Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 8.1 Grundlagen

Rz. 85 Die Notwendigkeit intensiver zwischenstaatlicher Amtshilfe ergibt sich aus der Sicht der Zollverwaltung insbesondere aus folgenden Gesichtspunkten: Der Warenverkehr über die Grenzen und die internationalen Wirtschaftsverflechtungen haben sich immer mehr ausgedehnt. Die sich fortentwickelnden wirtschaftlichen Verhältnisse mit zunehmendem Warenverkehr, die zur Vereinfac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz und Bemessungsgrundlage

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das Gesetz nennt zwei selbstständige Bemessungsgrundlagen, auf die der Altersentlastungsbetrag jeweils getrennt anzuwenden ist. Eine Zusammenrechnung bei den beiden Teilen – des maßgebenden Arbeitslohns und der maßgebenden Summe der positiven Einkünfte im Übrigen – zu einer einheitlichen Bemessungsgrundlage findet nicht statt. Die Festlegung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Einbringender

Tz. 8 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für den pers Anwendungsbereich in Bezug auf den Einbringenden bestehen keine besonderen ges Anforderungen. Die subjektiven Einschränkungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG gelten nicht für den Anteilstausch iSd § 21 UmwStG, weil sich die Anwendungsvorschrift insoweit nur auf die (Einbringungs-)Vorgänge nach § 1 Abs 3 Nr 1 bis 4 UmwStG bezieht. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Einbringung gegen "neue" Anteile

Tz. 41 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG erfordert die Ausgabe "neuer" Anteile an der übernehmenden Gesellschaft in ursächlichem Zusammenhang mit der Einbringung der hingetauschten Anteile (s Bezugnahme auf § 21 Abs 1 S 1 UmwStG; s Tz 23). Die Einbringung der Geschäftsanteile muss nämlich gem § 21 Abs 1 S 2 iVm Abs 1 S 1 UmwStG (zumindest...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Finanzdienstleistungsinstitute (Abs. 4 Satz 1 Alt. 1 und Satz 2)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Nach § 340 Abs. 4 unterliegen auch Finanzdienstleistungsinstitute iSd. § 1 Abs. 1a KWG fast vollständig den branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 340 ff., soweit sie nicht nach § 2 Abs. 6 oder 10 KWG von der Anwendung ausgenommen sind. § 340 Abs. 4 wurde infolge der Sechsten KWG-Novelle, mit der Finanzdienstleistungsinstitute der Auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Anzuwendende Vorschriften (Abs. 1)

Rz. 6 [Autor/Zitation] Mit dem Verweis auf die Geltung der Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (§§ 290 bis 315a) wird verdeutlicht, dass mit den §§ 341i und 341j kein eigenes versicherungsspezifisches Regelwerk geschaffen wurde. Die versicherungsspezifischen Regelungen der §§ 341a–341h ergänzen l...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wesentliche außerbilanzielle steuerliche Korrekturen

Rn. 337c Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Außerhalb der StB – und damit außerhalb der Maßgeblichkeitsfrage – wird das StB-Ergebnis auf der zweiten Korrekturstufe weiter angepasst. Außerbilanzielle Kürzungenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
3. Kapitel: Der zum Erben b... / E. Zuständigkeiten und Verfahren der Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 85 Die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte ist vor der örtlichen Zuständigkeit zu prüfen. Nur wenn die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte vorliegt, kann das im Inland örtlich zuständige Gericht bestimmt werden. Doch die internationale Zuständigkeit bestimmt sich regelmäßig nach der örtlichen Zuständigkeit, so dass dessen B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 19 Anwendungsregelung zur Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereiches des UmwStG aufgrund der Änderung des § 1 UmwStG durch das KöMoG (§ 27 Abs 18 UmwStG)

Tz. 50 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 27 Abs 18 UmwStG, der durch das KöMoG v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050) dem § 27 UmwStG angefügt worden ist, ist § 1 UmwStG idF des KöMoG erstmals auf Umw und Einbringungen anzuwenden, deren stl Übertragungsstichtag nach dem 31.12.2021 liegt. Maßgebend für die erstmalige Anwendung ist somit der stliche Übertragungsstichtag nach § 2 bzw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten (Abs. 3, 3a und 3b)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Verstöße gegen die in § 341n Abs. 1 bis 2a aufgeführten Vorschriften können gem. § 341n Abs. 3 und 3a mit Geldbußen geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße ist grds. abhängig von der Ordnungswidrigkeit. Rz. 23 [Autor/Zitation] Bei allen Versicherungsunternehmen können gem. § 341n Abs. 3 Satz 1 Geldbußen iHv. bis zu 50.000 EUR bei Verstößen gegen Rechnungsl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7.1 Befugnisse bei der Durchführung der Amtshilfe (Abs. 4 S. 1)

Rz. 78 Im Rahmen der Amtshilfe ist grundsätzlich zunächst auf die den Finanzbehörden bereits vorliegenden Informationen zurückzugreifen. Damit erschöpft sich die Ermittlungspflicht jedoch nicht. Können weitere Erkenntnisse erzielt werden, so sind diese nach den in der AO vorgesehenen Verfahren zu ziehen. Dies ergibt sich zumindest bei Ersuchen um Amtshilfe nach Abs. 2 schon ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Regelungen zur Konzernrechnungslegung wurden bereits bei Einführung des PublG im Jahr 1969 (BGBl. I 1969, 1189) getroffen. Das PublG sollte damit die Neuregelungen zur Konzernrechnungslegung durch das AktG 1965 (§§ 329 ff. AktG 1965) flankieren. Nach AktG 1965 bestand eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nur, wenn die Konzernspitze als AG o...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) sind die verschiedenen Regelungstatbestände des AktG 1965 (§ 148 – Vorlagepflicht; § 165 – Auskunftsrecht; § 336 Abs. 4 – Konzernabschluss) aus Gründen der Übersichtlichkeit im HGB zusammengefasst worden (zur Entstehung vgl. Biener/Berneke, BiRiLiG, 1986, 424 f.). Rz. 16 [Autor/Zitation] Die Regelungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.6 Dreiecksauskünfte

Rz. 35 Unter Dreiecksauskunft wird die Auskunft verstanden, die sich ein Staat über ein Ersuchen an einen zweiten Staat durch diesen bei einem dritten Staat beschafft. Das kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen, meist ist ein direktes Ersuchen an den dritten Staat aus rechtlichen Gründen nicht Erfolg versprechend. Unterschiedliche Beziehungen der betroffenen Personen k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 9 Einschränkung der DSGVO (Abs. 6)

Rz. 88 Der mit dem Wachstumschancengesetz[1] vollständig neu eingeführte § 117 Abs. 6 AO schränkt die Anwendung des § 2a Abs. 5 Nr. 2 AO ein, soweit dieser der Inanspruchnahme oder der Leistung der zwischenstaatlichen Amtshilfe entgegensteht. Er ist damit anwendbar für alle Fälle der Absätze 1 bis 3. Nach § 2a Abs. 5 Nr. 2 AO gelten die Vorschriften der DSGVO [2] über die Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Überblick über den Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 UmwStG enthält die grundlegenden Vorschriften über die Auswirkungen des Vermögensüberganges auf den Gewinn der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person im Fall der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf den alleinigen Gesellschafter der Kö. Im Zuge des Vermögensübergangs kommt es zu einem Wechsel in der Besteuerungssystem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Eine sehr frühzeitige Klärung steuerlicher Risiken ist sowohl für die Unternehmen, die diesen dann frühzeitig vorbeugen, bzw. die betreffenden Jahre abschließen können, als auch für die betroffenen Finanzbehörden, die angemessene Überprüfungen initiieren oder aber die Jahre prüfungsfrei stellen können, sehr vorteilhaft. Personelle Ressourcen und die entsprechenden Unte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 7 Verrechnung von mit dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen (S. 6)

Rz. 49 Nach § 31 S. 6 EStG sind für den Fall des Abzugs der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG auch mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen in der Weise zu verrechnen (d. h. zurückzufordern), dass der entsprechende Anspruch der tariflichen ESt hinzugerechnet wird. Damit wird eine Doppelbegünstigung vermieden. Die Summe ergibt die festzusetzende ESt (§ 2 Abs. 6 S. 2 EStG)....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG n. F.

Rz. 41 § 28 Abs. 3 ErbStG n. F. gilt für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31.12.2024 entsteht. Nach § 28 Abs. 3 S. 1 ErbStG n. F. wird die Stundungsmöglichkeit auf sämtlichen Grundbesitz erweitert, der Wohnzwecken dient. Nach dem Willen des Gesetzgebers werden damit auch Wohnungen erfasst, die z. B. in Mietwohngrundstücken, gemischt genutzten Grundstücken oder Geschäftsg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Erwerb von zu Wohnzwecken genutztem Grundbesitz (§ 28 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 35 Im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 hat der Gesetzgeber die Stundungsmöglichkeit durch die Einführung des § 28 Abs. 3 ErbStG auf den Erwerb von zu Wohnzwecken genutztem Grundvermögen erweitert. Hintergrund der Neuregelung war die nach der Reform der bewertungsrechtlichen Vorschriften am gemeinen Wert ausgerichteten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.18.3 Zuwendungen an ausländische begünstigte Körperschaften (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG)

Rz. 88 Mit Einführung des § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG a. F. durch das Steueränderungsgesetz 1992 vom 25.2.1992[1] wurden in die Steuerbefreiung auch Zuwendungen an ausländische Religionsgesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. a und b ErbStG einbezogen. Zusätzliche Voraussetzung war jedoch, dass der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSRD: Eine neue Ära der Nac... / 3 Eine Vielzahl von Unternehmen betroffen

Die CSRD betrifft im Vergleich zu ihrer Vorgängerregulierung, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), deutlich mehr Unternehmen. Schätzungen zur Folge erhöht sich allein in Deutschland die Zahl der betroffenen Unternehmen von 550 auf 15.000. Ob und ab wann ein Unternehmen von der CSRD betroffen und damit berichtspflichtig ist, hängt von verschiedenen Kriterien hinsicht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Andere Einkünfte – ABC IntStR / 2 Inhalt

Ihrer Herkunft nach lassen sich die unter Art. 21 OECD-MA fallenden Einkünfte in drei Gruppen einteilen: Einkünfte aus dem anderen Vertragsstaat, die ihrer Art nach in Art. 6–20 OECD-MA nicht behandelt wurden. Einkünfte aus einem Drittstaat, die entweder ihrer Art nach in Art. 6–20 OECD-MA nicht behandelt wurden oder die zwar ihrer Art nach in den vorhergehenden Artikeln behande...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Buchführung im Ausland (Dat... / 2 Inhalt

Durch die Einführung von den §§ 146 Abs. 2a, 2b AO sollte zum einen dem Bedürfnis Rechnung getragen werden, die Buchführungs- und Aufzeichnungsarbeiten deutscher Tochtergesellschaften in die Zentralen ausländischer Konzerne oder deren zentralisierte Buchführungsstellen zu verlagern. Zum anderen sollte die Möglichkeit eröffnet werden, die Kosten der Buchführungs- und Aufzeich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anzeigepflichten, internati... / 1 Systematische Einordnung

Den Anzeigepflichten werden 3 Funktionen zugeschrieben: veranlagungsunterstützende Funktion; rechtspolitische Funktion und Abschreckungsfunktion. Sie sollen mithin das Risikomanagement der Finanzbehörden bei den Steuerveranlagungen unterstützen, frühzeitige Hinweise für über den jeweiligen Einzelfall hinausgehende steuerpolitische Abwehrmaßnahmen geben und schließlich abschrecke...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ausgleichsposten i. S. d. §... / 2 Inhalt

§ 4g EStG schafft die Möglichkeit, mithilfe eines bilanziellen Ausgleichspostens eine zeitlich gestreckte Besteuerung der stillen Reserven vorzunehmen. Dies dient dazu, etwaige Liquiditätsprobleme aus der Versteuerung eines fiktiven Veräußerungsgewinns zu lindern, vermeidet diese Probleme aber nicht völlig. Der Ausgleichsposten ist als passiver Ausgleichsposten in der Steuerb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sitzverlegung – ABC IntStR / 2.1 Wegzug von Kapitalgesellschaften

Infolge der Verlegung ihres Sitzes als Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung kann eine Kapitalgesellschaft aus der unbeschränkten Stpfl. ausscheiden. Zwar wird der statuarische Sitz regelmäßig im Inland verbleiben; damit besteht weiterhin nach deutschem Steuerrecht unbeschränkte Stpfl. Allerdings ist eine solche doppelt ansässige Gesellschaft abkommensrechtlich nur im Staat...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sitzverlegung – ABC IntStR / 2.3 Anteilseigner

Infolge der Verlegung des Sitzes unterliegen die stillen Reserven aus der späteren Veräußerung beim Anteilseigner möglicherweise nicht mehr der Besteuerung. Daher wird die Sitzverlegung als fiktiver Veräußerungstatbestand zum Zeitpunkt der Sitzverlegung angesehen. Besteht eine wesentliche Beteiligung (mindestens 1 % in den letzten 5 Jahren) und wird diese im Privatvermögen g...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Rechtsgrundlagen des internationalen Auskunftsverkehrs sind verstreut und überschneiden sich. Man unterscheidet zwischen Auskünften, zu deren Erteilung sich ein Staat durch internationalen Vertag verpflichtet hat, und solchen Auskünften, die ein Staat ohne Verpflichtung erteilt (Kulanzauskünfte). § 117 Abs. 1 AO ermächtigt die deutschen Finanzbehörden, den Auskunftsverkeh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Studenten, Praktikanten und... / 2 Inhalt

Art. 20 OECD-MA enthält keine Zuordnungsregelung der Besteuerungsrechte von Ansässigkeits- und Quellenstaat. Stattdessen wird ausschließlich dem Gastland, in dem sich der Student, Praktikant oder Lehrling zu Ausbildungszwecken aufhält, das Besteuerungsrecht hinsichtlich bestimmter Zahlungen aus dem Herkunftsland oder aus Drittstaaten entzogen. Die Besteuerungsrechte des Herk...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelbesteuerungsabkommen ... / 2 Inhalt

Die DBA enthalten i. d. R. Bestimmungen für ESt, KSt, SolZ, GewSt und VSt.[1] Sie gelten für das Staatsgebiet der beteiligten Staaten, jedoch sind bei einigen Staaten bestimmte Gebiete ausgeschlossen, z. B. nach dem DBA-UK die Kanalinseln, die Isle of Man und Gibraltar. Das DBA USA gilt nicht für Puerto Rico und Guam. Dagegen ist das DBA Frankreich auch auf die überseeischen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 2 Inhalt

§ 50g EStG, der die Zins- und Lizenzrichtlinie in nationales Recht umsetzt, begünstigt nur Zins- und Lizenzzahlungen zwischen KSt-Subjekten.[1] Ausgedehnt wird der Anwendungsbereich der Regelung aber auch auf Betriebsstätten einer Körperschaft, sodass auch Zins- und Lizenzzahlungen zwischen einer Tochtergesellschaft und einer Betriebsstätte oder zwischen Betriebsstätten von ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Nichtselbstständige Arbeit ... / 2 Inhalt

Nach § 34d Nr. 5 EStG sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ausl. Einkünfte, wenn sie in einem ausl. Staat ausgeübt oder, ohne im Inland ausgeübt worden zu sein, in einem ausl. Staat verwertet werden. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a) EStG handelt es sich um der beschr. Steuerpflicht ("Beschränkte Steuerpflicht") unterliegende inländische Einkünfte, wenn die nich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundfreiheiten – ABC IntStR / 2 Inhalt

Auf die Grundfreiheiten können sich natürliche Personen und Körperschaften berufen. Natürliche Personen müssen Staatsangehörige eines EU-Staats sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem Gebiet eines dieser Staaten haben. Körperschaften müssen nach dem Recht eines EU-Staats oder nach EU-Recht (SE, SCE) gegründet worden sein und Sitz und Geschäftsleitung in ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Andere Einkünfte – ABC IntStR / 3 Beratungshinweise

Den Hauptanwendungsbereich der Vorschrift bilden Drittstaateneinkünfte. Es handelt sich dabei um Einkünfte, die aus einer in keinem der beiden involvierten Vertragsstaaten belegenen Quelle stammen. Drittstaaten sind alle anderen Staaten, die nicht Vertragsstaaten des in Rede stehen Abkommens sind. Da Art. 21 OECD-MA eine unmittelbare Zuweisung des Besteuerungsrechts vornimmt,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aktivitätsklausel (AStG) – ... / 1 Systematische Einordnung

Im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung ("Hinzurechnungsbesteuerung") werden dem inl. Stpfl. passive Einkünfte einer ausl. Zwischengesellschaft ("Zwischengesellschaft") direkt zugerechnet. Ob Einkünfte i. d. S. aktiv oder passiv sind, bestimmt sich für die einzelnen Arten von Einkünften gem. § 8 Abs. 1 AStG nach einem komplizieren Regel-Ausnahme-Gegenausnahme-Verhältnis. Die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Multilaterales Instrument –... / 2 Inhalt

Das MLI dient der Umsetzung zahlreicher BEPS-Maßnahmen, namentlich der Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen (BEPS-Aktionspunkt 2), gegen Abkommensmissbrauch (BEPS-Aktionspunkt 6), gegen die künstliche Vermeidung von Betriebsstätten (BEPS-Aktionspunkt 7) und für die Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit in Verständigungs- und Schiedsverfahren (BEPS-Aktionspunkt 14). Um e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verluste – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Für die Behandlung von Verlusten, bei denen ein ausl. Staat der Quellenstaat ist, enthält das deutsche Recht nur verstreute Regelungen. § 34d EStG behandelt "ausländische Einkünfte", wobei Einkünfte nach § 2 Abs. 1 EStG sowohl positive wie negative Einkünfte (Verluste) sein können. Ob diese Verluste im Inland steuerlich abgezogen werden können, richtet sich danach, ob ein DBA...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Buchführung im Ausland (Dat... / 1 Systematische Einordnung

Grundsätzlich müssen Unternehmen in Deutschland ihre Bücher hierzulande führen und aufbewahren, § 146 Abs. 1 S. 1 AO. Allerdings erlaubt § 146 Abs. 2a AO es, die elektronischen Bücher und Aufzeichnungen im Ausland zu führen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der Stpfl. muss hierzu einen schriftlichen Antrag stellen und den Standort des Datenverarbeitungssystems sowie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verluste – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die "Symmetriethese" wirft die Frage auf, ob ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) vorliegt, wenn bei inländischen Verlusten ein Abzug möglich wäre. Der EuGH hatte dies für "finale Verluste" für Verluste aus im Ausland belegenen Betriebsstätten ursprünglich bejaht, jedoch nur, wenn der Quellenstaat ein EU- oder EWR-Staat ist. Für Verluste aus Drittstaat...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dividenden – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die Besteuerung der an eine im EU-Ausland ansässige Körperschaft ausgeschütteten Dividende aus einer Portfoliobeteiligung an einer inl. Körperschaft stellte bis zum 28.2.2013 eine Diskriminierung und damit einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV dar. Zwar wird die KapESt auch im Inlandsfall erhoben, jedoch wurde sie bei einer inl. Körperschaft unabh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zinsen – ABC IntStR / 2 Inhalt

Nach § 34d Nr. 6 EStG sind Zinseinkünfte ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland hat oder, bei inl. Ansässigkeit des Schuldners, wenn das Kapitalvermögen durch ausl. Grundbesitz gesichert ist. Zinsen werden daher umfassend als ausl. Einkünfte definiert. Im Gegensatz hierzu unterwirft Deutschland nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG nur besti...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verluste – ABC IntStR / 2 Inhalt

Soweit sie den Tatbestand des § 34d EStG erfüllen, sind auch Verluste "ausländische Einkünfte". Besteht ein DBA, richtet es sich nach dessen Bestimmungen, ob und inwieweit sie im Inland berücksichtigt werden können. Nach der "Symmetriethese" des BFH erfasst die Freistellung von Einkünften auch Verluste, sodass sie im Inland steuerlich nicht von positiven Einkünften abgezogen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundfreiheiten – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die Grundfreiheiten sind zwar unmittelbar geltendes Recht, auf das sich der Stpfl. berufen kann. Er kann einen Verstoß gegen die Grundfreiheiten aber nicht unmittelbar beim EuGH rügen, sondern nur mittelbar über die nationalen Gerichte. Der EuGH ist allein zuständig für die Auslegung des EU-Rechts. Finanzgerichte können, der BFH muss nach Art. 267 AEUV Zweifelsfragen über die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bankgeheimnis – ABC IntStR / 2 Inhalt

Im nationalen Steuerrecht ist das Bankgeheimnis gegenüber den Finanzbehörden durch ersatzlose Aufhebung des § 30a AO entfallen.[1] Grund für die Beseitigung des steuerlichen Bankgeheimnisses war der wachsende internationale Druck, da das Bankgeheimnis eine wesentliche Behinderung für eine gleichmäßige Besteuerung darstellte, sowie national die Erkenntnis, dass das Bankgeheimn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.9.1 Allgemeines

Rz. 296 Durch § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO in der seit dem 1. 1. 2015 geltenden Fassung hat der Gesetzgeber in dogmatisch problematischer Weise für diejenigen Fälle, die vom Gesetzgeber gem. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 bis 6 AO [1] als Regelbeispiele für das Vorliegen eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung bewertet werden, einen weiteren Sperrgrund geschaffen. § 371...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.13 Verstoß gegen die Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Herstellung oder Vermittlung von Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften

2.13.1 Allgemeines Rz. 101 Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1d AO i. V. m. § 138b Abs. 1-3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig der Mitteilungspflicht nach § 138b Abs. 1-3 AO nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. Es werden somit Verstöße von Finanzinstituten gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Herstellung oder Vermittlung von B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.13.1 Allgemeines

Rz. 101 Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1d AO i. V. m. § 138b Abs. 1-3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig der Mitteilungspflicht nach § 138b Abs. 1-3 AO nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. Es werden somit Verstöße von Finanzinstituten gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Herstellung oder Vermittlung von Beziehungen inländi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 61j § 379 Abs. 1 Nr. 8 AO sanktioniert – ähnlich wie § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO – die nicht vollständige Aufbewahrung oder Nichtaufbewahrung der nach § 147a Abs. 1 S. 1 sowie Abs. 2 S. 1 AO aufzubewahrenden Unterlagen. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass auch eine Steuerhinterziehung, hinter die der Bußgeldtatbestand zurücktreten würde, für dieselbe Steuerart und denselben ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.2 Tauglicher Täter

Rz. 61p Tauglicher Täter i. S. d. § 379 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 147a Abs. 1 S. 1 AO ist jeweils der Stpfl., dessen positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 EStG in Summe im Kalenderjahr mehr als 500.000 EUR beträgt. Unter die Abgeltungsteuer fallende Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nicht in die Berechnung einzubeziehen, wenn die Kapitalerträge mit einem besonderen Steu...mehr