirtschaftlichen Verhältnisse mit zunehmendem Warenverkehr, die zur Vereinfac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Überblick über den Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 UmwStG enthält die grundlegenden Vorschriften über die Auswirkungen des Vermögensüberganges auf den Gewinn der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person im Fall der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf den alleinigen Gesellschafter der Kö. Im Zuge des Vermögensübergangs kommt es zu einem Wechsel in der Besteuerungssystem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wesentliche außerbilanzielle steuerliche Korrekturen

Rn. 337c Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Außerhalb der StB – und damit außerhalb der Maßgeblichkeitsfrage – wird das StB-Ergebnis auf der zweiten Korrekturstufe weiter angepasst. Außerbilanzielle Kürzungenmehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / E. Zuständigkeiten und Verfahren der Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 85 Die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte ist vor der örtlichen Zuständigkeit zu prüfen. Nur wenn die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte vorliegt, kann das im Inland örtlich zuständige Gericht bestimmt werden. Doch die internationale Zuständigkeit bestimmt sich regelmäßig nach der örtlichen Zuständigkeit, so dass dessen B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.6 Länderbezogene Berichte (Country-by-Country Reporting – CbCR)

Rz. 26e Im Rahmen des BEPS-Projekts wurde u. a. eine Verschärfung der Dokumentation konzerninterner, grenzüberschreitender Lieferungs- und Leistungsbeziehungen vereinbart.[1] Das Ergebnis dieses Maßnahmenpakets wurde auf Ebene der EU Gegenstand der EU-Amtshilferichtlinie (Rz. 28). Im Verhältnis zu Drittstaaten trat die Bundesrepublik in einer Verhandlungsrunde am 31.1.2016 d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten (Abs. 3, 3a und 3b)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Verstöße gegen die in § 341n Abs. 1 bis 2a aufgeführten Vorschriften können gem. § 341n Abs. 3 und 3a mit Geldbußen geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße ist grds. abhängig von der Ordnungswidrigkeit. Rz. 23 [Autor/Zitation] Bei allen Versicherungsunternehmen können gem. § 341n Abs. 3 Satz 1 Geldbußen iHv. bis zu 50.000 EUR bei Verstößen gegen Rechnungsl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 19 Anwendungsregelung zur Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereiches des UmwStG aufgrund der Änderung des § 1 UmwStG durch das KöMoG (§ 27 Abs 18 UmwStG)

Tz. 50 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 27 Abs 18 UmwStG, der durch das KöMoG v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050) dem § 27 UmwStG angefügt worden ist, ist § 1 UmwStG idF des KöMoG erstmals auf Umw und Einbringungen anzuwenden, deren stl Übertragungsstichtag nach dem 31.12.2021 liegt. Maßgebend für die erstmalige Anwendung ist somit der stliche Übertragungsstichtag nach § 2 bzw...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Regelungen zur Konzernrechnungslegung wurden bereits bei Einführung des PublG im Jahr 1969 (BGBl. I 1969, 1189) getroffen. Das PublG sollte damit die Neuregelungen zur Konzernrechnungslegung durch das AktG 1965 (§§ 329 ff. AktG 1965) flankieren. Nach AktG 1965 bestand eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nur, wenn die Konzernspitze als AG o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6 Leistung zwischenstaatlicher Amtshilfe in anderen Fällen (Abs. 3)

Rz. 67 Nach § 117 Abs. 3 AO können die deutschen Finanzbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen zwischenstaatliche Amtshilfe unter bestimmten Voraussetzungen "auch in anderen Fällen" leisten. Da Abs. 1 des § 117 AO die Inanspruchnahme ausländischer Amtshilfe behandelt, Abs. 2 das Leisten von Amtshilfe aufgrund innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen, aufgrun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) sind die verschiedenen Regelungstatbestände des AktG 1965 (§ 148 – Vorlagepflicht; § 165 – Auskunftsrecht; § 336 Abs. 4 – Konzernabschluss) aus Gründen der Übersichtlichkeit im HGB zusammengefasst worden (zur Entstehung vgl. Biener/Berneke, BiRiLiG, 1986, 424 f.). Rz. 16 [Autor/Zitation] Die Regelungen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7.1 Befugnisse bei der Durchführung der Amtshilfe (Abs. 4 S. 1)

Rz. 78 Im Rahmen der Amtshilfe ist grundsätzlich zunächst auf die den Finanzbehörden bereits vorliegenden Informationen zurückzugreifen. Damit erschöpft sich die Ermittlungspflicht jedoch nicht. Können weitere Erkenntnisse erzielt werden, so sind diese nach den in der AO vorgesehenen Verfahren zu ziehen. Dies ergibt sich zumindest bei Ersuchen um Amtshilfe nach Abs. 2 schon ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 7 Verrechnung von mit dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen (S. 6)

Rz. 49 Nach § 31 S. 6 EStG sind für den Fall des Abzugs der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG auch mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen in der Weise zu verrechnen (d. h. zurückzufordern), dass der entsprechende Anspruch der tariflichen ESt hinzugerechnet wird. Damit wird eine Doppelbegünstigung vermieden. Die Summe ergibt die festzusetzende ESt (§ 2 Abs. 6 S. 2 EStG)....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Eine sehr frühzeitige Klärung steuerlicher Risiken ist sowohl für die Unternehmen, die diesen dann frühzeitig vorbeugen, bzw. die betreffenden Jahre abschließen können, als auch für die betroffenen Finanzbehörden, die angemessene Überprüfungen initiieren oder aber die Jahre prüfungsfrei stellen können, sehr vorteilhaft. Personelle Ressourcen und die entsprechenden Unte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG n. F.

Rz. 41 § 28 Abs. 3 ErbStG n. F. gilt für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31.12.2024 entsteht. Nach § 28 Abs. 3 S. 1 ErbStG n. F. wird die Stundungsmöglichkeit auf sämtlichen Grundbesitz erweitert, der Wohnzwecken dient. Nach dem Willen des Gesetzgebers werden damit auch Wohnungen erfasst, die z. B. in Mietwohngrundstücken, gemischt genutzten Grundstücken oder Geschäftsg...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.18.3 Zuwendungen an ausländische begünstigte Körperschaften (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG)

Rz. 88 Mit Einführung des § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG a. F. durch das Steueränderungsgesetz 1992 vom 25.2.1992[1] wurden in die Steuerbefreiung auch Zuwendungen an ausländische Religionsgesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. a und b ErbStG einbezogen. Zusätzliche Voraussetzung war jedoch, dass der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Erwerb von zu Wohnzwecken genutztem Grundbesitz (§ 28 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 35 Im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 hat der Gesetzgeber die Stundungsmöglichkeit durch die Einführung des § 28 Abs. 3 ErbStG auf den Erwerb von zu Wohnzwecken genutztem Grundvermögen erweitert. Hintergrund der Neuregelung war die nach der Reform der bewertungsrechtlichen Vorschriften am gemeinen Wert ausgerichteten...mehr

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CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 3 Eine Vielzahl von Unternehmen betroffen

Die CSRD betrifft im Vergleich zu ihrer Vorgängerregulierung, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), deutlich mehr Unternehmen. Schätzungen zur Folge erhöht sich allein in Deutschland die Zahl der betroffenen Unternehmen von 550 auf 15.000. Ob und ab wann ein Unternehmen von der CSRD betroffen und damit berichtspflichtig ist, hängt von verschiedenen Kriterien hinsicht...mehr

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Andere Einkünfte – ABC IntStR / 2 Inhalt

Ihrer Herkunft nach lassen sich die unter Art. 21 OECD-MA fallenden Einkünfte in drei Gruppen einteilen: Einkünfte aus dem anderen Vertragsstaat, die ihrer Art nach in Art. 6–20 OECD-MA nicht behandelt wurden. Einkünfte aus einem Drittstaat, die entweder ihrer Art nach in Art. 6–20 OECD-MA nicht behandelt wurden oder die zwar ihrer Art nach in den vorhergehenden Artikeln behande...mehr

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Buchführung im Ausland (Dat... / 2 Inhalt

Durch die Einführung von den §§ 146 Abs. 2a, 2b AO sollte zum einen dem Bedürfnis Rechnung getragen werden, die Buchführungs- und Aufzeichnungsarbeiten deutscher Tochtergesellschaften in die Zentralen ausländischer Konzerne oder deren zentralisierte Buchführungsstellen zu verlagern. Zum anderen sollte die Möglichkeit eröffnet werden, die Kosten der Buchführungs- und Aufzeich...mehr

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Studenten, Praktikanten und... / 2 Inhalt

Art. 20 OECD-MA enthält keine Zuordnungsregelung der Besteuerungsrechte von Ansässigkeits- und Quellenstaat. Stattdessen wird ausschließlich dem Gastland, in dem sich der Student, Praktikant oder Lehrling zu Ausbildungszwecken aufhält, das Besteuerungsrecht hinsichtlich bestimmter Zahlungen aus dem Herkunftsland oder aus Drittstaaten entzogen. Die Besteuerungsrechte des Herk...mehr

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Nichtselbstständige Arbeit ... / 2 Inhalt

Nach § 34d Nr. 5 EStG sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ausl. Einkünfte, wenn sie in einem ausl. Staat ausgeübt oder, ohne im Inland ausgeübt worden zu sein, in einem ausl. Staat verwertet werden. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a) EStG handelt es sich um der beschr. Steuerpflicht ("Beschränkte Steuerpflicht") unterliegende inländische Einkünfte, wenn die nich...mehr

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Multilaterales Instrument –... / 2 Inhalt

Das MLI dient der Umsetzung zahlreicher BEPS-Maßnahmen, namentlich der Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen (BEPS-Aktionspunkt 2), gegen Abkommensmissbrauch (BEPS-Aktionspunkt 6), gegen die künstliche Vermeidung von Betriebsstätten (BEPS-Aktionspunkt 7) und für die Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit in Verständigungs- und Schiedsverfahren (BEPS-Aktionspunkt 14). Um e...mehr

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Verluste – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die "Symmetriethese" wirft die Frage auf, ob ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) vorliegt, wenn bei inländischen Verlusten ein Abzug möglich wäre. Der EuGH hatte dies für "finale Verluste" für Verluste aus im Ausland belegenen Betriebsstätten ursprünglich bejaht, jedoch nur, wenn der Quellenstaat ein EU- oder EWR-Staat ist. Für Verluste aus Drittstaat...mehr

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Verluste – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Für die Behandlung von Verlusten, bei denen ein ausl. Staat der Quellenstaat ist, enthält das deutsche Recht nur verstreute Regelungen. § 34d EStG behandelt "ausländische Einkünfte", wobei Einkünfte nach § 2 Abs. 1 EStG sowohl positive wie negative Einkünfte (Verluste) sein können. Ob diese Verluste im Inland steuerlich abgezogen werden können, richtet sich danach, ob ein DBA...mehr

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Buchführung im Ausland (Dat... / 1 Systematische Einordnung

Grundsätzlich müssen Unternehmen in Deutschland ihre Bücher hierzulande führen und aufbewahren, § 146 Abs. 1 S. 1 AO. Allerdings erlaubt § 146 Abs. 2a AO es, die elektronischen Bücher und Aufzeichnungen im Ausland zu führen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der Stpfl. muss hierzu einen schriftlichen Antrag stellen und den Standort des Datenverarbeitungssystems sowie...mehr

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Andere Einkünfte – ABC IntStR / 3 Beratungshinweise

Den Hauptanwendungsbereich der Vorschrift bilden Drittstaateneinkünfte. Es handelt sich dabei um Einkünfte, die aus einer in keinem der beiden involvierten Vertragsstaaten belegenen Quelle stammen. Drittstaaten sind alle anderen Staaten, die nicht Vertragsstaaten des in Rede stehen Abkommens sind. Da Art. 21 OECD-MA eine unmittelbare Zuweisung des Besteuerungsrechts vornimmt,...mehr

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Verluste – ABC IntStR / 2 Inhalt

Soweit sie den Tatbestand des § 34d EStG erfüllen, sind auch Verluste "ausländische Einkünfte". Besteht ein DBA, richtet es sich nach dessen Bestimmungen, ob und inwieweit sie im Inland berücksichtigt werden können. Nach der "Symmetriethese" des BFH erfasst die Freistellung von Einkünften auch Verluste, sodass sie im Inland steuerlich nicht von positiven Einkünften abgezogen...mehr

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Bankgeheimnis – ABC IntStR / 2 Inhalt

Im nationalen Steuerrecht ist das Bankgeheimnis gegenüber den Finanzbehörden durch ersatzlose Aufhebung des § 30a AO entfallen.[1] Grund für die Beseitigung des steuerlichen Bankgeheimnisses war der wachsende internationale Druck, da das Bankgeheimnis eine wesentliche Behinderung für eine gleichmäßige Besteuerung darstellte, sowie national die Erkenntnis, dass das Bankgeheimn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.9.1 Allgemeines

Rz. 296 Durch § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO in der seit dem 1. 1. 2015 geltenden Fassung hat der Gesetzgeber in dogmatisch problematischer Weise für diejenigen Fälle, die vom Gesetzgeber gem. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 bis 6 AO [1] als Regelbeispiele für das Vorliegen eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung bewertet werden, einen weiteren Sperrgrund geschaffen. § 371...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.13 Verstoß gegen die Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Herstellung oder Vermittlung von Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften

2.13.1 Allgemeines Rz. 101 Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1d AO i. V. m. § 138b Abs. 1-3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig der Mitteilungspflicht nach § 138b Abs. 1-3 AO nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. Es werden somit Verstöße von Finanzinstituten gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Herstellung oder Vermittlung von B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.13.1 Allgemeines

Rz. 101 Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1d AO i. V. m. § 138b Abs. 1-3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig der Mitteilungspflicht nach § 138b Abs. 1-3 AO nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. Es werden somit Verstöße von Finanzinstituten gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Herstellung oder Vermittlung von Beziehungen inländi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 61j § 379 Abs. 1 Nr. 8 AO sanktioniert – ähnlich wie § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO – die nicht vollständige Aufbewahrung oder Nichtaufbewahrung der nach § 147a Abs. 1 S. 1 sowie Abs. 2 S. 1 AO aufzubewahrenden Unterlagen. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass auch eine Steuerhinterziehung, hinter die der Bußgeldtatbestand zurücktreten würde, für dieselbe Steuerart und denselben ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.13.2 Tauglicher Täter

Rz. 107 Auch bei § 379 Abs. 2 S. 1 Nr. 1d AO handelt es sich um ein Sonderdelikt. Nur mitteilungspflichtige Stellen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1–3 und 6 GwG sind zur Mitteilung verpflichtet. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende in Deutschland ansässige Finanzinstitute: Kreditinstitute [1] sowie im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Kreditinstitute...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.2 Tauglicher Täter

Rz. 61p Tauglicher Täter i. S. d. § 379 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 147a Abs. 1 S. 1 AO ist jeweils der Stpfl., dessen positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 EStG in Summe im Kalenderjahr mehr als 500.000 EUR beträgt. Unter die Abgeltungsteuer fallende Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nicht in die Berechnung einzubeziehen, wenn die Kapitalerträge mit einem besonderen Steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 5 § 379 AO bedroht 19 unterschiedliche Begehungsweisen mit Geldbuße: das Ausstellen unrichtiger Belege[1] die entgeltliche Weitergabe von Belegen[2] das Nichtverbuchen oder unrichtige Verbuchen von Geschäftsvorfällen[3] den Einsatz ordnungswidriger elektronischer Aufzeichnungssysteme[4] das Fehlen einer zertifizierten internen technischen Sicherungseinrichtung bei elektronisc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.5 Eignung zur Verkürzung ausländischer Abgaben

Rz. 15 § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO schützt aufgrund der (erweiternden) Regelung in § 379 Abs. 1 S. 2 und 3 AO auch bestimmte ausländische Fiskalinteressen. Geschützt werden im Einzelnen Einfuhr- und Ausfuhrabgaben bestimmter Staaten sowie die USt anderer EU-Mitgliedsstaaten. Rz. 16 Der Begriff der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben [1] umfasst auch die Einfuhrumsatzsteuer und bei eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Qualifizierter Drittstaat (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 6 der Amtshilferichtlinie den Begriff des qualifizierten Drittstaats. Rz. 7 Ein Drittstaat ist ein qualifizierter Drittstaat, wenn er auf der Grundlage einer zwischenstaatlichen Vereinbarung einen automatischen Austausch von Informationen durchführt, die als mit den nach dem PStTG zu meldenden In...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 10 Drittstaat (Abs. 10)

Rz. 25 Nach Abs. 10 ist jeder Staat oder jedes Gebiet, der oder das nicht Mitgliedstaat der EU ist, ein Drittstaat i. S. d. PStTG.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 7 Qualifizierter Plattformbetreiber, qualifizierter Drittstaat, qualifizierte Vereinbarung, qualifizierte relevante Tätigkeit

1 Allgemeines Rz. 1 Die Begriffsbestimmungen des § 7 PStTG sind ausschließlich im Zusammenhang mit Plattformbetreibern von Bedeutung, die ihren Sitz in Drittstaaten haben, aber als exterritoriale Betreiber in der EU tätig sind.[1] 2 Qualifizierter Plattformbetreiber (Abs. 1) Rz. 2 Abs. 1 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 5 der Amtshilferichtlin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.3 Plattformbetreiber mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Drittstaat (Abs. 4 Nr. 2)

Rz. 58 Abs. 4 Nr. 2 klassifiziert Plattformbetreiber als meldende Plattformbetreiber, die in keinem Mitgliedstaat ansässig sind, sofern sie ihre Tätigkeit in der EU ausüben (Buchst. a. und b.).[1] Nach Buchst. c. üben die nicht in einem Mitgliedstaat ansässigen Plattformbetreiber ihre Tätigkeit in der EU aus, sofern sie in einem Mitgliedstaat ansässigen Anbietern ermöglichen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Meldepflicht von Plattformbetreibern aus Drittstaaten (Abs. 4)

Rz. 18 Für nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber ordnet der Abs. 4 an, dass sie nur im Fall einer Registrierung im Inland verpflichtet sind, an das BZSt zu melden. Somit setzt Abs. 4 Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 3 der Amtshilferichtlinie um.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Qualifizierter Plattformbetreiber (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 5 der Amtshilferichtlinie der Begriff des qualifizierten Plattformbetreibers. Rz. 3 Nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber unterfallen ebenfalls den Meldepflichten, sofern sie in der EU ihre Tätigkeiten ausüben.[1] Die Steuerverwaltung der Drittstaaten, aus denen heraus Plattformbetreiber i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Qualifizierte relevante Tätigkeit (Abs. 4)

Rz. 13 Abs. 4 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 9 der Amtshilferichtlinie den Begriff der qualifizierten relevanten Tätigkeit. Rz. 14 Demnach ist eine qualifizierte Tätigkeit jede relevante Tätigkeit, zu der gemäß einer qualifizierten Vereinbarung ein automatischer Austausch von Informationen vorgeschrieben ist. Während das PStTG eine unmitte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Qualifizierte Vereinbarung (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 bestimmt den Begriff einer qualifizierten Vereinbarung. Die Norm dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 7 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 10 Demnach ist eine Vereinbarung zwischen zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats der EU und eines Drittstaats über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen eine qualifizierte Vereinba...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Ausnahmeregelung bei nicht in der EU ansässigen Plattformbetreibern (Abs. 5)

Rz. 19 Abs. 5 setzt Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 4 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 20 § 13 Abs. 5 PstTG regelt die Fälle nicht in der EU ansässiger Plattformbetreiber, bei denen der "Switch off"-Mechanismus nicht zur Anwendung kommt. Dies kann dadurch geschehen, dass keine qualifizierte Vereinbarung zwischen dem Ansässigkeitsdrittstaat mit allen Mitgliedstaaten b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Begriffsbestimmungen des § 7 PStTG sind ausschließlich im Zusammenhang mit Plattformbetreibern von Bedeutung, die ihren Sitz in Drittstaaten haben, aber als exterritoriale Betreiber in der EU tätig sind.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 6 Veröffentlichungen durch das BZSt (Abs. 6)

Rz. 12 Abs. 6 regelt bestimmte Veröffentlichungspflichten, denen das BZSt im Interesse einer einfachen Anwendung des PStTG durch meldende Plattformbetreiber nachkommen soll. Rz. 13 Den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten steht es nach der DAC-7-Richtlinie frei, zu notifizieren, dass sie in Bezug auf ihre jeweiligen meldepflichtigen Anbieter die Angabe zur Kennung des Fin...mehr