Zeile 9

In dieser Zeile sind die negativen Einkünfte des Jahres 2022 aus Drittstaaten aus jeweils dem gleichen Staat und jeweils der gleichen Art einzutragen, sofern sie von dem Stpfl. direkt erzielt worden sind. Sind die Einkünfte über eine Personengesellschaft erzielt worden, sind die Beträge nicht in Zeile 9, sondern in Zeile 10 einzutragen.

Der Betrag ist nach Zeile 26 der Anlage ZVE zu übernehmen und erhöht dort die Summe der Einkünfte.

Zeile 10

In dieser Zeile sind die negativen Einkünfte des Jahres 2022 aus Drittstaaten aus jeweils dem gleichen Staat und jeweils der gleichen Art einzutragen, sofern sie von dem Stpfl. über eine Mitunternehmerschaft erzielt worden sind. Der Betrag ist aus der gesonderten und einheitlichen Feststellung der jeweiligen Mitunternehmerschaft zu entnehmen.

Der Betrag ist nach Zeile 26 der Anlage ZVE zu übernehmen und erhöht dort die Summe der Einkünfte.

Zeile 10a

In Zeile 10a sind die Verluste hinzuzurechnen, um den sich der Verlust des laufenden Jahres im Rahmen einer Sanierung verringert. Gem. § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 11 lit. d EStG sind Sanierungsgewinne ohne Berücksichtigung der Mindestbesteuerung gem. § 10d EStG mit Verlusten zu verrechnen. Im Rahmen des § 2a EStG sind aber die allg. Beschränkungen anzuwenden; so sind die Sanierungsgewinne nur mit Verlusten aus derselben Art der Tätigkeit und demselben Staat zu verrechnen.

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